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Newsletter vom 30. Januar 2019

Rubrik Arbeit / Kultur

Ein Mann und eine Frau sitzen nebeneinander, die Frau spricht und gestikuliert dabei.

Mittagsveranstaltung CESI@noon am 29. Januar 2019 im Beisein von Staatssekretär Dr. Hartmut Mangold zum Thema: »Digitale Arbeitswelt: Welche Rolle für die Interessenvertreter?« und Literaturlesung am Abend des 29. Januar 2019 mit Angela Krauß

(UD) Die Digitalisierung ist seit Langem ein Schlagwort für einen der tiefgreifendsten sozialen und ökonomischen Transformationsprozesse seit der industriellen Revolution, eine Transformation, die sich auf die Arbeitswelt erstreckt, auf Beschäftigungsverhältnisse und die soziale Sicherung. Etablierte Beschäftigungsformen werden herausgefordert und neue Formen der Arbeit entwickeln sich, während Gewerkschaften und Organisationen der Zivilgesellschaft damit kämpfen, ihre neue Rolle zu definieren und in den Griff zu bekommen. Sie sehen sich mit neuartigen Herausforderungen konfrontiert und müssen sich zunehmend auch Fragen stellen, die in ihrer traditionellen »raison d’etre« in der Gesellschaft und für die Arbeitnehmer ihre grundsätzlichen Gründungsfundamente berühren: Wie kann erreicht werden, attraktiv zu bleiben und effektiv neue Mitglieder zu organisieren, wenn Zielgruppen immer öfter online unterwegs sind und in dezentralisierten und individuellen Mustern arbeiten? Werden die traditionellen Dienste, die die Gewerkschaften anbieten – kollektive Verhandlungen und kollektive Tarifabschlüsse – weiterhin gefordert oder benötigen die Arbeitnehmer eigentlich mehr individuelle Dienste und Sicherheiten über Sozial- und Arbeitnehmerstandards? Wie müssen sich die zivilgesellschaftlichen Organisationen und Gewerkschaften in ihren internationalen Organisationen und Arbeitsmethoden einstellen und umstellen, um in einer sich digitalisierenden Welt weiterhin attraktiv und gefragt zu bleiben?

Diese und andere Fragen in diesem Zusammenhang waren Grundlage einer Diskussion im Rahmen einer CESI@noon Veranstaltung am 29. Januar 2019 in den Räumen von der Europäischen Union der Unabhängigen Gewerkschaften (CESI) gemeinsam mit Staatssekretär Dr. Mangold, einer Vertreterin des Europäischen Parlamentes, sowie von Vertretern der Arbeitgeber- und Gewerkschaftsseite.

Am Abend hatte Staatssekretär Dr. Mangold zu einer Lesung mit Angela Krauß ins Sachsen-Verbidungsbüro Brüssel eingeladen, die dort ihr Buch »Wie weiter« vorstellte.

Rubrik Außenbeziehungen / Nachbarschaftspolitik – Entwicklungspolitik – Erweiterungspolitik

Tunesien: EU fördert Wirtschaft und Lebensbedingungen mit 305 Millionen Euro

(AV) Die EU-Kommission hat Tunesien am 24. Januar 2019 im Rahmen des Europäischen Nachbarschaftsinstruments (ENI) Finanzhilfen in Höhe von 305 Mio. Euro in Aussicht gestellt.

Ziel der Kommission ist es, für junge Menschen bessere Perspektiven zu schaffen, ein attraktiveres Geschäftsumfeld zu fördern und die lokalen Verwaltungen für bessere Lebensbedingungen der Bevölkerung auszubauen. 

