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Newsletter vom 20. März 2019

Entwicklungspolitik

Mehrere Kinder melden sich. © Sächsische Staatskanzlei

Partner auf Augenhöhe in der Entwicklungspolitik: Task Force »Ländliches Afrika« legt Bericht vor

(AV) Passend zur bevorstehende sächsischen Konferenz »Global denken – lokal handeln: Chancen und Möglichkeiten der kommunalen Entwicklungszusammenarbeit« am 26. März 2019 in Dresden mit Ministerpräsident Michael Kretschmer und dem Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Gerd Müller hat die Task Force «»Ländliches Afrika“ der Europäischen Kommission ihren Abschlussbericht vorgelegt.

Die Europäische Kommission bezeichnet ihn als einen Meilenstein auf dem Weg zu mehr Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Afrikanischen Union. Besonderen Wert legt die Arbeitsgruppe darauf, dass »ein Dialog zwischen verschiedenen Interessenträgern auf allen Ebenen eingeleitet werden und eine engere Verbindung zwischen Gesellschaften, Unternehmen und Regierungen in Afrika und der Europäischen Union entstehen« soll.

In dem am 7. März 2019 in Brüssel veröffentlichten Bericht werden konkrete Empfehlungen für die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Afrika im Agrar- und Lebensmittelsektor gemacht und er legt vier strategische Bereiche fest, in denen mittel- bis langfristig Handlungsbedarf besteht:

  1. Schaffung von Arbeitsplätzen,
  2. Klimaschutz,
  3. nachhaltiger Wandel der afrikanischen Landwirtschaft sowie
  4. Entwicklung der afrikanischen Lebensmittelindustrie und der afrikanischen Lebensmittelmärkte.

Um diesen Prozess inklusiv und umfassend zu gestalten, will die Europäische Kommission eine Online-Konsultation einleiten, durch die sie direktes Feedback von afrikanischen Akteuren zur derzeitigen Situation beim Handel und bei der Zusammenarbeit im Agrar- und Lebensmittelsektor zwischen den beiden Kontinenten erhält.

Neben dem vorgelegten Bericht werden auch die Ergebnisse dieser Konsultation in die dritte Agrarministerkonferenz der Afrikanischen Union und der Europäischen Union einfließen, die im Juni 2019 in Rom stattfinden soll.

Gemäß den Empfehlungen der Arbeitsgruppe »Ländliches Afrika« sollte ein Dialog zwischen verschiedenen Interessenträgern auf allen Ebenen eingeleitet werden und eine engere Verbindung zwischen Gesellschaften, Unternehmen und Regierungen in Afrika sowie der Europäischen Union entstehen.

In dem Bericht der Task Force wird die neue Realität anerkannt, in der Afrika und Europa als gleichberechtigte Partner in einer globalisierten Welt auftreten.

Die Arbeitsgruppe der Europäischen Kommission setzt sich aus Fachleuten zusammen, die sich in der Landwirtschaft, Agrarindustrie, Entwicklungspolitik und Migrationsthemen ebenso auskennen wie im afrikanischen Agrar- und Nahrungsmittelsektor. Sie arbeitet an einer Agenda für den Agrar- und Lebensmittelsektor und den ländlichen Raum im Rahmen des neuen »afrikanisch-europäischen Bündnisses für nachhaltige Investitionen und Arbeitsplätze«, das Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker in seiner Rede zur Lage der Union 2018 angekündigt hatte.

Weitere Informationen zur Konferenz »Global denken - lokal handeln: Chancen und Möglichkeiten der kommunalen Entwicklungszusammenarbeit« finden Sie auf der Internetseite des Freistaates Sachsen.

Erweiterungspolitik

Verschiedene Fahnen wehen im Wind, unter anderem die Europafahne. © Sächsische Staatskanzlei

Europäisches Parlament will Beitrittsverhandlungen mit Türkei aussetzen

(AV) Das Europäische Parlament hat am 13. März 2019 dafür gestimmt, die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei auszusetzen.

Mit 370 Stimmen bei 109 Gegenstimmen und 143 Enthaltungen angenommenen Entschließung begrüßen die Abgeordneten zunächst die Entscheidung der Türkei vom vergangenen Jahr, den nach dem gescheiterten Putschversuch 2016 eingeführten Ausnahmezustand aufzuheben.

