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Bildung und Forschung

Feuershow in Chemievorlesung TU Chemnitz © TUC/ Jacob Müller

Das Hochschulpaket der Europäischen Kommission soll den Weg für einen rechtlich fundierten europäischen Hochschulabschluss, ein sog. »European Degree« ebnen. Neben einer Mitteilung zum »Blueprint towards a European Degree« umfasst das Paket auch Entwürfe für Ratsempfehlungen zur Qualitätssicherung und Anerkennung im Hochschulwesen sowie zu attraktiven und nachhaltigen Hochschulkarrieren.

(ED) Da in den Augen der EU-Kommission der Bologna-Prozess bislang zu langsam und nicht vollständig umgesetzt wurde, soll der am 27.03.2024 vorgestellte Europäische Abschluss nun unbürokratischer für transnationale Bachelor-, Master- oder Promotionsstudiengänge verliehen und automatisch überall in der EU anerkannt werden können. Unter Wahrung der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten im Bereich Bildung, der institutionellen Autonomie und der akademischen Freiheit sollen ihn beispielsweise Europäische Hochschulallianzen beziehungsweise entsprechende transnationale Verbünde in ganz Europa verleihen können.

Ziel der EU-Kommission ist es, die Attraktivität des europäischen Hochschulraums global zu steigern und den Absolvent/innen bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu ermöglichen, da sie dann über bestimmte sprachliche, kulturelle und interdisziplinäre Kompetenzen verfügen würden.

Als erster Schritt wird ein »European Degree Label« präsentiert, das für bereits bestehende gemeinsame Abschlüsse vergeben werden könnte, ohne dafür an den nationalen beziehungsweise regionalen Hochschulgesetzen Änderungen vorzunehmen.

Der zweite Schritt wäre ein eigener Rechtstatus für transnationale Verbünde von Hochschuleinrichtungen, die dann auf Grundlage der nationalen Hochschulgesetzgebungen Studiengänge akkreditieren und Abschlüsse (»European Degrees«) vergeben könnten.

Um dies zu vereinfachen, umfasst das Hochschulpaket auch noch einen Entwurf für eine Ratsempfehlung »Council Recommendation on a European Quality Assurance and Recognition System«. Diese soll die Etablierung von mehr gemeinsamen Programmen vereinfachen, einen europäischen Rahmen für Qualitätssicherung schaffen und die Qualitätssicherung weiterentwickeln.

Zur Gewinnung engagierten und exzellenten akademischen Personals, beinhaltet das Hochschulpaket auch den Entwurf einer Ratsempfehlung »Council Recommendation on attractive and sustainable careers in Higher Education«. Die Ziele der Empfehlung sind u. a. mehr internationale Mobilitätserfahrungen, angemessene Arbeitsbedingungen nicht nur für akademisches Personal im Hochschulbereich, die Vermeidungprekärer Arbeitsverhältnisse sowie ein gemeinsamer Rahmen für attraktive, inklusive und nachhaltige Hochschulkarrieren.

Das Hochschulpaket und das Ziel der EU-Kommission, den europäischen Hochschulabschluss rechtlich zu verankern, wird von einer Vielzahl der Mitgliedstaaten äußerst kritisch gesehen. Zudem liegt die Regelung der Arbeitsbedingungen im Hochschulbereich ausschließlich in der Kompetenz der Mitgliedstaaten. Bereits in den Vorverhandlungen hatte der Rat der EU klar zum Ausdruck gebracht, dass allenfalls die Vergabe eines Labels akzeptiert würde.

Die Verhandlungen zu den beiden Ratsempfehlungen im Bildungsausschuss des Rats werden aller Voraussicht nach erst unter ungarischer Ratspräsidentschaft ab Juli 2024 beginnen.

(ED) Die Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und der Republik Korea über die Assoziierung zum europäischen Rahmenprogramm für Forschung und Innovation »Horizont Europa« wurden am 25.03.2024 abgeschlossen. Sobald alle nötigen Ratifizierungsverfahren auf beiden Seiten abgeschlossen sind, soll das Abkommen voraussichtlichen in der zweiten Jahreshälfte 2024 unterzeichnet werden. Dann können Forschende und Organisationen aus Südkorea ab 2025 Fördermittel aus Säule II des Programms erhalten. »Horizont Europa« steht zwar der ganzen Welt offen, Einrichtungen aus assoziierten Ländern haben aber zusätzliche Möglichkeiten bei Kooperationsprojekten und werden beim Zugang zu den Mitteln den Einrichtungen der Mitgliedstaaten gleichgestellt. Mit 95,5 Mrd. EUR ist »Horizont Europa« das weltweit größte Forschungs- und Innovationsprogramm und wird ergänzt durch die Finanzbeiträge der assoziierten Länder.

Das Forum des Europäischen Forschungsraumes diskutiert über seine neue Policy Agenda und veröffentlicht neben einer Übersicht zu den Fortschritten auf EU-Ebene bei der Verwirklichung der im Pakt für Forschung und Innovation festgelegten Prioritäten auch Richtlinien für die Nutzung generativer KI.

(ED) Gemeinsam mit der Europäischen Kommission gestalten die Mitgliedstaaten den Europäischen Forschungsraum (EFR) mit dem Ziel, einen einheitlichen Markt für Forschung, Innovation und Technologie ohne Grenzen in der EU zu schaffen, indem sie z. B. ihre Forschungspolitik und -programme aufeinander abstimmen. Grundlage ist der Pakt für Forschung und Innovation (F&I). Im sogenannten EFR-Forum treffen sich die relevanten Stakeholder und erarbeiten gemeinsam die politische Erzählung des Forschungsraumes, die Strukturen des EFR sowie die einzelnen Maßnahmen. Es geht hier um Themen, die alle Mitgliedstaaten betreffen und die übergreifend und gemeinsam gelöst werden müssen, wie z. B. Forschungsinfrastrukturen, Wissensvalorisierung und Forschungsbewertung, ein globaler Ansatz für Forschung und Innovation oder die Freiheit der Wissenschaftlichen Forschung. Für 2024 steht die Erarbeitung einer neuen Politik-Agenda an und auf seinem mittlerweile 22. Treffen am 08.03.2024 wurde die weitere thematische Ausgestaltung für 2025-2027 elaboriert. Sachsen vertritt die deutschen Bundesländer gemeinsam mit Baden-Württemberg im ERA-Forum und kann so ganz gezielt die sächsischen Interessen in die Diskussion mit einbringen.

Welche Fortschritte auf dem Weg hin zu einem gemeinsamen Europäischen Forschungsraum bereits beschritten wurden, ist im neuen EFR-Anzeiger 2023 der EU-Kommission zu sehen, der am 20.03.2024 veröffentlicht wurde. Die Ergebnisse zeigen, dass es in der EU in einigen wichtigen Bereichen bereits zu erheblichen positiven Veränderungen gekommen ist: so zum Beispiel die Investitionen für Forschung und Entwicklung, bei der Gleichstellung der Geschlechter oder im Bereich Synergien mit sektoralen und industriepolitischen Maßnahmen und Koordinierung von F&I-Investitionen. Bei der wissenschaftlichen Führung, im Zusammenspiel mit Bildung und der Europäischen Kompetenz-Agenda, bei den Investitionen und Reformen in Ländern und Regionen mit geringerer F&I-Leistung sowie Unterstützung bei der Festlegung von Prioritäten und der Sicherung langfristiger F&I-Investitionen und politischer Reformen muss allerdings noch viel passieren, damit die Mitgliedstaaten und die EU-Kommission die angestrebten Ziele erreichen.

Doch das EFR-Forum ist nicht nur strategisch tätig. Am 20.03.2024 wurden nicht bindende Richtlinien zum Einsatz generativer Künstlicher Intelligenz (KI) in der Forschung veröffentlicht. Diese KI wird benutzt, um bspw. Texte oder Bilder zu kreieren und kann laut Richtlinie zu effizienteren und schnelleren Forschungs- und Prüfverfahren beitragen, indem bspw. umfangreiche Daten- und Wissensquellen zusammengefasst und kontextualisiert würden. Die Forschenden sollten transparent darstellen, welche KI-Instrumente genutzt wurden und bei sensiblen Aktivitäten, die sich auf andere Forschende oder Organisationen auswirken könnten, weitgehend auf deren Einsatz verzichten. Dies beträfe vor allem den Prozess der Peer Review und die Bewertung von Forschungsvorschlägen. Des Weiteren sollten Forschungseinrichtungen den verantwortungsvollen Einsatz von generativer KI fördern und aktiv überwachen, wie diese Werkzeuge in ihren Einrichtungen entwickelt und eingesetzt werden.

(ED) Vom 18.-21.03.2024 fand die Forschungs- und Innovationswoche der Europäischen Kommission in Brüssel statt. Die bereits fünfte Ausgabe feierte in diesem Jahr 40 Jahre Rahmenprogramme für Forschung und Innovation (F&I) und widmete sich aktuellen sowie Zukunftsthemen in diesem Bereich. Highlights der Woche waren der Gipfel des Europäischen Innovationsrates am 19.03.2024, die von der belgischen Ratspräsidentschaft organisierte Konferenz zu Beschaffung im Bereich Innovation am 19. und 20.03.2024 sowie die F&I Tage der Europäischen Kommission vom 20. bis 21.03.2024.

Hier fand ein reger Austausch beispielsweise dazu statt, wie Innovationen in Regionen vorangetrieben werden können, wie Forschungssicherheit in internationalen Kooperationen hergestellt werden kann und welche Vorteile Assoziierungen zum Rahmenprogramm haben. Weitere Themen der insgesamt über 30 Workshops und Paneldiskussionen waren u.a. fortgeschrittene Werkstoffe, die EU-Missionen und Maßnahmen zur Gestaltung des Europäischen Forschungsraums.

(ED) Am 20.03.2024 hat die Europäische Kommission den Zweiten Strategischen Plan für das Forschungsprogramm Horizont Europa veröffentlicht. Dieser Plan stellt die Grundlage für Investitionsentscheidungen in 2025 bis 2027 und für die entsprechenden Arbeitsprogramme dar. Im Mittelpunkt stehen insbesondere der Übergang zu einer grüneren Wirtschaft, der digitale Wandel und ein widerstands- und wettbewerbsfähiges, inklusiveres und demokratischeres Europa. Die offene strategische Autonomie und die Sicherung der Führungsrolle Europas bilden übergeordnete Grundsätze des Plans.

Im Plan enthalten sind außerdem neun neue ko-programmierte und ko-finanzierte Europäische Partnerschaften u.a. zu den Themen Rohstoffe für den ökologischen und digitalen Wandel, Innovative Werkstoffe für die EU (I'M4EU), Resilientes Kulturerbe und Textilien der Zukunft. Das Neue Europäische Bauhaus wird in Form einer Fazilität weitergeführt.

Im Europäischen Parlament wurde am 13.02.2024 die gefährliche Renaissance von Antisemitismus und rechtspopulistischen Hassreden im Bildungsbereich thematisiert. Die Mitglieder des Ausschusses für Kultur und Bildung des EU-Parlaments debattierten Möglichkeiten des konsequenten Gegensteuerns gerade auch durch Bildung.

(Hospitantin Ines Arzt) Johanna Goddej, Referatsleiterin für Recht, Digitales und Migration der EU-Agentur für Grundrechte (Agency for Fundamental Rights) präsentierte für die Debatte Daten zu einer Umfrage unter Jüdinnen und Juden in 13 Mitgliedstaaten.

Demnach erfolgten die meisten antisemitischen Attacken – physisch, online oder indirekt – im schulischen Umfeld durch Gleichaltrige, Eltern oder Lehrpersonal. Bis zu 18 Prozent der Befragten gaben an, sie würden nicht freigestellt, um an jüdischen Festen teilnehmen zu können, sie würden an der aktiven Ausübung ihrer Religion gehindert und würden gar ihre jüdische Herkunft verschweigen. Bedrohende Äußerungen erlitten 16 Prozent der Befragten an Universitäten oder Schulen. Eine(r) von vier Befragten der Altersklasse 16 – 34 hätte Beleidigungen aus dem unmittelbaren Umfeld erfahren, überdurchschnittlich viele durch Jugendliche. Die Umfrage brachte auch zutage, dass tatsächlich 77 Prozent der verbalen und indirekten Angriffe nicht gemeldet würden.

Goddej schlug vor, diese Daten zur aktiven Sensibilisierung und zur positiven Bewusstseinsbildung zu nutzen, deutlich mehr Informationen zu jüdischen Traditionen zu verbreiten und stringent über das furchtbare Kapitel des Holocaust zu informieren. 350.000 online geäußerte Hetzreden wurden durch die Grundrechte-Agentur analysiert: Ein erster wirksamer Schritt sei, antisemitische Inhalte auf den einschlägigen Plattformen zu löschen.

Pascale Falek vom Büro der EU-Koordinatorin zur Bekämpfung von Antisemitismus und der Förderung jüdischen Lebens konstatierte in ihrem Redebeitrag eine Zunahme an Hass-Slogans nach dem Angriff der Hamas auf Israel am 07.10.2023. Jüdische Mitbürgerinnen und Mitbürger lebten wieder in Furcht. Diskriminierungen, Beleidigungen, körperliche Angriffe, die nach den Schrecken des Holocaust für alle Zeiten undenkbar schienen, erstarkten in unvorstellbarem Maße gerade auch an Bildungseinrichtungen; allein in Deutschland bedeute dies einen Anstieg um 300 Prozent. Terrorismus werde verherrlicht, die Untaten des NS-Regimes gegen das Judentum bagatellisiert.

Dieser Zustand sei nicht kompatibel mit dem, wofür die EU stehe. Die Europäische Kommission reagierte prompt und beschleunigte die Umsetzung der spezifischen Maßnahmen der Europäischen Strategie zur Bekämpfung von Antisemitismus und Förderung jüdischen Lebens (2021 – 2030). Darüber hinaus wurde am 06.12.2023 die Mitteilung veröffentlicht »Kein Platz für Hass: ein Europa, das geeint gegen Hass steht«.

Bildung stärkt Resilienz. Diesem Grundsatz folgten die Expertinnen und Experten mit konkreten Vorschlägen und Lösungsansätzen, wie der gezielten Einbindung des ERASMUS+-Programms, des Lernens in Präsenzworkshops, des Nutzens des EU-Netzes über Orte des Holocaust durch Besuche der Gedenkstätten und der Pflege des jüdischen Kulturerbes. Die EU-Antisemitismus-Strategie gebe diese Ziele eindeutig vor.

Die weitere Debatte zeugte von Betroffenheit, vor allem aber auch vom unbedingten Willen der Diskussionsteilnehmer des Ausschusses für Kultur und Bildung aus Frankreich, Polen, Italien und Deutschland, in gemeinsamer Überlegung dem Verrohen des Umgangs mit Jüdinnen und Juden entschieden entgegen zu wirken, z. B. durch die Überarbeitung von Curricula in Europa, das Angebot neu entwickelter Unterrichtsfächer und Lehrbücher sowie die Festlegung von Mindestanforderungen in geschichtlicher und politischer Bildung. Viel Mut machten die zahlreichen Demonstrationen gegen Demokratiefeindlichkeit und rechten Hass, im Gegensatz zum Zuwachs an antisemitischen Anfeindungen. Auswertungen von Studien hätten ergeben, es gäbe selbst Lehrkräfte, die rechtsextreme Meinungen unterstützten. Es gelte trotzdem oder gerade deswegen die Maxime: Bildung ist der wesentliche Schlüssel gegen Antisemitismus. Sie zu begünstigen, zu finanzieren und zu befördern müsse ein starkes Anliegen der EU bleiben.

© Faisal Mehmood/Pixabay

Bei einem informellen Treffen billigten die Ministerinnen und Minister für Forschung am 16.02.2024 die »Brüsseler Erklärung« zu den Grundsätzen und Werten der internationalen Zusammenarbeit bei Forschung und Innovation.

(ED) Der belgische Vorsitz des Ministerrats der Europäischen Union hatte am 15. und 16.02.2024 eine internationale Konferenz in Brüssel organisiert, zu der Ministerinnen und Minister aus den Mitgliedstaaten, aber auch aus an »Horizont Europa« assoziierten Ländern, aus Ländern, die über eine Assoziierung verhandeln oder ein aktives Abkommen über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit mit der EU geschlossen haben, eingeladen worden waren. Vertreter/innen der UNESCO, der OECD und des Internationalen Wissenschaftsrats nahmen ebenfalls teil.

Die Brüsseler Erklärung, die von den teilnehmenden Ländern, Interessenverbänden, dem belgischen Ratsvorsitz und der Europäischen Kommission gemeinsam ausgearbeitet wurde, setzt sich für eine kontinuierliche Zusammenarbeit ein und erkennt an, dass Vielfalt das Vertrauen zwischen den globalen Partnern fördere. Internationale Zusammenarbeit bei Forschung und Innovation sei wichtig für die Bewältigung globaler Herausforderungen und den Wissenszuwachs. Gefordert werde außerdem ein Fahrplan, um ein gemeinsames Verständnis von Grundsätzen und Werten für die internationale F&I-Zusammenarbeit zu schaffen sowie die Koordination mit Organisationen wie UNESCO, UNCSTD, OECD, Internationalem Wissenschaftsrat, G7, G20, Europarat und anderen internationalen Foren zu stärken.

Bereits im Juli 2022 wurde im Anschluss an die Mitteilung der EU-Kommission zum Globalen Ansatz für Forschung und Innovation der multilaterale Dialog über Grundsätze und Werte für die internationale Zusammenarbeit bei Forschung und Innovation (F&I) eingeführt.

An dem Dialog beteiligen sich die Mitgliedstaaten, die wichtigsten internationalen Partnerländer der EU sowie wichtige internationale und EU-Stakeholder-Organisationen. Bislang fanden acht thematische Online-Workshops zu verschiedenen Grundsätzen und Werten statt, um Erfahrungen mit der praktischen Umsetzung weltweit zu diskutieren und Gemeinsamkeiten zur Vertiefung der F&I-Zusammenarbeit zu ermitteln.

© Pete Linforth/Pixabay

Die Europäische Kommission stellt neue »Strategische Forschungs- und Industrieagenda 2023: Fahrplan und Quantenambitionen für dieses Jahrzehnt« vor. Die EU soll damit als weltweit führende Region für Exzellenz und Innovation in der Quantentechnologie positioniert werden.

(ED) Die Strategie vom Quantum Technologies Flagship, einer 2018 ins Leben gerufenen und von Seiten der EU geförderten langfristigen Forschungs- und Innovationsinitiative, hat das Ziel, Forschungseinrichtungen, Industrie und öffentliche Geldgeber zusammenzubringen und Europa an die Spitze der Quantenrevolution zu stellen. Dafür sollen mit einem erwarteten Budget von 1 Mrd. EUR über einen Zeitraum von zehn Jahren sowohl Grundlagenforschung und Kooperationsaktivitäten als auch die industrielle Nutzung unterstützt werden. Die vier zentralen Anwendungsbereiche sind Quantencomputer, Quantensimulation, Quantenkommunikation sowie Quantenerfassung und Messtechnik. Momentan werden die Projekte über die Programme Horizont Europa und Digitales Europa gefördert.

Der neue Fahrplan der Strategie unterstreicht die Entschlossenheit Europas zum Aufbau eines autonomen Ökosystems für wissenschaftliche und industrielle Anwendungen im Quantenbereich mit Tausenden von Forschenden, einem florierenden Arbeitskräftepotenzial und dem weltweit höchsten Niveau an öffentlicher Finanzierung für Quantentechnologien. Außerdem sollen die zahlreichen Agenden aus den Bereichen Forschung, Industrialisierung, Datenverarbeitung und Kommunikation, die momentan nebeneinander bestehen, in einer einzigen kohärenten Strategie zusammengeführt werden. Weitere wichtige Themen des Fahrplans sind die wirtschaftliche und technologische Souveränität sowie die Forderung, die Rolle der EU als globaler Akteur in diesem transformativen Bereich zu stärken – Europa soll das erste »Quantum Valley« weltweit werden.

Dieser Aufruf folgt auf die Europäische Erklärung zu Quantentechnologien vom Dezember 2023. Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Griechenland, Italien, Kroatien, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern haben diese Erklärung bislang unterzeichnet und erkennen die strategische Bedeutung der Quantentechnologien für die wissenschaftliche und industrielle Wettbewerbsfähigkeit der EU an. Sie verpflichten sich zur Zusammenarbeit bei der Entwicklung eines Ökosystems der Quantentechnologie von Weltrang in ganz Europa, mit dem Ziel, Europa zur weltweit führenden Region für Quantenexzellenz und Innovation zu machen.

Auch im Freistaat Sachsen wurde bereits der Grundstein für den Aufbau eines sächsischen Quanten-Ökosystems gelegt, da angefangen von Quantenmaterialien über Quantensensorik und Quantenkommunikation bis hin zum Quantencomputing alle relevanten Forschungsbereiche in Sachsen zu finden sind. Im Zentrum der Aktivitäten des von etlichen Fraunhofer Einrichtungen gegründeten Kompetenzzentrums »Quantum Applications Saxony«, kurz QAPPS, stehen Algorithmen und Industrieanwendungen. Das Verbund-Exzellenzcluster »Komplexität und Topologie in Quantenmaterialien (ct.qmat)«, an dem unter anderem die TU Dresden beteiligt ist, erforscht topologische Zustände in Quantenmaterien. Dieses große Netzwerk aus Forschenden der Physik, Chemie und Materialwissenschaften soll in Zusammenarbeit mit der Julius-Maximilians-Universität Würzburg zum Verständnis dieser Materialklasse beitragen.

Am 29.01.2024 veröffentlichte die Europäische Kommission die Ex-Post-Evaluierung ihres achten Rahmenprogramms zur Förderung von Forschung und Innovation (F&I) Horizont 2020 mit einem Budget von 75,6 Mrd. EUR für den Zeitraum 2014-2020.

(ED) Die Ex-Post-Evaluierung untersucht die Auswirkungen des Programms bis 2023 und berücksichtigt auch die Erkenntnisse aus dem Vorgängerprogramm und der 2017 durchgeführten Zwischenbewertung. Außerdem wurde die Effizienz des Programms, seine Kohärenz mit anderen Initiativen, seine Relevanz für gesellschaftliche Bedürfnisse und sein allgemeiner Mehrwert beleuchtet.

Hauptaufgabe von Horizont 2020 war es, das Wirtschaftswachstum anzukurbeln und Arbeitsplätze durch F&I zu schaffen, wobei der Schwerpunkt auf exzellenter Wissenschaft, industrieller Führung und der Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen lag.

Die Analyse zeigt, dass das Programm auf großes Interesse gestoßen war und über eine Million Einzelanträge aus 177 Ländern eingereicht und fast 35.000 Projekte finanziert wurden, an denen 40.000 Organisationen beteiligt waren. Insgesamt wären aber zusätzliche 159 Mrd. EUR erforderlich gewesen, um alle eingereichten exzellenten Vorschläge zu finanzieren.

Nichtsdestotrotz war das Programm überaus erfolgreich. Es hatte beispielsweise Auswirkungen auf die teilnehmenden Unternehmen, die im Durchschnitt einen Beschäftigungszuwachs von 20 Prozent und einen Anstieg des Umsatzes um 30 Prozent verzeichnen konnten, im Vergleich zu Unternehmen, die keine Fördermittel erhielten, obwohl sie qualitativ hochwertige Anträge eingereicht hatten. Auch das geistige Eigentum erhielt einen Schub: Die geförderten Teilnehmenden meldeten fast 4.000 Patente und Marken an. 82 Prozent der Publikationen aus Horizont 2020-Projekten sind frei und öffentlich zugänglich.

Bis zu 50.000 Forschende aus den verschiedensten Sektoren und Ländern wurden in ihrer Mobilität unterstützt, und in der Corona-Krise galten Horizont 2020 und sein Vorgängerprogramm als dritthäufigste Finanzierungsquelle für COVID-19-bezogene Forschung weltweit.

Doch die Auswertung hat ergeben, dass das Programm Optimierungsbedarf in einigen Bereichen gehabt hätte, wie z. B. bei der Ausweitung der Beteiligung, der Reduzierung des Verwaltungsaufwands, einer stärkeren Verbreitung und Nutzung der Ergebnisse, der Unterstützung von Frauen sowie bei der Stärkung von Synergien mit anderen Initiativen auf EU- aber auch nationaler und regionaler Ebene.

Auch wurde erkannt, dass die Hälfte der ausgegebenen Mittel an Einrichtungen in nur vier Länder ging: Deutschland, Großbritannien, Frankreich und Spanien.

