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Newsletter vom 17. April 2019

Digitalisierung

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Künstliche Intelligenz und Ethik: Expertengruppe legt Leitlinien vor und kündigt Pilotphase an – Mitgestaltung auch für öffentliche Verwaltung möglich

(AV) Eine unabhängige europäische Expertengruppe hat am
8. April 2019 ihre ethischen Leitlinien für vertrauenswürdige Künstliche Intelligenz (KI) vorgelegt. Darin enthalten sind sieben Anforderungen. Sie betreffen Fragen nach der Kontrolle, der Sicherheit, dem Datenschutz, der Nichtdiskriminierung, der Nachhaltigkeit, der Verantwortlichkeit und der Transparenz der Algorithmen.

In einer Pilotphase will die Europäische Kommission nun von Unternehmen, Forschern und Behörden in der ganzen Europäischen Union wissen, ob diese ethischen Leitlinien für Künstliche Intelligenz in die Praxis umgesetzt werden können.

Die Europäische Kommission verfolgt einen dreistufigen Ansatz:

A. Festlegung der wichtigsten Anforderungen an eine vertrauenswürdige Künstliche Intelligenz

Eine vertrauenswürdige Künstliche Intelligenz sollte alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften sowie eine Reihe von Anforderungen einhalten. Spezifische Bewertungslisten sollen dazu beitragen, die Anwendung jeder der wichtigsten Anforderungen zu überprüfen:

  • Menschliches Handeln und Kontrolle: KI-Systeme sollten gerechte Gesellschaften ermöglichen, indem sie menschliche Handlungsweisen und Grundrechte unterstützen. Sie sollen nicht die menschliche Autonomie verringern, einschränken oder irreführen.
  • Robustheit und Sicherheit: Eine vertrauenswürdige Künstliche Intelligenz erfordert, dass die Algorithmen sicher, zuverlässig und robust genug sind, um Fehler oder Inkonsistenzen während aller Lebensphasen von KI-Systemen zu vermeiden.
  • Datenschutz und Datenverwaltung: Die Bürger sollten die volle Kontrolle über ihre eigenen Daten haben, während die sie betreffenden Daten nicht dazu verwendet werden, sie zu schädigen oder zu diskriminieren.
  • Transparenz: Die Rückverfolgbarkeit von KI-Systemen sollte gewährleistet sein.
  • Vielfalt, Nichtdiskriminierung und Fairness: Die KI-Systeme sollten das gesamte Spektrum der menschlichen Fähigkeiten und Anforderungen berücksichtigen sowie die Zugänglichkeit sicherstellen.
  • Gesellschaftliches und ökologisches Wohlergehen: KI-Systeme sollten eingesetzt werden, um den positiven sozialen Wandel zu fördern und Nachhaltigkeit sowie ökologische Verantwortung zu stärken.
  • Verantwortlichkeit: Es sollten Mechanismen geschaffen werden, um die Verantwortung und Rechenschaftspflicht für KI-Systeme und deren Ergebnisse zu gewährleisten.

B. Großes Pilotprojekt mit Partnern

Im Sommer 2019 wird die Europäische Kommission eine Pilotphase einleiten, an der ein breites Spektrum von Interessengruppen beteiligt ist. Bereits heute können Unternehmen, öffentliche Verwaltungen und Organisationen der Europäischen KI-Allianz beitreten und erhalten eine Benachrichtigung, wenn das Pilotprojekt beginnt. Darüber hinaus werden Mitglieder der hochrangigen Expertengruppe der Künstlichen Intelligenz helfen, die Leitlinien den relevanten Interessengruppen in den Mitgliedstaaten vorzustellen und zu erläutern.

C. Schaffung einer internationalen Übereinkunft für eine Künstliche Intelligenz, in der der Mensch im Mittelpunkt steht

Die Europäische Kommission möchte diesen Ansatz der KI-Ethik auf die globale Ebene bringen, denn Technologien, Daten und Algorithmen kennen keine Grenzen. Zu diesem Zweck wird die sie die Zusammenarbeit mit gleichgesinnten Partnern wie Japan, Kanada oder Singapur verstärken und weiterhin eine aktive Rolle bei internationalen Diskussionen und Initiativen einschließlich der G7 und G20 spielen. In die Pilotphase werden auch Unternehmen aus anderen Ländern und internationale Organisationen einbezogen.

Die Pläne sind Teil der KI-Strategie, den die Europäische Kommission im April 2018 vorgestellt hat. Sie zielen darauf ab, die öffentlichen und privaten Investitionen im Laufe des nächsten Jahrzehnts auf mindestens 20 Mrd. Euro jährlich zu steigern, mehr Daten bereitzustellen, Talente zu fördern und Vertrauen zu schaffen.