Sie bedauern jedoch, dass viele der dem Präsidenten und der Exekutive im Rahmen des Ausnahmezustandes verliehenen Machtbefugnisse beibehalten wurden und die Freiheit und die grundlegenden Menschenrechte im Land weiterhin einschränken.

Die Abgeordneten äußern große Besorgnis über den schrumpfenden Raum für die Zivilgesellschaft in dem Land, da sich derzeit eine große Zahl von Aktivisten, Journalisten und Menschenrechtsverteidigern im Gefängnis befindet. Das Europäische Parlament ist nach wie vor sehr besorgt über die schlechte Bilanz der Türkei bei der Achtung der Menschenrechte, der Rechtsstaatlichkeit, der Freiheit der Medien und der Korruptionsbekämpfung sowie über ihr Präsidialsystem.

Vor dem Hintergrund der Situation der Menschenrechte und der neuen türkischen Verfassung empfiehlt das Europäische Parlament, die EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei offiziell auszusetzen.

Trotz der ernsten Situation setzen sich die Abgeordneten in der Entschließung für die türkischen Bürger ein und dafür, den politischen und demokratischen Dialog offen zu halten. EU-Mittel müssen – nicht über Ankara, sondern für die türkische Zivilgesellschaft – für Menschenrechtsverteidiger, Studenten und Journalisten bereitgestellt werden, um demokratische Werte und Prinzipien zu fördern und zu schützen.

Die Abgeordneten betonen, dass durch die Modernisierung der Zollunion die wirtschaftliche Anbindung der Türkei an die Europäische Union erhalten bliebe. Deshalb solle die Tür für die Modernisierung und den Ausbau der 1995 zwischen der Europäischen Union und der Türkei vereinbarten Zollunion offen bleiben, damit gegenwärtig nicht abgedeckte Bereiche wie Landwirtschaft, Dienstleistungen und die Vergabe öffentlicher Aufträge einbezogen werden können, allerdings nur unter der Bedingung, dass die Türkei konkrete Zusagen zu Reformen in den Bereichen Demokratie, Menschenrechte, Grundfreiheiten, Rechtsstaatlichkeit macht, so der Text.

Das Europäische Parlament stellt fest, dass die Visaliberalisierung für türkische Bürger, insbesondere Studierende, Akademiker, Geschäftsleute und Menschen mit familiären Bindungen in EU-Mitgliedstaaten, von großer Bedeutung ist und ermutigt die türkische Regierung, die im Fahrplan zur Visaliberalisierung aufgeführten 72 Kriterien vollständig zu erfüllen.

Die Entschließung weist auf die wichtige Rolle hin, die die Türkei bei der Reaktion auf die durch den Krieg in Syrien ausgelöste Migrationskrise gespielt hat und auf die Bemühungen der Regierung, Flüchtlingen vorübergehenden Schutz zu gewähren. Das Europäische Parlament ist der Ansicht, dass das Land und seine Bevölkerung große Gastfreundschaft bewiesen haben, als sie über dreieinhalb Millionen syrischer Flüchtlinge Schutz boten, fordert sie aber gleichzeitig auf, den Grundsatz der Nichtzurückweisung zu achten. Die EU-Mitgliedstaaten hingegen müssen ihr Versprechen bezüglich einer Neuansiedlung in großem Maßstab halten und sicherstellen.
(Quelle: Europäisches Parlament)

Justiz

Großaufnahme einer Sirene. © Sächsische Staatskanzlei

Elektronische Beweiserhebung in Strafsachen: Justiz- und Innenrat positioniert sich zur sogenannten Ansprechpunkte-Richtlinie

(SD) Der Justiz- und Innenrat legte am 8. März 2019 eine allgemeine Ausrichtung zur sogenannten Ansprechpunkte-Richtlinie fest. Mit der Richtlinie sollen Anbieter von Telekommunikations- und Telemediendiensten zur Einrichtung sowie Benennung von gesetzlichen Vertretern bzw. Ansprechpunkten innerhalb der Europäischen Union verpflichtet werden, damit diese als Adressaten für Anordnungen zur Herausgabe von Beweismitteln durch Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten zur Verfügung stehen. Die Verpflichtung soll auch Anbieter aus Drittstaaten treffen, die ihren Hauptsitz in einem Staat außerhalb der Europäischen Union haben, ihre Dienste aber innerhalb der Europäischen Union anbieten. Das betrifft insbesondere auch die großen US-Diensteanbieter wie z. B. die dort ansässigen Sozialen Netzwerke.