Obwohl es Fortschritte bei der Überbrückung der sog. Innovationskluft gab, konnte diese seit langem bestehende Lücke nicht vollständig geschlossen werden. Trotz entsprechender Maßnahmen liegt die EU in diesem Punkt immer noch hinter ihren wichtigsten internationalen Konkurrenten/innen zurück.

Die Erkenntnisse und wichtigsten Schlussfolgerungen aus dieser abschließenden Bewertung von Horizont 2020 werden nicht nur bei der Gestaltung der laufenden Umsetzung von Horizont Europa eine entscheidende Rolle spielen. Momentan werden die Weichen für das nächste Rahmenprogramm gestellt und hier sollen die Lehren aus Horizont 2020 wirksam einfließen, damit dessen Effizienz, Relevanz und Wirkung für die Europäerinnen und Europäer möglichst erhöht wird.

(ED) Die Europäische Kommission hat den Abschlussbericht ihrer Expertengruppe zur Unterstützung der Überwachung von EU-Missionen veröffentlicht. Es wurde ein konzeptionelles Verständnis von EU-Missionen als politischer Ansatz im Kontext der Forschungs- und Innovationspolitik der EU entwickelt. Vorgeschlagen wird ein Überwachungsrahmen samt Indikatoren, die sich auch auf den »über Horizont Europa hinausgehenden« Bereich der Entwicklung und Umsetzung der Missionen konzentrieren sollen.

Da der erste Zwischenbericht zu den EU-Missionen der EU-Kommission von Juli 2023 insbesondere von der Forschungsgemeinschaft eher kritisch gesehen wurde, u. a. weil ihnen die nötige finanzielle und politische Unterstützung fehlen würden, stellt auch der jetzt veröffentlichte Bericht acht Empfehlungen für korrigierende Maßnahmen aus. So sollten die Mitgliedstaaten durch transparente Zusammenarbeit mehr Mitverantwortung übertragen bekommen, regionale Akteure/innen stärker beteiligt und für eine größere Sichtbarkeit der EU-Missionen generell in der Gesellschaft gesorgt werden.

Am 16.01.2024 nahmen die Abgeordneten des EU-Parlaments eine Entschließung zu den Zwischenergebnissen der laufenden Programme Erasmus+, Kreatives Europa sowie »Rechte und Werte« an. Sie plädieren unter anderem für eine Verdreifachung des Budgets für Erasmus+ im Programmzeitraum 2028-2034.

(ED) Von September bis Dezember 2023 hatte die Europäische Kommission dazu aufgerufen, sich an der Zwischenevaluierung des laufenden Programms Erasmus+ zu beteiligen. Auch das EU-Parlament befasste sich in seiner Entschließung zu den Zwischenergebnissen von Erasmus+ sowie Kreatives Europa mit den Herausforderungen bei der Mittelvergabe sowie den Perspektiven für den restlichen Zeitraum und für die Nachfolgeprogramme.

In seiner Entschließung zu Erasmus+ wird u. a. darauf hingewiesen, dass die Teilnahme an Erasmus+-Mobilitätsprojekten für viele Studierende durch unzureichende Zuschüsse und Verzögerungen bei den Zahlungen behindert werde und vielen jungen Leuten nach wie vor längere Auslandsaufenthalte gänzlich verwehrt bleiben würden. Außerdem berichtete fast ein Drittel der Studierenden im Bereich Hochschulmobilität, dass ihre Studienleistungen nicht vollständig anerkannt würden. Das EU-Parlament weist auch auf den jüngsten Anstieg der Mietpreise und die Knappheit an Studierendenwohnungen hin, die es den Studierenden erschweren, während ihrer Mobilitätsphase eine Unterkunft zu finden. Es fordert deshalb eine häufigere Anpassung der Stipendien an die Inflation und die Lebenshaltungskosten.

Die Entschließung geht auch auf die Situation in Ungarn ein. Durch den Mechanismus der rechtsstaatlichen Konditionalität sind die Zahlungen von EU-Mitteln derzeit teilweise eingefroren. Die Abgeordneten fordern die ungarische Regierung auf, unverzüglich die notwendigen Reformen einzuleiten, damit ungarische Studierende, Lehrkräfte und Forscher wieder vom Erasmus+ Programm profitieren können.

Außerdem fordern die Abgeordneten für den nächsten Planungszeitraum des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) eine schrittweise und vorhersehbare Erhöhung der Haushaltsmittel. So dürfe das Budget 2028 von Beginn an nicht unter dem Niveau von 2027 liegen, um Kontinuität und Stabilität der Aktivitäten zu gewährleisten. Das EU-Parlament ist überdies entschlossen, sich für eine erhebliche Aufstockung des Erasmus+-Budgets für den Programmplanungszeitraum 2028-2034 einzusetzen und verpflichtet sich, als Mitgesetzgeber für eine Verdreifachung des Erasmus+-Budgets zu kämpfen.

Mit großer Mehrheit wurden ebenfalls die Schlussfolgerungen zur Umsetzung des Programms Kreatives Europa angenommen.

Die Abgeordneten verweisen auf die steigende Zahl von Anträgen, was zu einer sinkenden Erfolgsquote führe. Die Antragsverfahren sollten weiter vereinfacht und die Antragstellenden stärker unterstützt werden. Die EU-Kommission wird daher aufgefordert, angesichts der großen Popularität des Programms die finanzielle Ausstattung des Programms »Kreatives Europa« für den Zeitraum 2028-2034 erheblich zu erhöhen.

Die Ministerinnen und Minister für Forschung haben am 08.12.2023 Schlussfolgerungen zu den Auswirkungen von Forschung und Innovation auf die Politikgestaltung gebilligt und einen europäischen Rahmen zur Gewinnung und Bindung von Talenten in den Bereichen Forschung, Innovation und Unternehmertum in Europa auf den Weg gebracht.

(ED) Forschung, Wissenschaft und Innovation sollen in Zukunft eine größere Rolle bei der Politikgestaltung spielen. Dies käme laut Diana Morant Ripoll, spanische Ministerin für Wissenschaft, Innovation und Universitäten sowie Ratsvorsitzende, der Gesellschaft zugute und habe positive Auswirkungen für den Planeten.

Die Ratsschlussfolgerungen umfassen deshalb drei Dimensionen:

  • Wissenschaftliche Erkenntnisse im politischen Entscheidungsprozess förderten das Leben der Bürger/innen und stärkten die Demokratie.
  • Regionale und lokale innovative Ökosysteme unterstützten die Zusammenarbeit (vor Ort) und verbesserten den territorialen Zusammenhalt durch Forschung und Innovation.
  • Maßnahmen im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) könnten eine noch größere Wirkung auf die Forschungs- und Innovationspolitik der Union und auf den Europäischen Forschungsraum haben. Bis 2027 sollten 50 Mrd. EUR aus der ARF in Forschung und Innovation fließen.

Diese Schlussfolgerungen waren eine der Prioritäten der spanischen Ratspräsidentschaft und legen dar, wie die Politikgestaltung durch ein angemessenes Design und unter Einbeziehung wissenschaftlicher Erkenntnisse verbessert werden kann.

Des Weiteren einigten sich die Minister/innen für Forschung auf eine Empfehlung des Rates der EU über einen europäischen Rahmen zur Gewinnung und Bindung von Talenten in den Bereichen Forschung, Innovation und Unternehmertum in Europa. Der EU-Arbeitsmarkt für Forschende soll attraktiver, offener und nachhaltiger werden. Außerdem sollen Forschungslaufbahnen effektiver unterstützt werden und Talente aus Drittländern angesprochen werden. Dabei soll die Relevanz aller unterschiedlichen Laufbahnen für Forschende, sowohl in der akademischen Welt, der Wirtschaft, der öffentlichen Verwaltung oder des gemeinnützigen Sektors, angemessen anerkannt werden.

Eine neue »Europäische Charta für Forschende« ersetzt die bislang geltende Fassung.

Seit über 20 Jahren wird bereits an einem Europäischen Forschungsraum gearbeitet, doch nach Ansicht des spanischen Ratsvorsitzes sollten sich die nationalen Systeme noch weiter annähern und ergänzen, damit zahlreiche Hürden, wie bspw. prekäre Arbeitsverhältnisse, mangelnde sektorübergreifende Mobilität, unterschiedliche Bezahlung – auch zwischen Männern und Frauen – oder eine schlechte Vereinbarkeit von Karriere und Familie, abgebaut und mehr Talente nach Europa gelockt würden.

Da die Gewinnung von Fachkräften aus Drittländern auch für Sachsen sehr wichtig ist, hat der Freistaat z. B. kürzlich in Taschkent/Usbekistan ein akademisches Verbindungsbüro eröffnet, um hier usbekische Studierende für sächsische Hochschulen zu gewinnen, mit der Aussicht, dass sie nach ihrem erfolgreichen Abschluss bei einem sächsischen Unternehmen eine Arbeit aufnehmen. Außerdem benötigt Usbekistan hochqualifizierte Fachkräfte in Bereichen wie Bergbau, Geologie, Maschinenbau, Materialwissenschaften, Umwelttechnik, Volks- und Betriebswirtschaft, die an sächsischen Hochschulen ausgebildet werden könnten.

Die neugegründete Expertengruppe um den ehemaligen portugiesischen Forschungsminister Manuel Heitor wird die Europäische Kommission sowohl bei der Zwischenevaluierung von Horizont Europa als auch bei den Vorbereitungen des neuen Rahmenprogramms unterstützen.

(ED) Am 05.12.2023 hat die Expertengruppe unter dem Vorsitz von Manuel Heitor, Professor am Instituto Superior Técnico der Universität Lissabon und ehemaliger portugiesischer Forschungsminister, ihre Arbeit aufgenommen.

Sie wird ab Januar 2024 monatlich tagen, um bis Oktober 2024 einen Bericht für die EU-Kommission zu erstellen, in dem sie das laufende Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont Europa bewerten und Ratschläge zum Stand von Forschung und Innovation in der EU geben wird.

Da die EU-Kommission ihren Vorschlag für das Nachfolgeprogramm von Horizont Europa ab 2027 bereits Mitte 2025 vorlegen muss, wird der Bericht der Expertengruppe ein wegweisendes Dokument sein, an dem sich die EU-Kommission orientieren wird.

Parallel dazu erstellen die Mitgliedstaaten im Ausschuss für den Europäischen Forschungsraum und Innovation (ERAC) bis Juni 2024 ebenfalls einen Bericht, der als weiteres wichtiges Dokument von der EU-Kommission herangezogen werden wird.

Für einen Sitz in der Expertengruppe hatten sich knapp 360 Bewerberinnen und Bewerber interessiert, von denen letztlich 15 nach ihrem Fachwissen aus den verschiedensten Bereichen von der EU-Kommission/Generaldirektion Forschung und Innovation ausgewählt wurden.

Zu den Mitgliedern gehören unter anderem:

  • Conny Aerts, Astrophysikerin und Gewinnerin des hochdotierten und renommierten Kavli Preis in Astrophysik 2022.
  • Adam Piotrowski von Vigo Photonics, einem weltweit führenden Unternehmen für optische Infrarotdetektoren, und Leiter der polnischen Technologieplattform für Photonik.
  • Isabelle Ryl, Direktorin des Pariser Forschungsinstituts für künstliche Intelligenz PR[AI]RIE.
  • Mark Ferguson, u. a. ehemaliger Vorstandsvorstand des Europäischen Innovationsrats EIC.
  • Georg Schütte, Generalsekretär der VolkswagenStiftung, ehemaliger Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Georg Schütte war ebenfalls Mitglied der Expertenkommission im Strategieprozess für die Forschung in Sachsen mit dem Ziel eines Weißbuchs für die Forschung in öffentlichen Wissenschaftseinrichtungen im Freistaat Sachsen, das am 10.11.2023 veröffentlicht wurde.

(Praktikant Theo Lentzen) Die Europäische Kommission veröffentlichte am 28.11.2023 den Erasmus+ Call für das Jahr 2024 und den dazugehörigen neuen Programmleitfaden. Das aktualisierte Erasmus+ Programm sieht vor, dass die Mobilitätszuschüsse erhöht und stärkere finanzielle Anreize für grünes Reisen gesetzt werden. Außerdem soll das Programm einen verstärkten Fokus auf die Förderung europäischer Werte legen. Insgesamt ist ein Jahresbudget von 4,3 Mrd. EUR zur Förderung von Mobilität und Zusammenarbeit vorgesehen. Seit dem 28.11.2023 können für das Jahr 2024 Projekte zum Kapazitätsaufbau, Innovationspartnerschaften, Zusammenarbeit der Zivilgesellschaft und viele weitere Möglichkeiten in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport eingereicht werden.

Ein europäisches Wertebewusstsein und jede Bürgerin und jeder Bürger mit digitalen sowie technischen Kompetenzen sollen die EU-Wirtschaft und Gesellschaft resilienter gestalten.

(Praktikant Theo Lentzen) Der Ministerrat für Bildung trat am 23.11.2023 in Brüssel zusammen. Zu den wichtigsten Themen der Ratssitzung gehörten eine Schlussfolgerung zum Beitrag der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Stärkung der gemeinsamen europäischen Werte und der demokratischen Bürgerschaft, die Empfehlung des Rates zu den Schlüsselfaktoren für eine erfolgreiche allgemeine und berufliche digitale Bildung sowie eine Empfehlung für eine bessere Vermittlung digitaler Kompetenzen in der allgemeinen und beruflichen Bildung. Darüber hinaus fand eine Orientierungsaussprache der Ministerinnen und Minister, über die Erhöhung des Frauenanteils in den Fächern Mathematik, Ingenieurwesen, Naturwissenschaft, Kunst und Technik (MINKT) statt.

In der Ratsschlussfolgerung konstatierten die Ministerinnen und Minister, dass durch die vermehrten globalen Krisen wie der COVID-Pandemie oder der Krieg in der Ukraine, die Bürgerinnen und Bürger zunehmend Desinformationsströmen ausgesetzt sind. Deshalb sollten die Mitgliedstaaten die Herausbildung von aktiven, gut informierten und kritisch denkenden Bürgerinnen und Bürger mit einem europäischen Wertebewusstsein verfolgen, um die europäische Wertegemeinschaft zu stärken, auf der unsere Gesellschaft in der EU aufgebaut ist. Ziel der Ratsschlussfolgerungen sei es, gemeinsame europäische Werte und demokratische Bürgerschaft auf allen Ebenen und in allen Bildungsbereichen zu fördern.

Die Mitgliedstaaten wurden dazu aufgefordert

  • die politische Bildung zu fördern und das Identitäts- und Zugehörigkeitsgefühl auf lokaler, regionaler, nationaler und EU-Ebene zu stärken;
  • Kenntnis und Verständnis der EU, insbesondere ihrer Geschichte, zu fördern;
  • Medienkompetenz zu fördern, um die Menschen dabei zu unterstützen, fundierte Entscheidungen zu treffen;
  • Neuankömmlinge in der EU dabei zu unterstützen, die Kompetenzen für eine aktive Teilhabe zu entwickeln;
  • das Recht von Kindern und jungen Menschen, gehört zu werden, zu fördern;
  • zu gewährleisten, dass Lernumgebungen sichere und inklusive Räume bieten.

Die Europäische Kommission wurde vom Rat dazu aufgefordert, die europäischen Werte, die demokratische Bürgerschaft in die Monitoring- und Evaluationsprozesse im Bildungsbereich und in die neue Programmlinie ab 2027 von Erasmus+ aufzunehmen und einen EU-Kompetenzrahmen für die Bildung zur europäischen Bürgerschaft zu entwickeln. Die Förderung der demokratischen Bürgerschaft und die Vermittlung gemeinsamer europäischer Werte sollte bei EU-Kommission und Mitgliedstaaten auf der Agenda stehen.

Die Empfehlung des Rates zu den Schlüsselfaktoren für eine erfolgreiche digitale allgemeine und berufliche Bildung hat zum Ziel, mehr und bessere Möglichkeiten zum Lernen und Lehren für alle im digitalen Zeitalter zu schaffen. Sie hebt die Rolle von Lehrenden, Erzieherinnen und Erziehern auf dem Weg zur digitalen Transformation hervor und unterstützt Investitionen in digitale Ausrüstung, Infrastruktur und Schulungen für alle Lehrkräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Empfehlung des Rates zur Verbesserung der Vermittlung digitaler Fähigkeiten und Kompetenzen in der allgemeinen und beruflichen Bildung ergänzt Maßnahmen zur Entwicklung digitaler Fähigkeiten und Kompetenzen auf allen Ebenen und für alle Bevölkerungsgruppen.

Der Rat forderte die Mitgliedstaaten auf, Monitorings durchzuführen, den Informatikunterricht auszubauen, die Hochschulbildung bei der Entwicklung digitaler Fähigkeiten in allen Fachbereichen zu unterstützen und die Zertifizierung digitaler Kompetenzen fortzuentwickeln. Die EU-Kommission beabsichtigte hierfür, EU-Instrumente und Finanzierung zu mobilisieren und Fortschritte im Bereich digitaler Bildung und Ausbildung durch ein Monitoring-System zu beobachten. Außerdem möchte die EU-Kommission den Austausch mit allen Akteuren der Bildungskette fördern, die Erasmus+ oder Selbstbewertungsinstrumente weiterentwickeln und Leitlinien für den Umgang mit künstlicher Intelligenz im Unterricht einführen. Darüber hinaus beabsichtigte die EU-Kommission die Anerkennung von Zertifikaten und Qualifikationen für digitale Fähigkeiten zu erleichtern.

Die spanische Ratspräsidentschaft organisierte am 07.11.2023 gemeinsam mit der Europäischen Kommission und Partnerorganisationen eine Veranstaltung zum Thema »Desegregationspolitik in der Europäischen Union: ein Weg zum schulischen Erfolg«. Die Desegregationspolitik ist für Spanien und Rumänien von besonderer Bedeutung, da die Segregation an spanischen und rumänischen Schulen die Minderheit der Roma betrifft.

(Praktikant Theo Lentzen) Bei der Veranstaltung, die der Untersetzung der Ratsempfehlung Wege zum schulischen Erfolg diente, wurden die Mitgliedstaaten ermutigt, eine aktive Desegregationspolitik im Bildungsbereich anzugehen. Die Ziele der Desegregationspolitik im Bildungsbereich sind, die Auswirkungen des sozioökonomischen Status oder der ethnischen Zugehörigkeit auf die Ergebnisse der allgemeinen und beruflichen Bildung zu minimieren, die Integration in die allgemeine und berufliche Bildung zu fördern und die Schulabbrecherquote zu verringern. Expertinnen und Experten diskutierten Probleme, Praxisbeispiele, Leitlinien und Lösungsansätze zur Überwindung der Schulsegregation in Europa.

Die Vertreterinnen und Vertreter der Europäischen Kommission, Partnerorganisationen und Mitgliedstaaten machten auf den Anstieg der Segregation in den Schulen der Mitgliedstaaten aufmerksam. Menschen mit Migrationshintergrund sind in der EU besonders von Segregation im Bildungsbereich betroffen. Außerdem stellten Expertinnen und Experten fest, dass Segregation nicht nur eine Begleiterscheinung von lokaler bzw. geographischer Bevölkerungsverteilung ist, sondern in vielen Fällen auch das Ergebnis gezielter Praktiken der Auswahl der Schülerschaft von Schulen oder durch systemische Vorgaben. Schulsegregation ist darüber hinaus ein Faktor, welcher sich negativ auf das Bruttoinlandsprodukt und die Ökonomie der EU auswirkt, da das komplette Bildungspotential der Bevölkerung nicht ausgeschöpft werden kann. Der französische Vertreter Vincent Philippe wies für sein Land auf den Zusammenhang zwischen schulischen Leistungen und sozioökonomischem Hintergrund hin. Phillipe stellte fest, dass in Frankreich sozial schwächere Schülerinnen und Schüler tendenziell schlechtere Leistungen erbringen würden und in der Regel nur öffentliche Schulen besuchen könnten, während privilegierte Schülerinnen und Schüler Privatschulen besuchten. In Sachsen besteht ebenfalls die Gefahr der Segregation in Schulen. Die sächsische Sozialministerin Petra Köpping beispielsweise kritisierte die ungleiche Verteilung der Asylsuchenden auf die Kommunen und Städte in Sachsen. Köpping warnte vor der Entstehung von »Brennpunktvierteln«, in denen Asylsuchende unter sich blieben und dadurch der Integrationsprozess in die sächsische Gesellschaft erschwert werde.

Der spanische Staatssekretär für Bildung José Manuel Bar Cendón rief dazu auf, die Entwicklung einer EU-Desegregationspolitik auf lokaler, regionaler, nationaler und EU-Ebene voranzutreiben. Hierfür müssten auch die Mitgliedstaaten mehr Ressourcen bereitstellen, um die europäischen Schulen für Diversität und Inklusion zu sensibilisieren. Spanien führte hierbei eigene Beispiele an wie die Einführung von Bildungs- und Anti-Diskriminierungsgesetzen, welche auf die Förderung von gleichen Bildungschancen abzielen, und die geplante Bildung einer Allianz für Bildung und Desegregation in Schulen. Ein politisches Rahmenwerk für die EU-Desegregationspolitik im Bildungsbereich und die dazugehörigen Maßnahmen gilt es, durch EU-Funds finanziell abzusichern und in den Schulen zu bewerben. Aber auch Netzwerke und Kooperationen im Bildungsbereich sowie der intensive Austausch von Erfahrungen zwischen den Regionen müssten gefördert werden. Neben der Entwicklung eines EU-Informationssystems für Evaluierung und Monitoring von Segregation an Schulen wurde auch die Implementierung von politischen Arbeitsgruppen auf EU-Ebene für die Desegregationspolitik von einzelnen Repräsentantinnen und Repräsentanten der Mitgliedstaaten empfohlen.

Michael Teutsch, Leiter des Referats »Schulen und Mehrsprachigkeit« der Europäischen Kommission, bekräftigte, dass ein solches technisches Rahmenwerk für die EU-Desegregationspolitik bereits in Arbeit sei.

© Jorge Franganillo/Pixabay

Das Europäische Gemeinsame Unternehmen für Hochleistungsrechnen hat gemeinsam mit dem Supercomputer-Konsortium ParTec-Eviden den Bau für JUPITER, Europas ersten Superrechner der Exascale-Klasse, unterzeichnet. Standort wird Jülich in Nordrhein-Westfalen. Das System soll 2024 bereits starten.

(ED) JUPITER, als letzter von nunmehr acht Supercomputern des Europäischen Gemeinsamen Unternehmens für Hochleistungsrechnen (EuroHPC JU) wird eine beispiellose Rechenkapazität haben, die sich erheblich auf den wissenschaftlichen Fortschritt in ganz Europa auswirken wird. Es wird einen sog. Exaflop durchführen können: in einer Sekunde das berechnen, wofür man mehr als vier Jahre bräuchte, wenn jeder Mensch auf der Erde pro Sekunde eine Berechnung machen würde.

Diese Rechenleistung wird die Entwicklung von hochpräzisen Modellen komplexer Systeme und Anwendungen der künstlichen Intelligenz (KI) in Wissenschaft und Industrie gleichermaßen unterstützen. Zu den Anwendungen gehören das Training großer Sprachmodelle in der KI, Simulationen für die Entwicklung funktioneller Materialien, die Erstellung digitaler Zwillinge des menschlichen Herzens oder Gehirns für medizinische Zwecke oder hochauflösende Klimasimulationen, die das gesamte Erdsystem umfassen.

Mit seiner dynamischen modularen Architektur ist das System auch für die Integration von Zukunftstechnologien wie dem Quantencomputing gerüstet und wird Europas Wissenschaft, Industrie und öffentlichem Sektor zur Verfügung stehen. Bereits mit Beginn der Installation des Systems Anfang 2024 werden die Nutzenden die Möglichkeit haben, JUPITER zu testen, um seine bestmögliche Version zu konfigurieren.

Dies ist eine gängige Methode, die auch Wissenschaftler/innen vom sächsischen CASUS, dem Center for Advanced Systems Understanding am Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf (HZDR) beim Aufbau des weltweit größten Exascale-Computers »Frontier« in den USA anwenden durften. Sie durften hier 2021 z. B. eine Simulationssoftware sowie die Visualisierung und Analyse von riesigen Datenmengen testen.