Im Einzelnen umfasst die Finanzhilfe von 305 Mio. Euro unter anderem folgende Programme:

  • Das Programm »Jugend in Aktion« (60 Mio. Euro) wird zur wirtschaftlichen, politischen und sozialen Inklusion der am stärksten gefährdeten tunesischen Jugendlichen beitragen. Unterstützt werden soll ein besserer Zugang für junge Menschen zum Arbeitsmarkt durch Kompetenzentwicklung, Investitionen in Kultur und Sport sowie eine stärkere Beteiligung junger Menschen an der lokalen Politik.
  • Das Programm »EU4Innovation« (15 Mio. Euro) dient der Stärkung und Strukturierung des tunesischen Ökosystems für Innovation und Unternehmertum. Insbesondere wird es die Dienstleistungen, die Start-Ups und Unternehmern zur Verfügung stehen, verbessern und die Umsetzung eines günstigen regulatorischen Umfelds für innovatives Unternehmertum und Start-Ups fördern.
  • Mit dem Programm »Unterstützung der Kommunalverwaltung« (70 Mio. Euro) werden Tunesiens Bemühungen zur Förderung der lokalen Entwicklung und Verringerung regionaler und lokaler Ungleichgewichte als Teil seines Dezentralisierungsprozesses unterstützt. Die Maßnahmen werden die Lebensbedingungen der lokalen Bevölkerung durch einen besseren Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen verbessern, die Kapazitäten der Interessenträger fördern und aufbauen sowie bewährte Verfahren analysieren und verbreiten.

160 Mio. Euro wurden für verschiedene Programme und Maßnahmen zur Unterstützung wesentlicher Wirtschaftssektoren (Privatsektor und Stadtentwicklung, Kultur und Tourismus) sowie für die Modernisierung und Reform der öffentlichen Verwaltung in Tunesien bereitgestellt.

Hintergrund

2018 stand im Zeichen einer intensiven Zusammenarbeit zwischen der EU und Tunesien. Die strategischen Prioritäten für den Zeitraum 2018-2020 wurden angenommen, Verhandlungen über ein vertieftes und umfassendes Freihandelsabkommen zwischen der EU und Tunesien wurden wieder aufgenommen und die Diskussionen zu den Themen Visaerleichterung und Wiedereingliederung verlaufen gut.

Seit 2011 hat die EU ihre finanziellen Beiträge für die Zusammenarbeit mit Tunesien mehr als verdoppelt. In der südlichen Nachbarschaft ist Tunesien das größte Empfängerland des »Rahmenprogramms«, das eine verstärkte finanzielle Unterstützung Europas für diejenigen seiner Partner ermöglicht, die Maßnahmen zur Stärkung der Demokratie und der Menschenrechte ergreifen.

(Quelle: Europäische Kommission)

Rubrik Finanzen

Geldscheine liegen übereinander. © dpa - Bildfunk

Ein starkes Signal – Stärkung der Kohäsionspolitik nach 2020

Ausschuss für regionale Entwicklung im Europäischen Parlament einigt sich auf die horizontalen Ziele der Strukturförderung 2021–2027

(JB) Am 22. Januar 2019 hat der Ausschuss für regionale Entwicklung im Europäischen Parlament den Bericht von Constanze Krehl (S&D / Deutschland) und Andrey Novakov (EVP / Bulgarien) zur Verordnung über die allgemeinen Bestimmungen der Strukturfonds (Dachverordnung) für die Förderperiode 2021–2027 mit großer Mehrheit (25:1:9 Stimmen) angenommen.

Das Budget soll von 330,6 Mrd. Euro auf 378,1 Mrd. Euro (Preise von 2018) erhöht werden. Die EU-Kofinanzierungsraten steigen auf 85% für weniger entwickelte Regionen (70% laut Vorschlag der Europäischen Kommission), auf 65% für Übergangsregionen (dies würde NUTS-2 Gebiete Dresden und Chemnitz betreffen) und 50% für stärker entwickelte Regionen (NUTS-2 Gebiet Leipzig). Die Mittel für grenzüberschreitende Projekte unter Interreg im Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sollen bei 11,3 Mrd. Euro (in den Preisen von 2018) liegen, was den Anteil am Gesamtbudget für die Kohäsionspolitik auf 3% erhöht. Die Europäische Kommission hatte einen Anteil von 2,5% vorgeschlagen.

