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Newsletter vom 21. Juli 2021

Der Newsletter macht Pause

Liebe Leserinnen und Leser,

in Brüssel beginnt die alljährliche Sommerpause. Deshalb geht auch der Newsletter »Woche in Brüssel« in eine Pause und wird Sie Anfang September in einem neuen Format wieder mit den Neuigkeiten aus der Europäischen Union versorgen. Wir wünschen Ihnen eine erholsame Zeit und einen schönen Sommer. 

Das Team des Sachsen-Verbindungsbüros Brüssel

Kommission geht gegen Verletzung der Grundrechte von LGBTIQ in Polen und Ungarn vor

© Sächsische Staatskanzlei

(KS) Wegen der Verletzung der Grundrechte von LGBTIQ-Personen hat die Europäische Kommission am 15. Juli 2021 jeweils gegen Ungarn und Polen Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.

Bezüglich Ungarn geht es dabei neben dem jüngst in Kraft getretenen und vielfach kritisierten Gesetz, das den Zugang zu LGBTIQ-Inhalten für unter 18-Jährige verbietet, auch um einen durch ungarische Behörden erteilten Hinweis für ein Kinderbuch mit LGBTIQ-Inhalten, welcher den Herausgeber verpflichtet habe, darauf hinzuweisen, dass das Buch »Verhaltensweisen, die von den traditionellen Geschlechterrollen abweichen«, darstelle.

In Bezug auf das Gesetz, welches den Schutz Minderjähriger anführt, legt die Kommission dar, dass zwar dieser Schutz allein ein berechtigtes öffentliches Interesse darstelle, Ungarn jedoch nicht habe begründen können, warum der Kontakt mit LGBTIQ-Inhalten das Wohlergehen von Kindern beeinträchtige. Das Gesetz, wie auch der Hinweis, verstoße insgesamt gegen verschiedene Bestimmungen des EU-Rechts. So beinhalteten einige der ungarischen Bestimmungen, neben Verstößen gegen die Menschenwürde, Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung und auf Informationsfreiheit, des Rechts auf Achtung des Privatlebens sowie des Rechts auf Nichtdiskriminierung. Aufgrund der Schwere der Verstöße, so die Kommission weiter, verletzten die angefochtenen Bestimmungen die in Artikel 2 des Vertrages über die Europäische Union festgelegten Werte.

Daneben rügt die Kommission unter anderem Verstöße gegen die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste, die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr, die Datenschutzgrundverordnung sowie die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken.

Im Fall des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Polen stehen die dort in einigen Regionen eingerichteten »LGBTI-freien« Zonen im Mittelpunkt. Die polnischen Behörden hätten diesbezüglich nicht vollständig und angemessen auf eine von der Kommission durchgeführte Untersuchung zu Art und Auswirkungen dieser Zonen reagiert. Ob ein Verstoß gegen das Gebot der Nichtdiskriminierung aus Gründen der sexuellen Ausrichtung gegen EU-Recht vorliege, erfordere eine detaillierte Analyse. Entsprechende Informationen habe die polnische Regierung jedoch trotz Aufforderung bisher nicht vorgelegt

Beide Länder haben nun zwei Monate Zeit auf die Aufforderungsschreiben zu reagieren.

(Quelle: Europäische Kommission)

Justizminister/innen diskutieren zu KI, Kindgerechter Justiz und digitalem Eigentum

© Sächsische Staatskanzlei

(KS) Am 15. Juli 2021 fand unter der neuen slowenischen Ratspräsidentschaft ein erstes informelles Treffen der für Justiz zuständigen Ministerinnen und Minister statt. Inhalt der Tagung waren neben den rechtlichen Aspekten der Künstlichen Intelligenz, eine kindgerechte Justiz sowie das digitale Eigentum, insbesondere der Umgang mit dem digitalen Nachlass.

Im Rahmen eines Meinungsaustausches mit dem Direktor der europäische Grundrechteagentur diskutierte die Minister/innenrunde zunächst den von der Kommission vorgelegten Vorschlag für ein Gesetz über Künstliche Intelligenz und betonte, dass dieser auch justizspezifische Risiken und Anforderungen berücksichtigen müsse. Insofern müsse eine verantwortungsvolle, grundrechtsbasierte, gemeinwohlorientierte und menschenzentrierte Entwicklung und Anwendung von KI‑Apps im Justizbereich sowie ein umfangreicher Grundrechtsschutz gewährleistet werden. Die Debatte konzentrierte sich dabei vor allem auf die Verwendung von biometrischen Fernidentifikationssystemen auf öffentlich zugänglichen Flächen zum Zwecke der Strafverfolgung und den damit verbundenen direkten Eingriffen in die Grundrechte, insbesondere das Recht auf Privatsphäre. Algorithmen, so das Fazit der Minister/innen, dürften auf keinen Fall Richter/innen ersetzen.

Im Rahmen der sich anschließenden Diskussionen zum Schutz von Kindern und Kinderrechten in Gerichtsverfahren betonte die Minister/innenrunde vor allem die Bedeutung einer angemessenen Behandlung von jugendlichen Straftäter/innen, insbesondere die Notwendigkeit der Wiedereingliederung in die Gesellschaft, sowie eine kurze Verfahrensdauer in zivilrechtlichen Verfahren bei grenzüberschreitenden Familienstreitigkeiten und Entführungen. Beispielhaft erörterten die Ministerinnen und Minister in diesem Zusammenhang das Konzept der sogenannten Kinderhäuser, die auf dem skandinavischen Konzept des Barnahus beruhen und in deren Vordergrund eine umfassende und kontinuierlichen Unterstützung für Kinder während und nach Abschluss der Gerichtsverfahren steht.

Zu den im Zusammenhang mit dem digitalen Erbe einer Person stehenden Herausforderungen und dem Zugang zu diesem, erörterten die Minister/innen schließlich mögliche geeignete Schritte auf EU-Ebene um diese bewältigen zu können, wobei sie zur Gewährleistung eines rechtssicheren digitalen Erbe für die EU‑Bürgerinnen und ‑Bürger die zunächst bestehende Notwendigkeit eingehender Analysen der bestehenden Problematiken auf allen Ebenen heraushoben.

(Quelle: Slowenische Ratspräsidentschaft)

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