Passend zum Bau des neuen Supercomputers in Deutschland intensivieren die EU und Japan ihre Zusammenarbeit in diesem Bereich. Ab nächstem Jahr sollen 14 ausgewählte europäische und 10 japanische Forschungseinrichtungen die Supercomputer der jeweils anderen Seite nutzen können, um schnellere wissenschaftliche Simulationen bspw. in den Bereichen medizinische Modellierung, Klima- und Materialforschung durchführen zu können. Das dreijährige Projekt HANAMI wird mit 5 Mio. EUR aus Horizont Europa gefördert und ist eines der ersten Ergebnisse einer digitalen Partnerschaft zwischen EU und Japan, die 2022 unterzeichnet wurde, und zur Zusammenarbeit in Bereichen wie digitale Handelspraktiken, Konnektivität und Pilotprojekte in Bereichen wie KI verpflichtet. Japan ist bislang nicht an Horizont Europa assoziiert.

Mit mehr als zweieinhalb Jahren Verzögerung haben die britische Regierung und die Europäische Kommission eine Einigung erzielt, die es dem Land ermöglicht, an »Horizont Europa« teilzunehmen.

(ED) Forschende im Vereinigten Königreich und der EU können aufatmen, denn im verflixten siebten Jahr nach dem Brexit-Votum haben die EU-Kommission und das Vereinigte Königreich am 07.09.2023 endlich eine politische Einigung über die Teilnahme des Vereinigten Königreichs an »Horizont Europa«, dem Forschungs- und Innovationsprogramm der EU, und Copernicus, dem weltweit führenden Erdbeobachtungsprogramm der EU, erzielt. So ist das Vereinigte Königreich bis zum Ende der Programmlaufzeit in 2027 voll assoziiertes Mitglied in Horizont Europa.

Forschende aus dem Vereinigten Königreich können sich nun gleichberechtigt mit ihren Partnern in den Mitgliedstaaten auf Ausschreibungen des Arbeitsprogramms 2024 bewerben, Zuschüsse aus dem Europäischen Forschungsrat erhalten sowie Konsortien koordinieren. Für Ausschreibungen im Rahmen des Arbeitsprogramms 2023 müssen britische Forschende jedoch weiterhin das britische Bürgschaftssystem nutzen, um ihre Teilnahme an Horizont-Projekten zu finanzieren.

Schätzungen zufolge wird das Vereinigte Königreich insgesamt im Durchschnitt knapp 2,6 Mrd. EUR jährlich für seine Teilnahme sowohl an »Horizont Europa« als auch an der Copernicus-Komponente des Weltraumprogramms beitragen. Allerdings wird das Vereinigte Königreich für die drei Jahre, in denen es nicht an dem Programm teilgenommen hat, nicht in »Horizont Europa« einzahlen. Außerdem kann es Mittel zurückfordern, wenn britische Wissenschaftler/innen »deutlich weniger Geld« erhalten als der jährliche Beitrag des Vereinigten Königreichs beträgt, so die Ankündigung der Regierung. Das Vereinigte Königreich wird auch Zugang zu EU-Diensten zur Beobachtung und Verfolgung von Objekten im Weltraum erhalten.

Obwohl die Assoziierung des Vereinigten Königreichs mit Horizont Europa als Teil des Brexit-Abkommens für 2020 bereits ausgehandelt wurde, hatten Streitigkeiten über den Handel in Nordirland die Beziehungen zur EU belastet, und die EU-Kommission weigerte sich, das Abkommen zu unterzeichnen. Die festgefahrene Situation in Bezug auf Nordirland wurde im Februar 2023 überwunden, aber die Finanzierung blieb ein Knackpunkt, da das Vereinigte Königreich die ursprüngliche Vereinbarung nun als ungünstig ansah. Das jetzige Abkommen, das in den letzten sechs Monaten ausgehandelt wurde, steht aber nun vollständig im Einklang mit dem Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU sowie dem Vereinigten Königreich und unterliegt allen seinen Garantien.

Anstatt sich dem Euratom-Programm der EU anzuschließen, wird das Vereinigte Königreich eine eigene Fusionsenergie-Strategie verfolgen und ein neues, hochmodernes Alternativprogramm mit bis zu 650 Mio. GBP bis 2027 unterstützen.

Das Abkommen muss nun vom Rat der EU gebilligt werden, bevor es im von der EU und dem Vereinigten Königreich eingerichteten Sonderausschuss für die Teilnahme an Programmen der Union förmlich angenommen wird.

Am 12.09.2023 hat das EU-Parlament der Ernennung der bulgarischen Politikerin Iliana Ivanova zur neuen Kommissarin für Innovation, Forschung, Kultur, Bildung und Jugend zugestimmt.

(ED) Die bisherige Vertreterin Bulgariens, Mariya Gabriel, war im Mai dieses Jahres zurückgetreten, um in Bulgarien als Außenministerin eine neue Regierung zu formen. Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, hatte daraufhin Iliana Ivanova aufgrund ihrer vielfältigen Erfahrungen in EU-Angelegenheiten als ihre Nachfolgerin vorgeschlagen. Die Bulgarin war seit 2013 Teil des Europäischen Rechnungshofs, zuvor Mitglied des EU-Parlaments sowie stellvertretende Vorsitzende des Haushaltskontrollausschusses.

Am 05.09.2023 hielten der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) und der Ausschuss für Kultur und Bildung (CULT) eine dreistündige Anhörung mit Iliana Ivanova ab, um ihre Eignung für die Nachfolge von Mariya Gabriel zu bewerten. Nach der Anhörung gaben beide Ausschüsse Iliana Ivanova eine positive Bewertung, die anschließend auch vom Plenum des EU-Parlaments bestätigt wurde. 522 Abgeordnete stimmten für, nur 27 gegen sie, während 51 sich enthielten.

Bei der Beantwortung von Fragen der Abgeordneten zu ihren Ambitionen für die europäische Forschung, Innovation und Bildung nannte Ivanova Investitionen in Forschung und Innovation in der EU, Förderung von Qualifikationen, Förderung der kohäsiven Rolle der Kultur und Stärkung der Jugend als oberste Prioritäten. Sie sieht Synergien mit anderen EU-Fonds ebenso als Chance, die Wirkung des Budgets zu verstärken, wie die Gewinnung mehr privater Mitteln durch Industriepartnerschaften. Des Weiteren sieht sie die Vereinfachung von »Horizont Europa«, die Überwachung der Umsetzung des mit 10 Mrd. EUR dotierten Europäischen Innovationsrats (EIC) und die internationale Zusammenarbeit innerhalb des Forschungsrahmenprogramms als zentrale Aufgaben.

Da im nächsten Jahr mit den Wahlen zum EU-Parlament ein neuer politischer Zyklus der EU beginnt, wird ihre Amtszeit kurz sein. Trotzdem ist der Zeitpunkt jetzt entscheidend, denn Ivanova wird den Abschluss von »Horizont Europa« prägen, inklusive der Verabschiedung des strategischen Plans für die zweite Hälfte des Programms und dem groß angelegten Startschuss für die Gestaltung des nächsten Forschungsrahmens ab 2028.

(BG) Die Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland bietet das Planspiel »Fakt oder Fake« als Online-Version an. Das bis ins Detail vorbereitete Planspiel eignet sich für den Einsatz im Unterricht ab Klassenstufe 10. Die Teilnehmenden übernehmen die Rolle von Mitgliedern des Europäischen Parlaments. Sowohl die Fraktionen als auch die Mitgliedstaaten, aus denen sie stammen, sind vorgegeben. In ihren Fraktionen diskutieren die Schülerinnen und Schüler zunächst ihre eigene Position zu zwei Artikeln, die verabschiedet werden sollen. Der eine Artikel befasst sich mit Desinformation, der andere mit Hassrede. In der Ausschusssitzung erarbeiten die Teilnehmenden in gemeinsamer Debatte mit allen Fraktionen einen Kompromiss, der von dem/der Vorsitzenden festgehalten wird. Das Spiel endet mit der Abstimmung im Plenum.

Neben dem Planspiel hat die Agentur planpolitik weitere Module entwickelt, die ergänzend durchgeführt werden können. Zusätzlich bietet die Vertretung der EU-Kommission gemeinsam mit der Agentur Fortbildungen für Lehrkräfte sowie für Trainerinnen und Trainer an.

(BG) Die Europäische Kommission unterstützt in den Jahren 2024 und 2025 mit 15,4 Mio. EUR Aktivitäten zur Europäischen Nacht der Forschung und Forschende an Schulen. Beide Initiativen zeigen die Vielfalt der europäischen Forschung und Innovation sowie ihre Auswirkungen auf das tägliche Leben.

Folgende Ziele sollen erreicht werden:

  • Forschung und Innovation der Öffentlichkeit nahebringen,
  • Förderung exzellenter Forschungsprojekte und
  • das Interesse junger Menschen an wissenschaftlichen Berufen wecken.

In diesem Jahr findet die Europäische Nacht der Forschung am 29.09.2023 in 26 Ländern statt.

Die Aktivitäten von Forschenden an Schulen sollen es Forscherinnen und Forschern ermöglichen, ihre Arbeit zu präsentieren und mit Schülerinnen und Schülern zu diskutieren. Die Forschenden werden sich mit Lehrenden, Erzieherinnen und Erziehern sowie Schülerinnen und Schülern über Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel, der nachhaltigen Entwicklung, der Gesundheit und Themen, die die Prioritäten der EU-Kommission widerspiegeln, austauschen.

Bis zum 25.10.2023 können sich Forschende oder Forschungseinrichtungen um eine Förderung von 100.000 bis 300.000 EUR pro Projekt bewerben.

(SE) Die Generaldirektion Forschung und Innovation hat am 25.05.2023 eine detaillierte Analyse veröffentlicht, die für die Vorbereitung des zweiten Strategischen Plans 2025 bis 2027 von Horizont Europa erstellt wurde.

Als Ergebnis eines umfassenden Co-Creation-Prozesses zwischen der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten umfasst das Dokument eine Auswertung zum aktuellen Stand von Forschung und Innovation in der EU, zeigt erforderliche Änderungen im Vergleich zum ersten Strategischen Plan auf und erörtert, wie sich aktuelle politische Entwicklungen im nächsten Plan widerspiegeln sollten. Die Analyse bildet eine fundierte Grundlage für die Entwicklung des neuen Strategischen Plans, der den Rahmen für die Arbeitsprogramme in den letzten drei Jahren von Horizont Europa geben wird.

Neben dem Mangel an Fachkräften im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik konstatiert die Europäische Kommission auch einen gravierenden Mangel an grundlegenden digitalen Kompetenzen bei den 16- bis 74-Jährigen. Mehr als ein Drittel der Arbeitskräfte verfügt nicht über die für ihren Beruf erforderlichen digitalen Kompetenzen.

(BG) Die EU-Kommission ist angetreten, diesen Missstand zu beheben und hat dazu zwei Empfehlungen für den Rat der Europäischen Union erarbeitet. Zum einen hat sie Schlüsselfaktoren für eine erfolgreiche digitale Aus- und Weiterbildung identifiziert und zum anderen schlägt sie Verbesserungen bei der Vermittlung digitaler Kompetenzen in der allgemeinen und beruflichen Bildung vor.

Die EU-Kommission empfiehlt den Mitgliedstaaten eine nationale Strategie für digitale Bildung und digitale Kompetenzen zu entwickeln, in der nationale Ziele für die Vermittlung digitaler Kompetenzen festgelegt werden, welche regelmäßig überprüft und aktualisiert werden. Die Strategie sollte die frühkindliche Bildung ebenso berücksichtigen wie die schulische und berufliche Bildung. Die EU-Kommission verweist explizit auf die Möglichkeit eines fächerübergreifenden Ansatzes. Der Vorschlag enthält eine Vielzahl von Maßnahmen, die zum Teil auf sächsische Verhältnisse angewendet werden können, zum Teil aber auch nicht. Schon eine nationale Strategie der digitalen Kompetenzen müsste die Länderebene stärker berücksichtigen. Die Verbesserung der Rechtsvorschriften für bezahlten Bildungsurlaub z. B. setzt voraus, dass bezahlter Bildungsurlaub überhaupt vorgesehen ist.

Beide Empfehlungen stellen das Fehlen eines ressortübergreifenden Ansatzes für die Politik im Bereich der digitalen Bildung in den Mittelpunkt und beklagen das Fehlen einer strategischen Fokussierung der Investitionen in Infrastrukturen, Ausrüstung und Inhalte im Bereich der digitalen Bildung. Es gelte auch sozioökonomische und territoriale Ungleichheiten zu berücksichtigen. Die unzureichende digitale Ausbildung von Lehrkräften und Personal sei ein weiterer Schlüsselfaktor, ebenso die unzureichende Evaluierung der getroffenen Maßnahmen. Es gebe hervorragende Innovationsbeispiele, die sich aber nicht in einer systemischen digitalen Transformation widerspiegelten. Die Zusammenarbeit zwischen Bildungseinrichtungen, Lehrkräften und der Wirtschaft müsse intensiviert werden. Die EU-Kommission hat herausgefunden, dass es in vielen Mitgliedstaaten sektorspezifische Strategien gebe, die unabhängig voneinander umgesetzt werden. Es fehle allerorten jedoch an einer umfassenden Strategie, zu deren Entwicklung, die vorgelegten Ratsempfehlungen beitragen sollen.

© European Union 2013 EP/Thierry Roge

(BG) Die für Innovation, Forschung, Kultur, Bildung und Jugend zuständige Kommissarin der Europäischen Kommission Mariya Gabriel hat am 15.05.2023 ihren Rücktritt eingereicht. Gabriel ist vom bulgarischen Präsidenten Radew mit der Regierungsbildung in Bulgarien beauftragt worden, ein sehr schwieriges Unterfangen, wofür die Ex-Kommissarin nur eine Woche Zeit hat. Sollte es nicht gelingen – wie von ihr gewünscht – eine Expertenregierung zusammenzustellen, so geht das Mandat zunächst an die zweitstärkste Partei über.

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat den Rücktritt angenommen und die Vizepräsidentin Margarethe Vestager sowie den Vizepräsidenten Margaritas Schinas mit der Übernahme des Portfolios beauftragt. Da derzeit die Weichen für die zukünftigen europäischen Förderprogramme gestellt werden, kommt der Rücktritt zu einem ungünstigen Zeitpunkt. Wer auf Gabriel nachfolgt, ist derzeit noch unbekannt.

(BG) Durch die Zustimmung des Rates vom 24.04.2023 zum zuvor mit dem Europäischen Parlament ausgehandelten Kompromiss kann das Europäische Jahr der Kompetenzen– wie geplant – am 09.05.2023 mit einem Festival in Brüssel starten. Ziel der Europäischen Jahres der Kompetenzen ist, eine Denkweise zu fördern, die auf Umschulung und Weiterbildung ausgerichtet ist. Die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen soll gesteigert und hochwertige Arbeitsplätze geschaffen werden. Die Maßnahmen sollen helfen, Qualifikationslücken zu schließen und dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken.

Folgende Maßnahmen sind geplant:

  • Konferenzen, Diskussionsforen und andere Veranstaltungen zur Förderung der Debatte über die Rolle und den Beitrag der Kompetenzpolitik,
  • Veranstaltungen zur Förderung des Austausches und des Lernens voneinander im Hinblick auf Maßnahmen und Ansätze, die Interessenträger/innen des öffentlichen und des privaten sowie des Dritten Sektors ergreifen können,
  • Initiativen zur Förderung der Bereitstellung, Finanzierung und Inanspruchnahme von Weiterbildungs- und Umschulungsmöglichkeiten.

Auf der offiziellen Internetseite des Jahres der Kompetenzen lassen sich die geplanten Veranstaltungen abrufen, bislang ist dort noch kein sächsisches Event aufgeführt.

(Praktikantin Josepha Meisner) Das Programm zur Förderung von Bildung, Jugend und Sport in der Europäischen Union Erasmus+ wird in diesem Jahr mit einem auf 4,3 Mrd. EUR aufgestockten Budget gefördert. Diese Entscheidung hat die Europäische Kommission am 09.03.2023 bekannt gegeben. Damit soll nicht nur den durch den russischen Angriffskrieg entstandenen Herausforderungen Rechnung getragen werden, indem aus der Ukraine geflüchtetem Lern- und Bildungspersonal mehr Unterstützung zuteilwird. Zudem werden 100 Mio. EUR dafür aus dem Erasmus+-Haushalt 2027 vorgezogen. Außerdem geht es darum, die Erasmus+ Prioritäten in den Bereichen Inklusion, aktive Bürgerschaft und demokratische Teilhabe sowie den grünen und digitalen Wandel verstärkt zu fördern.

Damit steht auch weiterhin die grenzüberschreitende Mobilität von Schülerinnen und Schülern, erwachsenen Lernenden, Pädagoginnen und Pädagogen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Mittelpunkt des Erasmus+ Programms. Ziel des Programms ist es, europäische Erfahrungen in der allgemeinen wie auch beruflichen Bildung zu ermöglichen.

Am 07.03.2023 tagte der Rat für Bildung, Jugend, Kultur und Sport in Brüssel. Die wichtigsten Punkte waren der Ausbau von Kompetenzen für den ökologischen Wandel, der Lehrkräftemangel sowie die Initiative zur Feier des Tages der europäischen Autorinnen und Autoren.

(Praktikantin Pauline von Breitenbuch) Der Bildungsrat hat die Schlussfolgerungen des Rates der EU zum Ausbau der Fähigkeiten und Kompetenzen für den grünen Wandel gebilligt. Durch Bildung und Ausbildung, insbesondere aber Weiterqualifizierung und Umschulung von Unionsbürgerinnen und -bürgern jeder Altersgruppe soll die Weiterentwicklung der Kompetenzen gefördert werden, die für den grünen und digitalen Wandel erforderlich sind. In den Schlussfolgerungen fordert der Rat der EU die Mitgliedstaaten unter anderem auf, Anbieter/innen von allgemeiner und beruflicher Bildung, Forschungseinrichtungen, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Sozialpartner und andere einschlägige Interessenträger/innen in die gemeinsame Ermittlung des Umschulungs- und Weiterbildungsbedarfs für den grünen Wandel einzubeziehen. Es wird unter anderem darüber diskutiert, eine grenzüberschreitende Faktengrundlage für Kompetenzen und Fertigkeiten für den grünen Wandel zu schaffen sowie mögliche Indikatoren oder EU-Zielvorgaben im Bereich der Nachhaltigkeit der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung zu entwickeln.

Außerdem beschäftigte sich der Bildungsrat in einer Orientierungsaussprache mit dem Problem des Lehrkräftemangels, insbesondere mit der Schaffung eines strategischen Rahmens für eine verstärkte europäische Zusammenarbeit und Maßnahmen auf EU-Ebene zur Anwerbung, Weiterqualifizierung sowie Bindung von Lehrkräften und Ausbildenden. Ein Schwerpunkt liegt auf der Stärkung von Kompetenzen und Förderung der Motivation in pädagogischen Berufen. Der Lehrkräftemangel ist in ganz Europa vor allem auf die Überalterung von Lehrerinnen und Lehrern sowie die geringe Attraktivität des Berufs zurückzuführen und stellt ein erhebliches Risiko für die Qualität und Chancengleichheit im Bildungswesen dar. Um diesen Missständen entgegenzuwirken, sind sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene Maßnahmen erforderlich.

Des Weiteren informierte die EU-Kommission den Rat über die Initiative zur Feier des Tages der europäischen Autorinnen und Autoren, der am 27.03.2023 stattfinden wird. Ziel der Initiative ist die Förderung von Autorinnen und Autoren in der EU und des Lesens, insbesondere an Schulen und Bildungseinrichtungen. Im Rahmen der Initiative werden Lesungen, Tourneen europäischer Autorinnen und Autoren sowie eine Konferenz zur Leseförderung stattfinden. Über eine sächsische Teilnahme wird noch diskutiert.

(Praktikantin Pauline von Breitenbuch) Das von der Europäischen Kommission initiierte Europäische Jahr der Kompetenzen (European Year of Skills) soll vom 09.05.2023 bis zum 09.05.2024 stattfinden. Darauf haben sich der Rat und das EU-Parlament am 07.03.2023 geeinigt. Ziel der Initiative ist es, Umschulung und Weiterbildung, insbesondere im digitalen Bereich, zu fördern, um die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen zu stärken und den Fachkräftemangel zu beheben. Im Rahmen der Initiative sollen Veranstaltungen zur Förderung der Debatte über die Rolle und den Beitrag der Politik sowie zu Maßnahmen und Ansätzen, die öffentliche oder private Akteurinnen und Akteure ergreifen können, stattfinden. Auch Initiativen zur Förderung der Bereitstellung, Finanzierung und Inanspruchnahme von Weiterbildungs- und Umschulungsmöglichkeiten sowie Kommunikations- und Sensibilisierungskampagnen soll es geben.

Vorbehaltlich der offiziellen Zustimmung und des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) soll das Abkommen am 30.03.2023 dem Plenum des EU-Parlaments zur Abstimmung vorgelegt werden. Danach müssen noch die Mitgliedstaaten zustimmen.

(Praktikant Michael Jeanjour) Im Rahmen von DiscoverEU (Programm Erasmus+) bietet sich jungen Menschen, die zwischen dem 01.04.2004 und dem 30.06.2005 geboren sind, die Möglichkeit, einen Monat lang an sieben Reisetagen fast ganz Europa vor allem mit der Bahn zu entdecken.

Vom 15.03.2023 bis zum 29.03.2023 können sich die 18-Jährigen für einen der 35.000 »Travel-Pässe« bewerben. Diese sind vom 15.07.2023 bis zum 30.09.2024 gültig. Die Bewerbung erfolgt über die Internetseite von EU Jugendportal.

Momentan reisen mit dem sächsischen Null-Euro-Ticket Saxorail 250 junge Erwachsene, die aus 3.136 Bewerbern/innen ausgelost wurden, durch ganz Europa Der Bewerbungszeitraum für das nächste »Saxorail« beginnt im September 2023.

(BG) Die Europäische Kommission plant für das dritte Quartal 2023 einen Vorschlag für eine Ratsempfehlung zum Thema Lernmöglichkeiten im europäischen Ausland für alle. Ziel ist es, die Lehr- und Lernmöglichkeiten im Ausland in der EU zu verbessern, Hindernisse abzubauen und die Mobilität zu Lernzwecken sozial inklusiver und umweltfreundlicher zu gestalten und sie stärker mit digitalen Lernmöglichkeiten zu verknüpfen. Im Vorfeld hat die EU-Kommission eine Konsultation eingerichtet, an der sich jeder und jede aber auch Institutionen oder Städte und Regionen beteiligen können. Die eingegangenen Rückmeldungen werden auf der Internetseite veröffentlicht und sollen Eingang in die Entwicklung und Erarbeitung der Ratsempfehlung finden. Bislang haben sich vor allem spanische Institutionen und Einzelpersonen beteiligt.

(Praktikantin Josepha Meisner) Junge Menschen zwischen 16 und 30 Jahren können sich ab sofort für das Europäische Jugendevent 2023 (European Youth Event 2023 – EYE2023) anmelden, das am 9. und 10.06.2023 in Straßburg stattfinden wird. Rund 10.000 junge Menschen aus ganz Europa treffen sich alle zwei Jahre im Rahmen des EYE, um Ideen über die Gestaltung der Zukunft Europas auszutauschen. In den Räumlichkeiten des Europäischen Parlaments werden dabei um die 200 Aktivitäten angeboten – von Debatten, Diskussionen, Vernetzungsmöglichkeiten, Darbietungen und sportlichen Aktivitäten bis hin zu interaktiven Workshops.

In diesem Jahr stehen die Europawahlen 2024 sowie die Rolle von Demokratie und Jugendengagement im Mittelpunkt. Ziel ist es, die Ideen, Erwartungen und Anliegen der Teilnehmer/innen in einem abschließenden Bericht zu sammeln, um diesen im Anschluss an alle Mitglieder des Europäischen Parlaments zu übermitteln. Das EYE2023 wird vom Europäischen Parlament in Zusammenarbeit mit Jugendorganisationen, EU-Institutionen und der Zivilgesellschaft durchgeführt.

Die Anmeldung ist noch bis zum 24.02.2023 möglich. Eine Teilnahme ist kostenlos, Reise- und Unterkunftskosten müssen von den Teilnehmer/innen übernommen werden.

© pressfoto

Junge Menschen erwerben erste praktische Erfahrungen in der Berufswelt häufig in einem Praktikum. Die Erfahrungen, die sie dort machen, könnten unterschiedlicher nicht sein, deshalb plant die Europäische Kommission im 2. Quartal 2023 eine Aktualisierung des EU-Qualitätsrahmens für Praktika vorzulegen, um europaweit hochwertige Praktika anzubieten.

