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Newsletter vom 27. Februar 2019

Rubrik Finanzen

Rat der Europäischen Union legt seinen Standpunkt zum InvestEU-Vorschlag fest

(JB) Am 21. Februar 2019 billigte der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) den Standpunkt des Rates der Europäischen Union zum Vorschlag der Europäischen Kommission, mit dem die 14 verschiedenen Finanzierungsinstrumente, die derzeit für die Unterstützung von Investitionen in der Europäischen Union zur Verfügung stehen, in einem Programm »InvestEU« zusammengefasst werden sollen.

Bei der Einigung bleiben Haushalts- und horizontale Fragen, die zurzeit im Rahmen der Verhandlungen über den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) der Europäischen Union für den Zeitraum 2021-2027 erörtert werden, ausgespart. Der jetzt vereinbarte Standpunkt bildet für den EU-Ratsvorsitz die Grundlage für die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament, die so bald wie möglich beginnen sollen. Parallel dazu setzte der Rat der Europäischen Union seine Beratungen über den Standort des Sekretariats des Investitionsausschusses fort.

Ziel des Programms »InvestEU« ist es, öffentlichen und privaten Investoren die Entscheidung zu erleichtern, sich an Finanzierungen und Investitionen zu beteiligen, indem sie Garantien aus dem EU-Haushalt erhalten, damit Marktversagen oder suboptimalen Investitionsbedingungen entgegengewirkt werden kann. Gemäß dem Standpunkt des Rates der Europäischen Union ist diese EU-Garantie auf die folgenden Politikbereiche aufgeteilt:

  • nachhaltige Infrastruktur;
  • Forschung, Innovation und Digitalisierung;
  • kleine und mittlere Unternehmen;
  • soziale Investitionen und Kompetenzen.

InvestEU knüpft an den Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) an, der im Juli 2015 eingerichtet wurde, um zu einem Zeitpunkt, zu dem Europa sich noch in der Phase der Erholung von der Finanz- und Wirtschaftskrise befand, Investitionen anzukurbeln und das Wirtschaftswachstum sowie die Beschäftigung in der Europäischen Union zu stimulieren.

Hauptpartner wird die Europäische Investitionsbank sein, die den Europäischen Fonds für strategische Investitionen ausgeführt und verwaltet hat. Darüber hinaus werden auch die nationalen Förderbanken und die in Europa tätigen internationalen Finanzinstitutionen direkten Zugang zu der EU-Garantie haben. Im Text des Rates der Europäischen Union ist ferner vorgesehen, dass die Mitgliedstaaten einen Teil der ihnen zugewiesenen kohäsionspolitischen Mittel dem Fonds »InvestEU« zuleiten können, womit die Deckung durch die EU-Garantie noch verstärkt wird.

Was die Lenkungsvorkehrungen anbelangt, so hat der Rat der Europäischen Union für das Programm »InvestEU« eine vom Europäischen Fonds für strategische Investitionen abweichende Struktur vereinbart. Der zentralen Rolle und dem Fachwissen der Europäischen Investitionsbank wird immer noch Rechnung getragen, aber es wird auch berücksichtigt, dass das neue Programm eine einzige Anlaufstelle für alle bestehenden Instrumente sein soll und dass andere Durchführungspartner als die Europäische Investitionsbank die Möglichkeit eines direkten Zugangs zur EU-Garantie haben werden. Danach soll das Programm »InvestEU« eine Struktur mit folgenden Komponenten aufweisen:

  • ein Lenkungsrat aus vier Vertretern der Europäischen Kommission, drei Vertretern der Europäischen Investitionsbank und zwei Vertretern anderer Durchführungspartner, der die strategischen und operativen Leitlinien für InvestEU festlegen soll.
  • ein Beratungsausschuss aus Vertretern der Durchführungspartner und Vertretern der Mitgliedstaaten, der die Europäische Kommission und den Lenkungsrat berät.
  • bezüglich Finanzierung und Investitionen ein Investitionsausschuss aus unabhängigen Sachverständigen, der bei Investitionsbewertungen für Projekte externes Fachwissen bereitstellen soll.

