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Newsletter vom 06. März 2019

Rubrik Finanzen

Deutschland muss mehr investieren

(JB) Im Rahmen des Europäischen Semesters 2019 hat die Europäische Kommission am 27. Februar 2019 neben der Mitteilung zur Bewertung der Fortschritte der Mitgliedstaaten bei den wirtschaftlichen und sozialen Prioritäten auch umfassende Länderberichte zu den jeweiligen Mitgliedstaaten veröffentlicht.

Neu ist, dass die Europäische Kommission in den Länderberichten eine Diskussion über Herausforderungen und Prioritäten im Bereich der Investitionen in den Mitgliedstaaten einleitet und erstmalig Überlegungen dazu präsentiert, wie die EU-Mittel, insbesondere die Mittel im Rahmen der EU-Kohäsionspolitik, im kommenden Programmplanungszeitraum 2021–2027 hierbei sinnvoll eingesetzt werden können.

Im Ergebnis des Länderberichts für Deutschland wird festgestellt, dass Deutschland nach wie vor Ungleichgewichte aufweist. Der hohe und nur langsam zurückgehende Leistungsbilanzüberschuss ist Ausdruck eines im Verhältnis zu den Ersparnissen sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor gedämpften Investitionsumfangs und hat grenzüberschreitende Auswirkungen. 2018 ging der Überschuss vor dem Hintergrund der anziehenden Binnennachfrage nur geringfügig zurück. Er wird zwar in den kommenden Jahren voraussichtlich weiter langsam sinken, allerdings auf einem historisch hohen Stand bleiben.

Private und öffentliche Investitionen haben spürbar zugenommen, und es findet eine Verlagerung hin zu einem stärker durch die Binnennachfrage getragenen Wachstum statt. Im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) jedoch bleiben Investitionen und Verbrauch gedämpft, obwohl die Finanzierungsbedingungen günstig sind, Bedarf an Investitionen in Infrastruktur und Bildung besteht, insbesondere auf kommunaler Ebene, und haushaltspolitischer Spielraum vorhanden ist. Der Haushaltsüberschuss stieg 2018, und die Schuldenquote ging weiter zurück. Das Lohnwachstum zog aufgrund des angespannten Arbeitsmarkts ein wenig an, doch der Reallohnanstieg ist nach wie vor bescheiden. Es wurde zwar eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um private und öffentliche Investitionen zu fördern, doch weiteres Engagement ist erforderlich, um die große Investitionslücke, insbesondere bei den öffentlichen Investitionen in Infrastruktur und Bildung, zu schließen.

Nach Auffassung der Europäischen Kommission haben die Mitgliedstaaten insgesamt bei der Umsetzung von mehr als zwei Dritteln der seit der Einführung des Europäischen Semesters im Jahr 2011 abgegebenen Empfehlungen einige oder sogar wesentliche Fortschritte erzielt. Die größten Fortschritte waren bei den Empfehlungen zu Finanzdienstleistungen zu verzeichnen.

In den kommenden Monaten wird die Europäische Kommission bilaterale Treffen abhalten, auf denen die Analyse der jeweiligen Berichte mit den Mitgliedstaaten diskutiert wird. Dabei wird auch gezielt über die Anhänge gesprochen werden, in denen dargelegt ist, wie künftige Mittel der EU-Kohäsionspolitik dazu beitragen könnten, den spezifischen Investitionsbedarf im jeweiligen Mitgliedstaat zu decken. Im April unterbreiten die Mitgliedstaaten dann ihre nationalen Reformprogramme, in denen die nationalen Reformprioritäten erläutert sind, und ihre Stabilitätsprogramme (für Länder des Euro-Währungsgebiets) bzw. Konvergenzprogramme (für Länder, die nicht dem Euro-Währungsgebiet angehören) mit der jeweiligen mehrjährigen haushaltspolitischen Strategie.

Auf der Grundlage all dieser Programme wird die Europäische Kommission dann Ende Mai ein neues Bündel länderspezifischer Empfehlungen vorschlagen, in denen sie auf die wichtigsten Herausforderungen eingeht, die 2019 und 2020 zu bewältigen sein werden. Die Empfehlungen werden auch haushaltspolitische Leitlinien enthalten.