(BG) Die jetzige Fassung des Qualitätsrahmens stammt aus dem Jahr 2014. Die EU-Kommission hat, bevor sie im Europäischen Jahr der Kompetenzen die Aktualisierung in Angriff nimmt, eine Studie zur Umsetzung des Rahmens ausgewertet sowie mehr als 1.800 Praktikantinnen und Praktikanten befragt. Diese Auswertung hat sie am 10.01.2023 präsentiert.

Im Ergebnis war der Qualitätsrahmen den Mitgliedstaaten bei Änderungen von Strategien und Rechtsvorschriften hilfreich. Auch wenn seit 2014 mehr Menschen Praktika in anderen EU-Staaten absolvieren, so sind fehlende Informationen und die erhöhten Lebenshaltungskosten im Ausland problematisch. Die Qualitätskriterien sollen gestärkt werden, z. B. gerechte Entlohnung oder Anpassungen an die Entwicklung des Arbeitsmarktes, außerdem sollten die Praktikantinnen und Praktikanten während und nach dem Praktikum besser unterstützt werden.

Strittig war, ob der Geltungsbereich des Qualitätsrahmens ausgeweitet werden soll, denn er gilt nicht für Praktika im Rahmen der allgemeinen und beruflichen Bildung.

Bevor die EU-Kommission eine Aktualisierung vorlegen wird, soll die Datenbasis erhöht werden, um vergleichbare Daten zu Häufigkeit, Qualität und Art von Praktika zugrunde legen zu können.

© listercz I Adobe Stock

(BG) 8.537 junge Menschen aus Deutschland dürfen zwischen März 2023 und Februar 2024 mit einem Travel-Pass gratis mit dem Zug durch Europa reisen. Die Europäische Union hatte die Pässe im Oktober 2022 im Rahmen der Aktion DiscoverEU, einem Teil des Erasmus+-Programms, zur Verfügung gestellt.

In Deutschland war jeder zweite Bewerber, der zwischen dem 01.01.2004 und dem 31.12.2004 geboren wurde, erfolgreich, es hatten sich 15.566 junge Leute beworben, EU-weit war es nicht einmal jeder dritte. Für 47.700 Pässe waren 162.931 Bewerbungen eingegangen.

Mit dem Pass in der Hand machen sich die jungen Leute an die Reiseplanung. Unterstützt werden sie in Vorbereitungsworkshops oder Meet ups in ganz Europa. Auch in der offiziellen Facebook-Gruppe #DiscoverEU finden sie Hilfe. Mit dem Travel-Pass ist eine Rabattkarte verbunden, die es erlaubt, kulturelle Aktivitäten günstiger wahrzunehmen.

Die nächste Bewerbungsrunde beginnt im März 2023.

Sachsen hat parallel zu DiscoverEU das eigene Programm Saxorail ins Leben gerufen. Dort waren 250 Zugtickets verlost worden.

Der Rat der Forschungsministerinnen und -minister hat am 02.12.2022 Schlussfolgerungen zu Forschungsinfrastrukturen und zur Neuen Europäischen Innovationsagenda angenommen. So sollen der Europäische Forschungsraum weiter ausgebaut und die weltweite Wettbewerbsfähigkeit der EU gestärkt werden.

(ED) Forschungsinfrastrukturen (FIS) sind erstklassige Einrichtungen, in denen Dienstleistungen, Fachwissen und Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, wie z. B. durch umfassende Computersysteme und Archive, Laboratorien oder bestimmte Großgeräte. Diese stehen prinzipiell einer internationalen Fachgemeinschaft zur Verfügung.

Die tschechische Ratspräsidentschaft hatte sich das Thema Forschungsinfrastrukturen auf die Fahnen geschrieben und bereits mit der Erklärung von Brno im Oktober 2022 die wichtigsten Merkmale von FIS anerkannt sowie Interessenträger aus der ganzen Welt aufgefordert, ein Konzept für ein globales Ökosystem der FIS zu erarbeiten.

Die gebilligten Ratsschlussfolgerungen sind nun der weitere Aufruf, FIS zu stärken und den Zugang auf breiterer Basis zu erleichtern. Da Europa über eines der fortschrittlichsten und am weitesten integrierten Forschungsinfrastruktur-Systeme der Welt verfügt, soll dieses weiter unterstützt werden, und bspw. über das Europäische Strategieforum für Forschungsinfrastrukturen (ESFRI) ein neuer Fahrplan bis 2025 ausgearbeitet und veröffentlicht werden. Auch die Europäische Charta für den Zugang zu FIS soll von der Europäischen Kommission überarbeitet werden. Die FIS sind ein wesentlicher Faktor bei der Ausgestaltung des Europäischen Forschungsraumes, der momentan mittels 20 Maßnahmen umgesetzt wird.

Außerdem hat der Rat Schlussfolgerungen zur Festlegung einer Innovationspolitik angenommen, die die Abhängigkeiten und Schwachstellen der europäischen Industrie verringern und die eigenen Kapazitäten der EU in strategischen Bereichen stärken soll.

Synergien zwischen bestehenden Finanzierungsprogrammen und -initiativen müssen laut Rat angekurbelt werden, der Zugang zu Finanzmitteln vereinfacht und durch eine gemeinsame politische Agenda koordiniert werden. Dabei soll sich nicht nur auf Deep-Tech-Innovationen konzentriert, sondern ein umfassendes Innovationskonzept, gesellschaftliche, soziale, kulturelle und öffentliche Aspekte sowie die Rolle der Sozial- und Geisteswissenschaften eingeschlossen, unterstützt werden. Passend zum Jahr der Kompetenzen 2023 betont der Rat außerdem die Notwendigkeit, Talente mit einem breiten Spektrum an Fähigkeiten und Kompetenzen, einschließlich transversaler Fähigkeiten, zu fördern, anzuziehen und zu halten. Auch Innovationsökosysteme sollten weiter verbessert werden, um die immer weiter auseinanderklaffende Innovationslücke in der EU zu schließen. Nationale und regionale Akteure sollten sich weiter annähern und Synergien zwischen Forschung und Innovation geschaffen werden. Eine wichtige Rolle spielen dabei auch die Hochschulen, die ermutigt werden sollen, innerhalb ihrer regionalen und lokalen Netzwerke eng mit wirtschaftlichen, sozialen und industriellen Partnern zusammenzuarbeiten.

(Thorge Babbe) Die Konferenz zur Zukunft Europas endete am 09.05.2022 mit einem Abschlussbericht. Am 02.12.2022 veranstaltete die Europäische Kommission ein »follow up«, zu dem die ursprünglichen Teilnehmer/innen eingeladen wurden. Auf der Konferenz wurde berichtet, wie die europäischen Institutionen bisher mit den Vorschlägen umgegangen sind. Die EU-Kommission möchte die Vorschläge umsetzen und hat angekündigt, dass im kommenden Jahr erneut Plattformen für Bürger/innen zu den Themen Lebensmittelverschwendung, virtuelle Welten und Bildungsmobilität durchgeführt werden. Im Arbeitsprogramm der EU-Kommission für 2023 haben 35 der 43 neuen Initiativen einen Bezug zu den Ergebnissen der Konferenz. Wenig Fortschritt gibt es dagegen bei der Reform der Europäischen Verträge und der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. Hier wünscht sich das Europäische Parlament einen Verfassungskonvent, aber der Rat der EU konnte keine gemeinsame Position zu diesen Themenfeldern finden.

(ED) Die Europäische Kommission hat am 18.11.2022 einen Bericht über die Fortschritte bei der Verwirklichung des Europäischen Bildungsraums (EBR) angenommen. Es handelt sich um eine Bestandsaufnahme der laufenden EU-Initiativen und Entwicklungen bei der Verwirklichung der Ziele auf EU-Ebene im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie eine Beschreibung der Aufgaben bis 2025.

So gibt es strategische politische Maßnahmen auf EU-Ebene (z. B. die europäische Strategie für Hochschulen), von der EU finanzierte Projekte (z. B. Teacher Academies) und Folgemaßnahmen zur Arbeit von Expertengruppen (z. B. zu Desinformation oder Qualitätsinvestitionen). Diese Maßnahmen sollen die Initiativen der Mitgliedstaaten verstärken. Durch Erasmus+, die Konjunktur- und Resilienzfazilität und die EU-Kohäsionsfonds werden sich die Gesamtausgaben der EU für Bildung und Kompetenzen zwischen 2021 und 2027 im Vergleich zum Zeitraum 2014-20 voraussichtlich verdreifachen. 2023 findet eine Halbzeitevaluierung des EBR statt bevor 2025 ein vollständiger Bericht zur Verwirklichung des EBR vorliegen muss.

(ED) In einem Berichtsentwurf des Parlamentsausschusses für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) zu kritischen Technologien für Sicherheit und Verteidigung machen die Abgeordneten auf die Notwendigkeit von angemessenen Finanzierungsprogrammen für die Verteidigungsforschung aufmerksam.

Im Entwurf wird auch eine verstärkte Doppelnutzung (sogenannte »Dual Use«) von Technologien gefordert, die für zivile Anwendungen entwickelt wurden. Für Einrichtungen, die nicht Teil des militärisch-industriellen Komplexes sind und nicht zu Ausschreibungen eingeladen werden, gibt es hier allerdings noch zahlreiche Hürden. Die EU-Kommission hatte bereits 2021 einen Plan zur Förderung von Synergien zwischen der Zivil-, Verteidigungs- und Raumfahrtindustrie aufgelegt, mit dem sie einen gemeinsamen Ansatz für die Finanzierung über Mechanismen wie Horizont Europa, den EVF, das EU-Raumfahrtprogramm, den Europäischen Innovationsrat, InvestEU und andere fördern will.

Der ITRE-Bericht ist eine Reaktion auf den Fahrplan der EU-Kommission für kritische Technologien für Sicherheit und Verteidigung, der im Februar 2022 veröffentlicht wurde. Er soll vom ITRE Anfang Dezember 2022 erörtert und im März 2023 endgültig verabschiedet werden.

Ist auch die Schule offen für künstliche Intelligenz oder ist es vielmehr so, dass in der Schule das kritische Denken des Einzelnen gefördert werden soll? Die mündige Bürgerin oder der mündige Bürger soll gerade nicht maschinenbasierten Urteilen vertrauen, sondern selbständig entscheiden.

(BG) Ganz so einfach lassen sich selbständiges Denken und künstliche Intelligenz (KI) nicht gegenüberstellen. Lernende und Lehrkräfte nutzen zunehmend KI-Systeme, oftmals ohne sich dessen bewusst zu sein. Die Aufgabe ist deshalb, das Verständnis der Auswirkungen von KI auf unsere Lebenswelt und insbesondere in der allgemeinen und beruflichen Bildung zu vertiefen. Die Europäische Kommission hat im Aktionsplan für digitale Bildung 2021-2027 vorgeschlagen, Ethikleitlinien für Lehrkräfte zum Einsatz von KI und der Nutzung von Daten beim Unterrichten und Lernen auszuarbeiten. Diese Leitlinien hat sie am 25.10.2022 vorgelegt.

Sie sollen Lehrkräfte unabhängig von ihren Vorkenntnissen unterstützen, indem sie über gängige Fehleinschätzungen aufklären und praktische Ratschläge geben. Ein Fragenkatalog hilft zu hinterfragen, ob die verwendeten KI-Systeme zuverlässig, fair, sicher und vertrauenswürdig sind. Wichtig war den Entwicklern der Leitlinien, nicht nur die Lehrerperspektive einzunehmen, sondern immer auch zu fragen, ob sich die erwarteten Lernergebnisse wirklich an den Lernenden ausrichten, ob die Anleitungen für Lehrende und Lernende verständlich aufbereitet sind oder ob gar Rechte von Schülerinnen und Schülern verletzt werden.

Die Leitlinien sind ein Analyseinstrument, sie geben keine Handlungsanweisungen, wie zu verfahren ist, wenn die aufgestellten Kriterien nicht erfüllt werden. Um Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern zu sensibilisieren, wie wichtig der Vorrang menschlichen Handelns und menschlicher Aufsicht ist und welchen Kriterien KI-Systeme genügen müssen, sind sie jedoch sehr praktikabel.

Nachdem am 20.07.2022 die Vereinbarung über die Reform der Forschungsbewertung veröffentlicht wurde, unterzeichnete sie am 08.11.2022 auch die Europäische Kommission.

(ED) Eine Reform der Forschungsbewertung ist seit längerem Thema in den Mitgliedstaaten. Die Europäische Kommission hatte im Sommer 2022 einen Mitgestaltungsprozess ins Leben gerufen, an dem letztlich mehr als 350 Organisationen aus 40 Ländern beteiligt waren. Hier wurde eine gemeinsame Richtung für Veränderungen in der Bewertungspraxis für Forschung, Forscher/innen und Forschungseinrichtungen entwickelt, die zum Ziel hat, die Qualität und Wirkung der Forschung zu maximieren.

Dafür wurden Grundsätze, Verpflichtungen und ein Zeitrahmen für Reformen zusammengefasst und somit die Grundlagen einer Koalition zur Weiterentwicklung der Forschungsbewertung (Coalition for Advancing Research Assessment, kurz: CoARA) festgelegt. Die Gründung einer solchen Gruppe von Organisationen, die bereit sind, bei der Umsetzung der Reform zusammenzuarbeiten, ist u. a. auch eines der Ergebnisse des neuen Europäischen Forschungsraums. Der Prozess hatte gerade in Deutschland für großen Aufruhr gesorgt und etliche Akteure sind bis heute nicht überzeugt und beteiligt. Unterzeichner des Abkommens ist neben mehr als 100 Einrichtungen aus 25 Ländern und der EU-Kommission allerdings das sächsische Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung IÖR.

Die EU-Kommission hat zeitgleich auch die Erklärung von San Francisco zur Forschungsbewertung (DORA) gebilligt, die bereits 2012 entwickelt wurde und Empfehlungen zur Verbesserung der Bewertung von Forschenden und der Ergebnisse der wissenschaftlichen Forschung enthält. Übergeordnetes Ziel ist es hier, die Abhängigkeit von zeitschriftenbasierten Messgrößen wie Impact Measures und Zitationen zu verringern sowie eine Kultur zu schaffen, in der der intrinsische Wert der Forschung im Vordergrund steht.

(BG) Der Diplomatische Dienst der Europäischen Union hat ein Online-Tool entwickelt, das Hilfestellung zu Desinformation und Informationsmanipulation gibt. Es erleichtert den Nutzerinnen und Nutzern, die Relevanz und Zuverlässigkeit von Quellen einzuschätzen und gibt anschauliche Beispiele, welche Mechanismen und Taktiken insbesondere Russland anwendet. Die Seite ist zunächst auf Russisch, Ukrainisch und Englisch verfügbar, doch perspektivisch sollen weitere Sprachversionen hinzukommen. Die Idee ist, das Material auch im Unterricht in der Schule zu nutzen.

(ED) Am 26.10.2022 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Strategischen Forschungs- und Innovationsplan (SRIP) für sichere und nachhaltige Chemikalien sowie Materialien. Dieser hebt den entscheidenden Bedarf von Forschung und Innovation (F&I) in dem Bereich hervor und soll sowohl den Übergang zu sicheren und nachhaltigen Chemikalien und Werkstoffen beschleunigen, als auch den Schutz von Mensch und Planet vor gefährlichen Stoffen verbessern. Außerdem werden Hinweise gegeben, wie F&I-Aktivitäten genutzt werden können und wie Investoren/innen europäische, nationale und private Finanzierungsprogramme nutzen und ausbauen können. Da die Prioritäten von Behörden, Wissenschaftler/innen und Unternehmen berücksichtigt werden, sollen diese angeregt werden, einen gemeinsamen und koordinierten Ansatz zu verfolgen.

Der SRIP dient der Umsetzung der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit und wird im kommenden Arbeitsprogramm für Horizont Europa 2023-2024 als übergreifende Strategie ebenfalls herangezogen. Um die Wirkung des SRIP zu maximieren, legt die EU-Kommission ein Überwachungssystem für seine Umsetzung fest.

(ED) Um die Debatte darüber anzustoßen, wie Wissenschaft und Politik besser miteinander verbunden werden können, veröffentlichte die Europäische Kommission am 26.10.2022 ein Arbeitspapier zur »Unterstützung und Verknüpfung der politischen Entscheidungsfindung in den Mitgliedstaaten mit der wissenschaftlichen Forschung«. Es fängt bestehende Initiativen sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene auf, die sich beispielsweise mit Änderungen in der Forschungsbewertung und der Politik oder der Valorisierung von Wissen befassen und soll als Kompass für die Entwicklung einer faktengestützten Politikgestaltung dienen.

Das Arbeitspapier legt Gründe, bewährte Verfahren und verfügbare EU-Instrumente für den Aufbau von Kapazitäten im Ökosystem »Wissenschaft für Politik« sowie die Herausforderungen an der Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Politik dar.

Das Thema des Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen wird Teil der politischen Debatte im Rat »Wettbewerbsfähigkeit« (Forschung) am 02.12.2022 sein.

Bei den virtuellen Forschungs- und Innovationstagen der EU-Kommission standen am 28. und 29.09.2022 vor allem die neue Europäische Innovationsagenda, die Innovationskraft von Start-Ups sowie der Kultur- und Kreativwirtschaft, die Förderung von Talenten und klugen Köpfen sowie die Missionen im Fokus der Diskussionsrunden und Events.

(ED) Die vierte Ausgabe der Forschungs- und Innovationstage (F&I-Tage) war in diesem Jahr insbesondere eine Plattform für Entscheidungsträger/innen in (EU-)Politik und Wirtschaft und für Innovator/innen. Der Fokus lag eindeutig auf der Bedeutung von Innovation zur Lösung der drängenden geopolitischen Probleme wie der Erholung nach Corona, dem grünen und digitalen Übergang, der strategischen Autonomie der EU sowie dem Schaffen neuer Arbeitsplätze, um die europäische Wirtschaft wettbewerbsfähiger zu machen.

Die EU-Kommission nutzt die F&I-Tage, um ihre laufenden Programme zu reflektieren, neue vorzustellen und mithilfe von Workshops, Paneldiskussionen, virtuellen Ausstellungen und den sozialen Medien ein generelles Stimmungsbild einzuholen. Insgesamt waren 14.000 Zuschauende aus über 100 Ländern registriert, die die Veranstaltung online verfolgten.

So wurden Schwerpunkte der neuen Europäischen Innovationsagenda wie z. B. die Beschleunigung des Scale-up in Europa, Rahmenbedingungen für Innovation sowie ein gesamteuropäisches Innovationsökosystem diskutiert. Auch Frauen als Gründerinnen und Geldgeberinnen waren Thema und der Preis der Zukunftsindustrie wurde an ein junges Start-Up verliehen.

Der strategischen Autonomie der EU wurden u. a. die Themen Energieversorgung, Forschungsgrundsätze bei der Unterstützung der Ukraine, nachhaltige Lebensmittelsysteme und Widerstandsfähigkeit gegen Desinformation in Zeiten der Krise gewidmet. Die Bedürfnisse und Förderung junger Talente und die Vorsitzenden der EU-Missionen erhielten ebenfalls eine Bühne, um Vorhaben sowie innovative Ideen zu präsentieren. Des Weiteren wurde die Innovationskraft der Kultur- und Kreativwirtschaft bspw. anhand des Neuen Europäischen Bauhauses und einer kollaborativen Cloudlösung für das kulturelle Leben thematisiert. Letztere wurde von Peter Plassmeyer, Direktor des Mathematisch-Physikalischen Salons in Dresden, vorgestellt, der mit den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden maßgeblich an der Entstehung dieser Cloud beteiligt ist.

Die EU-Kommission gab außerdem den Startschuss für die Erstellung des nächsten strategischen Plans für das Rahmenprogramm Horizont Europa. Der Plan legt fest, wie die europäische Forschung gesteuert werden soll, um verschiedene soziale und wirtschaftliche Ziele zu unterstützen. Es werde deutlich, dass die Forschung von aktueller Geopolitik angetrieben werde und Resilienz gefragt sei, um die aktuellen Herausforderungen zu bewältigen, so Cristian Bușoi, Vorsitzender des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) des Europäischen Parlaments. Laut Mariya Gabriel, Kommissarin für Forschung und Innovation, sei es Zeit zu überprüfen, was in dem sich ständig ändernden geopolitischen Klima relevant sei, wie bspw. Nahrungsmittel- und Energiesicherheit.

Innovative Ökosysteme mit starken Verbindungen zwischen Innovator/innen, Investor/innen, Start-Ups und Universitäten seien der Schlüssel. Hochschulbildung und Innovation müssten stärker verknüpft werden, so z. B. durch ein Netzwerk der innovativen Hochschulen in Europa, damit Universitäten eine größere Rolle als Innovationsmotoren in den Regionen spielen könnten. Die EU-Kommission setze nun alle Hebel in Bewegung, um Europa zu einem Kraftzentrum für Deep Tech-Innovation zu machen.

Großbritannien garantiert die finanzielle Unterstützung für erfolgreiche Anträge in Horizont Europa und will so der Abwanderung von exzellenten Wissenschaftler/innen vorbeugen.

(ED) Am 01.09.2022 kündigte die britische Regierung die Verlängerung der finanziellen Unterstützung für förderfähige, erfolgreiche Antragstellende im Europäischen Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont Europa an. Sie erhalten eine Finanzierungsgarantie für alle Aufrufe in Horizont Europa, die vor oder am 31.12.2022 enden und deren Förderverträge wahrscheinlich vor Ende August 2023 unterzeichnet werden.

Die entsprechenden Zuschussempfänger/innen erhalten den vollen Wert ihrer Förderung während der gesamten Laufzeit des Zuschusses und können an ihrer britischen Einrichtung bleiben. Somit können sie weiterhin als Projektpartner an den in Frage kommenden Ausschreibungen des Programms teilnehmen.

Solange Großbritannien nicht offiziell zum Programm assoziiert wird, dürfen britische Forschende keine Projektleitung übernehmen und haben nur begrenzten Zugang zu den Horizont Europa-Mitteln. Von den EU-Programmen Copernicus und EURATOM sind sie ausgeschlossen.

Der Streit um die Teilnahme Großbritanniens an Horizont Europa spitzte sich im Sommer 2022 zu, als über 100 in Großbritannien ansässigen Stipendiat/innen des prestigeträchtigen Europäischen Forschungsrates (ERC) mitgeteilt worden war, dass sie in die EU umziehen müssten, um ihren Zuschuss zu behalten. Daraufhin hatte die britische Regierung Details eines Alternativplans zur Verwendung der für Horizont Europa zur Verfügung stehenden 15 Mrd. Pfund veröffentlicht und weitere rechtliche Schritte hin zur Assoziierung angekündigt.

Die Europäische Kommission hat am 30.06.2022 eine Ratsempfehlung vorgelegt, in der sie die Entkoppelung der Bildungsergebnisse vom sozioökonomischen Status fordert und eine Reihe von Maßnahmen vorschlägt, um frühe Schulabgänge zu verhindern.

(BG) In der Empfehlung des Rates für Wege zum schulischen Erfolg konstatiert die EU-Kommission, dass die Anzahl der frühen Schulabgänger seit 2010 um fast 4 Prozent auf nunmehr 9,7 Prozent EU-weit gesunken ist, die Leistungen bei den Grundkompetenzen (Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften ) in der Gruppe der 15-Jährigen sich jedoch tendenziell verschlechtert haben. Hinzu komme, dass ein Fünftel der jungen Menschen nicht über grundlegende digitale Kompetenzen verfüge. Die coronabedingten Leistungsrückschritte sind bei diesen Angaben noch nicht einmal berücksichtigt.

Da Kinder und Jugendliche aus benachteiligten Verhältnissen unter denjenigen, die keinen Abschluss der Sekundarstufe II vorlegen können bzw. nur über geringe Qualifikationen verfügen, überproportional vertreten sind, empfiehlt die EU-Kommission den Mitgliedstaaten bis 2025 eine integrierte und umfassende Strategie für den schulischen Erfolg zu entwickeln, die Präventions-, Interventions- und Kompensationsmaßnahmen umfasst und universelle Maßnahmen mit gezielten individuellen Vorkehrungen verbindet. Besonderes Augenmerk solle dabei auf das Wohlbefinden in der Schule gelegt werden. Das Wohlbefinden in der Schule ist eine Schlüsselkomponente für den Schulerfolg, diesem Aspekt will sich die derzeitige tschechische Ratspräsidentschaft deshalb vordringlich widmen. Gleichzeitig empfiehlt die EU-Kommission umfassende Datenerhebungs- und Überwachungssysteme auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zu entwickeln, um datenbasierte Maßnahmen der Prävention und Frühintervention ergreifen zu können. Inwieweit es gelingen wird, dieser Forderung unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen nachzukommen, wird erst die Praxis zeigen.

