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Kultur und Medien

Kunstprojekt Straßenbahn Chemnitz © Ernesto Uhlmann/ CWE

(Hospitantin MK) Am 09.04.2024 fand die Eröffnungszeremonie der zweiten Ausgabe des Neuen Europäischen Bauhaus Festivals im Museum für Kunst und Geschichte in Brüssel statt. Eröffnet wurde der Abend mit einer Rede der EU-Kommissionspräsidentin, Ursula von der Leyen, sowie des belgischen Premierministers, Alexander De Croo. Das Festival präsentierte innovative Projekte, kreative Ideen, Kunst sowie Kultur und gipfelte in der Verleihung der NEB-Preise 2024, durch die 20 herausragende Projekte für ihr Engagement für Nachhaltigkeit, Schönheit und Inklusivität geehrt wurden. Das Festival, welches bis zum 14.04.2024 in Brüssel gefeiert wurde, begleitete Satellitenveranstaltungen in ganz Europa und darüber hinaus, um möglichst viele Interessierte zusammenbringen. Einige Partnerinnen und Partner wurden zur Eröffnung per Livestream zugeschaltet und konnten sich sowie ihre Events vorstellen. Im Anschluss diskutierten Elisa Ferreira (EU-Kommissarin für Kohäsion und Reformen), Iliana Ivanova (EU-Kommissarin für Innovation, Forschung, Kultur, Bildung und Jugend) und Thomas Dermine (Belgischer Staatssekretär für wirtschaftliche Erholung und strategische Investitionen) über die Themen des Festivals. Musikalisch untermalt wurde der Abend von einem Harfenoktett, von Choraufführungen und einem Auftritt des belgischen Akkordeonspielers, Vincent Gailly.

(AV) Am 13.03.2024 gaben die Abgeordneten endgültig grünes Licht für neue Regeln zum Schutz von Journalistinnen und Journalisten und der Medien vor politischer oder wirtschaftlicher Einflussnahme. Die neuen Vorschriften wurden mit 464 zu 92 Stimmen bei 65 Enthaltungen angenommen. Sie verpflichten die Mitgliedstaaten dazu, die Unabhängigkeit der Medien zu schützen und verbieten jegliche Form der Einmischung in redaktionelle Entscheidungen. Auch dürfen Behörden Journalisten und Redakteure nicht dazu drängen, ihre Quellen offenzulegen, weder durch Inhaftierung oder Sanktionen noch durch Durchsuchungen von Büros oder das Installieren von Überwachungssoftware auf ihren elektronischen Geräten. In bestimmten Fällen ist der Einsatz von Spähsoftware möglich. Voraussetzung ist allerdings die vorherige Genehmigung durch eine Justizbehörde, die wegen schwerer Straftaten ermittelt, auf die eine Freiheitsstrafe steht. Das Medienfreiheitsgesetzt regelt u. a. die Offenlegung der Besitzverhältnisse, Finanzierungen sowie den Schutz der Medienfreiheit in der EU vor großen Plattformen. Außerdem geht es darum zu verhindern, dass öffentlich-rechtliche Medien für politische Zwecke missbraucht werden. Führungskräfte und Mitglieder von Leitungsgremien müssen in transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren und für einen angemessenen Zeitraum ausgewählt werden. Eine Entlassung vor Vertragsende ist nicht möglich, es sei denn, die fachlichen Voraussetzungen werden nicht mehr erfüllt.

© Kulturhauptstadt Chemnitz 2025 GmbH

Die Mitglieder der Fachkommission SEDEC des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR) debattierten am 08.12.2023 in Brüssel über die Initiative »Kulturhauptstädte Europas«.

(Praktikant Theo Lentzen) Die Vorsitzende der SEDEC-Kommission, Tanya Hristova (EVP/Bulgarien) beschrieb die Initiative »Kulturhauptstädte Europas« damit, dass ein Jahr lang kulturelle Veranstaltungen in einer europäischen Stadt organisiert werden, um sowohl kulturelle als auch soziale Entwicklungen anzustoßen. Die Initiative sei eine ausgereifte und internationale Veranstaltung, die Trends für größere Kulturereignisse setze. Sie könne wirtschaftliche Vorteile bieten und sowohl kulturellen Austausch als auch kulturelles Wachstum für die Kulturhauptstädte Europas mit sich bringen. Anne Karjalainen (PES/Finnland), Mitglied der Auswahlkommission für die europäischen Kulturhauptstädte, fügte hinzu, dass die Initiative ein Katalysator für die kulturelle Zusammenarbeit auf europäischer Ebene sei, welche das europäische Bewusstsein fördere. Die Initiative müsse einen starken regionalen und lokalen Fokus haben und eine nachhaltige Entwicklung nach dem Kulturhauptstadtjahr sicherstellen. Anne Karjalainen forderte, dass die Europäische Kommission die Initiative in Zukunft stärker unterstützen, beobachten und das Potenzial für lokale und regionale Partnerschaften erkennen solle. Es gehe darum, eine gemeinsame und vielfältige europäische Kultur zu stärken.

Judith Videcoq, von der Generaldirektion Bildung, Jugend, Sport und Kultur, bestätigte, dass die EU-Kommission bereits mit einer Evaluierung der Initiative »Kulturhauptstädte Europas« begonnen habe. Die Überlegungen der EU-Kommission sähen eine neue Rechtsgrundlage für die Zeit nach 2034 vor. Der Entwurf der neuen Rechtsgrundlage soll 2025 vorgelegt werden. Frau Videcoq lobte die Vorteile der Initiative für die Städte. Sie hob hervor, dass ein Raum der Begegnung geschaffen werde, der die europäischen Werte und den Bürgerdialog fördere. Der Titel Kulturhauptstadt Europas sei zudem ein Markenzeichen, das eine Stadt attraktiver mache und einen Mehrwert für die Einwohnerinnen und Einwohner, Unternehmen und Vereine schaffen könne. Die Initiative würde von den Städten auch genutzt, um ihre Ökologisierung, Digitalisierung und soziale Inklusion voranzutreiben. Probleme sieht Videcoq jedoch in der Einmischung der Politik in künstlerische Entscheidungen. Weitere Herausforderungen würden in der langfristigen Planung, in der Wirkungsevaluierung, in der Berücksichtigung der europäischen Ebene und darin liegen, dass manche Kommunen mit der Initiative nicht erreicht werden können.

Anschließend stellte der Bürgermeister von Elefsina/Eleusis die Initiative in seiner Stadt vor. Die Europäische Kulturhauptstadt 2023 hat 25.000 Einwohner und gehört zu den antiken Städten Griechenlands. Der Bürgermeister von Elefsina/Eleusis stellte fest, dass die Stadt durch die Initiative bekannter geworden sei. Der Bürgermeister befürchtet jedoch, dass die Veränderungen durch die Initiative für die Einwohner der Stadt über das Jahr 2023 hinaus nicht nachhaltig spürbar sein könnten. Ziel von Elefsina/Eleusis sei es nun, das Erbe des Kulturhauptstadtjahres zu bewahren. Aktuell bereitet sich die sächsische Stadt Chemnitz auf ihre Aufgabe als Kulturhauptstadt Europas 2025 vor. Chemnitz bietet bereits in der Vorbereitungsphase eine Bandbreite an Veranstaltungen und Projekten an, die besucht werden können.

(AV) Am 15.12.2023 haben sich die Unterhändler von Europäischem Parlament und der Mitgliedstaaten auf eine vorläufige politische Einigung zum Europäischen Medienfreiheitsgesetz (EMFA) geeinigt. Sie muss nun vom EU-Parlament und vom Rat der EU förmlich gebilligt werden, was im Frühling 2024 stattfinden soll. Sobald die Verordnung offiziell angenommen und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde, ist sie in allen ihren Teilen verbindlich und gilt nach 15 Monaten unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Die Europäische Kommission hat die Einigung begrüßt. Sie hatte den Vorschlag zum Medienfreiheitsgesetz am 16.09.2022 vorgelegt. Ziel ist es, redaktionelle Unabhängigkeit und Medienpluralismus besser zu schützen, Transparenz und Fairness zu gewährleisten und eine bessere Zusammenarbeit der Medienbehörden durch einen neuen Europäischen Medienrat zu ermöglichen. Enthalten sind außerdem Schutzvorkehrungen, damit Journalistinnen und Journalisten ihre Arbeit frei und sicher ausüben können. Mit dem neuen Regelwerk soll sichergestellt werden, dass öffentlich-rechtliche und private Medien im EU-Binnenmarkt leichter grenzüberschreitend tätig werden können.

Am 24.10.2023 verabschiedeten der EMPL- und der CULT-Ausschuss ihren gemeinsamen Bericht zu einen EU-Rahmen für die soziale und berufliche Situation von Künstler/innen und anderen in der Kultur- und Kreativbranche tätigen Personen (CCS), um deren Arbeits- und Lebensbedingungen in der EU zu verbessern.

