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Newsletter vom 04. März 2020

Coronavirus

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Coronavirus Ausbruch: EU-Kommission bildet Coronavirus-Reaktionsteam

(GH) Die Europäische Kommission arbeitet weiterhin daran, die Mitgliedstaaten bei der Eindämmung des Coronavirus zu unterstützen, die EU-weite Koordination zu gewährleisten und so die Gesundheit der EU-Bürger zu schützen.

Am 2. März 2020 wurde deshalb ein Corona-Reaktionsteam aus fünf Kommissaren ins Leben gerufen, das die Arbeit zur Eindämmung des COVID-19-Ausbruchs auf Kommissionseite koordinieren wird.

Das Corona-Reaktionsteam besteht aus den Kommissaren und Kommissarinnen Janez Lenarčič, zuständig für das Krisenmanagement, Stella Kyriakides, zuständig für Gesundheitsfragen, Ylva Johansson, zuständig für Grenzfragen, Adina Vălean, die für Mobilität zuständig ist und Paolo Gentiloni, der die makroökonomischen Aspekte im Blick hat. Das Team wird an drei zentralen Themen arbeiten:

1. Im medizinischen Bereich geht es um Prävention, Informationskampagnen und persönliche Schutzausrüstung. Das Team arbeitet eng mit dem Europäischen Zentrum für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ECDC) und der Europäischen Arzneimittelagentur zusammen.

2. Bei der Mobilität geht es um Verkehr, Reiseberatung bis hin zu Fragen zum Schengen-Raum.

3. Das Team Wirtschaft befasst sich eingehend mit verschiedenen Wirtschaftssektoren - wie Tourismus, Verkehr, Handel, den Wertschöpfungsketten und der makroökonomischen Perspektive.

Seit 2. März 2020 gibt es zudem eine eigene Internetseite mit allen EU-weit gültigen Informationen zu COVID-19. Die Internetseite bietet Informationen über die wichtigsten Aktivitäten in den Bereichen Medizin, Katastrophenschutz, Mobilität, Wirtschaft und Statistik sowie Links zu den Internetseiten der Mitgliedstaaten und zu den neuesten Studien.

Die Europäische Kommission hat außerdem eine beschleunigte gemeinsame Ausschreibung zur Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung veröffentlicht, die an eine Reihe ausgewählter Unternehmen geschickt wurde. So soll der Zugang zu persönlicher Schutzausrüstung für die Mitgliedstaaten erleichtert werden, um mögliche Engpässe zu minimieren. Die Vertragsunterzeichnung dürfte frühestens Anfang April abgeschlossen sein.

Die Europäische Kommission gab schließlich auch bekannt, dass das Europäische Zentrum für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten, das die Entwicklungen in der Europäischen Union engmaschig überwacht, inzwischen das Risiko für die EU-Bevölkerung von moderat zu hoch angepasst hat.
(Quelle: Europäische Kommission)

Coronavirus Ausbruch: EU-Ratsvorsitz verschärft Reaktion der Europäischen Union durch Aktivierung der Integrierten Regelung für die politische Reaktion auf Krisen im Vollmodus

(GH) Der Rat der Europäischen Union hat in den letzten Wochen eine Reihe von Schritten unternommen, um die Reaktion der Europäischen Union auf den Coronavirus-Ausbruch (COVID-19-Ausbruch) zu koordinieren. Das derzeitige Ausmaß dieses Ausbruchs hat gezeigt, dass die Maßnahmen auf EU-Ebene noch stärker koordiniert werden müssen. Der kroatische Ratsvorsitz hat daher am 2. März 2020 eine Hochstufung der Integrierten Regelung für die politische Reaktion auf Krisen (»Integrated Political Crisis Response« – IPCR) vom Informationsaustausch-Modus zum Modus der vollständigen Aktivierung beschlossen. Die IPCR-Regelung stärkt die Fähigkeit der Europäischen Union, im Fall von großen sektorübergreifenden Krisen, die eine Reaktion auf Ebene der Europäischen Union erfordern, rasch Entscheidungen zu treffen. Sie bietet die notwendige Unterstützung durch die Organe und Dienststellen der Europäischen Union im Zusammenhang mit einer Krise und ihrer Entwicklung.