Das Ziel soll sein, eine hochwertige und inklusive Bildung für alle Menschen in der EU zu gewährleisten, wie es in der europäischen Säule sozialer Rechte im ersten und elften Grundsatz formuliert wird.

Der Vorschlag der EU-Kommission wird im Bildungsausschuss des Rates erörtert und dann von den Bildungsministerinnen und -ministern angenommen.

Sachsen schneidet im bundesweiten Vergleich der Bildungssysteme, der vom Institut der deutschen Wirtschaft durchgeführt wird, seit sechzehn Jahren immer als Spitzenreiter ab. Dabei ist die Risikogruppe unter den Schülern, die die Anforderungen der Bildungsstandards nicht erfüllen, beim Lesen und in Mathematik deutschlandweit am geringsten.

Mit der Neuen Europäischen Innovationsagenda der Europäischen Kommission, die am 05.07.2022 veröffentlicht wurde, soll Europa zu einem führenden Akteur der globalen Innovationslandschaft werden. Alle Sektoren sollen von einer neuen Welle von Deep-Tech-Innovationen profitieren, von den erneuerbaren Energien bis zur Agrartechnologie, vom Bauwesen bis zu Mobilität und Gesundheit.

(ED) Technologieintensive Innovationen erfordern bahnbrechende Forschung und Entwicklung sowie umfangreiche Kapitalinvestitionen, um neuartige Lösungen für drängende gesellschaftliche Herausforderungen zu bieten. Europa will dabei eine zentrale Rolle spielen, dabei sind ein ausgeprägter Unternehmergeist, wissenschaftliche Exzellenz, ein starker Binnenmarkt und demokratische Gesellschaften charakteristisch für die relativ gute Ausgangslage in Europa.

Allerdings gibt es Nachholbedarf insbesondere bei der Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln, den Rahmenbedingungen beim Experimentieren mit neuen Ideen, der Vernetzung von regionalen innovativen Ökosystemen sowie der Anwerbung von Talenten und der politischen Unterstützung der Mitgliedstaaten.

Die Neue Europäische Innovationsagenda führt dafür 25 spezielle Maßnahmen, gruppiert in fünf Leitinitiativen, auf. Neben der Unterstützung der Finanzierung von Scale-Ups sollen z. B. Start-Ups in sogenannten »regulatorischen Sandkästen« ihre Marktfähigkeit testen können oder 2023 eine Testumgebung für erneuerbaren Wasserstoff etabliert werden. Besonderes Augenmerk wird auf die regionalen Aspekte zur Überbrückung des Innovations-Gefälles gelegt. So sollen in den EU-Förderprogrammen Horizont Europa und dem I3 Instrument insgesamt 170 Mio. EUR zur Verfügung gestellt werden, um die Zusammenarbeit mehr oder weniger weit entwickelter sogenannter Regionaler Innovationstäler (»Regional Innovation Valleys«) zu unterstützen. Für den Ausbau der Europäischen Partnerschaft der wasserstoffstarken Regionen sollen 200 Mio. EUR Top-Up Förderung von Horizont Europa kommen. Mit Hilfe des Europäischen Instituts für Innovation und Technologie (EIT) will die EU-Kommission eine Million Talente im Bereich der Spitzentechnologie fördern und gemeinsam mit dem Europäischen Innovationsrat weitreichende Praktikumsmöglichkeiten für Studierende und Forschende ermöglichen. Im Programm Erasmus+ sollen Innovationsallianzen die Entwicklung von unternehmerischen Fähigkeiten, insbesondere im Bereich Spitzentechnologien fördern. Hier werden auch die Europäischen Hochschulallianzen eine tragende Rolle spielen, denn Hochschuleinrichtungen und Forschungseinrichtungen sollen mehr denn je zu Motoren der regionalen Innovationsökosysteme werden.

Sachsen ist im Hinblick auf die in der Agenda benannten Instrumente bereits sehr gut aufgestellt. So sind in Sachsen ansässige Unternehmen Partner in sogenannten »Wichtigen Vorhaben von gemeinsamem europäischen Interesse (IPCEI)« zu Batterien, Mikroelektronik sowie Wasserstoff und wirken stark an der Umsetzung des Europäischen Chip-Gesetzes mit. Seit neuestem wird ein Europäisches Digitales Innovationshub in Sachsen gefördert und sächsische Universitäten sind aktive Partner in Europäischen Hochschulallianzen.

Parallel zur Innovationsagenda wird der Europäische Forschungsraum (EFR) weiterentwickelt, der ein echter europäischer Binnenmarkt für Forschung und Innovation werden soll. In Horizont Europa (2021-2027) wurde bspw. eine eigene Säule zur Förderung von Innovation geschaffen, um stärker vernetzte und effizientere Innovationsökosysteme zu bilden, in denen die Zusammenarbeit zwischen nationalen, regionalen sowie lokalen Innovationsakteuren angeregt wird und Unternehmen expandieren können.

Die Ministerinnen und Minister für Forschung billigten am 10.06.2022 Ratsschlussfolgerungen zu den Europäischen Missionen, zu Werten und Grundsätzen der internationalen Zusammenarbeit in Forschung und Innovation sowie zur Bewertung der Forschung und Offenen Wissenschaft.

(ED) Die Europäische Kommission hatte in ihrer Mitteilung von September 2021 die fünf Missionen (Anpassung an den Klimawandel, Krebsbekämpfung, Bodengesundheit, Ozeane und Gewässer, klimaneutrale Städte) ins Leben gerufen. Mit der nun gebilligten Ratsschlussfolgerung werden insbesondere die Steuerung und Überwachung der Missionen sowie die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger thematisiert.

Neben einer aktiven Bürgerbeteiligung und einem transparenten Überwachungs- und Bewertungssystem wollen die Forschungsministerinnen und -minister einen gemeinsamen systemischen Umsetzungsrahmen etablieren, der sowohl eine horizontale als auch vertikale Steuerung über alle Ebenen und Politikbereiche hinweg zulässt. Dafür sollen Synergien zwischen dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont Europa (HEU) sowie anderen Programmen geschaffen werden. Die Mitgliedstaaten sollen angemessene individuelle Steuerungsstrukturen einrichten und passende nationale, regionale und lokale Programme und Initiativen eruieren. Von Seiten der EU-Kommission werden die Richtlinien zu Synergien zwischen den EU-Programmen im Sommer 2022 erwartet und die kommende tschechische Ratspräsidentschaft will sich prioritär diesem Thema widmen. Die EU-Kommission unterstützt die Einrichtung eines Kennzeichnungssystems für Ausschreibungen, um den Aufbau und die Nachverfolgbarkeit der Missionen zu vereinfachen. Dresden und Leipzig wurden bereits von der Kommission für die »Städte-Mission« ausgewählt.

Des Weiteren werden die Förderung demokratischer Werte und des Friedens, die Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, den Zugang zu neuen Erkenntnissen und den Austausch von Talenten zum Ziel der internationalen Zusammenarbeit in Forschung und Innovation gesetzt. Ihre Wirkung auf die Entwicklung, Förderung und Umsetzung der Strategien und Maßnahmen der EU(-Kommission) soll durch einen koordinierten europäischen Ansatz verstärkt werden. Die Grundlage für die Zusammenarbeit bildet der Europäische Verhaltenskodex für die Integrität der Forschung, der bspw. die Freiheit der wissenschaftlichen Forschung, Ethik und Integrität oder das Verhindern von Pseudowissenschaften, Falschinformationen und Diskriminierung beinhaltet.

Die Ministerinnen und Minister verurteilten in einer Erklärung die militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine als grobe Verletzung des Völkerrechts und wiesen darauf hin, dass die Forschungs- und Innovationslandschaft der Ukraine bedroht sei. Der Rat begrüßt die Einrichtung des online Portals ERA4Ukraine sowie die Entscheidung, bestehende und neue Zusammenarbeit mit öffentlichen Einrichtungen in Russland und Belarus auszusetzen.

In weiteren Schlussfolgerungen unterstützt der Forschungsrat die Veröffentlichungsplattform »Open Research Europe« sowie die Einrichtung ähnlicher Open-Access-Plattformen und -Zeitschriften sowie die Erweiterung der Bewertungskriterien. Zwar hätten zahlreiche Organisationen und Behörden bereits Schritte zur Verbesserung getan, doch soll eine europäisch koordinierte Initiative die Reform erleichtern. Zentral sind der Peer-Review-Ansatz, die Bewertung von Einzelforschenden und Forschungsteams sowie bestimmte Prinzipien unter Berücksichtigung der Vielfalt der nationalen und disziplinbezogenen Gegebenheiten. Einem Aufruf der EU-Kommission zur Interessensbekundung und zum Beitritt zu einer Koalition der Willigen sind bereits ca. 180 Organisationen und Institutionen gefolgt. Außerdem sollen die Europäischen Hochschulallianzen Testumgebungen für neue Forschungsbewertungssysteme einrichten.

Ratsgebäude in Brüssel © SVB

Mit der Lernplattform #EntdeckeEuropa erklärt die Vertretung der Europäischen Union in Bonn anschaulich die Funktionsweise der Europäischen Union. Auf einer interaktiven, digitalen Reise durch Brüssel lernen die jungen Nutzer/innen die europäischen Institutionen kennen.

(Jessica Brückner) Für Jugendliche und junge Erwachsene, die die Europäische Union kennenlernen möchten, hat die Vertretung der Europäischen Union in Bonn eine interaktive Plattform ins Leben gerufen, die einen Rundgang durch das Europaviertel in Brüssel von zu Hause aus ermöglicht und gleichzeitig die Geschichte der Union, die Arbeit der Institutionen und den Verlauf der Europäischen Integration verständlich und kompakt vorstellt.

Die Plattform #EntdeckeEuropa nimmt ihre Nutzer/innen mit auf eine virtuelle Reise. Durch Scrollen bewegt man die Charaktere Emma und Paul durch Brüssel an sechs verschiedenen Stationen vorbei. Nach einem kurzen Einführungsvideo, das allgemeine Informationen zu der jeweiligen Institution beinhaltet, kann man das entsprechende Gebäude betreten.  Im Berlaymont-Gebäude der Kommission wird man von Ursula von der Leyen begrüßt, im Europäischen Parlament gibt es ein Begrüßungsvideo von Parlamentspräsidentin Roberta Metsola und im Gebäude des Rates der EU werden die Nutzer/innen von Charles Michel willkommen geheißen. Anschließend haben die Besucher/innen die Möglichkeit, mehr über die Arbeitsweise der Institution zu lernen. Dazu nutzt die Plattform verschiedene Medienformate, etwa Videos, Interviews mit Abgeordneten und Mitarbeiter/innen und kleine Factsheets. Besonders ist, dass Fachbegriffe aus der Gesetzgebung, etwa »Initiativrecht«, benutzt, aber mit kurzen und gut verständlichen Erklärungen auch der jungen Zielgruppe nahegebracht werden. Verlinkungen zu den offiziellen Webseiten der Institutionen ermöglichen es Interessierten, sich zu aktuellen Themen zu informieren.

Zusätzlich zu den Institutionen befassen sich die Stationen auch mit Hintergrundinformationen zu Brüssel und zur EU selbst. Zu den Pionier/innen der Union, etwa Robert Schuman und Simone Veil, gibt es kurze Lebensläufe und ein Zeitstrahl veranschaulicht die Etappen der Entwicklung der EU von ihrer Gründung bis hin zu der Union, wie wir sie heute kennen. Insgesamt gibt es acht Infoblätter, auf denen nach Bearbeitung der Stationen die wichtigsten Informationen kompakt und optisch ansprechend aufbereitet sind. Am Ende der Reise können die Nutzer/innen ihr neues Wissen mit einem Quiz überprüfen. Außerdem gibt es für besonders Interessierte die Möglichkeit, sich Broschüren nach Hause zu bestellen.

Die Plattform ist auch für den Unterricht an Schulen geeignet, da die vollständige »Reise durch Brüssel« etwa 45 Minuten dauert, eine Schulstunde also. Ein Begleitheft hilft den Lehrkräften, die Stationen ergänzend vor- und nachzubereiten und unterstützt sie so bei der Einbindung des Online-Angebots in den Unterricht. Obwohl die Plattform sich eigentlich an Jugendliche und junge Erwachsene ab 15 Jahren richtet, eignet sie sich aufgrund der spielerischen Aufbereitung, kurzer Texte und vieler Videos auch für jüngere Schüler/innen. Für ältere Schüler/innen können einzelne Stationen als Grundlage für die Vertiefung und die Bearbeitung komplexerer Themen dienen.

Mit seinem Austritt aus der Europäischen Union hätte das Vereinigte Königreich Erasmus-Programmland bleiben können. Ende Dezember 2020 gab Boris Johnson jedoch den Ausstieg aus dem Mobilitätsprogramm bekannt. Die weitreichenden Konsequenzen der Entscheidung wurden bei einer öffentlichen Anhörung im Europaparlament diskutiert.

(Jessica Brückner) Am 15.06.2022 wurde das EU-Mobilitätsprogramm Erasmus 35 Jahre alt. Am selben Tag fand im Gebäude des Europäischen Parlaments in Brüssel eine öffentliche Anhörung des Petitionsausschusses und des Ausschusses für Kultur und Bildung des Europaparlaments statt, die sich mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus dem Programm beschäftigte. Anwesend waren neben den Abgeordneten des Europäischen Parlaments auch Vertreter/innen der Europäischen Kommission, des Studierendenverbands RCDS, der European University Association, des britischen Hochschulkollektivs Universities UK International und Verfasser/innen zweier Petitionen an das Europäische Parlament.

Erasmus wurde 1987 als Programm für den Bildungsaustausch zwischen elf europäischen Staaten, zu denen auch das Vereinigte Königreich gehörte, gegründet. 35 Jahre später umfasst Erasmus, das 2014 zu Erasmus+, dem Programm für Bildung, Jugend und Sport, erweitert wurde, 33 Mitgliedstaaten und unterstützt neben Studienaufenthalten auch Praktika, Schulpartnerschaften, Freiwilligenarbeit, Fortbildungen und Aktionen des Breitensports. Nach dem Brexit hätte das Vereinigte Königreich als assoziiertes Programmland wie beispielsweise Norwegen oder die Türkei gleichberechtigt an Erasmus+ teilnehmen können, aber im Dezember 2020 verkündete Premierminister Boris Johnson überraschend den Austritt aus dem Programm. Damit ist das Land lediglich ein nicht-assoziierter Drittstaat. Als Grund gab er an, dass etwa doppelt so viele Studierende im Rahmen des Austauschs an britische Universitäten gekommen seien als umgekehrt vom Vereinigten Königreich ins Ausland gegangen wären, weswegen das Programm für die britischen Steuerzahler/innen wenig lukrativ sei. Als Alternative stellte er das Turing Scheme vor, das die Mobilität von Brit/innen fördert, aber keine Studien- oder Arbeitsaufenthalte von Ausländern im Vereinigten Königreich unterstützt.

Bis zum Austritt aus dem Erasmus-Programm entschieden sich ungefähr 28 Prozent der Teilnehmer/innen für einen Aufenthalt in Großbritannien, vor allem wegen des guten Rufs der Universitäten und des englischsprachigen Umfelds. Die Folge des Austritts ist, dass europäische Austauschstudent/innen nicht mehr den britischen Studierenden gleichberechtigt sind. Für Aufenthalte ab 6 Monaten ist ein Visum notwendig, und es kann den Studierenden verwehrt bleiben, einer Nebenbeschäftigung nachzugehen. Die durchschnittlichen jährlichen Studiengebühren für ein Bachelorstudium in Großbritannien liegen mit etwa 20.000 Pfund weit über dem EU-Durchschnitt und seit 2021 haben auch EU-Bürger/innen die Regelsätze für internationale Studierende zu entrichten. Die Unterstützung über Vereine kann nur eine kurzfristige Übergangslösung sein. Bereits jetzt ist aufgrund des organisatorischen und finanziellen Aufwands ein starker Rückgang an Bewerbungen zu verzeichnen, insbesondere aus osteuropäischen Staaten.

Wales hat als Alternative das Programm Taith auf den Weg gebracht, das nicht nur 15.000 Waliser/innen Studien- oder Arbeitsaufenthalte im Ausland finanzieren, sondern auch 10.000 Interessierten die Möglichkeit bieten soll, Auslandserfahrungen in Wales zu sammeln. Da auch Schottland ein großes Interesse an einem Verbleib im Erasmus-Programm hatte, wird erwartet, dass das Land in naher Zukunft ein ähnliches Programm vorstellen wird.

Die Anhörung machte deutlich, dass von Seiten der EU das Vereinigte Königreich im Erasmus-Programm willkommen ist und man die Entscheidung des Austritts bedauert. Hoffnung auf einen Wiedereintritt wurde nicht vermittelt.

© Sachsen-Verbindungsbüro Brüssel

Mit einer abschließenden Plenarsitzung in Straßburg beendete das Plenum der Konferenz zur Zukunft Europas seine Arbeit. Am 09.05.2022 soll das Abschlusspapier zur Konferenz an die Institutionen übergeben und damit auch die Umsetzung der Arbeit des letzten Jahres in deren Hände gelegt werden.

(Jessica Brückner) Ein Jahr lang haben Bürgerinnen und Bürger der EU im Rahmen der bislang einmaligen Zukunftskonferenz die Möglichkeit gehabt, ihre Vorstellungen zur Zukunft Europas zu formulieren und den Institutionen der EU vorzulegen. Am Europatag 2022 geht die Konferenz genau ein Jahr nach ihrem offiziellen Start zu Ende. Ziel des Meinungsaustauschs war nicht nur die Auseinandersetzung mit den Wünschen und Prioritäten der Bürgerinnen und Bürger, sondern auch die Unterstützung und Festigung der europäischen Werte sowie der Demokratie. Sieben Mal hatte dazu das Plenum, bestehend aus zufällig ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern und Delegationen des Europäischen Parlaments, der nationalen Parlamente, des Rats der EU, der Europäischen Kommission, des Ausschusses der Regionen sowie des Wirtschafts- und Sozialausschusses, gemeinsam getagt. Am 29. und 30.04.2022 kam dieses Plenum ein letztes Mal zusammen, um die Arbeit abzuschließen.

Die Initiativen für die Debatten und die daraus entwickelten Vorschläge entstammten verschiedenen Bürgerforen sowie einer eigens für die Konferenz eingerichteten, in 24 Sprachen verfügbaren Internetplattform, die den Bürgerdialog auch jenseits von großen Städten in allen Ecken der EU ermöglichen sollte. Auch der Freistaat Sachsen hat im Rahmen der Zukunftskonferenz Veranstaltungen organisiert, bei denen sächsische Bürgerinnen und Bürger sich mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus den Nachbarregionen Niederschlesien (Polen), Ústí und Karlovy Vary (Tschechische Republik), aber auch Baden-Württemberg und Grand Est (Frankreich) austauschen konnten. Schwerpunkt der Gespräche war neben allgemeinen Fragen zur Zukunft Europas das Zusammenleben in Grenzregionen.

Im Rahmen der Abschlusstagung wurden 49 detaillierte Vorschläge angenommen, die insgesamt 325 Maßnahmen umfassen. Die Arbeitsgruppe »Europäische Demokratie«, eine von neun Arbeitsgruppen, konkretisierte die eingereichten Ideen und fordert in ihren Vorschlägen unter anderem feste Plattformen für die Bürgerbeteiligung, eine Stärkung des EU-Parlaments und eine Verbesserung der Handlungsfähigkeit der EU durch Abschaffung des Einstimmigkeitsprinzips bei bestimmten Abstimmungen. Ein weiteres Thema war die Rechtsstaatlichkeit. Sie soll durch eine Verankerung in den Verträgen und jährlichen Konferenzen mit nationalen Delegationen in allen Mitgliedstaaten aufrechterhalten werden.

Das EU-Parlament unterstützt die Forderungen mehrheitlich und möchte zukünftig Reformen und mögliche Änderungen der Europäischen Verträge prüfen. Das hatten die Vertreter/innen von fünf der sieben Fraktionen des EU-Parlaments bereits bei der Abschlusssitzung angekündigt. Am 03.05.2022 wurde dann auf der Plenartagung des EU-Parlaments für eine Reform des Wahlrechts gestimmt. Zukünftig sollen Bürgerinnen und Bürger über die Präsidentschaft der EU-Kommission mitentscheiden können, indem die Parteien Spitzenkandidat/innen für das Amt ernennen und die Kandidatin oder der Kandidat der Partei mit den meisten Sitzen im EU-Parlament die Präsidentschaft übernimmt. Zudem sollen die Bürgerinnen und Bürger eine zweite Stimme für eine EU-weite Wahlliste abgeben können und ab 18 Jahren das passive Wahlrecht für das EU-Parlament erhalten. Um umgesetzt werden zu können, müssen die Vorschläge einstimmig vom Rat angenommen werden.

Die abschließenden Vorschläge werden nun von den neun Mitgliedern des Exekutivausschusses der Konferenz in einem Abschlussbericht zusammengefasst und am 09.05.2022 in Straßburg den Präsidenten der EU-Institutionen übergeben. Danach obliegt die Umsetzung den Institutionen, die zusicherten, sich aktiv mit den Vorschlägen auseinanderzusetzen und sie in den politischen Prozessen zu berücksichtigen. Welchen Einfluss die Konferenz tatsächlich auf die Zukunft Europas haben wird, steht noch in den Sternen.

Der Rat der Bildungsministerinnen und -minister hat am 05.04.2022 das sogenannte Hochschulpaket verabschiedet, das im Januar von der Kommission vorgelegt worden war. Es umfasst eine Ratsempfehlung zur Erleichterung einer wirksamen europäischen Hochschulzusammenarbeit sowie Ratsschlussfolgerungen zu einer europäischen Strategie zur Stärkung der Hochschuleinrichtungen für die Zukunft Europas.

(ED) Innerhalb von knapp drei Monaten hatten die vorbereitenden Gruppen des Rates unter französischem Vorsitz in einem wahren Sitzungsmarathon die Texte des Hochschulpakets ausgearbeitet.

Die Ratsschlussfolgerungen bilden den strategischen Rahmen für die europäische Hochschulpolitik und konzentrieren sich auf vier Kernziele:

  • Der Punkt »Stärkung der europäischen Dimension in den Bereichen Hochschulbildung, Forschung und Innovation sowie eine stärkere Nutzung der Synergien zwischen diesen Bereichen« verweist auf die transformative Wirkung der »Europäischen Hochschulallianzen«, die ihr Potenzial schrittweise und durch langfristiges Engagement aller beteiligten Parteien sowie im Einklang mit den Instrumenten des Bologna-Prozesses entfalten sollen.
  • Der Punkt »Stärkung der globalen Führungsrolle Europas« verweist auf einen nötigen koordinierten europäischen Ansatz zur Unterstützung der Hochschuleinrichtungen, um die EU zu einem Bollwerk der Freiheit der wissenschaftlichen Forschung und der demokratischen Werte zu machen. Hierzu sollen auch regionale innovative Ökosysteme, Exzellenzinitiativen und die Nutzung von Synergien mit Programmen wie Erasmus+, Horizont Europa oder KICs (Wissens- und Innovationsgemeinschaften) beitragen.
  • Zur »Unterstützung der Erholung in Europa und der Reaktion auf den digitalen und den grünen Wandel« soll neben der Wissensvermittlung zu Nachhaltigkeit und dem Einsatz von digitalen Technologien auch das lebenslange Lernen mit individualisierten Angeboten gestärkt werden.
  • Die »Vertiefung des europäischen Zugehörigkeitsgefühls auf der Grundlage gemeinsamer Werte« sollen Hochschuleinrichtungen in ihrer Rolle als Schnittstelle zwischen Bildung, Forschung, Innovation, Behörden und Zivilgesellschaft durch den Schutz vor Desinformation, die Förderung von Chancengleichheit und Gleichstellung der Geschlechter sowie die Mitgestaltung der öffentlichen Debatte durch die Zusammenarbeit mit allen gesellschaftlichen Akteuren vorantreiben. Demokratische Werte und Wissenschaftsfreiheit bilden dabei die zentralen Grundsätze.