Das Europäische Parlament hat am 16. Januar 2019 seinen Bericht zum »InvestEU«-Vorschlag verabschiedet. Auf der Grundlage des nunmehr vorliegenden Verhandlungsmandats will die rumänische Ratspräsidentschaft so bald wie möglich die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufnehmen.

Neue Zahlen zur wirtschaftlichen Stärke der europäischen Regionen

(JB) Am 26. Februar 2019 hat die Europäische Statistikbehörde (Eurostat) ihre Zahlen zum regionalen Bruttoinlandsprodukt (BIP) für das Jahr 2017 vorgelegt.

Danach reichte im Jahr 2017 das regionale BIP pro Kopf, ausgedrückt in Kaufkraftstandards, von 31 Prozent des Durchschnitts der Europäischen Union in der Region Nordwestbulgarien bis 626 Prozent des Durchschnitts in der Region Inneres London/West im Vereinigten Königreich.

Für Sachsen zeigen die neuen Zahlen, dass es in allen drei sächsischen Regionen einen leichten Rückgang gegen über 2016 gab. So kommen Chemnitz auf 88 Prozent, gegenüber 89 Prozent in 2016, Dresden auf 95 Prozent (2016: 96 Prozent) und Leipzig auf 98 Prozent (2016: 100 Prozent). Sachsen insgesamt liegt bei 93 Prozent (2016: 94 Prozent).

In Bezug auf das regionale BIP pro Kopf führte im Jahr 2017 Inneres London/West im Vereinigten Königreich (626 Prozent) die Rangliste vor Luxemburg (253 Prozent), dem Süden Irlands (220 Prozent), Hamburg (202 Prozent), der Region Brüssel (196 Prozent), dem Osten und den Midland in Irland (189 Prozent) und Prag (187 Prozent) an. In 21 Regionen lag das BIP pro Kopf mindestens 50 Prozent über dem EU-Durchschnitt: fünf davon lagen in Deutschland, jeweils zwei in Irland, Österreich, den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich und jeweils eine in Belgien, Tschechien, Dänemark, Frankreich, der Slowakei, Polen und Schweden sowie Luxemburg. In diesen 21 Regionen leben insgesamt 52,3 Millionen Menschen.

In allen Mitgliedstaaten mit mehr als einer Region auf NUTS2-Ebene findet sich das höchste BIP pro Kopf in der Hauptstadtregion, mit Ausnahme von Berlin in Deutschland und Latium in Italien.
(Quelle: Eurostat)

Rubrik Inneres

Europäische Union reformiert Visumspolitik – Einigung zwischen Europäischem Parlament und Rat der Europäischen Union angenommen

Viele Vereinfachungen und mehr Sicherheit

(TGn) Am 29. Januar 2019 hatten das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union eine vorläufige Einigung über den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Modernisierung der EU-Visumpolitik erzielt. Diese Einigung wurde letzte Woche von den Mitgliedstaaten bestätigt und muss nun noch vom Europäischen Parlament gebilligt und anschließend vom Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament förmlich angenommen werden. Die wesentlichen Neuerungen sind folgende:

Reisende werden ihre Anträge bis zu sechs Monate – bzw. bis zu neun Monate, wenn es sich bei ihnen um Seeleute handelt – vor ihrer geplanten Reise (bisher sind es drei Monate) und in den meisten Fällen direkt von ihrem Wohnsitzland aus stellen können. Gegebenenfalls können sie ihre Anträge auch elektronisch ausfüllen und unterzeichnen. Minderjährige zwischen 6 und 18 Jahren können von der Visumgebühr befreit werden.

Dank der Einführung verbindlicher gemeinsamer Vorschriften können Vielreisende mit positiver »Visum-Vorgeschichte« Mehrfachvisa mit einer schrittweise ansteigenden Gültigkeitsdauer von einem Jahr bis zu fünf Jahren erhalten, wodurch sich für die Antragsteller und die Mitgliedstaaten Zeit- und Kostenersparnisse ergeben. In allen Fällen wird sorgfältig und wiederholt überprüft, ob die Reisenden die Einreisevoraussetzungen erfüllen.