Der Richtlinienvorschlag ist Bestandteil des im April 2018 von der Europäischen Kommission vorgelegten Gesetzgebungspakets zur elektronischen Beweiserhebung in Strafsachen, zu dem auch der Vorschlag zur Schaffung einer Europäischen Herausgabe- und Sicherheitsanordnung gehört. Zu letzterem hatten die Mitgliedstaaten bereits im Justiz- und Innenrat im Dezember 2018 eine allgemeine Ausrichtung angenommen.

Es ist nicht damit zu rechnen, dass beide Gesetzgebungsvorschläge noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden, da das Europäische Parlament zu beiden Vorschlägen keinen Standpunkt mehr festlegen wird. Die interinstitutionellen Gesetzgebungsverhandlungen werden daher frühestens im Herbst dieses Jahres beginnen.
(Quelle: Pressemitteilung des Rates der Europäischen Union)

Rat der Europäischen Union und Europäisches Parlament einigen sich auf EU-weiten Schutz für Hinweisgeber

(SD) Am 11. März 2019 haben sich die Chefunterhändler des Rates der Europäischen Union und des Europäischen Parlaments in den Trilogverhandlungen vorläufig auf eine neue Richtlinie geeinigt, mit der  Whistleblower EU-weit besser vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt werden sollen. Bislang bieten Hinweisgebern nur zehn Mitgliedstaaten, darunter Frankreich und das Vereinigte Königreich, einen weitgehenden Schutz. In den übrigen Ländern, darunter Deutschland, ist der Schutz nur teilweise ausgebaut oder gilt nur für bestimmte Sektoren oder Kategorien von Arbeitnehmern.

Der sachliche Anwendungsbereich der neuen Vorschriften bezieht sich auf Meldungen von Verstößen gegen Unionsrecht in vielfältigen Bereichen, unter anderem öffentliche Auftragsvergabe, Geldwäschebekämpfung, Unternehmensbesteuerung, Datenschutz, Schutz der finanziellen Interessen der Union, Lebensmittel- und Produktsicherheit, Umweltschutz sowie nukleare Sicherheit. Für die Meldung von Verstößen ist nach dem Trilogergebnis ein gegenüber dem Kommissionsvorschlag abgeschwächtes dreistufiges System vorgesehen. Auf der ersten Stufe soll dem Hinweisgeber nun die freie Wahl gelassen werden, ob er den Verstoß zunächst intern innerhalb der eigenen Organisation oder sofort extern an die zuständige Behörde meldet. Er soll lediglich ermutigt werden, zunächst den internen Weg zu beschreiten. Ein Gang an die Öffentlichkeit soll grundsätzlich nur möglich sein, wenn der Hinweisgeber zuvor – erfolglos – externe Meldung an die Behörde gemacht hat.

Nach der geeinigten Richtlinienfassung sind öffentliche wie private Unternehmen ab einer Schwelle von 50 Mitarbeitern verpflichtet, einen internen Meldekanal einzurichten; die Mitgliedstaaten können jedoch Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern davon ausnehmen. Zur Entlastung von kleinen und mittleren Unternehmen wurde ferner bestimmt, dass sie die Verpflichtung zur Einrichtung eines internen Meldekanals erst vier Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie treffen wird. Außerdem soll es Unternehmen mit mehr als 50 und weniger als 250 Mitarbeitern möglich sein, Ressourcen zur Entgegennahme von Meldungen und zu möglichen Nachforschungen gemeinsam zu nutzen.

Die vorläufige Einigung muss von den Ständigen Vertretern der Mitgliedstaaten und dem Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments noch bestätigt werden, bevor die Richtlinie vom Plenum und dem Rat der Europäischen Union endgültig verabschiedet wird.
(Quelle: Pressemitteilung der Europäischen Kommission)

Medien/Digitales

Kabel mit verschiedenen Beschriftungen. © Sächsische Staatskanzlei

Europäisches Parlament kämpft gegen Desinformation und Missbrauch von personenbezogenen Daten

(AV) Das Europäisches Parlament hat am 13. März 2019 über eine Entschließung zur Bekämpfung von Desinformation abgestimmt.