In der Ratsempfehlung werden Maßnahmen zur Stärkung der transnationalen Hochschulkooperation vorgeschlagen. Diese sollen im Einklang mit den Instrumenten des Bologna-Prozesses auf freiwilliger Basis und auch für diejenigen Hochschuleinrichtungen gelten, die nicht im Rahmen der »Europäischen Hochschulallianzen« gefördert werden. Unter anderem könnten die Zusammenarbeit und eine gemeinsame Nutzung von Personal, Technik und Daten durch eine mögliche Rechtspersönlichkeit in Form von Instrumenten der institutionalisierten Zusammenarbeit vertieft werden. Außerdem soll die Vergabe eines gemeinsamen Labels »Europäischer Hochschulabschluss« geprüft werden, dessen gemeinsame Kriterien noch in diesem Jahr entwickelt werden sollen. Des Weiteren wird auf die Nutzung verfügbarer Finanzierungsquellen auf allen Ebenen hingewiesen, damit ab 2022 weitere Hochschuleinrichtungen an den »Europäischen Hochschulallianzen« teilnehmen können. Jegliche Formen der Mobilität, die Qualitätssicherung und Akkreditierung sowie die stärkere Inklusion der Governance-Strukturen der Hochschuleinrichtungen werden ebenfalls thematisiert.

Es beginnt jetzt ein ko-kreativer Prozess aller beteiligten Akteure auf EU-, nationaler und regionaler Ebene, während die EU-Kommission Mitte 2022 einen Fahrplan für die gemeinsame Gestaltung der neuen Instrumente vorlegen wird. Die Mitgliedstaaten berichten der EU-Kommission im April 2023 über den Fortschritt zur Umsetzung der Empfehlung.

Die Gewährleistung der Schulbildung geflüchteter Kinder aus der Ukraine in den Ankunftsländern war ein zentrales Thema auf der Tagung der Bildungsministerinnen und -minister am 05.04.2022. Neben der Krisenfestigkeit der Bildungssysteme wurde auch die Förderung der Mobilität von Lehrkräften und Ausbildenden diskutiert.

(Jessica Brückner) Hoch qualifizierte Lehrkräfte sind ein Grundelement des Europäischen Bildungsraums. Ein studentischer oder beruflicher Aufenthalt im Ausland bringt erhebliche positive Auswirkungen für die persönliche und akademische Entwicklung mit sich, trotzdem hat sich nur eine Minderheit der europäischen Lehrkräfte, zumeist Fremdsprachenlehrkräfte, im Rahmen ihres Studiums oder während der Ausübung ihres Berufs im Ausland aufgehalten.

Die nationale, strenge Reglementierung des Lehrberufs erschwert das Sammeln praktischer Erfahrungen im Ausland, da Auslandsaufenthalte oft akademisch nicht anerkannt werden oder im Studienablauf nicht vorgesehen sind. Behindert wird die grenzüberschreitende Mobilität auch durch mangelnde Sprachkenntnisse.

Mögliche Maßnahmen zur Förderung der Mobilität sind die formale Anerkennung der Mobilitätszeiten, feste Zeitfenster während des Studiums sowie der Berufsausübung und die Implementierung von Schulungsmodellen mit EU-Schwerpunkt. Zudem kann die physische Mobilität in Hybridmodellen durch den Austausch über virtuelle Plattformen ergänzt werden. Die Mitgliedstaaten betonten jedoch, dass die Mobilität gefördert werden, aber fakultativ bleiben solle. Das entspricht auch der deutschen Position.

Der Rat ersucht die Mitgliedstaaten in seinen Schlussfolgerungen, die existierenden Hindernisse soweit wie möglich zu beseitigen und die Mobilität von Lehrkräften und Ausbildenden in finanzieller sowie organisatorischer Hinsicht zu unterstützen. Die Europäische Kommission wird aufgefordert, Lehrkräftemobilität durch eine Erweiterung von ERASMUS+ und virtuelle Austauschplattformen zu fördern.

Krisen jeder Art beeinflussen das Bildungssystem. So bedingte die Corona-Pandemie ein Aussetzen der Präsenzlehre und in der gegenwärtigen Ukraine-Krise ist es wichtig, die Bildung der geflüchteten Kinder in den Aufnahmeländern weiterzuführen. Um den ukrainischen Schulkindern Bildung in ihrer Muttersprache zu ermöglichen, hat etwa der Freistaat Sachsen bereits ukrainische Lehrkräfte eingestellt. Die EU-Kommission bat den Freistaat darum, über die Erfahrungen zu berichten.

Zur Orientierungsaussprache auf der Tagung am 05.04.2022 war der ukrainische Bildungs- und Wissenschaftsminister Serhij Schkarlet eingeladen worden. Er wandte sich zu Beginn mit eindringlichen Worten an die Ministerinnen und Minister, die sich für die Erweiterung zentraler Plattformen und einen verstärkten Austausch aussprachen, auch mit ukrainischen Lehrkräften. Kommissarin Marija Gabriel stellte die Möglichkeit vor, dass Lehrkräfte innerhalb der EU im Rahmen von ERASMUS+ Schulen in Gebieten mit hohen Flüchtlingszahlen unterstützen könnten. Die Initiative eTwinning könnte ergänzend für den Austausch und die digitale Beschulung genutzt werden.

(Maximilian Schiller) Am 28.03.2022 lud die Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland zusammen mit den französischen und tschechischen Botschaften sowie dem Institut français zu einer Podiumsdiskussion zum Thema »Perspektiven für eine verstärkte frühkindliche Sprachpolitik in Europa« ein.

Nach einem Kurzvortrag von Prof. Dr. Natalia Gagarina vom Leibniz-Zentrum Allgemeine Sprachwissenschaft (ZAS) erörterten Botschafter, Schulleiter, Lehrerinnen und Forschende den aktuellen Stand sowie die zukünftigen Perspektiven der sprachlichen Bildung von Kindern.

Es bestand Konsens, dass eine breitere frühkindliche Sprachausbildung förderlich sei und Mehrsprachigkeit die Entwicklung von Sprachfähigkeiten nicht beeinträchtige. Die Vertreter/innen tauschten Erfahrungen aus, z. B. einer tschechischen Schule in Frankfurt am Main oder dem Deutsch-Französischen Jugendwerk.

Vertreter/innen aus Sachsen waren bei der Diskussion nicht anwesend.

(Maximilian Schiller) Die Europäische Kommission veröffentlichte am 23.03.2022 einen überarbeiteten »Digitalen Kompetenzrahmen« (DigComp 2.2). Der Bericht soll als Referenzrahmen für Bildungseinrichtungen, Gesetzgeber sowie Bürger/innen dienen und eine gemeinsame Wissensgrundlage schaffen. Der Kompetenzrahmen führt 250 digitale Fähigkeiten mit Beispielen auf und berücksichtigt dabei, im Gegensatz zur vorherigen Version, auch neue Anwendungsbereiche wie z. B. Künstliche Intelligenz.

80 Prozent der Unionsbürgerinnen und -bürger sollen bis 2030 grundlegende digitale Kompetenzen erlernen. Neben dem leichteren Umgang mit digitalen Anwendungen, erhofft sich die EU mit dem neuen »Digitalen Kompetenzrahmen« dazu beitragen zu können, zusätzlich bis zu 20 Millionen Informatiker/innen auszubilden.

Mit einer Entschließung vom 15.03.2022, fordert der Ausschuss für Kultur und Bildung des Europäischen Parlaments die Europäische Kommission auf, Maßnahmen zur besseren Vermittlung von Wissen über die Entscheidungsprozesse, Institutionen und Möglichkeiten zur Partizipation in der europäischen Demokratie sowie die Geschichte der europäischen Integration zu entwickeln.

(Maximilian Schiller) Die Parlamentarier fordern mit ihrer Entschließung:

  • »die Entwicklung konkreter Ziele [...] für die politische Bildung [...], einschließlich Bildung im Bereich Unionsbürgerschaft;«
  • »eine umfassende europäische Strategie für die europäische politische Bildung [...], die sich insbesondere auf die gemeinsamen demokratischen Werte und Grundsätze der EU konzentriert;«
  • »die EU-Kommission auf, eine Empfehlung mit beispielhaften Primar- und Sekundarschullehrplänen zur politischen Bildung über die EU und die globale staatsbürgerliche Erziehung vorzuschlagen, damit diese von den Mitgliedstaaten freiwillig [...] angenommen werden kann;«

Der verantwortliche Berichterstatter Domènec Ruiz Devesa (S&D/Spanien) zeigte sich in seinem Vortrag besorgt, dass Europa nicht nur unter einem »Demokratiedefizit«, sondern vor allem unter einem »Wissensdefizit« leide, was die Unionsbürger daran hindere, all ihre demokratischen Rechte wahrzunehmen.

Die Forderungen der Abgeordneten decken sich mit den Vereinbarungen der sächsischen Regierungsparteien. Im Koalitionsvertrag der sächsischen Landesregierung von 2019 heißt es:

  • »Das Bewusstsein für die Europäische Einigung und die Unionsbürgerschaft werden wir stärken und die Bedeutung der Europäischen Union noch besser vermitteln [...]. Der Austausch und die Begegnungen der Menschen sind für ein lebendiges und bürgernahes Europa unverzichtbar. Wir werden die europäische Bildungsarbeit stärken und hierfür ein Gesamtkonzept entwickeln

Ob sich alle Mitgliedstaaten an der freiwilligen Etablierung eines Beispiellehrplans beteiligen, bleibt offen. Eine einheitliche Linie dürfte schwer zu finden sein.

Schon heute zeigen sich bei der Förderung einer »aktiveren Bürgerschaft« große regionale Unterschiede zwischen den Mitgliedsländern.

Der Ausschuss für Kultur und Bildung sah mit Blick auf die laufende »Konferenz zur Zukunft Europas« aber den richtigen Zeitpunkt gekommen, um über die Politikentwicklung in Bildung und Kultur zu diskutieren.

Die Abgeordneten erhoffen sich durch verbesserte politische Bildung, besonders für Jugendliche, dass ein neues »europäisches Bewusstsein« entsteht, die Wahlbeteiligung und demokratische Partizipation steigt und dem Populismus durch sachliche Informationen entgegengetreten werden kann.

Der Ausschuss für Kultur und Bildung des Europäischen Parlamentes lud zu seiner Sitzung am 15.03.2022 Bildungsakteure aus europäischen Regionen ein, um über den Stand des »Europäischen Bildungsraumes« zu diskutieren.

(Maximilian Schiller) Eine Initiative unter Führung der österreichischen Region Steiermark, mit Beteiligung der Bildungsbehörden aus der französischen Region Provence-Alpes-Côte d'Azur und dem Sächsischen Landesamt für Schule und Bildung, stellte ihre Erfahrungen mit regionalen Kooperationen im Bildungssektor vor.

Die federführende Region Steiermark schloss Rahmenabkommen über den Austausch von Pädagoginnen und Pädagogen mit den beteiligten Regionen ab.

Mit Sachsen wurde ein Abkommen über den Austausch für Aus- und Fortbildungen in den Berufsschulen der Holz- und Forstwirtschaft geschlossen. Außerdem beteiligte sich Sachsen mit einem Besuch von Schulbibliothekaren in der Bibliothek Leipzig, an einem Wettbewerb für Grundschulen um die längste Weihnachtsbaumpapiergirlande sowie an Vorbereitungen für weitere Kooperationsprojekte wie Lehrerausbildung, Praktika und Schüleraustausch.

Ziel der Rahmenabkommen ist es, das bestehende Austauschprogramm ERASMUS+ voll auszuschöpfen und gegebenenfalls durch neue Projektkomponenten zu erweitern, um eine bessere Vernetzung von EU-Bürgerinnen und Bürgern, aber auch von Bildungseinrichtungen und Unternehmen zu ermöglichen.

So verbessern Unternehmen, die Erfahrungen über Austauschprogramme gesammelt haben, nicht nur die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und den Handel, sondern sie nutzen auch Vorteile, die ihnen die Europäische Union bietet, gezielter aus.

Die Regionen erhoffen sich, dass das EU-Parlament die Erfahrungen aus diesen Pilotprojekten nutzen kann, um die Fortschritte, die mit dem Europäischen Bildungsraum gemacht wurden, zu evaluieren und Defizite aufzuzeigen.

Der Europäische Bildungsraum soll bis 2025 Barrieren im Bereich der Anerkennung von Schul- und Studienabschlüssen abbauen und grenzübergreifende Bildungsmobilität verbessern, um in der EU besser lernen, studieren und forschen zu können.

Die Ausschussvorsitzende Sabine Verheyen (EVP/Deutschland) hob nach Abschluss der Diskussion hervor, dass die Etablierung eines einheitlichen europäischen Bildungsraumes noch viel Arbeit und Zeit brauchen und nicht – wie von der Europäischen Kommission angekündigt – bis 2025 vollendet sein wird.

Die Bildungsministerinnen und -minister der 27 Mitgliedstaaten kamen am 16.03.2022 kurzfristig zu einer informellen Ratssitzung per Videokonferenz zusammen, um europäische Reaktionen auf den Krieg in der Ukraine im Bildungsbereich abzustimmen.

(Maximilian Schiller) Zu Beginn berichtete der ukrainische Minister für Bildung und Wissenschaft Serhiy Shkarlet von den Zuständen, vor denen die Kinder und Jugendlichen im vom Krieg getroffenen Land fliehen. 400 Bildungseinrichtungen seien bereits zerbombt und mehr als 2,7 Millionen Ukrainer hätten das Land verlassen, die Hälfte davon Kinder. Er bat die Ministerinnen und Minister der aufnehmenden Staaten, dass die Kinder und Jugendlichen ihre schulische Bildung fortsetzen könnten und dass ihnen das Erlernen der ukrainischen Sprache und Kultur ermöglicht werde. Am Ende rief er die Bildungsministerinnen und -minister auf, nicht mehr mit Russland zusammen zu arbeiten.

Der Rat einigte sich unter Vorsitz des französischen Ministers für Bildung Jean-Michel Blanquer nach einem Austausch über bereits ergriffene Maßnahmen auf:

  • finanzielle Unterstützung für die Aufnahme geflüchteter Kinder an Schulen,
  • Unterricht sowohl in »normalen« als auch spezifischen Klassen,
  • Ermöglichung des Kontaktes zur Ukraine sowie zur ukrainischen Sprache und Kultur,
  • Ermöglichung des Erlernens der Sprache des Gastlandes,
  • Bereitstellung psychologisch-sozialer Unterstützung im Hinblick auf die häufig traumatisierten Kinder und Jugendlichen,
  • Anpassung nationaler Lehrpläne an besondere Bedarfe geflüchteter Kinder,
  • Fortbildung von heimischen Lehrkräften,
  • Vorbereitung der heimischen Kinder auf neue Schüler aus der Ukraine,
  • Bereitstellung digitaler Instrumente,
  • Einsatz von Lehrkräften, die die ukrainische Sprache beherrschen.

Die Europäische Kommission möchte die finanzielle Unterstützung aus ERAMUS+ und Kohäsionsmitteln aufbringen.

Die Ministerinnen und Minister treffen sich am 05.04.2022 erneut, um weitere Maßnahmen abzustimmen.

(ED) Am 22.03.2022 hat die Europäische Kommission mit dem online Portal »Europäischer Forschungsraum für die Ukraine« (ERA4Ukraine) eine zentrale Anlaufstelle für Informationen und Unterstützungsdienste für Forschende und Innovator/innen aus der Ukraine eingerichtet. Ihnen soll dabei geholfen werden, Wohn- und Beschäftigungsmöglichkeiten zu finden sowie ihre Hochschulabschlüsse anerkennen zu lassen. Bislang stehen Informationen zu über 20 Ländern auf Englisch und Ukrainisch bereit. Obwohl die Ukraine noch nicht an Horizont Europa assoziiert ist, können erfolgreiche Begünstigte bereits jetzt Mittel aus den Forschungs- und Innovationsprogrammen der EU erhalten.

Der Europäische Forschungsrat (ERC) hat seine Grantees aufgefordert, aus der Ukraine geflüchteten Forschenden und Unterstützungspersonal eine befristete Beschäftigung anzubieten. Diese und weitere Angebote von Science4Refugees oder #Science4Ukraine sind ebenfalls auf ERA4Ukraine zu finden.

(ED) Nach dem russischen Einmarsch in die Ukraine und aus Solidarität mit dem ukrainischen Volk hat die Europäische Kommission am 04.03.2022 verkündet, die Zusammenarbeit mit russischen Einrichtungen in den Bereichen Forschung, Wissenschaft und Innovation auszusetzen. Alle laufenden Projekte, an denen russische Forschungseinrichtungen in den Forschungsrahmenprogrammen beteiligt sind, werden überprüft und die Zahlungen an russische Einrichtungen im Rahmen bestehender Verträge ausgesetzt. Außerdem werden weder neue Verträge noch neue Vereinbarungen mit russischen Organisationen im Rahmen des laufenden EU-Forschungsprogramms »Horizont Europa« abgeschlossen.

Für erfolgreiche ukrainische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sollen administrative Schritte unternommen werden, damit sie Mittel aus den EU-Forschungs- und Innovationsprogrammen erhalten können.

Die Technische Universität Dresden war mit ihrem Projekt zum nachhaltigen Lehren »Teacher Academy Project – Teaching Sustainability (TAP-TS)« bei einer Bewerbung im Rahmen des europäischen Förderprogramms Erasmus+ für Bildung, Jugend und Sport erfolgreich: das Dresdner Projekt wird mit 1,5 Mio. EUR von der Europäischen Union gefördert.

(BG) Mariya Gabriel, die Kommissarin für Forschung, Innovation und Bildung, Kultur und Jugend, gab am 21.02.2022 die elf Preisträger der ersten Ausschreibungsrunde der neuen Förderrichtlinie für Lehrkräfteakademien (Erasmus+ Teacher Academies) bekannt, darunter die TU Dresden.

Die Akademien sollen einen wichtigen Beitrag zu europäischen Partnerschaften im Bereich der Lehrkräftebildung sowie der Lehrkräftefort- und Weiterbildung leisten. Sie sollen die europäische und internationale Perspektive stärken und einen Beitrag zur Attraktivität des Lehrerberufs leisten. Ziel des Dresdner Projekts ist es, Lehr- und Lernressourcen bzw. Lernmodule sowie pädagogische Ansätze für Lehrkräfte zur Nachhaltigkeitserziehung zu entwickeln, zu erproben und zu veröffentlichen. Die Materialen können innerhalb der EU frei übernommen und adaptiert werden. Das Zentrum für Lehrerbildung, Schul- und Bildungsforschung der TU Dresden arbeitet bei der Entwicklung der neuen Materialien, die den 17 in der EU anerkannten Zielen für nachhaltige Entwicklung verpflichtet sind, mit Partnern aus Belgien, Irland, Österreich, Portugal, Schweden und Deutschland zusammen. Das Friedrich-Schiller Gymnasium Pirna wird in die Entwicklung und Erprobung der neuen Materialien eingebunden. Der Projektstart ist für den 01.04.2022 vorgesehen.

Vom 15.03.2022 bis 07.09.2022 ist ein neuer Aufruf für Projekte im Rahmen der Erasmus+- Lehrerakademien geplant.

Im Rahmen der Initiative »DiscoverEU« der EU erhielten 60.950 junge Menschen aus Europa kostenlose Bahntickets, mit denen sie zwischen März 2022 und Februar 2023 bis zu 30 Tage den europäischen Kontinent erkunden können; unter den Gewinnerinnen und Gewinnern sind 10.612 junge Menschen aus Deutschland.

(Maximilian Schiller) Auf Vorschlag des Europäischen Parlamentes haben seit 2018 18-jährige EU-Bürgerinnen und Bürger zweimal im Jahr die Chance, sich im Rahmen von »DiscoverEU« um ein Zugticket (»Travel Pass«) zu bewerben. Insgesamt hatten dadurch 130.000 Jugendliche die Möglichkeit, allein oder in Gruppen von bis zu fünf Personen durch Europa zu reisen.

Obwohl der Fokus, im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal auf dem Bahnfahren liegt, sind in Ausnahmefällen auch andere Verkehrsmittel möglich.

Ziel von »DiscoverEU« ist es, die EU und ihre Werte für junge Menschen begreifbar zu machen. Besonders Kompetenzen wie das Erlernen fremder Sprachen, Selbstvertrauen, Stressresistenz aber auch grenzüberschreitende Freundschaften sollen so gefördert bzw. ermöglicht werden.

Insgesamt wurden in der letzten Bewerbungsrunde 60.950 Tickets verschickt, dreimal mehr als in der Runde davor. Aufgrund der Corona-Pandemie waren zwei Bewerbungsphasen ausgefallen, daher wurde die Altersbeschränkung gelockert, 18 bis 20-jährige durften teilnehmen.

Aus Sachsen erhalten 357 Jugendliche die Möglichkeit, andere Mitgliedsstaaten der EU zu entdecken.

Angesichts der hohen Anzahl von Bewerberinnen und Bewerbern sowie der sehr guten Resonanz hat die Europäische Kommission angekündigt, in der nächsten Bewerbungsrunde im Frühjahr 2022 mehr Tickets zur Verfügung zu stellen. Das genaue Startdatum wird auf der Internetseite von DiscoverEU bekanntgegeben.

Das neue Hochschulpaket der Kommission mit einer europäischen Hochschulstrategie und einem Vorschlag für eine Ratsempfehlung zur wirksameren europäischen Hochschulzusammenarbeit soll die Hochschulen und Universitäten Europas zum Markenkern des Europäischen Bildungsraumes und darüber hinaus machen.

(ED) Die Europäische Kommission hat am 18.01.2022 ein Hochschulpaket veröffentlicht, das mit der europäischen Hochschulstrategie und einem Vorschlag für eine Ratsempfehlung zur Erleichterung einer wirksamen europäischen Hochschulzusammenarbeit zwei völlig neue Initiativen umfasst.

Hauptziele der europäischen Hochschulstrategie sind die

  • Stärkung der europäischen Dimension in Hochschulbildung und Forschung durch vertiefte transnationale Zusammenarbeit,
  • Unterstützung der Universitäten als Vorbilder des europäischen Lebensstils,
  • Stärkung der Universitäten als starke Akteure im Rahmen des grünen und digitalen Wandels,
  • Stärkung der Universitäten als wettbewerbsfähige und treibende Kraft für die globale Führungsrolle Europas.

Bis Mitte 2024 sollen zur Unterstützung der Strategie die Europäischen Hochschulallianzen von 41 auf 60 Verbünde mit mehr als 500 Universitäten ausgeweitet werden. Außerdem sollen für diese Hochschulallianzen ein Rechtsstatut geschaffen und die notwendigen Schritte hin zu einem gemeinsamen europäischen Abschluss geprüft werden. So sollen Auslandserfahrungen der Studierenden und dadurch erworbene Hochschulqualifikation anerkannt und der bürokratische Aufwand für die Durchführung gemeinsamer Programme verringert werden. Der einheitliche europäische Studierendenausweis soll bis dahin ebenfalls Realität sein, um die Mobilität auf allen Ebenen zu erleichtern.

Im Vorschlag für eine Empfehlung des Rates der EU zum Brückenschlag für eine wirksame europäische Zusammenarbeit im Hochschulbereich werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, kohärentere und kompatiblere politische Prioritäten zu setzen und geeignete Bedingungen auf nationaler Ebene zu schaffen, um eine engere und nachhaltigere transnationale Zusammenarbeit zu ermöglichen. Sie sollen gemeinsame Bildungs- und Forschungsaktivitäten sowie die Instrumente des Europäischen Hochschulraums wirksamer umsetzen und sich zu Investitionen auf EU-, nationaler, regionaler und institutioneller Ebene verpflichten.

Ziel ist es laut EU-Kommission auch, eine wirksamere Umsetzung gemeinsamer Bildungsprogramme und -aktivitäten, die Bündelung von Kapazitäten und Ressourcen oder die Verleihung gemeinsamer Abschlüsse zu gewährleisten. Die administrativen und rechtlichen Hürden, die eine nahtlose Zusammenarbeit behindern, hätten viele Ursachen und erforderten Maßnahmen auch auf nationaler Ebene.

Der Bildungsrat hatte im Februar 2021 die Aufstellung einer Agenda für die Umgestaltung der Hochschulbildung als konkrete Maßnahme gefordert. Die politische Agenda zum Europäischen Forschungsraum befürwortet ebenfalls für Hochschulen relevante Maßnahmen.

