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Wirtschaft und Regionalpolitik

Gläserne Manufaktur © Sächsische Staatskanzlei
© Gerd Altmann/Pixabay

Ehemaliger italienischer Ministerpräsident legt seinen vom Europäischen Rat angeforderten Bericht zur Reform des Binnenmarktes vor und fordert eine fünfte grundlegende EU-Freiheit zum Bereich »Forschung, Innovation und Bildung«

(CL) Der frühere italienische Ministerpräsident Enrico Letta hat am 17.04.2024 seinen Bericht – auch Letta-Bericht genannt – mit dem Titel »Viel mehr als ein Markt« (»Much more than a market«) veröffentlicht. Grundlage für die Beauftragung von Herrn Letta waren Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 29./30.06.2023. Auf 146 Seiten legt Letta dar, wie und in welchen Bereichen eine Reform des europäischen Binnenmarktes die Lebensverhältnisse in der EU verbessern kann. Es ist davon auszugehen, dass sich Teile dieses Berichts in der Politikgestaltung der neuen Europäischen Kommission (2024-2029) wiederfinden werden.

Orientierungsmaßstab sind die vier grundlegenden Freiheiten der EU (Freier Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital). In seinem Bericht fordert Letta eine neue, fünfte Freiheit, und zwar »Forschung, Innovation und Bildung«.

Die Finanzierung der ökologischen und digitalen Transition könne nur durch die Bündelung der Mobilisierung privaten Kapitals, staatlicher Beihilfen sowie öffentlicher Investitionen geschafft werden. Letta schlägt hierfür unter anderem vor, die Nutzung des Kapitalmarktes durch kleine und mittlere Unternehmen zu fördern, eine EU-Börse für Deep Tech zu schaffen sowie den digitalen Euro bis 2027 einzuführen. Des Weiteren soll ein neuer europäischer Kodex für Wirtschaftsrecht, als optionales 28. Regime, geschaffen werden, um Belastungen durch verschiedene Rechtsordnungen zu überwinden.

Hinsichtlich des Themas staatliche Beihilfen fordert Letta in seinem Bericht unter anderem die Einrichtung eines EU-weiten Fonds für staatliche Beihilfen zur Finanzierung des ökologischen Wandels in der EU. Des Weiteren wird gefordert, Lösungen zu entwickeln, die gezielte öffentliche Subventionen für Sektoren mit Marktversagen ermöglichen und gleichzeitig eine Zersplitterung des EU-Binnenmarktes verhindern.

Im Bereich Telekommunikation bestehen laut Letta erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten sowie eine beachtliche Investitionslücke. Der Fokus müsse sich in Richtung einer europäischen Dimension entwickeln. Bis 2026 soll ein gemeinsamer allgemeiner Rahmen für europäische digitale Souveränität und für europäische Cybersicherheit geschaffen werden

In Bezug auf das Thema Energie schlägt Letta vor, dass benachbarte Mitgliedstaaten damit beginnen, grenzüberschreitende Auktionen für die Erzeugung zusätzlicher erneuerbarer Energie abzuhalten. Neben einem Ausbau und einer Verstärkung der europäischen Stromnetze fordert Letta in seinem Bericht auch eine neue Agentur für umweltfreundliche Energie, die Wasserstoff und andere aufkommende Technologien unterstützen, Zuschüsse für grenzüberschreitende Netzprojekte auszahlen, Subventionsprogramme für erneuerbare Energien und Atomkraft überwachen sowie als zentrale Anlaufstelle für Zertifizierungen und allgemeine Unterstützung bei Genehmigungen dienen soll.

Im Verkehrsbereich sieht Letta den größten Nachholbedarf beim Abbau nationaler regulatorischer und technischer Hürden bei der Eisenbahn. Er fordert eine Erhöhung der Transportkapazität auf der Schiene und dass künftig bei der Planung von Industriegebieten auf eine ausreichende Schienenanbindung geachtet werde.

Der Bericht deckt die wesentlichen Teile des Europäischen Binnenmarktes ab. Ob bzw. in welchem Maße die künftige Politik der EU-Kommission Vorschläge des Berichts aufgreift, bleibt abzuwarten.

(CL) Die EU-Kommission hat am 24.04.2024 im Rahmen des Instruments zum internationalen Beschaffungswesen (IPI) erstmals eine Untersuchung gegen China eingeleitet. Es geht um Maßnahmen und Praktiken auf dem chinesischen Markt für die Beschaffung von Medizinprodukten, die nach Ansicht der EU-Kommission europäische Unternehmen und Produkte in unlauterer Weise diskriminieren.

Hintergrund für diesen Schritt ist, dass China bei der Auftragsvergabe zwischen einheimischen und ausländischen Unternehmen sowie zwischen lokal hergestellten und eingeführten Medizinprodukten unterscheidet. Das Verfahren sieht abschließend die Vorlage eines Berichts vor und kann zu Maßnahmen gegen chinesische Unternehmen führen, wie etwa die Absenkung der Punktzahl für Bieter/innen aus China und damit zu geringeren Chancen, den Zuschlag zu erhalten. Des Weiteren ist auch ein vollständiger Ausschluss von dem betreffenden Angebot in der EU möglich.

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Durch das grüne Licht aus Brüssel kann Deutschland 350 Mio. EUR für die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff sowie 2,2 Mrd. EUR zur Förderung der Dekarbonisierung industrieller Prozesse einsetzen.

(CL) Die EU-Kommission hat Anfang April 2024 zwei für Deutschland bedeutsame Beihilfeentscheidungen getroffen. Am 05.04.2024 erteilte sie ihre Zustimmung zu einer mit 350 Mio. EUR ausgestatteten Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument Auctions-as-a-Service (»Auktionen als Dienstleistung«) der Europäischen Wasserstoffbank. Fünf Tage später, am 10.04.2024, genehmigten die Brüsseler Wettbewerbshüter/innen eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Prozesse gefördert werden sollen. Ziel beider Regelungen ist die Unterstützung der Wirtschaft beim Übergang zur Klimaneutralität im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal der EU. Dieser Plan vom Februar 2023, dessen Bestandteile unter anderem die Netto-Null-Industrie-Verordnung (NZIA) sowie das Gesetz über kritische Rohstoffe (CRMA) sind, verfolgt das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen CO2-neutralen Industrie zu stärken und ein günstigeres Umfeld für die Ausweitung der EU-Produktionskapazität von CO2-neutralen Technologien und Produkten zu schaffen.

Die Förderung von erneuerbarem Wasserstoff soll den Bau einer Elektrolysekapazität von bis zu 90 Megawatt unterstützen und zudem Anreize für die Erzeugung von bis zu 75.000 Tonnen erneuerbarem Wasserstoff schaffen. Die Beihilfe wird in Form direkter Zuschüsse je Kilogramm erzeugtem erneuerbarem Wasserstoff für einen Zeitraum von höchstens zehn Jahren und im Wege einer wettbewerblichen Ausschreibung gewährt, die unter Aufsicht der Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA) durchgeführt wird. Ziel der Europäischen Wasserstoffbank ist es unter anderem, finanzielle Mittel für die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff bereitzustellen und somit dazu beizutragen, die Lücke zwischen den Produktionskosten und dem Marktpreis von erneuerbarem Wasserstoff zu schließen.

Die zweite deutsche Maßnahme zur Förderung der Dekarbonisierung industrieller Prozesse unterstützt zum einen Investitionen in die Elektrifizierung industrieller Prozesse. Zum anderen sollen damit Investitionen zur Ersetzung fossiler Brennstoffe durch erneuerbaren Wasserstoff oder durch aus erneuerbarem Wasserstoff gewonnene Brennstoffe gefördert werden. Auch diese Beihilfe wird in Form von direkten Zuschüssen gewährt. Förderfähig sind Vorhaben, die zu einer Reduktion der CO2-Emissionen aus Produktionsprozessen um mindestens 40 Prozent gegenüber dem aktuellen Stand führen.

Für Sachsen als aufstrebende Wasserstoffregion und mit seiner soliden industriellen Basis können die genehmigten Unterstützungsmaßnahmen positive Auswirkungen haben, indem im Freistaat ansässige Unternehmen künftig vermehrt in die förderfähigen Maßnahmen investieren.

Von links nach rechts Dipl.-Ing. Henrik Saske, Eisenbahnneubaustrecke Dresden – Prag EVTZ, Jindřich Kušnír, Abteilungsleiter Eisenbahnverkehr im Tschechischen Verkehrsministerium (stv. Direktor des EVTZ), Sabine Kulikov, Sächsisches Staatsministerium für
Von rechts nach links Dipl.-Ing. Henrik Saske, Jindřich Kušnír, Sabine Kulikov, Luboš Knížek und Petr Provazník   © SMWA

Eine Woche lang standen wieder die wichtigsten europäischen Schienenprojekte der kommenden Jahre und Jahrzehnte im Fokus des großen jährlichen Fachtreffens

(AA) Das »europäische Familientreffen« zur Planung und Umsetzung von Schienenprojekten fand wie immer im Mitgliedsstaat der aktuellen Ratspräsidentschaft statt – dieses Jahr also in Brüssel/Belgien.

Mehr als 3.500 Fachbesucherinnen und Fachbesucher waren akkreditiert, rund zwanzig Foren sowie Podien standen zur Auswahl, und auf der Fachmesse waren gut 30 Stände präsent.

Der Freistaat Sachsen war mit einer Präsentation der Neubaustrecke Dresden-Prag, deren Herzstück der 30 km lange Erzgebirgstunnel sein wird, gemeinsam mit den Partnern von Deutscher und Tschechischer Bahn vertreten. Das maßstabsgetreue Modell des Erzgebirgskamms mit dem geplanten Streckenverlauf des Tunnels und der exakten Querschnittszeichnung durch Berg- und Gesteinsformationen war Anziehungspunkt für viele Fachleute:

Fragen zur Vortriebstechnik (Kombination aus Schildvortrieb und Sprengvortrieb) und Baugeschwindigkeit waren nur der Einstieg in Fachdiskussionen auf Grundlage des Modells.

Zu Beginn der Woche wurde der Bericht der TEN-T Koordinatoren (TEN-T: Trans-European Transport Network/Transeuropäisches Verkehrsnetz) vorgestellt, in welchem die Neubaustrecke Dresden-Prag eines der fünf wichtigsten europäischen Neubauvorhaben ist.

Bemerkenswert aus den unterschiedlichen Podien waren folgende zwei Aspekte. Zum einen betonte eine Vertreterin der NATO, dass Infrastrukturplanungen heute noch stärker als früher auch unter dem Blickwinkel der Tauglichkeit für Militärtransporte als finanzierbar und somit realisierbar gewichtet werden. Zum anderen stellte der EU-Abgeordnete, Dominique Riquet (Renew/Frankreich), fest, dass die Herausforderungen zukünftiger Infrastrukturfinanzierung eigentlich allein über die Umschichtung durch veränderte Priorisierungen bewältigt werden sollten.

In der Vertretung des Freistaates Sachsen bei der Europäischen Union ist für den Herbst eine sächsisch-tschechische Fachveranstaltung mit Präsenz von Staatsminister Martin Dulig und seinem tschechischen Amtskollegen Martin Kupka geplant.

(HJG) Nach viel Widerstand wurde die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Energy Performance of Buildings – EPBD) am 12.04.2024 im Rat angenommen.

Nullemissionsgebäude werden danach zum neuen Standard für Neubauten. Eine Sanierungspflicht für einzelne Gebäude, gegen die sich auch Deutschland gewandt hatte, besteht nicht mehr. Die Richtlinie setzt außerdem verbindliche Ziele für die Senkung des Energieverbrauchs von Wohngebäuden und die Sanierung für Nichtwohngebäude bis 2030.

Nichtwohngebäude machen in Deutschland neun Prozent des Gebäudebestands aus, sind aber für 36 Prozent des Endenergieverbrauchs verantwortlich.

(AA) Im Bereich der Abgaswerte kommt es zu keinen nennenswerten Änderungen, allerdings gibt es Neuregelungen zur Dauerhaltbarkeit und zum Abrieb von Reifen und Bremsen.

Die Dauerhaltbarkeitsanforderungen – also die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte, Kraftstoffverbrauchsangaben etc. – sind seitens der Fahrzeughersteller über eine Lebensdauer von 160.000 Kilometer bzw. 8 Jahre nachzuweisen. Zusätzlich wird eine erweiterte Lebensdauer bis 200.000 Kilometer bzw. 10 Jahre definiert. Bei den Emissionsgrenzwerten ist hier ein »Verschlechterungsfaktor« von 1,2 anwendbar.

Für Elektroautos und Plug-in-Hybride werden erstmals Anforderungen an die Haltbarkeit der Traktionsbatterien festgelegt: Nach fünf Jahren oder 100.000 Kilometern darf die Speicherkapazität der Batterie nicht unter 80 Prozent des ursprünglichen Werts fallen, nach acht Jahren oder 160.000 Kilometern nicht unter 72 Prozent.

Mit den Euro 7 Normwerden sind auch nichtabgasbezogene Partikel aus Reifenabrieb und aus dem Abrieb der Bremsen limitiert. Die Prüfverfahren gründen auf den Testbedingungen entsprechender Standards aus den Rahmenbedingungen der Vereinten Nationen. Die Grenzwerte sind noch festzuschreiben, hinsichtlich des Bremsabriebs wird noch bis 2035 eine Unterscheidung zwischen reinen Elektrofahrzeugen und anderen Antriebsarten gelten. Reifen werden ab 2028 sukzessive in verschiedenen Fahrzeugklassen eigenen technischen Anforderungen zum Abrieb unterworfen.

(AA) Verpflichtenden europaweiten Regeln zur Überprüfung der Fahrtauglichkeit älterer Verkehrsteilnehmer hat das Europäische Parlament eine Absage erteilt, so dass es den Mitgliedstaaten lediglich möglich bleibt, eigene Regeln dazu zu fassen, ohne dass dies europarechtlich vorgeschrieben ist.

Infolge des europaweiten Mangels an Berufskraftfahrinnen und Berufskraftfahrern wurde vom EU-Parlament beschlossen, begleitetes Fahren ab dem Alter von 17 Jahren auch für die LKW-Führerscheinklassen C und C1 einzuführen.

Bewegung gibt es bei den Gewichtsgrenzen von PKWs: Grenze für Klasse B soll von 3,5 t auf 4,25 t angehoben werden können, wenn es sich um ein Fahrzeug mit Hybridantrieb bzw. alternative Antriebe handelt. Die Regelung greift für Fahrer/innen, welche den Führerschein der Klasse B seit mehr als zwei Jahren haben.

Gute Nachricht für die auch in Sachsen immer zahlreicher werdenden Eigentümerinnen und Eigentümer von Campingfahrzeugen: Camper sollen allgemein, also unabhängig von der Antriebsart, auf 4,25 t angehoben werden, auch hier gilt: Führerschein Klasse B seit zwei Jahren oder mehr. In diesem Zusammenhang soll die Fahrzeugklasse C1 auf 8,25 t angehoben werden, wenn 3 (!) Jahre Fahrpraxis bestehen.

Nach den Beschlüssen des EU-Parlamentes wird das Gesetzgebungsverfahren mit den weiteren Verfahrensschritten erst im Herbst nach den Europawahlen fortgesetzt werden, auch aufgrund der deutlichen Mehrheiten im EU-Parlament wird damit gerechnet, dass die Richtlinien so wie vom EU-Parlament beschlossen Rechtskraft erlangen werden.

(HJG) Die Europäische Kommission hat am 06.02.2024 einen neuen interaktiven Leitfaden veröffentlicht, in dem alle auf EU-Ebene verfügbaren Finanzierungsmöglichkeiten für ländliche Gebiete erfasst werden. Insgesamt sammelt der Leitfaden Finanzierungsmöglichkeiten aus 26 verschiedenen EU-Fonds, von der gemeinsamen Agrarpolitik, Horizont Europa und der Aufbau- und Resilienzfazilität, bis hin zu den Kohäsionsfonds. Mithilfe des Leitfadens sollen Antragsteller im ländlichen Raum mit dem Wissen und den Instrumenten ausgestattet werden, die sie benötigen, um lokalen Bedürfnissen gerecht zu werden.

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Die neue Verordnung soll durch einen verbesserten Rahmen die europäische Industrie bei der Fertigung von Netto-Null-Technologieprodukten unterstützen. Sie gilt als ein wichtiger Bestandteil des europäischen Grünen Deals und als eine Antwort auf das Inflationsbekämpfungsgesetz (Inflation Reduction Act – IRA) der USA.

(CL) Der Rat der EU und das Europäische Parlament haben am 06.02.2024 eine vorläufige Einigung im Trilog über die Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Ökosystems der Fertigung von Netto-Null-Technologieprodukten (Net-Zero Industry Act – NZIA) erzielt. Beide Gesetzgebungsorgane müssen die vorläufige Einigung noch formal annehmen. Zu den von der Verordnung umfassten Netto-Null-Technologien zählen alle erneuerbaren Technologien, die Kernenergie, die industrielle Dekarbonisierung, Energienetze, Energiespeichertechnologien und Biotechnologie. Den Mitgliedstaaten wird das Recht eingeräumt, aus der Liste der Netto-Null-Technologien diejenigen Technologien aussuchen, die sie unterstützen wollen.

Durch die Erhöhung der Produktion von sauberen Technologien soll zum einen die europäische Industrie unterstützt und zum anderen die EU im globalen Wettbewerb mit anderen Märkten gestärkt und von diesen zudem weniger abhängig werden. Der NZIA setzt insbesondere auf gestraffte Baugenehmigungsverfahren, die Schaffung von so genannten Netto-Null-Industrie-Valleys und soll für mehr Klarheit bei den Kriterien für die öffentliche Auftragsvergabe und Versteigerung sorgen.

In Bezug auf Genehmigungsverfahren soll beispielsweise gelten, dass die Frist für eine Genehmigung für den Bau oder die Erweiterung von großen Fertigungsprojekten mit Netto-Null-Technologie (mehr als 1 Gigawatt) sowie von Projekten, die nicht in Gigawatt gemessen werden, maximal 18 Monate beträgt. Für kleinere Projekte (weniger als 1 Gigawatt) beträgt die entsprechende Frist 12 Monate. Für strategische Projekte werden kürzere Fristen festgelegt. Durch den NZIA soll zudem die Entwicklung von Industrie-Valleys gefördert werden, in denen mehrere Unternehmen, die sich mit einer bestimmten Technologie beschäftigen, konzentriert sind. Ziel dieser Täler ist die Schaffung von Clustern von Netto-Null-Industrietätigkeiten, um die Attraktivität der EU als Standort für Produktionstätigkeiten zu erhöhen. Im Bereich des öffentlichen Auftragswesens definiert der NZIA Nachhaltigkeits- und Resilienzbeiträge in öffentlichen Vergabeverfahren. Der Beitrag zur ökologischen Nachhaltigkeit wird eine obligatorische Mindestanforderung sein. Sollten aber die Anwendung des Beitrags zur Resilienz und Nachhaltigkeit zu einem unverhältnismäßigen Kostenunterschied führen oder wenn keine geeigneten Angebote oder Anträge eingereicht werden, können die öffentlichen Auftraggeber/innen beschließen, diese Kriterien nicht anzuwenden. In Auktionen für den Einsatz von Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen kann ein Mitgliedstaat sowohl Präqualifikations- als auch Zuschlagskriterien anwenden, die nicht preisbezogen sind, wie z. B. ökologische Nachhaltigkeit, Beitrag zur Innovation oder Integration von Energiesystemen. Diese Kriterien müssen für mindestens 30 Prozent des jährlich versteigerten Volumens pro Mitgliedsstaat gelten.

Der sächsische Staatsminister für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Wolfram Günther, hat die Einigung auf EU-Ebene zur Unterstützung einer klimaneutralen Industrie begrüßt. Damit bereite die EU einen Weg, auf dem die mitteldeutsche Solarindustrie langfristig gestärkt werden könne und wertete die Trilogeinigung als ein positives Signal auch an die Unternehmen im Freistaat Sachsen.

Die Trilogeinigung zum NZIA fällt in eine Zeit, in der Werksschließungen von im Freistaat ansässigen Solarfirmen erwogen werden. Insbesondere die Konkurrenz von billigen Solarmodulen aus China macht den Unternehmen zu schaffen.

Am 05.02.2024 veröffentlichte der Europäische Ausschuss der Regionen eine lange erwartete Studie mit dem Titel »Aktueller Stand und zukünftige Herausforderungen der Automobilregionen«. Die Studie ermittelt die Vorbereitung verschiedener europäischer Regionen auf die bevorstehende Transformation des Automobilsektors und schlägt mögliche Abhilfemaßnahmen vor. Fast zeitgleich Ende Januar 2024 veröffentlichte die Europäische Kommission eine Mitteilung »The transition pathway for the EU mobility industrial ecosystem« (Der Übergang für das Mobilitäts-Industrie-Ökosystem der EU).

(HJG) Das Mobilitätsökosystem deckt die gesamten Wertschöpfungsketten Automobil, Schiene, Schiff und Rad ab und umfasst Dienstleistungen:

  • Es beschäftigt in Europa 17,6 Millionen Menschen und erwirtschaftet einen Beitrag von etwa 1,2 Billionen EUR zum BIP der EU (7,6 Prozent des gesamten BIP der EU).
  • Es besteht hauptsächlich aus kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die 99,7 Prozent der in diesem Ökosystem aktiven Unternehmen ausmachen.
  • Die Automobil-Wertschöpfungskette ist eine Säule der EU-Wirtschaft und sorgt für 12,9 Millionen direkte und indirekte Arbeitsplätze, einen Beitrag von 1 Billion EUR zum EU-BIP und fast ein Drittel der Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen des privaten Sektors in der EU.

Während das Mobilitätsökosystem die gesamten Wertschöpfungsketten der Mobilität abdeckt, liefert die Studie des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR) insbesondere Elemente für eine regionale Transformationsstrategie des Automobilbereichs und gibt Empfehlungen zu Indikatoren, den sog. key performance indicators (KPIs = sog. Leistungsindikatoren). Die Automobilindustrie ist einer der bedeutendsten Sektoren Europas und umfasst ein komplexes Netzwerk grenzüberschreitender Lieferketten, an denen OEMs (Original Equipment Manufacturer), Zulieferer und verwandte Industrien beteiligt sind, die über den gesamten Kontinent verteilt sind, sich aber auf bestimmte Regionen konzentrieren.

Von August bis Oktober 2023 wurde eine Umfrage unter europäischen Automobilregionen durchgeführt (27 Antworten, die Mehrheit der Befragten kommt aus der westlichen Hälfte Europas, mit einer bemerkenswerten Präsenz italienischer Regionen, einer ausgewogenen Mischung aus Kern- und Halbperipherieregionen sowie Peripherieregionen). Für jede/n Befragte/n spielt die Automobilindustrie eine Schlüsselrolle in der regionalen Wirtschaft.

Die Automobilindustrie lässt sich grob in drei Arten von Regionen einteilen: Kernregionen, Halbperipherieregionen und Peripherieregionen. Kernregionen der Automobilindustrie zeichnen sich durch die Präsenz großer OEMs aus, in denen vor allem strategische Funktionen wie Forschung und Entwicklung, Management und Marketing ausgeübt werden. Diese Regionen zeichnen sich durch einen großen Marktanteil, eine hohe Konzentration qualifizierter Arbeitskräfte, geringe ausländische Beteiligung, Aktivitäten mit hoher Wertschöpfung und einen erheblichen Einfluss innerhalb der Lieferkette aus. Hier werden die sächsischen Regionen Dresden und Chemnitz neben Bayern und Stuttgart explizit herausgehoben.

Randregionen zeichnen sich durch kleinere Unternehmen der Automobilindustrie, exportorientierte Betriebe, begrenzte strategische Funktionen und Aktivitäten mit geringer Wertschöpfung wie der Komponentenfertigung aus. Sie sind auf Kernregionen angewiesen und weisen einen hohen Anteil ausländischer Eigentümer auf. Halbperiphere Regionen hingegen umfassen eine Mischung aus Kern- und Peripheriefunktionen und liegen zwischen diesen beiden Kategorien.

Die Automobilindustrie in der EU steht aufgrund von drei Haupttrends vor großen Herausforderungen: dem grünen Wandel, dem digitalen Wandel und dem zunehmenden globalen Wettbewerb. Basierend auf diesen Herausforderungen ergab die Umfrage, dass Regionen vor allem Schwierigkeiten bei der Elektrifizierung von Fahrzeugen erwarten, dicht gefolgt von anderen Herausforderungen wie globalem Wettbewerb, Digitalisierung, Umsetzung von gesetzlichen Vorgaben, der Verfügbarkeit von Rohstoffen und geopolitischen Faktoren.

Die Studie ist dem Vorschlag von Staatsminister Thomas Schmidt gefolgt, einen KPI aufzunehmen, der die Auswirkungen der Transformation auf die Regionen messbar macht und im Auge behält.

(CL) Der deutsche Europaabgeordnete Dr. Markus Pieper (EVP-Fraktion) ist am 31.01.2024 zum KMU-Beauftragten der EU ernannt worden. Die Europäische Kommission hatte am 12.09.2023 in einer Mitteilung mit dem Titel »KMU-Entlastungspaket« die Ernennung eines KMU-Beauftragten der EU angekündigt, der der Kommissionspräsidentin direkt unterstellt ist, aber auch dem für den Binnenmarkt zuständigen Kommissionsmitglied über alle KMU-bezogenen Tätigkeiten Bericht erstattet, die er in Zusammenarbeit mit den Dienststellen der Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU (GD GROW), welche die Arbeit des Beauftragten unterstützen, durchführt.

Dr. Pieper ist seit 2004 Abgeordneter des Europäischen Parlaments und ist gemeinsam mit dem EVP-Abgeordneten Markus Ferber Sprecher des »Parlamentskreises Mittelstand Europe« (PKM Europe) der CDU-/CSU-Gruppe im EU-Parlament.

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Wie können ländliche Regionen sich kreativ entwickeln und Talente fördern, um sich noch attraktiver zu machen? Diese Frage erörterte Staatsminister Thomas Schmidt am 24.01.2024 in der Vertretung des Freistaates Sachsen bei der Europäischen Union mit Vertreterinnen und Vertretern der Kreativbranche aus fünf Regionen Europas.

(HJG) Vor fast genau einem Jahr, im Februar 2023 stellte die Vizepräsidentin der Europäischen Kommission sowie Kommissarin für Demokratie und Demografie Dubravka Šuica den Talent Booster Mechanism zur Talentförderung in der sächsischen Landesvertretung vor. Das Ziel besteht darin, die Auswirkungen des demografischen Wandels in den Regionen besser zu bewältigen.

Inzwischen wurde unter der Federführung Sachsens ein regionenübergreifendes, europäisches Projektnetzwerk geschaffen, das die Menschen vor Ort unterstützen soll, ihre Fähigkeiten zu nutzen und weiterzuentwickeln, um die Attraktivität ihrer Regionen zu stärken.

Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand das simul+Modellprojekt KreativLandTransfer – Europäische Perspektiven, das von der Projektleiterin Katrin Kappenberger vorgestellt wurde. Im Projekt soll die konkrete Zusammenarbeit von ländlichen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und Kreativwirtschaftsunternehmen vorangebracht werden. So soll durch neue Produkte und Dienstleistungen die Wertschöpfung in den ländlichen Regionen entwickelt und kreative Köpfe motiviert werden, etwas in der Region zu bewegen. Einbezogen werden dabei Potenziale des kulturellen Erbes, alter Handwerkstechniken oder nicht mehr genutzter Gebäude der jeweiligen Region. Dazu stellten Vertreterinnen und Vertreter verschiedener regionaler Initiativen aus Sachsen, Kroatien, Italien und Portugal ihre Ideen vor. Sie wollen in diesem Bereich kooperieren und einen lebendigen Austausch europäischer Regionen schaffen. Mit der Unterzeichnung einer gemeinsamen Absichtserklärung wurde eine langfristige Kooperation auf den Weg gebracht, die die ländlichen Regionen im jeweiligen Land durch die Unterstützung cross-sektoraler Zusammenarbeit zwischen der Kreativwirtschaft und kleinen bzw. mittleren Unternehmen aufwerten. Die Partner wollen nun einen gemeinsamen Projektantrag bei der Europäischen Kommission stellen.

Staatsminister Thomas Schmidt erklärt dazu: »Ich freue mich, dass wir mit dem Modellprojekt KreativLandTransfer unseres simul+InnovationHub die Grundlage für die jetzt geplante europäische Kooperation legen konnten. Europas Regionen sind vielfältig und haben unterschiedliche Potenziale. Ich bin sicher, dass mit der Zusammenarbeit gute Ideen für die kreative und nachhaltige Wertschöpfung durch Unternehmen in den ländlichen Regionen umgesetzt werden können. Das entspricht voll und ganz dem von der Europäischen Kommission im vergangenen Jahr gestarteten Talent Booster Mechanism, mit dem benachteiligte Gebiete gestärkt und talentierte Menschen für diese Regionen gewonnen werden können. Dieses Ziel unterstützen wir in Sachsen mit dem simul+InnovationHub.«

Die Initiativen aus Kroatien, Italien und Portugal steuerten die europäische Perspektive bei. So hob Paolo Montemurro aus der Region Matera in Italien bei der Vorstellung des »Consorzio Materhubs« hervor, wie sehr die Kooperation zwischen der Tourismus-Industrie und kreativen Initiativen zu der Entwicklung eines nachhaltigen Tourismus in der Region beigetragen habe. Ein ausschlaggebender Faktor dabei war die Ernennung Materas zur Europäischen Kulturhauptstadt Europas 2019 – ein verbindendes Element des Abends, das auch beim Beitrag der Kroatin Tanja Kalčić bei der Vorstellung des »Urbani Separe« zum Tragen kam. Durch die Ernennung Rijekas zur Europäischen Kulturhauptstadt 2020, kam die Region Primorje-Gorski in eine transformative Phase, die ganz unterschiedliche Initiativen zur Folge hatte.

Leonel Algere reiste für diesen Abend aus der portugisischen Region Évora (Europäische Kulturhauptstadt in 2025) an. Das von ihm präsentierte »Arteria Lab« der Universität Evere funktioniert als Bindeglied zwischen der kreativ ausgerichteten Hochschule und der dort lebenden Bevölkerung. In den Bereichen Theater, Design, Mode, Literatur und Nachhaltigkeit können Engagierte im »Arteria Lab« auf das dichte Netzwerk von Experten zurückgreifen und im Makerspace auf nötige Hilfsmittel bei der Anfertigung von Designprodukten zurückgreifen. Ein Produkt dieser fruchtbaren Kooperationen zwischen der Kreativbranche und KMU konnten von den Gästen bei der Vorstellung von »Enter Koprivnica« durch Vesna Vrhovec aus der Region Koprivnica-Križevci (Kroatien) bestaunt werden. Das von Vrhovec gezeigte kurzweilige Video – produziert von genau solch einer Korporation – zeigte eindrucksvoll die vielfältigen Bereiche, in denen »Enter Koprivnica« tätig ist.

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In unruhigen wirtschaftlichen und geopolitischen Zeiten sollen europäische Unternehmen und Forschung besser vor Bedrohungen durch ungerechtfertigte außereuropäische Einflussnahmen geschützt werden.

(CL) Die Europäische Union sah und sieht sich auf globaler Ebene als Akteur, der in andere Märkte exportiert und dort auch investiert und im Gegenzug offen ist für ausländische Investitionen in der EU. Vor dem Hintergrund der zunehmenden geopolitischen Spannungen und handelspolitischen Unwägbarkeiten, die insbesondere während der Corona-Pandemie und der Russland-Ukraine-Krise zu Tage traten, hat die EU-Kommission am 24.01.2024 verschiedene Initiativen vorgestellt, die die Offenheit der EU weiterhin garantieren und gleichzeitig die eigene Sicherheit in Bezug auf ausländische Investitionen, Handel und Forschung sicherstellen sollen.

Durch eine Verordnung über das Screening von Auslandsinvestitionen in der EU soll der Schutz der Sicherheit und der öffentlichen Ordnung in der EU weiter gestärkt werden, indem eine bessere Überprüfung ausländischer Investitionen in der EU vorgeschlagen wird. Dadurch soll sichergestellt werden, dass alle Mitgliedstaaten über einen Screening-Mechanismus verfügen sowie ein sektoraler Mindestumfang festgelegt wird, in dem alle Mitgliedstaaten ausländische Investitionen prüfen müssen. Des Weiteren soll das EU-Screening auf Investitionen von EU-Investoren/innen ausgeweitet werden, die letztlich von Personen oder Unternehmen aus einem Nicht-EU-Land kontrolliert werden. In diesem Zusammenhang hat die EU-Kommission ein Weißbuch über Investitionen in Drittländern vorgelegt. In ihm wird eine Analyse der Auslandsinvestitionen vorgeschlagen, um künftig die mit ihnen verbundenen potenziellen Risiken besser einschätzen zu können. Sie umfasst unter anderem eine bis 17.04.2024 andauernde Konsultation. Die Ergebnisse sollen in einen gemeinsamen Risikobewertungsbericht einfließen.

Darüber hinaus hat die EU-Kommission ein Weißbuch über Ausfuhrkontrollen vorgelegt. In ihm schlägt sie vor, einheitliche EU-Kontrollen für diejenigen Güter einzuführen, die von den multilateralen Ausfuhrkontrollregelungen aufgrund der Blockade durch bestimmte Mitglieder nicht übernommen wurden. Damit soll ein Flickenteppich nationaler Ansätze vermieden werden. Für den Sommer 2024 plant die EU-Kommission zudem eine Empfehlung für eine verbesserte Koordinierung der nationalen Kontrolllisten vor der geplanten Annahme nationaler Kontrollen; die Evaluierung der EU-Dual-Use-Verordnung soll auf das Jahr 2025 vorgezogen werden.

Ebenfalls am 24.01.2024 hat die EU-Kommission ein Weißbuch über Optionen für eine verstärkte Unterstützung von Forschung und Entwicklung (FuE) von Technologien mit doppeltem Verwendungszweck vorgelegt und dem Rat der EU einen Vorschlag für eine Empfehlung des Rates unterbreitet. Ein Tätigwerden der EU sei erforderlich, um unter anderem die Kohärenz in ganz Europa zur Gewährleistung der Sicherheit in diesem Bereich zu gewährleisten.

Die von der EU-Kommission angesprochenen Bereiche sind bereits seit längerem im Fokus von Unternehmen und Forschung. Ob die vorgeschlagenen Maßnahmen zu den angestrebten Ergebnissen führen werden/können, bleibt abzuwarten. Der vorgelegte Verordnungsvorschlag über das Screening von Auslandsinvestitionen wird voraussichtlich in dieser Legislaturperiode nicht mehr abgeschlossen werden können, da die letzte Sitzung des Europäischen Parlaments vor den Neuwahlen Anfang Juni 2024 bereits im April 2024 sein wird.

(AA) Am 10.01.2024 teilte die Transportkommissarin Adina Vălean mit, dass die am 18.12.2023 beschlossene politische Einigung zur Festigung des Transeuropäischen Transportnetzes (TEN-T) die Bemühungen zum Aufbau eines nachhaltigen und robusten Transportnetzes voranbringen wird.

Diese politische Einigung beinhaltet insbesondere:

  • die Verpflichtung aller 430 größeren Städte im Bereich des TEN-T zur Entwicklung Nachhaltiger Urbaner Mobilitätspläne (Sustainable Urban Mobility Plans, »SUMPs«),
  • die Erlaubnis für Güterzüge, auf Passagierverkehrsgleisen bis zum Jahr 2040 mit mindestens 160 km/h fahren zu können,
  • sichere Parkmöglichkeiten für LKWs entlang aller großen Straßen im Bereich des TEN-T mit maximal 150 km Abstand zueinander bis 2040 zu errichten,
  • die Anwendung des European Rail Traffic Management Systems (ERTMS) im gesamten Bereich des TEN-T,
  • den direkten Anschluss aller Passagierflughäfen mit mindestens 12 Millionen Passagieren pro Jahr an Fernzugverbindungen,
  • die Umstellung des Frachtverkehrs auf größere Nachhaltigkeit,
  • die bessere Anbindung des Seeverkehrs an sonstige Transportwege und die Weiterentwicklung der Seehäfen,
  • die Verbesserung der Transportverbindung zu EU-Nachbarn durch die stärkere Anbindung der Ukraine, Moldau und der sechs Westbalkan-Partner.

Bei den Connecting Europe Days in Brüssel vom 02. bis 05.04.2024 werden diese politischen Ziele zentrales Thema sein.

(CL) Die Europäische Kommission hat am 24.01.2024 verschiedene Maßnahmen zur Unterstützung von Start-ups sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bei der Entwicklung von Künstlicher Intelligenz (KI) vorgeschlagen. Hierzu soll unter anderem die EuroHPC-Verordnung (Gemeinsames Unternehmen für europäisches Hochleistungsrechnen) zur Einrichtung von KI-Fabriken, einer neuen Säule für die Aktivitäten des Gemeinsamen Unternehmens, geändert werden. Ziel ist unter anderem der Erwerb, die Aufrüstung und der Betrieb von KI-spezifischen Supercomputern, um schnelles maschinelles Lernen und das Training von großen GPAI-Modellen (General Purpose AI, KI-Systeme mit allgemeinem Verwendungszweck) zu ermöglichen.

Des Weiteren soll der Zugang zu den KI-spezifischen Supercomputern erweitert werden, um die Nutzung von KI auf eine große Zahl öffentlicher und privater Nutzer/innen, einschließlich Start-ups und KMU, auszudehnen. Darüber hinaus soll ein KI-Büro innerhalb der EU-Kommission eingerichtet werden, das die Entwicklung und Koordinierung der KI-Politik auf EU-Ebene sicherstellen und die Umsetzung und Durchsetzung des künftigen KI-Gesetzes (AI Act) überwachen soll.

© Russian Aluminium Association/Pixabay

Neue Verordnung soll sichere und nachhaltige Versorgung der EU mit kritischen Rohstoffen gewährleisten. Ambitionierte Ziele bei Gewinnung, Verarbeitung und Recycling sowie beschleunigte Genehmigungsverfahren sollen Europa unabhängiger von Drittstaaten machen.

(CL) Das EU-Parlament hat am 12.12.2023 den zuvor am 13.11.2023 mit dem Rat der EU ausgehandelten Trilogkompromiss zur Verordnung zur Schaffung eines Rahmens zur Gewährleistung einer sicheren und nachhaltigen Versorgung mit kritischen Rohstoffen (CRMA – Critical Raw Materials Act) mit großer Mehrheit angenommen.

Hintergrund der von der Europäischen Kommission im März 2023 gestarteten Gesetzesinitiative war unter anderem die Erkenntnis, dass im Rahmen des grünen Wandels die Nachfrage in der EU nach unedlen Metallen, Batteriematerialien, Seltenen Erden und weiteren Materialien exponentiell wachsen wird, da saubere Energiesysteme mehr Mineralien benötigen. Mit Unterstützung des CRMA soll eine lokale und regionale Produktion von Batterien, Solarpaneelen, Dauermagneten und anderen sauberen Technologien aufgebaut werden.

Der CRMA enthält unter anderem eine Liste mit 34 kritischen (und 17 strategisch wichtigen) Rohstoffen sowie Zielvorgaben für die Aufstockung des Anteils, den die EU zu diesen Rohstoffen beisteuern will (Gewinnung: 10 Prozent, Verarbeitung: 40 Prozent und Recycling: 25 Prozent). Außerdem sollen künftig Projekte als »strategische Projekte« eingestuft werden können, in deren Rahmen innovative Rohstoffe erzeugt werden können, die in einschlägigen Technologien als Ersatz für strategisch wichtige Rohstoffe in Frage kommen. Ein wichtiger Punkt des CRMA ist die Frage der Gesamtdauer von Genehmigungsverfahren. Künftig soll diese bei Gewinnungsprojekten höchstens 27 Monate und bei Verarbeitungs- sowie Recyclingprojekten höchstens 15 Monate betragen. Des Weiteren können die Mitgliedstaaten auf der von ihnen festgelegten Ebene (lokal, regional oder national) für die verschiedenen Phasen der Wertschöpfungskette (Gewinnung, Verarbeitung, Recycling) eine oder mehrere zentrale Kontaktstellen benennen. Auf Seiten der Wirtschaft müssen künftig Großunternehmen, die bei strategisch wichtigen Rohstoffen für strategisch wichtige Technologien von Engpässen betroffen sind (z. B. Batteriehersteller, Wasserstoffhersteller, Erzeuger von Energie aus erneuerbaren Quellen) regelmäßig eine Risikobewertung ihrer Lieferkette für strategisch wichtige Rohstoffe durchführen. Um eine einseitige Abhängigkeit von Drittstaaten zu vermeiden, wurden zudem in der Verordnung Maßnahmen zur Diversifizierung der Einfuhren kritischer Rohstoffe festgelegt, um sicherzustellen, dass nicht mehr als 65 Prozent des EU-Bedarfs der einzelnen strategisch wichtigen Rohstoffe aus nur einem Drittland stammen.

Für den Freistaat Sachsen mit seiner langen Tradition im Bergbau und eigener Rohstoffstrategie sind die Regelungen des CRMA von Interesse, da sie die Bedeutung des heimischen Bergbaus und damit die Rohstoffgewinnung und -verarbeitung in den Vordergrund rückt.

Am 13.12.2023 erzielten der Rat der EU und das Europäische Parlament eine vorläufige Einigung zur Bauprodukteverordnung. Die neuen Regelungen sollen den Binnenmarkt bei Bauprodukten stärken und den derzeitigen Normungsstau abbauen. Ebenso soll sichergestellt werden, dass sich die EU Nachhaltigkeits- und Klimaziele in der baulichen Umwelt verwirklichen lassen.