(ED) Mit großer Mehrheit stimmten die Mitglieder der beiden Ausschüsse des Europäischen Parlaments für den legislativen Initiativbericht mit Empfehlungen an die Europäische Kommission zu einem EU-Rahmen für die soziale und berufliche Situation von Künstler/innen und Arbeitnehmer/innen im Kultur- und Kreativsektor. Zu den wichtigsten Forderungen des Berichts gehört die Aufforderung an die EU-Kommission, eine Richtlinie über menschenwürdige Arbeitsbedingungen in der Kultur- und Kreativwirtschaft vorzuschlagen sowie beispielsweise der Einrichtung einer europäischen Plattform zur Förderung der Zusammenarbeit und des Austauschs bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten. Dies soll Teil eines EU-Rahmens für einschlägige Maßnahmen werden.

Hervorgehoben wird außerdem die Rolle des Europäischen Bildungsraums (EBR) für die berufliche Entwicklung von Lehr- und Fachkräften im Kultur- und Kreativbereich. Die Mitgliedstaaten werden deshalb aufgerufen, die künstlerische Hochschulbildung vollständig in den EBR zu integrieren sowie Diplome und andere Qualifikationen automatisch gegenseitig anzuerkennen.

Auch die nachhaltige öffentliche Finanzierung sei von grundlegender Bedeutung, um kreative Ökosysteme am Leben zu erhalten. Die Mitgliedstaaten werden daher aufgefordert, mindestens 2 Prozent der öffentlichen Ausgaben in den Kultur- und Kreativsektor zu investieren.

Der Landesverband der Kultur- und Kreativwirtschaft Sachsen e. V. hatte kürzlich ebenfalls ein Hintergrundpapier zur Kultur- und Kreativwirtschaft als Schlüsselbranche in Sachsen herausgegeben, in dem klar aufgezeigt wurde, wie die Corona-Pandemie die Branche nachhaltig und umfassend betroffen hat und wie die nachgelagerten Folgen – verändertes Kund/innenverhalten, dauerhafter Verlust von Fachkräften oder Investitionsstau - sie noch lange in ihrer ökonomischen Entwicklung beeinträchtigen werden.

Mit dem Bericht des Europäischen Parlaments wurde nun noch kein Gesetz geschrieben, es sei aber laut Berichterstatter des EU-Parlaments Antonius Manders (EVP/Niederlande) ein wichtiger Schritt und hilfreicher Beitrag für die zukünftige Arbeit. Außerdem werde so ein Signal an die Branche gesendet, dass ein europäischer Ansatz im Kultur- und Kreativbereich vonnöten sei, um eine europäische Identität zu fördern.

Nach der Abstimmung im Plenum hat die EU-Kommission drei Monate Zeit, um auf den Antrag des EU-Parlaments mit einer spezifischen Mitteilung zu antworten, in der die geplanten Folgemaßnahmen dargelegt werden.

© Gert Altmann/Pixabay

Rat der Europäischen Union legt Standpunkt für Trilog fest

(AV) Der Rat der EU hat sich am 06.10.2023 auf Ebene der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten bei der EU auf eine gemeinsame Position zum Gesetz für ein interoperables Europa geeinigt. Diese Einigung über das Verhandlungsmandat ermöglichte es dem spanischen Vorsitz, Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament (Triloge) über die endgültige Fassung des Legislativvorschlags aufzunehmen. Der erste Trilog fand am 10.10.2023 statt.

Der Verordnungsentwurf soll einen neuen Rahmen für die Zusammenarbeit der öffentlichen Verwaltungen in der EU schaffen. Damit sollen sich die öffentlichen Verwaltungen digital besser vernetzen können und der digitale Wandel des öffentlichen Sektors in Europa beschleunigt werden. Ziel ist, dass öffentliche Dienste nahtlos zwischen den Mitgliedstaaten funktionieren können. Durch die vorgeschlagene Verordnung wird eine Interoperabilitäts-Governance-Struktur eingerichtet, mit der ein Ökosystem von Interoperabilitätslösungen für den öffentlichen Sektor der EU geschaffen werden soll. Auf diese Weise können öffentliche Verwaltungen in der EU und andere Interessenträger zu solchen Lösungen beitragen und diese weiterverwenden, gemeinsam Innovationen hervorbringen und einen Mehrwert schaffen.

Mit dem Text des Rates der EU werden verschiedene Teile des Kommissionsvorschlags vom 18.11.2022 geändert. Die wichtigsten Änderungen beinhalten:

  • eine klarere Definition des Anwendungsbereichs der vorgeschlagenen Rechtsvorschriften,
  • Klarstellungen zu den Zielen und Bedingungen der obligatorischen Interoperabilitätsbewertung im Hinblick auf die Einhaltung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Subsidiarität,
  • eine Angleichung an das Gesetz über künstliche Intelligenz in Bezug auf Reallabore und Kohärenz mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie
  • eine Stärkung der Rolle des Beirats für ein interoperables Europa, der im Mittelpunkt der durch die Verordnung geschaffenen neuen Governance-Struktur steht.

In den letzten Jahren haben Experten für digitale Verwaltung und Datenexperten auf der Grundlage des derzeitigen Europäischen Interoperabilitätsrahmens (EIF) weitreichende gemeinsame Verfahren für die Zusammenarbeit im Bereich der Interoperabilität entwickelt. Der EIF ist das weithin anerkannte konzeptionelle Modell Europas für Interoperabilität. Jüngste Beurteilungen haben jedoch schwerwiegende Einschränkungen dieses Ansatzes der rein freiwilligen Zusammenarbeit aufgezeigt.

(ED) Das Arbeitsprogramm für 2024 für das EU-Förderprogramm Kreatives Europa ist mit einem Budget von mehr als 320 Mio. EUR ausgestattet.

In Bezug auf die Unterstützung für die Ukraine sollen vermehrt Initiativen vor Ort umgesetzt und die Zusammenarbeit zwischen ukrainischen und europäischen Kreativorganisationen gefördert werden.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Geschlechtergleichgewicht und der Ökologisierung.

Die Europäische Kommission will außerdem mehrjährige Aufforderungen für die europäischen Netzwerke von Kultur- und Kreativorganisationen, paneuropäischen Kultureinrichtungen sowie europäischen Plattformen zur Förderung von Nachwuchskünstler/innen veröffentlichen. Diese Projekte sollen über vier Jahre laufen und ein höheres Budget haben.

Die Mobilitätsförderung »Culture Moves Europe« soll auch weiterhin die transnationale Mobilität von Künstler/innen und Kulturschaffenden unterstützen.

Der Tag der europäischen Autoren, eine Initiative der ehemaligen Kommissarin Mariya Gabriel, soll ab 2024 als ständige Aktion in das Programm Kreatives Europa aufgenommen werden. Die zweite Auflage der Veranstaltung ist für den 25.03.2024 geplant und soll in allen am Programm beteiligten Ländern gefeiert werden.

© Gerd Altmann/Pixabay

31.07.2023 Kurz und knapp: EU unterstützt Journalismus-Partnerschaften mit 14 Mio. EUR

(AV) Investigativer Journalismus, Bürgermedien, Gebärdensprachjournalismus, Podcasts und Jugendjournalismus gehören zu den zwölf ausgezeichneten Konsortien, die von der EU insgesamt 14 Mio. EUR für grenzüberschreitende Projekte zur Stärkung des Nachrichtensektors in den nächsten zwei Jahren erhalten. Das gab die EU-Kommission am 27.07.2023 bekannt. Die geförderten Projekte widmen sich der Entwicklung gemeinsamer Geschäfts- und Redaktionsstandards, der Erprobung neuer Arten von Redaktionen und neuer Formate, Schulungsprogrammen und grenzüberschreitender Produktionen. Die Projektbegünstigten arbeiten in voller redaktioneller Unabhängigkeit. Die Projekte wurden im Anschluss an die zweite jährliche Aufforderung für Journalismus-Partnerschaften im Rahmen des EU-Programms Kreatives Europa ausgewählt und sind Teil der im Aktionsplan für Medien und audiovisuelle Medien angekündigten Initiative NEWS. Im Rahmen dieser Initiative wird jedes Jahr eine neue Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Journalismus-Partnerschaften veröffentlicht. Diese Partnerschaften sollen die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Nachrichtenmedien in ganz Europa fördern.

(AV) Die EU-Kommission hat am 26.04.2023 die erste Gruppe von 17 sehr großen Online-Plattformen (Very Large Online Platforms – VLOPs) und zwei sehr großen Online-Suchmaschinen (Very Large Online Search Engines – VLOSEs) benannt. Diese erreichen monatlich mindestens 45 Millionen aktive Nutzer und unterliegen im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act - DSA) speziellen Verpflichtungen, um Nutzerinnen und Nutzer zu schützen. Die Plattformen wurden auf der Grundlage der Nutzerdaten benannt, die sie bis zum 17.02.2023 veröffentlichen mussten. Zu den VLOPs zählen neben anderen facebook, Twitter und Tik Tok. Die beiden sehr großen Online-Suchmaschinen sind Google und Bing. Nach ihrer Benennung müssen die Unternehmen nun innerhalb von vier Monaten alle neuen Verpflichtungen des DSA erfüllen. Diese zielen auf die Stärkung und den Schutz von Online-Nutzern, einschließlich Minderjährigen, ab. Von den benannten Diensten wird nun verlangt, ihre systemischen Risiken zu bewerten, ggf. abzuschwächen und robuste Tools zur Inhaltsmoderation bereitzustellen.