Die Abgeordneten verständigten sich auch darauf, dass die EU-Kofinanzierungsrate für den Europäischen Sozialfonds in begründeten Ausnahmefällen zur vorrangigen Unterstützung von Innovationsmaßnahmen auf 90% erhöht werden kann. Darüber hinaus setzt sich der Regionalausschuss für weitere Vereinfachungen ein, um insbesondere Projekte vor Ort und die Antragstellung durch kleinere Betriebe anzukurbeln.

Die Annahme des Berichts im Plenum des Europäischen Parlaments ist für die Sitzungswoche vom 11.–14. Februar 2019 vorgesehen.

 

»Juncker-Plan« – Europäischer Rechnungshof zieht eine gemischte Bilanz

Europäischer Rechnungshof veröffentlicht Sonderbericht zum Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI)

(JB) In seinem Bericht vom 29. Januar 2019 gelangt der Rechnungshof zu der Einschätzung, dass der Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI) ein wirksames Instrument gewesen ist, um Finanzmittel für Investitionen in der EU zu beschaffen, auch wenn die Angaben zu den mobilisierten Investitionen womöglich überhöht sind. Außerdem stellten die Prüfer fest, dass die EFSI-Förderung mitunter lediglich andere Finanzierungen der EU und der Europäischen Investitionsbank ersetzt hat. Ein Teil der Finanzmittel floss in Projekte, die auch aus anderen öffentlichen oder privaten Quellen hätten finanziert werden können, wenn auch zu anderen Bedingungen. Zudem wurden die meisten Investitionen in einigen größeren EU-15-Mitgliedstaaten mit gut etablierten nationalen Förderbanken getätigt.

Die Prüfer stellten fest, dass die EIB bis Mitte Juli 2018 Finanzierungen in Höhe von 65,5 Mrd. Euro genehmigt hatte, womit sie das indikative aufzubringende Finanzvolumen von 61 Mrd. Euro übertraf. Außerdem halten die Prüfer die gemeldete Schätzung von zusätzlich mobilisierten Investitionen in Höhe von 335 Mrd. Euro für fraglich. In einigen Fällen wurde das Ausmaß, in dem die EFSI-Unterstützung tatsächlich zusätzliche Investitionen in der Realwirtschaft anstieß, aufgrund der herangezogenen Methodik übertrieben dargestellt. Überdies wird bei den gemeldeten Beträgen nicht berücksichtigt, dass einige EFSI-Vorhaben andere EIB-Vorhaben und EU-Finanzierungsinstrumente ersetzten. Das Fehlen vergleichbarer Leistungs- und Überwachungsindikatoren für alle EU-Finanzierungsinstrumente und Haushaltsgarantien ist nach Ansicht der Prüfer sowohl der Transparenz als auch der Fähigkeit zur Bewertung der Ergebnisse abträglich.

Die vom EFSI teilweise ersetzte Finanzierung wäre nach Aussage der Prüfer größtenteils aus anderen zentral verwalteten EU-Finanzierungsinstrumenten, insbesondere in den Bereichen Verkehr und Energie, bereitgestellt worden. Zudem halten die Prüfer es für erforderlich, dass die Kommission und die EIB Überschneidungen zwischen dem EFSI und den von den Mitgliedstaaten verwalteten Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) vermeiden. Ende 2017 bewegte sich das EFSI-Portfolio im Rahmen der festgelegten Grenzen für Investitionen in spezifischen Politikbereichen. Die geografische Verteilung war indes nicht hinreichend ausgewogen, sodass die Mittel letztendlich zum größten Teil in einigen größeren EU-15-Mitgliedstaaten mit gut etablierten nationalen Förderbanken zum Einsatz kamen.

Die Prüfer sprechen daher eine Reihe von Empfehlungen aus:

  • Der gerechtfertigte Einsatz risikoreicherer EIB-Produkte im Rahmen des EFSI sollte gefördert werden.
  • Die Komplementarität zwischen EU-Finanzierungsinstrumenten und EU-Haushaltsgarantien sollte unterstützt werden.
  • Die Bewertung, ob potenzielle EFSI-Projekte aus anderen Quellen hätten finanziert werden können, sollte verbessert werden.
  • Die mobilisierten Investitionen sollten besser geschätzt werden.
  • Die geografische Verteilung der vom EFSI unterstützten Investitionen sollte verbessert werden.