Rubrik Forschung

Diskussion zur Zukunft der Rohstoffforschung in Europa mit sächsischer Beteiligung

(KA) Am 26. Februar 2019 fand in der Vertretung des Landes Hessen in Brüssel eine Podiumsdiskussion zu den Themen (metallische) Rohstoffe und Kreislaufwirtschaft statt. Verantwortlich für diese Veranstaltung war das seit 2015 existierende Deutsche Rohstoffforschungsinstitut GERRI (German Resource Research Institute), zu dessen Gründungsmitgliedern die TU Bergakademie Freiberg und das Helmholtz-Institut Freiberg für Ressourcentechnologie (HIF) zählen.

Auf dem Podium vertreten waren mehrere Unternehmer und Wissenschaftler, darunter auch der Direktor des HIF, Prof. Dr. Markus Reuter. Sie diskutierten mit Vertretern der Europäischen Kommission (Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU und Generaldirektion Energie) und den Mitgliedern des Europäischen Parlaments Reinhard Bütikofer (Grüne/EFA/DE) sowie Lieve Wierinck (ALDE/BE).

Der moderne Mensch verwendet in fast allen Lebensbereichen Produkte, die (seltene) Metalle enthalten. Aufgrund dieser Abhängigkeit von (metallischen) Rohstoffen sind die Ziele einer möglichst sicheren Versorgung und der industriellen Wettbewerbsfähigkeit entlang der Rohstoffwertschöpfungskette bei gleichzeitigem Schutz von Klima und Umwelt von immenser Bedeutung. Gesucht werden tragfähige Antworten auf die Frage, was Europa tun muss, um möglichst geschlossene Kreisläufe von Rohstoffgewinnung, -verarbeitung und -(wieder-)aufbereitung am Ende von Produktlebenszyklen zu realisieren. Den Hintergrund dieser Diskussion bilden nicht zuletzt die laufenden Vorbereitungen zu einem 9. Europäischen Forschungsrahmenprogramm (»Horizont Europa«) ab 2021.

Die Diskutanten wiesen unter anderem darauf hin, dass die Ziele nur durch ein günstiges Zusammenspiel von Gesetzgebung, Technologie(förderung), geeigneten (neuen) Geschäftsmodellen und Umwelt-/Ethikstandards im globalen Kontext erreicht werden können. Ein langer Atem sei nötig im Hinblick auf Investitionen und Förderung, damit die erforderliche Infrastruktur und die vorhandene wissenschaftliche Kompetenz in Europa erhalten werden kann. Letztere muss durch Ausbildung auf hohem Niveau auch kontinuierlich erneuert werden. Zur Bewältigung der Herausforderungen bedürfe es einer grundsätzlichen Technologieoffenheit (auch) in diesem Bereich. Zu beachten seien stets auch die komplexen Zusammenhänge zwischen den Rohstoff- und Energiebilanzen in einzelnen Bereichen.

Lob gab es für den Stellenwert, welchen die Themen Rohstoffe, Metallurgie und Kreislaufwirtschaft im Rahmen von »Horizont 2020« erhalten haben. Gegenüber dem vorangehenden Forschungsrahmenprogramm seien die Mittel für diesen Bereich auf ca. insgesamt 600 Millionen Euro mehr als verdreifacht worden. Die Fortsetzung der Förderung auf hohem Niveau über die aktuelle Förderperiode hinaus sei weiterhin essentiell. Die Wissens- und Innovationsgemeinschaft (Knowledge and Innovation Community, KIC) »EIT Raw Materials« habe europaweit die richtigen Akteure aus Wissenschaft und Industrie zusammengebracht, um Prioritäten für die Rohstoffforschung zu bestimmen. In Zukunft werde es verstärkt darum gehen, den Weg von Rohstoffen nachzuverfolgen und sie auch in komplex zusammengesetzten Produkten jeweils identifizieren zu können. Zunehmend benötigt würden digitale Rohdaten und Modelle für Rohstoffkreisläufe sowie ihr Management. Das Thema E-Mobilität könne sich in diesem Zusammenhang als großer und wichtiger »Testfall« erweisen.