In Deutschland gilt auf Bundesebene das Hochschulrahmengesetz, jedoch liegt die Gesetzgebungshoheit im Hochschulbereich bei den Ländern, da sie ihnen durch das Grundgesetz im Rahmen ihrer Kulturhoheit zugewiesen ist. Deshalb hat jedes Bundesland sein eigenes Landeshochschulgesetz, das u. a. Regelungen zur Ordnung von Forschung, Lehre sowie Studium einschließlich Hochschulzulassung und Studienabschlüssen beinhaltet.

Die Kommission hat ein Toolkit zur Eindämmung ausländischer Eingriffe in Forschung und Innovation veröffentlicht, in dem Maßnahmen vorgestellt werden, die Hochschulen und Forschungseinrichtungen in der EU dabei unterstützen sollen, ihre Grundwerte und ihr Personal zu schützen.

(ED) Die Ängste vor Technologiespionage aus beispielsweise China nehmen zu und die westliche Welt wird bei der wissenschaftlichen Zusammenarbeit insgesamt vorsichtiger. Nachdem Mitgliedstaaten Sicherheitsbedenken im Zusammenhang mit ihren Investitionen in Forschung und Innovation geäußert hatten, veröffentlichte die Europäische Kommission am 18.01.2022 einen Leitfaden mit Ratschlägen für den Umgang mit ausländischer Einflussnahme. Diese ausländische Einmischung liegt vor, wenn von einem ausländischen staatlichen Akteur oder in dessen Namen Aktivitäten durchgeführt werden, die zwangsweise, verdeckt, täuschend oder korrumpierend sind und der Souveränität, den Werten und Interessen der EU zuwiderlaufen.

Mit dem Leitfaden soll den Mitgliedstaaten, Universitäten und Forschungsinstituten ein besserer Schutz geboten werden, während sie mit internationalen Partnern an gemeinsamen Projekten arbeiten. In den vier Kategorien Werte, Governance, Partnerschaften und Cybersicherheit werden mögliche Abhilfemaßnahmen dargestellt, die in eine umfassende, individuelle Strategie fließen können.

Die EU-Kommission hatte kürzlich ihr Motto für die internationale Forschungszusammenarbeit von »Offen für die Welt« in »Offene strategische Autonomie« geändert. Diese Neuausrichtung beinhaltet auch einen eingeschränkten Zugang zu EU-Fördermitteln für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Ländern, in denen die akademische Freiheit und die Rechte am geistigen Eigentum missachtet werden. Der EU-Leitfaden folgt politischen Initiativen anderer Länder, wie Kanada und den USA, die ebenfalls die Sicherheit von Forschungskooperationen erhöhen sollen.

(Maximilian Schiller) Seit 2008 zeichnet das Europäische Parlament zusammen mit der Stiftung »Internationaler Karlspreis zu Aachen« jedes Jahr 27 Projekte, jeweils eines pro Mitgliedstaat, mit bis zu 7.500 EUR aus. 16- bis 30-Jährige können sich bis zum 13.02.2022 mit einem Projekt um den »Europäischen Jugendkarlspreis 2022« bewerben.

Die Projekte sollen der internationalen und europäischen Verständigung auf Grundlage demokratischer Werte dienen, das Bewusstsein für eine gemeinsame europäische Identität vorantreiben sowie Anreize für junge Menschen in Europa schaffen, sich für Demokratie einzusetzen, und praktische Beispiele für das Zusammenleben der europäischen Bürgerinnen und Bürger aufzeigen.

In jedem Mitgliedstaat bestimmen nationale Jurys, bestehend aus Abgeordneten des EU-Parlaments und Jugendorganisationen, das nationale Gewinnerprojekt. Eine europäische Jury, zu der auch die Präsidentin des EU-Parlaments gehört, wählt aus diesen 27 Gewinnerinnen und Gewinnern drei gesamteuropäische Preisträgerinnen und Preisträger aus, welche nach Aachen zur Preisverleihung und dann als besondere Ehrung in das EU-Parlament nach Brüssel oder Straßburg eingeladen werden.

Kriterien, nach denen die Projekte beurteilt werden, sind z. B. die erzielte Reichweite, die grenzübergreifende Dimension sowie Kreativität, Innovationskraft und Originalität. Die Projekte müssen bereits durchgeführt werden, es darf sich nicht um lediglich geplante Vorhaben handeln.

Die europäischen Bildungsminister verabschiedeten am 29.11.2021 Ratsempfehlungen zum Blended Learning, nahmen eine Entschließung zu einer europäischen Agenda für die Erwachsenenbildung 2021-2030 an sowie eine Entschließung zur Lenkungsstruktur des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit.

(BG) Die COVID-19-Pandemie hat die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung weltweit unter Druck gesetzt und Veränderungen für den Unterricht und das Lernen beschleunigt. Der Rat für Bildung empfiehlt den Mitgliedstaaten, längerfristige strategische Ansätze für das Blended Learning zu entwickeln und auf erfolgreichen Innovationen aufzubauen, die während der COVID-19-Krise entwickelt wurden. Unter Blended Learning wird die Kombination des Lernens in der Schule mit dem Lernen in anderen physischen Umgebungen außerhalb der Schule verstanden oder die Kombination verschiedener Lerninstrumente, bei denen es sich um digitale und nicht digitale Instrumente handeln kann.

Blended-Learning-Ansätze sollen z. B. in die Erstausbildung von Lehrkräften eingebettet werden, außerdem ist die Gewährleistung von Zugang zu Fachzentren und geeigneten Ressourcen von elementarer Bedeutung. Lehrkräfte und Ausbildende sollen bei der Entwicklung von Leitlinien für die Beurteilung sowie für Abschlussprüfungen unterstützt werden. Blended Learning ist abhängig von Investitionen in die Hochgeschwindigkeitsinternetverbindungen und natürlich von der Instandhaltung und Modernisierung der technischen Infrastruktur.

Die Europäische Kommission soll die Mitgliedstaaten durch einen strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit, die neue europäische Plattform für digitale Bildung sowie weitere Online-Plattformen unterstützen.

Die Bildungsminister betonten in ihrer Empfehlung nachdrücklich, dass die beschriebenen Innovationen nicht an die Stelle des Lernens in der Schule treten oder den Präsenzunterricht ersetzen sollen, sondern ihn lediglich ergänzen.

Zum Thema Erwachsenenbildung äußerte sich Nicolas Schmit, der für Beschäftigung und soziale Rechte zuständige EU-Kommissar. Um auf dem Arbeitsmarkt aktiv zu bleiben und sozial interagieren und teilhaben zu können, sei es notwendig, sich kontinuierlich weiterzubilden. Die Entschließung enthalte deshalb die Zielstellung, dass bis 2030 mindestens 60 Prozent der Erwachsenen innerhalb der letzten 12 Monate an einer Bildungsmaßnahme teilgenommen haben müssten. Die Entschließung wurde ohne weitere Diskussion angenommen.

Außerdem billigte der Rat eine Entschließung zur Lenkungsstruktur des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung mit Blick auf den europäischen Bildungsraum und darüber hinaus (2021-2030). Es ist das wichtigste Instrument auf EU-Ebene für die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, der EU-Kommission und gegebenenfalls Drittländern und Interessenträgern. Ziel ist es, den Europäischen Bildungsraum, der bis 2025 verwirklicht werden soll, mit Leben zu füllen. Der Austausch zwischen den Mitgliedstaaten wird durch die Einsetzung einer Hochrangigen Gruppe verbessert, die als Bindeglied zwischen der fachlichen Ebene und der politischen Ebene fungiert. Peer-Learning-Aktivitäten sollen es den Mitgliedstaaten ermöglichen, bewährte Verfahren auszutauschen.

Der Rat der Forschungsministerinnen und -minister der Mitgliedstaaten hat am 26.11.2021 Schlussfolgerungen zur Verwaltung des Europäischen Forschungsraums (EFR) und Empfehlungen für einen Pakt für Forschung und Innovation in Europa angenommen.

(ED) Die Mitgliedstaaten verpflichten sich hier für die kommenden Jahre zu gemeinsamen Grundsätzen und Werten für Forschung und Innovation, gemeinsamen prioritären Aktionsbereichen, Investitionen und Reformen sowie einem vereinfachten politischen Koordinierungs- und Überwachungsprozess. Als Gremien werden das EFR-Forum zur Koordinierung der Umsetzung der politischen Agenda und der Ausschuss für den Europäischen Forschungsraum und Innovation (ERAC) zur strategischen Beratung eingesetzt.

Die Ratsschlussfolgerungen dienen der langfristigen Grundsatzleitlinie des EFR, während der Pakt für Forschung und Innovation mit der politischen Agenda die mittelfristigen Prioritäten in der Ausgestaltung des EFR festlegt.

20 konkrete Maßnahmen für den EFR für 2022-2024 können von den Mitgliedstaaten auf freiwilliger Basis gemeinsam mit der Europäischen Kommission durchgeführt werden. Sie sind in folgende Aktionsbereiche unterteilt:

  • Vertiefung eines wirklich funktionierenden Binnenmarktes für Wissen.
  • Gemeinsame Bewältigung der Herausforderungen, die sich aus der grünen und digitalen Transformation ergeben sowie eine stärkere Beteiligung der Gesellschaft am EFR.
  • Verbesserung des Zugangs zu Spitzenleistungen in Forschung und Innovation in der gesamten Union sowie
  • Förderung konzertierter Investitionen und Reformen in Forschung und Innovation.

Einige der vorgeschlagenen Maßnahmen betreffen auch die regionale Ebene, so zum Beispiel eine Reform des Bewertungssystems für Forschung. Nach einer Analyse der rechtlichen und administrativen Hindernisse auf nationaler und transnationaler Ebene für ein modernes Forschungsbewertungssystem soll sich eine Koalition aus europäischen Forschungsförderern und -akteuren nach umfassenden Konsultationen auf europäischer und internationaler Ebene auf einen neuen Ansatz für die Forschungsbewertung einigen.

Ebenfalls interessant ist der Fokus auf die europäischen Hochschuleinrichtungen, die durch die für Januar 2022 geplante europäische Hochschulstrategie der EU-Kommission z. B. beim digitalen Wandel unterstützt und durch eine europäische Exzellenzinitiative und die Europäische Hochschulinitiative gestärkt werden sollen.

Die Mitgliedstaaten und die zum Rahmenprogramm für Forschung und Innovation »Horizont Europa« assoziierten Länder sind nun aufgefordert, die EFR-Maßnahmen zu benennen, an denen sie sich beteiligen möchten. Außerdem soll bis Mitte 2022 die EU-Kommission einen Überwachungs- und Bewertungsrahmen für die Umsetzung des EFR vorlegen. Die Umsetzung der politischen Agenda ist alle 18 Monate zu überprüfen und dem Rat ein Bericht darüber vorzulegen.

(ED) Anfang Dezember 2021 wurde eine Reihe von Drittstaaten an das Europäische Rahmenprogramm Horizont Europa assoziiert. Dadurch können sich auch Forschende, Innovatoren, Hochschulen und Forschungseinrichtungen aus Georgien, fünf Ländern des westlichen Balkans (Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien), Israel, der Ukraine sowie der Republik Moldau unter den gleichen Bedingungen wie Einrichtungen aus den Mitgliedstaaten an dem mit 95,5 Mrd. EUR ausgestatteten Programm beteiligen. Es wird erwartet, dass Albanien in den kommenden Wochen mit der Assoziierung nachzieht.

Die Schweiz bleibt für die Ausschreibungen in 2022 Drittstaat. Antragstellende können sich aber an den meisten Calls beteiligen, da die Schweizer Regierung ihre Finanzierung garantiert. Die Assoziierung des Vereinigten Königreiches zu Horizont Europa ist noch nicht abgeschlossen. Britische Einrichtungen sind jedoch im gesamten Programm antragsberechtigt, mit Ausnahme des EIC Accelerators.

Grünes Licht gab es vom Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament für zehn neue Europäische Partnerschaften zwischen der EU und den Mitgliedstaaten unter Beteiligung der Industrie in den Bereichen Gesundheit, Klima, Technologie und Verkehr. Im Rahmen von Horizont Europa wird die EU dafür fast 10 Mrd. EUR bereitstellen, die von den Partnern/innen noch einmal verdoppelt werden sollen.

(ED) Die am 19.11.2021 genehmigten Europäischen Partnerschaften, sog. »Gemeinsame Unternehmen« (Joint Undertaktings – JU) sollen durch das Zusammenwirken von EU und privaten und/oder öffentlichen Partnern wie der Industrie oder öffentlichen Einrichtungen mindestens 20 Mio. EUR gemeinsam mobilisieren. Ziel ist es insbesondere, Doppelinvestitionen und die weitere Fragmentierung der europäischen Forschungs- und Innovationslandschaft zu vermeiden. Die Partnerschaften tragen inhaltlich außerdem wesentlich zur Umsetzung der politischen Prioritäten der EU, wie z. B. dem Grünen Deal bei.

Im Bereich Gesundheit wurden die Partnerschaften »Globale Gesundheit EDCTP3« zur Verringerung von Infektionskrankheiten in den afrikanischen Ländern südlich der Sahara und die »Initiative für innovative Gesundheit« für ein EU-weites Ökosystem für Gesundheitsforschung und -innovation in den Bereichen Prävention, Diagnostik, Behandlung und Management von Krankheiten sowie öffentliche Gesundheit beschlossen. »Digitale Schlüsseltechnologien« soll die nächste Generation von Mikroprozessoren fördern und u. a. mit der Industrieallianz für Prozessoren und Halbleitertechnologien sowie einem geplanten IPCEI zur technologischen Souveränität Europas beitragen. »Kreislauforientiertes biobasiertes Europa« soll die Nachhaltigkeit und Kreislauffähigkeit von Produktions- und Verbrauchssystemen bspw. durch die Umwandlung von Biomasse in biobasierte Produkte verbessern. Biobasierte Innovationen auf regionaler Ebene sollen unter aktiver Einbeziehung lokaler Akteure unterstützt werden. »Sauberer Wasserstoff« soll die Entwicklung einer europäischen Wertschöpfungskette für saubere Wasserstofftechnologien beschleunigen und sich auf die Herstellung, Verteilung und Speicherung von sauberem Wasserstoff sowie auf die Versorgung der Schwerindustrie und des Schwerlastverkehrs konzentrieren. »Saubere Luftfahrt« und »Single European Sky ATM Research 3« fördern die nächste Generation hocheffizienter, kohlenstoffarmer Flugzeuge mit neuartigen Energiequellen, Triebwerken und Systemen sowie die digitale Transformation des Flugverkehrsmanagements. »Europas Schiene« soll die radikale Umgestaltung des Schienensystems erreichen, während »Intelligente Netze und Dienste« z. B. die technologischen Kapazitäten für 6G-Systeme als Grundlage für künftige digitale Dienste bis 2030 entwickeln soll. »Metrologie« soll dazu beitragen, selbsttragende europäische Metrologienetze zu schaffen.

Institutionalisierte Partnerschaften werden nur dann begründet, wenn mit anderen Programmen die gewünschten Ziele nicht erreicht werden können, und stehen einem breiten Spektrum öffentlicher und privater Partner offen, z. B. der Industrie, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Einrichtungen, die im öffentlichen Auftrag auf lokaler, regionaler, nationaler oder internationaler Ebene tätig sind, sowie Organisationen der Zivilgesellschaft, einschließlich Stiftungen und NROs. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU Ende November 2021, beginnt die Gründungs- und Umsetzungsphase. Es folgen in 2022 die Arbeitsprogramme der Partnerschaften, denen dann im Funding und Tenders Portal auch neue Ausschreibungen für innovative Vorhaben zu entnehmen sind, auf die sich auch sächsische Akteure bewerben können.

Sachsen konnte in der Vergangenheit im Rahmen eines solchen Gemeinsamen Unternehmens, nämlich des JU ECSEL (Mikroelektronik), bedeutsame Fördermittel für sächsische Projekte akquirieren.

(Meret Leitermann) Am 10.11.2021 wurden drei Arbeitsprogramme des Förderprogramms »Digital Europe« der Europäischen Kommission veröffentlicht. Sie decken zunächst den Zeitraum 2021-2022 bzw. 2021-2023 ab; die Veröffentlichung erster Ausschreibungen ist am 17.11.2021 erfolgt.

Das Förderprogramm umfasst 7,58 Mrd. EUR und soll im Zeitraum von 2021 bis 2027 unter anderem Innovationen, die Entwicklung von Künstlicher Intelligenz (KI), die Beschaffung von Hochleistungsrechnern (HPC) und moderne Cybersicherheitslösungen in der EU fördern.

Des Weiteren ist die Förderung von »European Digital Innovation Hubs« (EDIH) vorgesehen. Sachsen hat sich mit einem Hub an der Ausschreibung beteiligt.

Im Anschluss an die zweite Plenarversammlung der Konferenz zur Zukunft Europas, die am 23.10.2021 in Straßburg stattfand, zogen Beteiligte eine kritische Zwischenbilanz.

(Hannah Stupp) Im Rahmen der Zukunftskonferenz werden Veranstaltungen und Konsultationen mit Bürgerinnen und Bürgern organisiert. Es geht darum, die Teilnehmenden mit einzubeziehen sowie gemeinsame Ideen zur Zukunft Europas zu entwickeln und aufzugreifen. Muhterem Aras, Landtagspräsidentin in Baden-Württemberg und Mark Speich, Staatssekretär für Bundesangelegenheiten, Europa sowie Internationales des Landes Nordrhein-Westfalen, die als Delegierte des Ausschusses der Regionen an der Plenarversammlung teilgenommen haben, gaben im Rahmen zweier Online-Veranstaltungen Einblicke in die Arbeit im Rahmen der Konferenz.

Beide kritisierten die unzulängliche Organisation der Konferenz, die aufgrund des langwierigen Abstimmungsprozesses zwischen den europäischen Institutionen zu kurz gekommen war. Zur Verbesserung der Plenarversammlung wurden diesmal alle Teilnehmenden in Arbeitsgruppen eingeteilt. Dies sollte eine strukturiertere Arbeit ermöglichen, doch aufgrund der äußerst kurzfristigen Einteilung in die Arbeitsgruppen, hatten die Beteiligten kaum Vorbereitungszeit. Ein weiterer Kritikpunkt der Arbeitsgruppeneinteilung wurde von jungen Menschen geäußert, die automatisch der Arbeitsgruppe »Jugend« zugeordnet wurden, obwohl sie sich genauso für die anderen Themen interessieren und dort gerne mitdiskutieren sowie ihre Ideen einbringen möchten.

Kritisiert wurde außerdem, dass die Konferenz für die Öffentlichkeit aufgrund des geringen Bekanntheitsgrades kaum zugänglich ist. Bislang haben sich nur rund 32.000 Menschen aus Europa auf der Online-Plattform der Konferenz beteiligt, dies entspricht gerade mal ~0,007 Prozent der EU-Bevölkerung. Alle Bürgerinnen und Bürger müssten ermutigt werden teilzunehmen und ihre Ideen für die Zukunft Europas einzubringen. Dafür wünschen sich Aras und Speich eine Verlängerung der Konferenz mit einer breiter aufgestellten Öffentlichkeit bis in abgelegene Regionen und in verschiedene Altersklassen sowie Bildungsschichten. Im Nachgang der Konferenz müsse darauf geachtet werden, dass die ausgereiften Ideen implementiert werden und die Bürgerinnen und Bürger Europas an der Zukunft Europas mitarbeiten und sich einbringen können. Damit dies gewährleistet wird und die Ideen nicht nur diskutiert, sondern auch umgesetzt werden, nehmen Aras und Speich die Strukturierung ihrer Arbeitsgruppen nun selbst in die Hand. Auch die Öffentlichkeitsarbeit organisieren sie selbst. In NRW wurde beispielsweise ein eigenes Bürgerforum eingerichtet.

In Sachsen organisiert das Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung am 27.11.2021 von 11:00 bis 15:00 Uhr einen trinationalen Bürgerdialog. Gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern aus Niederschlesien (Region Karlovy Vary, Polen) und der Region Ústí (Tschechien) können sich sächsische Bürgerinnen und Bürger an diesem Online-Dialog beteiligen und ihre Ideen und Wünsche über das zukünftige Zusammenleben in der Grenzregion einbringen. Weitere Informationen sowie den Link zur Anmeldung finden Sie bis zum 12.11.2021 auf der Internetseite des Freistaats Sachsen.

Sie haben eine Idee? Teilen Sie diese gerne in der Online-Veranstaltung oder auf der Plattform zur Konferenz zur Zukunft Europas mit.

Für junge Menschen mit Beeinträchtigungen und geringeren Chancen hat die Europäische Kommission eine neue Initiative gestartet. Sie soll Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die keine Schule besuchen, keiner Arbeit nachgehen und sich nicht in der beruflichen Ausbildung befinden (NEETs) Praktika im europäischen Ausland ermöglichen.

(Hannah Stupp) Unter dem Namen ALMA – Aim, Learn, Master, Achieve (Anvisieren, Lernen, Meistern, Ankommen) sollen künftig benachteiligte junge Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union stärker unterstützt werden. Die Initiative richtet sich insbesondere an junge Menschen in prekärer Lage, etwa weil sie aufgrund ihres Migrations- oder familiären Hintergrunds keine ausreichende Berufsqualifikation oder einen unzureichenden Schulabschluss haben. Sie bekommen künftig die Chance, ihre Fähigkeiten im Rahmen eines Praktikums im europäischen Ausland zu erweitern, um ihre Berufsfähigkeit zu steigern. Neben dem Praktikum werden die Teilnehmenden durch eine intensive Vor- und Nachbereitung unterstützt. Von der Organisation der Praktika bis zur pädagogischen/psychologischen Betreuung und Unterbringung der Praktikantinnen und Praktikanten werden die Teilnehmenden durch das ESF+ Programm finanziell unterstützt.

Weitere Informationen zur Initiative ALMA finden Sie auf der Internetseite der EU-Kommission. Die Initiative ist noch im Aufbau, Informationen zur Antragstellung sowie Auswahlkriterien werden in naher Zukunft veröffentlicht.

Mit einem Aufruf zu einer neuen Wissens- und Innovationsgemeinschaft im Bereich Kultur- und Kreativwirtschaft will das Europäische Institut für Innovation und Technologie die Wettbewerbsfähigkeit und Entwicklung des europäischen Kultur- und Kreativsektors vorantreiben.

(ED) Am 26.10.2021 eröffnete das Europäische Institut für Innovation und Technologie (EIT) seinen neunten Aufruf zur Errichtung einer Wissens- und Innovationsgemeinschaft (KIC), diesmal im Bereich der Kultur- und Kreativindustrie. Interessierte Organisationen können sich bei mehreren Online-Seminaren informieren, die Vernetzungsplattform nutzen und schließlich Anträge bis zum 24.03.2022 einreichen.

Im Mai dieses Jahres hatte das Bundesministerium für Bildung und Forschung bereits das Unternehmen »CE_Creative-Economy« mit knapp 200.000 EUR zum Aufbau eines europäischen Konsortiums für dieses KIC unterstützt. Hier können sich auch sächsische Einrichtungen aus dem Kultur- und Kreativbereich als Konsortialpartner bewerben. Gefördert werden Maßnahmen zum Aufbau des Konsortiums, wie z. B. die Partnersuche, Vernetzungsaktivitäten oder die Vorbereitung der Antragstellung.

Das EIT KIC Kultur- und Kreativindustrie (Culture and Creativity) soll mit seinen experimentellen Strategien und innovativen Visionen die Grundlagen für ein europäisches Innovationsökosystem schaffen, das auf Kultur sowie Kreativität beruht und die ungenutzten wirtschaftlichen Möglichkeiten in den Bereichen Mode und Design, Architektur und Kulturerbe aber auch Musik und Film, Verlagswesen, darstellende Künste sowie Videospiele erschließen. Das Potenzial des Kultur- und Kreativitätssektors soll mehr in die regionalen und lokalen Entwicklungsstrategien integriert werden, um Gemeinschaften zu verändern und mehr Arbeitsplätze sowie Wachstum zu schaffen. Auch sollen europäische Studierende von Kultur- und Kreativstudiengängen besser auf den Eintritt in den Arbeitsmarkt vorbereitet werden. Laut Europäischer Kommission soll das neue KIC dazu beitragen, Europa zum globalen Innovationszentrum zu machen und Lösungen für eine Reihe von wachsenden Herausforderungen in den Bereichen europäische Kreativität, kulturelle und sprachliche Vielfalt; europäische Identität und Zusammenhalt; europäische Beschäftigung, wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit und intelligentes Wachstum sowie Europa als globaler Akteur bieten.