Landwirtschaft

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Abstimmung im Agrarausschuss zur neuen GAP

(HJG) Anfang April stimmte der Agrarausschuss des Europäischen Parlaments den drei GAP-Verordnungen mit einer Reihe von Änderungen zu. Vor der Europa-Wahl am 26. Mai 2019 wird es nicht mehr zu einer Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments kommen. Das neue Plenum ist an das Votum des Agrarausschusses nicht gebunden, kann aber auf den gefassten Beschluss aufbauen. Die beschlossenen Änderungsanträge werden zeitnah durch das Europäische Parlament veröffentlicht.

1. Abstimmung zur Änderung der Verordnung zur gemeinsamen Marktorganisation (GMO-Verordnung) am 1. April 2019

Zum Kommissionsvorschlag der GMO-Änderungsverordnung wurden 796 Änderungsanträge im Agrarausschuss eingereicht. Berichterstatter war Éric Andrieu der S&D-Fraktion (S&D/FR). Der Bericht wurde im Agrarausschuss mit 29 zu 7 Stimmen angenommen.

Gegenüber dem Kommissionsvorschlag wurden mehr interventionsfähige Erzeugnisse, nun auch Schweinefleisch und Geflügel, aufgenommen. Außerdem wurden Anreizmechanismen zur Verminderung des Angebots bei Überproduktion aufgenommen.

Die Abgeordneten fordern eine Ausweitung des derzeitigen Krisensystems für Milch auf weitere Sektoren. Außerdem sollten die derzeitigen Regulierungen für Käse, Schinken und Wein mit geschützter geografischer Angabe auf alle Erzeugnisse mit geschützten geografischen Angaben oder geschützten Ursprungsbezeichnungen erstreckt werden. Bei Wein sollte die Anbaubeschränkung bis 2050 verlängert werden. Für die Agrarmärkte sei ein einheitliches Observatorium zu schaffen.

2. Abstimmung zur Strategieplan-Verordnung am 2. April 2019

Das neue Umsetzungsmodell gemäß dem Vorschlag der Europäischen Kommission wird vom Agrarausschuss grundsätzlich bestätigt. Dennoch führen angenommene Änderungsanträge und Kompromissvorschläge zu entscheidenden Präzisierungen und Ergänzungen der Kommissionsvorlage.

Zum Kommissionsentwurf der Strategieplanverordnung wurden 5.253 Änderungsanträge im Agrarausschuss und zusätzlich 670 Änderungsanträge anderer Ausschüsse eingebracht. Berichterstatterin war Esther Herranz-Garcia (EVP/ES). Die Änderungsanträge wurden in 141 Kompromissvorschlägen zusammengefasst, welche alle angenommen wurden. Für den Bericht stimmten 27 Mitglieder des Agrarausschusses (vor allem EVP und ALDE-Fraktion), dagegen 17 Mitglieder (vor allem Grüne, S&D und Europakritiker). Wesentliche Punkte sind: Kappung der Direktzahlungen bei 100.000 Euro, Gleiche Direktzahlungen in den Mitgliedstaaten bis 2027 sowie Unterstützung von Kleinbauern, Jungbauern und Landwirtinnen. Die Erarbeitung von strategischen Plänen durch die Mitgliedstaaten sollte um ein Jahr bis 2022 aufgeschoben werden.

3. Abstimmung zur horizontalen Verordnung am 8. April 2019

Zum Kommissionsentwurf der horizontalen Verordnung wurden 863 Änderungsanträge eingebracht. Berichterstatterin war Ulrike Müller (ALDE/DE). Alle 63 Kompromissvorschläge, welche fast 600 Änderungsanträge einschließen, wurden angenommen.

Für den Bericht stimmten 28 Abgeordnete, dagegen 7 Abgeordnete, 2 Abgeordnete enthielten sich. Der Agrarausschuss bestätigt damit das neue Umsetzungsmodell, grenzt jedoch einige der Spielräume der Mitgliedstaaten mit detaillierteren Regeln ein. Die ergänzten Vorschriften entsprechen weitestgehend den bestehenden Regelungen und sollen nach Meinung des Ausschusses für Wettbewerbsgleichheit in der Europäischen Union sorgen.

Medien

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Fernseh- und Hörfunkprogramme bald leichter grenzüberscheitend zugänglich

(AV) Die Modernisierung des Urheberrechts hat am 15. April 2019 die letzte Hürde genommen. Die Mitgliedstaaten haben die neuen Regeln für eine an das digitale Zeitalter angepasste Form des Urheberrechts förmlich beschlossen. Dies galt nur noch als Formalität.