(HJG) Grundsätzlich gilt eine harmonisierte Zone/Normung für ein breites Spektrum von Bauprodukten (nicht für Bauleistungen). Im Trilogergebnis sind nun die Einbeziehung von Produkten zur direkten Montage auf der Baustelle, Kits und vorgefertigte kleinere Einfamilienhäuser und der 3D-Druck gestrichen, soweit diese nicht im Rahmen der Vorgaben zur Herstellerprüfung einbezogen werden müssen. Regelungen für wiederverwendete Produkte sowie von Produkten mit doppeltem Verwendungszweck sind dagegen in der Einigung enthalten.

Der Normungsprozess soll grundsätzlich über die Normungsorganisationen laufen, für die es entsprechende Leitlinien geben wird. Die Normen werden dann via Durchführungsrechtsakte der EU-Kommission öffentlich gemacht, um Gültigkeit zu erlangen.

Ein digitaler Produktpass soll neu eingeführt werden, angelehnt an Vorgaben der Ökodesignverordnung. Die EU-Kommission wird zur genauen Ausgestaltung des neuen digitalen Produktpasses einen delegierten Rechtsakt vorlegen.

Eine kombinierte Leistungs- und Konformitätserklärung für Produkte soll künftig alle relevanten Informationen (einschl. Umweltaspekte) zum Bauprodukt bündeln.

Die EU-Kommission wird über delegierte Rechtsakte Kriterien für eine umweltfreundliche öffentliche Beschaffung festlegen, um die Nachfrage nach nachhaltigen Bauprodukten anzukurbeln. Die Vorgaben können auf jeden Vertrag, der Bauprodukte umfasst (auch Bauleistungen), angewendet werden. Die Mitgliedstaaten können von den Vorgaben abweichen, wenn die Anwendung einen starken Rückgang der Angebote bzgl. eines Bauprodukts nach sich ziehen würde, wenn ein grundsätzliches Ausbleiben von Angebotsabgaben zu befürchten ist oder wenn die Anwendung überproportionale Kostenbelastungen mit sich bringen würde (+10 Prozent im Vergleich zur Nichtanwendung).

Der Gültigkeitsbeginn der neuen Vorgaben wird gestaffelt: Alle Artikel der Verordnung, die sich auf die Entwicklung von Normen beziehen, gelten ab dem Datum des Inkrafttretens. Artikel 90 bzgl. der Sanktionen gilt 24 Monate nach Inkrafttreten; für alle anderen Artikel gilt eine Frist von 12 Monaten ab dem Datum des Inkrafttretens.

Weiterhin wird ein Übergangszeitraum von 15 Jahren nach Inkrafttreten eingeführt.

Am 07.12.2023 konnten der Rat der EU und das Europäische Parlament eine politische Einigung bezüglich der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Energy Performance of Buildings – EPBD) erzielen.

(HJG) Im Nachgang des dritten politischen Trilogs vom 12.10.2023, in dessen Rahmen bereits eine vorläufige Einigung zu zentralen Passagen bzgl. der Vorgaben (insb. Mindestenergiestandards - MEPS) für bestehende Wohngebäude gem. Art. 9(2) erzielt worden war, hatten sich intensive Debatten hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung dieser Regelungsarchitektur entwickelt (u. a. Spiegel-Artikel vom 24.11.2023). Im Zentrum stand dabei die Frage, welche Arten von Maßnahmen definitorisch als MEPS angerechnet werden könnten und ob die vorgegebenen Einsparziele für den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch bis 2030 und 2035 ausschließlich über MEPS zu gewährleisten seien oder ob auch andere Maßnahmenarten anrechenbar sein sollten. Die Mitgliedstaaten und insbesondere die EVP im EU-Parlament plädierten für einen Ansatz, der möglichst viel Flexibilität erlauben und keine Renovierungspflichten für einzelne Wohngebäude vorgeben soll. Dagegen sprach sich die EU-Kommission (und auch die Grünen im EU-Parlament) für eine klare und abrechenbare einzelgebäudebezogene Regelung aus.

Für Nichtwohngebäude stimmte der Rat der EU strengeren Vorgaben zu, um im Gegenzug ausreichend Flexibilität für die Wohngebäude zu bekommen.

Im Ergebnis des finalen Trilogs scheint sich nun die folgende Konstellation zu ergeben: Die MEPS werden nicht auf Wohngebäude angewendet, die Zielvorgaben können über einen frei wählbaren Maßnahmenkatalog erreicht werden. Die Zielerreichung für die Nichtwohngebäude bleibt an die MEPS gekoppelt.

Die Kernpunkte der Einigung stellen sich wie folgt dar:

Für neue Gebäude (Art. 7) wird das Nullemissionsgebäude zum Neubaustandard:

  • Dies gilt für alle öffentlichen Gebäude ab 01/2028,
  • und für alle sonstigen neuen Gebäude ab 01/2030.

Für bestehende Wohngebäude (Art. 9(2)) legen die Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer nationalen Strategien Zielpfade (Trajectory) für durchschnittliche Primärenergieeinsparungen 2020-2050 vor, wobei bis 2050 ein klimaneutraler Wohngebäudebestand gewährleistet sein soll. Dabei sind für 2030 bzw. 2035 konkrete Zielwerte vorgesehen:

  • 2030: durchschnittliche Primärenergieeinsparung im Wohngebäudebestand von 16 Prozent
  • 2035: durchschnittliche Primärenergieeinsparung im Wohngebäudebestand von 20 Prozent – 22 Prozent.

Die seitens EU-Kommission sowie EU-Parlament gewünschte Kopplung von MEPS und Einsparzielen 2030/2035 entfällt dabei, die Mitgliedstaaten können frei entscheiden, welche Maßnahmen sie vornehmen und auf welche Gebäude sie hierbei fokussieren, um die Zielerreichung zu gewährleisten.

Für bestehende Nichtwohngebäude (Art. 9(1)) legen die Mitgliedstaaten jeweils zwei Schwellenwerte fest. Bis 2030 müssten dann sämtliche Nichtwohngebäude besser abschneiden als der 16 Prozent-Schwellenwert und bis 2033 besser als der 26 Prozent-Schwellenwert, bezogen jeweils auf die am schlechtesten abschneidenden Nichtwohngebäude. Diese Verbesserung muss zwingend über MEPS (also einen recht eng gefassten Maßnahmenkatalog) erreicht werden.

Ausnahmen von Einsparvorgaben können für landwirtschaftliche und denkmalgeschütze Gebäude getroffen werden sowie für sonstige historisch/architektonisch besonders wertvolle Gebäude, temporäre Gebäude und für religiöse Zwecke genutzte Gebäude.

(CL) Die Europäische Kommission hat am 05.12.2023 ein »Wichtiges Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse« (IPCEI) genehmigt, mit dem Forschung, Entwicklung und erste gewerbliche Nutzung fortgeschrittener Cloud- und Edge-Computing-Technologien bei mehreren Providern in Europa unterstützt werden sollen. Das Vorhaben wurde von sieben Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, gemeinsam angemeldet und ist das erste IPCEI im Bereich Cloud- und Edge-Computing.

Die Mitgliedstaaten werden bis zu 1,2 Mrd. EUR an staatlichen Beihilfen bereitstellen, wodurch zusätzliche private Investitionen im Umfang von 1,4 Mrd. EUR mobilisiert werden sollen. Gegenstand des Vorhabens ist die Entwicklung des ersten interoperablen und offen zugänglichen europäischen Datenverarbeitungs-Ökosystems, des Multi-Provider-Cloud-to-Edge-Kontinuums. Dazu gehört die Entwicklung einer quelloffenen Software, die Echtzeitdienste mit geringen Latenzzeiten (einige Millisekunden) über verteilte Rechenressourcen in Nutzernähe ermöglicht. Der für Deutschland maßgebliche Beschluss wird unter der Fallnummer SA.102517 im Beihilferegister der Generaldirektion Wettbewerb abrufbar sein.

(CL) Die EU-Kommission hat am 13.12.2023 zwei Verordnungen zur Änderung der allgemeinen Vorschriften für geringfüge Beihilfen (De-minimis-Verordnung) und der Vorschriften für geringfügige Beihilfen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI-De-minimis-Verordnung) erlassen. Bei DAWI handelt es sich um Dienste, die Behörden der Mitgliedstaaten als solche einstufen und die daher mit bestimmten gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen verbunden sind und vom Staat oder von der privaten Wirtschaft bereitgestellt werden können. Beide überarbeitete Verordnungen treten am 01.01.2024 in Kraft und gelten bis zum 31.12.2030.

Die wichtigsten Änderungen betreffen die jeweilige Heraufsetzung der Schwellenwerte pro begünstigtem Unternehmen von 200.000 EUR auf 300.000 EUR über drei Jahre (De-minimis-Verordnung) sowie von 500.000 EUR auf 750.000 EUR über drei Jahre (DAWI-De-minimis-Verordnung). Des Weiteren müssen die Mitgliedstaaten ab 01.01.2026 beide Beihilfearten in einem auf nationaler oder EU-Ebene eingerichteten zentralen Register erfassen. Bei (geringfügigen) De-minimis-Beihilfen wird davon ausgegangen, dass sie keine Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel im Binnenmarkt haben, weswegen sie von der EU-Beihilfekontrolle ausgenommen sind.

Am Vorabend der Annahme ihrer Schlussfolgerungen zur Zukunft der Kohäsionspolitik durch die Mitgliedstaaten hat der Europäische Ausschuss der Regionen die EU-Regierungen und die Europäische Kommission aufgefordert, die überragende Bedeutung dieser Politik anzuerkennen, um territoriale Ungleichheiten zu beseitigen, den digitalen und grünen Wandel zu fördern, und die europäischen demokratischen Werte in allen Regionen verteidigen.

(HJG) Am 29.11.2023 wurden im Plenum des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR) Vorschläge zur Reform der Kohäsionspolitik nach 2027 einstimmig angenommen. Die Stellungnahme wurde vom Präsidenten der Versammlung, Vasco Alves Cordeiro, und von Emil Boc, Vorsitzender der AdR-Kommission für territoriale Kohäsionspolitik und EU-Haushalt, verfasst.

Zur Debatte äußerten sich Elisa Ferreira, EU-Kommissarin für Kohäsion und Reformen, Mercedes Caballero Fernández, Generalsekretärin für Europäische Fonds in Spanien, das die rotierende EU-Ratspräsidentschaft innehat; Younous Omarjee, Vorsitzender des Ausschusses für regionale Entwicklung des Europäischen Parlaments; und Elio Di Rupo (BE/SPE), Ministerpräsident der Region Wallonien und ehemaliger belgischer Premierminister, der während der bevorstehenden belgischen Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2024 den Vorsitz bei den Treffen der für Kohäsion zuständigen Minister übernehmen wird.

Die Diskussion zur Reform der Kohäsionspolitik nach der aktuellen EU-Haushaltsperiode 2021-27, an der sich auch der Sächsische Staatsminister Thomas Schmidt beteiligte, nimmt Fahrt auf. Der AdR stellt wichtige Forderungen zur Neugestaltung eines Politikbereichs auf, der ein Drittel des EU-Haushalts ausmacht. Bisher hat die Kohäsionspolitik der EU wesentlich dazu beigetragen, Ungleichheiten in der EU zu verringern. Diese Aufgabe besteht auch weiterhin.

»Es gibt aber auch neue Herausforderungen vor allem für die Regionen: wie der grüne und digitale Wandel sowie demografische Veränderungen. Die Kohäsionspolitik muss deshalb auch nach 2027 eine herausgehobene Rolle spielen: Sie ist der starke Anker für eine gute Regionalentwicklung.«, so Staatsminister Schmidt im Plenum.

Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen, Vasco Alves Cordeiro (PT/SPE) sagte: »Die Kohäsionspolitik, wie wir sie kennen, ist in Gefahr.« Deshalb hat der AdR ein klares Bekenntnis zur Zukunft der Kohäsionspolitik abgegeben: Sie ist der Schlüssel für ein besseres Europa.

Die Mitglieder des AdR schlagen die Schaffung eines Mechanismus vor, der auf territorialer Ebene aktiviert werden kann. Dies würde einerseits einen flexiblen Einsatz der Mittel in Krisensituationen ermöglichen. Andererseits würde der neue Mechanismus ständige Überarbeitungen der operationellen Programme vermeiden, wie sie im Zeitraum 2014-2020 mehrmals vorkamen, und somit langfristige Investitionen sichern.

Der AdR fordert außerdem einen »Europäischen Partnerschaftspakt«, der einheitliche Regeln und Ziele für alle Fonds mit gemeinsamer Verwaltung festlegt und gleichzeitig für Konsistenz und Vereinfachung sorgen würde.

Die Stellungnahme wird nun im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und an Mitglieder des Europäischen Parlaments, zuständige EU-Kommissare und Vertreter der 27 Mitgliedstaaten versandt.

Die Europäische Kommission hat am 11.10.2023 eine Mitteilung zu einer Toolbox für Demografie vorgelegt. Die zentrale Prämisse ist, dass der demografische Wandel das Humankapital sowie die Wettbewerbsfähigkeit der EU entscheidend beeinflusst. Wenige Tage nach der Veröffentlichung der Mitteilung konnte sich Staatsminister Thomas Schmidt in Dubrovnik (Kroatien) mit der Kommissionsvizepräsidentin und für Demographie zuständigen Kommissarin Dubravka Šuica über die Thematik austauschen.

(HJG) Das Schrumpfen und Altern der Gesellschaften in den Mitgliedstaaten könne sich negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit, die heimische Produktion und hierbei auch auf strategische Abhängigkeiten auswirken. Dadurch entstünden u. a. Herausforderungen für die grüne und digitale Transformation. Denn einerseits seien die öffentlichen Haushalte mit geringeren Steuereinnahmen und andererseits mit höheren Ausgaben für Gesundheit, Pflege und Renten konfrontiert. Damit verbliebe weniger Spielraum für andere Ausgaben, u. a. für die grüne und digitale Transformation.

Das Instrumentarium berücksichtige auch die territoriale Dimension des demografischen Wandels, insbesondere in Regionen, die von einem Bevölkerungsrückgang und einer erheblichen Abwanderung junger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in andere Regionen (»Brain Drain«) betroffen seien. Für Sachsen betrifft das die Regionen der ehemaligen Regierungsbezirke Dresden und Leipzig.

Das Instrumentarium zur Bewältigung des demografischen Wandels stützt sich auf EU-weit gesammelte Erfahrungen und die folgenden vier Säulen:

  1. Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
  2. Unterstützung und Empowerment der jüngeren Generationen,
  3. Unterstützung der älteren Generationen und staatliche Fürsorge für sie und
  4. gemanagte legale Migration.

Als konkrete Handlungsvorschläge werden insbesondere genannt:

  • Nutzung digitaler Tools, Verbesserung digitaler Skills durch Bildung und Training;
  • EU-Finanzierungsinstrumente: Recovery and Resilience Facility (mit Förderung in mehreren der vier Säulen, u. a. Bildung, Gesundheit und soziale Infrastruktur), ESF+, Horizont Europe;
  • EU-Kohäsionspolitik: regulärer Austausch in der Expertengruppe zur Berücksichtigung demografischer Herausforderungen bei der Programmierung und Implementierung.

Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, im Rahmen der Mid-Term-Reviews der Kohäsionspolitik ihre Programme an demografische Herausforderungen anzupassen.

Im Rahmen eines Gesprächs von Staatsminister Thomas Schmidt in Dubrovnik (Kroatien) mit der Kommissionsvizepräsidentin und für Demographie zuständigen Kommissarin Dubravka Šuica am 27.10.2023 wurde die sächsische Initiative SIMUL+ des Regionalentwicklungsministerium als Vorbild für ganz Europa gelobt. Insbesondere der Austausch und die Entwicklung von Best practice-Projekten sächsischer und kroatischer Regionen sowie weiterer europäischer Partner soll Lösungsmöglichkeiten aufzeigen, wie benachteiligte Regionen zu attraktiven und lebenswerten Räumen gestaltet werden können.

Staatsminister Thomas Schmidt hat in Pamplona planmäßig den Vorsitz der europäischen Interessenvertretung »Allianz der Automobilregionen« an die Präsidentin der spanischen Region Navarra, María Chivite Navascués, übergeben. Die Mitglieder des Bündnisses versammelten sich in Pamplona und legten ihre Vorschläge vor, um einen gerechten und nachhaltigen Übergang zu gewährleisten. Wichtige Ergebnisse sind die gemeinsam verabschiedete Erklärung »Navarra Declaration« und eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit verschiedener Auto-Allianzen.

(HJG) Der europäische Automobilsektor ist nach wie vor führend, wenn es um Innovationen in der globalen Automobilindustrie geht. Allerdings könnten die europäischen Automobilregionen ins Hintertreffen geraten, wenn ihnen keine angemessene Finanzierung, Umschulung der Arbeitskräfte und keine unterstützende Infrastruktur zur Verfügung gestellt würden, warnten regionale Führungskräfte auf dem zweiten Treffen der Allianz der Automobilregionen (ARA), das am 09.11.2023 in Pamplona (Spanien) stattfand.

Produktion, Forschung und Entwicklung sind die treibenden Kräfte der Branche, die 7 Prozent der gesamten Beschäftigung in der EU ausmacht und direkt sowie indirekt die Arbeitsplätze von mehr als 14,5 Millionen Europäern sichert. Der Übergang zu emissionsfreien und digitalisierten Fahrzeugen werde erhebliche Auswirkungen auf die regionalen Automobilökosysteme und sozioökonomischen Strukturen haben.

Die Mitglieder der vom Europäischen Ausschuss der Regionen (AdR) im Juni 2022 gegründeten Allianz der Automobilregionen versammelten sich in Pamplona, um die Anliegen des Automobilsektors in ihren Regionen in den Vordergrund zu rücken.

Staatsminister Thomas Schmidt hat zu Beginn der Konferenz einen Bericht über den sächsischen Vorsitz der Allianz abgegeben und von den Erfahrungen aus dem Freistaat Sachsen berichtet.

Die Mitglieder der Allianz verabschiedeten eine Erklärung, in der die Einrichtung eines europäischen Mechanismus innerhalb des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens gefordert wird. Das Ziel ist, die störenden Auswirkungen des laufenden Übergangs abzumildern und die Wettbewerbsfähigkeit der gesamten europäischen Automobilindustrie zu stärken. Sie betonten die Notwendigkeit, die EU-Finanzierung in Zusammenarbeit mit regionalen und lokalen Interessenträgern zu programmieren, und schlugen vor, dass die Europäische Kommission eine Ausweitung der Zuweisungen aus dem Just Transition Fund in Betracht ziehen sollte. In der »Navarra-Erklärung« heißt es, dass es darüber hinaus von wesentlicher Bedeutung ist, Ressourcen und öffentliche Anstrengungen für die Ausbildung und Umschulung bereitzustellen, um Profile zu entwickeln, die auf die sich entwickelnden Bedürfnisse der Branche und neue Produktionsmodelle abgestimmt sind. Alle Beteiligten müssen einbezogen werden, auch über öffentlich-private Partnerschaften. Das Bündnis fordert die EU-Kommission außerdem auf, eine territoriale Folgenabschätzung zu den Beschäftigungsfolgen des Übergangs zu einer emissionsfreien Automobilindustrie durchzuführen.

Bei dem Treffen einigten sich die ARA, die Allianz für Automobilkompetenz und die Interregionale Gruppe »Zukunft der Automobilindustrie« des AdR darauf, zusammenzuarbeiten, um einen gerechten Übergang in den Automobilregionen zu ermöglichen.

Sachsen war im November 2022 Gastgeber der ersten Konferenz in Leipzig und hatte für ein Jahr den Vorsitz inne, den Staatsminister Thomas Schmidt als sächsisches AdR-Mitglied wahrgenommen hat. Unter seinem Vorsitz setzten sich die Automobilregionen auf europäischer Ebene gemeinsam für einen gerechten Strukturwandel des Sektors ein, der massive Auswirkungen auf Wirtschaft und Beschäftigung in den Regionen hat.

Als Vorsitzender der Interregionalen Gruppe Zukunft der Automobilindustrie im AdR (CoRAI) wird Staatsminister Schmidt das Thema Wandel der Automobilindustrie weiter begleiten.

(CL) Der Weg für ein europäisches Gesetz über kritische Rohstoffe ist frei. Der Rat der EU und das EU-Parlament haben am 13.11.2023 eine politische Einigung über den Gesetzesvorschlag der Europäischen Kommission vom März 2023 erzielt, der dazu beitragen soll, die heimischen Kapazitäten für kritische Rohstoffe entlang der Lieferkette zu erhöhen und damit die EU unabhängiger von anderen Märkten zu machen. Ein weiteres Ziel ist, dass die EU bis 2030 in der Lage sein soll, 10 Prozent ihres jährlichen Verbrauchs an strategischen Rohstoffen zu fördern, 40 Prozent zu verarbeiten und 25 Prozent zu recyceln.

Des Weiteren sollen sogenannte »strategische Projekte« entlang der Wertschöpfungskette ermittelt werden, die schneller genehmigt und erleichtert Finanzmittel erhalten sollen. Außerdem identifiziert das Gesetz kritische sowie strategische Rohstoffe, die in Bezug auf Produktion und Beschaffung von besonderer Bedeutung sind. Rat der EU und EU-Parlament müssen dem Kompromiss noch formal zustimmen.

Die Trilog-Verhandlungen zur Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) machen substantielle Fortschritte.

(HJG) Die Trilog-Sitzung vom 12.10.2023, die der Berichterstatter des Europäischen Parlaments, Ciarán Cuffe (Grüne/EFA/Irland), als »10-Stunden-Marathon« bezeichnete, endete am 13.10.2023 gegen 4:30 Uhr. Der von den Abgeordneten vorgeschlagene Kompromiss beinhaltet Mindeststandards für die Energieeffizienz (Artikel 9, Abs. 2 und 6), der einen durchschnittlichen Ansatz für den gesamten Gebäudebestand und nicht eine individuelle Anforderung auf der Grundlage harmonisierter Energieklassen betont.

Die Mitgliedstaaten sollen auf diese Art und Weise ihre eigenen Standards auf der Grundlage ihrer nationalen Energieklassifizierungssysteme entwerfen können. Der Großteil der Renovierungen (55 Prozent) soll in den am wenigsten effizienten Gebäuden durchgeführt werden, was den unteren 43 Prozent des nationalen Bestands entspricht.

Nullemissionsgebäude: Der Baustandard »ZEB« (Nullenergiegebäude) (Art. 7, 9 b, Anhang III) soll auf nationaler Ebene auf der Grundlage optimaler Kostenanalysen der betreffenden Länder festgelegt werden. Obwohl Gebäude, die dieser Norm entsprechen, vor Ort keine Treibhausgase aus fossilen Brennstoffen ausstoßen dürfen, werden mehrere Alternativen zur Energie- und Wärmeregulierung akzeptiert. Dazu gehören: die Nutzung lokal erzeugter erneuerbarer Energie, erneuerbare Energie aus einer Energiegemeinschaft, Energie aus effizienten Fernwärme- oder Fernkältesystemen und Strom aus einem CO2-freien Netz. Sollten technische oder finanzielle Zwänge diese Lösungen verhindern, wäre ein Anschluss an andere Energiequellen im Netz möglich.

Ab 2030 müssen alle neuen Gebäude ihr Treibhauspotenzial (GWP) über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg bewerten. Die Mitgliedstaaten werden die maximalen Schwellenwerte für das GWP innerhalb eines auf EU-Ebene festgelegten Rahmens festlegen.

Energiearmut: Die Finanzvorschriften (Art. 15, 15 a) konzentrieren sich auf die Förderung grüner Kredite und Hypotheken durch einen delegierten Rechtsakt. Es gibt auch Pläne, die Subventionen für Kessel mit fossilen Brennstoffen bis 2025 abzuschaffen.

Elektromobilität: Hier wurden Maßnahmen eingeführt, um den Einsatz von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Wohn- und Nichtwohngebäuden mit Parkplätzen zu fördern. Darüber hinaus wurde besonderes Augenmerk auf das Abstellen von Fahrrädern gelegt.

Obwohl es keine Pläne zur Harmonisierung nationaler Energieklassifizierungssysteme gibt, soll ein gemeinsames Modell für Energieleistungszertifikate (EPCs) mit einer unveränderten Gültigkeit von 10 Jahren gelten. Diese Zertifikate reichen von A und manchmal A+ bis G und geben die Energieeffizienz von Gebäuden an. Der nächste Trilog, dessen Termin noch festzulegen ist, dürfte für die endgültige Verabschiedung dieser Vorschläge von entscheidender Bedeutung sein.

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(© SMR/Ziehm)
Staatsminister Thomas Schmidt hält einen Vortrag beim politischen Frühstück in den Räumlichkeiten des Europäischen Parlaments
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(© SMR/Ziehm)
Staatsminister Thomas Schmidt hält einen Vortrag beim politischen Frühstück in den Räumlichkeiten des Europäischen Parlaments
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(© SMR/Ziehm)
Staatsminister Thomas Schmidt hält einen Vortrag beim politischen Frühstück in den Räumlichkeiten des Europäischen Parlaments

Staatsminister Schmidt spricht im Rahmen der Europäischen Woche der Regionen und Städte mit Abgeordneten des Europäischen Parlaments und Mitgliedern des Europäischen Ausschusses der Regionen am 10.10.2023 über die Zukunft der europäischen Automobilindustrie. Die Branche befindet sich in einem massiven Transformationsprozess, der gravierende Auswirkungen auf die Regionen hat. Diesen Strukturwandel zu begleiten, ist Aufgabe der Politik.

(HJG) Vom 09. bis 12.10.2023 fand in Brüssel die Europäische Woche der Regionen und Städte statt, die größte ihrer Art zum Thema Regionalpolitik. Fast gleichzeitig tagte das 157. Plenum des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR). An beiden Veranstaltungen hat Staatsminister Thomas Schmidt teilgenommen.

Darüber hinaus war er gemeinsam mit MdEP Peter Jahr (EVP/Deutschland) Gastgeber bei der Europäischen Woche der Regionen und Städte: Als Vorsitzender der Allianz der Automobilregionen (Automotive Regions Alliance, kurz: ARA) und als Vorsitzender der Automotive Intergroup des AdR (CoRAI) hatte er am 10.10.2023 zu einem politischen Frühstück in die Räumlichkeiten des Europäischen Parlaments eingeladen. Zusammen mit rund 40 Gästen – Mitglieder des Europäischen Parlaments sowie Vertreterinnen und Vertreter der europäischen Automobilregionen – diskutierte Staatsminister Schmidt über die aktuellen Herausforderungen in Europas Automobil- und Zulieferindustrie. Diese befindet sich in einem massiven Transformationsprozess. Der Minister betonte, dass der Strukturwandel nicht nur schon in vollem Gange sei, sondern vor allem, dass es Aufgabe der Politik sei, diesen Prozess finanziell und strukturell zu begleiten.

Die Wichtigkeit des Themas wurde auch in der Debatte zur Stellungnahme des AdR »Gerechter und nachhaltiger Wandel in den Automobilregionen« deutlich, an der sich Staatsminister Schmidt mit einem Wortbeitrag beteiligte. Für die Veränderungen in der Arbeitswelt von 14,6 Millionen Europäerinnen und Europäern aus der Auto- und Zulieferindustrie wird eine fundierte Abschätzung, welche Auswirkungen die Transformation auf die regionale Wirtschaft, die Arbeitsplätze und die Wertschöpfung haben wird, notwendig. »Wenn die Kommission mit dem Green Deal Ziele vorgibt und einen Wandel der Wirtschaft auslöst, dann muss sie den Regionen auch ermöglichen, diese Ziele zu erreichen.«, so Staatsminister Schmidt. Er forderte einen europäischen Mechanismus zur Förderung eines fairen und gerechten Wandels, wie ihn auch der AdR in seiner Stellungnahme ausführt.

Als Vorsitzender von CoRAI und ARA sieht es Staatsminister Schmidt als eine der wichtigsten Aufgaben an, den Wandel in den betroffenen Regionen zu fördern und eine gesamteuropäische Transformationsstrategie zu finden. Die Diskussion hat auch gezeigt, dass nicht nur eine finanzielle Förderung für den Strukturwandel in Automotiv-Regionen notwendig ist, sondern auch Deregulierung, Vereinfachung und Entbürokratisierung des bestehenden und künftigen gesetzlichen Regelwerks auf europäischer Ebene zum Erfolg des Strukturwandels und der Standortsicherung der sächsischen und europäischen Industrie beitragen muss. Dafür sind keine zusätzlichen Finanzmittel notwendig.

(HJG) Die Europäische Kommission stellte am 11.10.2023 in einer Mitteilung eine Reihe von Instrumenten vor, um den demografischen Wandel und seine Auswirkungen auf die Gesellschaft und die Wirtschaft der EU, einschließlich ihrer globalen Wettbewerbsfähigkeit, zu bewältigen. In der Mitteilung wird das breite Spektrum der einschlägigen Instrumente (darunter Regulierungsinstrumente, politischer Rahmen und Finanzierung) dargelegt. Diese Instrumente können wirksam mit nationalen und regionalen Maßnahmen kombiniert werden.

Zusätzlich zu den Regulierungsinstrumenten und politischen Rahmenregelungen stehen auf EU-Ebene eine Reihe von Finanzierungsinstrumenten zur Verfügung, um die Mitgliedstaaten zu unterstützen, wie die Aufbau- und Resilienzfazilität und der Europäische Sozialfonds+ (ESF+).

Sachsen ist insbesondere mit den Regionen Chemnitz und Dresden gravierend vom demographischen Wandel betroffen.

(CL) Am 21.09.2023 ist das Europäische Chip-Gesetz (ECA - European Chips Act) in Kraft getreten. Die drei Säulen des ECA – Wissenstransfer vom Labor zur Fertigung, Investitionen in Produktionsanlagen für Chiphersteller und ihre Zulieferer sowie Koordinierungsmechanismus zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission – sollen dazu beitragen, die EU zum einen im Bereich der Halbleiter unabhängiger von Drittmärkten zu machen und zum anderen den derzeitigen Weltmarktanteil der EU bis 2030 auf 20 Prozent zu verdoppeln.

EU-seitig werden hierfür Mittel in Höhe von 3,3 Mrd. EUR bereitgestellt, die durch Mittel von Unternehmen sowie der Mitgliedstaaten ergänzt werden sollen. Ebenfalls am 21.09.2023 ist die Verordnung über das gemeinsame Unternehmen für Chips (Chips Joint Undertaking) in Kraft getreten. Für Sachsen als größtem europäischem Halbleiterstandort wird der ECA neue Möglichkeiten bzgl. Investitionen und Produktion eröffnen und damit den Industriestandort Sachsen weiter stärken.

(CL) Die Europäische Kommission hat am 26.09.2023 eine Ausschreibung im Rahmen der »Connecting Europe Facility« (CEF) veröffentlicht. Damit sollen 7 Mrd. EUR für Projekte zur Verfügung gestellt werden, die ein intelligentes und nachhaltiges Verkehrssystem unterstützen, wobei der Schwerpunkt auf grenzüberschreitenden Projekten zwischen Mitgliedstaaten liegen soll.

Förderfähig sind auch Projekte, die die Solidaritätskorridore zwischen der EU und der Ukraine betreffen. Sie wurden eingerichtet, um die ukrainischen Exporte und Importe zu erleichtern. Seit der Unterzeichnung der CEF-Assoziierungsabkommen mit der Ukraine und der Republik Moldau Anfang 2023 können Unternehmen aus diesen beiden Ländern mit dieser Aufforderung zum ersten Mal direkt EU-Mittel beantragen. Einsendeschluss ist 30.01.2024.

Die »Connecting Europe Facility« ist das EU-Förderprogramm für die Schaffung und den Ausbau moderner transeuropäischer Netze in den Bereichen Transport, Energie und digitale Infrastrukturen.

(ED) Die Europäische Kommission hat am 19.09.2023 darüber informiert, ein Gemeinsames Europäisches Forum für wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (JEF-IPCEI) ins Leben zu rufen.

Wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI) ermöglichen es den Mitgliedstaaten, in Schlüsselsektoren und -technologien Ressourcen zu bündeln und zusammenzuarbeiten. Oft können solche immensen Innovationen oder groß angelegte Infrastrukturprojekte nur mit öffentlicher Unterstützung durchgeführt werden, da sie meist große Investitionsrisiken mit sich bringen. Bislang hat die EU-Kommission staatliche Unterstützung in Höhe von bis zu 26,7 Mrd. EUR für sechs IPCEI in den Bereichen Batterien, Wasserstoff und Mikroelektronik genehmigt, an denen unter anderem auch Unternehmen und Forschungseinrichtungen aus Sachsen beteiligt sind.

Im Forum sollen Expert/innen aus den Mitgliedstaaten, der Industrie und Wissenschaft sowie der EU-Kommission zusammenkommen und strategische Technologien für die EU-Wirtschaft und künftige IPCEI ermitteln und priorisieren. Darüber hinaus soll es als Plattform für den Erfahrungsaustausch dienen und bewährte Verfahren für eine rasche und solide Auswahl, Bewertung und Umsetzung von IPCEI-Projekten festlegen. Das Forum soll im Oktober 2023 zum ersten Mal tagen.

© Sächsische Staatskanzlei I Philippe Veldeman

»Ohne Chips fahren nur noch Oldtimer«, ohne Chips bewegt sich ganz buchstäblich fast nichts mehr, stellte der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer am 07.09.2023 anlässlich der Gründungsveranstaltung der Allianz der europäischen Halbleiterregionen (European Semiconductor Regions Alliance/ESRA) fest.

(BG) Sachsen als größter Halbleiterstandort in Europa hatte die Gründung der Allianz im Europäischen Ausschuss der Regionen (AdR) auf den Weg gebracht. Zuvor hatte der sächsische Staatsminister für Regionalentwicklung, Thomas Schmidt, die Stellungnahme des AdR zum europäischen Chip-Gesetz ausgearbeitet. Hier wurde der Grundstein für die enge Zusammenarbeit von Sachsen und dem AdR im Halbleiterbereich gelegt. Zugleich wurde deutlich, dass sich die neue Allianz als Partner der Europäischen Kommission versteht und das Ziel der EU-Kommission, die europäische Halbleiterproduktion von derzeit 10 Prozent auf 20 Prozent zu verdoppeln, teilt.

Die 27 Gründungsregionen aus Deutschland, Spanien, Portugal, Belgien, den Niederlanden, Österreich, Finnland, Italien, Frankreich, Irland, Tschechien und Wales unterzeichneten ein 10-Punkte-Papier, das die Ziele der Allianz beschreibt.

So fordern die Regionen u. a. wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen und die langfristige Bindung von Mitteln im Mehrjährigen Finanzrahmen der EU, schnelle und flexible Prüfung sowie Gewährung staatlicher Beihilfen oder auch die Entwicklung von Lösungsansätzen für eine nachhaltige Produktion von Halbleitern. Im Zentrum der Allianz stehen natürlich Kooperation und Vernetzung. So wollen die Regionen im Bereich der Talentförderung sowie der Aus- und Weiterbildung kooperieren, die Zusammenarbeit der bestehenden Cluster intensivieren und gemeinsame Veranstaltungen durchführen.

Dass die Kooperation im Mittelpunkt steht, wurde auch in den kurzen Beiträgen der Regionen deutlich, die ausführten, was sie zur Allianz beitragen könnten. So betonte der thüringische Ministerpräsident Bodo Ramelow, dass er stolz sei, die Allianz mit zu gründen. Sein Land befinde sich in der Nachbarschaft von Sachsen und Sachsen-Anhalt, die beide Großansiedlungen im Rahmen des Chip-Gesetzes planten. Dies sei positiv für ganz Ostdeutschland und im Übrigen sei Thüringen ein wichtiger Zuliefererstandort, ohne den die Halbleiter nicht produziert werden könnten.

Die portugiesische Region Centro möchte ihre guten Kontakte zu Brasilien einbringen, davon verspricht sich die Allianz Vorteile bei der Rohstoffbeschaffung. Andrea Tronzano, Wirtschaftsminister aus dem Piemont, verwies auf seine wasserreiche Region und forderte, pragmatisch und nicht dogmatisch vorzugehen.

Sehr pragmatisch wurde beschlossen, dass Sachsen im ersten Jahr den Vorsitz übernimmt, unterstützt von der Region Piemont, die als Stellvertretung fungiert.

Nach der Unterzeichnung der Gründungsurkunde ging es zum Feiern zu imec nach Löwen in Flandern. Das Forschungsinstitut imec agiert weltweit auf dem Gebiet der Nanotechnologie und der Entwicklung von Mikrochips. Es untersucht, wie Innovationen im Chipbereich in größerem Maßstab produziert werden können. Luc Van den hove, CEO von imec, formulierte griffig, es gehe um den Weg vom Labor in die Produktion, vom lab to fab oder das Ziel von imec sei, das Beste mit dem Besten zu verbinden: combine the best of the best.

Der sächsische Wirtschaftsminister Martin Dulig wurde dann wieder etwas konkreter. Die Mikroelektronik sei eine der entscheidenden Schlüsseltechnologien für das 21. Jahrhundert. Im globalen Wettbewerb mit Asien und den USA müssen wir in Europa schneller werden und in Bezug auf das Chip-Gesetz müssen wir die »first-of-a-kind-Einschränkung« so großzügig wie möglich auslegen. Außerdem braucht die Industrie durch verlässliche Rahmenbedingungen dauerhaft Planungssicherheit, dazu gehört auch eine weitsichtige Chemikalienverordnung.

Der letzte Sprecher des Abends, der flämische Ministerpräsident Jan Jambon, begrüßte ESRA in drei Schlüsselbereichen:

  • erstens für die Sicherstellung einer optimalen und zukunftsweisenden Unterstützung der Regionen im Rahmen des European Chips Act,
  • zweitens für die Förderung von Talenten und die Erleichterung von Bildung sowie Fachausbildung und
  • drittens für die Förderung von Forschung und Entwicklung bei gleichzeitiger Förderung des Austauschs zwischen Forschungseinrichtungen in den Regionen.

Die Erwartungen an die neue Allianz, die von allen Seiten formuliert wurden, sind hoch. Jetzt gilt es für die Vorsitzregion Sachsen, sich an die Arbeit zu machen.

© Sächsische Staatskanzlei I Philippe Veldeman

In einer Gemeinsamen Erklärung zum Abschluss ihrer Konsultation vereinbaren beide Landesregierungen Anstrengungen unter anderem in den Bereichen Automotive, Maschinenbau, Mikroelektronik, Wasserstoff und Erneuerbare Energien. Zudem wollen die beiden Regionen Partnerschaften in Kunst- und Kulturprojekten weiterentwickeln und Brückenbauer zwischen den starken Regionen Europas sein.

(CL) Zum Abschluss ihrer Regierungskonsultation auf höchster politischer Ebene haben die Regierungen des Freistaates Sachsen und des belgischen Bundeslandes Flandern am 06.09.2023 in Brüssel eine thematisch breit gefächerte und ambitionierte Gemeinsame Erklärung unterzeichnet. Die Ereignisse der jüngeren Vergangenheit, für die der Brexit, die COVID-19-Pandemie, der Krieg in der Ukraine sowie die Energiekrise stünden, hätten die globale wirtschaftliche Position der EU und ihrer Mitgliedstaaten innerhalb weniger Jahre tiefgreifend verändert.

Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer und der flämische Ministerpräsident Jan Jambon vereinbarten, dass Sachsen und Flandern ihre jeweils starke Position nutzen, um eine Vorreiterrolle insbesondere in den Bereichen Automobil- und Maschinenbau, Mikroelektronik, Wasserstoff, Erneuerbare Energien und Dekarbonisierung auf dem Weg zur Klimaneutralität in Europa bis 2050 einzunehmen. Des Weiteren wollen beide Regionen Brückenbauer zu ihren jeweiligen internationalen Partnern sein, insbesondere im Hinblick auf die gemeinsame Teilnahme an europäischen Netzwerken. Die Gemeinsame Erklärung deckt zudem weitere Themenfelder, wie etwa Wissenschaft, Kunst und Kultur, Jugend und Bildung sowie gesellschaftlicher Zusammenhalt und demokratische Teilhabe ab.

Die Gemeinsame Erklärung stellt den vorläufigen Höhepunkt einer Intensivierung der politischen und diplomatischen Kontakte beider Regionen in den vergangenen zwei Jahren dar. Zuvor hatten verschiedene gegenseitige Delegationsreisen auf Ministerebene mit potenziellen Partnern/innen aus den Bereichen Wirtschaft, Forschung und Entwicklung, Wissenschaft sowie Kunst und Kultur wertvolle Vorarbeiten hierfür geleistet.

Die interinstitutionellen Verhandlungen (Trilog) zur geplanten Regelung über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, die von der Europäischen Kommission im Dezember 2021 vorgelegt wurde, werden aktuell fortgesetzt. Jedoch wurden auch am Ende der zweiten Sitzung der interinstitutionellen Verhandlungen kaum Fortschritte erzielt.

(HJG) Die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (englisch Energy performance of buildings directive = EPBD) zielt darauf ab, Energiearmut zu bekämpfen, den Einsatz fossiler Brennstoffe schrittweise zu reduzieren und die Sanierung von Gebäuden zu fördern.

Bei der Trilogsitzung am 31.08.2023 konzentrierte sich die Diskussion insbesondere auf:

  • die Bereiche, die von den Anforderungen der Richtlinie abgedeckt werden (Artikel 1),
  • die Fristen für die Umsetzung von Mindesteffizienzstandards (Artikel 9 a),
  • den Indikator für intelligente Vorbereitung (Artikel 13),
  • technische Aspekte in den Artikeln 20 und 21 bezüglich der Inspektion von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen sowie
  • deren Geltungsbereich und Definitionen (Artikel 2).

Trotzdem bleiben die Fortschritte beschränkt und sind eher technischer als politischer Natur.

Nach den mehr als fünfstündigen Diskussionen äußerte sich der Berichterstatter des EU-Parlaments, Ciarán Cuffe (Grüne/EFA/Irland), enttäuscht und kündigte schwierige Sitzungen an, bis hoffentlich eine Einigung erzielt werden könne.

