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Newsletter vom 22. Mai 2019

Digitalisierung

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EU-Kommission harmonisiert die drei wichtigsten Frequenzbänder für 5G-Mobilfunk

(AV) Die Europäische Kommission hat am 14. Mai 2019 die Durchführungsentscheidung zur Harmonisierung des 26-GHz-Frequenzbandes für drahtlose Netze angenommen. Das ist ein weiterer großer Schritt hin zur europaweiten Einführung des schnellen mobilen Internets 5G.

Mit der Entscheidung wird die EU-weite Koordinierung aller drei Pionierbänder (700 MHz, 3,6 GHz und 26 GHz) abgeschlossen, die für die Einführung von 5G in den Mitgliedstaaten erforderlich sind. Die Harmonisierung der Funkfrequenzwellen ist die Grundlage für grenzüberschreitende drahtlose Kommunikationsdienste und legt gemeinsame technische Bedingungen für die Nutzung dieser Bänder fest.   

Insbesondere die Verfügbarkeit des 26-GHz-Bandes wird die Bereitstellung innovativer Dienste wie hochauflösende Videokommunikation sowie Virtual und Augmented Reality erleichtern. Die Harmonisierung des 26-GHz-Bandes in ganz Europa muss in allen Mitgliedstaaten bis Ende März 2020 abgeschlossen sein, während die effektive Nutzung von mindestens 1 GHz dieses Bandes spätestens Ende 2020 erfolgen wird.

5G wird zunächst in Großstädten und entlang wichtiger Verkehrswege sowie an Industrieanlagen eingeführt.

Eine bessere Frequenzkoordination zusammen mit der Umsetzung des Europäischen Kodex für elektronische Kommunikation wird dazu beitragen, den künftigen Konnektivitätsbedarf der europäischen digitalen Wirtschaft und Gesellschaft zu decken. Weitere Einzelheiten zur Frequenzharmonisierung finden Sie auf der Internetseite der Kommission.

Finanzen

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Rat nimmt Maßnahmen zur Risikoverringerung im Bankensektor an

(JB) Der Rat hat am 14. Mai 2019 ein umfassendes Paket von Rechtsvorschriften angenommen, das die Risiken im Bankensektor verringern und die Widerstandsfähigkeit der Banken gegen mögliche Schocks weiter stärken wird.

Das Paket enthält Änderungen an den Eigenmittelvorschriften (Verordnung 575/2013 und Richtlinie 2013/36/EU), mit denen die Eigenmittel- und Liquiditätslage der Banken gefestigt wird, und stärkt den Rahmen für die Sanierung und Abwicklung notleidender Banken (Richtlinie 2014/59/EU und Verordnung 806/2014).

Durch diese Vorschläge werden Reformen umgesetzt, die im Anschluss an die Finanzkrise 2007/2008 auf internationaler Ebene vereinbart wurden, um den Bankensektor zu stärken und verbleibende Herausforderungen hinsichtlich der Finanzstabilität zu bewältigen. Sie wurden im November 2016 von der Europäischen Kommission vorgelegt und umfassen Elemente, die vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht und vom Rat für Finanzstabilität (FSB) vereinbart wurden.

Das Paket umfasst insbesondere folgende Schlüsselmaßnahmen:

  • Anforderung an die Verschuldungsquote für alle Institute sowie einen Puffer bei der Verschuldungsquote für alle global systemrelevanten Institute;
  • Anforderung der stabilen Refinanzierung;
  • neues Rahmenwerk hinsichtlich des Marktrisikos für Meldezwecke, einschließlich Maßnahmen zur Verringerung der Melde- und Offenlegungspflichten und zur Vereinfachung der Vorschriften bezüglich Marktrisiko und Liquidität für kleine, weniger komplexe Banken, damit ein verhältnismäßiger Rahmen für alle Banken innerhalb der EU sichergestellt ist;
  • Anforderung an Drittlandsinstitute mit umfangreichen Aktivitäten in der EU, ein zwischengeschaltetes Mutterunternehmen in der EU zu haben;
  • neue Anforderung der Gesamtverlustabsorptionsfähigkeit für global systemrelevante Institute;
  • stärkere Vorschriften zur Nachrangigkeit bezüglich Mindestanforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten für global systemrelevante Institute und andere große Banken;
  • neue Befugnis der Abwicklungsbehörde, ein Moratorium zu verhängen.