In dem Paket enthalten ist die Richtlinie, die die grenzüberschreitende Verbreitung und Weiterverbreitung von Fernseh- und Radioprogrammen erleichtern soll. Das Europäische Parlament hatte am 28. März 2019 diesen wichtigen Rechtsakt gebilligt.

Die neuen Regeln sehen Folgendes vor:

 

 

  • Neue Möglichkeiten für Fernsehveranstalter, durch das Herkunftslandprinzip, das die Lizenzierung von Rechten erleichtern wird, bestimmte Programme ihrer Online-Dienste grenzüberschreitend verfügbar zu machen (die erfassten Dienste sind Simulcasting, Nachholdienste und andere Dienste, die die Hauptausstrahlung ergänzen, wie z. B. Vorschauen). Dank dieser Regelung werden die Sender in der Lage sein, Nachrichten und politische Informationen wie auch vollständig finanzierte Eigenproduktionen über ihre Replay-Dienste in anderen EU-Ländern anzubieten.
  • Eine größere Auswahl an Radio- und Fernsehprogrammen, die von Weiterleitungsdiensten angeboten werden, die über das Internet-Fernsehen (IPTV), Satellit, digitales terrestrisches Fernsehen, Mobilfunknetze oder über das Internet angeboten werden. Die Richtlinie wendet einen erleichterten Mechanismus zur Klärung von Rechten auf Weiterleitungsdienste an, die nicht über Kabel (z. B. über das Internet) erbracht werden. Dadurch wird es einfacher, die für die Weiterverbreitung von Radio- und Fernsehprogrammen aus anderen Mitgliedstaaten erforderlichen Genehmigungen zu erhalten.
  • Rechtssicherheit bei der Übertragung von Radio- und Fernsehprogrammen durch Direkteinspeisung. Damit soll sichergestellt werden, dass die Rechteinhaber angemessen vergütet werden, wenn ihre Werke in Programmen verwendet werden, die durch Direkteinspeisung übertragen werden.

Im September 2016 schlug die Europäische Kommission eine Verordnung vor, um die Lizenzierung von Rechten für bestimmte Online-Übertragungen von Rundfunkanstalten und die Weiterverbreitung von Fernseh- und Radioprogrammen zu erleichtern. Im Rahmen der am 13. Dezember 2018 erzielten politischen Einigung einigten sich die EU-Mitgesetzgeber darauf, den Verordnungsvorschlag in einer Richtlinie umzusetzen.

Diese Richtlinie ergänzt die Vorschriften der bestehenden Satelliten- und Kabelrichtlinie (Richtlinie 93/83/EWG), die bereits die grenzüberschreitende Satellitenübertragung und -weiterverbreitung von Fernseh- sowie Radioprogrammen aus anderen Mitgliedstaaten durch Kabel erleichtert.

Die Regeln für die Online-Übertragung von Rundfunkanstalten gelten für alle Radioprogramme und für bestimmte Fernsehprogramme (Nachrichten- und Nachrichtensendungen und vollständig finanzierte Eigenproduktionen von Rundfunkanstalten).

Die neuen Regeln zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Zugangs zu Online-TV- und Radioinhalten werden am 17. April 2019 im Europäischen Parlament in Straßburg förmlich unterzeichnet.

Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union haben die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit, um die neuen Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.

Umwelt

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Neue CO²-Grenzwerte für Pkw und Lieferwagen

(HJG) Das Europäische Parlament hat am 27. März 2019, nach informeller Einigung mit dem Rat der Europäischen Union, dem Vorschlag für eine Verordnung zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und für neue leichte Nutzfahrzeuge zugestimmt.

Die Neuregelung soll dafür sorgen, dass Neuwagen ab 2030 im Vergleich zu 2021 durchschnittlich 37,5 Prozent weniger CO² ausstoßen. Bei neuen leichten Nutzfahrzeugen soll eine Verringerung um 31 Prozent erreicht werden. Bis 2025 gilt ein Reduktionsziel von 15 Prozent. Der Rat der Europäischen Kommission muss noch förmlich zustimmen.

(Quelle: Europäisches Parlament

Nachrüstung von umweltschädlichen Diesel-Autos

(HJG) In seiner nichtbindenden Entschließung vom 28. März 2019 fordert das Europäische Parlament die verpflichtende Nachrüstungen von umweltschädlichen Autos.

Die Mitgliedstaaten und Autohersteller müssten zur Rechenschaft gezogen werden und dringende Maßnahmen zur Bewältigung des Auto-Abgasskandals zusammen koordinieren, so die Europaabgeordneten.

