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Newsletter vom 27. März 2019

Finanzen

© Sächsische Staatskanzlei

Rat der Europäischen Union und Europäisches Parlament einigen sich über den Rahmen für die Beaufsichtigung europäischer Finanzinstitute

(JB) Am 20. März 2019 haben der rumänische Ratsvorsitz und das Europäische Parlament eine vorläufige Einigung über ein Bündel von Vorschlägen zur Überprüfung der Funktionsweise des derzeitigen europäischen Finanzaufsichtssystems erzielt. Der Text der vorläufigen Einigung muss noch formell vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union in erster Lesung angenommen werden.

Mit dieser Einigung werden die Aufgaben, Befugnisse, Governance-Strukturen und die Finanzierung der Europäischen Finanzaufsichtsbehörden (European Supervisory Authority – ESA) und des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (European Systemic Risk Board – ESRB) grundlegend reformiert, um die Behörden an das veränderte Umfeld, in dem sie tätig sind, anzupassen. Im Zuge der Reform sollen auch Bestimmungen zur Verstärkung der Rolle der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) bezüglich der Risiken für den Finanzsektor durch Geldwäsche erlassen werden.

Mit dem vereinbarten Text wird das bestehende System für die aufsichtliche Konvergenz verbessert, um die Effizienz, Kohärenz und Transparenz zu erhöhen. Grundlage sind die bestehenden Instrumente, etwa die Stresstests, Konsultationen der Interessengruppen oder Peer Reviews. Aber es wird auch neue Instrumente geben, beispielweise die Festlegung gemeinsamer Aufsichtsprioritäten auf EU-Ebene.

Die Einigung sieht zudem eine Überarbeitung der bestehenden Governance-Struktur vor. Dabei wird der Grundsatz gewahrt, dass Entscheidungen vom »Rat der Aufseher« zu treffen sind, wobei den nationalen zuständigen Behörden eine zentrale Rolle innerhalb der Governance-Struktur der ESA zufallen wird: Kein Beschluss wird gegen den Willen der Mehrheit der nationalen Aufsichtsbehörden gefasst, und das oberste Entscheidungsgremium der Behörde ist der »Rat der Aufseher«. Parallel dazu werden die Rolle und die Befugnisse des Verwaltungsrates, des wichtigsten Gremiums für die Vorbereitung der Sitzungen und Beschlüsse des Rates der Aufseher, verstärkt. Er soll sich aus einem Vorsitzenden, fünf Mitgliedern des Rates der Aufseher und zwei hauptamtlichen unabhängige Mitgliedern zusammensetzen, die aufgrund ihrer Verdienste, Managementfähigkeiten und Erfahrungen im Bereich der Finanzaufsicht ausgewählt werden. Der Vorsitzende und die hauptamtlichen Mitglieder des Verwaltungsrates sollten gegenüber dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union rechenschaftspflichtig sein.

Was das Finanzierungsmodell der Behörden anbelangt, wird im endgültigen Text im Wesentlichen am bestehenden System festgehalten, bei dem die Beiträge teils aus dem EU-Haushalt und teils von den zuständigen nationalen Behörden stammen, und die Möglichkeit freiwilliger Beiträge von Mitgliedstaaten oder Beobachtern hinzugefügt.

Im Zuge der Reform werden auch die Befugnisse aller drei Europäischen Finanzaufsichtsbehörden überprüft. Der rumänische Ratsvorsitz und das Europäische Parlament haben sich darauf verständigt, dass die Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) direkte Aufsichtsbefugnisse über kritische Benchmarks sowie über Dienste erhalten soll, die konsolidierte Handelsdaten für alle mit Eigenkapitalinstrumenten und Nichteigenkapitalinstrumenten getätigten Geschäfte in der Europäischen Union anbieten, sogenannte »Bereitsteller konsolidierter Datenticker«. Überdies soll die ESMA für die Beaufsichtigung von Handelsplätzen in Drittländern und für Marktmissbrauch zuständig sein.

Außerdem werden mit der Reform die Rolle und die Befugnisse der EBA in Bezug auf die Beaufsichtigung der Geldwäschebekämpfung bei den Finanzinstituten verstärkt. Insbesondere erhält die Europäischen Bankenaufsichtsbehörde die Aufgabe, Daten bei den nationalen zuständigen Behörden zu erheben, die Qualität der Aufsicht durch Entwicklung gemeinsamer Standards zu verbessern, Risikobewertungen durchzuführen und die Zusammenarbeit mit Drittländern in grenzüberschreitenden Fällen zu erleichtern. Falls die nationalen Behörden untätig bleiben, wird sie in letzter Instanz berechtigt sein, unmittelbar Entscheidungen an einzelne Banken zu richten.