Am 15.12.2020 legte die EU-Kommission den Vorschlag zum DSA zusammen mit dem Vorschlag zum Digital Markets Act (DMA) als umfassenden Rahmen vor, um einen sichereren, faireren digitalen Raum für alle zu gewährleisten. Der DSA trat am 16.11.2022 in Kraft.

(AV) Mit einem neuen EU-Cybersolidaritätsgesetz will die EU-Kommission Europa gegen Cyberbedrohungen widerstandsfähiger machen. Sie schlug am 18.04.2023 die Einrichtung eines europäischen Cyberschutzschildes vor – eine europaweite Infrastruktur, die aus Sicherheitseinsatz-Zentren in der gesamten EU besteht. Außerdem soll ein Cybernotfallmechanismus geschaffen werden, mit dem die EU ihre Abwehrbereitschaft steigert und die Reaktionsfähigkeit bei Cybervorfällen verbessert. Mit einer neuen Akademie für Cybersicherheitskompetenzen will die EU-Kommission die Fachkräfte-Lücke im Bereich der Cybersicherheit schließen. Das Gesamtbudget für alle Maßnahmen des EU-Cybersolidaritätsgesetzes beläuft sich auf 1,1 Mrd. EUR. Im Rahmen der Europäischen Sicherheitsunion setzt sich die EU dafür ein, dass alle europäischen Bürgerinnen und Bürger und europäischen Unternehmen sowohl online als auch offline gut geschützt werden, und fördert gleichzeitig einen offenen, sicheren und stabilen Cyberraum.

(AV) Die EU und Togo haben am 24.04.2023 in Brüssel zwei Abkommen unterzeichnet, um die Agrarwirtschaft, die Energieversorgung und die Konnektivität in Togo zu fördern. Die EU unterstützt die zwei Team-Europe-Initiativen im Rahmen der Global-Gateway-Strategie mit einem neuen Beitrag von 70 Mio. EUR. Die Abkommen sind Teil des Entwicklungsplans 2025 und werden in Partnerschaft mit Frankreich und Deutschland sowie der Europäischen Investitionsbank durchgeführt. Ziel sei es, unter anderem bis 2030 100 Prozent des Landes zu elektrifizieren und die Agrarindustrie Togos produktiver und nachhaltiger zu machen. Zusätzlich zu den beiden Team-Europe-Initiativen, unterstützt die EU den Dezentralisierungsprozess in Togo mit 16 Mio. EUR aus dem EU-Haushalt und weiteren 70 Mio. EUR aus Frankreich und Deutschland.

(AV) Das EU-Parlament hat am 16.03.2023 das Verhandlungsmandat für Gespräche mit den Mitgliedstaaten zur Überarbeitung der neuen eID-Richtlinie festgelegt. Die Mitglieder des EU-Parlaments bestätigten die Vorlage mit 418 zu 103 Stimmen bei 24 Enthaltungen. Das System würde es ermöglichen, sich online über eine europäische Brieftasche für digitale Identitäten zu identifizieren und zu authentifizieren, ohne auf kommerzielle Anbieter zurückgreifen zu müssen, wie es derzeit der Fall ist. Es würde den Nutzerinnen und Nutzern auch die volle Kontrolle über ihre Daten geben und sie entscheiden lassen, welche Informationen sie mit wem teilen möchten. Der Rat hatte sein Verhandlungsmandat im Dezember 2022 angenommen.

(AV) Das Gesetz über digitale Dienste (DSA) schafft eine öffentliche Aufsicht über Online-Plattformen in der EU. Dieses neue Gesetz ermächtigt die EU-Kommission, von sehr großen Anbietern, die ihrer Aufsicht unterliegen, eine Gebühr zu verlangen. Die Methodik und die Verfahren, wie diese Gebühren berechnet und erhoben werden sollen, hat sie in einer delegierten Verordnung am 02.03.2023 vorgelegt. Die Gebühr wird voraussichtlich im Herbst 2023 zum ersten Mal erhoben. Die delegierte Verordnung soll den Diensteanbietern, die im Rahmen des DAS als sehr große Online-Plattformen (Very Large Online Platforms, VLOPs) oder sehr große Online-Suchmaschinen (Very Large Online Search Engines, VLOSEs) bezeichnet werden, Rechtssicherheit bieten. Die Entscheidung folgt auf eine öffentliche Konsultation, die zwischen dem 22.12.2022 und dem 19.01.2023 stattfand. Wenn das Europäische Parlament und der Rat der EU innerhalb von drei Monaten keine Einwände erheben, wird die delegierte Verordnung in Kraft treten. Der Vorschlag der EU-Kommission enthält weitere Einzelheiten zur Berechnung der geschätzten Gesamtkosten sowie zur Festlegung der einzelnen Gebühren und legt das Verfahren für die Gesamtobergrenze fest. Der DSA ist am 16.11.2022 in Kraft getreten. Die Verpflichtungen für Diensteanbieter, die als VLOP oder VLOSE benannt wurden, werden vier Monate nach ihrer Benennung auf der Grundlage von Nutzerzahlen, die bis zum 17.02.2023 veröffentlicht werden mussten, anwendbar.

(AV) Journalistinnen und Journalisten können sich seit dem 09.03.2023 wieder mit ihren Reportagen für den Lorenzo-Natali-Medienpreis bewerben. Der Medienpreis der EU für Journalismus würdigt die Arbeit von Medienschaffenden aus der ganzen Welt, die die drängendsten globalen Herausforderungen beleuchten. Das umfasst eine breite Palette von Themen: Ungleichheit, Beseitigung der Armut, nachhaltige Entwicklung, Umwelt, biologische Vielfalt, Klimaschutz, Digitales, Beschäftigung und Beruf, Bildung und Kompetenzentwicklung, Migration, Gesundheitsversorgung, Frieden, Demokratie und Menschenrechte.

Es können schriftliche, audiovisuelle oder multimediale Arbeiten in drei Kategorien eingereicht werden:

  • Internationaler Preis: für einen Beitrag, veröffentlicht in einem Medium mit Sitz in einem der Partnerländer der Europäischen Union.
  • Europa-Preis: für einen Beitrag, veröffentlicht in einem Medium mit Sitz in der Europäischen Union.
  • Preis für die beste Nachwuchsjournalistin/den besten Nachwuchsjournalisten: für einen Beitrag einer Journalistin bzw. eines Journalisten unter 30 Jahren (zum Zeitpunkt der Veröffentlichung), veröffentlicht von einem Medium mit Sitz in der Europäischen Union oder in einem ihrer Partnerländer.

Die Bewerbungen können in jeder Sprache bis zum 28.04.2023 eingereicht werden. Es sollte jedoch eine Übersetzung ins Englische, Französische, Spanische, Deutsche oder Portugiesische beigefügt werden.

(BG) In jedem Jahr veröffentlicht Europa Nostra, ein europäischer Denkmalschutzverbund, die Liste mit den sieben am stärksten gefährdeten Kulturerbestätten in Europa. Die sieben werden aus einer Liste mit elf Stätten ausgewählt, auf der sich die Schwesternhäuser der Herrnhutergemeinde in Kleinwelka, einer ehemaligen mährischen Siedlung in Sachsen, befinden. Das verlassene Gebäudeensemble wird kaum noch genutzt und verfällt. Feuchtigkeit, beschädigte Decken, Fenster und Böden machen dem Gebäudekomplex zu schaffen.

Die endgültige Entscheidung, welche Gebäude in diesem Jahr ausgewählt werden, fällt im April 2023.

Die Herrnhuter Brüdergemeinde hat inzwischen gemeinsam mit Siedlungen der Brüdergemeinde in Dänemark, den USA und Großbritannien einen transnationalen Antrag zur Anerkennung als UNESCO-Welterbe gestellt. Über diesen Antrag wird im Sommer 2024 entschieden.

(AV) Das Gesetz über digitale Dienste (DSA) gibt Online-Plattformen und Online-Suchmaschinen noch bis zum 17.02.2023 Zeit, die Zahl ihrer aktiven Endnutzer zu veröffentlichen. Danach müssen mindestens einmal alle sechs Monate Nutzerzahlen gemeldet werden. Die Europäische Kommission hat jetzt unverbindliche Leitlinien veröffentlicht, um die Unternehmen bei der Umsetzung dieser Pflicht zu unterstützen. Der DSA trat im November 2022 in Kraft.

Mit der Meldepflicht soll festgestellt werden, ob Online-Plattformen und Online-Suchmaschinen zu den »sehr großen Online-Plattformen« (VLOP) oder »sehr großen Online-Suchmaschinen« (VLOSE) gehören. Liegt die gemeldete Nutzerzahl über 10 Prozent der EU-Bevölkerung oder 45 Millionen Menschen, greifen zusätzliche Verpflichtungen. Dazu gehören eine Risikobewertung und das Ergreifen entsprechender Risikominderungsmaßnahmen.