Die jetzt vorgenommene vollständige Aktivierung der IPCR ermöglicht eine verstärkte Fokussierung auf die Ermittlung größerer Lücken in verschiedenen Bereichen und die Ausarbeitung konkreter EU-Maßnahmen bei Rundtischgesprächen unter Leitung des Vorsitzes. An diesen Krisentreffen nehmen Vertreter des Büros des Präsidenten des Europäischen Rates, der Europäischen Kommission, des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD), der betroffenen Mitgliedstaaten und anderer relevanter Akteure teil. Die Teilnehmer der Rundtischgespräche erarbeiten, entwickeln und aktualisieren Vorschläge für Maßnahmen, die dann vom Rat der Europäischen Union erörtert und beschlossen werden sollen. Die Europäische Kommission und der EAD erstellten integrierte Berichte, und es wurde eine eigene Seite auf der IPCR-Webplattform eingerichtet, auf der Informationen über den Coronavirus-Ausbruch ausgetauscht werden.

Nach Ansicht der Europäischen Kommission sollen die von den Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung und Begrenzung der weiteren Verbreitung von COVID-19 in erster Linie auf Risikobewertungen und wissenschaftlichen Gutachten beruhen, verhältnismäßig bleiben und mit anderen Mitgliedstaaten koordiniert werden. Dazu gebe es entsprechende Leitlinien des Europäischen Zentrums für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten, wonach Grenzkontrollen nicht vorgesehen sind.

Die Europäische Kommission sieht ihre Aufgabe vor allem darin, ihre Unterstützung für die Mitgliedstaaten im Rahmen der laufenden Arbeiten zur Bereitschafts-, Notfall- und Reaktionsplanung zu verstärken.
(Quelle: Rat der Europäischen Union)

Coronavirus-Ausbruch: Europäische Union und Pharmaindustrie rufen zur Einreichung von Forschungsprojekten auf

(GH) Die Initiative für innovative Arzneimittel (IMI), eine öffentlich-private Partnerschaft zwischen der Europäischen Kommission und der pharmazeutischen Industrie, hat am 3. März 2020 einen beschleunigten Aufruf für Forschungsprojekte zur Entwicklung, Behandlungs- und Diagnosemöglichkeiten für das Coronavirus veröffentlicht. Dabei wird das EU-Forschungs- und Innovationsprogramm Horizont 2020 bis zu 45 Mio. Euro der Finanzierung übernehmen. Ein Engagement in ähnlicher Größenordnung wird von der Pharmaindustrie erwartet.

Die Europäische Kommission erhofft sich mit diesen Aufruf Synergieeffekte beim Fachwissen und der Sammlung von Ressourcen in der Bekämpfung des Coronavirus. So können die Entwicklung von Behandlungs- und Diagnosemöglichkeiten angesichts der aktuellen globalen Notlage beschleunigt und die Bereitschaft für künftige Ausbrüche erhöht werden.

Der Aufruf ist Teil der koordinierten Reaktion der Europäischen Union auf die Bedrohung der öffentlichen Gesundheit in Höhe von 232 Mio. Euro und ergänzt die bereits vor kurzem im Rahmen von Horizont 2020 mobilisierte Notfallforschung.
(Quelle: Europäische Kommission)

Situation EU-Außengrenze

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EU-Innenminister unterstützen Sofortmaßnahmen für Griechenland

(AV) Die EU-Innenminister haben bei ihrem Sondertreffen am 4. März 2020 die Vorschläge der Kommission zur Unterstützung Griechenlands bei der Bewältigung der Situation an seinen Grenzen voll unterstützt. In der gemeinsamen Erklärung riefen die Minister die Türkei zur Einhaltung der EU-Türkei Erklärung auf und betonten die Entschlossenheit der EU zum effektiven Schutz ihrer Außengrenzen.