In der mit 489 Stimmen bei 148 Gegenstimmen und 30 Enthaltungen angenommenen Entschließung wollen die Abgeordneten das Bewusstsein für die Desinformationskampagnen Russlands schärfen, »da sie die wichtigste Quelle für Desinformation in Europa darstellen«. Sie fordern auf, die 2015 eingerichtete »East StratCom Task Force« in ein vollwertiges Referat oder sogar eine größere Struktur innerhalb des Europäischen Auswärtigen Dienstes umzuwandeln, um die feindselige Propaganda Russlands zu bekämpfen.

Die Abgeordneten fordern weiterhin, dass soziale Medien, Nachrichtendienste und Suchmaschinenanbieter gesetzlich geregelt werden. Unternehmen, die systematisch gezielte Falschmeldungen nicht schnell entfernen, sollten zur Rechenschaft gezogen werden.

Darüber hinaus sollten die Behörden in der Lage sein, Verfasser und Auftraggeber veröffentlichter politischer Inhalte eindeutig offenzulegen.

Die Abgeordneten verurteilen entschieden die Einmischung von sämtlichen Dritten in Wahlen und Referenden. Die Mitgliedstaaten werden ersucht, die Wahlbestimmungen so zu ändern, dass sie in der Lage sind, möglichen Bedrohungen durch Desinformationskampagnen, Cyberangriffen, Cyberkriminalität sowie Verstöße gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung bei Wahlen Rechnung zu tragen und so proaktiv gegen derartige Bedrohungen vorgegangen werden kann.

Die Mitgliedstaaten sollten die assoziierten Länder der Europäischen Union und die Länder des westlichen Balkans unterstützen, um eine entschlossene Verteidigung ihrer Wahlverfahren vor böswilligen Propagandatätigkeiten zu gewährleisten.

In einer Abstimmung am 12. März 2019 verabschiedete das Europäische Parlament auch neue Regeln zum Schutz der Europawahl im Mai 2019 vor Datenmissbrauch, vor dem Hintergrund der Enthüllungen zum Brexit-Referendum im Vereinigten Königreich und zum Facebook/Cambridge Analytica-Skandal.

Mit den neuen Vorschriften werden finanzielle Sanktionen gegen europäische politische Parteien und Stiftungen eingeführt, die während des Wahlkampfs bewusst gegen Datenschutzgesetze und -vorschriften verstoßen.
(Quelle: Europäisches Parlament)

Wirtschaftspolitik

Eine Börsentafel zeigt verschiedene Aktienwerte an. © Sächsische Staatskanzlei

Die Europäische Kommission will die künftigen politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zu China ändern und schlägt hierfür zehn Maßnahmen vor

(CL) Die Europäische Kommission und die Hohe Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini, die zugleich eine der Vizepräsidenten der Europäischen Kommission ist, haben angesichts der wachsenden Wirtschaftskraft und des zunehmenden politischen Einflusses Chinas am 12. März 2019 eine Gemeinsame Mitteilung »EU-China - Eine strategische Perspektive« vorgelegt und darin zehn konkrete Maßnahmen vorgeschlagen, die bei dem Treffen der Staats- und Regierungschefs am 21./22. März 2019 diskutiert werden sollen. Hintergrund ist eine von der Europäischen Union wahrgenommene Verschiebung des Gleichgewichts zwischen Herausforderungen und Chancen in Bezug auf die Volksrepublik. Die vorgeschlagenen zehn Initiativen sollen dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union zu stärken, für mehr Gegenseitigkeit und gleiche Wettbewerbsbedingungen zu sorgen und ihre Marktwirtschaft vor möglichen Verzerrungen zu schützen.