Am 15.12.2020 legte die EU-Kommission ihren Vorschlag für ein Gesetz über digitale Dienste zusammen mit dem Vorschlag für ein Gesetz über digitale Märkte (DMA) als umfassenden Rahmen zur Gewährleistung eines sichereren und faireren digitalen Raums für alle vor. Das Gesetz über digitale Märkte trat am 01.11.2022 in Kraft.

(AV) Mit dieser Initiative will die EU-Kommission ein Instrumentarium zur Bekämpfung des illegalen Streamings von Live-Veranstaltungen, insbesondere Sportveranstaltungen, zur Verfügung stellen. Aufbauend auf den einschlägigen Rechtsinstrumenten der EU wird die EU-Kommission die Mitgliedstaaten und private Beteiligte dazu anhalten, die im EU-Recht verfügbaren Instrumente zu nutzen, um effizienter gegen die illegale Online-Übertragung von Live-Inhalten vorzugehen. Die EU-Kommission will laut ihrem Arbeitsprogramm dazu ein Papier im zweiten Quartal 2023 veröffentlichen. Nun fragt sie die Öffentlichkeit nach Meinungen und Anregungen. Man kann sich bei dieser Umfrage bis 10.02.2023 auf der Internetseite der EU-Kommission äußern. Das Feedback wird bei der Entwicklung und Erarbeitung dieser Initiative berücksichtigt. Die eingegangenen Rückmeldungen werden auf der Internetseite veröffentlicht.

Rat der EU erzielt Fortschritte auf dem Weg zur EUid-Brieftasche, einem Paradigmenwechsel für die digitale Identität in Europa

(AV) Der Rat der EU hat am 06.12.2022 seinen gemeinsamen Standpunkt (allgemeine Ausrichtung) zu dem vorgeschlagenen Rechtsakt über den Rahmen für eine europäische digitale Identität (eID) festgelegt. Mit der überarbeiteten Verordnung soll sichergestellt werden, dass Menschen und Unternehmen einen universellen Zugang zu einer sicheren und vertrauenswürdigen elektronischen Identifizierung und Authentifizierung mittels einer persönlichen digitalen Brieftasche auf dem Mobiltelefon haben. Die Europäische Kommission hatte im Juni 2021 einen Rahmen für eine europäische digitale Identität vorgeschlagen, die allen Bürgerinnen und Bürgern, Gebietsansässigen und Unternehmen in der EU über eine Brieftasche für die europäische digitale Identität zur Verfügung stehen würde. Nach dem Vorschlag werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, im Rahmen eines notifizierten eID-Systems auf der Grundlage gemeinsamer technischer Normen nach einer obligatorischen Zertifizierung eine digitale Brieftasche auszustellen. Um die erforderliche technische Architektur zu schaffen, die Umsetzung der überarbeiteten Verordnung zu beschleunigen, den Mitgliedstaaten Leitlinien an die Hand zu geben und eine Fragmentierung zu vermeiden, wurde dem Vorschlag eine Empfehlung für die Entwicklung eines Instrumentariums der EU für die Festlegung der technischen Spezifikationen der Brieftasche beigefügt. Als elektronisches Identifizierungsmittel, das im Rahmen nationaler Systeme auf dem Sicherheitsniveau »hoch« ausgestellt wird, wäre die Brieftasche ein eigenständiges eID-Mittel, das auf der Ausstellung von Personenidentifizierungsdaten und der Brieftasche durch die Mitgliedstaaten beruht. Mit der allgemeinen Ausrichtung des Rates wird daher das Konzept der Brieftasche und ihr Zusammenspiel mit nationalen elektronischen Identifizierungsmitteln weiterentwickelt. Auf der Grundlage von Leitlinien der Mitgliedstaaten wird im Text des Rates vorgeschlagen, den Durchführungszeitraum von 24 Monaten ab dem Erlass der Durchführungsrechtsakte zu berechnen. Es wird auch präzisiert, dass die Ausstellung, die Verwendung für die Authentifizierung und der Widerruf von Brieftaschen für natürliche Personen kostenlos sein sollte. Bei der Verwendung von Brieftaschen für die Authentifizierung können bei Diensten, die sich auf die Verwendung der Brieftasche stützen, jedoch Kosten anfallen, z. B. bei der Ausstellung elektronischer Attributsbescheinigungen für die Brieftasche.

Die Annahme der allgemeinen Ausrichtung wird es dem Rat ermöglichen, Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament (»Triloge«) aufzunehmen, sobald dieses seinen eigenen Standpunkt festlegt, um zu einer Einigung über die vorgeschlagene Verordnung zu gelangen.

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(© Sachsen-Verbindungsbüro Brüssel)

18. Weihnachtsmarkt »Mons Coeur en Neige« auf der Grand'Place de Mons

18. Weihnachtsmarkt »Mons Coeur en Neige« auf der Grand'Place de Mons
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(© Sachsen-Verbindungsbüro Brüssel)

Konzert in der Stiftskirche Sainte-Waudru

Konzert in der Stiftskirche Sainte-Waudru
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(© Sachsen-Verbindungsbüro Brüssel)

Konzert in der Stiftskirche Sainte-Waudru

Konzert in der Stiftskirche Sainte-Waudru

(UF) Am 03.12.2022 um 17:00 Uhr eröffneten der Botschafter der Bundesrepublik Deutschland beim Königreich Belgien, Martin Kotthaus, und der Bürgermeister der Stadt Mons, Nicolas Martin, feierlich den 18. Weihnachtsmarkt »Mons Coeur en Neige« auf der Grand'Place de Mons. Deutschland ist in diesem Jahr Ehrengast und präsentiert sich u. a. mit kulinarischen Spezialitäten und typischem Kunsthandwerk im »Village d’Artisans«.

Mit mehreren Konzerten von Studentinnen und Studenten der Fachrichtung Klassischer Gesang/Musiktheater sowie des Kirchenmusikalischen Instituts der Hochschule für Musik und Theater »Felix Mendelssohn Bartholdy« Leipzig in der Stiftskirche Sainte-Waudru hat sich der Freistaat Sachsen an der Ausgestaltung des kulturellen Rahmenprogramms beteiligt.

Der Weihnachtsmarkt ist noch bis 31.12.2022 geöffnet.

(AV) Die Europäische Kommission will den digitalen Wandel des öffentlichen Sektors in Europa beschleunigen und die öffentlichen Verwaltungen besser miteinander verknüpfen. Dazu hat sie am 21.11.2022 einen Gesetzesvorschlag für ein interoperables Europa und eine Mitteilung vorgelegt. Beides soll die grenzüberschreitende Interoperabilität und Zusammenarbeit im öffentlichen Sektor für Bürger/innen und Unternehmen in der gesamten EU stärken. Mit dem Gesetz für ein interoperables Europa will die EU-Kommission einen Rahmen für die Zusammenarbeit öffentlicher Verwaltungen in der gesamten EU schaffen. Er soll dazu beitragen, einen sicheren grenzüberschreitenden Datenaustausch aufzubauen und gemeinsame Lösungen wie quelloffene Software, Leitlinien, Checklisten, Rahmen usw. zu vereinbaren. Der künftige Rahmen für die Interoperabilitätszusammenarbeit wird laut EU-Kommission vom Beirat für ein interoperables Europa betreut.

(AV) Zum 01.11.2022 trat das EU-Gesetz über digitale Märkte (DMA) in Kraft. Die neue Verordnung soll unlauteren Praktiken von Unternehmen, die als Gatekeeper in digitalen Märkten fungieren, ein Ende setzen. Sie wurde von der Europäische Kommission im Dezember 2020 vorgeschlagen und im März 2022 vom Europäischen Parlament und vom Rat der EU verabschiedet. Die EU-Kommission sieht in dem Gesetz eine wichtige Voraussetzung für eine grundlegende Veränderung der Machtverhältnisse in der digitalen Unternehmenslandschaft.

(ED) Am 10.10.2022 startete offiziell das neue Programm für kulturelle Mobilität der Europäischen Union Culture Moves Europe. Es wird durch Mittel des Kreatives-Europa-Programms der Europäischen Kommission finanziert, vom Goethe-Institut umgesetzt und verfügt über ein Budget von 21 Mio. EUR für den Zeitraum 2022 bis 2025. Das Programm bietet Künstler/innen, Kulturschaffenden und Kulturorganisationen Unterstützung für die Durchführung internationaler Projekte insbesondere in den Sektoren Architektur, kulturelles Erbe, Design und Modedesign, literarische Übersetzung, Musik, sowie darstellende und bildende Künste.

Für die zeitlich begrenzten Aufenthalte wird es für jeden Sektor während der Laufzeit des Programms je zwei Ausschreibungen geben. Für die individuellen Mobilitätsmaßnahmen wird es jährliche Ausschreibungen für alle Sektoren geben. Die erste Bewerbungsrunde für individuelle Mobilitäten läuft vom 10.10.2022 bis zum 31.05.2023.