EU-Innenkommissarin Ylva Johansson bezeichnete die Lage an der Außengrenze zur Türkei als besorgniserregend: »Unser Schwerpunkt ist es nun, Griechenland, Zypern und Bulgarien zu unterstützen und zu verhindern, dass die Krise zu einer langfristigen humanitäre Krise wird.«

In Bezug auf den geplanten neuen Pakt für Migration und Asyl sagte Kommissarin Johansson: »Ich habe mich gefreut zu hören, dass sich viele Minister auf die neuen Vorschläge freuen, die wir nach unserem Dialog mit allen Mitgliedstaaten zu den Themen Migration und Asyl vorbereiten. In vielerlei Hinsicht war dies ein ermutigender Rat.«

Die Kommission hatte am 4. März 2020 eine Reihe von Sofortmaßnahmen zur Unterstützung Griechenlands vorgeschlagen. Dazu gehören die Unterstützung über den Katastrophenschutzmechanismus, darunter die Bereitstellung von medizinischer Ausrüstung, Unterkünften, Zelten und Decken, sowie zwei schnelle Grenzinterventionsoperationen der Europäischen Grenz- und Küstenschutzagentur (Frontex) an den Land- und Seegrenzen zwischen Griechenland und der Türkei. Außerdem sollen bis zu 700 Mio. Euro an finanzieller Hilfe mobilisiert werden.

Finanzen

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Schulden abbauen, Produktivität steigern und die richtigen Investitionen tätigen

(JB) Am 26. Februar 2020 hat die Europäische Kommission ihre Mitteilung zur wirtschaftlichen und sozialen Lage in den Mitgliedstaaten sowie die dazugehörigen Länderberichte veröffentlicht.

Die Länderberichte befassen sich insbesondere mit vier Dimensionen: ökologische Nachhaltigkeit, Produktivitätswachstum, Fairness und makroökonomische Stabilität. Zudem bewerten sie erstmals die Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Verwirklichung der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und heben die makroökonomischen und beschäftigungspolitischen Maßnahmen hervor, die zu ihrer Umsetzung beitragen können. Außerdem werden für jedes Land die Herausforderungen und Chancen analysiert, die sich aus der Klima- und Energiewende ergeben.

Neben den »klassischen Schwerpunkten« enthält der Länderbericht für Deutschland speziell im Anhang D prioritäre Ziele für die Unterstützung durch den Fonds für einen gerechten Übergang (»Just Transition Fund«), in dem folgende vorrangige Investitionsgebiete für den Einsatz des Fonds aufgezählt werden:

  • Lausitzer Revier (Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Dahme-Spreewald, Spree-Neiße, und Cottbus in Brandenburg sowie Bautzen und Görlitz in Sachsen).
  • Mitteldeutsches Revier (Leipzig und Stadt Leipzig sowie Nordsachsen in Sachsen, sowie in Sachsen-Anhalt Burgenlandkreis, Saalekreis, Stadt Halle, Mansfeld-Südharz, und Anhalt-Bitterfeld)
  • Rheinisches Revier in Nordrhein-Westfalen; jedoch mit dem Hinweis, dass hier größere eigene Kapazitäten vorhanden sind, um die umstellungsbedingten Herausforderungen zu bewältigen.

Allgemein kommt die Europäische Kommission zu dem Ergebnis, dass die Arbeitslosenquoten in den einzelnen Mitgliedstaaten nach wie vor sehr unterschiedlich ausfallen, während Armut und soziale Ausgrenzung aufgrund guter Arbeitsmarktbedingungen weiter zurückgehen. Nichtsdestotrotz wird es aus Sicht der Europäischen Kommission von entscheidender Bedeutung sein, die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte voranzutreiben, um sicherzustellen, dass Klimawende und Digitalisierung fair und sozial gerecht bewältigt werden. Das Produktivitätswachstum stellt – insbesondere vor dem Hintergrund des demografischen Wandels – weiterhin eine Herausforderung dar. Unzureichende Investitionen, eine alternde Erwerbsbevölkerung und Defizite bzw. Missverhältnisse bei Qualifikationsangebot und -nachfrage hemmen das Potenzialwachstum. Hinsichtlich ihres Schuldenstands und der Tragfähigkeit ihrer öffentlichen Finanzen befinden sich die einzelnen Mitgliedstaaten in sehr unterschiedlichen Positionen. Der öffentliche Schuldenstand der einzelnen Mitgliedstaaten ist im Durchschnitt wieder gestiegen, womit der rückläufige Trend der letzten Jahre umgekehrt wurde. In einigen Mitgliedstaaten verursacht der hohe öffentliche Schuldenstand sogar besondere Anfälligkeiten.