Folgende zehn Maßnahmen sollen für ausgewogenere Wirtschaftsbeziehungen sorgen:

  • Die Europäische Union wird ihre Zusammenarbeit mit China verstärken, um der gemeinsamen Verantwortung der Europäische Union und Chinas für alle drei Säulen der Vereinten Nationen – Menschenrechte, Frieden und Sicherheit sowie Entwicklung – gerecht zu werden.
  • Um den Klimawandel wirksamer zu bekämpfen, fordert die Europäische Union China auf, im Einklang mit den Zielen des Übereinkommens von Paris seinen Emissionshöchststand vor dem Jahr 2030 zu erreichen.
  • Die Europäische Union wird die Kontakte zu China im Bereich Frieden und Sicherheit weiter ausbauen und sich dabei auf die positive Zusammenarbeit im Zusammenhang mit dem gemeinsamen umfassenden Aktionsplan für Iran stützen.
  • Um ihr Interesse an Stabilität, einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung und einer verantwortungsvollen Staatsführung in ihren Partnerländern zu wahren, wird die Europäische Union die bestehenden Finanzinstrumente und bilateralen Abkommen noch strenger anwenden und bei der Umsetzung der EU-Strategie zur Förderung der Konnektivität zwischen Europa und Asien China dazu anhalten, die gleichen Grundsätze zu befolgen.
  • Um ausgewogenere und stärker auf Gegenseitigkeit beruhende wirtschaftliche Beziehungen aufzubauen, fordert die Europäische Union China dazu auf, den bestehenden gemeinsamen Verpflichtungen nachzukommen. Dazu gehört neben der Reform der Welthandelsorganisation (WTO), insbesondere in Bezug auf Subventionen und den erzwungenen Technologietransfer, auch der Abschluss bilateraler Abkommen und zwar des Investitionsabkommens bis 2020, des Abkommens über geografische Angaben so bald wie möglich und des Flugsicherheitsabkommens in den kommenden Wochen.
  • Um die Gegenseitigkeit zu fördern und neue Möglichkeiten im Bereich der öffentlichen Beschaffung in China zu eröffnen, sollen das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union das Instrument für das internationale Beschaffungswesen bis Ende 2019 annehmen.
  • Um sicherzustellen, dass bei öffentlichen Aufträgen nicht nur der Preis, sondern auch hohe Arbeits- und Umweltstandards berücksichtigt werden, wird die Europäische Kommission bis Mitte 2019 Leitlinien für die Teilnahme ausländischer Bieter und Waren am EU-Beschaffungsmarkt veröffentlichen. Sie wird zusammen mit den Mitgliedstaaten bis Ende 2019 den Stand der Umsetzung des derzeitigen Rahmens bewerten, um mögliche Defizite zu ermitteln.
  • Um die wettbewerbsverzerrenden Auswirkungen ausländischer staatlicher Beteiligungen und Finanzierungen auf dem Binnenmarkt vollständig zu beseitigen, wird die Europäische Kommission vor Ende 2019 ermitteln, wie bestehende Lücken im europäischen Recht geschlossen werden können.
  • Um vor potenziellen schwerwiegenden Auswirkungen auf die Sicherheit kritischer digitaler Infrastrukturen zu schützen, ist ein gemeinsamer Ansatz der Europäische Union hinsichtlich der Sicherheit von 5G-Netzen erforderlich. Zu diesem Zweck wird die Europäische Kommission im Anschluss an den Europäischen Rat am 21./22. März 2019 eine Empfehlung abgeben (Anmerkung: am 09. April 2019 ist der nächste EU-China-Gipfel geplant).
  • Um Sicherheitsrisiken durch ausländische Investitionen in kritische Vermögenswerte, Technologien sowie Infrastrukturen aufzudecken und dafür zu sensibilisieren, sollen die Mitgliedstaaten für die zügige, vollständige und wirksame Umsetzung der Verordnung über die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen sorgen.

Ausschreibungen

Jemand tippt auf der Tastatur eines Laptops. © Sächsische Staatskanzlei

Unbezahlte Pflichtpraktika

Das Generalsekretariat bietet jährlich etwa 20 unbezahlte Praktika an. Diese Praktika richten sich an Hochschulstudenten im dritten, vierten oder fünften Studienjahr, die ein Praktikum als festen Bestandteil ihres Studiums ableisten müssen.

Es können sich auch Studenten bewerben, die Forschungen für eine Diplom- oder Doktorarbeit durchführen müssen.