(Quelle: Europäischer Rechnungshof)

Rubrik Gesundheit

Verschiedene bunte Pillen liegen beieinander. © dpa - Bildfunk

Erschwinglichere Arzneimittel dank EU-Wettbewerbsrecht – Aktive Durchsetzung des Wettbewerbsrechts zeigt positive Auswirkungen auf den Arzneimittelsektor

EU-Kommission legt Bericht zu erschwinglicheren Arzneimitteln, einer größeren Auswahl für Patienten und Gesundheitssysteme und mehr Innovationen vor

(GH) Am 28. Januar 2019 legte die EU-Kommission ihren Bericht zur Untersuchung des Wettbewerbs im Arzneimittelsektor seit 2009 [http://ec.europa.eu/competition/sectors/pharmaceuticals/report2019/report_de.pdf] vor, den sie in enger Zusammenarbeit mit den nationalen Wettbewerbsbehörden der 28 EU-Mitgliedstaaten erstellt hat. Die wichtigsten Erkenntnisse beziehen sich auf faire Preise für Arzneimittel, mehr Innovation und Auswahl sowie einen Raum für weitere Durchsetzungstätigkeiten.

Die Kommission und die nationalen Wettbewerbsbehörden haben seit 2009 mehr als 100 Fälle untersucht, die wettbewerbswidrige Vereinbarungen und den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung im Arzneimittelsektor betrafen. Im Fokus standen Verhaltensweisen, die höhere Arzneimittelpreise bewirken, Behinderungsmissbrauch zur Verzögerung des Markteintritts von Generika, Marktaufteilung und Preisabsprachen sowie »Pay-for-delay«-Vereinbarungen, mit denen Originalpräparatehersteller und Generikahersteller übereinkamen, bestimmte Generika vom Markt fernzuhalten, und die dadurch erzielten Gewinne des Originalpräparateherstellers teilten. Mehrere Untersuchungen betrafen auch überhöhte Preise für patentfreie Arzneimittel. Diese waren oftmals das Ergebnis von Zusammenschlüssen von Pharmaunternehmen und einer dadurch erzeugten markbeherrschenden Stellung. Die EU-Kommission verhängte Geldbußen von insgesamt mehr als 1 Mrd. Euro.

Der Bericht stellte auch fest, dass die Wettbewerbsbehörden auf Grundlage des Kartellrechts dazu beigetragen haben‚ das Innovationsniveau und eine größere Auswahl an Arzneimitteln in der Branche zu erhalten. Die EU-Kommission ergriff insbesondere Maßnahmen gegen Praktiken, die die Innovationsanreize verzerrten. Bei diesen Praktiken handelte es sich vor allem um Versuche, den Markteintritt von Generika zu verzögern, wodurch Unternehmen Gewinne mit älteren Arzneimitteln erzielen können, anstatt mit neuen innovativen Arzneimitteln konkurrieren zu müssen. Die Fusionskontrollmaßnahmen der EU-Kommission trugen letztlich dazu bei, Vorhaben zu verhindern, die möglicherweise Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten für den Markteintritt neuer Arzneimittel oder die Ausweitung der therapeutischen Verwendung vorhandener Präparate gefährdet hätten.

Dem Bericht zufolge eröffnet sich zudem Raum für weitere Durchsetzungstätigkeiten. Die dargelegten Fälle zeigen, dass die Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften zum Schutz des Preiswettbewerbs und zur Stimulierung der Innovationstätigkeit beiträgt, auch wenn das Wettbewerbsrecht nicht alles leisten kann. Es bedarf kontinuierlicher Anstrengungen aller Interessenträger, um die gesellschaftliche Herausforderung zu bewältigen, nachhaltigen Zugang zu erschwinglichen und innovativen Arzneimitteln sicherzustellen.

