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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Sächsische Staatskanzlei ist bestrebt, ihre Webseiten in Übereinstimmung mit dem Sächsischen Inklusionsgesetz (SächsInklusG) und dem Barrierefreie-Websites-Gesetz (BfWebG) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Gesetze sind im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 verfasst.

Stand der Barrierefreiheit

Maßstab der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.1.1.

Die o.g. Webseiten sind nach Bewertung der Sächsischen Staatskanzlei gemäß den genannten Vorschriften und Richtlinien teilweise barrierefrei. Den Anforderungen derzeit noch nicht gerecht werden die nachfolgend aufgeführten nicht barrierefreien Inhalte.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Variable Textabstände

Zeilen-, Absatz-, Wort- und Buchstabenabstände können für die bessere Lesbarkeit derzeit noch nicht variabel angepasst werden. Über die teilweise implementierte Möglichkeit der Erhöhung der Schriftgröße bzw. der browserbasierten Vergrößerung der Seitenansicht ist es jedoch möglich, den Text insgesamt zu vergrößern und somit besser lesbar zu machen.

  • Umgehen von Elementgruppen

Für Gruppen von Elementen, die auf mehreren Webseiten wiederholt werden, kommen derzeit noch keine Mechanismen zur Umgehung derselben zur Anwendung. Im Zuge der weiteren Anpassung dieser Webseiten an die Anforderungen der Barrierefreiheit soll von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden.

  • Dokumente im PDF- und DOCX-Format

Vordrucke und Formulare, welche zum Herunterladen angeboten werden, sind noch nicht barrierefrei gestaltet. Im Zuge der weiteren Anpassung dieser Webseiten an die Anforderungen der Barrierefreiheit sollen die dafür notwendigen Anpassungen erfolgen.

Barrierefreiheit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus

Die Sächsische Staatskanzlei hat die Absicht, die Barrierefreiheit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus zu erhöhen und zu verbessern. Daher sind über Schaltflächen, die sich im rechten oberen Bereich einiger der o.g. Webseiten befinden, die folgenden zusätzlichen Funktionen erreichbar:

  • Vorlesefunktion

Über einen sogenannten Screenreader können Sie sich Inhalte automatisiert vorlesen lassen.

  • Hoher-Kontrast-Modus

Hiermit ist die Darstellung besonders kontrastreicher Inhalte aktivierbar.

  • Möglichkeit, automatische Animationen zu stoppen

Mit dieser Schaltfläche können Sie die automatische Ausführung von Animationen unterbinden.

Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 12. November 2020 erstellt.

Der Stand der Barrierefreiheit wird kontinuierlich durch eigene Prüfung ermittelt. Derzeit ist zudem die Umsetzung des neuen Styleguides der Sächsischen Staatsregierung für diese Webseiten in Vorbereitung. Dieser berücksichtigt bereits weitere Anforderungen der Barrierefreiheit. Ein Abschluss der Umstellung wird im Frühjahr 2021 erwartet.

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Ihnen noch bestehende Barrieren in Bezug auf unsere Website auffallen oder Sie Informationen zu noch nicht barrierefreien Inhalten benötigen, senden Sie uns bitte eine E-Mail. Wir sind bemüht Ihnen schnellstmöglich zu antworten.

Durchsetzungsverfahren

Sollte auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit dieser Webseiten unter oben genanntem Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, können Sie sich an die Sächsische Durchsetzungsstelle wenden. Die Durchsetzungsstelle unterstützt eine außergerichtliche Streitbeilegung, wenn Konflikte zwischen öffentlichen Stellen in Sachsen und Menschen mit Behinderungen auftreten. Dieses Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Die Einschaltung eines Rechtsbeistands ist nicht erforderlich. Sie erreichen die Durchsetzungsstelle unter folgenden Kontaktangaben:

Landesbeauftragter für Inklusion der Menschen mit Behinderungen

Besucheradresse: Archivstraße 1, 01097 Dresden

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