Das Verfahren bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht hat zu folgenden Ergebnissen geführt:

  • Griechenland, Italien, Zypern weisen nach wie vor übermäßige Ungleichgewichte auf.
  • in Deutschland, Irland, Spanien, den Niederlanden, Frankreich, Kroatien, Portugal, Rumänien und Schweden bestehen nach wie vor Ungleichgewichte.

Die Europäische Kommission hat auch einen Vorschlag zur Aktualisierung der beschäftigungspolitischen Leitlinien angenommen, in dem die gemeinsamen Prioritäten für die nationalen beschäftigungspolitischen Maßnahmen dargelegt werden. Die aktualisierten Leitlinien gehen nun explizit auf faire, transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen und auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen von bei Online-Plattformen Beschäftigten ein sowie auf eine gestärkte Rolle der Sozialpartner und auf die Notwendigkeit, die niedrigen und mittleren Einkommensgruppen stärker in den Blick zu nehmen, wenn es um gerechte Löhne für einen angemessenen Lebensstandard geht.

Nächste Schritte:
Die Länderberichte und die Ergebnisse der eingehenden Überprüfungen werden vom Rat der Europäischen Union erörtert. Die Europäische Kommission wird die Zusammenfassung der Ergebnisse der Länderberichte mit dem Europäischen Parlament beraten. In den kommenden Monaten wird sie in engem Kontakt mit den Mitgliedstaaten stehen, um die Standpunkte der nationalen Parlamente, Regierungen, Sozialpartner und anderer Interessensträger zur Analyse und den Schlussfolgerungen der Länderberichte einzuholen.

Im April unterbreiten die Mitgliedstaaten dann ihre nationalen Reformprogramme, in denen die Prioritäten bei den Strukturreformen erläutert sind, und ihre Stabilitätsprogramme (für Länder des Euro-Raums) bzw. Konvergenzprogramme (für Länder, die nicht dem Euro-Raum angehören) mit der jeweiligen mehrjährigen haushaltspolitischen Strategie. Das alles wird dann in die länderspezifischen Empfehlungen im Mai 2020 einmünden.

Medienfreiheit

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EU-Projekte für Medienfreiheit: Europäisches Zentrum in Leipzig hilft bedrohten Journalisten

(AV) Mit 5,1 Mio. Euro unterstützt die Europäische Union drei Projekte, mit denen Freiheit und Pluralismus im Mediensektor gefördert werden. Das hat die EU-Kommission am 2. März 2020, bekannt gegeben. Věra Jourová, Vizepräsident für Werte und Transparenz, sagte: »Die Demokratie kann ohne freie und unabhängige Medien nicht funktionieren. Journalisten sollten ohne Angst oder Gefälligkeiten arbeiten können.« Das Europäische Zentrum für Presse- und Medienfreiheit in Leipzig (ECPMF) leitet eines der Projekte.

»Die heutigen Pläne sind erst der Anfang. Mehr denn je ist diese Kommission entschlossen, zur Stärkung der Medienfreiheit und des Medienpluralismus beizutragen, die ein Hauptziel unseres bevorstehenden Europäischen Aktionsplans für Demokratie ist«, so Jourová weiter. »Vertrauenswürdige Qualitätsmedien sind der Schlüssel einer funktionierende Demokratie. Deshalb finanziert die Europäische Union solide Projekte zum Schutz des Journalismus und der Vielfalt in der Medienwelt. Darüber hinaus wird sich die Kommission mit diesen Fragen im Rahmen des Europäischen Aktionsplans für Demokratie befassen, den wir bis Ende 2020 vorlegen werden.«