Zur Erinnerung: Der vom EU-Parlament angenommene Bericht tendiert dazu, die Ambitionen der ursprünglichen Richtlinie zu erhöhen und empfiehlt eine verkürzte Frist (Artikel 9), die auf 2028 festgelegt ist, damit alle neuen Gebäude dann die Nullemissionen erreichen, mit einer Verpflichtung ab 2026 für öffentliche Gebäude. Darüber hinaus müssten neue Gebäude bis 2028 mit Solartechnologien ausgestattet werden, während Wohngebäude, die einer umfassenden Sanierung unterzogen werden, bis 2032 Zeit hätten, die Anforderungen zu erfüllen.

Auch für Wohngebäude (E bis 2030, D bis 2033) und Nichtwohngebäude (2027 und 2030) würden die Mindeststandards für die Energieeffizienz angehoben. Bestimmte Ausnahmen sollen für historische Gebäude und Gebäude in besonderen Situationen gemacht werden. Die im Oktober 2022 von den Mitgliedstaaten erzielte politische Einigung (»Allgemeine Ausrichtung“) sieht vor, dass neue Gebäude ab 2030 emissionsfrei sein sollen (ab 2028 für öffentliche Gebäude in der EU). Wohngebäude müssen bis 2033 die Energieeffizienzklasse D erreichen, mit strengeren Standards bis 2040 und 2050 auf der Grundlage nationaler Nullemissionsziele.

Nichtwohngebäude müssen maximale Energieeffizienzschwellen einhalten, die an den Primärenergieverbrauch gekoppelt sind und sich an den am wenigsten effizienten Gebäuden in jedem Mitgliedstaat orientieren. Bestehende Gebäude müssen diese Schwellenwerte von 15 Prozent bis 2030 auf 25 Prozent bis 2034 erfüllen. Beim nächsten Trilog, der für den 06.10.2023 geplant ist, dürfte die Frage der Fristen weiterhin im Mittelpunkt der Debatte stehen.

Am 31.08.2023 kündigte die EU-Kommission die Einführung einer erweiterten Version des EU Building Stock Observatory (EU BSO) an, einem Online-Tool, das darauf ausgelegt ist, die Energieeffizienz von Gebäuden in allen EU-Ländern zu überwachen. Während die interinstitutionellen Verhandlungen über die Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden noch andauern, zielt diese Aktualisierung darauf ab, die Transparenz der Energieeffizienz im Einklang mit der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden zu erhöhen.

(HJG) Die Europäische Kommission hat eine Mitteilung zu den fünf Missionsbereichen des Forschungsrahmenprogramms Horizont Europa vorgelegt und dabei die Einrichtung einer neuen, sechsten Mission zum Thema Neues Europäisches Bauhaus (NEB) vorgeschlagen. Missionen zeichnen sich durch interdisziplinäre, innovations- und anwendungsgetriebene Förderagenden aus, die Bürgerinnen und Bürger in die jeweiligen Forschungsprojekte einbeziehen. Vier der Missionen befassen sich mit Themen zum Grünen Deal und dem Erreichen der Klimaziele. Die fünfte Mission befasst sich mit Gesundheitsinnovationen im Kampf gegen den Krebs. Die EU-Kommission schlägt zudem eine Erhöhung des Budgets für die Missionen vor.

Das NEB wurde als ein Konzept für Innovatoren, Künstler/innen und Forschende ins Leben gerufen, um öffentliche und private Räume im Einklang mit dem Green Deal neu erlebbar zu machen und gleichzeitig das architektonische Erbe Europas zu schützen. Ästhetik, Energieeffizienz und Klimaschutz sind wichtige Anknüpfungspunkte und Leitlinien für das NEB-Konzept. Das NEB war bislang in keiner eigenen EU-Förderlinie verortet.

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31.07.2023 Top Thema: Chip-Gesetz durch den EU-Ministerrat gebilligt

Nach langwierigen Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission hat der EU-Ministerrat am 25.07.2023 die Verordnung zur Stärkung des europäischen Halbleiter-Ökosystems, kurz Chip-Gesetz, gebilligt.

(BG) Mit 3,3 Mrd. EUR aus dem EU-Haushalt sollen insgesamt ca. 43 Mrd. EUR mobilisiert werden, um die europäische Halbleiterindustrie in Schwung zu bringen. Das Ziel besteht darin, den weltweiten Marktanteil bei der Halbleiterproduktion von 10 Prozent im Jahr 2020 auf 20 Prozent im Jahr 2030 zu erhöhen. Diese Steigerung bedeutet angesichts der steigenden Nachfrage nach Halbleitern eine Vervierfachung der Produktion.

Mit dem Chip-Gesetz, das drei Tage nach seiner Veröffentlichung in Kraft tritt, ist ein Kapazitätsaufbau in großem Maßstab verbunden, der für Innovation in der EU sorgen soll. Die Abhängigkeit von asiatischen oder amerikanischen Chipproduzenten soll verringert und die Selbstversorgung Europas mit Chips angestrebt werden. Außerdem soll ein Notfallinstrument garantieren, dass die EU im Falle von Versorgungsengpässen schnell reagieren kann.

Für Sachsen als wichtigstem Chipproduzenten in Europa ist das Gesetz von besonderer Bedeutung, denn es gilt, die sächsische Expertise zu nutzen, um den Industriestandort Europa mindestens zu erhalten, besser noch auszubauen. Halbleiter werden in Smartphones, Computern, Autos oder Elektrogeräten verbaut und in allen wichtigen Bereichen wie Kommunikation, Gesundheit, Energie, Produktion und Verteidigung gebraucht. Der digitale und der grüne Wandel sind nur mit hochentwickelten Halbleitern zu bewerkstelligen.

Infineon in Dresden erwartet dank des Chip-Gesetzes 1 Mrd. EUR aus dem Bundeshaushalt für den Neubau seiner Produktionsstätte. Außerdem hofft Sachsen auf die erste Ansiedlung des taiwanesischen Konzerns TSMC im Freistaat. Das ist allerdings noch nicht in trockenen Tüchern. Weiter ist da das Projekt von Intel in Magdeburg gediehen. Intel wird voraussichtlich 10 Mrd. EUR Zuschüsse für seine 30 Mrd. teuren Chipfabriken erhalten.

Für den Europäischen Ausschuss der Regionen hat der sächsische Regionalentwicklungsminister Thomas Schmidt eine Stellungnahme verfasst, die dann in die Diskussion zur endgültigen Fassung des Chip-Gesetzes eingegangen ist. Für Staatsminister Schmidt sind die hohen Subventionen, deren Notwendigkeit es besser zu kommunizieren gilt, nur ein Teil der Aufgaben, die gestemmt werden müssen. Er fordert, regulatorische Wettbewerbsbedingungen abzubauen, dazu gehört z. B. eine dringend notwendige Überarbeitung der REACH-Verordnung bezüglich der in der Chipproduktion unverzichtbaren Chemikalien oder auch Erleichterungen bei der Umsetzung dieser Verordnung. Ganz wichtig ist auch, auf den Fachkräftemangel im Halbleiterbereich zu reagieren. Thomas Schmidt empfiehlt die Gründung einer Wissens- und Innovationsgemeinschaft (KIC) Halbleiter und schlägt die Gründung einer »Halbleiter-Akademie« unter Beteiligung von Industrie und Forschungseinrichtungen vor.

Sachsen möchte sich weiter aktiv in den Prozess der Umsetzung des Chip-Gesetzes einbringen und hat deshalb die Gründung einer europäischen Allianz der Halbleiterregionen initiiert, die am 07.09.2023 in Brüssel vollzogen werden soll.

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Das EU-Parlament hat am 12.07.2023 neue Vorschriften zur Standardisierung von Bauprodukten in der EU verabschiedet. Kritiker betonen, dass das Gesetz kaum zur Nachhaltigkeit der Branche beitragen wird.

(HJG) Weil die bestehenden Normen weitgehend als veraltet gelten und die Bauindustrie mit hohen Zinsen, explodierenden Materialpreisen und geringer Produktivität kämpft, hat die Europäische Kommission im Jahr 2022 eine Überarbeitung der Vorschriften von 2011, die den Handel mit Bauprodukten innerhalb der EU regeln, vorgeschlagen. Die Bauwirtschaft gehört mit ca. 10 Millionen Beschäftigten zu den größten Wirtschaftszweigen in Europa.

Am 12.07.2022 hat das EU-Parlament sein Verhandlungsmandat mit 498 zu 124 Stimmen angenommen und damit den Weg für Gespräche mit den Mitgliedstaaten zur Fertigstellung der Reform geebnet.

Der Abgeordnete Christian Doleschal (EVP/Deutschland) hat sich dabei mit seinem Versuch durchgesetzt, die Möglichkeiten der EU-Kommission zur Schaffung neuer Normen für den Bausektor einzuschränken und stattdessen die Rolle der europäischen Normungsorganisationen CEN und CENELEC aufrechtzuerhalten. Darüber hinaus sieht sein Vorschlag vor, dass jedes Bauprodukt mit einem »digitalen Pass« ausgestattet wird, um die Digitalisierung des Bausektors voranzutreiben.

Kritiker betonen jedoch, dass diese Gremien hauptsächlich von der Industrie besetzt sind und bekanntermaßen Unternehmen aus der Baubranche bevorzugen.

Während die Verhandlungen über ein Jahr lang im Stillen verliefen, haben Abgeordnete der Fraktion Die Grünen/EFA ernsthafte Bedenken gegen den von Doleschal ausgehandelten Kompromiss geäußert. Die Vorschriften seien nicht geeignet, den massiven Materialverbrauch – und die daraus resultierende Klimabilanz – der Branche in den Griff zu bekommen. Die Bau- und Gebäudeindustrie stößt fast 40 Prozent der Treibhausgase in der EU aus.

Die Fraktion Die Grünen/EFA konnte über einen Änderungsantrag eine Sicherungsklausel für Zement durchsetzen, die in die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR) aufgenommen wurde. Danach soll Zement bis 2027 Teil der ESPR-Vorschriften werden. Zement ist eine der Hauptquellen für CO2-Emissionen in der Bauindustrie und für etwa 8 Prozent der globalen Emissionen verantwortlich.

Angesichts geschädigter Böden in weiten Teilen der EU hat die EU-Kommission am 05.07.2023 vorgeschlagen, diesen Bereich mit einem neuen Bodenüberwachungsgesetz erstmals auf EU-Ebene zu regeln. Der Vorschlag bleibt hinter dem ursprünglichen Ziel zurück, Böden einen ähnlichen Schutzstatus wie dem von Luft oder Wasser zu geben.

(HJG) Am 05.07.2023 hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Bodenüberwachung mit dem Ziel der Förderung gesunder Böden bis 2050 vorgelegt. Als Teil der Bodenstrategie der EU hatte die EU-Kommission ursprünglich ein »Bodengesundheitsgesetz« vorlegen wollen. Es sollte den Böden denselben rechtlichen Status verleihen, den Luft und Wasser in der EU bereits haben.

Als das Gesetz vorgelegt wurde, hatte sich der Titel in Bodenüberwachungsgesetz geändert. Mit dem Legislativvorschlag soll ein kohärenter Überwachungsrahmen für alle Böden in der EU geschaffen werden, auf dessen Grundlage die Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Regenerierung geschädigter Böden ergreifen können. Ca. 70 Prozent der Böden in der EU seien wegen Erosion, Versauerung, Verdichtung, Nährstoffüberschüssen, Schwermetall- und Pestizidbelastungen sowie diffuser Verschmutzung in schlechtem Zustand.

Der Gesetzgebungsvorschlag konzentriert sich auf die Festlegung einer »Definition der Bodengesundheit« sowie einer »Regelung für die Überwachung der Bodengesundheit«. Dabei sollen Daten von nationalen Behörden sowie des Copernicus-Programms der EU zur Satellitenüberwachung zusammengeführt werden. Dem Vorschlag zufolge wären die Mitgliedstaaten dann verpflichtet, Daten über die Bodengesundheit zu sammeln und innerhalb von fünf Jahren gemäß einer EU-weit harmonisierten Vorgehensweise eine Bewertung zur Bodengesundheit zu erstellen.

Weiterhin sollen die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, potenziell kontaminierte Standorte mit dem Ziel der Beseitigung davon ausgehender Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu ermitteln und zu untersuchen. Die Kriterien für den Wassergehalt in Böden können die Mitgliedstaaten angesichts der großen Vielfalt der Böden eigenständig festlegen. Einen Vorschlag für Kriterien für die biologische Vielfalt gab es wegen Schwierigkeiten bei der Festlegung konkreter Schwellenwerte nicht.

Der von der EU-Kommission vorgelegte Vorschlag wird nun vom Europäischen Parlament und von den Mitgliedstaaten diskutiert. Ob eine Einigung noch bis zum Ende der Legislaturperiode des EU-Parlaments (April 2024) erzielt werden kann, ist fraglich.

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Gute Nachricht für Europas größten Halbleiterstandort Sachsen: Europäische Kommission genehmigt EU-weit bis zu 8,1 Mrd. EUR an öffentlicher Förderung für Mikroelektronik und Kommunikationstechnologien

(CL) Nachdem der Freistaat Sachsen bereits im Rahmen des ersten, 2018 genehmigten, IPCEI (Important Project of Common European Interest – Wichtiges Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse) gemeinsam mit dem Bund bedeutende strategische Investitionen in die sächsische Halbleiterindustrie tätigen konnte, hat die Europäische Kommission am 08.06.2023 ein zweites für den Freistaat relevantes IPCEI genehmigt. Das IPCEI ME/KT (Mikroelektronik und Kommunikationstechnologien) soll bis zu 8,1 Mrd. EUR EU-weit an öffentlicher Förderung ermöglichen. Bund und Länder haben sich bezüglich der deutschen Förderung darauf verständigt, dass 70 Prozent des Fördervolumens aus dem Bundeshaushalt bestritten und 30 Prozent durch die Länder finanziert werden.

Das IPCEI ist von vierzehn Mitgliedstaaten – darunter Deutschland – initiiert worden und umfasst 68 Vorhaben, an denen 56 Unternehmen, darunter mehrere in Sachsen, beteiligt sind. Die EU-Kommission erhofft sich von den Unternehmen Investitionen im Umfang von 13,7 Mrd. EUR. Das IPCEI umfasst Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu Mikroelektronik und Kommunikationstechnologie in der gesamten Wertschöpfungskette, von Materialien und Werkzeugen bis hin zu Chipdesign und Herstellungsprozessen.

Ziel ist es, bei Mikroelektronik und Kommunikationstechnologien vor allem dort aufzuholen, wo die EU teilweise technologisch abhängig von Drittstaaten geworden ist. Der Schwerpunkt liegt auf innovativen Mikroelektronik- und Kommunikationslösungen sowie auf energieeffizienten und ressourcensparenden Elektroniksystemen und Herstellungsmethoden. Erste neuartige Produkte sollen 2025 auf den Markt gebracht werden. Der Abschluss des Gesamtvorhabens ist für 2032 geplant. Neben Deutschland haben neun weitere Mitgliedstaaten ihre Teilnahme am IPCEI ME/KT in ihre Aufbau- und Resilienzpläne aufgenommen, so dass sie ihre Projekte teilweise über die Aufbau- und Resilienzfazilität finanzieren können.

Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer begrüßte in einer Erklärung am 08.06.2023 den Abschluss der Beihilfeprüfung des IPCEI durch die EU und kündigte eine zeitnahe Entscheidung über die Mitfinanzierung der sächsischen Projekte durch die Staatsregierung an. »Die Entscheidung ist gut für Europa, Deutschland und den Freistaat Sachsen«, so der sächsische Regierungschef in einer ersten Reaktion auf die Brüsseler Entscheidung.

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(BG) Der Kommissar der Europäischen Kommission für Wirtschaft und Dienstleistungen, Thierry Breton, sowie der Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte, Nicolas Schmit, haben den Vorsitzenden der Allianz der Automobilregionen, den sächsischen Staatsminister Thomas Schmidt, zu einem Meinungsaustausch in die EU-Kommission nach Brüssel eingeladen.

Die Automobilindustrie in Europa steht im Zuge der Dekarbonisierung vor einem beispiellosen Wandel, der Auswirkungen auf ca. 14,6 Millionen Beschäftigte in der Automobil- bzw. Zuliefererindustrie oder dem Dienstleistungssektor hat. Staatsminister Schmidt pocht darauf, dass der Übergang gerecht und sozial nachhaltig gestaltet werden müsse. Zentral sei in diesem Transformationsprozess, dass die Menschen, die um ihre Arbeitsplätze bangen, mitgenommen werden. Die Transformation gelinge nur, wenn sie auf der Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger aufbaut. Staatsminister Schmidt fordert einen Just Transition Plan, der die territoriale Folgenabschätzung zum Ausgangspunkt nimmt. Die Regionen müssten in diesem Wandel politisch und finanziell unterstützt werden. Die beiden Kommissare hatten einen besonderen Fokus auf die Weiterbildung bzw. Umschulung des Personals gelegt und dazu die Automotive Skills Alliance eingeladen, die eng mit der Allianz der Automobilregionen zusammenarbeitet.

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Das Europäische Parlament hat am 01.06.2023 seinen Standpunkt für die anstehenden Trilogverhandlungen festgelegt. Die Gespräche zwischen dem Rat der EU und EU-Parlament können nun beginnen und dürften nicht immer einfach werden. Streit ist vorprogrammiert unter anderem beim Anwendungsbereich.

(CL) Das EU-Parlament hat am 01.06.2023 mit 336 gegen 225 Stimmen, bei 38 Enthaltungen, seinen Standpunkt hinsichtlich der vorgeschlagenen Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit festgelegt. Damit ist der Weg frei für die Trilogverhandlungen mit dem Rat der EU, die nicht immer einfach verlaufen dürften. Kritik gibt und gab es von verschiedenen Seiten. Manchen geht die Haftbarkeit von Unternehmen nicht weit genug, andere wiederum kritisieren den Mehraufwand für Unternehmen bei Prüfung und Dokumentation.

Im Februar 2022 hatte die Europäische Kommission den entsprechenden Richtlinienentwurf (engl.: CSDD - Corporate sustainability due diligence) vorgelegt. Die deutsche Regelung, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), ist am 01.01.2023 in Kraft getreten.

Ziel dieser Richtlinie ist es, nachhaltiges und verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln zu fördern und Menschenrechts- und Umweltaspekte in der Geschäftstätigkeit und der Unternehmensführung von Unternehmen zu verankern. Mit den neuen Vorschriften soll sichergestellt werden, dass Unternehmen die negativen Auswirkungen ihres Handelns auch in ihren Wertschöpfungsketten innerhalb und außerhalb Europas angehen.

Der Rat der EU hatte eine Allgemeine Ausrichtung (politische Einigung) im Dezember 2022 angenommen und Änderungen angemahnt. Demnach sollen die Sorgfaltspflichten für große EU-Unternehmen und für in der EU tätige Nicht-EU-Unternehmen gelten. Der Anwendungsbereich soll sich für EU-Unternehmen dabei nach der Zahl der Beschäftigten und dem weltweiten Nettoumsatz des Unternehmens bestimmen. Bei Unternehmen aus Drittländern soll dagegen nur der in der EU erwirtschaftete Nettoumsatz ausschlaggebend sein, wobei diese unabhängig davon, ob sie eine Zweigstelle oder ein Tochterunternehmen in der EU haben, in den Geltungsbereich fallen sollen. Der Finanzsektor soll ausgenommen werden und den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eröffnet werden, diesen freiwillig den Sorgfalts- und Nachhaltigkeitspflichten zu unterwerfen.

Der federführende Rechtsausschuss des EU-Parlaments hatte im April 2023 seinen Standpunkt im Vorfeld des Plenums festgelegt. Uneinigkeit besteht zwischen den Gesetzgebern Rat der EU und EU-Parlament unter anderem, was den Anwendungsbereich der Richtlinie angeht. Während der Rat der EU hier zumindest bis vier Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie einen weniger weitreichenden Ansatz verfolgt, möchte der Rechtsausschuss mehr Unternehmen in den Anwendungsbereich der Richtlinie aufgenommen sehen. Bezüglich der zu beachtenden internationalen Übereinkommen hinsichtlich der Sorgfaltspflicht von Unternehmen, wie beispielsweise das Pariser Klimaschutzabkommen oder die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, hatte der Rat der EU gefordert, einige Übereinkommen zu streichen. Wohingegen der Rechtsausschuss des EU-Parlaments eine Reihe weiterer Übereinkommen in seinen Bericht aufgenommen hat. Die Trilogverhandlungen dürften in Kürze starten.

Ob und wenn ja wie groß der Mehraufwand zusätzlich zur Anwendung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes für Unternehmen im Freistaat Sachsen sein wird, bleibt abzuwarten.

(CL) Die EU-Kommission hat am 05.05.2023 eine bis 05.06.2023 laufende Konsultation eröffnet, mittels der sie in Erfahrung bringen will, wie die von ihr beabsichtigte Verlängerung der Beihilfevorschriften für Regionalflughäfen von Interessenträgern/innen beurteilt wird. Die bislang gültige Regelung in Form von Leitlinien aus dem Jahr 2014 ermöglicht es den Mitgliedstaaten, Regionalflughäfen mit weniger als drei Millionen Fluggästen pro Jahr unter bestimmten Voraussetzungen Beihilfen zu gewähren, um Kosten zu decken.

Der in den Leitlinien festgelegte Übergangszeitraum von zehn Jahren endet am 04.04.2024. Die EU-Kommission schlägt nun vor, den Übergangszeitraum ohne weitere Änderungen der Rahmenregelung um drei Jahre, also bis zum 04.04.2027, zu verlängern. Ziel sei es laut EU-Kommission, Regionalflughäfen, die unter der COVID-19-Pandemie und der Energiekrise gelitten haben, die Möglichkeit zu eröffnen, bis April 2027 rentabel zu werden.

(HJG) Die EU-Kommission hat ein Handbuch (bisher nur englischsprachig) der territorialen und lokalen Entwicklungsstrategien veröffentlicht. Das Handbuch soll ein Instrument für die Konzeption, Umsetzung und Überwachung von Strategien zur Stärkung von Resilienz, Wohlstand und Demokratie in nichtstädtischen Gebieten darstellen und bildet damit das Gegenstück zum Handbuch (englischsprachig) für nachhaltige Stadtentwicklungsstrategien. Im Rahmen der Kohäsionspolitik für den Zeitraum 2021-2027 wurde das neue politische Ziel »Europa bürgernäher« aufgenommen, dieses soll u. a. mithilfe des Handbuchs umgesetzt werden. Zu den Zielgruppen gehören Verwaltungsbehörden, politische Entscheidungsträger, lokale Aktionsgruppen und Entwicklungsagenturen, die sicherstellen sollen, dass nichtstädtische Gebiete den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger entsprechen und Teil eines grünen und digitalen Europas werden.

(HJG) Die Europäische Kommission ruft zur Einreichung von Vorschlägen für drei Projekte auf – zwei für den Wiederaufbau in der Ukraine und eines für die Entwicklung von Kompetenzen im Bereich des nachhaltigen Bauens. Ziel ist die Entwicklung und Bereitstellung spitzentechnologischer Kenntnisse für einen erschwinglichen und nachhaltigen Wiederaufbau ukrainischer Städte. Zudem sollen durch die Initiative ukrainische Städte mit gleich gesinnten Städten in der EU vernetzt werden, um Erfahrungen über ihren Weg zur Klimaneutralität und zur Steigerung der Energieeffizienz auszutauschen.

Die Finanzierung soll über das LIFE-Programm erfolgen. Die Projekte sollen Städten helfen, einen ganzheitlichen, nachhaltigen Stadtplanungsansatz zu ermitteln und umzusetzen, einschließlich innovativer wirksamer Lösungen und der Unterstützung für den raschen Wiederaufbau zerstörter oder beschädigter Infrastruktur und Einrichtungen.

Parallel dazu soll ein weiteres LIFE-Projekt dazu beitragen, Kompetenzen für ein nachhaltiges Bauen zu entwickeln, zu fördern und zu verbessern.

Für die angekündigten Projekte stehen insgesamt rund 3 Mio. EUR zur Verfügung, zusätzlich zu 8 Mio. EUR aus bestehenden LIFE-Mitteln für das Neue Europäische Bauhaus, für die ähnliche Vorschläge ebenfalls förderfähig sein könnten.

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Der Net Zero Industry Act soll dazu beitragen, dass die Produktionskapazität für die strategisch wichtigsten Netto-Null-Technologien bis 2030 mindestens 40 Prozent des Bedarfs der EU erreicht. Bei den kritischen Rohstoffen sollen Zielvorgaben für die heimischen Kapazitäten entlang der Lieferkette strategischer Rohstoffe die Abhängigkeit Europas von anderen Märkten verringern.

(CL) Die Europäische Kommission hat am 16.03.2023 die mit Spannung erwarteten Legislativvorschläge für ein Netto-Null-Industrie-Gesetz (Net Zero Industry Act – NZIA) sowie für ein Gesetz über kritische Rohstoffe (Critical Raw Materials Act – CRMA) vorgelegt. Der NZIA-Vorschlag ist Teil des Industrieplans zum Grünen Deal für das klimaneutrale Zeitalter, den die EU-Kommission am 01.02.2023 veröffentlicht hatte und der u. a. eine europäische Reaktion auf den US-amerikanischen Inflation Reduction Act (IRA) darstellen soll. Ergänzt wird er durch den CRMA, um einen ausreichenden Zugang zu kritischen Rohstoffen, die für die Herstellung von Schlüsseltechnologien von entscheidender Bedeutung sind, zu sichern.

Der NZIA zielt insbesondere darauf ab, den Ausbau von Produktionskapazitäten für Net-Zero Industrien in Europa zu fördern und identifiziert folgende strategische Technologien, die einen wesentlichen Beitrag zur Dekarbonisierung leisten sollen:

  • Photovoltaik und Solarthermie,
  • Onshore-Windkraft und erneuerbare Offshore-Energie,
  • Batterien und Speicher,
  • Wärmepumpen und Geothermie,
  • Elektrolyseure und Brennstoffzellen,
  • Biogas/Biomethan,
  • Kohlenstoffabscheidung, -nutzung und -speicherung sowie
  • Netz-Technologien.

Erreicht werden soll der Ausbau von Produktionskapazitäten »Made in Europe« insbesondere durch günstige(re) Investitionsbedingungen, wie etwa kürzere Genehmigungsfristen und straffere Verfahren. Die Mitgliedstaaten sollen hierfür jeweils eine nationale Behörde benennen, die für die Durchführung und Koordinierung der Genehmigungsverfahren zuständig sein soll. Darüber hinaus schlägt die EU-Kommission vor, den Marktzugang, beispielsweise durch verpflichtende Kriterien für Nachhaltigkeit und Belastbarkeit von Netto-Null-Technologien bei öffentlichen Ausschreibungen, zu erleichtern, sowie durch die Einrichtung von Net-Zero-Industrieakademien die erforderliche Qualifizierung von Arbeitskräften zu unterstützen.

Nachdem die jüngsten Krisen gezeigt haben, wie anfällig Lieferketten (und Produktion) bei einseitig verkündeten Lieferstopps bzw. bei verminderten Lieferungen sein können, hat die EU-Kommission, ebenfalls am 16.03.2023, ihre Vorschläge für den Critical Raw Materials Act (CRMA) vorgelegt. Der CRMA zielt unter anderem darauf ab, die verschiedenen Stufen der europäischen Wertschöpfungskette für kritische Rohstoffe zu stärken und die Einfuhren kritischer Rohstoffe in die EU zu diversifizieren. Des Weiteren soll die Fähigkeit der EU zur Überwachung und Minderung aktueller und künftiger Risiken bzgl. einer Unterbrechung der Versorgung mit kritischen Rohstoffen gestärkt werden.

Zusätzlich zu einer aktualisierten Liste kritischer Rohstoffe enthält der Rechtsakt eine Liste strategischer Rohstoffe. Dabei handelt es sich um essentielle Rohstoffe für Technologien, die für Europas grüne und digitale Ambitionen sowie für Verteidigungs- und Raumfahrtanwendungen wichtig sind, und für die potenzielle Versorgungsrisiken bestehen.

Der Verordnungsentwurf enthält zudem Zielvorgaben für die heimischen Kapazitäten entlang der Lieferkette strategischer Rohstoffe und für die Diversifizierung der EU-Versorgung:

  • Mindestens 10 Prozent des jährlichen Bedarfs der EU in Bezug auf den Abbau;
  • mindestens 40 Prozent des jährlichen Bedarfs der EU in Bezug auf die Verarbeitung;
  • mindestens 15 Prozent des jährlichen Bedarfs der EU in Bezug auf das Recycling;
  • höchstens 65 Prozent des jährlichen Bedarfs der EU an jedem strategischen Rohstoff in allen relevanten Verarbeitungsstufen aus einem einzigen Drittstaat.

Der Verordnungsentwurf sieht auch sogenannte »Strategische Projekte« (innerhalb und außerhalb der EU) vor, die von den dafür zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten innerhalb von 24 Monaten (für Abbaugenehmigungen) und 12 Monaten (für Aufbereitungs- und Recyclinggenehmigungen) genehmigt werden sollen. Außerdem kündigt der Kommissionsvorschlag die Förderung einer Qualifikationspartnerschaft für kritische Rohstoffe sowie einer Rohstoffakademie an. Die Mitgliedstaaten müssen zudem Maßnahmen ergreifen, um die Sammlung von Abfällen, die reich an kritischen Rohstoffen sind, zu verbessern und deren Recycling zu kritischen Sekundärrohstoffen sicherstellen.

Für den Freistaat Sachsen sind sowohl der Industrieplan inkl. Net Zero Industry Act als auch der Critical Raw Materials Act von großer Wichtigkeit. Als bedeutender Hochtechnologie- und Forschungsstandort besteht die Hoffnung, dass in Sachsen künftig vermehrt unternehmerisches Kapital, ggf. ergänzt durch öffentliche Mittel, in die Produktion von Netto-Null-Technologien fließen wird. Die Staatsregierung hat zudem mit der kürzlich erfolgten Annahme einer neuen Rohstoffstrategie den Stellenwert der Rohstoffversorgung durch heimischen Bergbau unterstrichen.

Das Europäische Parlament hat am 14.03.2023 seine Position zum Vorschlag der Neufassung der Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie (EPBD) der Europäischen Kommission verabschiedet. Die Überarbeitung der Richtlinie soll dafür sorgen, dass der Gebäudebereich in der EU zum einen bis 2030 wesentlich weniger Treibhausgasemissionen erzeugt und Energie verbraucht sowie zum anderen bis 2050 klimaneutral wird. Außerdem zielt sie darauf ab, dass erheblich mehr energieineffiziente Gebäude renoviert werden und der Austausch von Informationen über die Gesamtenergieeffizienz besser wird.

(HJG) Alle neuen Gebäude ab 2028 und alle neuen Gebäude, die von Behörden genutzt, betrieben oder besessen werden, sollen ab 2026 emissionsfrei sein (Art. 7). Alle neuen öffentlichen Gebäude sollen ab Inkrafttreten der Richtlinie mit Solartechnologien ausgestattet werden, alle bestehenden öffentlichen Gebäude bis 2026, sofern »dies technisch und wirtschaftlich machbar ist«. Für Gebäude, die einer größeren Renovierung unterzogen werden, ist diese Vorgabe bis 2032 umzusetzen (Art. 9 a). Ein Quartiersansatz wurde berücksichtigt (Art. 3 a).

Ausnahmen sollen für Denkmäler gelten. Diese können die EU-Staaten auch für Gebäude, die wegen ihres besonderen architektonischen oder historischen Wertes unter Schutz stehen, technische Gebäude, vorübergehend genutzte Gebäude sowie Kirchen und Gotteshäuser beschließen. Die Mitgliedstaaten können darüber hinaus Sozialwohnungen ausnehmen, bei denen Renovierungen zu Mieterhöhungen führen würden, die sich durch Energiekosteneinsparungen nicht ausgleichen lassen.

Auf einer Skala von A bis G – wobei die Energieeffizienzklasse G den 15 Prozent der Gebäude mit den schlechtesten Werten im Gebäudebestand eines Mitgliedstaats entspricht – müssen Wohngebäude dem Vorschlag zufolge bis 2030 mindestens Klasse E und bis 2033 Klasse D erreichen. Nichtwohngebäude und öffentliche Gebäude müssen diese Energieeffizienzklassen bis 2027 bzw. bis 2030 erreichen. Verbessert werden muss auch die Energieeffizienz (durch Dämmmaßnahmen oder bessere Heizungsanlagen), wenn Gebäude verkauft oder in größerem Maßstab renoviert werden oder ein neuer Mietvertrag unterzeichnet wird.

Der Rat der EU hatte bereits am 25.10.2022 seine Allgemeine Ausrichtung zur Richtlinie beschlossen. Die Trilogverhandlungen sollen Mitte April 2023 beginnen und bis Juli 2023 abgeschlossen werden. Es bleibt abzuwarten, ob diese Terminstellung realistisch ist. Die Kritik innerhalb des EU-Parlaments, insbesondere der EVP-Fraktion und der Liberalen ist groß und die Mitgliedstaaten dürften die Position des EU-Parlaments so nicht übernehmen. Geht es nach dem EU-Parlament, müssten in neun Jahren fast die Hälfte aller Gebäude in der gesamten EU saniert werden. Für Deutschland müssten demnach pro Jahr mindestens 125 Mrd. EUR investiert werden, eine Verdreifachung der bisherigen Summe, um die Forderungen der Richtlinie zu erfüllen. Die Bundesbauministerin hat sich bereits kritisch zu den EU-Sanierungsvorschriften geäußert und Nachbesserungsbedarf angemeldet.

Die Mitgliedstaaten sollen die Maßnahmen in ihren nationalen Renovierungsplänen festlegen, die Förderprogramme enthalten, um den Zugang zu Zuschüssen und Finanzierungen zu erleichtern. Die Mitgliedstaaten sollen außerdem kostenlose Informationsstellen und kostenneutrale Renovierungsprogramme einrichten.

Führende Vertreter der Städte und Regionen der EU haben die verstärkten Bemühungen der Europäischen Kommission begrüßt, territoriale Unterschiede abzubauen und die Regionen zu unterstützen, die mit Entwicklungsproblemen wie Entvölkerung und Abwanderung von Fachkräften konfrontiert sind.

(HJG) Nachdem am 17.01.2023 die Mitteilung der Europäischen Kommission Talenterschließung in den Regionen Europas veröffentlicht wurde, haben am 15.03.2023 Vertreter der Städte und Regionen der EU in der Plenarsitzung des Ausschusses der Regionen im Beisein von Vizepräsidentin und Kommissarin für Demokratie und Demografie Dubravka Šuica die verstärkten Bemühungen der EU-Kommission begrüßt, territoriale Unterschiede abzubauen und die Regionen zu unterstützen, die mit Entwicklungsproblemen wie Entvölkerung und Abwanderung von Fachkräften konfrontiert sind. Allerdings müssten die vorgestellten Maßnahmen durch maßgeschneiderte Ansätze unterstützt werden, die durch eine verstärkte Kohäsionspolitik gesteuert werden, insbesondere auch in ländlichen Gebieten.

In der Debatte mit Vizepräsidentin Šuica, warnten lokale und regionale Führungspersönlichkeiten davor, dass die Abwanderung hochqualifizierter Fachkräfte und wachsende regionale Unterschiede ein Risiko für die langfristige Nachhaltigkeit des europäischen Projekts darstellen. Sie betonten die Notwendigkeit, die Vielfalt, Herausforderungen und Chancen in diesen Regionen besser zu erkennen und maßgeschneiderte Maßnahmen für jede Region zu entwickeln, insbesondere unter Berücksichtigung des Umschulungs- und Weiterbildungsbedarfs im Zusammenhang mit dem grünen und digitalen Wandel.

Vizepräsidentin Šuica betonte, dass die Freizügigkeit eine der wertvollsten Errungenschaften der EU sei. Es müsse dafür Sorge getragen werden, dass Regionen, die von einem Bevölkerungsrückgang betroffen sind und dadurch in eine »Talententwicklungsfalle« geraten, nicht abgehängt werden. Hauptkandidaten für den Talent-Booster-Mechanismus sollten daher kohle- und kohlenstoffintensive Regionen sowie Automobilregionen sein. In der Mitteilung der EU-Kommission wurden auch in Sachsen zwei Regionen (Chemnitz und Dresden) identifiziert, die bereits in einer sogenannten »Talententwicklungsfalle« stecken. Sie sind besonders von niedrigen Geburtenraten, einem Rückgang der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter, einem geringen Anteil an Universitäts- und Hochschulabsolventen und dem Brain Drain betroffen.

(HJG) Ziel des von der Europäischen Kommission am 07.11.2022 vorgelegten Vorschlages für die Verordnung über die Erhebung und den Austausch von Daten im Zusammenhang mit Dienstleistungen im Bereich der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften ist es, die Kurzzeitvermietung von Unterkünften transparenter zu gestalten und den Datenaustausch zu harmonisieren. Insbesondere sollen Möglichkeiten geschaffen werden, Online-Plattformen in dem Bereich stärker zu regulieren und gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum vorzugehen.

Während der Kommissionsvorschlag nur einen eingeschränkten Zugriff für Kommunen auf die Daten vorsieht, ist in der Position des Rates vom 03.03.2023 ausschließlich von »den nationalen – und gegebenenfalls den regionalen – statistischen Ämtern«, die Rede. Um festzustellen, ob sich eine Zweckentfremdung einer Wohnung ergibt, müssten die Daten zu Kurzzeitvermietungen, die im Registrierungsverfahren gewonnen werden, direkt an die zuständigen kommunalen Behörden übermittelt werden.

Das Europäische Parlament erarbeitet derzeit im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz eine Stellungnahme zu dem Verordnungsvorschlag. Sobald das EU-Parlament seine Position verabschiedet hat, werden Rat, EU-Parlament und EU-Kommission die Trilogverhandlungen aufnehmen.

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Der Zugang von Strafverfolgungsbehörden zu den nationalen Führerscheinregistern soll die grenzüberschreitende Vollstreckung von Strafen verbessern, EU-weite Fahrverbote sollen künftig ermöglicht werden. Des Weiteren soll es zur Vereinfachung der Anerkennung der Führerscheine zwischen den Mitgliedstaaten einen EU-weit gültigen digitalen Führerschein geben.

(CL) Die Europäische Kommission hat am 01.03.2023 drei Legislativvorschläge im Straßenverkehrsbereich vorgelegt. Diese sollen die EU-Strategie zur Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit unterstützen: Zunächst soll bis 2030 die Zahl der Verkehrstoten und der Schwerverletzen im Straßenverkehr halbiert werden. In einem weiteren Schritt sollen dann bis 2050 diese Zahlen so nah wie möglich an Null kommen (»Vision Zero«). Von diesem Ziel ist man jedoch noch weit weg: in 2022 verloren 18.800 Menschen ihr Leben bei Unfällen im europäischen Straßenverkehr.

Bezüglich des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte ist beispielsweise geplant, dass die Strafverfolgungsbehörden Zugang zu den nationalen Führerscheinregistern erhalten. Zur Begründung führt die EU-Kommission aus, dass 2019 rund 40 Prozent der grenzüberschreitenden Delikte ungestraft blieben, entweder, weil der/die Täter/in nicht ermittelt oder die Zahlung nicht vollstreckt wurde. Zudem soll ein Datenaustausch zu folgenden Delikten – zusätzlich zu den bislang bereits umfassten acht Delikten wie etwa Geschwindigkeitsübertretung – stattfinden: Nichteinhaltung des Sicherheitsabstands zum vorausfahrenden Fahrzeug, gefährliche Überholmanöver, gefährliches Parken, Überfahren einer oder mehrerer durchgezogener weißer Linien, Fahren in verbotener Fahrtrichtung, Nichtbeachtung der Vorschriften über Rettungsgassen sowie Fahren mit einem überladenen Fahrzeug.

Hinsichtlich des Vorschlags zum Entzug der Fahrerlaubnis mit EU-weiter Wirkung ist die Schaffung eines neuen Systems geplant, mit dem ein EU-weites Fahrverbot ausgesprochen werden kann, wenn ein Mitgliedstaat beschließt, einem/r Fahrer/in wegen eines Vergehens in seinem Hoheitsgebiet die Fahrerlaubnis zu entziehen; dieses soll folgende schwere Straßenverkehrsdelikte umfassen: übermäßige Geschwindigkeitsüberschreitungen, das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sowie Verkehrsdelikte mit Todesfolge oder schwerer Körperverletzung.

Die vorgeschlagenen Neuerungen im Führerscheinbereich sehen unter anderem eine mindestens zweijährige Probezeit für Fahranfänger/innen nach Bestehen der Führerscheinprüfung und »Null Toleranz« bei Alkohol am Steuer sowie die Einführung eines EU-weit gültigen digitalen Führerscheins zur Vereinfachung der Anerkennung der Führerscheine zwischen den Mitgliedstaaten vor.

Mit Stand zum 31.12.2022 ist am 01.03.2023 eine Ergänzung zum 8. Kohäsionsbericht der Europäischen Kommission veröffentlicht worden. Eine entscheidende Aussage bezieht sich auf die Forderung, die europäische Politik an den demografischen Wandel anzupassen. Schrumpfende Bevölkerung und eine wachsende Zahl älterer Menschen erfordern in vielen EU-Regionen ein Nachdenken, wie sie ihre Dienstleistungen in den nächsten drei Jahrzehnten anpassen können und müssen.

(HJG) Der Achte Bericht über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt zeigt Trends in den Regionen, Städten und ländlichen Gebieten der EU. Während der grüne und der digitale Wandel wichtige Wachstumstreiber in der EU sein werden, sind geeignete Maßnahmen erforderlich, um neue wirtschaftliche, soziale und territoriale Ungleichheiten zu verhindern. Dies betrifft in besonderer Weise den demografischen Wandel. Danach muss die Politik so angepasst werden, dass sie den neuen Herausforderungen gerecht werden kann, die wirtschaftliche, soziale und territoriale Entwicklung zu stärken und sicherzustellen, dass alle vom ökologischen und digitalen Wandel profitieren.