Alle KICs müssen in einer zielgerichteten Strategie darstellen, dass sie durch erfolgreiche Innovationen wesentliche Auswirkungen auf die gesellschaftlichen Herausforderungen erzielen. Außerdem müssen sie finanziell nachhaltig sein und ihr Innovationsökosystem und ihre Aktivitäten über den Förderzeitraum des EIT hinaus aufrechterhalten.

Das EIT unterstützt als integraler Bestandteil von Horizont Europa bereits acht dynamische und thematisch ausgerichtete weltweite Partnerschaften aus führenden Unternehmen, Universitäten und Forschungseinrichtungen im Wissensdreieck aus Bildung, Forschung und Wirtschaft.

Das neue Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission widmet der jungen Generation besondere Aufmerksamkeit. Junge Leute mussten über ein Jahr lang auf die für ihre Entwicklung so wichtige Nähe zu anderen, die Gemeinschaft mit Gleichaltrigen, verzichten. Die EU-Kommission hat deshalb angekündigt, 2022 zum Jahr der Europäischen Jugend zu erklären.

(BG) Die europäischen Bildungsminister haben in vielen Treffen immer wieder betont, dass die Corona-Maßnahmen besonders diejenigen getroffen haben, die zu den Benachteiligten in der Gesellschaft gehören. Eine von der EU-Kommission angekündigte Maßnahme soll deshalb insbesondere jungen Menschen helfen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren. Für diese Zielgruppe wurde ALMA (Avisieren, Lernen, Meistern, Ankommen) etabliert, eine ambitionierte Initiative, die dazu beitragen soll, dass junge Menschen im Ausland Berufserfahrungen sammeln können. Ob die Maßnahme für das Ziel, diesen Menschen hochwertige Beschäftigungsverhältnisse zu verschaffen, geeignet ist, lässt sich ohne eine Maßnahmenbeschreibung noch nicht sagen, erste Zweifel wurden bereits angemeldet.

In der Pandemie wurde deutlich, dass die Schulen auf den Eintritt ins digitale Zeitalter nur zum Teil vorbereitet waren. Zwei Initiativen, die beide für das 3. Quartal 2022 angekündigt wurden, sollen die europäischen Bürger dabei unterstützen, die digitalen Technologien umfassend nutzen zu können. Zum einen soll die Vermittlung digitaler Kompetenzen in der allgemeinen und beruflichen Bildung verbessert werden und zum anderen sollen die Schlüsselfaktoren für eine erfolgreiche digitale Bildung gestärkt werden.

Mehr Kooperation im Hochschulbereich und Forschung für die digitale Transformation. Für den Jahresbeginn hat die Europäische Kommission Mitteilungen für eine Europäische Hochschulstrategie und eine effektive Zusammenarbeit im Hochschulbereich angekündigt. Ferner sollen Forschung und Innovation zur digitalen Transformation beitragen.

(ED) Die Reaktion auf die Pandemie hat einmal mehr gezeigt, dass Wissenschaft und Forschung sowohl für die Erhaltung der Gesundheit der Gesellschaft als auch für die Förderung der europäischen Lebensweise von unschätzbarem Wert sind. Im Laufe der Krise passten sich die Universitäten und Hochschulen zwar an die digitale Lernsituation an, doch wurden auch die Herausforderungen der Chancengleichheit in der (Hochschul-)Bildung offengelegt. So sind beispielsweise einige Studierende härter betroffen als andere.

Die EU-Kommission will den weltweit führenden Status der europäischen Universitäten und Hochschulen beibehalten und so die Zukunft der nächsten Generationen von Wissenschaftlerinnen und Akademikern in Europa sichern. Deshalb sollen die Kooperationen zwischen den Hochschulen und Universitäten nach dem Beispiel der bereits existierenden Europäischen Hochschulallianzen gestärkt und ausgebaut werden. Es soll hierfür im 1. Quartal 2021 eine EU-Strategie für Hochschulen geben, die momentan von den Generaldirektionen Forschung und Innovation sowie Bildung, Jugend, Sport und Kultur vorbereitet wird. Sie steht im Zusammenhang mit den Initiativen zur Verbesserung der digitalen Hochschulbildung, damit die Zusammenarbeit im Hochschulbereich effektiver wird.

Auch in einigen Forschungsbereichen will sich die EU-Kommission verstärkt einbringen, so soll die Gesundheitsforschung zum Beispiel in einem europäischen Raum für Gesundheitsdaten angekurbelt werden, in dem Datenschutz und -sicherheit durch eine vertrauenswürdige Verwaltung abgesichert würden. Dies solle für Gesundheits- wie auch für Forschungsdaten gelten.

Forschung und Innovation sollen bei der digitalen Transformation, die von der EU-Kommission bis 2030 geplant ist, eine Schlüsselrolle spielen, um ein faires Wirtschaftswachstum zu gewährleisten. Es müsse auch im Bereich Digitales sichergestellt sein, dass Europa an der Spitze der Wissenschaft und neuer Innovationswellen bliebe.

Europabildung im Alltag, im Kindergarten, in der Schule und in der Erwachsenenbildung. Wie gelingt dies? Antworten auf diese Frage mit Beispielen aus der praktischen Umsetzung gab es am 14.10.2021 in einem digitalen Workshop zum Thema »Lifelong Learning with Europe«. Dieser fand im Rahmen der #EURegionsWeek statt, es wurden verschiedene Projekte und Ideen zur Europabildung vorgestellt.

(Hannah Stupp) Ein kurzer Film zeigte zum Einstieg Ausschnitte des Nachbarsprachenfests in Görlitz und Zgorzelec. Das Nachbarsprachenfest wird im sächsisch-tschechisch-polnischen Grenzraum organisiert und soll den sprachlichen und kulturellen Austausch im Kindesalter fördern. Anschließend lag der Fokus auf der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Kindergärten an der deutsch-tschechischen Grenze. Seit 2007 lernen Kinder beider Länder gemeinsam in den Partnerschaftskindergärten die deutsche und tschechische Sprache kennen. Durch das Hören, das Sprechen und das Erleben im täglichen Kontext wird das gemeinsame Sprachenlernen gefördert. Danach verlagerte sich der Fokus des Workshops mit dem Projekt SESAM’GR auf die Grenzregion im Westen Deutschlands. Das Projekt bündelt innerhalb eines grenzübergreifenden Bildungsprojektes im deutsch-luxemburgisch-belgisch-französischen Grenzraum sechs verschiedene Bildungssysteme. Es werden Formate für Lehrerinnen und Lehrer zu den Themen Multilingualismus, interkulturelle Bildung und Demokratiebildung angeboten.

Im zweiten Teil des Workshops ging es weiter zur Erwachsenenbildung. Es wurde ein geplantes Erasmus+ Projekt in Polen vorgestellt, welches die Kooperationen von Schulen für Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigung fördern soll. Hierbei werden gemeinsame Projekte organisiert, bei dem sich sowohl die Schülerinnen und Schüler als auch Lehrenden europaweit austauschen können. Ein weiterer Teil des Projektes ist es, den verschiedenen Generationen in Polen das Lernen mit und über Europa näher zu bringen und gleichzeitig die Vorzüge der EU, beispielsweise Reisefreiheit, nicht als Selbstverständlichkeit anzusehen. Abgeschlossen wurde der Workshop mit einer Präsentation über »Jean Monnet für Schulen«, einer neuen Linie des europäischen Erasmus+-Programms, die dazu beiträgt, Europabildung in den Schulen lebendiger zu gestalten. Hierbei sollen die Lehrenden unterstützt, formale Weiterbildungen in Form von Trainings angeboten werden und europaweite Netzwerke zwischen Schulen entstehen.

Die Wichtigkeit der Verbreitung des Verständnisses von EU und Europa ist eine der zentralen Aussagen des Workshops gewesen. Es soll deutlicher werden, dass Europa und die Europäische Union nicht nur die Institutionen in Brüssel beinhalten, sondern viel mehr sind als das: die gemeinsamen europäischen Werte, eine europäische Identität, das alltägliche Zusammenleben über Landesgrenzen hinweg und die kulturelle Vielfalt. Europabildung beginnt mit der sprachlichen, kulturellen und grenzüberschreitenden lokalen Zusammenarbeit. Wichtig ist es daher, die europaweiten und grenzüberschreitenden Projekte in Anspruch zu nehmen und den Weiterbestand zu ermöglichen, von der Projektförderung zur institutionellen Förderung zu gelangen. Es ist wichtig, alle Bürgerinnen und Bürger vom Kindesalter an einzubeziehen und Europa erlebbar zu machen.

Organisiert wurde der Workshop vom Sachsen-Verbindungsbüro Brüssel. Prof. Dr. Monika Oberle, Professorin für Politikwissenschaft und Didaktik der Politik an der Universität Göttingen moderierte den Workshop.

geöffnete Türen eines grünen Zuges © Europäische Union

Die nächste Runde des EU-Programms »DiscoverEU« startet im Oktober 2021. Ab 12.10.2021 können sich 18-Jährige bewerben, mit etwas Glück ein Zugticket gewinnen und zu ihren Traumzielen in Europa reisen.

(Hannah Stupp) Das »DiscoverEU« Programm vergibt für 2022 erneut Zugtickets für junge Menschen. Aufgrund der zweijährigen Pause wegen der COVID-19-Pandemie haben einmalig auch19-20-Jährige die Chance, ein Zugticket zu erhalten. Alle, die zwischen dem 01.07.2001 und dem 31.12.2003 geboren sind und die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats haben (einschließlich Großbritannien), können sich bewerben. Jugendliche mit einer Beeinträchtigung oder gesundheitlichen Problemen bekommen eine besondere Unterstützung. Die Bewerbung besteht aus einem Quiz mit Multiple-Choice Fragen und einer Schätzaufgabe. Bewerben können sich Einzelpersonen oder eine Gruppe von bis zu fünf Personen. Das Bewerbungsquiz und die Registrierung sind vom 12.10.2021, 12:00 Uhr bis zum 26.10.2021 frei geschaltet.

60.000 flexible Zugtickets stehen für die Bewerberinnen und Bewerber bereit. Mit diesen Tickets können die Teilnehmenden innerhalb des Zeitraums vom 01.03.2022 bis 28.02.2023 ihre Tickets aktivieren und wahlweise zwischen bis zu 30 Tage in Europa unterwegs sein. Nach Aktivierung gibt es in dem gewählten Zeitraum von 4 Wochen sieben sogenannte Travel-Tage. Das heißt, an sieben selbst gewählten Tagen dürfen für 24 Stunden Züge in ganz Europa genutzt werden. Durch die Flexibilität der Tickets kann die Route zu jeder Zeit und an jedem Ort geändert werden. Für abgelegene Orte, wie beispielsweise Inseln oder Orte, die keine Zuganbindung haben, dürfen alternativ andere Verkehrsmittel genutzt werden. Hierfür ist ein Top-up des Tickets notwendig, welches die Reisenden auf Anfrage (nach Verfügbarkeit) bekommen. So haben Jugendliche die Freiheit, Europa auf ihre eigene Art und Weise zu entdecken.

Zur Vorbereitung können die jungen Reisenden an online und offline Treffen teilnehmen oder bekommen ein Informationsparket zugeschickt. Das ganze Jahr über werden sogenannte »DiscoverEU meet-ups« veranstaltet, an denen die Reisenden teilnehmen und Gleichgesinnte aus ganz Europa kennenlernen können. Vorgefertigte thematische Reiserouten werden ebenfalls angeboten. So können bereits erprobte Routen gefahren oder Ideen für eine individuelle Route gesammelt werden. Die »Green Route« führt beispielsweise durch Städte, die als European Green Capital ausgezeichnet wurden, umweltfreundlich sind und viele Grünflächen haben. Über die Facebook-Gruppe #DiscoverEU Official können sich Reisende mit anderen in Verbindung setzen, Ideen teilen, Top-ups anfragen, Angebote für Städteführungen anbieten und finden, Fragen stellen sowie an Foto- und Video-Wettbewerben teilnehmen. Weitere Informationen finden Sie auf dem European Youth Portal der Europäischen Union.

Sachsen wird ein eigenes DiscoverEU-Programm auflegen, das ebenfalls 2022 an den Start gehen soll.

Mit einer Mitteilung hat die Europäische Kommission am 29.09.2021 die fünf bereits angekündigten EU-Missionen zu den Themen Klimawandel, Krebs, Ozeane und Gewässer, Städte sowie Boden auf den Weg gebracht. Diese zielen darauf ab, dass bis 2030 Lösungen für die wichtigsten globalen Herausforderungen vorliegen. Über Horizont Europa wird dafür bis 2023 eine Anschubfinanzierung von bis zu 1,9 Mrd. EUR bereitgestellt.

(ED) Die Missionen sind als Neuerungen im Rahmen des EU-Forschungsprogramms Horizont Europa als neues Konzept der Politikgestaltung der EU eingeführt, an dem mehrere Dienststellen der EU-Kommission zusammenarbeiten. Forschungs- und Innovationsprojekte sowie politische Maßnahmen und Gesetzgebungsinitiativen sollen bewirken, dass die konkreten Ziele der Missionen innerhalb eines festen Zeitplans erreicht werden und bis 2030 große gesellschaftliche Wirkung erzeugen. Diese sind unter anderem

  • 100 Mio. EUR für groß angelegte, an die örtlichen Gegebenheiten angepassten Demonstrationsprojekte für den Schutz vor den größten klimabedingten Gefahren wie Überschwemmungen;
  • die Erhöhung der Lebensqualität von mehr als 3 Mio. Menschen durch einen europäischen Plan zur Krebsbekämpfung;
  • der Schutz von Ozeanen und Gewässern;
  • 100 klimaneutrale und intelligente Städte durch Bürgerbeteiligung und »Klimaverträge«;
  • ein »Boden-Deal« für die Gesundung des Bodens.

Mit den Missionen werden auch die aktuellen Prioritäten der EU-Kommission unterstützt, wie der europäische Grüne Deal, ein Europa für das digitale Zeitalter und das neue Europäische Bauhaus. Die Missionen haben einen klaren Ausgangspunkt für Forschung und Innovation und umfassen verschiedene Sektoren und Bereiche der Grundlagen- und angewandten Forschung. Sie sollen äußerst innovativ sein, weit über einzelne Forschungsprojekte hinausgehen und an die lokalen Gegebenheiten angepasst werden. Das erste, am 16.06.2021 veröffentlichte Arbeitsprogramm von Horizont Europa für 2021-22 enthält eine Reihe von Maßnahmen, die das Fundament für die Umsetzung der Missionen bilden. Bis Ende des Jahres wird es anhand einer vollständigen Forschungs- und Innovationsagenda aktualisiert. Parallel dazu werden die Missionen in den teilnehmenden Regionen, Städten und Organisationen sowie mit den Bürgerinnen und Bürgern in den Mitgliedstaaten anlaufen.

Die Umsetzung der Missionen wird allerdings weit über den Bereich Forschung und Innovation hinausgehen und auf die Entwicklung neuer Lösungen abzielen. Ihre Neuartigkeit und ihr Mehrwert liegen in einem Portfolio von Maßnahmen, das verschiedene Instrumente, Geschäftsmodelle und öffentliche und private Investitionen auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene umfassen soll. Die Unterstützung aus anderen europäischen und nationalen Programmen wird für die erfolgreiche Durchführung der Missionen von entscheidender Bedeutung sein. Für jede Mission werden ein konkreter Zeitrahmen und spezifische Haushaltsmittel vorgesehen, die auf die jeweilige Herausforderung und den Umsetzungsplan abgestimmt sind.

Mindestens 150 Regionen und Kommunen sollen in der Klima-Mission klimaresilient gemacht werden, was auch Sachsen zugutekommen könnte. Außerdem kann Sachsens starke Krebsforschung zur Krebs-Mission beitragen und die smart City Leipzig könnte innovative und digitale Lösungen im Rahmen der Städte-Mission entwickeln.

(ED) Aus der bislang größten Eurobarometer-Umfrage zur Einstellung der europäischen Bürgerinnen und Bürger zu Forschung und Wissenschaft ging hervor, dass die Europäerinnen und Europäer und darunter auch die Deutschen von einer Reihe von Technologien positive Auswirkungen erwarten. Dazu gehören vor allem die Solarenergie, Impfstoffe und Technologien zur Bekämpfung von Infektionskrankheiten sowie die Künstliche Intelligenz.

Die Ergebnisse der am 23.09.2021 veröffentlichten Eurobarometer-Umfrage zeigen, dass der generelle Einfluss von Wissenschaft, Forschung und Technologien insgesamt von fast 90 Prozent der Befragten positiv gesehen wird und fast genauso viele sich außerordentlich für Themen der Wissenschaft und Technologie (W&T) interessieren. Die EU-Bürgerinnen und -Bürger haben mittlerweile höhere Erwartungen in die W&T und wahrscheinlich auch aufgrund der aktuellen Situation ist in den letzten zehn Jahren ihr Interesse für die Bereiche Gesundheit und medizinische Versorgung sowie Bekämpfung des Klimawandels gestiegen. Mehr als zwei Drittel der Befragten vertritt die Auffassung, dass Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sich auch in politische Debatten einbringen sollten, damit wissenschaftliche Erkenntnisse in politische Entscheidungen einfließen.

Doch die Umfrage verdeutlicht auch, dass etwas mehr als die Hälfte der EU-Bürgerinnen und -Bürger der Auffassung ist, dass W&T dazu beitragen, das Leben von ohnehin bereits bessergestellten Menschen noch zu verbessen. Ein ähnlich großer Anteil ist der Meinung, dass Forschende aus China, den USA und Japan den europäischen Forschenden voraus seien. Es wurde deutlich, dass die Menschen einen unterschiedlichen Kenntnisstand über wissenschaftliche Themen haben.

(Hannah Stupp) Im Rahmen der #EURegionsWeek findet am 14.10.2021 ein digitaler Workshop zum Thema »Lifelong Learning with Europe« statt. Organisiert wird dieser von Sachsens Europaministerium. Im Fokus steht die Vorstellung verschiedener Projekte für ein lebenslanges Lernen über Europa. Moderiert wird der Workshop von Prof. Dr. Monika Oberle, Professorin für Politikwissenschaft und Didaktik der Politik in Göttingen. Neben einem kurzen Film über das Nachbarschaftssprachenfest in Görlitz und Zgorzelec wird es um Europa im Kindergarten, Europa in Schulen, das Projekt SESAM, grenzüberschreitende Bildung und Europabildung im Erwachsenenalter gehen.

Ziel ist es, sich über die Projekte zur Europabildung von der frühen Kindheit bis ins hohe Alter auszutauschen.

Melden Sie sich über die #EURegionsWeek Plattform an.

Schülerinnen und Schüler der Kulturregion Chemnitz haben einen Beitrag zu dem von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen initiierten Projekt »Neues Europäisches Bauhaus« geleistet und ihre Ideen zum Leben, Wohnen und zur Schule der Zukunft am Rande der Konferenz der Europaminister und -ministerinnen (EMK) in Chemnitz im Carlowitz-Congresscenter ausgestellt.

(BG) Die Werke der jungen Künstlerinnen und Künstler gaben während der zweitägigen Konferenz der EMK Anlass zu vielfältigen Gesprächen über die Stadt und das Bauen der Zukunft. Bei der Preisverleihung wies der sächsische Europastaatssekretär Mathias Weilandt darauf hin, dass kaum ein Ort dem Anlass gerechter würde, als das Carlowitz-Congresscentrum, geht doch der Begriff der Nachhaltigkeit auf den Freiberger Oberberghauptmann Carl von Carlowitz zurück. In seinem Einführungsstatement spielte der Staatssekretär mit dem Begriff der Utopie, war doch eine Kategorie des Wettbewerbs mit »Utopien einer Stadt« überschrieben. Weilandt setzte der Utopie die Dystopie gegenüber, die eine schlechte Zukunft verspricht, die Utopie allerdings im Wortsinne Nicht-Ort oder Un-Ort bedeutet und damit von der Realisierung weit entfernt ist.

Der Chemnitzer Baubürgermeister Michael Stötzer zeigte sich ebenfalls angetan von den Werken der Schülerinnen und Schüler. Er verwies in diesem Zusammenhang auf den Bereich der »fliegenden Bauten«, mit denen sich seine Behörde auseinandersetzen muss. Hier sah er noch jede Menge Entwicklungspotential, an dem auch die jungen Leute weiter mitwirken könnten.

Es wurden erste, zweite und dritte Preise in den Kategorien »Zeichnung, Malerei, Grafik«, »Modellbau: Utopien einer Stadt« und »Modellbau: konkrete Lebensideen« verliehen. Eine hochkarätig besetze Jury hatte die Preisträger aus den eingereichten Beiträgen ausgewählt.

Nachdem die Mitgliedstaaten Mitte Juli 2021 Kürzungen im 2022er Budget für Horizont Europa angekündigt hatten, stellt sich das Europäische Parlament nun auf die Hinterbeine. Die Verhandlungen der Europäischen Kommission mit assoziierungswilligen Drittstaaten hingegen sind in vollem Gange und sollen bis Jahresende abgeschlossen sein.

(ED) In der zweiten Jahreshälfte 2021 sind die Reibereien zwischen den Mitgliedstaaten, dem Parlament und der EU-Kommission zum Budget des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation Horizont Europa noch nicht ausgestanden: Am 14.07.2021 hatte der Rat der Europäischen Union seinen Standpunkt zum EU-Haushaltsplanentwurf 2022 vorgelegt. Der Standpunkt reflektiert den Kommissionsvorschlag vom Juni 2021 und sieht u. a. eine Kürzung in Höhe von 316 Mio. EUR für das Rahmenprogramm vor. Dies soll größere Aufstockungen gegenüber 2021 vermeiden und dazu beitragen, dass die Mittel auch wirklich in Anspruch genommen werden können. Deshalb sollen Teile der Finanzierung in die Folgejahre verschoben werden.

Das EU-Parlament zeigte sich angesichts der drohenden Budgetkürzungen für den Bereich Forschung und Innovation besorgt – insbesondere angesichts der zunehmenden Konkurrenz aus den USA und China sowie der hohen Ziele der EU zur Dekarbonisierung der Wirtschaft. Der ITRE-Ausschuss des Parlaments fordert nun, dass die Mittel, die den im Jahr 2020 aufgehobenen Mittelbindungen für Forschungsprojekte entsprechen, wie vereinbart für Horizont Europa zur Verfügung gestellt werden und dass die Ausgaben für Gesundheitsforschung aus dem Unionshaushalt mindestens denjenigen in 2021 entsprechen. Die Abgeordneten des Parlaments wollen sich gemeinsam für die Rücknahme der vom Rat vorgeschlagenen Kürzungen einsetzen.

Auch diese Uneinigkeiten haben Auswirkung darauf, wie viele Forschungsprojekte im nächsten Jahr finanziert werden. Die Arbeitsprogramme von Horizont Europa für die Jahre 2021-2022, in denen die Calls mit Budget und Fristen dargelegt sind, wurden im Juni 2021 bereits veröffentlicht und etliche bereits zur Einreichung geöffnet. Die endgültige Mittelzuweisung für die einzelnen Calls unterliegt jedoch der Entscheidung des Rates und des Parlaments. Sollte in den nächsten Monaten keine Einigung zum Haushalt 2022 erzielt werden, legt die EU-Kommission einen neuen Entwurf des jährlichen Haushaltsplans vor – ein Prozess, der sich bis ins Jahr 2022 hinziehen könnte. Dies bedeutet natürlich auch eine Unsicherheit für sächsische antragstellende Einrichtungen und Akteure, deren Chancen auf Förderung eventuell reduziert werden, da es womöglich mehr Bewerber/innen auf weniger Förderung geben wird.

Früher abgeschlossen werden hingegen wohl die Assoziierungsverhandlungen zu Horizont Europa zwischen EU-Kommission und den entsprechenden Drittstaaten. Der Kosovo und die weiteren siebzehn EU-Nachbarländer befinden sich im Endspurt, um in den kommenden Wochen die Verhandlungen abzuschließen. Auch Australien und Neuseeland wird die Assoziierung an Horizont Europa schmackhaft gemacht. Die Gespräche zwischen der EU und der Schweiz wurden aufgrund von Meinungsverschiedenheiten über das EU-Kohäsionsprogramm und die Erneuerung der Wirtschaftsbeziehungen ausgesetzt. Die Schweiz beteiligt sich dennoch am Europäischen Forschungsraum und ist auch Teil der European Open Science Cloud.

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