Die Praktika dauern jeweils zwei bis fünf Monate, es stehen zwei verschiedene Zeiträume zur Verfügung:

  • 1. Februar bis 30. Juni (erster Zeitraum)
  • 1. September bis 31. Januar (zweiter Zeitraum)

Die Bewerber müssen zum Zeitpunkt der Auswahl die Zulassungsvoraussetzungen, auch im Hinblick auf die Staatsangehörigkeit, erfüllen. Daher können sich britische Staatsangehörige nach wie vor für ein Praktikum im Zeitraum vom 1. September 2019 bis zum 31. Januar 2020 bewerben, sofern das Vereinigte Königreich zum Zeitpunkt der Auswahl (April 2019) ein Mitgliedstaat der EU ist.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Rates der Europäischen Union.

Stellenausschreibung des Europäischen Parlaments für die Stelle eines Generaldirektors (w/m) - Generaldirektion Externe Politikbereiche der Union

Die Bewerbungen müssen bis spätestens 29.03.2019, 12:00 Uhr mittags Brüssler Zeit eingehen.

Weitere Informationen finden Sie im Amtsblatt der Europäischen Union.

Stellenausschreibung des Europäischen Parlaments für die Stelle eines Direktors (w/m) - Generaldirektion Präsidentschaft - Direktion Ressourcen

Die Bewerbungen müssen bis spätestens 29.03.2019, 12:00 Uhr mittags Brüssler Zeit eingehen.

Weitere Informationen finden Sie im Amtsblatt der Europäischen Union.

Stellenausschreibung des Europäischen Parlaments für die Stelle eines Direktors (w/m) - Generaldirektion Interne Politikbereiche der Union - Direktion Struktur- und Kohäsionspolitik

Die Bewerbungen müssen bis spätestens 29.03.2019, 12:00 Uhr mittags Brüssler Zeit eingehen.

Weitere Informationen finden Sie im Amtsblatt der Europäischen Union.

Stellenausschreibung des Europäischen Parlaments für die Stelle eines Direktors (w/m) - Generaldirektion Wissenschaftlicher Dienst - Direktion Ressourcen

Die Bewerbungen müssen bis spätestens 29.03.2019, 12:00 Uhr mittags Brüssler Zeit eingehen.

Weitere Informationen finden Sie im Amtsblatt der Europäischen Union.

Stellenausschreibung des Europäischen Parlaments für die Stelle eines Direktors (w/m) - Generaldirektion Wissenschaftlicher Dienst - Direktion Bibliothek

Die Bewerbungen müssen bis spätestens 29.03.2019, 12:00 Uhr mittags Brüssler Zeit eingehen.

Weitere Informationen finden Sie im Amtsblatt der Europäischen Union.

Stellenausschreibung des Europäischen Parlaments für die Stelle eines Direktors (w/m) - Generalsekretär - Kabinett des Generalsekretärs

Die Bewerbungen müssen bis spätestens 29.03.2019, 12:00 Uhr mittags Brüssler Zeit eingehen.

Weitere Informationen finden Sie im Amtsblatt der Europäischen Union.

Stellenausschreibung des Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union (Luxemburg) - Ausschreibung der Stelle des Direktors (m/w)

Die Bewerbungen müssen bis spätestens 12.04.2019, 12:00 Uhr mittags Brüssler Zeit eingehen.

Weitere Informationen finden Sie im Amtsblatt der Europäischen Union.

Stellenausschreibung des Sekretariats des Europäischen Datenschutzbeauftragten für die Stelle eines Generalsekretärs (m/w)

Die Bewerbungen müssen bis spätestens 17.04.2019, 12:00 Uhr mittags Brüssler Zeit eingehen.

Weitere Informationen finden Sie im Amtsblatt der Europäischen Union.

Aufforderung zur Interessenbekundung für die Ernennung eines fachlich qualifizierten Stellvertretenden/zusätzlichen Mitglieds der Widerspruchskammer der Europäischen Chemikalienagentur

Die Bewerbungen müssen bis spätestens 16.04.2019, 12:00 Uhr mittags Brüssler Zeit eingehen.

Weitere Informationen finden Sie im Amtsblatt der Europäischen Union.

Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen - Unterstützung des Netzwerks der Staatsanwälte im Bereich des geistigen Eigentums

Die Vorschläge müssen bis spätestens 16.04.2019, 12:00 Uhr mittags Brüssler Zeit eingehen.

Weitere Informationen finden Sie im Amtsblatt der Europäischen Union.

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