Rubrik Innovation

Wettbewerb zur Europäischen Innovationshauptstadt 2019 gestartet

(KA) Die Europäische Kommission hat am 20. Februar 2019 den Wettbewerb »Europäische Innovationshauptstadt 2019 (iCapital)« eröffnet. Dieser Preis wird jedes Jahr einer Stadt verliehen, die sich durch innovative und dynamische Ökosysteme auszeichnet und integrative Wege findet, Bürgerschaft, öffentliche Verwaltung, Hochschulen und Unternehmen miteinander zu vernetzen.

Der Wettbewerb wird aus dem Rahmenprogramm der Europäischen Union für Forschung und Innovation »Horizont 2020« finanziert.

Städte mit mindestens 100.000 Einwohnern in den Mitgliedstaaten und in mit Horizont 2020 assoziierten Ländern können sich bis zum 06. Juni 2019 bewerben. Die prämierte Stadt erhält ein Preisgeld von 1 Million Euro für den Ausbau und die Förderung innovativer Maßnahmen, die nächstplatzierten Städte erhalten je 100.000 Euro. 

Bisherige Gewinner des Wettbewerbs waren Barcelona, Amsterdam, Paris und Athen. Hamburg zählte im vergangenen Jahr zu den in zweiter Linie ausgezeichneten Städten. 

Weitere Informationen zum Wettbewerb und die Möglichkeit zur Bewerbung finden sich auf der Internetseite der Europäischen Kommission.

Rubrik Medien/Digitales

Da muss mehr kommen: Europäische Kommission erwartet von Online-Plattformen stärkere Kooperation gegen Desinformation

(AV) Die Europäische Kommission ist mit dem Engagement der großen Online-Plattformen bei der Bekämpfung von Desinformation unzufrieden. In einem am 28. Februar 2019 veröffentlichten Bericht bemängelt die Europäische Kommission, dass Facebook, Google und Twitter ihrer Verpflichtung zur Bekämpfung von Desinformation nicht in der gewünschten Transparenz nachkommen. Die drei Unternehmen hatten vergangenes Jahr einen Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation unterzeichnet.

In einer gemeinsamen Erklärung der Kommissare Andrus Ansip, zuständig für den Binnenmarkt, Věra Jourová, zuständig für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, Sir Julian King, zuständig für die Sicherheitsunion, und Mariya Gabriel, zuständig für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft, teilten sie mit: »Die Online-Plattformen, die den Verhaltenskodex unterzeichnet haben, setzen ihre Politik in Europa fort, um die Integrität der Wahlen zu unterstützen. Dazu gehören eine bessere Kontrolle der Werbeplatzierungen, Transparenzinstrumente für die politische Werbung und Maßnahmen zur Identifizierung und Blockierung unlauteren Verhaltens bei ihren Diensten, aber wir müssen weitere Fortschritte bei den Verpflichtungen sehen, die Online-Plattformen zur Bekämpfung von Desinformation eingegangen sind. Die Berichte geben zu wenig Auskunft über die tatsächlichen Ergebnisse der bereits getroffenen Maßnahmen.«

Die Unternehmen hatten sich verpflichtet, monatlich über ihre Maßnahmen vor den Wahlen zum Europäischen Parlament im Mai 2019 zu berichten. Insbesondere bat die Europäische Kommission um detaillierte Informationen, um die Fortschritte bei der Kontrolle der Anzeigenschaltung, die Transparenz der politischen Werbung, die Schließung gefälschter Konten und die Markierungssysteme für automatisierte Bots zu überwachen.
(Quelle: Europäische Kommission)

Rubrik Regionalpolitik

Europäische Kommission zeichnet hervorragende Regionalentwicklungsprojekte aus 

Bewerbungen für »REGIOSTARS Awards 2019« jetzt möglich 

(KA) Projekte mit EFRE-, ESF- oder Interreg-Finanzierung, die neue Ansätze der regionalen Entwicklung beispielgebend und auf innovative sowie nachhaltige Weise demonstrieren, können sich seit dem 19. Februar 2019 um einen der diesjährigen »REGIOSTARS Awards« bewerben.