Quelle: Europäische Kommission: [https://ec.europa.eu/germany/news/20190128-arzneimittel_de]

Rubrik Inneres

Aufruf zur internationalen Städtekooperation gestartet – Bewerbung bis 22.02.2019  möglich

Zielgruppe: Städte weltweit mit mehr als 100.000 Einwohner

(TGn) Zu dem nunmehr vierten Call zum Thema nachhaltige Stadtentwicklung hat die International Urban Cooperation (IUC) aufgerufen. Die IU wird die erfolgreichen Bewerber mit passenden Partnerstädten zusammenführen. Die Kooperationen sollen mindestens 18 Monate dauern und die Basis für möglichst lange andauernde Kontakte bilden. Bezuschusst werden Reise- und Übernachtungskosten. Projektkosten selbst können nicht gefördert werden.

 

Einbürgerungspraktiken mancher Mitgliedstaaten bergen Risiken für die EU: Kommission legt Bericht über Staatsbürgerschafts- und Aufenthaltsregelungen für Investoren vor

Gefahr für die Sicherheit im Schengenraum – stärkere Kontrollen angekündigt

(TGn) Wie aus dem am 23. Januar 2019 veröffentlichten Bericht (EN) hervorgeht, gewähren drei Mitgliedstaaten (Bulgarien, Zypern und Malta) zurzeit Investoren die Staatsangehörigkeit unter weniger strengen Einbürgerungsregelungen. Weder ist eine Verpflichtung zum physischen Wohnsitz für die Person noch ein Erfordernis anderer echter Verbindungen mit dem Land erforderlich. Die Kommission sieht das kritisch, da diese Personen zugleich die Unionsbürgerschaft erwerben. In der Praxis werde sogar mit der Erlangung der Unionsbürgerschaft samt aller damit verbundenen Rechte und Privilegien geworben. Es fehle an hinreichenden Sicherheitsüberprüfungen und an Transparenz (Fehlen von Statistiken). In ihrer Presseerklärung kündigt die Kommission an, stärker überprüfen zu wollen, inwieweit Staatsbürgerschafts- und Aufenthaltsregelungen für Investoren mit dem EU-Recht vereinbar sind. Sie wird eine Gruppe von Sachverständigen aus den Mitgliedstaaten einsetzen, um Transparenz, Governance und die Sicherheit der Regelungen zu verbessern.

 

Die Innere Sicherheit hat Priorität – Rumänische Ratspräsidentschaft legt ihr Programm vor

Informelles Treffen des Justiz- und Innenrates am 6.–8.2.2019 in Bukarest

 (TGn) In dem von der rumänischen Ratspräsidentschaft vorgelegten Programm (En) ist die Sicherheit (S. 27 ff) als eine der vier vordringlichen Themen aufgeführt (Stichwort »A safer Europe«). Als Hauptziele werden formuliert:

  • Stärkung der inneren Sicherheit durch bessere Kooperation der Mitgliedstaaten und wachsende Interoperabilität der europäischen Sicherheitssystem sowie Stärkung der Resilienz gegenüber der Cyberkriminalität;
  • Fortgesetzter Kampf gegen Terrorismus und Radikalisierung;
  • Weiterbeschäftigung mit den Migrationsfragen im Hinblick auf eine gemeinsame Vorgehensweise innerhalb der EU, die Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitstaaten von Migranten sowie die Lösungssuche bei der Schaffung einer nachhaltigen Migrations- und Asylpolitik sowie
  • Sicherung des Schengen-Raums.

Vom 6. bis 8. Februar 2019 wird traditionsgemäß zu Beginn jeder Präsidentschaft ein informelles Treffen der Justiz- und Innenminister in Bukarest stattfinden.

Rubrik Institutionen

Screenshot der Startseite der Webseite. © https://www.europawahl.eu/

Europawahl – wie geht das eigentlich? Neue Webseite hat die Antworten

(AV) Vier Monate vor der Europawahl hat das Europäische Parlament eine neue Website eingerichtet, die darüber informiert, wie man in jedem Mitgliedstaat oder aus dem Ausland wählen kann.

Das Parlament bietet diesen Service erstmals an, damit jeder Wähler dafür sorgen kann, dass seine Stimme in Europa zählt.