Der demografische Wandel wird sich in den kommenden Jahrzehnten auf alle Regionen auswirken. Die größten Veränderungen werden in Form einer schrumpfenden Arbeitskräfte- und Studierendenbevölkerung sowie einer wachsenden Zahl von über 65-Jährigen erfolgen.

Obwohl die Bevölkerung der EU insgesamt nicht zurückgegangen ist, dürfte der Anteil der Menschen in der EU, die in einer Region mit rückläufiger Bevölkerung leben, von 34 Prozent im Jahr 2020 auf 45 Prozent im Jahr 2030 und 51 Prozent im Jahr 2040 steigen. Dieser Trend wird sich gleichermaßen auf die nordwestliche, südliche und östliche EU sowie städtische, mittlere und ländliche Gebiete auswirken. Der Anteil der Menschen, die in einer schnell wachsenden Region leben, wird von 18 Prozent der EU im Jahr 2020 auf 2 Prozent im Jahr 2040 sinken.

Die Unzufriedenheit im ländlichen Raum ist gegenüber der EU am größten, gefolgt von Unzufriedenheit mit der nationalen und regionalen Regierung. Während insgesamt das Vertrauen in die EU zwischen 2015 und 2019 gestiegen ist, ist die Kluft zwischen ländlichen und städtischen Gebieten unverändert geblieben. Im Jahr 2019 vertrauten 56 Prozent der Stadtbewohner/innen der EU, verglichen mit 51 Prozent der Landbewohner/innen. Die Kluft zwischen ländlichen und städtischen Einwohnern/innen in Bezug auf mangelndes Vertrauen in die EU zeigt sich in fast allen Mitgliedstaaten, mit Ausnahme von Ungarn und Irland.

Die Finanzkrise von 2008, die COVID-19-Pandemie und die sich wandelnden demografischen Trends haben deutlich gemacht, wie wichtig die Kohäsionspolitik bei der Finanzierung regionaler Prioritäten ist. Die Kohäsionsmittel sind von 34 Prozent der öffentlichen Investitionen im Zeitraum 2007-2013 auf 51 Prozent im Zeitraum 2014-2020 für förderfähige EU-Länder gestiegen.

Die europäischen Gesetzgeber sind sich einig: Europa muss auf den amerikanischen Inflation Reduction Act zeitnah reagieren. Schnellere Genehmigungen und zusätzliche nationale und europäische Fördermittel sollen das Abwandern von grünen Industrien über den »großen Teich« verhindern.

(CL) Innerhalb von 15 Tagen haben alle wichtigen europäischen Entscheidungsgremien die Weichen für eine europäische Antwort auf das Gesetz zur Bekämpfung der Inflation (Inflation Reduction Act – IRA) der USA gestellt. Nachdem die Europäische Kommission am 01.02.2023 ihre Mitteilung über den Industrieplan für den Grünen Deal vorgelegt hatte, haben sich am 09.02.2023 die Staats- und Regierungschefs/innen der EU sowie – last but not least – am 16.02.2023 die Abgeordneten des EU-Parlaments in einem Entschließungsantrag für einen solchen EU-Plan ausgesprochen. Gleichzeitig laufen die Vorbereitungen der EU-Kommission zu einer vorübergehenden Anpassung des EU-Beihilferegimes. Erste Ergebnisse bezüglich der erleichterten Beihilfengewährung sind in den kommenden Wochen zu erwarten.

Die MdEPs fordern in ihrem mit 310 gegen 155 Stimmen, bei 100 Enthaltungen, angenommenen Antrag, dass die EU eine Führungsrolle bei sauberen Technologien übernehmen und ausreichend hochwertige Arbeitsplätze bereitstellen soll. Des Weiteren soll der angekündigte Europäische Souveränitätsfonds – einen Vorschlag hierzu soll es noch vor Sommer 2023 geben – eine Fragmentierung bei der Förderung in grüne Technologien vermeiden. Diese Gefahr der Fragmentierung wird im Übrigen auch bei der Erleichterung der Beihilfengabe befürchtet. Darüber hinaus fordern die Parlamentarier/innen, dass Genehmigungsverfahren vereinfacht und beschleunigt werden. Außerdem erwartet das EU-Parlament, dass die EU-Kommission mit den für den IRA zuständigen US-Behörden zusammenarbeitet, um Diskriminierungen von EU-Unternehmen in den Vereinigten Staaten zu verhindern. Für den Entschließungsantrag stimmten insbesondere S&D, Die Grünen/EFA, Renew Europe sowie Teile der EVP-Fraktion. Nein-Stimmen bzw. Enthaltungen kamen aus den Reihen der Fraktionen EKR, ID sowie von Teilen der EVP-Fraktion.

Ob der grundsätzlich bestehenden Einigkeit über die Notwendigkeit einer EU-Reaktion auf den IRA auch eine schnelle Einigung über das »Wie« folgt, bleibt abzuwarten. Vergangene Verhandlungsrunden über Fördermittel haben – vornehm ausgedrückt – den Verdacht aufkommen lassen, dass beim Geld zunehmend die europäische Freundschaft vielleicht nicht aufhört, aber zumindest weniger herzlich auszufallen scheint.

Der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie hat am 09.02.2023 die Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden angenommen und damit deutliche Signale in Richtung Klimaneutralität von Gebäuden gesetzt. Bedenken wurden bisher insbesondere vom Europäischen Verbraucherverband hervorgebracht.

(HJG) Der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) des Europäischen Parlaments hat am 09.02.2023 die Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) angenommen. Hauptziel der Richtlinie ist die erhebliche Reduzierung der Treibhausgasemissionen und Senkung des Energieverbrauchs im Gebäudesektor bis 2030. Die Renovierungsrate bei energieineffizienten Gebäuden soll erhöht und hunderttausend hochwertige, lokale Arbeitsplätze im Baugewerbe geschaffen werden, betonte der Berichterstatter Ciarán Cuffe (Die Grünen/EFA/Irland).

Neue Gebäude sollen bereits ab 2028 und neue öffentliche Gebäude bereits ab 2026 emissionsfrei sein. Darüber hinaus sollen alle neuen Gebäude bis 2028 auch mit Solartechnologien ausgestattet werden, sofern dies technisch möglich und wirtschaftlich machbar ist. Wohngebäude müssen bis 2030 mindestens die Energieeffizienzklasse E und bis 2033 die Energieeffizienzklasse D erreichen. Nichtwohngebäude und öffentliche Gebäude müssen die gleichen Klassen bis 2027 bzw. 2030 erreichen.

Ausgenommen von den Regelungen sind Denkmäler. Die Mitgliedstaaten können auch weitere Gebäude wegen ihres besonderen architektonischen oder historischen Wertes oder Kirchen und Gotteshäuser ausschließen. Auch öffentliche Sozialwohnungen können ausgenommen werden, wenn Renovierungen zu Mieterhöhungen führen würden und nicht durch Energieeinsparungen kompensiert werden können. So kann etwa ein Viertel der betroffenen Gebäude von der Sanierungspflicht ausgenommen werden. Die Mitgliedstaaten müssen weiterhin sicherstellen, dass die Verwendung fossiler Heizungsanlagen für neue oder renovierungsbedürftige Gebäude nicht mehr zulässig ist. Sie sollen bis 2035 vollständig auslaufen.

Der Europäische Verbraucherverband (BEUC) ist insbesondere über die Kostenbelastungen besorgt. Die Verwendung von Heizkesseln mit Wasserstoff oder Biomethan wird zu verstärkten Kosten für die Verbraucher/innen führen. Eine Studie von Global Witness zeige, dass Wasserstoff etwa doppelt so teurer sein wird wie Gas.

Die Mitgliedstaaten müssen kostenfreie Informationsstellen und kostenneutrale Renovierungsprogramme einrichten und es sollen gezielte Zuschüsse und Subventionen für gefährdete Haushalte zur Verfügung gestellt werden. Über den Gesetzesentwurf wird das EU-Parlament im Plenum vom 13. bis 16.03.2023 abstimmen und die Verhandlungsposition für die Trilogverhandlungen festlegen.

Als sächsische Antwort auf die am 17.01.2023 veröffentlichte Mitteilung der Europäischen Kommission zur Fachkräftesicherung benachteiligter Regionen (»Harnessing Talent in Europe‘s Regions«) wurde am 07.02.2023 im Sachsen-Verbindungsbüro Brüssel der simul+InnovationHub vorgestellt. Damit unterstützt Sachsen die Initiative der EU-Kommission, die Regionen für Talente attraktiv und lebenswert zu machen.

(HJG) Staatsminister Schmidt hat am 07.02.2023 in das Sachsen-Verbindungsbüro Brüssel eingeladen, um die sächsischen Initiativen einer innovationsgestützten Regionalentwicklung vorzustellen. Gemeinsam mit dem Europaabgeordneten und Vorsitzenden des Agrarausschusses Norbert Lins (EVP/Deutschland) und der Vizepräsidentin der Europäischen Kommission sowie Kommissarin für Demokratie und Demografie Dubravka Šuica wurden Lösungen vorgestellt und diskutiert, die Widerstandsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit von Regionen zu stärken, die besonders vom Wandel der demografischen Landschaft in Europa betroffen sind.

Im Mittelpunkt stand der simul+InnovationHub – eine Plattform, die Bürger/innen und Akteure aus Forschung, Wirtschaft, Land und Kommunen zusammenbringt. Die Initiative bündelt Wissen, Kompetenzen und Ressourcen, um Projekte zu initiieren, welche die Herausforderungen unserer Zeit wie Digitalisierung, Klimaschutz, den demografischen Wandel und die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Stadt und Land angehen.

Neben sächsischen Beispielen wurden auch Initiativen und erfolgversprechende Strategien aus den Regionen Ostslawonien (Kroation) und Mähren (Tschechien) vorgestellt. Es ist kein Zufall, dass die Veranstaltung unmittelbar nach der Veröffentlichung einer Mitteilung der EU-Kommission zur Fachkräftesicherung und Fachkräftegewinnung in vom demographischen Wandel besonders betroffenen Regionen stattfindet. Die zuständige Vizepräsidentin und Kommissarin Dubravka Šuica nahm diese Veranstaltung zum Anlass, der Öffentlichkeit das Papier vorzustellen und Teile des Talent Booster Mechanismus auf den Weg zu bringen.

Die sächsische simul+Initiative, Strategien der Stadt-Umland-Entwicklung, wie von Tschechien vorgestellt, und unterschiedliche Ansätze einer attraktiven Dorfentwicklung in Kroatien sind gute Beispiele, wie Regionen auch künftig für Talente und Fachkräfte attraktiv gestaltet werden können. Damit ist die Veranstaltung Ausgangspunkt der Verbreitung von good practices zwischen den europäischen Regionen.

Das EU-Parlament hat am 15.02.2023 seine Verhandlungsposition auf zwei Gesetzentwürfe festgelegt: einen zum Europäischen Chip Gesetz, das darauf abzielt, die technologische Kapazität und Innovation bei EU-Chips zu stärken, und einen zweiten zum Chips Joint Undertaking, um die Investitionen in die Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsinfrastruktur zu unterstützen.

(HJG) Der jüngste Mangel an Halbleitern unterstreicht die Abhängigkeit Europas in diesem Bereich. Das von der Europäischen Kommission vorgeschlagene neue Gesetz (European Chips Act) zielt darauf ab, den Anteil der EU an der globalen Produktionskapazität von Halbleitern auf 20 Prozent sowie die Produktion und Innovation der EU zu erhöhen.

Die Abgeordneten des EU-Parlaments billigten am 15.02.2023 den vom Industrieausschuss angenommenen Text, der sich auf Halbleiter und Quantenchips der nächsten Generation und auf die Schaffung eines Netzwerks von Zentren konzentriert, um den Fachkräftemangel anzugehen und neue Talente in den Bereichen Forschung, Design und Produktion anzuziehen. Sie wollen auch Projekte unterstützen, die darauf abzielen, die Versorgungssicherheit der EU zu erhöhen, indem sie Investitionen anziehen und Produktionskapazitäten aufbauen.

In einer separaten Abstimmung nahmen die Abgeordneten mit großer Mehrheit die Initiative »Chips für Europa« an. Der Vorschlag des Chips Joint Undertaking zielt darauf ab, den Aufbau von Kapazitäten in großem Maßstab durch Investitionen in eine EU-weite und öffentlich zugängliche Forschungs-, Entwicklungs- sowie Innovationsinfrastruktur zu unterstützen.

Berichterstatter für das Europäische Chip Gesetz, Dan Nica (S&D/Rumänien), betonte, dass das Europäische Chip Gesetz Europa zu einem wichtigen Akteur in der globalen Halbleiterproduktion machen soll. Wie bereits Staatsminister Thomas Schmidt in seinem Bericht im Europäischen Ausschuss der Regionen hervorhob, forderte auch der Berichterstatter im EU-Parlament ein Budget, das nicht nur den Herausforderungen entspricht und durch frisches Geld finanziert werden muss, sondern auch die EU in Forschung und Innovation zu einer führenden Kraft entwickelt.

Das EU-Parlament forderte ein unternehmensfreundliches Umfeld, schnelle Genehmigungsverfahren und Investitionen in qualifizierte Arbeitskräfte für den Halbleitersektor.

Die Berichterstatterin für das Chips Joint Undertaking, Eva Maydell (EVP/Bulgarien), sagte, dass Mikrochips ein wesentlicher Bestandteil des digitalen und grünen Wandels der EU sowie der geopolitischen Agenda seien. Sie forderte daher eine neue Finanzierung, die die strategische Bedeutung des europäischen Chipsektors widerspiegelt.

Das EU-Parlament ist nun bereit, Gespräche mit dem Rat der EU und der EU-Kommission über beide Dossiers aufzunehmen.

(CL) Das Europäische Parlament hat in einer mit breiter Mehrheit angenommenen Entschließung die Europäische Kommission aufgefordert, eine Strategie der EU für den Radverkehr zu entwickeln, um die Zahl der in der EU auf dem Fahrrad zurückgelegten Kilometer bis 2030 zu verdoppeln. Des Weiteren fordern die Abgeordneten die regionalen und lokalen Ebenen in der EU auf, Maßnahmen zu ergreifen, um den Radverkehr gut in die Stadt zu integrieren, und dabei das Potenzial des Radverkehrs als Beitrag zu einer besseren Anbindung zwischen Vororten und Innenstädten – insbesondere durch Radschnellwege – anzuerkennen.

Darüber hinaus sollen Synergieeffekte zwischen dem Radverkehr und anderen Verkehrsträgern geschaffen werden, etwa indem in Zügen mehr Plätze für Fahrräder und an Bahnhöfen und Mobilitätsknotenpunkten mehr gesicherte Abstellanlagen für Zweiräder zur Verfügung gestellt werden. Abschließend fordern die Parlamentarier/innen, das Jahr 2024 zum Europäischen Jahr des Radverkehrs auszurufen.

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Die Europäische Kommission will insbesondere über eine temporäre Erleichterung der Gewährung von Beihilfen und zusätzliche Fördermittel die europäische Industrie global wettbewerbsfähiger machen. Die Verhandlungen hierüber versprechen spannend zu werden, wenngleich über die Notwendigkeit einer EU-Reaktion auf den Inflation Reduction Act (IRA) der USA Einigkeit bestehen dürfte.

(CL) Dass die EU auf den IRA der USA reagieren würde, war schon länger klar. Mit der am 01.02.2023 von der EU-Kommission vorgelegten Mitteilung zum »Green Deal Industrial Plan« wird nunmehr klarer, wohin die Reise in Sachen »Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie auf globaler Ebene« gehen soll. Der grüne Industrieplan baut laut EU-Kommission auf früheren Initiativen auf und ergänzt die laufenden Programme des Europäischen Grünen Deals und von REPowerEU. Auf der Ebene der Gesetzgebung sind zwei Vorhaben vorrangig zu nennen: In einem »Netto-Null-Industrie-Gesetz« (»Net-Zero Industry Act«) sollen Ziele für die Netto-Null-Industrie festgelegt und ein Regelungsrahmen geschaffen werden, der vereinfachte und beschleunigte Genehmigungen gewährleistet, europäische strategische Projekte fördert und Normen entwickelt, um Technologien im gesamten Binnenmarkt zu fördern. Ergänzt werden soll es durch ein »Gesetz über kritische Rohstoffe« (»Critical Raw Material Act«), das einen ausreichenden Zugang zu Materialien wie seltenen Erden sicherstellen soll, die für die Herstellung von Schlüsseltechnologien unerlässlich sind. Beide Gesetzesvorschläge dürften das Licht der Welt im März 2023 erblicken. Der Rat der EU und das Europäische Parlament werden dann gehalten sein, möglichst zeitnah zu Einigungen zu kommen.

Bei der vorübergehenden Anpassung der EU-Beihilferegeln dürfte es regulatorisch schneller gehen, da die EU-Kommission hier – nach Konsultation der Mitgliedstaaten – die Entscheidungsbefugnis hat. Konkret soll es den Mitgliedstaaten erleichtert werden, mit Hilfe eines »Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels« (»Temporary Crisis and Transition Framework« – TCTF) künftig gezielt und vermehrt staatliche Beihilfen für den Ausbau aller erneuerbaren Energiequellen zu unterstützen, Beihilfen für weniger ausgereifte Technologien wie erneuerbaren Wasserstoff ohne Ausschreibung zu gewähren sowie durch die Anhebung der Beihilfeobergrenzen und die Vereinfachung der Beihilfeberechnung Anreize für Investitionen zu schaffen, die zu einer erheblichen Verringerung der Emissionen führen. Des Weiteren sollen Investitionen in die Herstellung strategischer Ausrüstung, die für den Übergang zur CO2-Neutralität erforderlich ist, förderbar sein. Beispiele hierfür sind die Herstellung von Batterien, Solarpaneelen, Windturbinen, Wärmepumpen, Elektrolyseuren, für die Abscheidung, Nutzung und Speicherung von CO2 sowie für die kritischen Rohstoffe, die für die Herstellung solcher Ausrüstung benötigt werden. Die EU-Kommission plant die Annahme des neuen TCTF »in den kommenden Wochen«. Dessen neue Bestimmungen würden bis zum 31.12.2025 gelten.

Des Weiteren soll die derzeit laufende Überarbeitung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) genutzt werden, um den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bei der Unterstützung von Maßnahmen in Bereichen zu geben, die für den Übergang zu einer CO2-neutralen Wirtschaft von Bedeutung sind, wie beispielsweise Wasserstoff, CO2-Abscheidung und -Speicherung, emissionsfreie Fahrzeuge und Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Zudem ist beabsichtigt, die Anmeldeschwellen für die Förderung grüner Investitionen weiter anzuheben, den Anwendungsbereich von Investitionsbeihilfen für Lade- und Tankinfrastrukturen auszuweiten und Ausbildungsbeihilfen für kleine und mittlere Unternehmen für den Aufbau von Kompetenzen weiter zu erleichtern. Ziel der überarbeiteten AGVO, deren Annahme ebenfalls »in den kommenden Wochen« erfolgen soll, ist außerdem, die Durchführung von IPCEIs (Important Projects of Common European Interest) zu beschleunigen und zu vereinfachen, insbesondere bei kleineren, mit IPCEI verbundenen innovativen Projekten. Ein derzeit in Verhandlungen befindlicher Verhaltenskodex für eine transparente, inklusive und schnellere Gestaltung von IPCEI soll im Frühjahr 2023 von der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten unterzeichnet werden.

In Bezug auf zusätzliche EU-Fördermittel plant die EU-Kommission im Rahmen der Überprüfung des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) – noch vor dem Sommer 2023 – die Einrichtung eines Europäischen Souveränitätsfonds. Die Verhandlungen hierzu dürften spannend werden, da nicht alle Mitgliedstaaten in gleichem Maße bereit sein dürften, zusätzliche Mittel (»fresh money«) bereit zu stellen bzw. Ausgabenreste hierfür umzuwidmen.

Neben der verstärkten finanziellen Unterstützung der CO2-neutralen Industrie durch Mitgliedstaaten und EU umfasst der EU-Plan auch die Kompetenzen von Arbeitskräften. Hier will die EU-Kommission die Net-Zero-Industrie-Akademien vorschlagen. Außerdem sollen Programme zur Qualifizierung und Umschulung in strategischen Branchen eingeführt werden. Weiter soll der Zugang von Drittstaatsangehörigen zu den EU-Arbeitsmärkten in vorrangigen Sektoren erleichtert werden. Abschließend hebt der Industrieplan die Bedeutung des Handels hervor. Freihandelsabkommen und andere Formen der Zusammenarbeit sollen den Handel für den grünen Übergang nutzbar machen. Die EU-Kommission will zudem die Gründung eines »Clubs für kritische Rohstoffe« prüfen, der Rohstoffverbraucher/innen und rohstoffreiche Länder zusammenbringen soll.

Sachsen als bedeutender Forschungs- und Industriestandort könnte für künftige Investitionen in »Netto-Null-Industrien« noch attraktiver werden, da Investitionen aus der Wirtschaft durch öffentliche Gelder angezogen, abgesichert und ergänzt werden könnten. Solche Investitionen könnten künftig die weitere Transformation der sächsischen Wirtschaft unterstützen bzw. Anreize hierfür schaffen. Eine Straffung von IPCEIs wäre ebenfalls günstig für Sachsen, das an mehreren IPCEIs beteiligt ist; die langen Bearbeitungszeiten in diesem Bereich waren/sind regelmäßig Anlass von Kritik.

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(CL) Das Europäische Parlament hat am 02.02.2023 der Aufnahme von Trilogverhandlungen über die geplante Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der digitalen Plattformarbeit mit 376 gegen 212 Stimmen, bei 15 Enthaltungen, zugestimmt. Insbesondere die Fraktionen S&D und Grüne/EFA unterstützten den entsprechenden Antrag.

Ziel der geplanten Richtlinie ist es insbesondere, dass Personen, die über digitale Plattformen arbeiten, entsprechend ihrem Verhältnis zur digitalen Arbeitsplattform den richtigen Beschäftigungsstatus haben – oder erhalten können – und Zugang zu den anwendbaren Arbeits- und Sozialschutzrechten erhalten. Des Weiteren sollen Fairness, Transparenz und Rechenschaftspflicht beim algorithmischen Management im Kontext der Plattformarbeit sichergestellt werden. Der Rat der EU muss seinen Standpunkt zu der Richtlinie noch festlegen; anschließend können die Verhandlungen beginnen.

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EU-Kommissionspräsidentin stellt Industrieplan des Green Deals vor. 4-Säulen-Modell soll schnellere Genehmigungen sowie mehr öffentliche Unterstützung ermöglichen, Fachkräfteangebot verbessern sowie für stabile Lieferketten durch Handelsabkommen sorgen – und dies möglichst schnell.

(CL) Nachdem Ursula von der Leyen auf dem Weltwirtschaftsforum in Davos die europäische Antwort auf den Inflation Reduction Act (IRA) der USA vorgestellt hatte, warb sie am 18.01.2023 im Europäischen Parlament für ihren Plan und forderte die Abgeordneten auf, diesen zu unterstützen. Mit den Worten »Schnell muss es gehen« schloss sie ihre Ausführungen. Der europäische Industrieplan ruht auf vier Säulen. Die Clean-Tech-Industrie soll ein Regelungsumfeld vorfinden, in dem Expansionen schnell möglich sind. In diesem Zusammenhang soll ein noch zu erlassendes »Netto-Null-Industrie-Gesetz« (Net-Zero Industry Act) Ziele für Clean-Tech bis 2030 festschreiben. Der Schwerpunkt soll zudem auf Investitionen in strategische Projekte entlang der gesamten Lieferkette liegen. Ziel ist weiterhin, Genehmigungen für neue Standorte für saubere Technologien zu vereinfachen und zu beschleunigen. Die zweite Säule umfasst eine vorübergehende Anpassung der europäischen Beihilferegeln. Einfachere Berechnungen und Verfahren sowie schnellere Genehmigungen sollen eine stärkere öffentliche Unterstützung ermöglichen. Ein weiterer wichtiger Bestandteil dieser Säule ist die Schaffung eines Europäischen Souveränitätsfonds. Der dritte Teil des Plans betrifft die Kompetenzen von Arbeitskräften in der EU. In Bereichen wie der Batterie- und der Solarindustrie müssten rasch viele Arbeitskräfte ertüchtigt werden, um in den Clean-Tech-Betrieben eingesetzt werden zu können. Von der Leyen verwies in diesem Zusammenhang auch auf das »Europäische Jahr der Kompetenzen 2023«. Die vierte Säule betrifft den Außenhandel der EU. Durch neue Handelsabkommen mit Chile, Mexiko, Neuseeland, Australien, Indien, Indonesien sowie mit den Mercosur-Staaten Südamerikas sollen starke und krisenfeste Lieferketten die Produktion der europäischen Clean-Tech-Industrie absichern.

»Das ist der Plan.« sagte die Kommissionspräsidenten am Schluss ihrer Rede im EU-Parlament. Der Gesetzgebungsprozess wird spannend, denn einige der Maßnahmen dürften nicht auf ungeteilte Zustimmung im Rat der EU und im EU-Parlament treffen. In Fragen der finanziellen Förderung zeigten schon die Ratsverhandlungen zur Überwindung der Corona-Folgen im Sommer 2020, dass manche Länder, wie etwa die »Sparsamen Fünf« (Dänemark, Finnland, Niederlande, Österreich, Schweden), die Brüsseler Hilfe nicht nur als nicht rückzahlbare Zuschüsse ausreichen wollten. Im Bereich der staatlichen Beihilfen mahnt die unter anderem für Wettbewerb zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der EU-Kommission Margrethe Vestager zum maßvollen Einsatz von Subventionen im vor fast genau 30 Jahren gegründeten europäischen Binnenmarkt, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. So herrscht Unmut, dass größere Länder wie Deutschland und Frankreich über größere Möglichkeiten verfügen, öffentliche Förderungen zu ermöglichen. Ihr für Industrie zuständiger Kollege Breton hingegen warb jüngst bei Ländern, wie etwa Belgien, Spanien und Polen, für Unterstützung, um in Zukunft mehr Brüsseler Geld für die Wirtschaft locker zu machen, um dem IRA etwas entgegen zu setzen. Die nächsten Monate versprechen daher spannend zu werden, zumal die EU auch noch über dem Europäischen Chip-Gesetz (European Chips Act) brütet und ein Gesetz zu kritischen Rohstoffen (Critical Raw Material Act) und vieles mehr in Planung ist. Unbestritten dürfte sein, dass etwas hinsichtlich des Auf- und Ausbaus in Sachen europäischer Clean-Tech-Industrie geschehen muss, und zwar schnell.

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Die Europäische Kommission hat am 17.01.2023 eine Mitteilung veröffentlicht, die auf die negativen Tendenzen des demographischen Wandels in den europäischen Regionen reagiert. Kernstück ist ein sogenannter Mechanismus zur Talentförderung, der sich auf Regionen konzentriert, die einen starken Rückgang der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter in Kombination mit einem niedrigen und stagnierenden Anteil von Menschen mit einem Hochschulabschluss verzeichnen sowie Regionen mit einer erheblichen Abwanderung junger Menschen.

(HJG) Die EU-Kommission hat einen Mechanismus zur Talentförderung initiiert, um die Auswirkungen des demografischen Übergangs besser bewältigen zu können. In 82 europäischen Regionen (einschließlich zweier Regionen in Sachsen) in 16 Mitgliedstaaten hat die Kombination aus alternder Bevölkerung, sinkenden Geburtenraten seit 1960 und intensiver Abwanderung von jungen und qualifizierten Arbeitskräften zu einer schrumpfenden Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter geführt. Nach einem Rückgang um 3,5 Millionen Menschen zwischen 2015 und 2020 wird die EU-Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter in den nächsten Jahren und Jahrzehnten voraussichtlich noch weiter schrumpfen und bis 2050 weitere 35 Millionen Menschen verlieren.

Der neue Mechanismus soll die Regionen Europas unter anderem dabei unterstützen, Fachkräfte auszubilden, anzuwerben und an die jeweilige Region zu binden. Die zuständige Kommissarin und Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Dubravka Šuica, betont die Notwendigkeit, die Anziehungskraft und Resilienz in allen Gebieten der EU zu stärken.

Ohne Gegenmaßnahmen wird der demografische Übergang in einigen Regionen zu neuen und wachsenden territorialen Unterschieden führen.

Der Wandel der demografischen Landschaft in Europa wird die Widerstandsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der EU insgesamt beeinträchtigen und den Zusammenhalt gefährden. Dies geschieht vor dem Hintergrund eines globalen Wettlaufs um Talente und vor dem Hintergrund anderer struktureller Veränderungen, wie dem Übergang zu einer klimaneutralen und widerstandsfähigen Wirtschaft sowie dem technologischen Wandel.

Der Mechanismus zur Talentförderung basiert auf acht Aktionen Dazu gehören insbesondere maßgeschneiderte und umfassende Strategien sowie geeignete Projekte, die in Pilotregionen im Rahmen einer offenen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen gefördert werden; weiterhin maßgeschneiderte ortsbezogene Maßnahmen, die in die Talententwicklung investieren. Die EU-Kommission stellt dazu technische Unterstützung bereit. Durch die kohäsionspolitischen Programme und interregionalen Innovationsinvestitionen sollen Innovationen sowie die Schaffung hoch qualifizierter Arbeitsplätze gefördert und damit die Chancen verbessert werden, Talente in den entsprechenden Regionen zu gewinnen und zu binden.

Auch im Rahmen der Europäischen Stadtinitiative wird eine neue Aufforderung zur Einreichung innovativer Aktionen veröffentlicht, um unter Federführung von Städten mit abnehmender Bevölkerung ortsbezogene Lösungen zur Entwicklung, Gewinnung und Bindung von Fachkräften zu erproben.

Die Mitteilung enthält zahlreiche Beispiele für nationale und regionale Initiativen sowie bewährte Verfahren, mit denen die strukturellen Herausforderungen auf lokaler Ebene angegangen und die Attraktivität der Regionen für Talente gesteigert werden. In diesem Zusammenhang wurde in der Mitteilung auch die sächsische Initiative simul+ des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung hervorgehoben.

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(CL) Durch die Erweiterung der seit 1966 für Raketenstarts genutzten und in der Nähe der nordschwedischen Stadt Kiruna gelegenen Anlage Esrange (kurz für: European Space and Sounding Rocket Range) können künftig Starts kleiner Satelliten vom europäischen Festland aus durchgeführt werden. Bislang steht hierfür als einziger europäischer Weltraumbahnhof die Anlage bei Kourou im französischen Überseedépartement Guayana zur Verfügung.

Die Europäische Kommission betont den großen Nutzen der Verwendung von Weltraumdaten für die Bekämpfung der Auswirkungen des Klimawandels, aber auch im Bereich der Sicherheit, zum Beispiel durch die Verfolgung russischer Truppenbewegungen in der Ukraine.

(HJG) Zwei Jahre nach der Verkündung des Neuen Europäischen Bauhauses (NEB) als eines wichtigen Bestandteils des Europäischen Grünen Deals zieht die EU-Kommission positive Bilanz. Insgesamt wurden über 100 Mio. EUR in laufende kleine und große NEB-Projekte in ganz Europa investiert. Künftig möchte die EU-Kommission darüber hinaus die Mittel für das Forschungsprogramm Horizont Europa allein für den Zeitraum 2023-24 um weitere 106 Mio. EUR aufstocken. Die wichtigsten Aktivitäten des NEB erfüllen nach Kommissionsaussagen die in sie gesteckten Erwartungen. Bedeutendstes Ergebnis ist ein transnationales, von der Basis ausgehendes Netz mit mittlerweile 74 NEB-Partnerorganisationen in Deutschland und 600 offiziellen Partnern in Europa. Die Initiative bringt Menschen mit unterschiedlichem Hintergrund zusammen – von Kunst und Design über die Kultur- und Kreativwirtschaft sowie Einrichtungen des Kulturerbes bis hin zu Lehrkräften, Wissenschaftlern und Innovatoren, lokalen und regionalen Behörden sowie Bürgerinitiativen.

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Die EU tut sich schwer, eine einheitliche Antwort auf den als Bedrohung für die Wirtschaft empfundenen IRA zu finden. Klar scheint zu sein: Es muss etwas passieren, um der europäischen Industrie einen Ausgleich für einen erschwerten US-Marktzugang zu bieten.

(CL) Die drei Buchstaben I-R-A sorgen derzeit für mächtig Unruhe im Brüsseler Politikbetrieb. Die Rede ist vom sogenannten Inflation Reduction Act der Vereinigten Staaten von Amerika, dessen vermeintlichen Auswirkungen bei EU-Politiker/innen Reflexe zwischen Gegenangriff und Beschwichtigen verursachen. Insbesondere die Auswirkungen der etwa 370 Mrd. Dollar (ca. 347 Mrd. EUR) für Energiesicherheit und Klimaschutz eingeplanten Ausgaben lässt die Sorgenfalten der Industriellen kontinuierlich tiefer werden. Ziel des von US-Präsident Biden am 16.08.2022 unterschriebenen und am 01.01.2023 in Kraft tretenden IRA ist es unter anderem, den CO2-Ausstoß in den USA um rund 40 Prozent – rückwirkend ab 2005 – bis 2030 zu senken.

Im Vorfeld des Europäischen Rates äußerte Kommissionspräsidentin von der Leyen am 14.12.2022 Bedenken insbesondere dahingehend, dass »großen Teilen« des IRA eine »Buy American-Logik« zugrunde liege, die geplanten Steuervergünstigungen zu Diskriminierung führen sowie die vorgesehenen Produktionssubventionen europäische Unternehmen benachteiligen könnten. Neben den geplanten Subventionen und Steuererleichterungen, die zum (großen) Teil nur für Unternehmen vorgesehen sind, die in den USA produzieren beziehungsweise für Produkte, die im Land hergestellt werden, könnten die in den Vereinigten Staaten vorherrschenden deutlich niedrigeren Energiepreise indirekt zu einer Abwanderung von Unternehmen aus Europa führen.

Frau von der Leyen kündigte als europäische Reaktion auf den IRA für Mitte 2023 einen Vorschlag für einen Europäischen Souveränitätsfonds zur Unterstützung des grünen und digitalen Wandels der europäischen Industrie an. Umstritten dürfte sein, woher das Geld dafür genommen werden sollte. Deutschland etwa lehnt bislang »fresh money« bzw. neue Schulden zur Finanzierung eines neuen Fonds ab und verweist auf bestehende Finanzierungstöpfe im Rahmen des derzeit laufenden Mehrjährigen Finanzrahmens. Eine Lockerung des europäischen Beihilferegimes wird ebenfalls ins Spiel gebracht, um beispielsweise öffentliche Förderungen zur Beschleunigung des grünen und digitalen Wandels zu erleichtern. Bei diesen Fragen wird es wohl noch mancher (Gipfel)Gespräche bedürfen.

Das Europäische Parlament hat sich in seiner Plenardebatte am 14.12.2022 ebenfalls für eine starke europäische Reaktion ausgesprochen. Vertrauen in den Partner und Verbündeten USA sei durch den IRA verlorengegangen. Es gelte zudem, die bestehenden Handelsregeln zu verteidigen. In der Debatte wurde auch von einem »Europäischen Weckruf« gesprochen, auf den es zu reagieren gelte. Vergangene und andauernde Krisen hätten zudem bestehende europäische Abhängigkeiten aufgezeigt. Der von Kommissionspräsidentin von der Leyen angekündigte Souveränitätsfonds wurde von den Abgeordneten begrüßt – bezüglich der Finanzierung gab es sowohl Zuspruch für »fresh money« als auch für Umschichtungen. Neben gelockerten Beihilferegeln wurden zudem neue Steuerregeln angeregt.

Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung am 15.12.2022 hervorgehoben, wie wichtig es sei, die wirtschaftliche, industrielle und technologische Basis Europas zu bewahren und weltweit gleiche Wettbewerbsbedingungen aufrechtzuerhalten. Er forderte zudem eine koordinierte Reaktion, um die wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit und die globale Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stärken. Anfang 2023 soll die Europäische Kommission eine Analyse nebst Strategie zur Mobilisierung von nationalen und EU-Instrumenten sowie zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen, auch durch gestraffte Verwaltungsverfahren, vorlegen.

Schlimmstenfalls könnte ein Handelskrieg zwischen den USA und der EU drohen. Daran scheint keine Seite Interesse zu haben und so laufen derzeit Gespräche in einer Taskforce, um genau dieses Szenario zu verhindern, bei dem beide Seiten verlieren dürften. Ein weiteres Forum hierfür bietet der halbjährlich tagende Handels- und Technologierat (Trade and Technology Council (TTC)), auf dessen jüngster Ministertagung Anfang Dezember 2022 der IRA ebenfalls Gegenstand der Beratungen war. Einer Klage wegen Verstoßes gegen Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) werden aufgrund der zu erwartenden langen Verfahrensdauer wenig Erfolgschancen eingeräumt.

Für den Freistaat Sachsen mit seiner starken industriellen Basis insbesondere in den Bereichen Mikroelektronik und Automotive könnten Subventionsanreize auf anderen Märkten für die dortigen einheimischen Unternehmen negative Auswirkungen haben. Es bleibt abzuwarten, wie Europa sich abschließend zum IRA positioniert.

Die öffentlichen Konsultationen und Diskussionen für ein widerstandsfähiges, innovatives, nachhaltiges und digitales Mobilitäts-Ökosystem werden fortgesetzt. Verschiedenste Interessenvertreter/innen diskutieren Herausforderungen und Chancen sowie Lösungsmöglichkeiten.

(Karin Dannenberg, HJG) Auf Einladung der Generaldirektion für Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU sowie in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Ausschuss der Regionen (AdR) fand am 28.11.2022 ein Treffen verschiedenster Akteure statt, um gemeinsam die Herausforderungen und Chancen, bisherige Erfahrungen und Lösungsmöglichkeiten beim Übergang des Mobilitäts-Ökosystems zu diskutieren.

An der Veranstaltung nahmen vertretende Personen verschiedener Regionen, Interessengruppen der EU-Länder, soziale Interessenverbände sowie Interessenverbände der Industrie teil.

Die Teilnehmenden diskutierten zu den drei Schlüsselthemen:

  • die Rolle der Regionen als Katalysatoren für den Übergang des Mobilitäts-Ökosystems,
  • die soziale Dimension des Übergangs – Sicherung eines gerechten Übergangs für alle,
  • Beschleunigung der gleichzeitigen Digitalisierung und Umstieg auf nachhaltigere Formen des Wirtschaftens (Twin-Transition): hin zu einem smarten, nachhaltigen und resilienten Mobilitäts-Ökosystem.

Sie diskutierten dabei die jeweiligen spezifischen Problemlagen und Herausforderungen und tauschten Erfahrungen sowie individuelle Lösungsansätze aus. Als kritisch benannten sie u. a. die Themen Job-Verlust, Geschwindigkeit des Übergangs, die Verfügbarkeit von Rohstoffen und die Wettbewerbspraktiken außereuropäischer Staaten. Das New Economy Lab aus Bonn stellte Erkenntnisse aus einer Untersuchung zum gerechten Übergang in der Europäischen Automobilindustrie vor.

Die Veranstaltung knüpfte an das erste Treffen der Allianz der Automobilregionen am 17.11.2022 in Leipzig an. Sie ist Bestandteil des Prozesses der so genannten Co-Creation, der öffentlichen Konsultation für ein widerstandsfähiges, innovatives, nachhaltiges und digitales Mobilitätsökosystem. Sachsen als Automobilstandort hat ein erhebliches Interesse an einer Gestaltung des Übergangs, bei dem die Wettbewerbsfähigkeit und Krisenfestigkeit erhalten bleiben und verbessert werden.

Der Co-Creation-Prozess wird seitens der EU-Kommission fortgesetzt, um zusammenzuarbeiten, Erfahrungen zu teilen und die Herausforderungen und Problemlagen zu verstehen. Dies soll z. B. in kleineren follow-up-meetings erfolgen. Dabei sollen Ziele für ein zukünftiges Mobilitätssystem definiert werden (Dekarbonisierung, Digitalisierung, connecting, Effizienz, Zugänglichkeit, Wettbewerbsfähigkeit). Des Weiteren kündigte die EU-Kommission ein »Gesetz über kritische Rohstoffe« an.

Der Rat der EU hat am 01.12.2022 eine »allgemeine Ausrichtung« zur Verordnung zur Schaffung eines Rahmens von Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Halbleiterökosystems (Chips Act) erzielt. Mit der vereinbarten allgemeinen Ausrichtung wird die Verhandlungsposition des Rates der EU formalisiert und dem Ratsvorsitz ein Mandat für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament erteilt.

(HJG) Der Chips Act adressiert den aktuellen Mangel an Halbleitern in Europa. Mit dem Chips Act will die EU ihren weltweiten Marktanteil bei Halbleitern bis 2030 von 10 Prozent auf mindestens 20 Prozent verdoppeln, um die künftige technologische Souveränität der EU zu sichern. Laut Europäischer Kommission soll der Chips Act 43 Mrd. EUR an öffentlichen und privaten Investitionen mobilisieren und sich auf drei Säulen konzentrieren:

  • die Initiative »Chips for Europe« zur Unterstützung des Aufbaus technologischer Kapazitäten und der damit verbundenen Forschung und Innovation.
  • einen neuen Rahmen zur Gewährleistung von Versorgungssicherheit und Widerstandsfähigkeit durch mehr Investitionen.
  • ein Mechanismus zur Überwachung der Halbleiterlieferkette und zur Koordinierung von Maßnahmen in Krisensituationen.

Im internationalen Vergleich stellt die Summe einen eher untergeordneten Betrag dar. Die Forderung des Berichterstatters, Staatsminister Thomas Schmidt, im Europäischen Ausschuss der Regionen (AdR) nach neuen zusätzlichen Mitteln bleibt daher weiter bestehen. Gerade für eines der größten Halbleiterökosysteme Europas in Dresden hat dies für Sachsen große Bedeutung.