Hintergrund:

  • Das europäische System der Finanzaufsicht wurde 2011 eingerichtet und besteht aus
  • drei europäischen Aufsichtsbehörden (ESA): der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA), der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) sowie der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA). Sie beaufsichtigen einzelne Sektoren und Institute und geben diesen Leitlinien an die Hand.

dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB), der das gesamte Finanzsystem überwacht und die Politik der Europäischen Union im Bereich der Finanzstabilität koordiniert.
(Quelle: Europäischer Rat)

Europaabgeordnete fordern eine europäische Finanzpolizei

(JB) Das Europäische Parlament hat am 26. März 2019 einen detaillierten Fahrplan für gerechtere und effektivere Steuergesetzgebung und zur Bekämpfung von Finanzkriminalität angenommen. Der Abschlussbericht, der mit 505 Ja-Stimmen, 63 Nein-Stimmen und 87 Enthaltungen angenommen wurde, wurde über ein Jahr lang vom Sonderausschuss des Europäischen Parlaments für Finanzkriminalität, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung (TAX3) vorbereitet. Vorgeschlagen wird eine Reform des Systems zur Bekämpfung von Finanzkriminalität, Steuervermeidung und Steuerhinterziehung. Dies soll vor allem durch die bessere Zusammenarbeit der Vielzahl der beteiligten Behörden geschehen. Vorgeschlagen werden auch neue Gremien auf EU- und globaler Ebene.

Zu den verschiedenen Erkenntnissen und Empfehlungen des Sonderausschusses gehören:

  • Unverzügliche Vorlage eines Vorschlags für eine europäische Finanzpolizei und für eine EU-Finanzinformationseinheit durch die Europäische Kommission,
  • Einrichtung einer EU-Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche,
  • Schaffung eines globalen Steuerorgans innerhalb des UN-Systems,
  • Mangelnder politischer Wille in den Mitgliedstaaten, gegen Steuerhinterziehung, Steuervermeidung und Finanzkriminalität vorzugehen,
  • Belgien, Zypern, Ungarn, Irland, Luxemburg, Malta und die Niederlande weisen Merkmale eines Steuerparadieses auf und erleichtern aggressive Steuerplanung,
  • Schrittweise Abschaffung goldener Visa und Pässe (Kritisch erwähnt werden vor allem Malta und Zypern),
  • Kritik an Dänemark, Finnland, Irland und Schweden für ihren Widerstand gegen die Besteuerung digitaler Dienste,
  • Tadel auch an etlichen europäischen Banken, darunter die Deutsche Bank, für ihre Beteiligung am russischen Geldwäscheskandal (»Troika Laundromat«),
  • Multilaterale, nicht bilaterale Steuerabkommen notwendig, wie »Cum-Ex-Betrug« zeigt,
  • Besserer Schutz für Hinweisgeber (Whistleblower) und investigative Journalisten.

Hintergrund:
Nach den anhaltenden Enthüllungen der letzten fünf Jahre (Luxleaks, Panama-Papiere, Fußballleaks und Paradies-Papiere) beschloss das Europäische Parlament am 01. März 2018 die Einsetzung eines Sonderausschusses für Finanzkriminalität, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung (TAX3).
(Quelle: Europäisches Parlament)

Forschung

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Europäische Forschungsprojekte mit gesellschaftsdienlichen Ergebnissen können sich um Preise bewerben

(KA) Am 19. März 2019 hat die Europäische Kommission eine Ausschreibung für den sogenannten »Horizon Impact Award« veröffentlicht. Mit dieser Auszeichnung will sie herausragende europäische Forschungsprojekte würdigen und bekanntmachen, durch deren Ergebnisse ein besonderer, effektiver Wert für die Gesellschaft insgesamt oder eine bestimmte Nutzergruppe geschaffen wurde. Es sollen damit die breiteren ökonomischen, ökologischen oder sozialen Vorteile von EU-Investitionen in Forschung und Innovation aufgezeigt werden.

Antragsberechtigt sind Projekte, die entweder mit Mitteln des 7. Forschungsrahmenprogramms oder des Programms »Horizont 2020« finanziert worden sind. Sie müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits abgeschlossen sein.

Insgesamt werden fünf Preise in Höhe von je 10.000 Euro vergeben. Einsendeschluss für Bewerbungen ist der 28. Mai 2019. Näheres zu der Ausschreibung finden in den Regeln des Wettbewerbs.

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