Wegen der in den vergangenen Jahren deutlich gestiegenen Bearbeitungskosten wird die Visumgebühr leicht erhöht (von 60 Euro auf 80 Euro). Diese geringfügige Erhöhung wird es den Mitgliedstaaten ermöglichen, weltweit eine angemessene Zahl von Bediensteten in den Konsulaten beizubehalten, um verstärkte Sicherheitsüberprüfungen sowie die Aktualisierung der IT-Ausstattung und -Software zu gewährleisten, ohne dass dadurch Hindernisse für die Visumantragsteller geschaffen werden.

Je nachdem, ob ein Drittstaat bei der Rückführung und Rückübernahme irregulärer Migranten ausreichend kooperiert, können die Bedingungen für die Bearbeitung von Visumanträgen angepasst werden. Dies betrifft unter anderem die maximale Bearbeitungsdauer für Anträge, die Gültigkeitsdauer der ausgestellten Visa, die Höhe der Visumgebühr und die Befreiung bestimmter Reisender von solchen Gebühren.

Die derzeitigen Visumvorschriften stammen aus dem Jahr 2010. Sie wurden insbesondere vor dem Hintergrund der zunehmenden Sicherheitsrisiken und Herausforderungen im Zusammenhang mit der Migration geändert. Zudem erforderten neue Möglichkeiten aufgrund technologischer Entwicklungen eine Aktualisierung.

LIBE-Ausschuss unterstützt Mittelbereitstellung für Migration 2021-2017

Finanzausstattung des Fonds für Asyl und Migration sowie für integriertes Grenzmanagement (IBMF) bestätigt

(TGn) Der Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) hat letzte Woche die finanzielle Ausstattung des Fonds Asyl und Migration (AMF) sowie des neuen Fonds für integriertes Grenzmanagement (IBMF) für die kommende Förderperiode 2021-2017 gebilligt.

Wie aus der Presseerklärung des Europäischen Parlaments hervorgeht, wird der AMF (bisher AMIF) auf 9 Milliarden Euro (Steigerung um 51 Prozent) aufgestockt werden. Der IBMF soll mit 7,1 Milliarden Euro ausgestattet werden. Die Abgeordneten bekräftigen, dass der AMF sowohl lokale und regionale Behörden, als auch internationale und Nicht-Regierungsorganisationen fördert, soweit sie auf dem Gebiet Asyl und Migration tätig sind.

Die Mittel aus dem IBMF werden für den Aufbau und die Stärkung des Managements an den EU-Außengrenzen und die Visumspolitik eingesetzt. Als nächsten Schritt muss das Plenum des Europäischen Parlaments zustimmen. Dies wird voraussichtlich im März sein.

Rubrik Medien

Europäische Kommission fördert Projekte zu Medienfreiheit

(AV) Die Europäische Kommission hat am 21. Februar 2019 angekündigt, drei Pilotprojekte zu Medienfreiheit und grenzüberschreitender Zusammenarbeit zwischen Medienfachleuten zu fördern.

Medienfreiheit und Pluralismus sind Säulen der modernen Demokratie, da sie wesentliche Bestandteile einer offenen und freien Debatte sind. Ein Jahr nach dem Mord an dem slowakischen Journalisten Jan Kuciak und seiner Partnerin hat die Europäische Kommission erneut auf die Bedeutung des freien Journalismus hingewiesen.

Das erste Pilotprojekt mit einem verfügbaren Gesamtetat von 1,2 Millionen Euro wird die Mobilität junger Medienfachkräfte und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen ihnen und Medienunternehmen erleichtern. Ziel ist es, die Innovation im europäischen Mediensektor zu fördern und ein dem Qualitätsjournalismus und Medienpluralismus förderliches Umfeld zu schaffen.

Das zweite Pilotprojekt (Gesamtbudget: 500.000 Euro), das Praktika für Medien mit Minderheitensprachen anbietet, wird Medienschaffenden, die mit Medien mit Minderheitensprachen in ganz Europa arbeiten, die Möglichkeit geben, Praktika bei führenden europäischen Medienhäusern zu absolvieren.