Die Initiative wird mit 1,65 Mrd. EUR aus dem EU-Forschungsprogramm »Horizont Europe« für Forschungs- und Innovationsmaßnahmen und mit 1,25 Mrd. EUR aus dem Programm »Digital Europe« für den Aufbau von Kapazitäten finanziert. Der Teil »Digital Europe« sollte ursprünglich nur 400 Mio. EUR erhalten, die von Horizont Europe umgeschichtet werden sollten. Um die ursprüngliche Mittelzuweisung von 3,3 Mrd. EUR beizubehalten, hat die tschechische Präsidentschaft eine Erklärung des Rates der EU vorgelegt, in der die EU-Kommission aufgefordert wird, vor den Haushaltsberatungen der EU nach alternativen Lösungen zu suchen.

Die EU-Kommission hat außerdem in der Verordnung ein neues Rechtsinstrument vorgeschlagen: ein European Chips Infrastructure Consortium (ECIC). Die ECIC wäre eine juristische Person, die Maßnahmen durchführen könnte, die im Rahmen der Initiative »Chips for Europe« finanziert werden. Der Rat der EU präzisiert den freiwilligen Charakter der Einrichtung einer ECIC und ihre Offenheit für verschiedene Rechtsformen der Zusammenarbeit und andere Teilnehmer.

Der Rat der EU hat weitere Änderungen des Kommissionsvorschlags und Klarstellungen vorgenommen. Diese umfassen:

  • eine Definition einer »einzigartigen« Halbleiterfertigungsanlage.
  • die Formulierung der allgemeinen und operativen Ziele sowie des Inhalts der Initiative Chips for Europe.
  • den Aufbau eines europäischen Netzwerks von Kompetenzzentren für Halbleiter, Integrationstechnologien und Systemdesign.
  • die Anforderungen, die integrierte Produktionsanlagen erfüllen müssen, insbesondere im Hinblick auf positive Spillover-Effekte auf die Halbleiter-Wertschöpfungskette der EU.
  • die Gestaltung obligatorischer Auskunftsersuchen in einer Krisenphase.
  • den Umfang und die Umsetzung der Notfall-Toolbox.
  • die Durchsetzung von Informations- und Mitteilungspflichten sowie der Einhaltung vorrangig eingestufter Anordnungen durch Geldbußen und Sanktionen.

Die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten wollen außerdem einen Frühwarnmechanismus einrichten und mögliche Engpässe im Krisenfall aufzeigen. Ein Krisenstadium könnte auf Antrag der EU-Kommission mit qualifizierter Mehrheit im Rat der EU aktiviert werden, so der Rat.

(CL) Die Europäische Kommission hat am 02.12.2022 der Verlängerung einer deutschen Beihilferegelung, mit der grünere Nutzfahrzeugflotten gefördert werden, über das Jahr 2024 hinaus zugestimmt. Mit der Maßnahme sollen nunmehr bis Ende 2026 die Anschaffung klimafreundlicher Nutzfahrzeuge, die Nachrüstung vorhandener Nutzfahrzeuge, der Aufbau von Infrastruktur zum Aufladen/Betanken klimafreundlicher Nutzfahrzeuge sowie die Beauftragung entsprechender Umweltstudien gefördert werden.

Dafür will Deutschland zusätzliche Mittel in Höhe von 4,5 Mrd. EUR zur Verfügung stellen. Weitere Informationen werden nach Klärung von Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten auf der Internetseite der Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission unter der Fallnummer SA. 103346 abrufbar sein.

(CL) Die Europäische Kommission hat am 12.12.2022 überarbeitete Beihilferegeln zur Förderung von Breitbandnetzen angenommen. Durch eine Anpassung des Schwellenwerts für öffentlich geförderte Festnetze an die neuesten Entwicklungen sollen Mitgliedstaaten künftig in Gebieten investieren können, in denen der Markt den Endnutzern/innen keine Verbindung mit einer Download-Geschwindigkeit von mindestens 1 Gbit/s und einer Upload-Geschwindigkeit von mindestens 150 Mbit/s bietet und voraussichtlich auch nicht bieten wird.

Ein neuer Bewertungsrahmen für den Ausbau von Mobilfunknetzen soll es zudem in Zukunft erleichtern, Mobilfunknetze öffentlich zu unterstützen, wenn beispielsweise private Betreiber/innen die Investitionen ansonsten nicht getätigt hätten. Des Weiteren wird festgelegt, unter welchen Voraussetzungen Sozial- und Konnektivitätsgutscheine eingesetzt werden dürfen, um Verbrauchern/innen und gewerblichen Nutzern/innen einen Anreiz zu bieten, Breitbanddienste zu nutzen und damit die digitale Inklusion zu fördern.

(CL) Der Rat der Verkehrsminister/innen der EU hat auf seiner Tagung am 05.12.2022 seinen gemeinsamen Standpunkt für die weiteren im Trilog folgenden gesetzgeberischen Arbeiten an der neuen TEN-V-Verordnung festgelegt. Das transeuropäische Netz Verkehr soll unter anderem durch die Beseitigung von »Flaschenhälsen« im grenzüberschreitenden Verkehr zu einer nachhaltigen Konnektivität in Europa beitragen und bis 2050 schrittweise realisiert werden. Das Kernnetz soll bis 2030, das neu hinzugefügte erweiterte Kernnetz bis 2040 und das Gesamtnetz bis 2050 fertiggestellt sein.

In Reaktion auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine ist der ursprüngliche Vorschlag aus dem vergangenen Jahr überarbeitet worden, um eine bessere Anbindung der Ukraine und der Republik Moldau an die EU über die europäischen Verkehrskorridore zu ermöglichen. Ein für den Freistaat Sachsen besonders wichtiges Ziel im Rahmen des TEN-V ist die Realisierung der geplanten Eisenbahnneustrecke Dresden-Prag.

(CL) Die Europäische Kommission hat am 23.11.2022 auf der Grundlage des Befristeten Krisenrahmens für staatliche Beihilfen der Änderung von zwei bestehenden deutschen Beihilferegelungen zugestimmt (Fallnummer SA.104756), mit denen Unternehmen im Zusammenhang mit dem Krieg Russlands gegen die Ukraine unterstützt werden sollen.

Die Geltungsdauer der im April und Mai 2022 angenommenen sowie im August 2022 geänderten Regelungen wird bis 31.12.2023 verlängert und ihr Gesamtvolumen durch eine Anhebung der Beihilfeobergrenzen um bis zu 45 Mrd. EUR aufgestockt. Künftig besteht zudem die Möglichkeit, Schuldtitel wie Darlehen und Bürgschaften in andere Beihilfeformen wie direkte Zuschüsse umzuwandeln. Außerdem können in Ausnahmefällen staatliche Bürgschaften Bankgarantien abdecken.

Neben der Senkung der Stickoxidemissionen von Lkws und Bussen sowie von Pkws und Vans mit Dieselmotoren sollen künftig erstmals auch der Abrieb von Reifen sowie der Partikelausstoß von Bremsen bei der Typgenehmigung geprüft werden.

(CL) Die Europäische Kommission hat am 10.11.2022 einen Verordnungsvorschlag über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Motoren sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge hinsichtlich ihrer Emissionen und der Haltbarkeit der Batterien beschlossen. Zuvor war der Termin für die Annahme im Kollegium mehrfach verschoben worden. Die neuen Regelungen der Euro 7-Norm sollen für Autos und Vans ab Juli 2025 gelten sowie ab Juli 2027 für LKW und Busse. Die neuen Vorschriften sollen unabhängig davon gelten, ob das Fahrzeug mit Benzin, Diesel, Elektroantrieb oder alternativen Kraftstoffen betrieben wird.

Mit der neuen Verordnung sollen zum einen die Bedingungen, unter denen die Emissionen gemessen werden, verändert werden. Entsprechende Tests sollen Fahrbedingungen wie etwa Kurzstreckenfahrten oder Außenbedingungen mit Temperaturen von bis zu 45°C widerspiegeln. Zum anderen bleibt der Grenzwert für den Ausstoß von Stickoxid bei Pkws und Vans mit Benzinmotoren weiterhin bei 60 Milligramm pro Kilometer, während er bei entsprechenden Fahrzeugen mit Dieselmotor von 80 auf 60 Milligramm sinken soll. Für Lkws und Busse sollen die Grenzwerte stärker gesenkt werden. Darüber hinaus sollen künftig auch erstmalig für alle Fahrzeuge gültige Grenzwerte für Partikelemissionen von Bremsen und Vorschriften für Mikroplastikemissionen von Reifen festgelegt werden. Die Bestimmungen der Verordnung sehen zudem beispielsweise vor, dass alle Fahrzeuge künftig bei Prüfungen die Vorschriften länger als bisher einhalten müssen, und zwar Pkws und Vans bis zum Erreichen von 200.000 Kilometern und einem Alter von zehn Jahren; dies entspricht einer Verdopplung der bisherigen Anforderungen. Für Pkws und Vans mit Elektromotor wird in der Verordnung außerdem das Ziel festgeschrieben, die Dauerhaltbarkeit der verbauten Batterien zu erhöhen. Demnach sollen die Batterien nach fünf Jahren Nutzung oder 100.000 gefahrenen Kilometern noch eine Kapazität von mindestens 80 Prozent aufweisen.

Regulatorische Änderungen im Automobilsektor sind für den Freistaat Sachsen mit seinen wichtigen Unternehmen der Hersteller- und Zuliefererindustrie stets von Bedeutung. Der Transformationsprozess in diesem Sektor wird nach Annahme der Verordnung mit Sicherheit weiter fortgesetzt.

Die Europäische Kommission und der Hohe Vertreter der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik wollen Infrastrukturlücken ermitteln, die Mobilität der Streitkräfte auf dem Luft- und Seeweg verbessern sowie das Verteidigungsökosystem bei Cyberangriffen besser schützen.

(CL) Die EU-Kommission und der Hohe Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik haben am 10.11.2022 einen Aktionsplan zur militärischen Mobilität 2.0 in Form einer Mitteilung angenommen. Ergänzt wird dieser Plan durch eine Mitteilung zum Thema EU-Politik zur Cyberabwehr. Ein erster Aktionsplan zur militärischen Mobilität wurde im Jahr 2018 angenommen. Die in dem Paket formulierten Absichten stehen in engem Zusammenhang mit der Aggression Russlands gegen die Ukraine. So sollen dadurch künftig eventuelle Lieferungen von Waffen und militärischer Ausrüstung schneller abgewickelt werden können. Hierzu sollen zunächst bestehende Lücken in der Infrastruktur hinsichtlich der Kraftstofflieferkette sowie der Bewegung von Streitkräften ermittelt werden. Weitere Punkte des gemeinsamen Aktionsplans betreffen beispielsweise die Digitalisierung von Prozessen im Zusammenhang mit Zolllogistik und militärischen Mobilitätssystemen, Maßnahmen zum Schutz der Verkehrsinfrastruktur vor Cyberangriffen, die Entwicklung militärischer strategischer Kapazitäten zur Erhöhung der Mobilität der Streitkräfte auf dem Luft- und Seeweg sowie eine verstärkte Zusammenarbeit mit NATO-Staaten außerhalb der EU sowie mit beitrittswilligen europäischen Staaten.

Der Aktionsplan zur Cyberabwehr thematisiert Risiken, die von solchen Angriffen sowohl für zivile als auch für militärische Akteure ausgehen können und zielt auf eine verbesserte Koordinierung und Zusammenarbeit ab. Vier Schwerpunkte soll es hierbei geben. Zum einen sollen Koordinierungsmechanismen zwischen nationalen und EU-Akteuren dazu beitragen, die Zusammenarbeit zwischen militärischen und zivilen Cybersicherheitsgemeinschaften (Zivilbereich, Strafverfolgung, Diplomatie und Verteidigung) zu intensivieren und militärische Missionen und Operationen besser zu unterstützen. Zum anderen soll das Verteidigungsökosystem der EU durch Standardisierung und Zertifizierung der Cybersicherheit besser geschützt werden. An die Adresse der Mitgliedstaaten ergeht die Aufforderung, künftig mehr und untereinander abgestimmt in moderne militärische Cyberabwehrfähigkeiten zu investieren. Die Kompetenzen der EU im Verteidigungsbereich sind insbesondere in ihrer Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) niedergelegt. Hierzu zählen beispielsweise zivile, polizeiliche und militärische Instrumente in den Bereichen Krisenprävention, Krisenmanagement sowie Krisennachsorge.

Am 25.10.2022 hat der Rat für Verkehr, Telekommunikation und Energie eine politische Einigung zur Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden erzielt. Er bekräftigt damit das Ziel, bis 2050 in Europa einen vollständig emissionsfreien Gebäudebestand zu erreichen.

(HJG) Der Rat erzielte am 25.10.2022 eine Einigung (allgemeine Ausrichtung plus Ergänzung) über einen Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD). Die Einigung zielt darauf ab, dass alle Neubauten bis 2030 emissionsfreie Gebäude sein und dass bestehende Gebäude bis 2050 in emissionsfreie Gebäude umgewandelt werden sollen.

In Bezug auf neue Gebäude kam der Rat überein, dass,

  • ab 2028 Neubauten öffentlicher Körperschaften Null-Emissions-Gebäude sein sollen,
  • ab 2030 alle Neubauten emissionsfrei sein sollen. Ausnahmen sind für einige Gebäude möglich, darunter historische Gebäude, Gotteshäuser und Gebäude, die zu Verteidigungszwecken genutzt werden.

Für bestehende Gebäude haben sich die Mitgliedstaaten darauf geeinigt, Mindeststandards für die Gesamtenergieeffizienz einzuführen, die der maximalen Menge an Primärenergie entsprechen, die Gebäude pro Quadratmeter jährlich verbrauchen dürfen. Der Zweck besteht darin, Renovierungen auszulösen und so zu einem schrittweisen Auslaufen der Gebäude mit der schlechtesten Effizienz zu kommen, um damit den nationalen Gebäudebestand kontinuierlich zu verbessern.

Bei bestehenden Gebäuden wird unterschieden zwischen Nichtwohngebäuden und Wohngebäuden. In Bezug auf »Nichtwohngebäude« sollen Höchstwerte für deren Gesamtenergieeffizienz auf Grundlage des Primärenergieverbrauchs am 01.01.2020 festgelegt werden. Die Einhaltung der Schwellenwerte würde in entsprechenden Energieausweisen dokumentiert. Bei bestehenden Wohngebäuden haben sich die Mitgliedstaaten auf Mindestenergieeffizienzstandards (MEPS) geeinigt. Diese MEPS basieren auf nationalen Zielpfaden der Mitgliedstaaten mit Kontrollpunkten 2033 und 2040. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der durchschnittliche Primärenergieverbrauch des gesamten Wohnungsbestands bis 2033 mindestens dem Niveau der Energieeffizienzklasse D entspricht und bis 2040 einem Wert, der aus der Senkung des durchschnittlichen Primärenergieverbrauchs zwischen 2033 und 2050 errechnet wird.

Frankreich, die Niederlande, Belgien, Luxemburg, Deutschland und Irland verabschiedeten darüber hinaus eine weitere gemeinsame Erklärung zur Verschärfung der Mindestnormen für die Gesamtenergieeffizienz.

Außerdem sollen geeignete Solarenergietechnologien auf allen »neuen« öffentlichen Gebäuden und Nichtwohngebäuden mit einer Grundfläche von mehr als 250 m² bis zum 31.12.2026 und auf allen »bestehenden« öffentlichen Gebäuden und Nichtwohngebäuden mit einer Grundfläche von mehr als 400 m² bis zum 31.12.2027 installiert werden. Auf allen »neuen« Wohngebäuden soll dies bis zum 31.12.2029 geschehen.

(CL) Das EU-Parlament hat am 19.10.2022 seinen Standpunkt für die anstehenden Trilogverhandlungen mit dem Rat der EU zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR – Alternative Fuels Infrastructure Regulation) mit 485 gegen 65 Stimmen, bei 80 Enthaltungen, angenommen. Die Bestimmungen der zum Fit for 55-Paket gehörenden AFIR sollen zum Aufbau eines »umfassenden Netzes« von in »geografisch gerechter Weise« verteilten Lade- und Betankungsinfrastrukturen beitragen.

Eine der Forderungen der Abgeordneten besteht darin, bis 2026 alle 60 Kilometer entlang der Hauptverkehrsstraßennetze der EU mindestens eine Ladestation für Elektroautos zu errichten. Ausnahmen soll es beispielsweise für Regionen in äußerster Randlage sowie Inseln geben. Die MdEPs schlagen außerdem vor, mehr Wasserstofftankstellen entlang der Hauptverkehrsstraßen der EU einzurichten. Sie sollen alle 100 Kilometer erreichbar sein statt alle 150 Kilometer, wie von der EU-Kommission vorgeschlagen. Umgesetzt werden soll dies entgegen dem Kommissionsvorschlag bis 2028 statt bis 2031.

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Um den Ausbau und die Diversifizierung des Chipsektors in der EU zu unterstützen, fordert der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) in seiner Stellungnahme zum Europäischen Chip-Gesetz, die Halbleiterproduktion in Europa stark auszubauen, Abhängigkeiten in der Halbleiter-Wertschöpfungskette zu reduzieren, und so die Versorgung der europäischen Industrie mit Chips langfristig zu sichern. Die Stellungnahme von Staatsminister Thomas Schmidt als Berichterstatter wurde am 12.10.2022 einstimmig angenommen.

(HJG) Die EU hat eine herausragende Stellung in der Produktion von Materialien und Maschinen in der Halbleiter-Wertschöpfungskette und ist exzellent in der Forschung und im Design von Chips. Der wertmäßige Anteil der EU am weltweiten Halbleitermarkt liegt derzeit aber bei nur 10 Prozent. Die Wirtschaft ist damit abhängig von außereuropäischen Zulieferern geworden. Ziel des Europäischen Chip-Gesetzes ist es, die größten strategischen Abhängigkeiten in der Halbleiterproduktion, in den Zulieferketten sowie bei der Versorgung mit Rohstoffen und Vorprodukten zu verringern. Die Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen zum Europäischen Chip-Gesetz (European Chips Act) unterstützt das Vorhaben der Europäischen Kommission nachdrücklich.

»Der European Chips Act ist deshalb eine außerordentlich wichtige Initiative, die der Ausschuss der Regionen sehr unterstützt. Wir müssen in Europa unsere Stärken im Halbleiterbereich ausbauen und unsere Potenziale nutzen. Vor allem Forschung und Entwicklung neuer Technologien brauchen gezielte Förderung«, meint der Berichterstatter Staatsminister Schmidt und betont, dass der Hauptnutzen des Europäischen Chip-Gesetzes eine sichere Versorgung der europäischen Industrie mit Halbleitern ist. Davon profitieren alle Regionen in Europa.

Mit seiner Stellungnahme zum Europäischen Chip-Gesetz geht der AdR aber auch auf kritische Punkte ein und macht konkrete Änderungsvorschläge an die EU-Kommission. Insbesondere wird eine bessere Finanzausstattung gefordert, ohne Programme, aus denen jetzt Fördermittel umgeleitet werden, zu schwächen. Gedacht wird dabei vor allem an eine Verankerung im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) ab 2028. Ein weiterer Schlüssel zum Erfolg des Chip-Gesetzes ist nach Ansicht des AdR die Aus- und Fortbildung von Fachkräften. Das gilt von der Forschung bis hin zur Produktion. Der AdR regt dazu die Gründung einer »Knowledge and Innovation Community (KIC) Halbleiter« und einer »Halbleiter-Akademie« nach dem Vorbild der »Batterie-Akademie« an. Städte und Regionen spielen eine wichtige Rolle bei der Stärkung der europäischen Halbleiterindustrie, indem sie alle Beteiligten zusammenbringen, um lokale Fertigungs- und Forschungseinrichtungen zu entwickeln, heißt es in der Stellungnahme.

Kritisch sieht der AdR in seiner Stellungnahme vor allem die vorgesehenen Notfallinstrumente zur Krisenreaktion, mit denen der EU-Kommission Eingriffsmöglichkeiten eingeräumt werden sollen. Neben der möglichen Abschreckung potenzieller Investoren ist vor allem eine kurzfristige Umstellung der Produktion bei Halbleitern kaum oder gar nicht möglich. Sie verursacht hohe Kosten und braucht viel Zeit. Großes Potenzial sieht der AdR in einer gemeinsamen Beschaffung von Rohstoffen und Vorprodukten, um die Abhängigkeiten in internationalen Lieferketten zu reduzieren.

Der AdR geht mit seiner Stellungnahme zum Europäischen Chip-Gesetz voran. Im Europäischen Parlament sind sechs Ausschüsse an der Gesetzesinitiative beteiligt. Der dafür zuständige Berichterstatter im EU-Parlament, Dan Nica (S&D/Rumänien), nahm an der Vorstellung des AdR-Berichts von Staatsminister Schmidt teil und erklärte, wie wichtig die AdR-Stellungnahme für den weiteren Diskussionsprozess im Parlament sei. Mit einer abschließenden Beschlussfassung im EU-Parlament wird im Februar 2023 gerechnet.

Als Berichterstatter für den AdR hatte Staatsminister Schmidt seit Februar 2022 zahlreiche Gespräche in Brüssel mit Abgeordneten des EU-Parlaments, Vertretern der EU-Kommission sowie aus Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung geführt. Im April 2022 hatte eine Anhörung zum Thema stattgefunden. Die Mitglieder der AdR-Fachkommission für Wirtschaftspolitik (ECON) hatten sich zudem mit eigenen Beiträgen beteiligt.

Staatsminister Schmidt wurde bei seiner Stellungnahme unterstützt von Frank Bösenberg, Geschäftsführer von Silicon Saxony, den der AdR als Experten bestellt hatte.

Zuletzt hat Staatsminister Schmidt im September 2022 seine AdR-Kollegen in den niederländischen Provinzen Noord-Brabant und Overijssel besucht und sich die dortigen Halbleiter-Cluster angeschaut.

(HJG) Für innovative Projekte im Bereich der nachhaltigen Stadtentwicklung steht im Rahmen der Europäischen Stadtinitiative eine Förderung von 50 Mio. EUR bereit. Bis zum 19.01.2023 können entsprechende Projektvorschläge eingereicht werden. Mit der Aufforderung sollen zentrale Werte des Neuen Europäischen Bauhauses (NEB) wie Ästhetik, Nachhaltigkeit und Inklusion umgesetzt werden. Die Europäische Stadtinitiative ist Teil des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Im Rahmen der aktuellen Förderrunde soll die zweite Generation von NEB-Demonstrationsvorhaben umgesetzt werden.

Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zielt auf Projekte ab, die einen Wandel in den Städten auslösen und das Potenzial haben, im Einklang mit den NEB-Grundsätzen Investitionen zu generieren und andere kohäsionspolitische Projekte zu inspirieren. Die einzureichenden Projekte müssen sich auf folgende vier Themen beziehen:

  • Bau und Renovierung im Geiste der Kreislaufwirtschaft und der CO2-Neutralität,
  • Erhaltung und Umgestaltung des kulturellen Erbes,
  • Anpassung und Umbau von Gebäuden für erschwingliche Wohnraumlösungen sowie
  • Sanierung städtischer Räume.

Jedes Projekt kann bis zu 5 Mio. EUR erhalten. Ein Teil dieser Mittel soll die Übertragung innovativer Lösungen auf andere Städte in Europa unterstützen, um eine noch größere Wirkung zu erzielen.

(CL) Seit dem offiziellen Start am 24.06.2022 sind der »Allianz für eine emissionsfreie Luftfahrt« (AZEA - Alliance for Zero-Emission Aviation) 74 Unternehmen, Fluggesellschaften, Flugzeugvermietende, Flughäfen, Energieversorgende, Wirtschaftsverbände sowie Organisationen der Zivilgesellschaft beigetreten. Eine Liste mit allen derzeitigen Mitgliedern sowie weitere Informationen zu der Allianz sind auf der Internetseite der AZEA abrufbar.

Die Themen Kraftstoff- und Infrastrukturanforderungen von Wasserstoff- und Elektroflugzeugen an Flughäfen, Beschaffung von erneuerbaren Kraftstoffen und Strom, Normung und Zertifizierung, Praktiken für Fluggesellschaften sowie Flugverkehrsmanagement sollen im Mittelpunkt der Allianz stehen. Deutsche Mitglieder sind beispielsweise das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR), die Fraunhofer-Gesellschaft, die Hamburg Aviation sowie Roland Berger.

(CL) Die Europäische Kommission hat im September 2022 drei zusätzliche Beihilfemaßnahmen zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen in Deutschland genehmigt. Das bereits in 2021 notifizierte Erneuerbare-Energien-Gesetz wird damit ergänzt.

So soll zum einen durch eine Umstellung von einer festen auf eine gleitende Marktprämie bei der Zahlungsstruktur für Innovationsausschreibungen eine Überkompensation von Stromerzeuger/innen bei hohen Strompreisen vermieden werden. Zum anderen sollen Verbraucher/innen künftig finanzielle Anreize erhalten, in kleine Photovoltaikanlagen auf Dachflächen zu investieren, um mehr Strom ins Netz einzuspeisen anstatt ihn ausschließlich für den Eigenbedarf zu nutzen. Die Beihilfemaßnahmen sehen vor, dass eine weitere (dritte) Ausschreibungsrunde für Freiflächen- und Dachflächen-Photovoltaikanlagen im Jahr 2022 durchgeführt wird. Ziel ist es, durch eine Anpassung des Ausschreibungsvolumens zu erreichen, dass alle Gebote zum Gebotspreis angenommen werden, wenn das Ausschreibungsvolumen höher ist als das gebotene Volumen. Weitere Informationen werden über das Beihilfenregister der Generaldirektion Wettbewerb unter den Fallnummern SA.102303 sowie SA.103086 abrufbar sein.

(HJG) Ab sofort ist die Anmeldung für die sechste Konferenz der Plattform für einen gerechten Übergang (JTP), die vom 24. bis 26.10.2022 stattfindet, geöffnet. Die hybride Veranstaltung wird von der GD REGIO und der GD ENER gemeinsam ausgerichtet. Es werden die Kommissarinnen Elisa Ferreira (Regionalentwicklung) und Kadri Simson (Energie) erwartet. Im Einklang mit früheren JTP-Veranstaltungen wird die Konferenz ein Forum für den Austausch von Ansichten und Erfahrungen zum Prozess des gerechten Übergangs vorrangig in Kohlegebieten bzw. kohlenstoffintensiven Gebieten bieten. Es werden Interessenträger/innen aus nationalen, lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie Wirtschafts- und Sozialpartner/innen erwartet.

(HJG) Der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) hat ein Handbuch für lokale und regionale Gebietskörperschaften zur Anpassung an den Klimawandel veröffentlicht. Für jeden Mitgliedstaat gibt es einen interaktiven Leitfaden mit Informationen über finanzielle Unterstützung und fachliche Hilfestellung bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen. Das Handbuch unterstützt lokale und regionale Gebietskörperschaften bei der Suche nach geeigneten Maßnahmen zur Bewältigung von Klimagefahren und dient ihnen mit Beispielen für bewährte Verfahren sowie Informationen als Orientierungshilfe. Schwerpunkt dieser ersten Ausgabe ist die Anpassung an die Erderwärmung. Künftige Handbücher werden der Renovierungswelle und der biologischen Vielfalt gewidmet sein.

Für die lokale und regionale Umsetzung des Grünen Deals gibt es kein Patentrezept. Daher ist dieses Handbuch, durch das die Gebietskörperschaften Schritt für Schritt geleitet werden, auf den jeweiligen lokalen Kontext (von städtischen oder ländlichen Gebieten über Küstenregionen bis hin zu Berggebieten) zugeschnitten.

(HJG) Es ist ein wichtiges Anliegen der EU-Handelspolitik, Hersteller in der EU vor unlauteren internationalen Handelspraktiken zu schützen. Der jetzt veröffentlichte Jahresbericht 2021 über die handelspolitischen Schutzmaßnahmen der EU hebt hervor, dass damit 462.000 Arbeitsplätze in Europa bewahrt werden. Mit den Handelsmaßnahmen der EU wird die unlautere Einfuhr von Waren bekämpft, die für erneuerbare Energien oder digitale Wertschöpfungsketten von entscheidender Bedeutung sind.

Laut Bericht hat die Europäische Kommission ihre Überwachungstätigkeiten 2021 deutlich verstärkt, um Wirtschaftsteilnehmer zu ermitteln und zu sanktionieren, die insbesondere durch Umgehungspraktiken die eigentlich fälligen Zölle nicht entrichten. Darüber hinaus hat die EU-Kommission ihre Unterstützung für Exporteure in der EU verbessert und ungerechtfertigte oder unlautere handelspolitische Schutzmaßnahmen bekämpft, die Drittländer gegenüber den Exporteuren anwenden.

Neben allgemeinen Antidumpingmaßnahmen und Subventionsbetrug besteht auch ein zunehmendes sächsisches Interesse am Schutz geografischer Angaben für bestimmte sächsische Produkte. Der Sächsische Staatsminister für Regionalentwicklung, Thomas Schmidt, setzt sich dafür in der Oktobersitzung des Europäischen Ausschusses der Regionen ein.

(CL) Die Europäische Kommission hat am 13.09.2022 einen Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen im Rahmen des EU-Förderinstruments zur Finanzierung von Investitionen in die europäische Verkehrsinfrastruktur »Connecting Europe Facility« (CEF) veröffentlicht. Im Rahmen dieses Aufrufs sollen 5,12 Mrd. EUR an Fördermitteln für europäische Verkehrsinfrastrukturprojekte entlang des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) zur Verfügung gestellt werden. Das Gesamtbudget für Verkehrsprojekte im Rahmen der CEF beträgt 25,81 Mrd. EUR in der Förderperiode 2021-2027.

Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen bleibt bis zum 19.09.2023 mit weiteren Stichtagen in regelmäßigen Abständen offen. Der nächste Stichtag ist 10.11.2022. Für Interessierte richtet die EU-Kommission am 05.10.2022 eine virtuelle Informationsveranstaltung aus. Anmeldefrist ist 03.10.2022.

(CL) Die Europäische Kommission hat am 14.09.2022 einen Vorschlag für eine Verordnung über das Verbot von mit Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem europäischen Binnenmarkt (KOM(2022) 453) angenommen. Künftig sollen solche Produkte sämtlich verboten werden, unabhängig davon, ob sie in der EU für den Inlandsverbrauch oder die Ausfuhr hergestellt oder aus Drittstaaten eingeführt werden. Die Umsetzung des Verbots soll durch die nationalen Behörden sichergestellt werden.

Innerhalb von 18 Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung plant die EU-Kommission die Veröffentlichung von Leitlinien, in denen Hilfestellungen für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit Zwangsarbeit und Informationen zu den Risikoindikatoren für Zwangsarbeit enthalten sein sollen. Ferner soll ein noch einzurichtendes EU-Netzwerk für in Zwangsarbeit hergestellte Produkte als Plattform für die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden und der EU-Kommission dienen.

(HJG) Die Europäische Kommission und die Europäische Investitionsbank (EIB) haben am 07.09.2022 eine Vereinbarung unterzeichnet, durch die Regionen, die besonders stark vom klimagerechten Umbau der Wirtschaft (in Deutschland: Braunkohlereviere) betroffen sind, finanziell unterstützt werden sollen. Bis 2027 stellt die EIB 10 Mrd. EUR für Kredite bereit, die EU-Kommission ergänzt die Mittel mit 1,5 Mrd. EUR an Zuschüssen. Sie stehen Kommunen und öffentlichen Unternehmen für Investitionen zur Verfügung.

Förderfähig sollen solche Projekte sein, die die sozioökonomischen Kosten der Energiewende senken, also neue Unternehmen und neue Jobs schaffen sowie den Bau neuer Infrastruktur erleichtern. Die Förderung ist für öffentliche Projekte in Gebieten bestimmt, die die Mitgliedstaaten in ihren von der EU-Kommission genehmigten territorialen Plänen für einen gerechten Übergang benannt haben, und die vor großen Aufgaben bei der Abkehr von fossilen Brennstoffen und CO2-intensiven Branchen stehen. In Sachsen sind dies die beiden Braunkohlereviere in Mitteldeutschland bzw. der Lausitz und die Stadt Chemnitz.

Kommunen und öffentliche Unternehmen können sich zudem über die InvestEU-Beratungsplattform (InvestEU Advisory Hub) zur Projektvorbereitung und -durchführung beraten lassen.

(HJG) Das erste Projekt, das in Deutschland von der Europäischen Investitionsbank (EIB) im Rahmen des neuen InvestEU-Programms mit einem unbesicherten Darlehen in Höhe von 60 Mio. EUR unterstützt wird, ist der Bau von 640 neuen Wohnungen, davon 232 Sozialwohnungen und 408 bezahlbare Wohnungen in der Stadt Hannover, die alle den hohen Energieeffizienzstandards der EU entsprechen werden. Das Projekt wird allein durch die hanova realisiert.

Mit dem Projekt sollen die Ungleichgewichte auf dem lokalen Wohnungsmarkt durch die Bereitstellung von angemessenem und bezahlbarem Wohnraum für Bewohner und Bewohnerinnen mit niedrigem und mittlerem Einkommen ausgeglichen und damit ein Beitrag zur sozialen Integration geleistet werden.

(HJG) Die Energiekommissarin Kadri Simson hat sich zur parlamentarischen Anfrage der Europaabgeordneten Sara Skyttedal (EVP/Schweden) vom 21.09.2022 an die Europäische Kommission zur Definition von »Null-Emissions-Gebäuden«, geäußert.

Die Kommissarin machte in ihrer Antwort deutlich, dass die vorgeschlagene Definition und der dazugehörige Anhang III des EPBD-Vorschlags darauf abzielen, Technologieneutralität zu wahren und gleichzeitig die Ziele eines dekarbonisierten Gebäudebestands zu erreichen.

Das wird erreicht durch:

  1. die Anwendung des Grundsatzes »Energieeffizienz an erster Stelle« durch die Einführung von Schwellenwerten für den Gesamtprimärenergieverbrauch und
  2. die Anforderungen an ein Null-Emissions-Gebäude, das vor Ort keine Emissionen aus fossilen Brennstoffen verursachen darf und dessen Energiebedarf vollständig durch erneuerbare Energien gedeckt werden muss.

Darüber hinaus wies sie darauf hin, dass in Anbetracht der wirtschaftlichen und lokalen Gegebenheiten Energie aus dem Netz als Ausnahme zulässig ist.

Die Mitgliedstaaten müssen nationale Kriterien für die Anwendung dieser Ausnahmen und erste Schritte zur Berücksichtigung der Lebenszyklusemissionen festlegen.

Das Treibhauspotenzial der Null-Emissions-Gebäude wird ebenfalls berechnet und in den Energieausweisen dargelegt.

(CL) Die EU-Kommission hat am 12.07.2022 den Vorschlag für eine Verordnung hinsichtlich der künftigen Zeitnischennutzung auf Flughäfen angenommen. Wegen der Folgen der Corona-Pandemie waren die ursprünglichen Regelungen abgeändert worden. Kern des Kommissionsvorschlags ist es, angesichts der wieder verstärkt bestehenden Nachfrage im Luftverkehr ab dem 30.10.2022 zur Standardnutzung von Start- und Landerechten (Slots) in Höhe von 80 Prozent zurückzukehren. Diese Regelung soll bis 26.03.2024 gelten. Gleichzeitig soll das während der Corona-Pandemie geschaffene Instrument der »begründeten Ausnahmen für die Nichtnutzung von Zeitnischen« (JNUS – Justified Non-Use of Slots) in Ausnahmesituationen wie Epidemien, Naturkatastrophen und politischen Unruhen länger genutzt werden können.

(CL) Die Europäische Kommission hat den Mitgliedstaaten am 12.07.2022 vorgeschlagen, den am 23.03.2022 angenommenen und bis 31.12.2022 geltenden Befristeten Krisenrahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge der russischen Invasion der Ukraine zu ändern.

Die EU-Kommission regt unter anderem an, die Beihilfeobergrenzen in den Bestimmungen über begrenzte Beihilfebeträge anzupassen. Die Mitgliedstaaten können Unternehmen in den von der Krise betroffenen Sektoren, einschließlich Landwirtschaft und Fischerei, direkte Zuschüsse oder andere Formen von Beihilfen gewähren. Weiterhin sollen Investitionen in erneuerbare Energien wie erneuerbaren Wasserstoff, Biogas und Biomethan, in Speicherung und Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Quellen, auch durch Wärmepumpen, erleichtert und zusätzliche Maßnahmen zur Diversifizierung der Energieversorgung vorgesehen werden.

(CL) Die EU-Kommission hat am 13.07.2022 die Wiedereinführung der Gewährung von langfristigen und zinsvergünstigten Nachrangdarlehen im Freistaat Sachsen genehmigt. Es handelt sich dabei um Finanzinstrumente, die im Falle der Liquidation oder Insolvenz im Rang hinter andere Forderungen gegen das schuldende Unternehmen zurücktreten. Damit können bis 2027 kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Sachsen mit einem Budget von 48 Mio. EUR gefördert werden, die nach der deutschen Fördergebietskarte für regionale Investitionsbeihilfen in Betracht kommen. Die ursprüngliche Regelung war im Dezember 2021 ausgelaufen.

Ziel der Beihilfen ist die Unterstützung von Erstinvestitionsvorhaben zur Gründung von Unternehmen, Kapazitätserweiterungen bzw. Produktdiversifizierungen. Unter der Fallnummer SA.100616 werden zu einem späteren Zeitpunkt auf der Internetseite der GD Wettbewerb weitere Informationen abrufbar sein.

(BG) Mit nur einer Gegenstimme wurde am 08.07.2022 die von Staatsminister Schmidt vorgelegte Stellungnahme »Europäisches Chip-Gesetz zur Stärkung des europäischen Halbleiter-Ökosystems« in der Fachkommission für Wirtschaftspolitik (ECON) des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR) angenommen. Staatsminister Schmidt betonte, dass seine Stellungnahme keine Krise in der Halbleiter-Branche in den Blick nehme, sondern es gehe um die Sicherung des Industriestandortes Europa, dazu sei es notwendig, den Anteil der europäischen Chipproduktion signifikant zu erhöhen.

Schmidt forderte mehr frisches Geld für die Halbleiterproduktion, regte eine Halbleiter-Akademie an, um dem Fachkräftemangel gezielt zu begegnen und kritisierte das von der Europäischen Kommission vorgestellte Notfallinstrument im Krisenfall. Die Stellungnahme wird auf der Plenartagung des AdR im Oktober 2022 voraussichtlich endgültig verabschiedet werden.

In der Sitzung der Automotive Intergroup (CoRAI) des Ausschusses der Regionen (AdR) am 24.06.2022 machte Sachsens Regionalentwicklungsminister Thomas Schmidt wegweisende Vorschläge, wie die gerechte und faire Transformation in der Automobilindustrie gelingen kann. Die AdR-Mitglieder der CoRAI bereiteten damit abschließend die Allianz der Automobilregionen in Europa vor, die am 30.06.2022 in der Plenarsitzung des AdR gegründet wurde. Den Auftakt bildete am 28.06.2022 ein gemeinsamer Abendempfang Sachsens und der Steiermark im Sachsen-Verbindungsbüro Brüssel mit hochrangigen Vertretern/innen der europäischen Automobilregionen.

(HJG) Die Europäische Union hat sich das Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent zu reduzieren und die vollständige Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen.

Einer der Industriebereiche, der von diesem notwendigen Wandel am stärksten betroffen sein wird, ist die Automobilindustrie, so die CoRAI-Mitglieder in ihrer Sitzung am 24.06.2022. Die Änderungen betreffen nicht allein eine Diversifizierung der Antriebstechnologien, sondern auch die in die Wertschöpfungsprozesse eingebettete und vernetzte Digitalisierung. Die Fahrzeuge der Zukunft werden Teil des Cloud-vernetzten Internets der Dinge sein. Dies wird tiefgreifende Auswirkungen auf alle europäischen Automobilregionen haben.

Die Automobilindustrie hat grenzüberschreitende Lieferketten mit starker regionaler Verankerung. Dies erfordert einen Ansatz auf europäischer Ebene, für den ein geeigneter Rahmen zu definieren ist, d. h.

  1. klare Ziele setzen, die langfristig von Bestand sind;
  2. Technologieoffenheit erlauben, die es dem Markt ermöglicht, Innovationen hervorzubringen, auch solche, von denen wir heute noch gar nichts wissen, die aber grundlegende Lösungen sein können;
  3. einen starken Forschungsrahmen für die industrielle Transformation und Innovation weiterentwickeln, um die Widerstandsfähigkeit der Lieferkette für strategische und kritische Rohstoffe zu erhöhen;
  4. Umschulung und Weiterbildung der regionalen Arbeitskräfte unterstützen, um Arbeitsplatzverluste in den Regionen zu vermeiden;
  5. die Flexibilität in den Richtlinien für staatliche Beihilfen erhöhen und
  6. einen europäischen Mechanismus etablieren, der einen gerechten, fairen und erfolgreichen Übergang für die europäischen Regionen der Automobil- und Zulieferindustrie unterstützt, unter anderem durch die Straffung spezieller zusätzlicher Haushaltslinien in den verschiedenen europäischen Fonds und Programmen.

Um diese und weitere Rahmensetzungen für die europäischen Automobilregionen zu erreichen, wurde am 30.05.2022 in der Plenarsitzung des AdR die Allianz der Automobilregionen gegründet. Der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer lud in der Sitzung zur ersten Arbeitssitzung der Allianz nach Leipzig/Sachsen ein.

Ein Ziel ist, im mehrjährigen Finanzrahmen der EU nach 2027 Mittel für die Transformation von Automobilregionen zu erreichen – ähnlich dem heutigen Just Transition Fund (JTF). Es ist gut und wichtig, dass Sachsen als Gründungsmitglied dabei ist, betonte Staatsminister Thomas Schmidt.

