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Europa-News für Sachsen

© Madeleine Lewander/Pixabay

Der Rat der EU hat am 26.09.2024 die Vorlage der Europäischen Kommission angenommen, den Schutzstatus des Wolfes von »streng geschützt« auf »geschützt« in der Berner Artenschutzkonvention herabzustufen. Deutschland hat dem Beschluss ebenfalls zugestimmt und so eine Mehrheit für die Änderung ermöglicht.

(MS) Im Dezember 2023 übermittelte die EU-Kommission dem Rat der EU einen Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Änderung der Anhänge II (streng geschützt) und III (geschützt) der Berner Artenschutzkonvention in Bezug auf den Wolf. Die nächste Sitzung des Ständigen Ausschusses der Berner Artenschutzkonvention wird Anfang Dezember 2024 stattfinden. Dort kann über den Antrag abgestimmt werden. Änderungen werden mit einer Zweidrittelmehrheit der Vertragsparteien angenommen. Die EU ist seit dem 01.09.1982 Vertragspartei des Übereinkommens. Alle 27 Mitgliedstaaten sind ebenfalls Vertragsparteien. Die Vogelschutzrichtlinie sowie die Fauna-und-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) setzen die Berner Konvention in der EU um. Der Wolf ist derzeit in Anhang IV der FFH-Richtlinie als »streng zu schützende Tier- und Pflanzenart« aufgeführt. Das System des strengen Schutzes verbietet die absichtliche Tötung, den Fang oder die Störung von Arten in freier Wildbahn sowie die Beeinträchtigung oder Zerstörung ihrer Fortpflanzungs- oder Ruhestätten.

Die Änderung des Schutzniveaus des Wolfes in der Berner Konvention wäre in der EU nicht sofort anwendbar. Ein Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der FFH-Richtlinie im Rahmen eines ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens wäre erforderlich. Somit könnte die Auflistung des Wolfes von Anhang IV (streng geschützt) in Anhang V (Managementmaßnahmen) geändert werden. Dies wäre erst Anfang 2025 möglich und müsste das übliche Verfahren durchlaufen, das im Durchschnitt 18 Monate dauern kann. Aufgrund der politischen Brisanz könnte auch ein schnelleres Verfahren möglich sein.

Die EU-Kommission hat in einer Erklärung zugesagt, dass die für die Umsetzung nötige Novellierung der FFH-Richtlinie eine Schutzgradabsenkung ausschließlich den Wolf betreffen werde. Damit soll Forderungen nach einer Absenkung des Schutzstatus weiterer Arten, wie dem Biber oder dem Kormoran, eine Absage erteilt werden.

Die Population der Wölfe ist in Europa stetig gewachsen. Im Jahr 2012 wurden ca. 11.000 Wölfe gezählt. 2022 sind es bereits mehr als 20.000 Wölfe. Diese anhaltende Ausbreitung hat zu sozioökonomischen Herausforderungen geführt. Insbesondere im Hinblick auf die Schäden am Viehbestand. Nach den jüngsten verfügbaren Daten aus den Mitgliedstaaten töten Wölfe in der EU schätzungsweise mindestens 65.500 Nutztiere pro Jahr. In Sachsen gibt es derzeit 34 Wolfsrudel, fünf Wolfspaare und zwei territoriale Einzeltiere. 2024 wurden in Sachsen 202 getötete Nutztiere gemeldet bei 105 einzelnen Schadensfällen.

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