Im Rahmen des dritten Pilotprojekts (verfügbares Gesamtbudget: 500.000 Euro) werden die Aktivitäten der Selbstregulierungsorganisationen für Medien in der Europäischen Union untersucht. Das Projekt wird auch zur Einrichtung einer Plattform beitragen, um die Zusammenarbeit zwischen diesen Einrichtungen und ihre Anpassung an die Online-Welt zu erleichtern. Es wird erwartet, dass das Projekt dazu beiträgt, dass die Kommunen mit Internetvermittlern und anderen Online-Verantwortlichen zusammenarbeiten.

Die Ausschreibungen laufen vom 21. Februar bis 17. April 2019. Die drei ausgewählten Projekte werden 12 Monate dauern. Weitere Informationen zu den Zulassungskriterien sind online verfügbar.
(Quelle: Europäische Kommission)

Rubrik Partner Search

Dear colleagues,

Métropole Rouen Normandie (local organisation representing 71 cities in Normandie) is looking to build up or join a partnership to apply to the Urbact »call for action planning network«, currently open and closing mid-april.

The organisation is looking for cities interested in working on climate change mitigation.The purpose of the project is that each partner city develops a action plan to mitigate CO² emissions at the local level.

Please find enclosed a detailed partner search.

We'd appreciate if you could circulate this partner search to potentially interested municipalities.

Do not hesitate to contact us (yoann.clouet@normandie.fr) should you want further information.

Many thanks

Yoann CLOUET
Chargé de mission
Bureau de Bruxelles
Région Normandie
10 rue Montoyer
B-1000 Bruxelles
Tel : + 33 2 31 06 98 17
Port : + 33 6 24 77 18 98

PARTNER SEARCH

General information

Programme:
URBACT III

Call for proposals:
Call for Action Planning networks – 7th January 2019

Deadline:
17 April 2019, 15:00 CET

Name of the organisation:
Métropole Rouen Normandie

Role:
Partner

Description of the organisation:
Local organisation of 71 municipalities

Country:
France

Contact:
Yoann CLOUET
Policy Officer – Representation of Normandy to the EU
yoann.clouet@normandie.fr

Agnès Grandou
Project Officer – Métropole Rouen Normandie
Agnes.GRANDOU@metropole-rouen-normandie.fr

Project proposal

Context:
Cities cannot act on their own in the fight against climate change. Local actors (SMEs, NGOs, citizens, etc.), are in fact responsible for most CO2 emissions and energy consumption must therefore be engaged. Their commitment to take innovative and ambitious actions encompassing all sectors is indeed quintessential to achieving a low carbon society. Consequences of global warming at the local level can already be felt, the engagement of society as a whole must not be delayed.

Collecting commitments of all local actors is a first step toward mitigating the local carbon footprint, what is essential is to ensure they are translated in concrete actions the effectively contribute to set mitigation objectives. How to implement, monitor and evaluate such measures is key. This must done in close cooperation between the local authorities and the invested actors.

The main challenge is therefore not only to support local actors in their actions to mitigate climate change but also, building on the momentum to involve others and achieve a carbon neutral urban territory by 2050.

Outline:
Métropole Rouen Normandie is looking for partners, with a clear will and commitment to concretely fight climate change by building together an URBACT action planning network, where each partner brings its own experiences regarding climate change mitigation to the table and shows willingness to take on new ideas so that each can develop a zero emission Action plan that is both innovative and adapted to its local needs.

Activities:
In line with the activities foreseen in the URBACT Programme Guide:
Phase 1 :

  •  project management workshops to organise Phase 2

Phase 2 :

  • workshops to foster transnational exchanges
  • site visits
  • Action plan preparation

Duration:
2,5 years

Budget:
750 000 €

Requested partners description

Type of organisation:
Cities or other local authorities committed to mitigating climate change by acting at the local level

Role:
Lead Partner and / or Partner

Countries:
EU 28

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