Schritt für Schritt zur Stimmabgabe

Die nationalen Wahlvorschriften werden in einem Leitfaden (mit Fragen und Antworten) für jedes Land erläutert, einschließlich Informationen über Wahltag, Wahlalter, Registrierungsfristen, Dokumente, die für die Registrierung zur Stimmabgabe erforderlich sind, Sperrklauseln für politische Parteien, die Gesamtzahl der in jedem Mitgliedstaat gewählten Abgeordneten und über Links zu den Websites der nationalen Wahlbehörden.

Da diese Informationen länderspezifisch sind, bietet die Website Antworten zu jedem EU-Land in der/den Amtssprache(n) dieses Landes und in Englisch.

Stimmabgabe vom Ausland aus

Die Website informiert auch darüber, wie Wähler aus dem Ausland (aus einem anderen EU-Land oder einem Drittland) oder durch einen Bevollmächtigten abstimmen können. Dies könnte beispielsweise für die rund drei Millionen EU-Bürger mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich besonders wichtig sein.

Die Website enthält auch:

  • einen Abschnitt mit Fragen und Antworten über das Europäische Parlament, die Spitzenkandidaten und darüber, was nach den Wahlen passiert;
  • eine Möglichkeit für die Bürger, selbst aktiv zu werden, um die Aufmerksamkeit für die Europawahl zu erhöhen;
  • einen Abschnitt mit Nachrichten zur Europawahl von der Haupt-Website des Parlaments;
  • einen Link zu einer Seite mit den Wahlergebnissen sowie
  • Links zu den Fraktionen des Europäischen Parlaments und den europäischen politischen Parteien.

(Quelle: Europäisches Parlament)

Rubrik Medien / Digitalisierung

Kommission harmonisiert Frequenzspektrum für 5G-Mobilfunk

(AV) Die Europäische Kommission hat am 24. Januar 2019 entschieden, die Funkfrequenzen im Frequenzbereich 3,4–3,8 GHz zu harmonisieren, um den Einsatz von 5G in Europa zu fördern. Damit können die Mitgliedstaaten dieses Band bis zum 31. Dezember 2020 für 5G-Technologien neu organisieren und nutzen, wie es die neuen EU-Telekommunikationsregeln erfordern.

Die Entscheidung basiert auf dem Prinzip der Technologie- und Serviceneutralität, was bedeutet, dass die Betreiber nicht verpflichtet sind, dieses Band nur für 5G zu nutzen.

5G wird sich bei seinem schrittweisen Einsatz auf die beiden anderen Bänder (700 MHz und 26 GHz) sowie auf weitere Frequenzen in bestehenden EU-harmonisierten Bändern unterhalb von 6 GHz und neue Frequenzen in den sogenannten Millimeterwellenbändern stützen.

Die Kommission folgt damit einer positiven Stellungnahme der EU-Mitgliedstaaten im Funkfrequenzausschuss.

Die Nachfrage nach drahtloser Konnektivität für Smartphones und zukünftige 5G-Geräte und -Anwendungen steigt kontinuierlich. Neben den Verbraucherdienstleistungen wird die 5G-Technologie auch in Bereichen wie Mobilität, Energie und Gesundheit eine Schlüsselrolle spielen.

Der Europäische Kodex für elektronische Kommunikation, der am 20. Dezember 2018 in Kraft getreten ist, soll sicherstellen, dass Investoren und potenziellen neuen Nutzern die Funkfrequenzen rechtzeitig zur Verfügung stehen, damit Europa eine führende Rolle beim Aufbau von 5G-Netzen übernimmt.

(Quelle: Europäische Union)

 

Wie Facebook, Twitter und Google Desinformation bekämpfen – Plattformen legen erste Berichte vor

(AV) Facebook und Google machen politische Werbung transparenter und gehen gegen Fake-Accounts vor, Twitter schließt gefälschte oder verdächte Profile und bekämpft Bots. Mozilla wird demnächst einen neuen Browser einführen, der die Verfolgung der Aktivitäten über Webseiten hinweg standardmäßig blockiert.