Das Bankenpaket umfasst auch eine Reihe gezielter Maßnahmen, die den Besonderheiten der EU gerecht werden, wie Anreize für Investitionen in öffentliche Infrastrukturen und KMU oder ein Kreditrisikorahmen zur Erleichterung für die Veräußerung notleidender Kredite.

Nach der Unterzeichnung der angenommenen Rechtsvorschriften in der Woche vom 20. Mai 2019 wird das Bankenpaket im Laufe des Juni im Amtsblatt veröffentlicht werden und 20 Tage darauf in Kraft treten. Die meisten der neuen Vorschriften werden ab Mitte 2021 gelten.

(Quelle: Europäischer Rat)

Regionalpolitik

Mitgliedstaaten sollen ihre Bemühungen zur Bekämpfung von Betrug bei den EU-Kohäsionsausgaben intensivieren

(JB) Am 16. Mai 2019 veröffentlichte der Europäische Rechnungshof einen Sonderbericht zum Betrug bei EU-Kohäsionsausgaben. Im Ergebnis des Berichts sollen die Mitgliedstaaten ihre Bemühungen zur Bekämpfung von Betrug bei den EU-Kohäsionsausgaben intensivieren, da trotz Verbesserungen in den vergangenen Jahren die Maßnahmen der EU-Mitgliedstaaten zur Bekämpfung von Betrug bei den Kohäsionsausgaben nach wie vor nicht ausreichten. Die Mitgliedstaaten bewerteten die Wirksamkeit ihrer Betrugsbekämpfungsmaßnahmen zu optimistisch, so die Prüfer des Hofes. Aufdeckung, Reaktion und Koordinierung müssten noch deutlich verstärkt werden.

Zwischen 2013 und 2017 wurden über 4 000 potenziell betrügerische Unregelmäßigkeiten ermittelt, die die finanziellen Interessen der EU berührten. Die von diesen Unregelmäßigkeiten betroffenen EU-Fördermittel beliefen sich auf fast 1,5 Mrd. Euro, von denen 72 % auf die Kohäsionspolitik – u. a. den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Sozialfonds – entfielen. Die Prüfer bewerteten, ob die Verwaltungsbehörden und die Koordinierungsstellen für Betrugsbekämpfung in den Mitgliedstaaten ihre Pflichten auf jeder Stufe des Betrugsbekämpfungsprozesses – d. h. von der Prävention und Aufdeckung von Betrug bis hin zur Reaktion auf Betrugsfälle, einschließlich der Berichterstattung über aufgedeckte Fälle und der Wiedereinziehung rechtsgrundlos gezahlter Beträge – ordnungsgemäß erfüllt haben. Zu diesem Zweck besuchten sie sieben Mitgliedstaaten: Bulgarien, Frankreich, Ungarn, Griechenland, Lettland, Rumänien und Spanien.

Im Hinblick auf den Programmplanungszeitraum 2014-2020 stellten die Prüfer fest, dass die Verwaltungsbehörden das Betrugsrisiko beim Einsatz von Kohäsionsmitteln besser bewertet und ihre Maßnahmen zur Betrugsprävention verbessert hatten. Allerdings waren einige der Analysen nicht gründlich genug, und die Mitgliedstaaten haben im Allgemeinen keine spezifischen Leitsätze zur Betrugsbekämpfung aufgestellt. Die Prüfer weisen zudem darauf hin, dass keine bedeutenden Fortschritte in Richtung einer proaktiven Betrugsaufdeckung erzielt wurden. Darüber hinaus würden die Auswirkungen der Präventions- und Aufdeckungsmaßnahmen häufig noch immer nicht ausreichend überwacht und bewertet. Ferner stellen die Prüfer fest, dass die Mitgliedstaaten nicht in allen aufgedeckten Fällen von Betrug bei den EU-Kohäsionsausgaben ausreichend reagierten und dass Korrekturmaßnahmen – sofern sie ergriffen werden – nur eine begrenzte abschreckende Wirkung haben. Auch die Berichterstattungsregelungen sind nicht zufriedenstellend. Nicht alle Fälle werden gemeldet, was sich auf die Zuverlässigkeit der von der Europäischen Kommission veröffentlichten Betrugsaufdeckungsquoten auswirkt. Hinzu kommt, dass Betrugsverdachtsfälle nicht systematisch den zuständigen Stellen gemeldet werden und die Koordinierung mit anderen Betrugsbekämpfungsstellen unzureichend ist.