(ED) Nachdem die Europäische Kommission im Juni 2022 mit den Mitgliedstaaten einen Dialog über die Schaffung einer gemeinsamen Cloudlösung für das europäische kulturelle Erbe begonnen hatte, wurde nun eine detaillierte Online-Umfrage gestartet, mit der die spezifischen Bedürfnisse des Sektors erfasst werden sollen. Im Vorfeld hatten bereits acht unabhängige Expert/innen eine Ex-ante-Folgenabschätzung durchgeführt. Fachleute aus dem Bereich Kulturerbe sind eingeladen, hier den Fragebogen der EU-Kommission zu beantworten.

Die europäische kollaborative Cloud für Kulturerbe soll eine einzigartige digitale Infrastruktur werden, die zum einen die europäischen Kulturschätze schützen, zum anderen auch die Zusammenarbeit zwischen z. B. Forschenden, Kurator/innen, Archivar/innen oder Konservator/innen ermöglichen soll. Im Forschungs- und Innovationsprogramm der EU Horizont Europa werden dafür bis 2025 110 Mio. EUR bereitgestellt. Die Maßnahmen des Clusters »Kreativität, kulturelles Erbe und Integration« unterstützen das europäische Kulturerbe dabei, grün und digital zu werden. Außerdem fördert die EU-Kommission Innovation und Kreativität im Kunstsektor sowie in der Kultur- und Kreativwirtschaft durch verschiedene andere Programme wie Kreatives Europa, wo zum ersten Mal eine sektorale Unterstützung für das kulturelle Erbe vorgesehen ist.

Die Europäische Kommission will unabhängige Medien und Journalist/innen in der EU künftig besser vor Einflussnahme schützen. Dazu hat sie einen Europäischen Rechtsakt zur Medienfreiheit vorgeschlagen, ein neuartiges Regelwerk zum Schutz von Medienpluralismus und -unabhängigkeit in der EU.

(AV) Die EU-Kommission will, dass kein Journalist wegen seiner Arbeit bespitzelt wird und öffentliche Medien nicht zu Propagandakanälen gemacht werden. Deshalb legte sie im September erstmalig einen Gesetzesvorschlag vor, der gemeinsame Garantien zum Schutz der Medienfreiheit und des Pluralismus in der EU regeln soll.

Das Europäische Zentrum für Presse- und Medienfreiheit in Leipzig begrüßte den Vorschlag der EU-Kommission in einer gemeinsamen Erklärung von verschiedenen Journalisten- und Menschenrechtsorganisationen.

Der Rechtsakt zur Medienfreiheit enthält Schutzmaßnahmen gegen politische Einmischung in redaktionelle Entscheidungen. Die EU-Kommission will alle Mitgliedstaaten dazu verpflichten, die redaktionelle Medienfreiheit zu achten und den Schutz journalistischer Quellen zu verbessern. Außerdem soll der Einsatz von Spähsoftware gegen Medien, Journalistinnen und Journalisten sowie ihren Familien verboten werden.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Unabhängigkeit und der angemessenen Finanzierung öffentlich-rechtlicher Medien sowie auf transparenten Eigentumsverhältnissen von Medienhäusern. Staatliche Werbung soll transparenter und mögliche Interessenkonflikte klar dargestellt werden.

Der Vorschlag wird von einer Empfehlung begleitet, in der freiwillige bewährte Verfahren aus der Branche dargelegt werden, die auf die Förderung der redaktionellen Unabhängigkeit und größerer Transparenz der Eigentumsverhältnisse ausgerichtet sind. Die Empfehlung sieht ein Instrumentarium freiwilliger Maßnahmen vor, die Medienunternehmen in Betracht ziehen können. Diese umfassen beispielsweise Bedingungen für die unabhängige Erstellung redaktioneller Inhalte, Strategien zur Gewährleistung einer auf lange Sicht stabilen Produktion von Nachrichteninhalten sowie Maßnahmen, um Journalist/innen an für das Funktionieren der Medien wichtigen Entscheidungen zu beteiligen.

Die EU-Kommission schlägt die Einrichtung eines neuen unabhängigen Europäischen Gremiums für Mediendienste vor, das sich aus den Medienregulierungsbehörden der Mitgliedstaaten zusammensetzt. Das Gremium soll die wirksame und einheitliche Anwendung des EU-Rechtsrahmens für die Medien fördern, insbesondere indem es die EU-Kommission bei der Ausarbeitung von Leitlinien zu Medienregulierungsfragen unterstützt. Es wird auch Stellungnahmen zu nationalen Maßnahmen und Entscheidungen abgeben können, die sich auf die Medienmärkte und Medienmarktkonzentrationen auswirken. Außerdem soll es nationale Regulierungsmaßnahmen in Bezug auf Medien aus Drittländern, die ein Risiko für die öffentliche Sicherheit darstellen, koordinieren, damit diese Medien die in der EU geltenden Vorschriften nicht umgehen. Auch ein strukturierter Dialog zwischen sehr großen Online-Plattformen und dem Mediensektor soll organisiert werden, um den Zugang zu verschiedenen Medienangeboten zu fördern. Die Einhaltung von Selbstregulierungsinitiativen wie den EU-Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation durch die Plattformen soll überwacht werden.

Dieser Vorschlag ergänzt nach Ansicht der EU-Kommission die kürzlich angenommene Empfehlung zum Schutz, zur Sicherheit und zur Handlungskompetenz von Journalist/innen und die Richtlinie zum Schutz von Journalisten und Rechteverteidigern vor Klagemissbrauch (Paket gegen SLAPP-Klagen). Darüber hinaus soll das Medienfreiheitsgesetz mit Initiativen in Verbindung mit der Tragfähigkeit, der Widerstandsfähigkeit und dem digitalen Wandel des Mediensektors zusammenwirken, die im Rahmen des Aktionsplans für Medien und den audiovisuellen Sektor sowie den überarbeiteten Urheberrechtsvorschriften angenommen wurden. Der Vorschlag stützt sich auf eine umfassende Konsultation der Interessenträger, einschließlich einer öffentlichen Konsultation.

Das Europäisches Parlament und die Mitgliedstaaten werden nun die Beratungen über den Vorschlag zum Europäischen Rechtsakt zur Medienfreiheit beginnen. Nach der endgültigen Verabschiedung wird der Rechtsakt in der gesamten EU unmittelbar anwendbar sein.

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Am 13.09.2022 fand ein Treffen der EU-Kommission mit Stakeholdern des EU-Tourismus statt, bei welchem Vorschläge zum Übergangspfad des Tourismus zur Verwirklichung des digitalen und ökologischen Wandels des Sektors besprochen wurden.

(Praktikantin Clarissa Witschorkäwitsch) Im Februar 2022 hat die EU-Kommission im Rahmen der Europäischen Industrietage den Übergangspfad für den Tourismus vorgestellt: Ziel ist es, mit den Stakeholdern einen Plan zum digitalen und ökologischen Wandel sowie zu einer langfristigen Widerstandsfähigkeit des Tourismus in der EU zu erarbeiten. Dazu wurden die Akteure in der ersten Phase von Februar bis Juni 2022 um Vorschläge gebeten. Es wurden 186 Vorschläge eingereicht, aus Deutschland war dabei die TUI AG federführend. Die eingereichten Vorschläge wurden anhand von Beispielen dargestellt.

Der ökologische und digitale Wandel lag im Mittelpunkt des ersten Teils der Veranstaltung. Bezüglich des ökologischen Wandels wurde explizit auf nachhaltige Mobilität (E-Mobilität), Energieeffizienz der Gebäude (bspw. Hotels oder Ferienwohnungen) und auf die Müllreduzierung, vor allem in touristischen Zielen am Meer eingegangen. Außerdem wurde auf den Vorschlag der EU-Kommission zur Wiederherstellung der Natur vom 22.06.2022 hingewiesen, welcher Einfluss auf den Tourismus nehmen und z. B. für Waldregionen in Sachsen wie das Erzgebirge von Bedeutung sein könnte. Zum digitalen Wandel wurde die Verbesserung von Online-Informationen über touristische Angebote vorgestellt. Weiterhin soll ein Netzwerk für kleine und mittlere Unternehmen und Reiseziele geschaffen werden, in dem die Akteure bei der Digitalisierung unterstützt werden.

Mehrere Stakeholder stellten anschließend ihre Projekte vor. Darunter auch die Online-Reiseagentur booking.com, welche an einer Kennzeichnung von LGBTQIA+ freundlichen Reisezielen auf ihrer Webseite arbeitet. Etwas mehr als 80 Prozent der queeren Reisenden haben bereits unangenehme Erfahrungen gemacht, 64 Prozent fürchteten um ihre Sicherheit. Um allen Menschen ein sicheres Reisen zu ermöglichen, möchte booking.com nun eine Kennzeichnung freundlich bewerteter Ziele einführen. Außerdem stellte die NGO »European Network for Accessible Tourism« (ENAT) ihr Arbeitsprogramm vor. ENAT ist ein internationales Netzwerk mit 350 Mitgliedern aus 50 Ländern, das Stakeholder der Tourismusbranche zusammenbringt, damit diese sich über barrierefreies und inklusives Reisen austauschen und voneinander lernen können. Sie fordern beispielsweise barrierefreien Zutritt zu Museen und Führungen, sodass diese in Zukunft für jeden Menschen unabhängig seiner Beeinträchtigung zugänglich sind.