Als Berichterstatter für den European Chips Act wies Staatsminister Schmidt darauf hin, dass der Wandel – sowohl in der Automobilindustrie als auch in anderen Bereichen der europäischen Wirtschaft einschließlich der ambitionierten Umwelt- und Klimaschutzziele – ohne eine sichere Versorgung mit Halbleitern nicht gelingen kann. Er betonte, dass die EU globaler Player im Halbleiterbereich bleiben muss. Nur so kann sie auch globaler Player im Automobilbau bleiben – gerade auch vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung der automobilen Ökosysteme.

In der Europäischen Allianz der Automobilregionen wird sich Sachsen intensiv für die Erfüllung der Klimaziele im europäischen Automobilsektor und den Erhalt der regionalen industriellen Wertschöpfung einsetzen.

(CL) Die Europäische Kommission hat am 29.06.2022 mitgeteilt, dass europaweit im Rahmen des Infrastrukturförderprogramms »Connecting Europe Fazilität« (CEF) 135 Verkehrsinfrastrukturprojekte mit insgesamt 5,4 Mrd. EUR gefördert werden sollen. Rund 400 Mio. EUR sollen zwölf Projekten in Deutschland zur Verfügung gestellt werden. Erfreulich aus sächsischer Sicht ist die Förderung von Vorstudien für die Eisenbahnneubaustrecke Dresden-Prag in Höhe von 11,8 Mio. EUR. Tschechien erhält für vorbereitende Studien auf der tschechischen Seite 19,1 Mio. EUR.

Voraussetzung für eine CEF-Förderung ist die Zugehörigkeit zum Transeuropäischen Verkehrsnetz (TEN-V), das Straßen, Schienenwege, Binnenwasserstraßen, Seerouten, Häfen und Flughäfen umfasst. Das TEN-V-Netz soll in mehreren Schritten fertiggestellt werden: bis 2030 das Kernnetz, bis 2040 das erweiterte Kernnetz (vorbehaltlich der Aufnahme in die zu überarbeitende TEN-V-Verordnung) und bis 2050 das Gesamtnetz.

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EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eröffnete am 09.06.2022 in Rom das Neue Europäische Bauhaus-Festival im MAXXI, dem Nationalen Museum der Künste des 21. Jahrhunderts. Bis zum 12.06.2022 fanden zahlreiche Veranstaltungen europaweit, aber vor allem in Brüssel statt. Sachsen beteiligte sich mit einer eigenen Veranstaltung zum Thema »Tiny Living: Bauen und Wohnen der Zukunft?«

(HJG) Vom 09. bis 12.06.2022 fand das erste Europäische Bauhaus-Festival mit einer zentralen Ideenbörse und zahlreichen Ausstellungen sowie Foren statt und wurde von Veranstaltungen in der ganzen EU begleitet.

Anlässlich der europaweiten Feierlichkeiten – über 20 Veranstaltungen davon in Deutschland – bezeichnete die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in ihrer Eröffnungsrede das Neue Europäische Bauhaus (NEB) als Herz und Seele des Europäischen Grünen Deals. Sie untersetzte damit das Anliegen, Nachhaltigkeit mit Kultur und Ästhetik sowie Inklusion zu verbinden, um die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts auf integrative und nachhaltige Weise anzugehen. Es müsse durch einen partizipativen, ortsbezogenen und interdisziplinären Ansatz einen sorgsameren Umgang mit unseren natürlichen Lebensgrundlagen geben.

Mit verschiedenen Debatten, Reden, künstlerischen Darbietungen und Ausstellungen wurden Brücken zwischen den Welten der Forschung, Wissenschaft und Technologie, der Bildung und des bürgerschaftlichen Engagements sowie der Kunst, Kultur und Architektur geschlagen. Neben Kommissionspräsidentin von der Leyen nahmen auch die Kommissarin für Innovation, Bildung, Forschung und Kultur Mariya Gabriel sowie EU-Haushaltskommissar Johannes Hahn teil.

Mit der sächsischen Online-Veranstaltung »Tiny Living: Bauen und Wohnen der Zukunft?« wurden über 60 Teilnehmende vorrangig aus sächsischen Kommunen sowie europäische Entscheidungsträger/innen erreicht. »Tiny Living« – das bedeutet Wohnen auf kleiner Fläche unter Verwendung nachhaltiger Energien und Baustoffe und ein Lebensstil mit reduziertem Besitz sowie der Einbindung von Sharing-Konzepten. Veranstalter waren das Europabüro der Sächsischen Kommunen, das Sachsen-Verbindungsbüro Brüssel und Europe Direct Dresden.

Der Sächsische Staatsminister für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Wolfram Günther, eröffnete die Diskussion zu den Fragen: Welche Hürden gibt es im Planungsverfahren? Welche Baumaterialien eignen sich? Wie lassen sich Nachhaltigkeit, Minimalismus und Ästhetik architektonisch verbinden?

Die thematischen Schwerpunkte des NEB werden im Tiny-Living-Konzept gespiegelt: Rückbesinnung auf die Natur und natürliche Materialien; Stärkung der generationsübergreifenden Gemeinschaft und des Zugehörigkeitsgefühls; inklusive Ansätze zur Schaffung von bezahlbaren und attraktiven Lösungen, um Wohnungsnot, Energiearmut und Ausgrenzung abzuwenden; Verwendung nachhaltiger Baustoffe bzw. die Förderung einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft.

Eine sehr angeregte Diskussion unter der Leitung von Michael Schmitz (Europabüro des Deutschen Landkreistages) beleuchtete das Für und Wider des Ansatzes und führte damit zu Einblicken, die nicht nur die aktuelle Diskussion einer anstehenden Transformation unserer Gesellschaft weiter belebten, sondern auch grundsätzliche Fragen eines guten Lebens wieder auf die Tageordnung setzte.

Mit Beiträgen von Dr. Christof Schröfl (TU Dresden, Institut für Baustoffe), Madeleine Krenzlin (IndiViva, Tiny House Beratung), Dr. Anita Maaß (Bürgermeisterin Stadt Lommatzsch), Heiko Vogt (Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung) und Tobias Maisch (Architekt, Europäische Kulturhauptstadt Chemnitz 2025) wurde insbesondere diskutiert, wie Nachhaltigkeit, Minimalismus und Ästhetik architektonisch verbunden werden und wie eine zukunftsfähige Raum- und Stadtplanung aussehen kann.

(CL) Das EU-Parlament und der Rat haben am 07.06.2022 eine vorläufige politische Einigung hinsichtlich eines einheitlichen Ladegeräts für eine große Anzahl elektronischer Geräte erzielt. In Folge der Neufassung der Richtlinie wird künftig eine USB-C-Ladestation für diese Geräte verbindlich. Zudem muss zum einen ein Piktogramm angeben, ob ein Ladegerät mit dem neuen Gerät angeboten wird, und zum anderen ein Etikett die jeweilige Ladeleistung des Geräts anzeigen. Des Weiteren sollen Verbraucher/innen die Wahl haben, ob er/sie ein neues Gerät mit oder ohne Ladegerät kauft. Eines der vorrangigen Ziele der neuen Regelungen ist neben einer Stärkung der Stellung der Verbraucher/innen die Verringerung des Elektroabfalls.

Die neuen Bestimmungen, die zunächst beispielsweise Mobiltelefone, Tablets und E-Reader, digitale Fotoapparate und Videospielkonsolen, Kopfhörer, Ohrhörer und tragbare Lautsprecher, kabellose Mäuse und Tastaturen sowie tragbare Navigationssysteme 24 Monate nach Inkrafttreten der Richtlinie betreffen, gelten 40 Monate nach Inkrafttreten der Richtlinie auch für alle tragbaren Computer.

(Jessica Brückner) Der sächsische Staatsminister für Regionalentwicklung Thomas Schmidt ist vom Europäischen Ausschuss der Regionen (AdR), dessen Mitglied er ist, mit der Berichterstattung zum Europäischen Chip-Gesetz betraut worden. Mit dem Chip-Gesetz will die EU ihren Status als Halbleiterstandort sichern und ausbauen. Dazu hat Minister Schmidt vorab Mitglieder des AdR und europäische Expert/innen aus verschiedenen Bereichen konsultiert, um von deren Fachwissen profitieren zu können. Als größter Halbleiterstandort Europas bringt Sachsen selbst viel Expertise in die Berichterstattung ein. Die Stellungnahme des Ministers ist am 09.06.2022 eingereicht worden. Auf der Sitzung der Fachkommission für Wirtschaftspolitik am 08.07.2022 soll dieser Entwurf diskutiert und auf der Plenarsitzung des AdR im Oktober dann endgültig verabschiedet werden.

(KS) Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben am 07.06.2022 eine vorläufige Einigung über den Gesetzesentwurf für eine Richtlinie zur Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern unter den nicht geschäftsführenden Direktoren/Aufsichtsratsmitgliedern börsennotierter Gesellschaften und damit zusammenhängender Maßnahmen erzielt. Grundlage für die politische Einigung war der bereits 2012 vorgelegte  Kommissionsvorschlag.

Die neuen Regeln sehen demnach zwei mögliche Modelle vor: Die Mitgliedstaaten können beschließen, dass 40 Prozent der nichtgeschäftsführenden Mitglieder von Aufsichtsräten in börsennotierten Unternehmen Frauen sein müssen oder aber sicherstellen, dass in Vorstand und Aufsichtsrat durchschnittlich 33 Prozent Frauen vertreten sind. Das soll bis zum 30.06.2022 erreicht werden.

Ziel der Vorschriften ist ein EU-weit ausgewogenes Geschlechterverhältnis in den Leitungsorganen börsennotierter Unternehmen zu erreichen, wobei die Einigung auch umfasst, dass Mitgliedstaaten, in denen bereits vergleichbare Regelungen gelten, wie beispielsweise in Deutschland, die Möglichkeit haben die neuen Verfahrensanforderungen auszusetzen. Die Regelungen gelten zudem nicht für kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten.

Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten sowie der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit haben am 28.05.2022 in einer gemeinsamen Sitzung einen Bericht zum Klima-Sozialfonds mit großer Mehrheit angenommen.

(HJG) Die Untersuchung der am 02.05.2022 vom Ausschuss für regionale Entwicklung (REGI) des EU-Parlaments in Auftrag gegebenen Studie über die Transformation europäischer Regionen hin zu einer klimaneutralen Zukunft beleuchtet, unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Instrumenten Regionen und Kommunen einen erfolgreichen grünen Wandel bewerkstelligen können. Dabei wurden vorbildhafte Projekte aus sechs verschiedenen europäischen Regionen analysiert und daraus Rückschlüsse für ganz Europa gezogen. Haupthindernisse des grünen Wandels auf lokaler Ebene sind gemäß den Studienergebnissen eine mangelnde Beteiligung der Bevölkerung, ein Defizit an Expertise und Ressourcen in kleineren Kommunen sowie das Fehlen konkreter Ziele und deren regelmäßige Überprüfung. Darüber hinaus zeigte sich, dass Städte und Kommunen oft nicht über die Verfügbarkeit von Fördermitteln für die grüne Transformation informiert sind. Die Studie empfiehlt daher, den Entscheidungsträgern auf EU-Ebene, die Regionen und Kommunen noch ausführlicher und konkreter über bestehende Fördermöglichkeiten zu informieren. Darüber hinaus sollten Kommunen, die bereits aktiv an einem Wandel hin zu Klimaneutralität arbeiten, durch direkte Unterstützung seitens der EU in ihrem Bestreben gestärkt werden. Letztlich solle auch der überregionale Austausch gefördert und erleichtert werden, um bereits praktizierte, gut funktionierende Modelle zur Dekarbonisierung europaweit bekannt zu machen.

Vor dem Hintergrund der Sozialverträglichkeit des grünen Wandels in den Regionen und Kommunen haben am 28.05.2022 die Ausschüsse für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten sowie der für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ihre Position für die Verhandlung mit den Mitgliedstaaten bezüglich des Klima-Sozialfonds festgelegt. Nach der Abstimmung im Plenum im Juni 2022 sollen die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten beginnen.

Der Klima-Sozialfonds ist Bestandteil des »Fit-for-55«-Paketes und soll einkommensschwache Haushalte bei steigenden Preisen für Energie und Mobilität unterstützen. Eine Ursache des Preisanstiegs in diesem Bereich ist auch die CO2-Bepreisung von Gebäuden und Verkehr. Der Klima-Sozialfonds soll zum einen direkte Einkommensunterstützungsmaßnahmen enthalten, die nach Sicht der Ausschüsse maximal 40 Prozent der Gesamtkosten der nationalen Klimaschutzpläne für den Zeitraum 2024-2027 entsprechen dürfen und 2032 auslaufen müssen. Außerdem soll der Klima-Sozialfonds energetische Sanierungen von Gebäuden sowie Maßnahmen für die Mobilitätswende fördern. Die Ausschüsse fordern erstmalig auch eine EU-weite Definition für Energie- und Mobilitätsarmut. Die Parlamentarischen Berichterstatter drängen auf eine solche Definition, um entsprechende Maßnahmen gegen die Energie- und Mobilitätsarmut ergreifen zu können.

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Der sächsische Staatsminister für Regionalentwicklung Thomas Schmidt hat für den Europäischen Ausschuss der Regionen (AdR) die Berichterstattung zum Europäischen Chip-Gesetz übernommen. Sachsen ist der größte europäische Chipproduzent und bringt deshalb die notwendige Expertise mit, das Vorhaben der Europäische Kommission zu bewerten.

(BG) Ziel des neuen Chip-Gesetzes ist es, den Anteil der in Europa produzierten Chips auf dem Weltmarkt zu verdoppeln, was bei steigender Nachfrage einer Vervierfachung der Produktion gleichkommt. Staatsminister Schmidt wurde nicht müde zu betonen, dass es nicht um eine Krise der Chipproduktion gehe, sondern um die Sicherung des Industriestandortes Europa. Die Abhängigkeit von außereuropäischen Chipproduzenten muss verringert werden, um die strategische Autonomie zu erhöhen, ohne sich zugleich in Europa abzuschotten. Derzeit werden über 90 Prozent der Chips außerhalb Europas produziert, vor allem in Taiwan, Südkorea, China sowie den USA und zugleich werden immer mehr Chips in allen Bereichen verbaut.

Aufgrund der durch COVID und den Ukrainekrieg ins Stocken geratenen Lieferketten wurde augenscheinlich, dass es für Europas Wirtschaft unerlässlich ist, über ausreichende eigene Produktionskapazitäten zu verfügen. Es ist nicht möglich, einfach eine Chipfabrik auf die grüne Wiese zu bauen, eventuell in einer Region, die noch keine Erfahrung im Halbleiter-Bereich hat. Notwendig ist ein Halbleiter-Ökosystem, das es nur in wenigen europäischen Regionen gibt, darunter Sachsen. Es gilt, die europäischen Stärken weiter auszubauen.

Der AdR muss bei allen Gesetzgebungsvorhaben, die Auswirkungen auf die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften haben, konsultiert werden. Staatsminister Schmidt hat seine Kollegen im AdR aufgefordert, sich an der Berichterstattung zu beteiligen. Im Fokus stehen neue Ansätze zur Akquise von Fachkräften, die schon jetzt knapp sind, die Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen im Halbleiterökosystem und natürlich die generelle Finanzierung des Projekts. Es wird nicht ausreichen, Mittel aus anderen europäischen Programmen umzuwidmen, so der Minister, er fordert daher »frisches Geld«.

Problematisch ist die im Gesetzesentwurf fixierte Notfall-Toolbox, die es erlauben soll, im Krisenfall gemeinsam zu reagieren. In den Entwurf sind Erfahrungen mit der Impfstoffknappheit eingeflossen, allerdings sind Chips keine Impfstoffe, die nach einer kurzen Neuausrichtung der Fabrik schnell produziert werden könnten. Der Prozess des Chipdesigns ist vergleichsweise langwierig. Der Minister regte deshalb statt einer Notfall-Toolbox eher eine Präventions-Toolbox an, um Lieferengpässe bei den Rohstoffen durch gemeinsame Beschaffung zu vermeiden.

Nach den Rückmeldungen der Mitglieder wird die Stellungnahme in der Fachkommission für Wirtschaftspolitik am 09.07.2022 zur Diskussion gestellt und dann auf der Plenartagung im Oktober endgültig vom AdR verabschiedet.

Die Europäische Kommission hat am 17.05.2022 das Pilotprojekt »Partnerschaften für regionale Innovationen« gestartet, an dem Sachsen neben 62 anderen Regionen, sieben Städten und vier Mitgliedstaaten beteiligt ist. Das Projekt entstand in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Ausschuss der Regionen und soll maßgeblich zur angekündigten Innovationsagenda der EU-Kommission beitragen.

(ED) In der Pilotaktion sollen bewährte Verfahren ausgetauscht, gemeinsame Finanzierungsinstrumente getestet und regionale, nationale oder EU-Programme für den ökologischen und digitalen Wandel vernetzt werden. Vor einigen Wochen hatte die EU- Kommission einen Aufruf zur Interessenbekundung gestartet, der auf große Resonanz stieß. So wird zum Beispiel auch die Zusammenarbeit von verschiedenen regionalen Clustern und multiregionalen Netzwerken sichtbarer. Laut EU-Kommission sei die regionale Innovationskraft ausschlaggebend für die Weiterentwicklung der EU – Innovation sollte schließlich das Herzstück der politischen Agenda der EU bilden.

Als Leitfaden für Maßnahmen im Rahmen der Pilotaktion gilt das Protokoll für die Partnerschaften für regionale Innovationen, das die Gemeinsame Forschungsstelle JRC ebenfalls am 17.05.2022 veröffentlichte. Die Instrumente reichen hier von Governance-Strukturen zur Überwindung des sogenannten Tals des Todes zwischen der Erfindung und dem Markt bis zu regionalen Missionen zur Koordinierung der Maßnahmen.

Die für Innovation zuständige Kommissarin Mariya Gabriel verwies bei der Auftaktveranstaltung unter anderem auf die Bedeutung der Synergien zwischen Investitionen und Innovationen sowie auf das Ziel der Schaffung umweltfreundlicherer Volkswirtschaften und gerechterer Gesellschaften.

Gabriel arbeitet seit einiger Zeit an einer Europäischen Innovationsagenda, die u. a. günstigere Umfelder für Start-ups fördern und die Grundlage für ein paneuropäisches innovatives Ökosystem schaffen soll. Hinderungsgründe sind aus Sicht von Kommissarin Gabriel das mangelnde Risikokapital in Europa sowie die oft unzureichende Unterstützung der Mitgliedstaaten bei Anstrengungen der EU-Kommission, die Vielzahl der kleinen und mittleren Unternehmen innerhalb der EU zum Wachsen zu bringen.

Die für Juli 2022 geplante Innovationsstrategie der EU-Kommission soll fünf Schwerpunkte angehen:

  • Raum für Experimente und unorthodoxe Ideen, bspw. im Bereich Wasserstoff,
  • innovative Ökosysteme in Form von unterstützenden Dienstleistungen und Infrastrukturen,
  • mehr Eigenkapital durch ein neues Gesetz über die Börsenzulassung und steuerliche Vergünstigungen für Beteiligungskapital,
  • Ausbildung, Gewinnung und Bindung von Talenten sowie
  • eine koordinierte Innovationspolitik.

In Sachsen existiert seit 2019 ein Innovationsbeirat, der im Rahmen der Mission Sachsen 2038 Empfehlungen zu zehn Zukunftsmissionen in den Bereichen Energie, Wasserstoff, Kreislaufwirtschaft, Gesundheit, intelligente Wirkstoffe, Bioökonomie, Biotech, Biopharma, Mikroelektronik der nächsten Generation, Mikro-Nanoelektronik, Quantentechnologie/Künstliche Intelligenz, Mobilität sowie Leichtbau und additive Fertigung gibt.

(CL) Der im September 2021 in Pittsburgh (USA) von der EU und den USA ins Leben gerufene Handels- und Technologierat (TTC - Trade and Technology Council) hat sich auf seiner zweiten Sitzung am 16.05.2022 in Paris vor dem Hintergrund des russischen Angriffs auf die Ukraine für eine stärkere Zusammenarbeit beider Partner in wirtschaftlichen und technologischen Fragen ausgesprochen.

Dazu zählen vor dem Hintergrund russischer Manipulationsversuche die Integrität von Daten in Krisensituationen, die Einführung von Ausfuhrkontrollen für fortschrittliche Technologien wie Luft- und Raumfahrt, die Verbesserung der Widerstandsfähigkeit von Lieferketten sowie die Entwicklung eines gemeinsamen Fahrplans für Bewertungs- und Messinstrumente für vertrauenswürdige Künstliche Intelligenz. Das nächste (dritte) Treffen des TTC ist vor Ende 2022 in den USA geplant.

Die beiden sächsischen Städte wurden neben anderen von der Europäischen Kommission ausgewählt, an der EU-Mission für klimaneutrale und intelligente Städte teilzunehmen. Bis 2030 sollen 100 Städte in den Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern als Versuchs- und Innovationsökosysteme dienen, um den Übergang zur Klimaneutralität zu unterstützen.

(ED) Insgesamt hatten sich 377 Städte aus allen 27 Mitgliedsstaaten zur Teilnahme an der EU-Mission beworben. Am 28.04.2022 gab die EU-Kommission die ausgewählten Städte bekannt – in Deutschland sind es neben Mannheim, München, Frankfurt am Main, Dortmund, Münster und Aachen auch Leipzig und Dresden. Sie sollen mit EU-Unterstützung Vorreiter sein, CO2-Emissionen sowie Energie einzusparen, und erhalten dafür maßgeschneiderte Beratung, zusätzliche Finanzierungsmittel sowie -möglichkeiten und können sich außerdem an großen Innovationsmaßnahmen und Pilotprojekten beteiligen. Doch auch die Vernetzung, der Austausch von bewährten Verfahren sowie die Einbeziehung von Bürgerinnen und Bürgern soll durch die spezielle Missionsplattform von NetZeroCities erleichtert werden. Dafür erhält die Mission aus dem Forschungs- und Innovationsprogramm Horizont Europa bis 2023 insgesamt bis zu 360 Mio. EUR für Forschungs- und Innovationsmaßnahmen für z. B. saubere Mobilität, Energieeffizienz und grüne Stadtplanung.

Die EU-Kommission wird die ausgewählten Städte nun auffordern, sogenannte Klimastadt-Verträge auszuarbeiten. Diese sollen einen Gesamtplan für Klimaneutralität in allen Sektoren wie Verkehr, Energie, Abfallwirtschaft oder Gebäude, und entsprechende Investitionspläne umfassen. Die Städte werden klare und sichtbare Verpflichtungen im Rahmen der Klimastadt-Verträge eingehen. Um gemeinsam eine Strategie zu erarbeiten, sollten sie deshalb mit den EU- sowie nationalen und regionalen Behörden, aber vor allem mit ihren eigenen Bürgerinnen und Bürgern in Kontakt treten.

Die fünf aktuellen EU-Missionen sind seit 2021 eine Neuerung in Horizont Europa. Die weiteren vier befassen sich mit anderen globalen Herausforderungen in den Bereichen Anpassung an den Klimawandel, Gewässer und Ozeane, Krebsbekämpfung sowie gesunde Böden. Sie dienen der Umsetzung der aktuellen Prioritäten der EU-Kommission, zu denen u. a. der europäische Grüne Deal, eine Wirtschaft im Dienste der Menschen und das Neue Europäische Bauhaus zählen. Die Mission »Klimaschutz« ist bereits ein konkretes Element der neuen Strategie für die Anpassung an den Klimawandel, die Mission »Krebs« Teil von Europas Plan gegen den Krebs und die Mission »Boden« eine Leitinitiative der langfristigen Vision für die ländlichen Gebiete der EU.

In einem speziellen Arbeitsprogramm wurden in Horizont Europa auch bereits Ausschreibungen veröffentlicht.

Die Europäische Kommission hat am 03.05.2022 bekanntgegeben, dass im Rahmen der Initiative »Community Booster« des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT) 20 hochinnovative Start-ups und Scale-ups, darunter vier aus Deutschland, Unterstützung im Wert von jeweils 50.000 EUR erhalten.

(HJG) Unter über 1.000 Bewerbungen aus 37 Ländern wurden Start-ups ausgewählt, die im Sinne des Neuen Europäischen Bauhauses einen nachhaltigen Wandel vorantreiben und die Lebensqualität der europäischen Bürgerinnen und Bürger insgesamt verbessern. Ziel der Initiative ist es, nachhaltigere, integrativere und schönere Räume an Orten in der ganzen EU zu schaffen und die Bürgerinnen und Bürger in den grünen Wandel auf lokaler Ebene einzubeziehen. Diese Projekte sollten der Ausgangspunkt für ein europäisches und weltweites Netzwerk von Neuen Europäischen Bauhaus-Projekten werden, so Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen.

Als Teil der Initiative Neues Europäischen Bauhaus hat die Generaldirektion Regionalpolitik und Stadtentwicklung der EU-Kommission einen neuen Aufruf zur Einreichung von Projekten unter der Überschrift: Local Initiatives New European Bauhaus gestartet, die bis zum 23.05.2022 eingereicht werden müssen. Verwaltungsbehörden sind eingeladen, Vorschläge für ortsbezogene transformative Projekte einzureichen, die die drei Werte des Neuen Europäischen Bauhauses, Nachhaltigkeit, Ästhetik und Inklusion, in den folgenden vier Aktionsbereichen fördern:

  • Renovierung bestehender Gebäude und öffentlicher Räume im Geiste der Kreislaufwirtschaft und CO2-Neutralität;
  • Erhaltung und Transformation des kulturellen Erbes;
  • Anpassung und Umwandlung von Gebäuden für bezahlbare Wohnlösungen;
  • Regeneration städtischer oder ländlicher Räume.

Erfolgreiche Projekte werden durch ein technisches Hilfsprogramm unterstützt, um zu zeigen, wie das Neue Europäische Bauhaus die Transformation und Anpassung unserer Städte fördern kann, um schöne, nachhaltige und integrative Orte zu schaffen. Antragsberechtigt sind Kommunen und andere Gebietskörperschaften kleiner und mittlerer Städte mit bis zu 100.000 Einwohnern/innen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Vertretung der Europäischen Kommission Deutschland.

In einem speziellen Arbeitsprogramm wurden in Horizont Europa auch bereits Ausschreibungen veröffentlicht.

(CL) Das Europäische Parlament hat am 04.05.2022 der Aufnahme von Trilog-Verhandlungen zur Festlegung von Regelungen über ein einheitliches Ladekabel (USB-C-Anschluss) für elektronische Geräte zugestimmt. Ziel der Gesetzgebungsinitiative ist es insbesondere, den Elektronikabfall zu verringern. Betroffene Geräte sind beispielsweise Mobiltelefone, Tablets, Kopfhörer, Digitalkameras, tragbare Lautsprecher sowie tragbare Videospielkonsolen.

Die Europäische Kommission hatte im September 2021 ihren Vorschlag zur Überarbeitung der Funkanlagenrichtlinie vorgelegt. In einem weiteren Schritt muss zudem zur Sicherstellung der Interoperabilität des externen Netzteils die Ökodesign-Verordnung überprüft werden.

(HJG) 2020 ist aus der ehemaligen Kohleplattform die »Just Transition Platform« hervorgegangen, die als Kommunikationsplattform für einen gerechten Übergang in Kohle- und kohlenstoffintensiven Regionen dient. Das Sekretariat hat nun eine Umfrage gestartet, um bewährte Verfahren und Projekte im Zusammenhang mit dem gerechten Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu sammeln. Der Übergang stellt für die betroffenen Regionen Herausforderungen im Hinblick auf die Gewährleistung des sozioökonomischen Gleichgewichts und der integrativen Ansätze dar. Die Plattform führt zweimal jährlich einen Multi-Level-Dialog durch. Beim 5. Treffen der Just Transition Platform vom 10.-12.05.2022 spricht Staatsminister Schmidt für den Freistaat Sachsen zu den Plänen der EU für einen gerechten Übergang in den Kohleregionen. Als eine der wenigen Regionen Europas ist Sachsen mit zwei Kohlerevieren besonders betroffen. Gemeinsam mit Ricardo Mourinho Félix, dem Vizepräsidenten der Europäischen Investmentbank, Peter Berkowitz, Politikdirektor der Generaldirektion Regionalentwicklung in der Europäischen Kommission und dem bulgarischen Europaabgeordneten Andrey Novakov (EVP) ringt Staatsminister Thomas Schmidt in Brüssel um eine Zukunft der Finanzierung des gerechten Übergangs in Kohle- und kohlenstoffintensiven Regionen.

Am 30.03.2022 veröffentlichte die Europäische Kommission ihren Vorschlag zur Überarbeitung der Bauprodukteverordnung, die die Vermarktung von Bauprodukten innerhalb des Binnenmarktes einheitlich regeln soll. Die Veröffentlichung ist Teil des Pakets zur Kreislaufwirtschaft für nachhaltige Produkte und verbessertes Ökodesign. Der Vorschlag zur neuen Bauprodukteverordnung soll zur Erschließung des Wachstums- und Beschäftigungspotentials der Baubranche beitragen und Umweltziele im Rahmen des Grünen Deals und des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft sowie die Produktsicherheit fördern.

(HJG) Mit der Veröffentlichung des Vorschlags zur Bauprodukte-Verordnung verfolgt die EU-Kommission das Ziel, die durch die Überarbeitung im Zuge einer Evaluierung aus dem Jahr 2019 festgestellten Probleme zu lösen. Dabei steht die Standardisierung im Mittelpunkt der Neufassung. Doch die Herausforderung ist gewaltig.

Seit Inkrafttreten der letzten Bauprodukteverordnung 2011 wurden von den 444 bestehenden harmonisierten Normen für Bauprodukte nur 12 neue Normen herausgegeben.

Darüber hinaus deckt eine beträchtliche Anzahl von Normen nicht alle grundlegenden Anforderungen ab, die für die Verwendung von Bauprodukten bei Bauarbeiten erforderlich sind. Das könne zu Sicherheitsrisiken für Arbeitnehmer und Rechtsunsicherheit führen.

Mit der neuen Bauproduktverordnung (CPR) soll dies geändert werden. Dafür soll die EU-Kommission ermächtigt werden, technische Spezifikationen und Produktanforderungen über sogenannte »delegierte Rechtsakte« zu erlassen.

Die überarbeitete Bauprodukteverordnung soll einen harmonisierten Rahmen für die Bewertung der Umwelt- und Klimaleistung von Bauprodukten schaffen sowie die Kommunikation darüber deutlich stärken. Durch neue Produktanforderungen wird sichergestellt, dass das Design und die Herstellung von Bauprodukten auf dem neuesten Stand der Technik beruhen. Damit sollen die Produkte haltbarer gemacht, leichter repariert, recycelt oder wiederaufgearbeitet werden können. Am 03.04.2022 ergänzte die EU-Kommission den Vorschlag nochmals durch ein bis zum 30.05.2022 laufendes Konsultationsverfahren.

Die neue Bauprodukteverordnung soll auch den Normungsorganisationen die Ausarbeitung einheitlicher europäischer Normen erleichtern. Zusammen mit verbesserten Marktüberwachungskapazitäten und klareren Vorschriften für Wirtschaftsbeteiligte entlang der Lieferkette soll dies dazu beitragen, Barrieren für den freien Warenverkehr im Binnenmarkt zu beseitigen. Außerdem strebt die EU-Kommission an, mit der Verordnung digitale Lösungen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands zu bieten, wie z. B. eine Datenbank für Bauprodukte und einen digitalen Produktpass.

Auf Gebäude entfallen rund 50 Prozent der Gewinnung und des Verbrauchs von Ressourcen und mehr als 30 Prozent des jährlichen Abfallaufkommens in der EU. Hinzu kommt, dass Gebäude für 40 Prozent des Energieverbrauchs in der EU und 36 Prozent der durch den Energieverbrauch bedingten Treibhausgasemissionen verantwortlich sind.

Eine verbesserte Marktüberwachung insbesondere auf Einhaltung der Regelungen kann nach Aussagen der EU-Kommission zu erheblichen Energieeinsparungen führen. Dazu zählen u. a. erhöhte Anforderungen an den Rezyklatanteil für bestimmte Bauprodukte zur Erhöhung der Langlebigkeit von Gebäuden und Recyclingfähigkeit der Bauprodukte. In diesem Zusammenhang stehen auch die Änderungen der Richtlinie zur Energieeffizienz von Gebäuden (EPBD).

(CL) Das Europäische Parlament hat am 05.04.2022 im Zuge einer legislativen Entschließung den Weg für den teilweisen Wegfall von Beschränkungen bei der grenzüberschreitenden Vermietung von Kleintransportern oder Lkws, die ohne Fahrer/in angemietet werden, frei gemacht. Durch die neue Richtlinie soll es Verkehrsunternehmen, Vermietungs- und Leasingfirmen ermöglicht werden, kurzfristige, saisonale oder vorübergehende Nachfragespitzen zu decken oder defekte sowie beschädigte Fahrzeuge zu ersetzen.

Der EU-Gesetzgeber erhofft sich zudem einen positiven Klimaschutzeffekt, da Mietfahrzeuge tendenziell neuer als die Fahrzeuge einer durchschnittlichen Fahrzeugflotte und damit umweltfreundlicher seien.

(HJG) Am 08.04.2022 hat die Europäische Kommission sieben Großprojekte für CO2-arme Technologien angeschoben. Die Technologien werden im industriellen Maßstab eingesetzt und sollen Schlüsselsektoren wie Wasserstoff, Stahl, Chemikalien, Zement, Solarenergie und Biokraftstoffe sowie CO2-Abscheidung und -Speicherung abdecken. Die Vereinbarung zu den Großprojekten wurde im Rahmen des mit Einnahmen aus dem EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) finanzierten EU-Innovationsfonds unterzeichnet.

Die EU-Kommission stellt dazu 1,1 Mrd. EUR bereit, um innovative, zukunftsorientierte Unternehmen zu stärken, die Spitzentechnologien entwickeln und die Klimawende in ihren jeweiligen Bereichen vorantreiben. Die Projekte stehen für hochinnovative Lösungen in ihren Sektoren.

(HJG) Am 04.04.2022 hat die Europäische Kommission eine Studie zur Bewertung der Auswirkungen des LEADER-Programms (2014-2020) auf die ländliche Entwicklung veröffentlicht. Laut der Studie hat das Programm effektive Lösungen für die Herausforderungen und Chancen der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung auf lokaler Ebene entwickelt. Gerade die Schaffung und der Erhalt von Arbeitsplätzen, die lokale Wertschöpfung und die Modernisierung von Unternehmen seien durch das LEADER-Programm begünstigt worden. Auch Kapazitäten und Kenntnisse der lokalen Entscheidungsträger/innen konnten durch LEADER-Programme verbessert werden. Der Beitrag von LEADER bei der Verbesserung der Umwelt und der Förderung des Klimaschutzes sei hingegen weniger ausgeprägt.

Die EU-Wasserstoffstrategie und der European Chips Act sollen dazu beitragen, zeitnah ausreichend erneuerbar erzeugte Energie zur Verfügung zu stellen und Europas Abhängigkeit hinsichtlich Chips von Nordamerika und Asien zu verringern.

(CL) Den Abschluss einer dreitägigen Reise einer sächsischen Delegation nach Flandern unter der Leitung von Staatsminister Dulig bildete am 22.03.2022 ein fachlicher Austausch von 30 Experten/innen aus beiden Regionen zu den Zukunftsbranchen Wasserstoff und Mikroelektronik im Sachsen-Verbindungsbüro Brüssel. Redner aus der Europäischen Kommission und vom Key Digital Technologies Joint Undertaking (KDT JU) stellten unter anderem die Wasserstoffstrategie der EU und den European Chips Act (ECA) vor. Im Anschluss daran wurden die beiden für Sachsen und Flandern bedeutsamen Themen in Arbeitsgruppen weiter vertieft.

Um die Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen, ist im Energiesektor neben der Elektrifizierung und der Energieeffizienz der Übergang zu erneuerbarem und kohlenstoffarmem Wasserstoff von großer Bedeutung. Dafür sind Angebot und Nachfrage, Investitionen, Forschung & Innovation, internationale Zusammenarbeit sowie Märkte und Infrastrukturen unverzichtbar. Bereits 2025 sollen für die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff bestimmte Elektrolyseure mit einer Leistung von mindestens sechs Gigawatt installiert und bis zu einer Million Tonnen erneuerbarer Wasserstoff erzeugt werden. Bis 2030 sollen dann Elektrolyseure mit einer Leistung von 40 Gigawatt installiert und eine Produktion von zehn Millionen Tonnen erneuerbarem Wasserstoff möglich sein.

Der auch in Sachsen spürbare Chipmangel und die europäische Antwort darauf in Form des European Chips Acts war der zweite wichtige Themenblock, dem sich die sächsisch-flämische Expertengruppe widmete. Dabei wurde auch die Rolle des Key Digital Technologies Joint Undertaking (KDT JU) – eine europäische öffentlich-private Partnerschaft zur Förderung von Innovationen im Bereich elektronischer Komponenten und Systeme – vorgestellt. Sachsen hatte in der Vergangenheit im Rahmen des KDT-Vorgängers ECSEL zahlreiche Projektmittel akquirieren können und dabei als eine von wenigen Regionen auch eigene Haushaltsmittel eingesetzt. Der ECA ruht auf drei Säulen: Chips for Europe-Initiative, Versorgungssicherheit sowie Überwachung und Krisenreaktion. Aus sächsischer bzw. regionaler Sicht bleibt abzuwarten, wie sich Regionen sowie kleine und mittlere Unternehmen in den ECA einbringen können. Sehr interessant dürfte aus Beihilfensicht auch die Definition von »first-of-a-kind facilities« sein, also Anlagen, die als erste ihrer Art gelten, werden. Aus unternehmerischer Sicht kritisiert werden dürfte der geplante »Notfall-Werkzeugkoffer« in Krisensituationen, der die Versorgungssicherheit betrifft. Zum einen sollen die Unternehmen verpflichtet werden, sensible Daten bzgl. Produktionskapazitäten und vorliegender Störungen der EU-Kommission zur Verfügung zu stellen. Zum anderen soll die EU-Kommission ermächtigt werden, ggf. Unternehmen entlang der Lieferkette Priorisierungen von Aufträgen in kritischen Sektoren vorzuschreiben.

Sachsen und Flandern werden ihre Zusammenarbeit in diesen beiden wichtigen Bereichen fortsetzen und vertiefen.

Der Umweltrat zeigte sich weiterhin uneins über das neue EU-Emissionshandelssystem für Gebäude und Verkehr. Die Europäische Kommission warb für ihren Vorschlag und wies auf die Notwendigkeit der Reduzierung von Treibhausgasemissionen in den beiden Sektoren hin. Konsens bestand über die Notwendigkeit eines sozialen Ausgleichs, nicht aber im Hinblick auf die Ausgestaltung des Klimasozialfonds.

(HJG) Nach den Orientierungsaussprachen zum Fit for 55-Paket im Juli und Oktober 2021 führte der Umweltrat am 17.03.2022 erneut eine Orientierungsaussprache durch, die die folgenden beiden Themen in den Fokus nahm: das neue Emissionshandelssystem für Gebäude und Verkehr (ETS2) und den Klimasozialfonds. Nach Auffassung der EU-Kommission könnten mit Hilfe des ETS2 pro Jahr mehr als 2 Prozent, also insgesamt ca. 120 Millionen Tonnen CO2 reduziert werden.

Die deutsche Delegation betonte vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges und dessen Folgen auf Energiebereitstellung und Energiepreise die Priorität für das Fit for 55-Paket. Schweden, Dänemark, Finnland, Österreich und Portugal unterstützten die Idee eines ETS2. Dagegen äußerten andere Mitgliedstaaten wie auch Frankreich Bedenken wegen der sozioökonomischen Auswirkungen auf die schwächsten Haushalte und Unternehmen. Vor allem lehnen Polen, Estland, Malta, Zypern, Rumänien, die Tschechische Republik, Bulgarien, Ungarn und die Slowakei den Vorschlag zum ETS2 ab. Ihrer Auffassung nach ist das ETS2 ein ökologisch ineffizientes System und sozial ungerecht. Ungarns stellvertretender Botschafter, Gábor Baranyai, wies auf eine weitere künstliche Erhöhung der ohnehin schon stark gestiegenen Energiepreise hin, die er für nicht mehr akzeptabel hielt. Auch Slowenien, Spanien, Belgien, Litauen, Kroatien, Lettland, Luxemburg, Griechenland, Irland und Italien äußerten Bedenken. Die Niederlande und Österreich hingegen empfahlen den Anwendungsbereich des ETS2 auf alle Kraftstoffe auszuweiten. Der niederländische Minister für Klima und Energie, Rob Jetten, wies auf die Alternativlosigkeit des ETS2 hin.

Weiterhin befasste sich der Umweltrat neben der Überarbeitung der CO2-Emissionsstan- dards für neue Pkw und Transporter, der Überarbeitung der nationalen Emissionsminderungsvorgaben (ESR) und der Verordnung über Treibhausgasemissionen aus Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) auch mit der Einrichtung des Klimasozialfonds (Social Climate Fonds). Grundsätzlich bestand Konsens über die Notwendigkeit eines sozialen Ausgleichs. Allerdings gingen die Meinungen über die Ausgestaltung weit auseinander. Dies betraf insbesondere die Finanzierung, die einen Eingriff in den Mehrjährigen Finanzrahmen erforderlich machen würde, und die Governance, in der Fragen der Verteilung und der Verteilungsstrukturen zu klären sind.