Diese Auszeichnung wird von der Europäischen Kommission jährlich in fünf Themenkategorien verliehen.

2019 fokussieren die REGIOSTARS auf Projekte in den folgenden für die Zukunft der EU-Regionalpolitik wesentlichen Bereichen:

  • Intelligentes Wachstum: Förderung der digitalen Transformation;
  • Nachhaltiges Wachstum: Verbindung des »Grünen«, des »Blauen« und des »Grauen«;
  • Inklusives Wachstum: Bekämpfung von Ungleichheiten und Armut;
  • Stadtentwicklung: Bau von klimaresistenten Städten;
  • Jahresthema 2019: Modernisierung von Gesundheitsdiensten.

Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 09. Mai 2019.
 
Die eingereichten Projektanträge werden anschließend durch eine aus wissenschaftlichen Experten zusammengesetzte Jury beurteilt. Außerdem wählt die breite Öffentlichkeit ein eigenes Siegerprojekt, welches mit dem Publikumspreis ausgezeichnet wird.
Verliehen werden sollen die REGIOSTARS im Rahmen einer feierlichen Zeremonie während der »Europäische Woche der Regionen und Städte« im Oktober 2019 in Brüssel.
 
Bewerbungen können auf der Online-Bewerbungsplattform eingereicht werden. Weitere Einzelheiten zu den Teilnahmebedingungen, den Preiskategorien, dem Verfahren und den Auswahlkriterien finden sich im (englischsprachigen) Leitfaden für Antragsteller.
(Quelle: Europäische Kommission)

Rubrik Soziales

Europäische Kommission beschließt Registrierung der Bürgerinitiative »Europe CARES« zur sozialen Inklusion von Menschen mit Behinderungen

(GH) Die Europäische Kommission hat am 27. Februar 2019 beschlossen, die Bürgerinitiative »Europe CARES« zu registrieren. Die Initiative setzt sich für ein »Recht auf inklusive Bildung von Kindern und Erwachsenen mit Behinderungen in der Europäischen Union« ein. Nach deren Ansicht gibt es EU-weit über 70 Millionen Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen und 15 Millionen Kinder mit besonderen Bildungsbedürfnissen, die immer noch nicht ihre Rechte auf inklusive Bildung uneingeschränkt ausüben können, sondern dabei auf übermäßige Hindernisse stoßen. Die Organisatoren fordern deshalb die Europäische Kommission auf, »einen Rechtsakt zur Schaffung eines gemeinsamen EU-Rahmens für inklusive Bildung auszuarbeiten, der dafür sorgt, dass kein Kind zurückgelassen wird, wenn es um Maßnahmen im Bereich der Frühintervention, der Bildung oder des Arbeitsmarktübergangs geht.«

Gemäß den EU-Verträgen kann die Europäische Union Rechtsakte annehmen, um Diskriminierungen aufgrund einer Behinderung zu bekämpfen und um die Bemühungen der Mitgliedstaaten in Bezug auf Bildungssysteme und berufliche Aus- und Weiterbildung zu unterstützen. Die Europäische Kommission hat die Initiative daher als rechtlich zulässig eingestuft und beschlossen, sie zu registrieren. Den Inhalt der Initiative prüft die Europäische Kommission in dieser Phase des Verfahrens nicht.

Wenn die Registrierung am 4. März 2019 wirksam geworden ist, haben die Organisatoren der Initiative ein Jahr Zeit, um Unterschriften zur Unterstützung ihres Vorschlags zu sammeln. Sollte die Bürgerinitiative innerhalb eines Jahres eine Million Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten erhalten, wird die Europäische Kommission die Initiative prüfen und binnen drei Monaten reagieren. Sie kann dann entscheiden, ob sie der Aufforderung nachkommen will oder nicht, muss ihre Entscheidung aber in jedem Fall begründen.

Nähere Informationen zur Europäischen Bürgerinitiative finden Sie auf der Internetseite der Europäischen Kommission.