An der neuen Wissens- und Innovationsgemeinschaft (KIC) für Kultur- und Kreativität, die vom Europäischen Innovations- und Technologieinstitut (EIT) am 23.06.2022 bekanntgegeben wurde, nehmen auch sächsische Einrichtungen teil.

(ED) Nachdem das EIT im Oktober 2021 eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für ein neues KIC für Kultur- und Kreativwirtschaft veröffentlichte, hatten fünf große internationale Konsortien ihre Vision über den möglichen Wandel der Branche eingereicht. Ziel ist es, den Wert des Kultur- und Kreativsektors sowie der Kreativwirtschaft als Wegbereiter für die grüne, digitale und soziale Transformation Europas zu nutzen. Gewonnen hat nach der finalen Präsentation am 22.06.2022 schließlich das Konsortium »Innovation by Creative Economy (ICE)«, bestehend aus 50 Partnern/innen aus 20 Nationen und elf Kultur- und Kreativ-Branchen. Unter dem Motto »Created in Europe« führt es exzellente Forschungseinrichtungen, Universitäten, Unternehmen, Investoren/innen und Verbände zusammen und wird von der Fraunhofer-Gesellschaft bzw. durch Dr. Johanna Leissner vom Fraunhofer-Institut für Silicatforschung in Würzburg koordiniert. Deutsche Großpartner sind das Goethe Institut, Ogilvy, GameInfluencer, Public Art Lab, Kreativgesellschaft Hamburg und InnoCreateGermany. Doch auch sächsische Einrichtungen wie das Fraunhofer-Institut für Organische Elektronik, Elektronenstrahl- und Plasmatechnik FEP in Dresden sowie das Fraunhofer-Zentrum für Internationales Management und Wissensökonomie IMW in Leipzig sind dabei.

Der Hauptsitz der EIT-Partnerschaft wird in Nordrhein-Westfalen liegen. Weitere europäische Zweigstellen, sogenannte Co-Location Center, werden in Amsterdam, Barcelona, Bologna, Helsinki, Košice und Wien eröffnet. Diese werden für Innovatoren/innen in ganz Europa zugänglich sein und als Dreh- und Angelpunkt für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit dienen.

Ziele des Konsortiums sind insbesondere die Vermittlung von Spitzentechnologiewissen als branchenübergreifender Kompetenz, auch in der kultur- und kreativwirtschaftlichen Ausbildung, die Mobilisierung der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie innovative Dienstleistungen anbieten zu können. Weiterhin zählen dazu die Transformation kultur- und kreativwirtschaftlicher Unternehmen, unter durchgängiger Berücksichtigung der Wirkung und des Wertes der Kultur- und Kreativwirtschaft für die wirtschaftliche Erholung und den gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie eine vertiefte Anerkennung des Beitrags der Kultur- und Kreativwirtschaft zu Forschung und Innovation auf der Basis neuer datengesteuerter Verfahren.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hatte bereits die Vorbereitungsphase des Konsortiums mit einer Anschubfinanzierung unterstützt. Einer der Hauptakteure der Antragstellung war Bernd Fesel, nun Interim-CEO und Sprecher der EIT-Partnerschaft. Laut Fesel sei Europas Vielfalt das Tor zu Innovationen und die Kultur- und Kreativwirtschaft ein wichtiger Motor für Wirtschaftswachstum sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen in ganz Europa. So soll das KIC maßgeblich dazu beitragen, den Aufschwung nach der Corona-Pandemie in Europa zu fördern.

Damit das KIC jetzt so schnell wie möglich einsatzfähig ist, erhält es eine Starthilfe in Höhe von bis zu 6 Mio. EUR Fördermitteln. Sobald die Partnerschaft dann Fahrt aufgenommen hat und z. B. Bildungsprogramme anbietet, europaweit Unternehmensgründungen und -entwicklung unterstützt sowie innovative Projekte fördert, soll der jährliche Zuschuss im Rahmen des laufenden Programms Horizont Europa auf rund 70 Mio. EUR ansteigen. Weitere Mittel sollen aus dem privaten und öffentlichen Sektor mobilisiert werden. Es wird außerdem Synergien mit anderen EU-Programmen und -Finanzierungsinstrumenten schaffen.

(AV) Zum inzwischen 30. Mal hat die Europäische Kommission Journalistinnen und Journalisten für ihren besonderen Mut bei ihrer Arbeit geehrt. Der Lorenzo-Natali-Medienpreis geht in diesem Jahr an Ritwike Mitra (Indien), Rémi Carton und Paul Boyer (beide aus Frankreich) sowie Vânia Maia (Portugal). Für den diesjährigen Preis waren über 800 Bewerbungen aus aller Welt eingegangen. Nach einer Vorauswahl durch vier Journalistenschulen wurden die Preisträger von der Jury des Lorenzo-Natali-Preises ausgewählt. In der Jury 2022 saßen fünf international renommierte Expertinnen und Experten aus der Welt des Journalismus.

Der Preis ist nach Lorenzo Natali benannt, einem früheren EU-Kommissar für Entwicklung und entschiedenem Verfechter der freien Meinungsäußerung, Demokratie und Menschenrechte.

(AV) Der interaktive Livestreaming-Dienst Twitch hat sich dem EU-Verhaltenskodex zur Bekämpfung illegaler Hassreden im Internet angeschlossen. Inzwischen halten sich 12 Partner an den Kodex, dazu gehören Facebook, Microsoft, Twitter, YouTube, Instagram, Snapchat und TikTok. Die sechste Evaluierung zeigt, dass der Verhaltenskodex bereits positive Ergebnisse erzielt hat. Im Durchschnitt überprüften die IT-Unternehmen 81 Prozent der Meldungen innerhalb von 24 Stunden und entfernten 62,5 Prozent der markierten Inhalte.

Twitch ist vor kurzem auch dem Verhaltenskodex für Desinformation beigetreten. Der Verhaltenskodex ergänzt andere EU-Initiativen, wie z. B. den Rechtsakt über digitale Dienste. Er trägt dazu bei, dass EU-weit besser gegen Hassrede im Internet vorgegangen werden kann. Am 16.06.2022 wurde der neue, erweiterte Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation veröffentlicht.

(AV) Vertriebene Ukrainerinnen und Ukrainer brauchen sichere Kommunikationswege, um auch in Kriegszeiten mit Familie und Freunden in ihrer Heimat in Kontakt zu bleiben. Daher verstärken die Europäische Union und die Ukraine die Zusammenarbeit ihrer Behörden für elektronische Kommunikation. Die Europäische Kommission hat am 07.06.2022 beschlossen, die Ukraine am Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) und an der dafür zuständigen Agentur, dem GEREK-Büro, zu beteiligen. Vorgesehen ist, dass die ukrainische Regulierungsbehörde an der täglichen Arbeit des GEREK-Regulierungsrates teilnimmt, ohne über ein Stimmrecht zu verfügen. Die Ukraine kann zudem Sachverständige für die Teilnahme an den GEREK-Arbeitsgruppen für Roaming, Marktregulierung, allgemeine digitale Regulierung usw. benennen.

(AV) Wie kann man Medienfreiheit und Medienpluralismus besser schützen? Gemeinnützige Organisationen, Universitäten, Bildungseinrichtungen und Forschungszentren in der EU und in assoziierten Ländern (einschließlich der Ukraine) können ab 03.06.2022 ihre Vorschläge dazu einreichen. Die EU-Kommission stellt dafür über 4,1 Mio. EUR zur Verfügung. Das Vorhaben wird über das Programm »Kreatives Europa« finanziert. 1 Mio. EUR sind für Projekte vorgesehen, die die Position von Medienräten stärken und zur Entwicklung journalistischer Standards beitragen. Die restlichen 3,1 Mio. EUR stehen für den Krisenreaktionsmechanismus zum Schutz bedrohter Medienschaffenden bereit. In Leipzig kümmert sich bereits das Europäische Zentrum für Presse- und Medienfreiheit um bedrohte Journalistinnen und Journalisten, u. a. aus der Ukraine. Interessierte können ihre Vorschläge bis zum 20.09.2022 einreichen.

(AV) Die Europäische Kommission hat am 20.05.2022 die neue Initiative MEDIA INVEST gestartet, mit der innerhalb eines Zeitraums von sieben Jahren Investitionen in den audiovisuellen Sektor in Höhe von 400 Mio. EUR mobilisiert werden sollen. »MEDIA INVEST ist ein neues Investitionsinstrument, mit dem die Finanzierungslücke im audiovisuellen Sektor geschlossen werden soll. Wir müssen mehr private Investitionen anstoßen, um unseren europäischen Mediensektor auf globaler Ebene wettbewerbsfähiger zu machen«, so Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager.

MEDIA INVEST ist eine der zehn Maßnahmen des Aktionsplans »Europas Medien in der digitalen Dekade«, der im Dezember 2020 vorgestellt worden war, um die Erholung der Medien und des audiovisuellen Sektors sowie ihren Wandel zu unterstützen.