Thierry Breton, Kommissar für den Binnenmarkt, fügte hinzu: »Unsere kürzlich vorgestellte Strategie zur Gestaltung der digitalen Zukunft Europas bekräftigt unsere unerschütterliche Unterstützung für den Mediensektor. Unser Ziel ist es, seine Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen und den Zugang der Bürger zu hochwertigen Inhalten und Medienpluralismus zu gewährleisten.«

Das Europäische Zentrum für Presse- und Medienfreiheit in Leipzig (ECPMF) leitet eines der Projekte und hat heute einen gesamteuropäischen Mechanismus zur Reaktion auf Verletzungen der Medienfreiheit eingerichtet. Damit sollen Verletzungen der Medienfreiheit aufgedeckt und verhindert sowie darauf reagiert werden. Außerdem erhalten bedrohte Journalisten aus ganz Europa praktische Hilfe.

Weitere geförderte Projekte sind ein grenzüberschreitender Fonds für investigativen Journalismus, der vom Internationalen Presseinstitut verwaltet wird sowie eine Reihe von Aktivitäten, die unabhängigen und kooperativen Journalismus unterstützen und die Medienfreiheit in der gesamten Europäischen Union fördern.

Außerdem hat die Europäische Kommission den Medienpluralismus-Monitor, der sich auf die Ermittlung von Risiken für den Medienpluralismus in Europa konzentriert, ab 1. März 2020 um ein weiteres Jahr verlängert.

Die vorläufigen Ergebnisse des diesjährigen Berichts werden auf der Veranstaltung »Medien und Demokratie: der Weg in die Zukunft« am 20. März 2020 in Brüssel diskutiert. Alle Berichte werden voraussichtlich im April 2020 veröffentlicht. Schließlich ergänzen zwei derzeit laufende Pilotprojekte im Wert von 1,7 Mio. Euro die EU-Maßnahmen in diesem Bereich, indem sie die Mobilität junger Medienfachleute und die Medien bei der Digitalisierung unterstützen.

Weitere Informationen zu den Projekten finden Sie auf der Internetseite der Europäischen Kommission.

Klimagesetz

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Europäische Kommission schlägt Europäisches Klimagesetz vor

(HJG) Die Europäische Kommission hat am 4. März 2020 einen Vorschlag vorgelegt, um die politische Zusage der Europäischen Union, bis 2050 klimaneutral zu werden, rechtlich zu verankern. Mit dem Europäischen Klimagesetz wird 2050 als Ziel gesetzt und der Kurs für die gesamte EU-Politik festgelegt. Außerdem gibt das Klimagesetz Behörden, Unternehmen und Bürgern die nötige Planungssicherheit. Gleichzeitig startet die Europäische Kommission eine Konsultation zum geplanten Europäischen Klimapakt, um die Öffentlichkeit an der Konzeption dieses Instruments zu beteiligen.

Das Klimagesetz ist das Herzstück des Grünen Deals der Europäischen Union. Es bietet Planungssicherheit und Transparenz für Industrie und Investoren in Europa, und es gibt die Richtung für eine grüne Wachstumsstrategie vor und gewährleistet, dass der Übergang schrittweise erfolgt und fair ist, so die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen.

Mit dem Europäischen Klimagesetz schlägt die Europäische Kommission Treibhausgasneutralität bis 2050 als rechtsverbindliches Ziel vor. Die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten stehen kollektiv in der Pflicht, die erforderlichen Maßnahmen auf EU- und nationaler Ebene zu ergreifen, um das Ziel zu erreichen.

Das Klimagesetz umfasst auch Maßnahmen, um die Fortschritte zu verfolgen und unser Handeln entsprechend anzupassen‚ und zwar auf der Grundlage bestehender Regelungen wie dem Governance-Prozess für die nationalen Energie- und Klimapläne der Mitgliedstaaten, regelmäßiger Berichte der Europäischen Umweltagentur und der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse über den Klimawandel und seine Auswirkungen. Die Fortschritte werden alle fünf Jahre im Einklang mit der globalen Bestandsaufnahme im Rahmen des Übereinkommens von Paris überprüft.