Der Umweltrat unterstützte weiterhin die vom Rat für Wirtschaft und Finanzen am 15.03.2022 angenommene Allgemeine Ausrichtung zur Einigung bzgl. des CO2-Grenzausgleichssystems (»Carbon Border Adjustment Mechanism« – CBAM). Der Rat befürwortete eine Zentralisierung der CBAM-Verwaltung auf EU-Ebene und forderte, dass Einfuhren mit einem Wert unterhalb von 150 EUR von der CO2-Grenzabgabe ausgenommen werden. Hinsichtlich der erfassten Sektoren wurden keine Änderungen im Vergleich zum Vorschlag der EU-Kommission vorgesehen. Es bestand noch Diskussionsbedarf bzgl. der Fragen, wie schnell kostenlose Emissionsrechte für die Industrie wegfallen sollen und wie die Einnahmen aus CBAM zu verwenden seien. Die Trilog-Verhandlungen sollen nicht vor Klärung dieser Fragen begonnen werden. Die EU-Kommission will die Ratsposition erst bewerten, wenn auch das Europäische Parlament seine erste Lesung zum CBAM-Dossier gehalten hat.

Die Ministerinnen und Minister für Tourismus tagten zum erstmals unter französischem Vorsitz informell in Dijon, wo sie sich zu Themen wie Nachhaltigkeit sowie der Stärkung und Erholung des innereuropäischen Tourismus austauschten.

(ED) Die Tourismusministerinnen und -minister trafen sich in einem ersten Rundtischgespräch mit Thierry Breton, EU-Kommissar für den Binnenmarkt, sowie der Weltorganisation für Tourismus und dem »World Travel & Tourism Council« (WTTC).

Die Präsidentin und Geschäftsführerin des WTTC, Julia Simpson, forderte die Ministerinnen und Minister auf, die derzeit noch geltenden Corona-Beschränkungen aufzuheben sowie die Reise- und Tourismusbranche dabei zu unterstützen, sich zu erholen. Wenn die COVID-19-Beschränkungen aufgehoben würden, könne der Reise- und Tourismussektor laut Simpson rund 24 Millionen Menschen in der EU beschäftigen. Während des Treffens hob die WTTC-Präsidentin auch die Bedeutung einer nachhaltigen Erholung hervor. Sie sagte, dass die Luftfahrtindustrie dringend Unterstützung bei der Reduzierung der Kohlenstoffemissionen benötige. Aufgrund des Krieges in der Ukraine und der Sperrung des russischen Luftraums würden die Flugzeuge im Zickzackkurs über Europa fliegen und dabei zusätzlichen Treibstoff verbrauchen.

Im Anschluss diskutierten die Ministerinnen und Minister und der EU-Kommissar die von den verschiedenen Mitgliedstaaten umgesetzten Maßnahmen zur Förderung des innereuropäischen als auch des nachhaltigen Tourismus.

Beim zweiten Runden Tisch standen die Instrumente, die Europa zu einem weltweit attraktiven Ziel für nachhaltigen Tourismus machen, im Mittelpunkt. Die französische Präsidentschaft betonte den Wandel des Sektors und die Förderung von nachhaltigen Transportmitteln und wirkte auf die Ausarbeitung einer europäischen Tourismusagenda 2030/2050 zur Erarbeitung gemeinsamer Arbeitsschwerpunkte hin.

(JB) Am 24.03.2022 hat das Europäische Parlament den Einsatz von Kohäsionsmitteln zugunsten von Flüchtlingen in Europa (»Cohesion Action for Refugees in Europe/CARE«) im Dringlichkeitsverfahren mit 562 gegen 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen gebilligt.

Mit den Änderungen wird es möglich sein, verfügbare Mittel umzuverteilen, um EU-Länder und ihre Regionen dabei zu unterstützen, Menschen Nothilfe zu leisten, die vor der russischen Invasion in der Ukraine fliehen. Zu den Hilfsmaßnahmen gehören u. a. der Zugang zu Notunterkünften, die Versorgung mit Nahrungsmitteln und Wasser sowie medizinische Versorgung oder Bildung. Dazu könnten Kohäsionsmittel aus dem Zeitraum 2014-2020 gehören, die noch nicht zugewiesen oder verwendet wurden, sowie zusätzliche 10 Mrd. EUR aus der Aufbauhilfe für den Zusammenhalt und die Gebiete Europas (REACT-EU). Die EU-Länder können die Rückerstattung von Geldern rückwirkend ab dem 24.02.2022 beantragen, die sie zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge ausgegeben haben. Die EU wird in der Lage sein, 100 Prozent (statt der üblichen 85 Prozent) der von den Mitgliedstaaten ausgegebenen Kohäsionsmittel für ein weiteres Jahr (von Mitte 2021 bis Mitte 2022) zu finanzieren.

Nach der formellen Annahme durch den Rat der EU können die Änderungen einen Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten.

Künftig sollen verschärfte Anforderungen an den gesamten Produktlebenszyklus, zum Beispiel bei Nachhaltigkeit und Kennzeichnung von Batterien, gestellt werden. Unternehmen sollen zudem sicherstellen, dass Verpflichtungen bezüglich der Menschenrechte in der Wertschöpfungskette eingehalten werden.

(CL) Das EU-Parlament hat am 09.03.2022 mit großer Mehrheit seinen Standpunkt hinsichtlich des Entwurfs der Europäischen Kommission für eine Verordnung über Batterien und Altbatterien festgelegt. Damit ist der Weg für Trilogverhandlungen mit dem Rat der EU frei.

Die Parlamentarier/innen schlagen unter anderem – über den Verordnungsvorschlag der EU-Kommission vom Dezember 2020 hinausgehend – vor, eine neue Kategorie von »Batterien für leichte Verkehrsmittel« wie Elektrofahrräder, sowie Vorschriften für eine Erklärung und Kennzeichnung des CO2-Fußabdrucks in den Verordnungstext einzufügen.

Mit den Neuregelungen soll künftig das gesamte »Leben« einer Batterie, vom Design über die Produktion bis zum »Lebensende« (»end-of-life«), geregelt werden. Neben der verbraucherfreundlicheren Kennzeichnung und Handhabung von Batterien sollen in Zukunft auch Mindestziele für rückgewonnenes Kobalt, Blei, Lithium oder Nickel aus Abfällen zur Wiederverwendung in neuen Batterien und strengere Sammelziele für Gerätebatterien beachtet werden. Europa möchte damit zum Trendsetter für den weltweiten Batteriemarkt werden.

Die geplanten Neuregelungen dürften neben den zu erwartenden beachtlichen ökologischen und ethischen Verbesserungen auf der einen Seite bei den Unternehmen auf der anderen Seite zu mehr Aufwand unter anderem bzgl. Herstellung und Dokumentation führen. Da der Freistaat Sachsen ein Produktions- und Verwertungsstandort von Batterien bzw. Batteriezellen ist und Batterien in großer Zahl in den sächsischen Automobilwerken verbaut werden, sind auch hier Auswirkungen zu erwarten.

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Über 2.000 europäische Kommunal- und Regionalpolitikerinnen und -politiker kamen am 03./04.03.2022 in Marseille zu ihrem alle zwei Jahre stattfindenden Gipfel zusammen. Partizipationsmöglichkeiten von Bürgerinnen und Bürgern bei europäischen Entscheidungen standen auf der Tagesordnung, Demokratie, Bildung und Kultur im digitalen Zeitalter sowie der Beitrag der Städte und Gemeinden zur Konferenz zur Zukunft Europas. Doch diese Themen rückten angesichts des Krieges in Europa in den Hintergrund.

(BG) Die Farben des Gipfels waren lange vorher ausgewählt, der Zufall wollte es, dass die ukrainischen Nationalfarben blau und gelb zugleich die Farben des Gipfels waren, der von Solidarität mit der Ukraine geprägt war. Diese Solidarität beginnt in den Städten und Gemeinden, dort werden die Hilfsgüter gepackt und Flüchtende aufgenommen, machten die Delegierten deutlich.

Sie verurteilten in einer Erklärung die militärische Aggression Russlands und bekräftigten die Solidarität mit der Ukraine. Sie riefen alle lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf, die Ukraine in dieser Zeit der Not zu unterstützen. Dem europäischen Ausschuss der Regionen (AdR), neben der französischen Region Provence-Alpes-Côte d´Azur Mitausrichter des Gipfels, war es gelungen, Vitali Klitschko, den Bürgermeister von Kiew, mit einer Videobotschaft zur Lage in seiner Stadt in die Veranstaltung einzubinden. Der Präsident des AdR Apostolos Tzitzikostas betonte, dass Klitschko einer von ihnen sei und verkündete die Ehrenmitgliedschaft des Kiewer Bürgermeisters im AdR.

Im und am Rathaus von Marseille fanden während des Gipfels zwei Solidaritätsveranstaltungen für die Ukraine statt, an der eine Vielzahl der Delegierten teilnahmen.

Die Kommunal- und Regionalpolitiker verabschiedeten am Ende das Manifest von Marseille, in dem sie darauf aufmerksam machen, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften das Fundament der EU seien, die Mitgliedstaaten die Mauern und die EU das Dach. Sie sprachen sich für eine europäische Gesundheitsunion aus und forderten eine zukunftsorientierte Agenda für den ländlichen Raum.

Der Freistaat Sachsen wurde durch Thomas Schmidt, Sächsischer Staatsminister für Regionalentwicklung, vertreten, der Görlitzer Landrat Bernd Lange repräsentierte den Deutschen Landkreistag. Schmidt und Lange sind Mitglieder des AdR.

Den Veranstaltern gelang es, sowohl zu Beginn als auch zum Ende des Gipfels emotionale Momente zu kreieren. Zu Beginn wurde eine Gedenkminute für die Opfer in der Ukraine abgehalten und zum Schluss, nach einer Diskussion über die Zukunft der europäischen Demokratie, das Engagement der Jugend und europäische Werte zeigte das »Ballet Preljocaj« eine umjubelte Performance zeitgenössischen Balletts.

Das neue Datengesetz (»Data Act«) soll bisherige Beschränkungen bei der Nutzung von großen, nicht personengebundenen Datensätzen, die unter anderem von vernetzten Geräten oder autonomen Fahrzeugen erzeugt werden, lockern. Profitieren sollen hiervon Verbraucher/innen und Unternehmen gleichermaßen.

(CL) Die Europäische Kommission hat am 23.02.2022 ihren Vorschlag für ein europäisches Datengesetz in Form eines Verordnungsvorschlags veröffentlicht. Angesichts der stark ansteigenden Menge an Daten ist eines der Ziele des Kommissionsvorschlags die verstärkte Nutzbarmachung von großen, nicht personengebundenen Daten für Konsumenten/innen und Unternehmen – das »Internet der Dinge« (IoT - Internet of Things) spielt hierbei eine besondere Rolle. So sollen beispielsweise bei anfallenden Wartungen bzw. Reparaturen Kunden/innen künftig entscheiden dürfen, ob die auf dem vernetzten Gerät gesammelten und abgespeicherten Daten vom Hersteller des Geräts oder von einem/r Dritten genutzt werden dürfen. Ein weiterer Ansatzpunkt ist die verstärkte Nutzung von vernetzten Geräten produzierten Daten für maschinelle Lernprozesse; auch für die künftige Gestaltung und Nutzung von künstlicher Intelligenz sind solche Daten von Bedeutung.

Einen weiteren Schwerpunkt des Datengesetzes stellen Regelungen zur Verbesserung der Lage von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bei Vertragsverhandlungen dar, um Ungleichgewichte in Verträgen über die gemeinsame Datennutzung zu verhindern. Die EU-Kommission plant zudem, Mustervertragsbedingungen zu entwickeln, um KMU dabei zu helfen, faire Verträge über die gemeinsame Datennutzung abzufassen und auszuhandeln. Im Krisenfall – wie etwa bei Überschwemmungen – sollen öffentliche Stellen künftig zudem Zugriff auf Daten im Besitz des Privatsektors erhalten können.

Der Vorschlag der EU-Kommission dürfte nicht überall auf ungeteilte Zustimmung stoßen. Die Herausgabe von (vernetzten) Geräten und Maschinen erzeugten Daten ist Teil des Geschäftsmodells von zahlreichen Unternehmen. Demgegenüber steht – mit Blick auf Märkte wie USA und China - das Bestreben der EU, große, nicht personengebundene Daten (»Big Data«) verstärkt für wirtschaftliche Aktivitäten und Innovationen zu nutzen. Auch dürfte die Akzeptanz für die beabsichtigte größere Wahlfreiheit von Verbraucher/innen bei Wartungs- bzw. Reparaturfällen von (vernetzten) Geräten eher hoch sein.

Vom 09. bis 12.06.2022 soll in Brüssel ein Festival des Neuen Europäischen Bauhauses stattfinden. Es bietet Gelegenheit, die Werte und Prinzipien des Neuen Europäischen Bauhauses zu präsentieren. Dazu können Bewerbungen bis 07.03.2022 eingereicht werden.

(HJG) Laut Aussagen der Europäischen Kommission können sich Organisationen, Kunstkollektive, Institutionen, Universitäten, Architekten/innen, Städte, Regionen, Unternehmen, Künstler/innen, Studierende, Wissenschaftler/innen und alle Interessierten am ersten Festival des Neuen Europäischen Bauhauses beteiligen. Das Festival wird aus einer Präsenzveranstaltung in Brüssel sowie Online-Angeboten bestehen. Die hybride Veranstaltung bietet Live-Performances, Ausstellungen, Mitmachaktionen sowie ein Forum für Diskussionen und Ideenaustausch.

Wer sich näher mit dem Neuen Europäischen Bauhaus beschäftigen möchte, sollte auf den aktuellen »Horizon Europe and new European Bauhaus NEXUS report« zurückgreifen, der am 11.02.2022 von der EU-Kommission veröffentlicht wurde.

Der Report fast die Ergebnisse eines hochrangig besetzten Workshops am 30.11.2021 mit Expertinnen und Experten für Architektur, Umwelt, Design, Klima und Energie zusammen. Ziel des Berichts ist es, die Leitprinzipien des Neuen Europäischen Bauhauses herauszuarbeiten. Er enthält hierzu eine Reihe von Empfehlungen zu den drei Säulen des Neuen Europäischen Bauhauses: Nachhaltigkeit, Kreativität und Inklusion.

Die von der Kommission im Fit for 55-Paket vorgeschlagene Maßnahme der Einführung eines zweiten Emissionshandelssystems für Gebäude und Verkehr führte im Umweltausschuss des Parlaments am 10.02.2022 zu heftigen Diskussionen, die von konstruktiven Änderungsvorschlägen bis zur Ablehnung reichten.

(HJG) Am 10.02.2022 diskutierten die Abgeordneten des Europäischen Parlaements im Umweltausschuss (ENVI) sehr kontrovers über den Berichtsentwurf von MdEP Peter Liese (EVP/Deutschland) zur Einführung eines zweiten Emissionshandelssystems (ETS2) für Gebäude und Verkehr. Liese hatte eine Ausweitung des Anwendungsbereichs des ETS2 auf alle Brennstoffe aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung vorgeschlagen. Dagegen setzen die Grünen/EFA-Abgeordneten anstelle des ETS2 auf regulatorische Instrumente wie beispielsweise die schrittweise Abschaffung von Verbrennungsmotoren bis 2030 und die Aufstockung der Mittel für Energieeffizienz, so der Schattenberichterstatter Michael Bloss (Grüne/EFA/Deutschland). Dieser Argumentation folgte auch der Schattenberichterstatter Alexandr Vondra (EKR/Tschechische Republik). Er sei besorgt wegen des enormen Kostenanstiegs in vielen Segmenten der Gesellschaft. Tiemo Wölken, (S&D/Deutschland) meldete Zweifel an der Umverteilung in der im Vorschlag des Berichterstatters Liese vorgeschlagenen Form an. In die gleiche Richtung äußerte sich auch sein sozialdemokratischer Kollege Javier López (Spanien). Martin Hojsík (Renew Europe/Slowakei) räumte Bedenken gegen das ETS2 ein, betonte aber die Notwendigkeit von Alternativen zum ETS1. Pascal Canfin (Renew Europe/Frankreich), Vorsitzender des ENVI-Ausschusses, hält das ETS2 sogar für einen Fehler und schlägt dessen Anwendung nur für Unternehmen in Bezug auf Geschäftsgebäude und schwere Nutzfahrzeuge vor.

Während das ETS1 nach Meinung der Abgeordneten nur Auswirkungen auf die Industrie habe, lehnt eine Reihe der MdEP’s aus verschiedenen Parteien das ETS2 wegen der aus ihrer Sicht negativen Auswirkungen auf die Menschen ab.

Die Europäische Kommission argumentierte gegen die von Liese vorgeschlagenen Änderungen, insbesondere zur Ausweitung des Anwendungsbereichs des ETS2 auf alle fossilen Brennstoffe, dass nach umfangreicher Auswertung der Vor- und Nachteile einer solchen Einbeziehung so gut wie keine Verringerung des Verwaltungsaufwandes zu erwarten sei. Außerdem stelle eine Befreiung für alle privaten Kraftstoffe keine zielgerichtete Lösung dar. Vielmehr würde es dadurch zu einem erheblichen Rückgang der Einnahmen aus der Versteigerung von Zertifikaten kommen.

Neben der Kritik am ETS2 stritten die MdEP’s auch über die Abschaffung der kostenlosen Emissionszertifikate. Jytte Guteland (S&D/Schweden) plädierte für eine schnellere Abschaffung der kostenlosen Zuteilung als im Vorschlag von Liese. In die gleiche Richtung äußerte sich auch ihr sozialdemokratischer Kollege Mohammed Chahim (Niederlande) in seinem Bericht über den Mechanismus zur Anpassung der Kohlenstoffgrenzen (CBAM).

Da die Ergebnisse dieser Diskussionen auch für Sachsen erhebliche Auswirkungen haben, bleibt abzuwarten, wie und wann eine entsprechende Einigung zunächst im EU-Parlament und schließlich in den Trilogen aussehen wird.

(CL) Das Europäische Parlament hat am 17.02.2022 einen mit dem Rat der EU im Juni 2021 im Trilog ausgehandelten Kompromiss zur Reform der Straßenbenutzungsgebühren in der EU angenommen; der Rat hatte zuvor seine Zustimmung im November 2021 erteilt.

Auf der Grundlage der neuen Vorschriften sollen die Straßenbenutzungsgebühren für Lkw, die im transeuropäischen Kernverkehrsnetz unterwegs sind, bis 2030 größtenteils von einer zeitabhängigen auf eine kilometergenaue Berechnung umgestellt werden. Ausnahmen bleiben jedoch möglich. Die Mitgliedstaaten werden durch die neue Richtlinie nicht gezwungen, für die Benutzung ihrer Straßen Gebühren zu erheben. Sollten sie sich jedoch dafür entscheiden, müssen sie die EU-Vorschriften einhalten.

(HJG) Elf europäische Unternehmen (Ceconomy, Colruyt, Decathlon, Engie, Erste Group, H&M Group, L'Oréal, LEGO, Philips, Renwed und Vėjo projektai) haben sich im Rahmen einer am 10.02.2022 gestarteten Initiative »Sustainable Consumption Pledge« der Europäischen Kommission dazu verpflichtet, die Kreislauffähigkeit ihrer Aktivitäten zu erhöhen. EU-Kommission und Unternehmen verfolgen das Ziel, mehr recycelte oder nachhaltig beschaffte Materialien zu verwenden, weniger Abfall zu erzeugen, weniger Energie zu verbrauchen und die soziale Nachhaltigkeit in der gesamten Lieferkette ihres Unternehmens zu berücksichtigen. Die elf genannten Unternehmen verpflichten sich freiwillig zu Maßnahmen, die über ihre gesetzlichen Verpflichtungen hinausgehen.

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Mit dem am 08.02.2022 von der EU-Kommission vorgelegten European Chips Act will der zuständige Kommissar Thierry Breton in der Mikroelektronik den USA und China Paroli bieten und Europas technologische Führungsrolle stärken. Rund 43 Mrd. EUR sollen mobilisiert werden, um den Bau von Megafabriken, Forschung und Innovation, Pilotprojekte und Start-ups zu unterstützen.

(HJG) »Es gibt keine politische Souveränität mehr ohne technologische Souveränität«, erklärte der französische Wirtschaftsminister Bruno Le Maire in einer Konferenz zur digitalen Souveränität am 07.02.2022 in Paris und forderte angesichts von China und den USA auch einen »europäischen technologischen Aufbruch«. Der Zeitpunkt war sicher kein Zufall, denn bereits einen Tag später veröffentlichte die Europäische Kommission den European Chips Act (Europäisches Chip-Gesetz), der die Versorgungssicherheit, Resilienz und technologische Führungsrolle der EU im Bereich Halbleitertechnologien und -anwendungen sichern soll.

»Der Halbleitersektor ist sowohl kapital- als auch wissensintensiv und unterliegt einer schnellen technologischen Entwicklung. Die Chipproduktion findet in einer Lieferkette statt, die global, komplex und in einigen wichtigen Segmenten übermäßig konzentriert ist«, heißt es in der Strategie. Mit dem Europäischen Chip-Gesetz wird deshalb das Konzept der »First-of-a-kind«-Anlagen eingeführt, hochmoderne Fabriken, die den technologischen Status Europas verbessern sollen. Diese können die Form von integrierten Produktionsanlagen für die Chipfertigung und von offenen europäischen Gießereien für das Chipdesign annehmen. Beide Arten von Anlagen sollen sich positiv auf die Wertschöpfungskette in der EU auswirken, nicht den Verpflichtungen von Drittländern unterliegen und eine klare Verpflichtung zu Investitionen in die nächste Chip-Generation haben. Darüber hinaus plant die EU-Kommission den Aufbau einer groß angelegten Design-Infrastruktur für integrierte Halbleitertechnologien in Form einer virtuellen Plattform für Unternehmen und Forschungseinrichtungen.

Das Gesetz soll 43 Mrd. EUR in Form von öffentlichen und privaten Investitionen mobilisieren und sieht Maßnahmen vor, um gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und internationalen Partnern künftige Unterbrechungen der Lieferketten zu verhindern, sich darauf vorzubereiten, ihnen vorzugreifen und rasch darauf zu reagieren. EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton will die EU so wieder zu einem Schwergewicht in der Chipproduktion machen und die Versorgung für Zukunftsprojekte sicherstellen. Der Anteil der Chipproduktion auf der Welt soll von heute 10 Prozent bis 2030 auf 20 Prozent steigen. Da die EU-Kommission davon ausgeht, dass sich der Markt bis dahin verdoppelt, läuft das auf eine Vervierfachung der Produktion hinaus.

Die Hauptbestandteile des Pakets sind:

  • Die Initiative »Chips für Europa«, mit der die EU Pilotprojekte, Quantenchips oder das Chip-Design fördert. Dafür sollen 11 Mrd. EUR bereitgestellt werden, um Forschung, Entwicklung und Innovation zu stärken, den Einsatz fortschrittlicher Halbleiter-Werkzeuge und die Errichtung von Pilotanlagen für Prototypen sowie das Testen und Erproben von neuen Halbleitermodellen für innovative praktische Anwendungen sicherzustellen, Fachkräfte auszubilden und ein vertieftes Verständnis des Halbleiter-Ökosystems und der Wertschöpfungskette zu entwickeln. Davon kommen bis zu 1,65 Mrd. EUR aus dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont Europa und 1,35 Mrd. EUR sind in den Clustern 3, 4 und 5 reserviert sowie 300 Mio. EUR im Rahmen des Europäischen Innovationsrats vorgesehen. Außerdem schlägt die EU-Kommission vor, den Etat von Horizont Europa um 400 Mio. EUR zu kürzen, um die für das Programm »Digitales Europa« verfügbaren Beträge zu erhöhen. Diese Mittel sollen in späteren Programmlaufzeiten wieder ausgeglichen werden. Außerdem soll das Gemeinsame Unternehmen für digitale Schlüsseltechnologien in das Gemeinsame Unternehmen für Chips umbenannt werden.
  • Durch Anreize für Investitionen und verbesserte Produktionskapazitäten soll ein neuer Rahmen die Versorgungssicherheit gewährleisten, Darüber hinaus soll ein Chip-Fonds Start-ups den Zugang zu Finanzmitteln erleichtern. Er soll eine spezielle Beteiligungsinvestitionsfazilität für Halbleiter im Rahmen von InvestEU umfassen, um Scale-ups sowie kleine und mittlere Unternehmen zu unterstützen und ihre Marktexpansion zu erleichtern.
  • Ein Mechanismus für die Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten und der EU-Kommission soll zur Überwachung des Angebots an Halbleitern, zur Abschätzung der Nachfrage und zur Vorwegnahme von Engpässen dienen.

Die EU-Kommission legte ferner eine einschlägige Empfehlung an die Mitgliedstaaten vor, um die sofortige Aktivierung des Koordinierungsmechanismus zwischen den Mitgliedstaaten und der EU-Kommission zu ermöglichen. Für Sachsen ist das Europäische Chip-Gesetz von herausragender Bedeutung. Immerhin befindet sich neben den Regionen Grenoble (Frankreich) und Leuven (Belgien) eine der drei größten Chip-Herstellerregionen in Dresden.

Ministerpräsident Kretschmer begrüßte das Maßnahmenpaket der EU-Kommission »als große Chance für den Mikroelektronik-Standort Sachsen«.

Auch die Vorsitzende des Binnenmarktausschusses des Europäischen Parlaments, Anna Cavazzini (Grüne/EFA/Deutschland) begrüßte das Maßnahmenpaket der EU-Kommission mit dem Ziel, die Produktion zu stärken und die Widerstandsfähigkeit des Binnenmarktes in Krisenzeiten zu verbessern.

Sachsen ist Produktionsstandort Nr. 1 im Bereich der Mikroelektronik in Europa. Hier betreiben Globalfoundries, Infineon, Bosch und X-Fab große Chipwerke, aber auch viele kleine und mittelständische Technologieunternehmen machen die besondere Bedeutung von »Silicon Saxony« aus.

Entscheidend sind weiterhin Änderungen, die Breton am EU-Beihilferecht plant. Bisher sind Staatsbeihilfen weitgehend auf Forschung oder »Weltneuheiten« beschränkt. Diese Schwelle wird nun weiter gesenkt.

Die Mitgliedstaaten werden von der EU-Kommission aufgefordert, unverzüglich mit Koordinierungsbemühungen im Einklang mit der Empfehlung zu beginnen.

Das EU-Parlament und der Rat werden nun den Vorschlag für ein Europäisches Chip-Gesetz im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren behandeln. Bei der Übernahme der Ratspräsidentschaft bezeichnete Macron das Thema bereits als prioritär. Zeitgleich zur Veröffentlichung des Europäischen Chip-Gesetzes hat Frankreichs EU-Minister Clément Beaune eine neue Initiative vorgestellt, die von der EU-Kommission unterstützt wird, und an der sich bereits 16 Mitgliedsländer beteiligen.

Die neue EU-Normungsstrategie soll stärker geopolitisch ausgerichtet sein, die Unternehmen unterstützen, die Interoperabilität von Produkten und Dienstleistungen zu gewährleisten, und den Wandel hin zu einer grünen und einer digitalen Wirtschaft ermöglichen.

(CL) Die Europäische Kommission hat am 02.02.2022 eine neue EU-Normungsstrategie vorgeschlagen. Sie besteht aus:

  • einer Mitteilung mit dem Titel »Eine EU-Strategie für Normung Globale Normen zur Unterstützung eines resilienten, grünen und digitalen EU‑Binnenmarkts festlegen« (KOM(2022) 31);
  • einem Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 hinsichtlich der Entscheidungen der europäischen Normungsorganisationen über europäische Normen und Dokumente der europäischen Normung (KOM(2022) 32);
  • einem Bericht (Englisch) über die Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 von 2016 bis 2020 (KOM(2022) 30);
  • einem Arbeitsprogramm plus Anhang (Englisch) der EU 2022 für europäische Normung (C(2022) 546 / C(2022) 546 ANNEX).

Begründet werden die vorgeschlagenen Maßnahmen mit der gewachsenen strategischen Bedeutung von technischen Normen bzw. der aus ihr erwachsenen Fähigkeit, Abhängigkeiten der EU von anderen Ländern und Märkten zu verringern. Des Weiteren werde durch die Fähigkeit, weltweit gültige Normen festzulegen die globale Wettbewerbsfähigkeit der EU sowie ihrer Unternehmen verbessert.

Die Vorschläge der EU-Kommission konzentrieren sich auf fünf Bereiche. Der Normungsbedarf in strategischen Bereichen soll künftig frühzeitig erkannt und bewältigt werden. Ab 2022 sollen die Normungsprioritäten festgelegt werden, beginnend mit dem jährlichen Arbeitsprogramm der EU für europäische Normung für das Jahr 2022. Zudem plant die EU-Kommission die Schaffung der Funktion eines Leitenden Normungsbeauftragten, der in der gesamten EU-Kommission auf hoher Ebene Leitlinien für Normungstätigkeiten vorgeben soll.

Zur Verbesserung der Governance im Normenbereich schlägt die EU-Kommission vor, dass künftig Aufträge, die den europäischen Normungsorganisationen von der EU-Kommission erteilt werden, von den nationalen Normungsgremien der EU- und EWR-Mitgliedstaaten zu bearbeiten sind. Ziel ist die Verhinderung einer Einflussnahme von Akteuren/innen aus Ländern außerhalb der EU und des EWR auf die Entscheidungsprozesse bei der Entwicklung von Normen.

Ein neuer Mechanismus soll dazu beitragen, Informationen auszutauschen und den europäischen Ansatz für die internationale Normung zu koordinieren und zu stärken. Des Weiteren soll eine stärkere Koordinierung zwischen den EU-Mitgliedstaaten und gleich gesinnten Partnern/innen angestrebt werden.

Die Möglichkeiten der EU-finanzierten Forschung sollen künftig besser ausgeschöpft werden. Bis Mitte 2022 soll darüber hinaus ein europäischer Verhaltenskodex für Forschende im Bereich Normung ausgearbeitet werden, um Normung und Forschung/Innovation im Wege des Europäischen Forschungsraums (EFR) stärker miteinander zu verknüpfen.

Angesichts des bevorstehenden Generationenwechsels im Normungsbereich will die EU-Kommission außerdem akademische Kreise stärker für Normen sensibilisieren und dafür zum Beispiel EU-Hochschultage und Ausbildungsmaßnahmen für Forschende organisieren.

Für den Industriestandort Sachsen und seine in der EU sowie weltweit aktiven Unternehmen sind Normen für den Absatz ihrer Produkte von großer Bedeutung.

Ein neuer Übergangsplan für den europäischen Tourismus markiert den Beginn der Umsetzung der aktualisierten Industriestrategie mit Maßnahmen in 27 Bereichen von Investitionen in die Kreislaufwirtschaft bis zum Datenaustausch und legt die Tourismusagenda für das kommende Jahrzehnt fest.

(ED) Akteure der Tourismusbranche haben gemeinsam mit der Europäischen Kommission einen Übergangsplan für den Tourismus in Europa erarbeitet, der am 08.02.2022 vorgestellt wurde.

Hier werden Ergebnisse und Maßnahmen dargestellt, die zur Beschleunigung des von der EU-Kommission anvisierten grünen und digitalen Übergangs beitragen und das touristische Ökosystem widerstandsfähiger werden lassen sollen. Laut EU-Kommission sei eine gemeinsame Vision für den Tourismus in der EU entwickelt worden, aufgrund derer die Agenda für den europäischen Tourismus für die nächsten zehn Jahre festgelegt werden kann. Der Übergangspfad für den Tourismus trägt auch den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 27.05.2021 Rechnung, in denen die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten ersucht werden, in Zusammenarbeit mit einschlägigen Interessenträgern eine Europäische Tourismusagenda zu entwickeln.

Der Plan umfasst Maßnahmen in 27 Bereichen, wie beispielsweise Investitionen in die Kreislaufwirtschaft, um Energie- und Wasserverbrauch, Abfallerzeugung sowie Umweltverschmutzung zu verringern und gleichzeitig der steigenden Nachfrage nach nachhaltigem Tourismus besser gerecht zu werden. Doch auch der verstärkte Austausch von Daten, um neue innovative Tourismusdienstleistungen zu ermöglichen und das nachhaltige Management von Reisezielen zu verbessern gehört dazu, ebenso wie die Förderung qualifizierter Arbeitskräfte und attraktiver Karrieren im Tourismusbereich.

Alle Gruppen, Akteure und Beteiligte sind nun aufgefordert, sich aktiv in den kommenden Prozess zur Umsetzung der Strategie einzubringen. Dieser wird von einer eigens eingerichteten Arbeitsgruppe für Tourismus innerhalb des Industrieforums der EU-Kommission unterstützt. Dies soll u. a. auf einer gemeinsamen Online-Plattform geschehen, die bis Ende 2022 eingerichtet sein soll und die auch den Fortschritt der Zusammenarbeit überwachen wird.

Die EU-Kommission startete außerdem eine Online-Umfrage, in der die Tourismusgemeinschaft in der EU aufgefordert wird, Informationen über ihre individuellen und kollektiven Beiträge auszutauschen und ihr Interesse an einer Zusammenarbeit bei der Umsetzung des Übergangs zu bekunden.

Seit 2019 hat sich in Sachsen die Staatsministerin für Kultur und Tourismus das Thema auf die Fahnen geschrieben und nun gemeinsam mit der Tourismus Marketing Gesellschaft Sachsen mbH im Januar 2022 eine neue digitale Plattform eingerichtet. Das Sachsen-Tourismusnetzwerk, kurz SaTourN, ist die erste zentrale, landesweite Datenbank mit Informationen zu touristisch erlebbaren Angeboten in Sachsen.

(CL) Die Europäische Kommission hat am 26.01.2022 einen Entwurf für »Eine europäische Erklärung zu den digitalen Rechten und Grundsätzen für die digitale Dekade« angenommen. In ihr werden politische Absichten dargelegt, an denen sich Bürger/innen, Unternehmen, öffentliche Verwaltungen sowie politische Entscheidungsträger/innen orientieren sollen.

In der aus einer Präambel und sechs Kapiteln bestehenden Erklärung werden beispielsweise der Zugang zu digitaler Bildung und zu digitalen öffentlichen Diensten, die Interaktion mit Algorithmen und Systemen der künstlichen Intelligenz, das Recht auf freie Meinungsäußerung im Online-Umfeld, der Schutz der Privatsphäre und individuelle Kontrolle über Daten sowie der Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Online-Welt angesprochen. Ziel der EU-Kommission ist die Unterzeichnung der Erklärung durch Europäisches Parlament, Rat der EU und EU-Kommission bis spätestens Sommer 2022.

(HJG) Die Europäische Kommission und der Bausektor haben am 08.02.2022 eine Qualifikationspartnerschaft im Rahmen des Pakts für Kompetenzen ins Leben gerufen. Ziel der Partnerschaft ist es, in den nächsten fünf Jahren mindestens 25 Prozent der Arbeitskräfte des Baugewerbes, d. h. drei Millionen Beschäftigte, höher zu qualifizieren oder umzuschulen. Schwerpunkt der Partnerschaft liegt auf Kompetenzen in Bereichen wie Energieeffizienz, Kreislaufwirtschaft und Digitalisierung. Die Partnerschaft soll dazu beitragen, dass das Baugewerbe mit dem grünen und digitalen Wandel Schritt hält und die in der Renovierungswelle festgelegten Ziele erreicht werden. Die Renovierung und Dekarbonisierung des europäischen Gebäudebestandes ist eine große Herausforderung, aber diese Partnerschaft soll es ermöglichen, die damit verbundenen Geschäftsmöglichkeiten zu nutzen.

Am 12.01.2022 veröffentlichte das Europäische Parlament einen am 06.12.2021 im Ausschuss für regionale Entwicklung angenommenen Bericht über die Herausforderungen für städtische Gebiete in der Zeit nach der Covid-19-Pandemie.

(HJG) Der Bericht der Parlamentarischen Berichterstatterin Katalin Cseh (Renew/Ungarn) nimmt insbesondere Bezug auf die seit Langem bestehenden Ungleichheiten in sowie zwischen Groß- und Kleinstädten, die durch die Pandemie noch verschärft wurden, den Zugang zu erschwinglichem Wohnraum, Obdachlosigkeit sowie auf soziale Ausgrenzung und Armut.

Weiterhin verweist der Bericht auf die Tatsache, dass in den städtischen Gebieten zu den bestehenden Herausforderungen noch der Klimanotstand und die demografischen Herausforderungen hinzukommen, deren Lösung einen integrierten Ansatz erfordert. Des Weiteren hätten alle europäischen Städte derzeit mit einem beispiellosen Anstieg der Energiepreise zu kämpfen, der die wirtschaftliche Erholung nach der Pandemie zu beeinträchtigen droht.

Der Bericht enthält eine Reihe von Empfehlungen zur Bewältigung einiger der gravierendsten Herausforderungen städtischer Gebiete in der Zeit nach der COVID-19-Pandemie und ist in vier Kapitel untergliedert: Inklusive Städte, grüne Städte, innovative Städte und maßgeschneiderte politische Initiativen.

In diesem Zusammenhang fordert das EU-Parlament die Europäische Kommission auf, die uneingeschränkte Inklusivität zu fördern und den Zugang zu den für die Stadtentwicklung bereitgestellten Mitteln zu ermöglichen, um die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen sicherzustellen, gleichzeitig Investitionen und Reformen zu stabilen sowie hochwertigen Arbeitsplätzen, gestärkten öffentlichen Infrastrukturen und Diensten vorzunehmen sowie einen verbesserten sozialen Dialog zu führen. Es sollen spezifische Strategien und geeignete Maßnahmen festgelegt werden, um Hindernisse in Bezug auf das Recht auf Wohnraum zu überwinden.

In Bezug auf die Nachhaltigkeit wird die Bedeutung einer zukunftsfähigen Stadtentwicklung, einschließlich eines nachhaltigen und erschwinglichen öffentlichen Verkehrs, für den wirtschaftlichen, sozialen sowie territorialen Zusammenhalt in der EU, die Lebensqualität ihrer Bürgerinnen und Bürger und die Erreichung ihrer Klimaneutralitätsziele bis spätestens 2050 betont. Dabei wird auf die Initiative »Neues Europäisches Bauhaus« und ihre Grundsätze hingewiesen, zu denen Nachhaltigkeit, eine Multi-Level-Governance, Ästhetik und Inklusion zählen. Dabei wird auf eine synchronisierte Strategie gesetzt, mit der auf COVID-19 sowie auf den ökologischen und den digitalen Wandel reagiert werden soll, um eine wirtschaftliche Erholung anzustoßen, durch die der nachhaltige Übergang beschleunigt wird. Neben einer Reihe von Einzelmaßnahmen zur Entwicklung nachhaltiger Städte wird besonders die Rolle von Innovationen für die Stadtentwicklung betont.

Die digitalen Kompetenzen sollen gestärkt werden, um den Zugang zu neuen Möglichkeiten auszuweiten. Dazu gehört auch, dass künstliche Intelligenz intelligente Lösungen für Städte ermöglicht, unter anderem eine effizientere Energie-, Wasser- und Abfallbewirtschaftung sowie eine Verringerung von Verschmutzung, Lärm und Verkehrsüberlastung.

Die Lernende Stadt hebt die negativen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Bildung hervor und betont, dass insbesondere Inklusion und der Zugang zu Bildung sichergestellt werden müssen. Ebenso sind Lösungen für die Wiederbelebung der inneren Stadtzentren zu überdenken. Mit maßgeschneiderten politischen Initiativen soll so der COVID-19-Pandemie begegnet werden.

(CL) Am 12.01.2022 sind die ersten elf Calls zur Verbesserung der Infrastrukturen für die digitale Konnektivität, insbesondere Gigabit- und 5G-Netze, im Rahmen des Programms »Connecting Europe Facility« (CEF Digital) veröffentlicht worden. Das Fördervolumen beträgt rund 258 Mio. EUR. Bewerbungsfrist ist jeweils 22.03.2022.

CEF Digital ist neben Verkehr und Energie der dritte Bestandteil der Connecting Europe Facility (CEF), mit der im laufenden Förderzeitraum Investitionen in transeuropäische Netze in den drei Bereichen mit fast 34 Mrd. EUR unterstützt werden sollen. Im Rahmen von CEF Digital sind in den Jahren bis 2027 Fördermittel in Höhe von 2 Mrd. EUR vorgesehen.

(HJG) Die EU-Kommissarin für Innovation, Forschung, Kultur, Bildung und Jugend, Mariya Gabriel, hat am 18.01.2021 die Bewerbungsphase für Preise zum Neuen Europäischen Bauhaus 2022 gestartet. Unterstützt werden sollen Ideen junger Talente unter 30 Jahren sowie bestehende Projekte für Nachhaltigkeit, Inklusivität und Ästhetik, die den europäischen Grünen Deal im Alltag umsetzen und zu attraktiven, nachhaltigen und inklusiven Orten beitragen. Insgesamt 18 Preise werden in vier Kategorien vergeben: Rückbesinnung auf die Natur; Wiedererlangung eines Zugehörigkeitsgefühls; Vorrang für Orte und Menschen, die Unterstützung am stärksten benötigen; Förderung einer langfristigen, auf den Lebenszyklus ausgerichteten und integrierten Denkweise im industriellen Umfeld. Die Bewerbungsfrist endet am 28.02.2022.

In jeder der Kategorien gibt es zwei parallele Wettbewerbsbereiche: »New European Bauhaus Awards«, für bereits vorhandene Beispiele, die in den letzten zwei Jahren abgeschlossen wurden, sowie »New European Bauhaus Rising Stars«, für Konzepte oder Ideen junger Kreativschaffender unter 30 Jahren.

Insgesamt stehen Preisgelder von bis zu 30.000 EUR bereit.

Im Transeuropäischen Netz Verkehr (TEN-V) sollen bestehende Lücken geschlossen, das gesamte Netz modernisiert, der (grenzüberschreitende) Hochgeschwindigkeitsschienenverkehr weiter ausgebaut und die Mobilität in den Städten emissionsärmer werden.

(CL) Die Europäische Kommission hat nach der Veröffentlichung der Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität vom 09.12.2020 am 14.12.2021 ein weiteres Mobilitätspaket vorgelegt. Es besteht im Bereich des TEN-V aus einer Verordnung und einer Mitteilung, aus einer Mitteilung »Aktionsplan zur Stärkung des Schienenpersonenverkehrs auf Fern- und grenzüberschreitenden Strecken«, einer Richtlinie über intelligente Verkehrssysteme sowie einer Mitteilung »Neuer EU-Rahmen für urbane Mobilität«.