(AV) Am 03.05.2022 wurde der Welttag der Pressefreiheit begangen. Die Europäische Kommission betonte die Bedeutung einer freien sowie unabhängigen Presse und würdigte den Einsatz von Journalistinnen und Journalisten für die Demokratie. Besonders würdigte die Vizepräsidentin der EU-Kommission, Věra Jourová, in einer Rede vor dem Europäischen Parlament, die Journalistinnen und Journalisten, die in der Ukraine an vorderster Front stünden. Die EU-Kommission verstärke die Maßnahmen für die Medienfreiheit und -pluralismus in der EU. Jourová verwies auf die neuen Rechtsvorschriften gegen missbräuchliche Klagen gegen Journalisten/innen, die Anfang Mai 2022 von der EU-Kommission vorgestellt worden waren sowie auf den geplanten Rechtsakt zur Medienfreiheit, der im dritten Quartal 2022 vorgelegt werden solle. Im Jahr 2020 legte die EU-Kommission erstmals ein umfassendes europäisches Konzept für die Medien vor, das auf dem Europäischen Aktionsplan für Demokratie sowie dem Aktionsplan für Medien und audiovisuelle Medien (MAAP) aufbaut und darauf abzielt, die europäischen Medien zu stärken sowie die kulturelle und technologische Autonomie Europas in der digitalen Dekade zu erhalten.

Die Kulturminister/innen nahmen auf ihrer Ratssitzung am 04.04.2022 zwei Schlussfolgerungen an, einerseits zur Verstärkung des interkulturellen Austauschs im digitalen Zeitalter durch die Mobilität von Künstler/innen und Kulturschaffenden sowie durch Mehrsprachigkeit, andererseits zur Entwicklung einer neuen Strategie für das Ökosystem der Kultur- und Kreativbranche.

(ED) In den Ratsschlussfolgerungen zur Mobilität von Künstler/innen, Kreativschaffenden und Medienleuten wird ausgehend von der kulturellen und sprachlichen Vielfalt Europas die Wiederbelebung des kulturellen Austauschs nach der Corona-Pandemie in den Blick genommen. Zum einen soll die Mobilität von Kunstschaffenden verbessert, zum anderen der Zugang zur Kultur durch Mehrsprachigkeit im Kontext des digitalen Wandels optimiert werden.

Die Ratsschlussfolgerungen empfehlen hier, bestehende Austauschprogramme auf europäischer Ebene, wie beispielsweise das beliebte i-Portunus, fortzuführen und auszubauen sowie eine einheitliche Informationsplattform zu Austauschprogrammen und Fördermöglichkeiten einzurichten. Außerdem soll der Zugang zu Mobilitätsstipendien verbessert, mehrsprachige Informationsportale weiterentwickelt und Verwaltungsprozesse für mobile Künstler/innen vereinfacht werden. Gefördert werden sollten außerdem die Vielsprachigkeit sowie die Übersetzung und Verbreitung von Werken durch eine verbesserte Sprachtechnologie. Insgesamt wird vorgeschlagen, die Förderprogramme Kreatives Europa und Digitales Europa noch umfangreicher anzuwenden und anzupassen.

In den Ratsschlussfolgerungen zum Ökosystem der Kultur- und Kreativbranche wird diese in Verbindung mit der europäischen Industriestrategie als eines von 14 prioritären industriellen Ökosystemen aufgeführt, da es durch die Corona-Pandemie schwer beeinträchtigt wurde. Weil die bisherigen strategischen Ansätze sehr fragmentiert seien, soll durch diese Ratsschlussfolgerungen das Konzept einer globalen Gesamtstrategie anhand von fünf Achsen erstellt werden:

  1. Zur Verbesserung des Zugangs der europäischen Kultur- und Kreativunternehmen zu Förderungen sollen der Leitfaden Culture EU mit anderen Diensten der Europäischen Kommission zusammengeführt und die Beihilfevorschriften für Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft bis Ende 2023 überprüft werden.
  2. Zur Fortentwicklung von Fähigkeiten, Bildung und Training soll ein regelmäßiges Forum für kulturelles und kreatives Unternehmertum in Europa eingerichtet werden.
  3. Um den kulturellen Reichtum und die kulturelle Vielfalt im digitalen Zeitalter zu bewahren, sollen die strategischen Kulturgüter Europas gestärkt, die Inhaberinnen und Inhaber von Urheberrechten geschützt und günstige Rahmenbedingungen für Unternehmen geschaffen werden. Angedacht ist ein europäischer Innovationswettbewerb des Europäischen Innovationsrates und des künftigen KICs (Wissens- und Innovationsgemeinschaften) zur Kultur- und Kreativwirtschaft. Außerdem sollen strategische Ansätze für die Online-Auffindbarkeit von europäischen kulturellen Inhalten entwickelt werden.
  4. Die Exporte von europäischen Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft sollen durch Anreize und die mögliche Nutzung der Partnerschafts- und Entwicklungsinstrumente der EU gestärkt werden.
  5. Um nachhaltige Unternehmen im Sinne des ökologischen Wandels zu unterstützen, sollen verantwortungsvolle Maßnahmen im Ökosystem in den Bereichen Antidiskriminierung, Urheberrecht und verwandte Schutzrechte, einschließlich gerechter Vergütung der Rechteinhaber/innen, besserer Arbeitsbedingungen und sozialer Garantien sowie ihre Einbeziehung in die öffentliche Finanzierung gefördert werden.

Der Freistaat Sachsen bietet in etlichen Formaten Unterstützungen für die Kultur- und Kreativszene sowie die Tourismusbranche, so zum Beispiel mit Sachsens Soforthilfe-Zuschuss »Härtefälle Kultur« für freie Träger, den Corona-Zuschuss »Sachsen Plus« oder über den Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen. Auch Kreatives Sachsen informiert über Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten.

(ED) Die Minister/innen für Kultur und Medien haben bei ihrem Treffen am 07./08.03.2022 einstimmig eine Solidaritätserklärung mit der Ukraine veröffentlicht, die unter anderem auf die zentrale Bedeutung der Medienfreiheit und des Pluralismus für eine funktionierende Demokratie verwies. Außerdem wollen sie sich gemeinsam mit internationalen Partnern und Organisationen für den Erhalt ukrainischer Museen, Denkmäler und Städte einsetzen.

Bei dem Treffen ging es außerdem um die mit der Digitalisierung verbundenen Veränderungen für Presse und Medien, den Zugang zu kulturellen europäischen Inhalten im Internet sowie um den Schutz und die Aufwertung des Kulturerbes als Bestandteil der europäischen Identität. Der Aktionsplan Kultur der Europäischen Kommission ist für das zweite Halbjahr 2022 vorgesehen.

(AV) Die EU lobt dieses Jahr wieder den Lorenzo-Natali-Medienpreis (#NataliPrize) aus, die Auszeichnung der EU für mutigen Journalismus. Seit 15.02.2022 können Bewerbungen eingereicht werden. Anlässlich seines 30-jährigen Bestehens werden mit dem Preis Journalistinnen und Journalisten ausgezeichnet, die über Themen wie Ungleichheit, Armut, Klima, Bildung, Migration, Beschäftigung, Digitales, das Gesundheitswesen, Frieden, Demokratie und Menschenrechte berichten. Bewerbungen sind in einer der fünf zugelassenen Sprachen (Englisch, Französisch, Spanisch, Portugiesisch, Deutsch) bis zum 31.03.2022 möglich.

Das Arbeitsprogramm 2022 des EU-Förderprogramms für Kultur Kreatives Europa wurde veröffentlicht und mit ihm die entsprechenden Ausschreibungen zur Einreichung von Vorhaben. Das vorgesehene Budget für dieses Jahr ist das höchste in der Geschichte des Programms.

(ED) Rund 385 Mio. EUR, also fast 100 Mio. EUR mehr als im Vorjahr, stehen im  Arbeitsprogramm 2022 des Kulturförderprogramms der Kommission Kreatives Europa bereit, das am 13.01.2022 angenommen wurde. Das für Kreatives Europa von 2021 bis 2027 zur Verfügung stehende Gesamtbudget beläuft sich auf rund 2,4 Mrd. EUR, was einem Anstieg von 63 Prozent im Vergleich zu 2014-2020 entspricht. Die Europäische Union möchte den Sektor in den kommenden Jahren bei der Erholung von den Folgen der Covid-19-Pandemie unterstützen und seine Widerstandsfähigkeit fördern. Der Kultur- und Kreativsektor ist seit jeher ein wichtiger Bestandteil des europäischen Lebens und macht 4,2 Prozent des gesamten Bruttoinlandsproduktes der EU und 3,7 Prozent der Arbeitskräfte in der EU aus.

Das Programm umfasst drei Aktionsbereiche: Im Teilbereich Kultur wird es neue Ausschreibungen für die Bereiche Musik, kulturelles Erbe, darstellende Künste und Literatur sowie ein Mobilitätsprogramm geben. Der Schwerpunkt des Aktionsbereichs MEDIA liegt auf dem audiovisuellen Bereich, insbesondere der Entwicklung innovativer Videospiele und Virtual-Reality-Vorhaben. Die Zusammenarbeit zwischen Filmfestivals wird durch Netzwerke gestärkt. Die hier finanzierten Projekte müssen Strategien zur Ökologisierung und zur Förderung der Vielfalt, einschließlich der Gleichstellung der Geschlechter, umsetzen. Schließlich wird im Rahmen des sektorübergreifenden Aktionsbereichs u. a. das Kreativinnovationslabor als Beitrag zum Neuen Europäischen Bauhaus gefördert.