Das Europäische Parlament bemängelt, dass die Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland, Italien, Luxemburg und das Vereinigte Königreich immer noch anhängig und nicht über die Phase von Aufforderungsschreiben hinaus vorangetrieben worden sind.

(Quelle: Europäisches Parlament)

Verkehr

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Mobilitätspaket zur Reform des europäischen Güterverkehrs: Europäisches Parlament legt seinen Standpunkt für Trilogverhandlungen fest 

(CL) Das Europäische Parlament hat am 4. April 2019 seinen Standpunkt zum sogenannten Mobilitätspaket für die noch ausstehenden Trilogverhandlungen festgelegt. Vorrangige Ziele des Pakets sind die Erneuerung der Vorschriften für die Entsendung und die Ruhezeiten von Fahrern, eine bessere Durchsetzung der Kabotagevorschriften sowie die künftige Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen durch Spediteure, die Briefkastenfirmen nutzen.

Das Europäische Parlament hat die bestehende Regelung auf Grundlage der Beschränkung der Anzahl der Kabotagefahrten (d. h. der Beförderungen in einem anderen EU-Land nach einer grenzüberschreitenden Lieferung) durch eine Frist von 3 Tagen ersetzt, um Verstöße von Spediteuren gegen die Vorschriften leichter feststellen zu können. Zudem wird die Registrierung von Grenzübergängen durch Fahrtenschreiber eingeführt sowie ein »Karenzzeitraum« (»cooling-off«-Phase) von 60 Stunden Aufenthalt im Heimatland, bevor weitere Kabotagen mit demselben Fahrzeug durchgeführt werden können. So soll eine systematische Kabotage verhindert werden.

Um die Nutzung von Briefkastenfirmen zu bekämpfen, müssten die in einem Mitgliedstaat niedergelassenen Kraftverkehrsunternehmer von dort »wesentliche Tätigkeiten« ausüben. Da die Unternehmer zunehmend leichte Nutzfahrzeuge zur Erbringung von Verkehrsdienstleistungen nutzen, müssten auch diese die EU-Normen für Verkehrsunternehmen einhalten, so die Abgeordneten.

EU-weite Vorschriften für die Entsendung von Fahrern werden einen klaren Rechtsrahmen für die Anwendung der allgemeinen Vorschriften über die Entsendung von Arbeitnehmern im höchst mobilen Transportsektor schaffen, um bürokratischen Aufwand durch unterschiedliche nationale Ansätze zu vermeiden und eine angemessene Vergütung der Fahrer zu gewährleisten.

Die Abgeordneten fordern, dass die Entsendevorschriften sowohl für die Kabotage als auch für grenzüberschreitende Beförderungen gelten, mit Ausnahme des Transits, bilateraler Beförderungen und bilateraler Beförderungen mit zusätzlicher Beladung/Entladung in beiden Richtungen (oder gar keiner auf dem Hinweg und bis zu zwei auf dem Rückweg).

Die Abgeordneten wollen, dass digitale Technologien eingesetzt werden, um das Leben der Fahrer zu erleichtern und die Dauer von Straßenkontrollen zu verkürzen. Sie fordern auch, dass die nationalen Behörden Unternehmen mit schlechter Bilanz bei der Einhaltung der Vorschriften (compliance) schwerpunktmäßig überprüfen und gleichzeitig die Stichprobenkontrollen bei gesetzestreuen Unternehmen einschränken.

Die Abgeordneten schlugen zudem Änderungen vor, um bessere Ruhezeiten von Kraftfahrern zu gewährleisten. Die Unternehmen müssen die Fahrpläne so gestalten, dass die Fahrer in regelmäßigen Abständen (mindestens alle 4 Wochen) nach Hause zurückkehren können. Die vorgeschriebene Ruhezeit am Ende der Woche muss außerhalb der Kabine des Fahrzeugs verbracht werden.
(Quelle: Europäisches Parlament)

Ausschreibungen

Der Europäische Datenschutzbeauftragte

Ausschreibung der Stelle des Europäischen Datenschutzbeauftragten (m/w)

Bewerbungsschluss ist der 16. Mai 2019, 12:00 Uhr (mittags), Brüsseler Zeit.

Weitere Informationen finden Sie im Amtsblatt der Europäischen Union.

Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

Ausschreibung der Stelle des Stellvertretender Exekutivdirektor (m/w)

Bewerbungsschluss ist der 21. Mai 2019 23:59 Uhr OEZ (Osteuropäische Zeit) und 22:59 Uhr MEZ (Mitteleuropäische Zeit).

Weitere Informationen finden Sie im Amtsblatt der Europäischen Union.

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