Mit den Maßnahmen will die EU-Kommission im Bereich des TEN-V die Weichen dafür stellen, dass Züge auf allen wichtigen Bahnstrecken bis 2040 160 km/h oder schneller fahren und mehr Güter durch mehr Umschlagterminals, höhere Kapazitäten an Güterterminals und kürzere Wartezeiten an Eisenbahngrenzübergängen auf sauberere Verkehrsträger verlagert werden können. Zudem wird mit 2040 eine neue Zwischenfrist eingeführt, damit wichtige Teile des TEN-V bereits vor dem für das Gesamtnetz festgeschriebenen Termin 2050 fertiggestellt werden.

Zur Förderung des Schienenverkehrs insbesondere auf grenzüberschreitenden Strecken soll im kommenden Jahr ein Legislativvorschlag zur Förderung einer multimodalen verkehrsträgerübergreifenden Fahrscheinausstellung vorgelegt werden. Des Weiteren drängt die EU-Kommission darauf, einander überschneidende nationale technische und betriebliche Vorschriften zu identifizieren und aufzuheben sowie die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Fahrgäste die für sie am besten geeigneten Fahrscheine zum attraktivsten Preis finden können. Bis 2030 sollen darüber hinaus mindestens 15 grenzüberschreitende Pilotprojekte unterstützt werden.

Hinsichtlich der Intelligenten Verkehrssysteme (ITS – Intelligent Transport Systems) soll die bestehende Richtlinie aus dem Jahr 2010 aktualisiert und der Zugang zu neuen Diensten erleichtert werden. Konkret geht es darum, bestimmte wichtige Straßen-, Reise- und Verkehrsdaten in digitalem Format im gesamten TEN-V und schließlich im gesamten Straßennetz verfügbar zu machen. Ebenso soll sichergestellt werden, dass den Fahrerinnen und Fahrern im gesamten TEN-V wesentliche sicherheitsbezogene Dienste zugänglich sind.

Der Schwerpunkt des neuen EU-Rahmens für urbane Mobilität liegt auf öffentlichen Verkehrsmitteln (ÖPNV) sowie dem Fußgänger- und Radverkehr. Ziel ist die Reduzierung von Emissionen, Staus sowie Lärm im städtischen Bereich. Hierzu sollen neben dem ÖPNV, Fußgänger- und Radverkehr auch emissionsfreie Lösungen für städtische Fahrzeugflotten, einschließlich Taxi- und Fahrvermittlungsdiensten sowie die Errichtung und Modernisierung multimodaler Knotenpunkte beitragen. Im kommenden Jahr plant die EU-Kommission zudem eine Empfehlung an die Mitgliedstaaten, nationale Pläne zur Unterstützung der Städte bei der Ausarbeitung ihrer Mobilitätspläne zu erstellen.

Die Vorschläge der EU-Kommission zur Förderung des grenzüberschreitenden Verkehrs sind für den Freistaat Sachsen mit seinen zwei EU-Nachbarn und seiner Lage auf dem TEN-V-Korridor OEM (Orient/East-Med) insbesondere hinsichtlich der geplanten Eisenbahnneubaustrecke Dresden-Prag von Bedeutung.

Die Kommission hat sich mit ihrer Initiative Fit for 55 vorgenommen, Klimaschutz und bezahlbares Wohnen zu verbinden und schlägt dafür Mindesteffizienzstandards vor. Bis spätestens 2030 will die Kommission 15 Prozent des Gebäudebestandes saniert haben.

(HJG) Mit der am 16.12.2021 veröffentlichten Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden wird die Strategie für eine Renovierungswelle der Europäischen Kommission in konkrete legislative Maßnahmen gegossen. Gebäude sind der größte Energieverbraucher in Europa – sie verbrauchen 40 Prozent der Energie und verursachen 36 Prozent der Treibhausgasemissionen. Das liegt daran, dass die meisten Gebäude in der EU nicht energieeffizient sind und nach wie vor überwiegend mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.

Die EU-Kommission schlägt vor, dass ab 2030 alle neuen Gebäude emissionsfreie Gebäude sein müssen. Im öffentlichen Sektor müssen alle neuen Gebäude bereits ab 2027 emissionsfrei sein. Dies bedeutet, dass Gebäude nur wenig Energie verbrauchen dürfen, vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, vor Ort keine CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen emittieren dürfen und ihr Treibhauspotenzial auf der Grundlage ihrer Lebenszyklusemissionen in einem Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz angegeben werden muss.

Für Renovierungen werden neue Mindestnormen für die Gesamtenergieeffizienz auf EU-Ebene vorgeschlagen, wonach die am schlechtesten abschneidenden 15 Prozent des Gebäudebestands der einzelnen Mitgliedstaaten so modernisiert werden müssen, dass Nichtwohngebäude bis 2027 und Wohngebäude bis 2030 statt der Einstufung G mindestens das Niveau F gemäß dem Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz erreichen müssen.

Gebäude oder Gebäudeteile, die zum Verkauf oder zur Vermietung angeboten werden, müssen über einen Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz verfügen, und die Energieeffizienzklasse wird in allen Werbeanzeigen angegeben werden müssen. Bis 2025 müssen alle Ausweise auf einer harmonisierten Skala von A bis G beruhen.

Die EU-Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, Renovierungsaspekte in die Vorschriften für öffentliche und private Finanzierungen aufzunehmen und geeignete Instrumente, insbesondere für einkommensschwache Haushalte, einzurichten. Die Mitgliedstaaten bekommen die Möglichkeit, die Nutzung fossiler Brennstoffe in Gebäuden rechtlich zu untersagen. Allein in Deutschland beträgt der Bedarf an Förderung zur wohnkosten-neutralen Erreichung der Klimaziele im Gebäudebestand 25 Mrd. EUR pro Jahr, davon 10 Mrd. EUR pro Jahr für vermietete, und 15 Mrd. EUR pro Jahr für selbstgenutzte Wohneinheiten. Deutliche Kritik an der Richtlinie kommt vom Verband der deutschen Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, eine bedingungslose Pflicht zur Erreichung bestimmter Effizienzstandards mit Bestrafung bei Nichterreichung laufe auf einen enteignungsgleichen Eingriff hinaus, so der Verband.

Die Richtlinie verlangt außerdem die Vorverkabelung aller Parkflächen, um gleichzeitige Lademöglichkeiten an allen Parkplätzen zu schaffen. Außerdem berücksichtigt die Richtlinie keine Ansätze im Quartiers- und Flottenmaßstab, es wird in der Richtlinie nur das einzelne, isolierte Gebäude in den Blick genommen

Die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament müssen dem Vorschlag noch zustimmen.

(CL) Am 06.12.2021 wurde die Marke von 10.000 jungen Unternehmerinnen und Unternehmern überschritten, die im Verlauf des 2009 etablierten Programms EYE (Erasmus for Young Entrepreneurs – Erasmus für Jungunternehmer) unternehmerische Erfahrungen bei einem Gastunternehmen in einem anderen europäischen Land und seit 2018 im Rahmen der EYE Global-Initiative auch in den USA, Kanada, Israel, Singapur, Südkorea und Taiwan sammeln konnten.

Teilnahmeberechtigt sind angehende oder nicht länger als drei Jahre am Markt befindliche Unternehmerinnen und Unternehmer, die bis zu sechs Monate als Gast einen Einblick in die Arbeit eines kleinen und mittleren Unternehmens in einem der insgesamt 44 teilnehmenden Länder erhalten oder als Gastunternehmer/in von den innovativen Ideen eines/r Neuunternehmers/in für ihr Unternehmen profitieren können.

Im März 2020 hatte die EU-Kommission einen Befristeten Rahmen für Beihilfen geschaffen, um Unternehmen in Coronazeiten verstärkt unterstützen zu können. Neben der Verlängerung bis 30.06.2022 werden nun neue Investitions- und Solvenzhilfen ermöglicht.

(CL) Mit der nunmehr sechsten Änderung des Befristeten Rahmens in Form einer Mitteilung verfolgt die EU-Kommission zwei Hauptziele. Zum einen soll durch eine Verlängerung bis 30.06.2022 sichergestellt werden, dass Unternehmen mehr Zeit erhalten, sich zu stabilisieren und nicht plötzlich zum Jahresende 2021 von noch benötigter staatlicher Unterstützung abgeschnitten werden. Die EU-Kommission betrachtet diese Verlängerung als ein progressives Auslaufenlassen der Krisenmaßnahmen angesichts einer ihrer Meinung nach festzustellenden wirtschaftlichen Erholung. Zum anderen hat die EU-Kommission mit der Änderung des Rahmens ein neues und bis 31.12.2022 befristetes Instrument zur Investitionsförderung sowie ein bis 31.12.2023 befristetes Instrument für Insolvenzhilfen eingeführt.

Mit dem Investitionsinstrument könnten künftig Beihilfen außerhalb der bestehenden Regelungen wie etwa Regionalleitlinien genehmigt werden, um Unternehmen höhere Beihilfen für Investitionen zur Beschleunigung des grünen und digitalen Wandels gewähren zu können.

Die Solvenzhilfen sollen insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Start-ups zu Gute kommen. Mitgliedstaaten sollen ermächtigt werden, Garantien gegenüber privaten Intermediären, also Unternehmen, die auf dem Finanzmarkt als Vermittler auftreten, zu geben und damit Kapital für Unternehmen zu mobilisieren und zudem eine Hebelwirkung zu erzielen.

Weitere Änderungen des Befristeten Rahmens betreffen unter anderem eine Verlängerung der Möglichkeit der Mitgliedstaaten, rückzahlbare Instrumente in direkte Zuschüsse umzuwandeln, sowie die Verlängerung und die Anpassung von bestimmten Beihilfehöchstbeträgen im Verhältnis zur verlängerten Laufzeit.

Für den Freistaat Sachsen sowie seine Unternehmen gleich welcher Größe bieten sowohl die Verlängerung der Maßnahmen als auch die beiden neu eingeführten Instrumente Möglichkeiten der Insolvenzvermeidung als auch der Gewährung von Beihilfen an Unternehmen im Hinblick auf den grünen und digitalen Wandel.

Abgeordnete des EU-Parlaments fordern mehr Autonomie der strategischen Industrieproduktion durch Diversifizierung der Bezugsquellen bei gleichzeitiger Beachtung von Nachhaltigkeit sowie von Menschenrechten und Rechten der Arbeitnehmer/innen.

(CL) Das EU-Parlament hat am 24.11.2021 im Wege einer Entschließung einen Bericht der Abgeordneten Hildegard Bentele (EVP/Deutschland) mit 543 gegen 52 Stimmen, bei 94 Enthaltungen zum Themenkomplex der kritischen Rohstoffe angenommen. Neinstimmen kamen insbesondere von den Fraktionen Die Linke (GUE/NGL) sowie Die Grünen/EFA, die meisten Enthaltungen von Die Grünen/EFA. Im Mittelpunkt des Berichts stehen die Bedeutung der kritischen Rohstoffe, wie etwa Seltene Erden, Borat, Platin, Lithium und Iridium, die für die industrielle Produktion in der EU von großer Bedeutung sind. So wird künftig der Bedarf an Lithium – auch in der EU in diesem Bereich vier neue Bergbauvorhaben in den kommenden Jahren in Betrieb genommen werden – zum weiteren Ausbau der Elektromobilität weiter ansteigen. Ein Ansatzpunkt zur Verringerung der Abhängigkeit soll die Diversifizierung der Bezugsquellen – wie etwa der Aufbau neuer strategischer Partnerschaften – außerhalb der EU sein. Eine Konzentration auf Abfallsammlung einschließlich Recycling allein wird von den Abgeordneten des EU-Parlaments hingegen als nicht ausreichend erachtet.

Kritisch stellt das EU-Parlament in seiner Entschließung fest, dass generell die Beschaffung kritischer Rohstoffe häufig mit Umweltauswirkungen wie Verlusten an biologischer Vielfalt oder der Verseuchung von Luft, Boden sowie Wasser einhergeht und fordert, dass im Bergbau sowie in der Veredelung auf die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen umgestellt werden muss. Des Weiteren sind die Abgeordneten der Ansicht, dass es auf Grund von europäischem Recht und internationalen Abkommen nicht zulässig sein und ggf. unterbunden werden sollte, dass Bergbau in Naturschutzgebieten stattfindet, wie beispielsweise in Natura-2000-Gebieten.

Einen weiteren Schwerpunkt legt das EU-Parlament auf Ausbildung und Umschulung von Arbeitnehmer/innen, unter anderem im Hinblick auf den Mechanismus für einen gerechten Übergang (Just Transition) in Bergbauregionen wie beispielsweise Sachsen mit seinen zwei Revieren. Die Kompetenzen aus dem Bergbau sollen dadurch möglichst auf die Gewinnung, die Verarbeitung und das Recycling von Metallen und Mineralen übertragen werden.

Die Wahrung der Menschenrechte sowie der Rechte von Arbeitnehmern/innen wird vom EU-Parlament ebenfalls thematisiert. So fordern die Abgeordneten in ihrer Entschließung ein Verbot der Einfuhr kritischer Rohstoffe aus Drittstaaten, die mit Verstößen gegen die Menschenrechte und Rechte von Beschäftigten wie Zwangsarbeit oder Kinderarbeit im Zusammenhang stehen.

Für den Freistaat Sachsen mit seiner ausgeprägten industriellen Basis ist der Zugang zu kritischen Rohstoffen von großer Bedeutung. Vor diesem Hintergrund laufen mehrere Erkundungsmaßnahmen im Erzgebirge; zudem befindet sich die zuletzt im Jahr 2017 aktualisierte sächsische Rohstoffstrategie derzeit in der Fortschreibung.

Vom 15. bis 17.11.2021 fand online das vierte Treffen der Plattform für einen gerechten Übergang statt. Es bot Vertreterinnen und Vertretern aus Kohleregionen die Möglichkeit zum Austausch über den Strukturwandel und den dafür von der EU zur Verfügung gestellten Fond für einen gerechten Übergang (JTF). Als einzige deutsche Region war die Lausitz präsent. Der sächsische Staatsminister für Regionalentwicklung, Thomas Schmidt, stellte sie als grenzübergreifende Strukturwandelregion vor.

(HJG) Die Plattform für einen gerechten Übergang wurde von den Generaldirektionen Regionalpolitik und Energie der Europäischen Kommission organisiert. Sie brachte Interessenvertreter/innen aus Kohleregionen, kohlenstoffintensiven Regionen sowie Torf- und Ölschieferregionen der gesamten EU zusammen.

Im Mittelpunkt der dreitägigen Diskussionen standen insbesondere die Partizipation der Bürgerinnen und Bürger beim Strukturwandel in den jeweiligen Regionen sowie best practice-Beispiele. So wird beispielsweise ab April 2022 in den Kohleregionen Tschechiens mit Hilfe eines JTF-finanzierten Modernisierungsfonds die Gebäudesanierung mit Gutscheinen unterstützt. In der polnischen Region Oberschlesien setzen sich Bürger und Bürgerinnen sowie die regionale Verwaltung im Widerspruch zu Vorstellungen der Zentralregierung dafür ein, JTF-Mittel regional zu verteilen. Es wird damit gerechnet, dass in der Region der Bedarf an JTF-Mitteln ab 2027 noch einmal bedeutend höher wird.

Obwohl die Möglichkeiten für Bürgerbeteiligungen am Strukturwandel sehr groß sind, beklagt wiederum die tschechische Usti-Region eine mangelnde Beteiligung, weil sowohl die Mittel fehlen, um lokales Engagement zu organisieren, als auch das notwendige Personal. Ähnlich argumentierte auch die bulgarische Region Burgas. Hinzu kommen aber hier auch demographische Probleme und mangende Sachkenntnis. »Es mangelt an Beteiligung, weil es an Sachverstand mangelt.«, so die Aussage auch aus der Region Pernik in Bulgarien.

Der sächsische Staatsminister für Regionalentwicklung, Thomas Schmidt, stellte am ersten Tag in einer vom Ausschuss der Regionen organisierten Rahmenveranstaltung die Herausforderungen und Lösungsansätze für den Strukturwandel in der Lausitz vor und sagte: »Wir freuen uns auf die gemeinsame Aufgabe, die Territorialen Übergangspläne mit den Regionen und den Partnern zu entwickeln. Mit unserem partizipativen Ansatz erhoffen wir uns einen breiten sozialen Dialog und nicht zuletzt eine hohe Akzeptanz der JTF-Förderung vor Ort. Denn der Übergang kann nur gelingen, wenn wir auch mit unseren europäischen Partnern zusammenarbeiten. Dabei ist der Erfahrungsaustausch mit anderen europäischen Regionen entscheidend. Die Einbindung der Regionen muss aber auch zu einer schnellstmöglichen und regional individualisierten Umsetzung von Projekten führen. Dazu müssen auch in der EU bestehende Hemmnisse abgebaut werden. Ein Beispiel könnte die Vereinfachung der bestehenden Vorschriften für staatliche Beihilfen sein. Dafür setze ich mich auch als Mitglied des AdR ein.«

Den Abschluss der Veranstaltung bildete eine hochrangige Roundtable-Diskussion unter der Leitung von Exekutiv-Vizepräsident Frans Timmermans, an der 10 europäische Stakeholder, darunter auch Staatsminister Schmidt, teilnahmen. Die Zusammenarbeit Sachsens mit anderen europäischen Strukturwandelregionen sowie der Austausch mit den benachbarten Regionen in Polen und Tschechien wurden von Timmermans als besonders beispielhaft herausgestellt.

Das Europäische Parlament fordert eine Stärkung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Der Rat der Europäischen Union dagegen übt Kritik am EU-Emmissionshandel für Gebäude.

(HJG) Verbände aus dem Energiesektor, allen voran die Coalition for Energy Savings fordern die Festlegung verbindlicher Sanierungsraten für Gebäude. Bereits am 28.10.2021 forderten die Coalition die Europäische Kommission in einem Brief zu einer ehrgeizigeren Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) auf.

In gleicher Weise hat der Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) des EU-Parlaments am 09.11.2021 mit großer Mehrheit den Initiativbericht von Seán Kelly (EVP/Irland) zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) angenommen. Die EU-Kommission wird darin ebenfalls aufgefordert, die derzeitigen Bestimmungen der EPBD zu stärken und sicherzustellen, dass die langfristigen Renovierungsstrategien der Mitgliedstaaten mit den Klimaneutralitäts- und Energiezielen der EU übereinstimmen. Nach Ansicht des Ausschusses erfordert dies eine Gebäuderenovierungsrate von 3 Prozent pro Jahr. Das EU-Parlament geht davon aus, dass 75 Prozent der Gebäude in der EU nicht energieeffizient sind. Gebäude sind für 36 Prozent der Treibhausgasemissionen und 40 Prozent des Energieverbrauchs in der EU verantwortlich.

Wenige Tage vorher übte der Umweltrat Kritik an Plänen der EU-Kommission für einen neuen EU-Emissionshandel für Verkehr und Gebäude. Am 06.10.2021 haben sich mehrere Mitgliedstaaten bei einer ersten formellen Aussprache zum Fit-for-55-Gesetzgebungspaket kritisch zum Vorschlag der EU-Kommission geäußert, für die Bereiche Straßenverkehr und Gebäude ein neues europäisches Emissionshandelssystem einzuführen. Skepsis und teils gar Ablehnung äußerten u. a. Frankreich, Polen, Rumänien, die Slowakei, Irland, Lettland, Malta, Ungarn und Luxemburg. Unterstützung wurde nur vereinzelt u. a. auch von der deutschen Bundesregierung laut.

Die EU-Kommission beabsichtigt am 14.12.2021 einen Vorschlag zur Überarbeitung der EPBD vorzulegen. Außerdem soll eine EU-Qualifikationsinitiative Installateur/innen, Architekt/innen und Bauunternehmer/innen ermöglichen, Lösungen für Energieeffizienzprogramme und einen dekarbonisierten Gebäudebestand anbieten zu können.

(CL) Die Europäische Kommission hat am 11.11.2021 eine deutsche Beihilferegelung (Fall-Nummer: SA.64494) in Höhe von 208 Mio. EUR genehmigt. Ziel ist es, Unternehmen der Messe- und Kongressbranche finanziell bei der Bewältigung der durch Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie verursachten Gewinneinbußen in 2021 zu unterstützen. Die Regelung kann bis zu 100 Prozent der Gewinneinbußen abdecken.

Die neue Regelung verlängert eine bestehende Regelung (Fall-Nummer: SA.59173), die am 22.01.2021 von der EU-Kommission genehmigt worden war. In einer weiteren Entscheidung vom 11.10.2021 unter der Fall-Nummer: SA.64720 waren ebenfalls Beihilfen zu Gunsten von Veranstalter/innen von Messen und Ausstellungen genehmigt worden.

(CL) Das Gericht der EU hat in einem Urteil vom 10.11.2021 die Rechtsauffassung und damit eine Entscheidung (Fall-Nummer: AT.39740) der EU-Kommission vom 27.06.2017 bestätigt, wonach Google seine marktbeherrschende Stellung bei der allgemeinen Suche missbraucht hat, indem es seinen eigenen Shopping-Vergleichsdienst günstiger behandelt hat als konkurrierende Dienste.

Wegen des Verstoßes gegen die Bestimmungen hinsichtlich der missbräuchlichen Ausnutzung einer beherrschenden Stellung auf dem Binnenmarkt hatte die EU-Kommission unter anderem eine Geldbuße in Höhe von 2,42 Mrd. EUR gegen das Unternehmen verhängt. Gegen diese Entscheidung hatte Google am 11.09.2017 Rechtsmittel eingelegt.

(HJG) Die Europäische Kommission fördert innovative Projekte für saubere Technologien mit 1,5 Mrd. EUR. Dazu hat sie am 26.10.2021 ihre zweite Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Großprojekte zur Förderung aus dem ETS-Innovationsfonds veröffentlicht. Dabei werden besonders innovative kohlenstoffarme Technologien in den Bereichen erneuerbare Energien, energieintensive Industriezweige, Energiespeicherung sowie CO2-Abscheidung (CCS) bzw. CO2-Nutzung und Speicherung (CCU) gefördert. Die Frist für die Einreichung von Vorschlägen läuft bis zum 03.03.2022. Interessenten können im Rahmen eines Informationstages am 10.11.2021 Einzelheiten erfahren.

Das Europäische Innovations- und Technologieinstitut (EIT) hat ein auf zwei Jahre angelegtes und mit 5 Mio. EUR ausgestattetes Förderprogramm »EIT Community Booster– Scaling New European Bauhaus Ventures« für das Neue Europäische Bauhaus aufgelegt. Es zielt darauf ab, 20 Start-ups oder Scale-ups mit Zuschüssen in Höhe von 50.000 EUR bei der Durchführung von Bauhaus-Projekten zu unterstützen.

(HJG) Das neue EIT-Community-Programm wird vielversprechende neue europäische Bauhaus-Projekte identifizieren sowie unterstützen und ihr Wachstum und ihre Entwicklung von individuellen Ideen zu erfolgreichen unternehmerischen Projekten unterstützen.

Gesucht werden insbesondere innovative Start-ups/Scale-ups mit Ideen, die einen nachhaltigen Wandel in den Bereichen Städte, Industrie, Klima, Ernährung, Wohlbefinden und Lebensqualität vorantreiben.

Mit Hilfe des New EIT Community Booster werden ausgewählten Start-ups und Scale-ups Dienstleistungen bereitgestellt, die die jeweiligen Ideen beschleunigen sollen, indem das Netzwerk der Wissens- und Innovationsgemeinschaften des EIT mit den Bauhaus-Initiativen kombiniert wird. Damit entsteht Europas größtes Innovationsökosystem.

Das Neue Europäische Bauhaus ist eine interdisziplinäre Initiative, die an der Schnittstelle von Kunst, Kultur, sozialer Inklusion, Wissenschaft und Technologie künftige Lebensweisen gestalten soll. Es soll die Umsetzung des Grünen Deals näher an die Lebenswelt der EU-Bürgerinnen und Bürger bringen und eine Plattform sein, um gemeinsame Vorstellungen von einer nachhaltigen und inklusiven Zukunft zu entwickeln und zu realisieren.

(AV) Der Rat der Europäischen Union hat am 28.10.2021 vier neue Länder zur Liste der Drittländer, für die die COVID-19-Reisebeschränkungen aufgehoben werden sollten, hinzugefügt. Neu sind Argentinien, Kolumbien, Peru und Namibia. Insgesamt sind momentan 20 Länder benannt, darunter unter anderem Australien, Kanada und Neuseeland. Der Rat überprüft und gegebenenfalls ergänzt die Liste alle zwei Wochen und berücksichtigt die epidemiologische Lage und die allgemeine Reaktion auf COVID 19 sowie die Zuverlässigkeit der verfügbaren Informationen und Datenquellen in den Drittstaaten. Auch die assoziierten Schengen-Länder (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) beteiligen sich an dieser Empfehlung.

EU-Kommission kündigt für 2022 ein europäisches Chipgesetz sowie Initiativen beim Finanzzugang für kleine und mittlere Unternehmen, im Bereich der Fluggastdaten sowie bei multimodalen digitalen Mobilitätsdiensten an. Ein Notfallinstrument für den Binnenmarkt soll künftig pandemiebedingte Störungen abfedern.

(CL) Um der in der Pandemie verstärkt wahrgenommenen Abhängigkeit der EU von Rohstoffen aus Drittstaaten zu begegnen, plant die EU-Kommission die Annahme eines europäischen Chipgesetzes (»European Chips Act«). Ziel der von Ursula von der Leyen am 15.09.2021 in ihrer Rede zur Lage der EU angekündigten Initiative ist die Förderung eines »europäischen Chip-Ökosystems«, das unter anderem die Versorgungssicherheit stärken soll. Im 2. Quartal des kommenden Jahres sollen hierzu legislative oder nicht legislative Vorschläge erfolgen.

Die Pandemie hat die EU vor besondere Herausforderungen bei der Gewährleistung des freien Personen-, Waren- und Dienstleistungsverkehrs gestellt. Wie bereits bei der Aktualisierung der Industriestrategie von 2020 im Mai 2021 angekündigt, wird die EU-Kommission einen Legislativvorschlag zur Schaffung eines Notfallinstruments für den Binnenmarkt im 1. Quartal 2022 vorlegen, um die genannten Verkehrsflüsse bei künftigen Krisen sicherzustellen.

Zur Förderung des für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bedeutsamen Zugangs zu Kapital soll im 3. Quartal 2022 ein Vorschlag für einen Rechtsakt vorgelegt werden. Erreicht werden soll dieses Ziel durch die Vereinfachung des börsenrechtlichen Zulassungsverfahrens an den Kapitalmärkten.

Im Bereich des Klimaschutzes soll im 4. Quartal des kommenden Jahres ein Legislativvorschlag zur Regelung der CO-Emissionsnormen für schwere Nutzfahrzeuge vorgelegt werden. Diesem Vorschlag ist eine Überprüfung der bestehenden Normen vorgeschaltet.

Im Verkehrsbereich stehen zwei Initiativen an. Zum einen soll im 4. Quartal 2022 ein Vorschlag für einen Rechtsakt zur Förderung der multimodalen digitalen Mobilitätsdienste vorgelegt werden, um weiterhin bestehende Marktlücken beim kombinierten Verkehr, einschließlich der Bahn, zu schließen. Zum anderen kündigt die EU-Kommission für das 2. Quartal des kommenden Jahres die Annahme eines Legislativvorschlags an, mit dem die bestehenden Vorschriften über vorab von Beförderungsunternehmen des Luftverkehrssektors zu übermittelnde Fluggastdaten (PNR – Passenger Name Records) überarbeitet werden sollen.

Im Rahmen des Grünen Deals wird das politische Ziel der Kreislaufwirtschaft im Arbeitsprogramm der EU-Kommission durch eine Legislativ-Initiative für das Recht auf Reparatur untersetzt und für das 3. Quartal 2022 angekündigt.

(HJG) Die Kreislaufwirtschaft ist einer der wichtigsten Bausteine des europäischen Grünen Deals. Mit ihrem Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft zielt die EU-Kommission auf den gesamten Lebenszyklus von Produkten: vom Design und der Herstellung bis zum Verbrauch, zur Reparatur, Wiederverwendung und zum Recycling, um Ressourcen wieder in die Wirtschaft zurückzuführen. Nachdem bereits einzelne Dossiers in den letzten Monaten veröffentlicht wurden, setzt die EU-Kommission in ihrem Arbeitsprogramm 2022 nun ihren Schwerpunkt auf das Recht, Produkte reparieren zu lassen, anstatt sie zu ersetzen.

Die europäische Wirtschaft ist noch immer linear gestaltet, denn nur 12 Prozent der Sekundärrohstoffe und -ressourcen gelangen wieder in die Wirtschaft zurück. Deshalb müssen künftig Produkte so konzipiert sein, dass sie eine längere Lebensdauer haben, leichter wiederverwendet, repariert und recycelt werden können. Die EU-Kommission wird sich auch bei der Reparierbarkeit von Produkten auf Branchen konzentrieren, die die meisten Ressourcen verbrauchen und in denen ein hohes Kreislaufpotenzial besteht.

Schließlich will die EU-Kommission auch die Rolle der Verbraucherinnen und Verbraucher stärken, indem sie Zugang zu zuverlässigen Informationen über die Reparierbarkeit und Haltbarkeit von Produkten bekommen sollen. Das »Recht auf Reparatur« soll sicherstellen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen leichteren Zugang zu bequemen und erschwinglichen Reparaturdiensten, Ersatzteilen und Reparaturanleitungen finden.

Mit der Initiative sollen ein nachhaltiges Verbraucherverhalten und eine Kultur der Wiederverwendung gefördert werden. Das Europäische Parlament hat sich bereits am 25.11.2020 in einer mehrheitlich angenommenen Entschließung für ein Recht auf Reparatur ausgesprochen.

Wenn die Initiative erfolgreich sein soll, muss die Reparatur von Geräten auch finanziell attraktiver werden und systematisch durchgeführt werden. Auch in der Abfallbewirtschaftung sind rechtliche Hindernisse zu beseitigen, die Reparatur, Weiterverkauf und Wiederverwendung im Wege stehen.

(CL) Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat am 18.10.2021 bekanntgegeben, dass die EU in den vergangenen zehn Monaten mehr als eine Milliarde Covid-19-Impfstoffdosen in über 150 Länder exportiert hat. Zudem habe die EU über die COVAX-Initiative zur Gewährleistung eines weltweit gleichmäßigen und gerechten Zugangs zu Covid-19-Impfstoffen rund 87 Millionen Dosen in Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen geliefert.

In Bezug auf das digitale Covid-Zertifikat der EU sagte Frau von der Leyen, dass mehr als 591 Millionen Zertifikate ausgestellt worden und 43 Länder, darunter alle Mitgliedstaaten, an das System des digitalen Covid-Zertifikats angeschlossen seien. Erfreulich sei, dass 20 Mitgliedstaaten das Zertifikat auch für den Zugang zu Großveranstaltungen, Restaurants, Kinos und Museen nutzten.

(CL) Die Europäische Kommission hat am 11.10.2021 eine weitere deutsche Beihilferegelung (Fallnummer SA.64720) genehmigt, mit der Veranstalter/innen von Messen und Ausstellungen unterstützt werden sollen, die ihre Veranstaltungen zwischen 01.10.2021 und 30.09.2022 geplant haben und diese ggf. wegen Corona-Maßnahmen annullieren müssen. 150 Mio. Euro können hierfür bereitgestellt werden.

Bereits am 22.01.2021 hatte die EU-Kommission eine Beihilferegelung bis 30.06.2021 in Höhe von 642 Mio. Euro genehmigt, um Eigentümer/innen und Betreiber/innen von Messen und Kongressinfrastruktur zu unterstützen, die zwischen dem 01.03.2020 und dem 31.12.2020 pandemiebedingt einen Gewinnausfall erlitten hatten. In Sachsen zählte hierzu insbesondere die Messe Leipzig.

(HJG) Am 15.10.2021 veröffentlichte der Think Tank E3G im Auftrag der European Renovate Europe Kampagne eine Studie über den Planungsstand der Sanierungspläne in den Mitgliedstaaten. Trotz der Planung umfangreicher energetischer Renovierungsaktivitäten in den einzelnen Mitgliedstaaten fehlt es den nationalen Plänen für den Wiederaufbau sowohl an Ehrgeiz in diesem Bereich als auch an der Weitsicht, über das Jahr 2026 hinaus zu planen.

Betrachtet man den Baubereich der Mitgliedstaaten im Rahmen der »Recovery and Resilience Facility« (RRF) aus 18 Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, so zeigt die Studie, dass diese Länder planen, insgesamt 39,9 Mrd. EUR in die energetische Sanierung zu investieren, was nur 8,4 Prozent der Gesamtfinanzierung (472 Mrd. EUR) entspricht, die für diese Länder vorgesehen ist.

Die Analyse zeigt auch große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten. Während beispielsweise Griechenland 384 EUR pro Kopf für die energetische Sanierung ausgeben will, gibt Österreich nur 11 EUR an.

(AV) Der Rat der Europäischen Union hat am 08.10.2021 Bahrain und die Vereinigten Arabischen Emirate zur Liste der Drittländer, für die die COVID 19-Reisebeschränkungen aufgehoben werden sollten, hinzugefügt. Insgesamt sind momentan 16 Länder benannt, darunter unter anderem Kanada, China und Neuseeland. Der Rat überprüft und ergänzt gegebenenfalls die Liste alle zwei Wochen und berücksichtigt die epidemiologische Lage und die allgemeine Reaktion auf COVID 19 sowie die Zuverlässigkeit der verfügbaren Informationen und Datenquellen in den Drittstaaten. Auch die assoziierten Schengen-Länder (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) beteiligen sich an dieser Empfehlung. Den Mitgliedstaaten ist es auch möglich, die Reisebeschränkungen für die aufgeführten Länder nur schrittweise aufzuheben.

Der Europäischen Kommission reicht die Absichtserklärung der Industrie zur weiteren Verringerung der auf dem Markt befindlichen Ladegerättypen nicht. Sie legt sich auf USB-C als künftigen Standardladeanschluss fest.

(CL) Die EU-Kommission hat am 23.09.2021 einen Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union zur Änderung der Richtlinie 2014/53/EU über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt vorgelegt (sog. »Funkanlagenrichtlinie«).

Das Nebeneinander von verschiedenen Ladegerättypen war von der EU-Kommission in der Vergangenheit mehrfach kritisiert worden. Nachdem eine freiwillige und 2014 ausgelaufene Vereinbarung der Industrie zu einer spürbaren Verringerung der Ladegeräte geführt hatte, ging der EU-Kommission ein von der Industrie Anfang 2018 vorgelegter Vorschlag zur Fortschreibung nicht weit genug, weswegen sie der Freiwilligkeit jetzt den Stecker gezogen und nunmehr gesetzgeberische Maßnahmen vorgeschlagen hat.

Rechtsgrundlage ist der sogenannte »Binnenmarktartikel« 114 AEUV. Nach der geplanten Annahme der Richtlinie im »ordentlichen Gesetzgebungsverfahren« soll ein abschließender regulatorischer Schritt eine Überprüfung der Ökodesign-Verordnung darstellen, um die Interoperabilität des externen Netzteils sicherzustellen. Diese soll noch in 2021 eingeleitet werden, um den Zeitpunkt des Inkrafttretens an den des Richtlinienvorschlags anpassen zu können.

Ziel der Gesetzgebungsinitiative ist ein einheitliches Ladegerät für elektronische Geräte, wie beispielsweise Smartphones, Tablets, Kameras, Kopfhörer, tragbare Lautsprecher und tragbare Videospielkonsolen. USB-C soll damit künftig zum Standardladeanschluss werden. Daneben sind in der Richtlinie folgende Änderungen vorgesehen: Eine harmonisierte Schnellladetechnologie (Verwendung des einheitlichen Ladeprotokolls USB Power Deliver) soll dazu beigetragen, dass die einzelnen Hersteller die Ladegeschwindigkeit nicht ungerechtfertigt begrenzen und dass die Ladegeschwindigkeit bei der Verwendung eines kompatiblen Ladegeräts identisch ist. Des Weiteren soll eine Entbündelung des Verkaufs von Ladegeräten und elektronischen Geräten Verbraucherinnen und Verbraucher in die Lage versetzen, beim Kauf eines elektronischen Geräts nicht auch ein Ladegerät miterwerben zu müssen und somit Kosten zu sparen, um damit im Ergebnis weniger Elektromüll zu produzieren. Darüber hinaus sollen sich Konsumentinnen und Konsumenten anhand verbesserter Verbraucherinformationen einfacher informieren können, ob ihre bisherigen Ladegeräte den Anforderungen ihres neuen Geräts entsprechen oder ob ggf. der Kauf eines neuen Ladegeräts erwogen werden sollte.

In der öffentlichen Wahrnehmung galt unter anderem das Unternehmen Apple als ablehnend gegenüber einer solchen Vereinheitlichung, deren Auswirkungen für Verbraucherinnen und Verbraucher insbesondere in reduzierten Kosten für die (gezielte) Beschaffung von Ladegeräten bestehen dürfte.

(CL) Das Europäische Parlament hat am 06.10.2021 im Rahmen einer mit 615 gegen 24 Stimmen, bei 48 Enthaltungen, angenommenen Entschließung schärfere Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr gefordert. Durch die geforderten Maßnahmen soll das selbstgesteckte Ziel der EU, die Zahl der Straßenverkehrstoten bis 2050 auf nahezu Null zu senken, erreicht werden. Ein erstes Etappenziel auf dem Weg dahin, nämlich die Halbierung der Todesfälle zwischen 2010 und 2020, war mit 36 Prozent verfehlt worden.

Die Forderungen der Abgeordneten umfassen unter anderem eine grundsätzliche Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h in Wohngebieten und Gebieten, in denen es zahlreiche Radfahrer und Fußgänger gibt, eine Null-Toleranz-Grenze für Alkohol und illegale psychoaktive Drogen sowie die Einführung von Abwrackprämien zur Schaffung von Anreizen für den Kauf sichererer und sauberer Fahrzeuge.

Das Neue Europäische Bauhaus verbindet Nachhaltigkeit mit Stil und Inklusion. Nach dem Ende der sogenannten Gestaltungsphase von Januar bis Juli 2021 veröffentlicht die EU-Kommission eine Mitteilung mit Aussagen zu politischen Maßnahmen und zur weiteren Finanzierung.

(HJG) Am 14.09.2021 hat die EU-Kommission eine Mitteilung zum Konzept des Neuen Europäischen Bauhauses angenommen. Die Initiative des Neuen Europäischen Bauhauses stellt die Seele des Green Deals dar, so Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, sie zielt darauf ab, den Wandel im Baugewerbe und anderen Wirtschaftszweigen zu beschleunigen und nachhaltige Innovationen greifbarer zu machen.

Die angenommene Mitteilung enthält eine Reihe politischer Maßnahmen und Finanzierungsmöglichkeiten. Dazu gehört, dass die EU-Kommission im Zeitraum 2021-2022 aus EU-Programmen 85 Mio. EUR bereitstellt. Außerdem wird das Neue Europäische Bauhaus in viele andere EU-Programme als Kontextelement ohne zuvor festgelegtes eigenes Budget aufgenommen. Unter diesen Programmen wurden das Programm Horizont Europa für Forschung und Innovation, das LIFE-Programm für Umwelt- und Klimapolitik sowie der Europäische Fonds für regionale Entwicklung besonders erwähnt. Außerdem wird die EU-Kommission die Mitgliedstaaten auffordern, die zentralen Werte des Neuen Europäischen Bauhauses in die Strategien ihrer Aufbau- und Resilienzpläne zu integrieren.

Nach dem Ablauf der Gestaltungsphase von Januar bis Juli 2021 wird die EU-Kommission einen »Think-and-Do-Tank« für die gemeinsame Gestaltung, das Prototyping sowie die Erprobung neuer Instrumente, Lösungen und politischer Empfehlungen einrichten. Dies ist auch ein Ergebnis der über 2.000 Beiträge, die aus ganz Europa und aus Drittstaaten bei der EU-Kommission eingegangen sind.

(CL) Die Europäische Kommission hat am 15.09.2021 ihre Vorstellungen zur Erreichung der Digitalziele bis 2030 konkretisiert, die sie im März 2021 in Form eines digitalen Kompasses für 2030 vorgelegt hatte. Hierzu soll ein Governance-Rahmen auf der Grundlage eines jährlichen Kooperationsmechanismus dienen, um die verschiedenen Ziele zu verwirklichen. Kernpunkte des Plans sind ein jährlicher Mechanismus für die Zusammenarbeit der EU mit den Mitgliedstaaten, die Überwachung der erreichten Fortschritte in den Mitgliedstaaten mittels des bestehenden Indexes für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft DESI sowie Mehrländerprojekte. Prioritär bei den Bemühungen sind die Bereiche digitale Kompetenzen, digitale Infrastrukturen sowie Digitalisierung der Unternehmen und öffentlichen Dienste.

(CL) Das laufende Europäische Jahr der Schiene soll den Bürgerinnen und Bürgern die grenzüberschreitende europäische Dimension des Bahnreisens näherbringen und dem Ausbau des Verkehrsträgers Schiene europaweit Dampf machen.

Um für die Schiene zu werben, hat die EU den am 02.09.2021 in Lissabon gestarteten Connecting Europe Express (CEE) auf die Gleise in Richtung Paris gesetzt, wo er am 07.10.2021 ankommen und enden wird. Am 29.09.2021 werden die Signale für den CEE im Hauptbahnhof Leipzig auf grün stehen. Ein Halt in Dresden steht leider nicht auf dem Fahrplan, dafür jedoch in Prag am 25.09.2021, dem anderen Endbahnhof der geplanten Eisenbahn-Neubaustrecke Dresden-Prag.

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