Auch sächsische Einrichtungen, die in der Kreativbranche tätig sind, können mit Hilfe der Creative Europe Desks Fördermittel beantragen und sich über CulturEU zu 75 Finanzierungsmöglichkeiten aus 21 verschiedenen EU-Programmen informieren.

Parlament einigte sich auf Maßnahmenpaket zur Bekämpfung illegaler Inhalte, Plattformen sollen für Algorithmen zur Verantwortung gezogen und Inhalte besser moderiert werden

(AV) Am 20.01.2022 stimmte das Europäische Parlament seine Verhandlungsposition über den Digital Service Act (DSA) ab. Für den Text stimmten 530 Abgeordnete des EU-Parlaments mit Ja, 78 stimmten dagegen und es gab 80 Enthaltungen.

Einig sind sich die Abgeordneten, dass es einer ehrgeizigen und zukunftsfähigen digitalen Regulierung bedarf. Online-Plattformen würden neue Chancen bringen, aber auch neue Risiken. Es müsse dafür gesorgt werden, dass das, was offline illegal ist, auch online illegal ist.

Das EU-Parlament hat mehrere Änderungen an dem Kommissionsvorschlag vorgenommen. Dazu zählen Ausnahmen für Kleinst- und Kleinunternehmen von bestimmten Verpflichtungen im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste, mehr Transparenz bei der Einwilligung für oder Verweigerung gegen personalisierte Werbung sowie Schadenersatz für Nutzerinnen und Nutzer digitaler Dienstleistungen, wenn eine Plattform ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachkommt und dadurch Schäden entstehen.

Des Weiteren sollen Online-Plattformen keine Techniken (Dark Patterns) einsetzen dürfen, mit denen sie die Nutzerinnen und Nutzer täuschen oder ihr Verhalten beeinflussen (»Nudging«). Außerdem sollen Verfahren der gezielten Ansprache oder Verstärkung, bei denen die Daten von Minderjährigen für die Zwecke der Anzeige von Werbung verwendet werden, verboten sein.

Sehr große Online-Plattformen sollen im Hinblick auf Algorithmen, die das Ranking bestimmen, mehr Auswahl bieten. Unter den angebotenen Empfehlungssystemen muss mindestens eines sein, das nicht auf Profilerstellung beruht.

Weitere im Plenum angenommene Änderungsanträge betreffen die Notwendigkeit, dass Anbieter in ihren Geschäftsbedingungen die Meinungsfreiheit sowie die Freiheit und den Pluralismus der Medien respektieren müssen, sowie eine neue Bestimmung zum Recht, digitale Dienste anonym zu nutzen und zu bezahlen.

Im Dezember 2020 hatte die Europäische Kommission einen Vorschlag für ein Gesetz über digitale Dienste (DSA) veröffentlicht, das darauf abzielt, klare Verantwortlichkeiten und Rechenschaftspflichten für Anbieter digitaler Dienste festzulegen und ein transparentes und sichereres Online-Umfeld zu schaffen.

(AV) Im zweiten Halbjahr 2022 will die Europäische Kommission einen europäischen Rechtsakt zur Medienfreiheit vorlegen. Am 10.01.2022 hat sie dazu eine öffentliche Konsultation veröffentlicht und bittet alle interessierten Kreise um Meinungen, Fakten und Daten. Beiträge können bis zum 21.03.2022 über das Portal »Ihre Meinung zählt« eingereicht werden.

Die EU-Kommission will mit dem Rechtsakt dafür sorgen, dass die Werte der Freiheit, Unabhängigkeit und Pluralität der Medien in Europa intakt bleiben.

(AV) Die Europäische Kommission hat am 07.01.2022 eine deutsche Regelung zur Förderung der Produktion von Spielfilmen und Fernsehserien nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Die Förderung mit einem geschätzten Gesamtbudget von 150 Mio. EUR läuft bis zum 31.12.2023 und erfolgt in Form von direkten Zuschüssen.

Die Europäische Kommission hat die Regelung auf der Grundlage von Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe d) AEUV und der Mitteilung zur Filmwirtschaft geprüft, in der die Voraussetzungen für die Vereinbarkeit von Beihilfen zugunsten von Kinofilmen und audiovisuellen Werken festgelegt sind. Sie kam zu dem Schluss, dass die Regelung mit der Mitteilung zur Filmwirtschaft im Einklang steht, da sie ausschließlich kulturelle Werke fördert, nicht auf spezifische Produktionskosten ausgerichtet ist und die Grenzen der Beihilfeintensität einhält.

Die EU-Kommission stellte ferner fest, dass die Maßnahme zur Förderung der Kultur beiträgt, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt unangemessen zu verfälschen.

Auf dieser Grundlage hat sie die Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung im Beihilfenregister auf der Internetseite der EU-Kommission zu Wettbewerb unter der Nummer SA.100474 veröffentlicht.

In Krisenzeiten ist es verständlich, dass sich die EU-Kommission in ihrem Arbeitsprogramm auf die aus ihrer Sicht vorrangigen Themen konzentriert. Dazu zählt für 2022 ganz klar besonders ein medienpolitisches Thema.

(AV) Die EU-Kommission wird im kommenden Jahr vermehrt Wert auf den Schutz der Freiheit und des Pluralismus der Medien legen. Sie will weitere Schritte unternehmen, um die Transparenz, Rechenschaftspflicht und Unabhängigkeit bei Maßnahmen, die sich auf Medienfreiheit und -pluralismus auswirken, zu erhöhen. Ein großer Schritt in diese Richtung soll der Europäische Rechtsakt zur Medienfreiheit (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 114 AEUV) sein, den die EU-Kommission für das 3. Quartal 2022 angekündigt hat.

Dies ist für Sachsen besonders interessant, da in Leipzig das Europäische Zentrum für Presse- und Medienfreiheit angesiedelt ist. Das Zentrum macht sich bereits seit Jahren für Medienfreiheit, den Schutz von Journalistinnen und Journalisten und deren Arbeit in einem sicheren Umfeld stark.

(AV) Die Europäische Kommission hat am 18.10.2021 eine zweite Ausschreibung zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht, um die Beobachtung der Medieneigentümerschaft zu erweitern. Diese Ausschreibung wird das erste laufende Pilotprojekt ergänzen und eine länderbezogene Datenbank zum Medieneigentum in den verbleibenden 12 Mitgliedstaaten bereitstellen, die von der ersten Auflage nicht erfasst wurden. Laut EU-Kommission soll das System zur Überwachung des Medieneigentums die einschlägigen rechtlichen Rahmenbedingungen und die Risiken für die Transparenz des Medieneigentums systematisch bewerten. Es soll auch potenzielle Risiken für den Medienpluralismus aufzeigen und wertvolle Informationen liefern, um den Nachrichtenmedienmarkt besser zu verstehen. Die Ausschreibung läuft bis 15.12.2021.

(AV) Die Europäische Kommission hat am 01.10.2021 drei Journalistinnen mit dem Lorenzo Natali-Medienpreises 2021 für mutigen Journalismus ausgezeichnet.

Der Große Preis ging an Pari Saikia von Vice Media India für ihre Berichterstattung über die Rohingya-Flüchtlinge. Der Europa-Preis wurde an Maria Altimira von der spanischen Zeitung Diario Ara für ihren Bericht über die Ausbeutung der Arbeitskraft von Migrantinnen und Migranten verliehen und den Preis für die beste Nachwuchsjournalistin bekam Srishti Jaswal von Stories Asia für ihre Arbeit über die Hungerkrise in Indien.

Der Preis wird seit fast drei Jahrzehnten für mutigen Journalismus und eindrückliche Reportagen verliehen, die gesellschaftlich bedeutende globale Herausforderungen beleuchten. Die Preisträgerinnen wurden von einer Jury aus mehr als 1.100 Bewerbungen aus der ganzen Welt ausgewählt.

(AV) Acht neue Unterstützer haben sich am 30.09.2021 dem Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation angeschlossen. Zu den neuen künftigen Unterzeichnern zählen Online-Videoplattformen wie Vimeo, neuartige soziale Netzwerke wie Clubhouse und Anbieter von Werbetechnologie wie DoubleVerify sowie Organisationen, die besonderes Fachwissen und technische Lösungen zur Bekämpfung von Desinformation bereitstellen, wie Avaaz, Globsec, Logically, NewsGuard und WhoTargetsMe.

Das Thema Desinformation steht nach wie vor ganz oben auf der Tagesordnung der Europäischen Kommission und will eine zeitnahe Überarbeitung des Verhaltenskodex erreichen.

Der Kodex ist der weltweit erste Rahmen, in dem Verpflichtungen der Plattformen und der Branche bei der Bekämpfung von Desinformation festgelegt sind.

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