(Quelle: Europäische Kommission)

Rubrik Verbraucherschutz

Europäische Union modernisiert Verbraucherrechte und verbessert deren Durchsetzung

(GH) Die Europäische Union hat den nächsten wichtigen Schritt getätigt, um den Schutz der Verbraucherrechte zu verbessern. Die Botschafter der Mitgliedstaaten einigten sich im Ausschuss der Ständigen Vertreter des Rates der Europäischen Union am 1. März 2019 in einer Position zum Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission vom 11. April 2018 zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der EU-Verbraucherschutzvorschriften. Dieser sieht vor, vier bestehende EU-Richtlinien zu ändern, die sich mit dem Schutz von Verbraucherinteressen befassen.

Davon betroffen sind die Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern, die Richtlinie 2011/83/EU über Verbraucherrechte, die Richtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen und die Richtlinie 98/6/EG über Preisangaben.

Der Richtlinienvorschlag wird zusammen mit dem Vorschlag zu repräsentativen Aktionen zum Schutz kollektiver Verbraucherinteressen als Teil des »New Deal für Verbraucher« behandelt, den die Europäische Kommission bereits 2017 auf den Weg gebracht hatte.

Als nächsten Schritt wird die rumänische Ratspräsidentschaft mit dem Europäischen Parlament in Verhandlungen treten, um die Möglichkeit einer Übereinkunft auszuloten, damit der Richtlinienvorschlag bereits in der Ersten Lesung des Europäischen Parlaments verabschiedet werden kann.

Nähere Informationen finden auf der Internetseite des Rates der Europäischen Union.

(Quelle: Rat der Europäischen Union)

Rubrik Wirtschaftspolitik

Mit (Hoch)Spannung erwartet: Europäische Kommission genehmigt ersten Schritt der geplanten Fusion der beide Energiekonzerne RWE und E.ON 

(CL) Die Europäische Kommission hat am 26. Februar 2019 im Rahmen eines mehrteiligen Fusionskontrollverfahrens, dessen Gegenstand ein komplexer Austausch von Vermögenswerten der beiden deutschen Energiekonzerne RWE und E.ON ist, die Genehmigung zunächst für folgende Maßnahmen erteilt:

RWE darf zum einen den Geschäftsbereich Erneuerbare Energien der E.ON übernehmen. Des Weiteren dürfen E.ON-Vermögenswerte zur Erzeugung von Atomstrom an RWE übertragen werden. Darüber hinaus darf RWE eine Minderheitsbeteiligung von 16,67 Prozent an E.ON als Teilzahlung für die Vermögenswerte, die RWE im Rahmen des Austauschs an E.ON veräußern wird, erwerben.

Die Übernahme der Verteilungs- und Einzelhandelssparte von RWE durch E.ON ist ein weiterer Teil der geplanten Fusion und wird derzeit gesondert durch die Europäische Kommission geprüft.

Die Europäische Kommission ist nach der Prüfung des ersten Teilschritts nach eigenen Angaben zu dem Ergebnis gelangt, dass das Vorhaben aus folgenden Gründen keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken in Bezug auf den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt:

  • Der Wettbewerb auf den Märkten für Stromerzeugung und -großhandel dürfte nicht behindert werden, da RWE zwar über einen Marktanteil von knapp über 20 Prozent verfüge; der durch das Vorhaben bewirkte Zuwachs sei hingegen »sehr gering« (weniger als 1 Prozent insgesamt). Darüber hinaus wäre ein Teil des Zuwachses lediglich vorübergehender Natur, da die an RWE übertragenen Nuklearkapazitäten bis spätestens Ende 2022 stillgelegt werden müssten.
  • Das Vorhaben dürfte sich »voraussichtlich« nicht auf die Fähigkeit und den Anreiz von RWE auswirken, die Marktpreise durch das Zurückhalten von Strom zu beeinflussen, da der Zuwachs so gering sei, dass er den Anreiz von RWE, Strom zurückzuhalten, kaum wesentlich steigern dürfte.

In Folge der geplanten Fusion und des Austauschs der Vermögenswerte in den betroffenen Geschäftsbereichen würde RWE künftig in erster Linie auf den Märkten für Stromerzeugung und -großhandel tätig sein, während sich E.ON auf die Verteilung von Strom und Gas sowie den einschlägigen Einzelhandel konzentrieren würde.

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