Die nächsten Schritte umfassen nun folgende Maßnahmen:

  • Auf der Grundlage einer umfassenden Folgenabschätzung wird die Europäische Kommission eine neue EU-Zielvorgabe für die Verringerung der Treibhausgasemissionen bis 2030 vorschlagen. Nach Abschluss der Folgenabschätzung wird das Klimagesetz entsprechend angepasst.
  • Bis Juni 2021 wird die Europäische Kommission alle einschlägigen Politikinstrumente überprüfen und gegebenenfalls eine Überarbeitung vorschlagen, damit die zusätzlichen Emissionsreduktionen bis 2030 erreicht werden können.
  • Die Europäische Kommission schlägt vor, für den Zeitraum von 2030 bis 2050 einen EU-weiten Zielpfad für die Verringerung der Treibhausgasemissionen festzulegen, damit die Fortschritte gemessen werden können und Planungssicherheit für Behörden, Unternehmen und Bürger gegeben ist.
  • Bis September 2023 und danach alle fünf Jahre wird die Europäische Kommission prüfen, ob die Maßnahmen der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten mit dem Ziel der Klimaneutralität und dem Zielpfad 2030 bis 2050 im Einklang stehen.
  • Der Europäischen Kommission wird die Befugnis erteilt, Empfehlungen auszusprechen, wenn Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, die nicht mit dem Ziel der Klimaneutralität im Einklang stehen. Die betreffenden Mitgliedstaaten müssen diesen Empfehlungen Folge leisten oder aber begründen, warum sie dies nicht tun. Die Europäische Kommission kann auch die Angemessenheit des Zielpfads und der EU-weiten Maßnahmen überprüfen.
  • Die Mitgliedstaaten müssen außerdem Anpassungsstrategien entwickeln und umsetzen‚ um die Widerstandsfähigkeit zu stärken und die Anfälligkeit gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels zu verringern.

Neben Politik und Gesetzgebung kommt auch allen Bereichen der Gesellschaft und Wirtschaft beim Übergang zu einer klimaneutralen Europäischen Union eine wichtige Rolle zu. Daher startete die Europäische Kommission am 4. März 2020 eine öffentliche Konsultation zu einer neuen, breit angelegten Initiative, dem Europäischen Klimapakt, damit Bürgerinnen und Bürger sowie Interessensträger mitreden und sich beteiligen können, wenn neue Klimaschutzmaßnahmen konzipiert, Informationen ausgetauscht, Maßnahmen auf Bürgerebene ergriffen und Lösungen vorgestellt werden, denen sich andere anschließen können. Die öffentliche Konsultation läuft zwölf Wochen. Die Beiträge werden in die Ausgestaltung des Klimapakts einfließen, der im Vorfeld der Klimakonferenz der Vereinten Nationen im November 2020 in Glasgow (COP 26) ins Leben gerufen wird.

Die Europäische Kommission hat heute mit der Veröffentlichung der ersten Folgenabschätzungen zum geplanten CO2-Grenzausgleichssystem und der Überprüfung der Energiebesteuerungsrichtlinie, zwei der anderen wichtigen Politikinstrumente im Rahmen des europäischen Grünen Deals, die Arbeit am Klimapakt offiziell aufgenommen. Darüber hinaus hat die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Ausrufung des Jahres 2021 zum Europäischen Jahr der Schiene angenommen, um die Vorteile einer zunehmenden Nutzung des Schienennetzes im Personen- und Güterverkehr für das Klima hervorzuheben.

Die Europäische Kommission hatte ihre Vision einer klimaneutralen Europäischen Union bis 2050 erstmals im November 2018 dargelegt. Diese Vision steht mit dem Ziel des Übereinkommens von Paris im Einklang, die Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C zu begrenzen und die Bemühungen um eine Begrenzung auf 1,5 °C fortzusetzen. Das Europäische Parlament hat das Ziel, die Netto-Treibhausgasemissionen der Europäischen Union auf null zu senken, am 14. März 2019 gebilligt. Der Europäische Rat hat das Ziel einer klimaneutralen Europäischen Union bis 2050 am 12. Dezember 2019 gebilligt.

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