Was die Plattformen und die Berufsverbände der Werbebranche in der EU im Jahr 2018 getan haben, um den europäischen Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation einzuhalten, zeigen ihre Berichte, die sie am 29. Januar 2019 der EU-Kommission vorgelegt haben.

Die Kommission begrüßt die erzielten Fortschritte, fordert die Unterzeichner jedoch auch auf, ihre Anstrengungen im Vorfeld der Europawahlen 2019 zu intensivieren, um in allen EU-Mitgliedstaaten für die volle Transparenz der politischen Werbung zu sorgen, einen angemessenen Zugang zu den Daten zu Forschungszwecken zu ermöglichen und durch Kontaktstellen im Frühwarnsystem eine entsprechende Zusammenarbeit zwischen den Plattformen und einzelnen Mitgliedstaaten zu gewährleisten.

Die nächsten Schritte

Die Berichte beziehen sich auf Maßnahmen, die Online-Unternehmen und die Werbebranche bis zum 31. Dezember 2018 ergriffen hatten. Zeitnah sollen die Online-Plattformen der Kommission nun noch ausführliche Informationen für Januar 2019 vorlegen.

Dieser erste Monatsbericht wird im Februar 2019 veröffentlicht und anschließend bis Mai 2019 monatlich durch entsprechende Berichte ergänzt. Auf dieser Grundlage wird die Kommission überprüfen können, ob vor der Wahl zum Europäischen Parlament wirksame Strategien mit besonderer Relevanz für die Integrität der Wahlprozesse zur Verfügung stehen.

Nach Ablauf der ersten zwölf Monate des Kodex wird die Kommission Ende 2019 eine umfassende Bewertung vornehmen. Sollten die Ergebnisse nicht zufriedenstellend ausfallen, kann die Kommission weitere Maßnahmen vorschlagen, einschließlich Maßnahmen rechtlicher Natur.

Hintergrund

Die Bericht erstattenden Unterzeichner schlossen sich im Oktober 2018 freiwillig dem Verhaltenskodex an. Mit dem Kodex sollen die in der Mitteilung der Kommission vom April 2018 dargelegten Ziele in fünf Bereichen erreicht werden:

  • Verhinderung von Werbeeinnahmen für Konten und Websites, die falsche Informationen enthalten, und Bereitstellung angemessener Sicherheitsinstrumente und Informationen für Werbetreibende über Webseiten, die Desinformation verbreiten;
  • Möglichkeit zur Offenlegung politischer Werbung und Bemühungen zur Offenlegung themenbezogener Werbung;
  • klare und öffentlich zugängliche Strategie im Hinblick auf die Erkennung von Online-Bots und Maßnahmen zur Schließung von Scheinkonten;
  • Bereitstellung von Informationen und Instrumenten, die den Menschen sachkundige Entscheidungen erleichtern, und leichterer Zugang zu verschiedenen Blickwinkeln der Themen von öffentlichem Interesse, wobei zuverlässige Quellen hervorgehoben werden sollten;
  • Bereitstellung eines datenschutzgerechten Zugangs zu Daten für Forscher, um die Ausbreitung und die Auswirkungen von Desinformation nachzuvollziehen und besser zu verstehen.

(Quelle: Europäische Kommission)

Rubrik Umwelt

Eine Frau lässt Wasser durch ihre Hände laufen. © dpa - Bildfunk

Konferenz zum Fitness Check der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im Europäischen Parlament

(JHG) Am 29. Januar 2019 fand auf Einladung des MdEP Ricardo Serrão Santos und der Europäischen Anglerallianz eine Konferenz zum Thema »Der Fitness Check der Wasserrahmenrichtlinie und der Schutz der EU-Gewässer« statt.

Als Vertreterin der Kommission, GD Environment, stellte Direktorin Veronica Manfredi statistische Werte vor und kündigte einen Bericht der KOM zu strategischen Maßnahmen an.