Vor dem Hintergrund der Debatten über neue Vorschriften für die Kohäsionsfonds im Zeitraum 2021-2027 spricht der Hof folgende Empfehlungen zur Erzielung besserer Ergebnisse aus, und fordert die Mitgliedstaaten insbesondere auf,

  • formelle Strategien und Leitsätze zur Bekämpfung von Betrug zulasten von EU-Mitteln aufzustellen;
  • für eine robustere Bewertung des Betrugsrisikos zu sorgen, indem sie einschlägige externe Akteure einbeziehen;
  • die Aufdeckungsmaßnahmen durch eine generelle Verwendung von Instrumenten zur Datenanalyse zu verbessern.

Außerdem fordert der Hof die Europäische Kommission auf,

  • die Mechanismen zur Reaktion auf Betrugsfälle zu überwachen, um sicherzustellen, dass sie einheitlich angewandt werden;
  • die Mitgliedstaaten dazu anzuhalten, die Aufgaben ihrer Koordinierungsstellen für Betrugsbekämpfung auszuweiten.

(Quelle: Europäischer Rechnungshof)

Wirtschaft

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Nach der Senkung der Roaming-Gebühren nun auch Senkung der Kosten für Telefonate und SMS in andere EU-Mitgliedstaaten

(CL) Seit dem 15. Mai 2019 gelten neue Preisobergrenzen für alle Anrufe und SMS ins EU-Ausland; Verbraucherinnen und Verbraucher, die von ihrem Land aus in ein anderes EU-Land telefonieren, zahlen somit einen Höchstbetrag von 19 Cent pro Gesprächsminute (zzgl. MwSt.) und 6 Cent pro SMS-Nachricht (zzgl. MwSt.).

Nach der Abschaffung der Roaminggebühren im Juni 2017 sind diese neuen Preisobergrenzen für Anrufe und SMS ins EU-Ausland Teil der Überarbeitung des EU-weiten Telekommunikationsrechts.

Telekommunikationsbetreiber in der gesamten EU müssen die Verbraucher über die neuen Preisobergrenzen informieren. Die neuen Regelungen gelten in allen 28 EU-Ländern und zu einem späteren Zeitpunkt auch in Norwegen, Island und Liechtenstein.

Die Preisobergrenze ist auf den privaten Gebrauch, d. h. auf Privatkunden, begrenzt. Geschäftskunden sind von dieser Preisregelung ausgenommen, da mehrere Anbieter spezielle Tarife anbieten, die für Geschäftskunden besonders attraktiv sind.

Ausschreibungen

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Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA)

Ausschreibung der Stelle des Exekutivdirektors/der Exekutivdirektorin der EMA

Bewerbungsschluss ist der 13. Juni 2019, 12:00 Uhr (mittags), Brüsseler Zeit.

Weitere Informationen finden Sie im Amtsblatt der Europäischen Union.

Europäische Kommission

Ausschreibung der Stelle eines Direktors (m/w) in der Generaldirektion Energie

Bewerbungsschluss ist der 14. Juni 2019.

Weitere Informationen finden Sie im Amtsblatt der Europäischen Union.

Europäische Zentralbank (EZB)

Aufruf zur Interessenbekundung für externe Sachverständige (m/w) zur Ernennung zum Mitglied des Administrativen Überprüfungsausschusses der EZB (Frankfurt am Main)

Bewerbungsschluss ist der 6. Juni 2019.

Weitere Informationen finden Sie im Amtsblatt der Europäischen Union.

Gemeinsames Unternehmen für europäisches Hochleistungsrechnen (EuroHPC)

Ausschreibung der Stelle der Exekutivdirektorin/des Exekutivdirektors

Bewerbungsschluss ist der 19. Juni 2019.

Weitere Informationen finden Sie im Amtsblatt der Europäischen Union.

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