Die KOM betonte, dass sich die Erde in einem riskanten Zustand befindet und die Verbesserung der Wasserqualität sowie -quantität von immenser Bedeutung ist. Die aktuellen Statistiken belegen, dass 74% des Grundwassers in gutem chemischem Zustand und 90% in gutem ökologischem Zustand sind. Der chemische Zustand des Oberflächenwassers kann jedoch nur in 38% als gut bezeichnet werden, der ökologische in 40%. Als Einwirkungen auf den Zustand des Wassers in Europa sprach sie neben verschiedensten Verschmutzungen vor allem die Landwirtschaft, den Transport, die Industrie und die Energieproduktion an. Weiterhin zeigte sie die Verschmutzung durch Pharmazeutika auf und legte Wert auf das Verbot von Quecksilber in 2019.

Die KOM kündigte im Rahmen des »Fitness-Checks« der Richtlinie einen Bericht an, der im Herbst 2019 Aufschlüsse bezüglich strategischer Maßnahmen geben soll. MANFREDI betitelte die Wasserrahmenrichtlinie als Quelle der Inspiration für außereuropäische Länder.

Laurence Carvalho, Professor am NERC-Zentrum für Ökologie und Hydrologie in Edinburgh, kritisierte vor allem die verspätete und ungenügende Umsetzung der Richtlinie in den EU-Ländern und sprach sich für die umfassende Umsetzung unter Einbezug des Ökosystemansatzes aus. Auch der Klimawandel dürfe beim Thema Wasser nicht außer Acht gelassen werden. Somit müsse das Gesamtbild der nachhaltigen Wassernutzung betrachtet werden. Weiterhin sprach er den Wert der gesellschaftlichen Unterstützung sowie die notwendige Interaktion der Sektoren und somit eine verbesserten Kooperation an. Ziel sei es, den Zusammenhang zwischen Wasser, -Energie, -Nahrung und -Gesundheit möglichst optimal und nachhaltig zu gestalten, um beispielsweise mehr Nahrung mit weniger Auswirkungen auf die Umwelt gewinnen zu können.

Mark Owen (Europäische Anglerallianz) erklärte, dass die Europäische Anglerallianz keine Änderungen an der Wasserrahmenrichtlinie wolle, wohl aber die Mitgliedsstaaten in der Pflicht sehe, die Umsetzung zu verbessern. Er charakterisierte die Wasserrahmenrichtlinie als holistisch, flexibel und offen für Innovationen, sodass bereits gute Beispiele der Umsetzung in Europa zu sehen sind. OWEN sieht die Notwendigkeit, diese guten Beispiele flächendeckend in Europa auszuweiten und betonte diesbezüglich die Zusammenarbeit der Sektoren und die Zielstrebigkeit der Mitgliedsstaaten.

Bruno Guillaumie, Generalsekretär des Europäischen Muschelproduzentenverbandes, ging darauf ein, dass an Hand der sensiblen Meeresfrüchte die schlechte Wasserqualität direkt zu erkennen sei und diese dazu führt, dass alle 3 Tage eine solche Firma in Frankreich schließen muss. GUILLAUMIE kritisierte, dass die Mitgliedsstaaten ihre Pflicht, gewisse Gebiete zu schützen, nicht erfüllen.

Nenad Peric, Politikberater der COPA-COGECA (landwirtschaftliche Dachorganisation in der EU) äußerte sich über den Fortschritt bei der Senkung negativer Effekte der Landwirtschaft. Für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie sieht er den Einbezug aller Interessengruppen als wichtig an. Weiterhin bezeichnete er die Ziele der Richtlinie als zu anspruchsvoll und nicht erreichbar bis 2027.

Fulvia Cojocaru, Attaché der Ständigen Vertretung Rumäniens, sprach über die Balance, die zwischen Wirtschaft und Umwelt gehalten werden müsse. COJOCARU versicherte, dass das Thema eines der Hauptpunkte der Rumänischen Ratspräsidentschaft sei.

Eine Wortmeldung des MdEP Mark Demesmaeker (Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer) resümierte, dass die Wasserrahmenrichtlinie dort wo sie umgesetzt werden konnte bereits bemerkenswerte Erfolge erzielt hat. Es müsse den Mitgliedsstaaten mehr Zeit für die Umsetzung gegeben und an einem besseren Leitfaden gearbeitet werden.

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