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Newsletter vom 16. Dezember 2019

In eigener Sache

© Sachsen-Verbindungsbüro Brüssel

Der letzte Newsletter für dieses Jahr

Liebe Leserinnen, liebe Leser, 

wir wünschen Ihnen allen ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes, schönes und erfolgreiches neues Jahr. Wir sind mit dem nächsten Newsletter im Januar 2020 wieder für Sie da.

Ihr Team des Sachsen-Verbindungsbüros Brüssel

Bildung

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Europapolitisches Schülerforum im Beruflichen Schulzentrum »Dr. Hermann-Schulze Delitzsch«

(BG) Angehende Einzelhandelskaufleute, Mechatroniker, Kaufleute im Büromanagement sowie Schülerinnen und Schüler des Beruflichen Gymnasiums diskutierten mit Europa- und Landespolitikern im Beruflichen Schulzentrum in Delitzsch einen Vormittag lang zur Zukunft Europas.

Der Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Europa, Oliver Schenk, stellte sich wie die Europaabgeordnete der Grünen, Anna Cavazzini, der Landtagsabgeordnete der sächsischen SPD, Holger Mann, und der Referatsleiter für Bürgerdialoge der Europäischen Kommission, Joachim Ott, in einer Podiumsdiskussion den Fragen der Auszubildenden. Die Podiumsteilnehmer waren sich einig, dass zu den Errungenschaften der Europäischen Union der Frieden, die Menschenrechte, Demokratie und Wohlstand für alle zählten. Auch die Freizügigkeit, d. h. die freie Wahl des Wohn- und Aufenthaltsortes innerhalb der Europäischen Union sei ein hohes Gut, welches für Unionsbürger gelte. Gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Europa seien ein Ziel, für das sich einzusetzen lohne. Trotz des positiven Blicks auf Europa gab es Bereiche, in denen dringend nachgebessert werden müsse. Anna Cavazzini sah z. B. in der gemeinsamen Agrarpolitik noch Verbesserungsbedarf.

Joachim Ott vermisste grundsätzlich eine emotionale Bindung an Europa. Den Binnenmarkt könne man nicht lieben, brachte er es auf den Punkt. Die Menschen gehen davon aus, dass Europa funktioniert, aber emotional fühlen sie sich nicht mit Europa verbunden. Hier sah Ott ein Defizit, er forderte eine emotionale Botschaft zu Europa.

Die Schüler fragten nach einer Vereinheitlichung der Bildungssysteme in Europa. Der sächsische Europaminister sprach sich für gleiche Standards aus, lehnte aber jegliche Gleichmacherei im Bildungswesen ab. Anna Cavazzini verwies darauf, dass die Europäische Union im Bildungsbereich nicht zuständig sei.

Nach der Podiumsdiskussion diskutierten die Auszubildenden in kleinen Gruppen mit den Politikern über den europäischen Gedanken in der Region, die Digitalisierung der Arbeitswelt oder nationalstaatliche Interessen in den Mitgliedstaaten. Die Mechatroniker erkundigten sich bei Uta Müller von der Handwerkskammer Dresden über die Möglichkeiten als Auszubildender am Förderprogramm Erasmus+ teilzunehmen.

Gemeinsam mit der Europäischen Kommission organisiert das Sächsische Kultusministerium seit 2017 an sächsischen Schulen europapolitische Schülerforen.

Erweiterung

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Antrag auf Beitritt EU von Bosnien und Herzegowina - Stand der Dinge

(AV) Der Rat »Allgemeine Angelegenheiten« hat am 10. Dezember 2019 Schlussfolgerungen zur Stellungnahme der Europäischen Kommission zum Antrag Bosnien und Herzegowinas auf Beitritt zur Europäischen Union verabschiedet. Die am 29. Mai 2019 herausgegebene Stellungnahme der Europäischen Kommission enthält einen umfassenden Fahrplan für Reformen, die das Land auf seinem Weg zur Integration in die Europäische Union leiten und unterstützen sollen.

In seinen Schlussfolgerungen begrüßt der Rat die Stellungnahme der Europäischen Kommission und fordert die Exekutiv- und Legislativorgane auf allen staatlichen Ebenen nachdrücklich auf, die in der Stellungnahme genannten Schlüsselprioritäten in Angriff zu nehmen und so den legitimen Bestrebungen der Bevölkerung Bosnien und Herzegowinas, sich auf die Europäische Union zuzubewegen, zu entsprechen.

Schlussfolgerungen:

  1. Der Rat räumt ein, dass Bosnien und Herzegowina die politischen Kriterien von Kopenhagen derzeit nicht ausreichend erfüllt und erhebliche Anstrengungen zur Stärkung seiner Institutionen unternehmen muss, um Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten zu gewährleisten. Was die wirtschaftlichen Kriterien anbelangt, so hat Bosnien und Herzegowina ein gewisses Maß an makroökonomischer Stabilität erreicht, während es sich noch in einem frühen Stadium befindet, um eine funktionierende Marktwirtschaft aufzubauen und innerhalb des Gemeinsamen Marktes wettbewerbsfähig zu werden. Die vielversprechenden Ergebnisse von Bosnien und Herzegowina bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen müssen noch verbessert werden. Insgesamt befindet sich Bosnien und Herzegowina in Bezug auf die Bereitschaft, die aus der EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu übernehmen, in einem frühen Stadium und muss den Prozess zur Angleichung an den EU-Aquis sowie zur Umsetzung und Durchsetzung der entsprechenden Rechtsvorschriften erheblich beschleunigen.
  2. Bosnien und Herzegowina muss nachhaltige Anstrengungen unternehmen, insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung der vierzehn in der Stellungnahme der Kommission genannten Hauptprioritäten. Diese Schlüsselprioritäten, die sich auf die Bereiche Demokratie und Funktionsweise des Staates, Rechtsstaatlichkeit, Grundrechte und Reform der öffentlichen Verwaltung konzentrieren, müssen erfüllt werden.
  3. Der Rat stellt fest, dass die Eröffnung der Beitrittsverhandlungen vom Europäischen Rat gemäß der gängigen Praxis zu einem Zeitpunkt endgültig geprüft wird, zu dem die Europäiche Kommission festgestellt hat, dass Bosnien und Herzegowina das erforderliche Maß an Übereinstimmung mit den Beitrittskriterien erreicht hat und diese erfüllt hat insbesondere die in der Stellungnahme der Kommission genannten Hauptprioritäten. Der Rat ersucht die Europäische Kommission, ihren Jahresbericht über Bosnien und Herzegowina ab 2020 auf die Umsetzung der wichtigsten Prioritäten zu konzentrieren, die angegangen werden müssen.
  4. Der Rat begrüßt die Ernennung des Vorsitzenden des Ministerrates von Bosnien und Herzegowina und fordert die Exekutive und Legislative auf allen Regierungsebenen nachdrücklich auf, die in der Stellungnahme der Europäischen Kommission genannten Schlüsselprioritäten entsprechend den berechtigten Bestrebungen der Bürger in Angriff zu nehmen von Bosnien und Herzegowina auf dem Weg in die Europäische Union. Der Rat bekräftigt sein eindeutiges Bekenntnis zur EU-Perspektive Bosnien und Herzegowinas als ein einziges, geeintes und souveränes Land.

Finanzen

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Keinerlei Bewegung beim künftigen EU-Finanzrahmen 2021 – 2027

(JB) Auch wenn die Erwartungen von Anfang an nicht besonders hoch waren, erfüllten die Staats- und Regierungschefs auf ihrer Tagung am 12./13. Dezember 2019 in Brüssel nicht einmal die geringsten Hoffnungen auf erste Fortschritte bei den Verhandlungen über den künftigen Mehrjährigen Finanzrahmen 2021 – 2027.

Der erste Gipfeltag wurde dominiert von hartnäckigen und langwierigen Diskussionen über den Klimaschutz und die Verpflichtung der Europäischen Union, bis 2050 »Klimaneutralität« zu erreichen. Für das Thema Mehrjähriger Finanzrahmen (MFR) wurde in den Schlussfolgerungen nur noch ausgeführt, dass der Europäische Rat die wichtigsten Elemente des neuen Mehrjährigen Finanzrahmens erörtert hat und der Europäische Rat seinen Präsidenten auffordert, die Verhandlungen voranzubringen, um zu einer endgültigen Einigung zu gelangen.

Jetzt also soll Charles Michel der neue Präsident des Europäischen Rates nach einer tragfähigen Lösung suchen. Er will dazu bereits im Januar 2020 bilaterale Gespräche mit den Mitgliedstaaten aufnehmen. Auch ein Sondergipfel im Februar 2020 wird immer wahrscheinlicher.

Die Anfang Dezember von der finnischen EU-Ratspräsidentschaft erstmalig mit konkreten Zahlen überarbeitete MFR-Verhandlungsbox (Gesamtvolumen: 1,07 Prozent EU-BIP) stieß nicht nur bei den Befürwortern eines ambitionierten EU-Budgets auf heftige Kritik, sondern auch bei den Staaten, wie Deutschland, die Niederlande, Dänemark, Schweden und Österreich, die den Finanzrahmen gerne bei 1 Prozent des EU-BIP deckeln würden.

Die finanzielle Seite des neuen »Europäischen Grünen Deals«

(JB) Am 11. Dezember 2019 hat die Europäische Kommission ihre Mitteilung für einen »Europäischen Grünen Deal« veröffentlicht. Sie stellt damit einen Fahrplan auf, der die Wirtschaft in der Europäischen Union nachhaltiger machen soll, indem die klima- und umweltpolitischen Herausforderungen in allen Politikbereichen in Chancen umgewandelt und der Übergang für alle gerecht und inklusiv gestaltet wird. Er umfasst Maßnahmen, um den effizienten Umgang mit Ressourcen zu fördern, indem zu einer sauberen und kreislauforientierten Wirtschaft übergegangen, der Klimawandel aufgehalten, gegen den Verlust an Biodiversität vorgegangen und die Schadstoffbelastung reduziert wird. Er zeigt auf, welche Investitionen erforderlich und welche Finanzinstrumente verfügbar sind und wie ein gerechter sowie inklusiver Übergang gewährleistet werden kann.

Die besonderen finanziellen Aspekte lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Schaffung eines Mechanismus für einen gerechten Übergang »Just Transition Fund« zur Unterstützung der Regionen, die stark von sehr CO2-intensiven Tätigkeiten abhängig sind. Er soll diejenigen fördern, die vom Übergang am stärksten betroffen sind, indem ihnen Umschulungsprogramme und Beschäftigungsmöglichkeiten in neuen Wirtschaftszweigen angeboten werden.
  • Anpassung der Besteuerung an die Klimaziele mit dem Ziel‚ die Energiebesteuerungsrichtlinie unter besonderer Berücksichtigung von Umweltfragen zu überarbeiten und dabei die Bestimmungen der Verträge heranzuziehen, die es dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union ermöglichen, Vorschläge in diesem Bereich im Wege des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens mit qualifizierter Mehrheit statt einstimmig anzunehmen. In diesem Zusammenhang sollen auch die derzeitigen Steuerbefreiungen für Luft- und Seeverkehrskraftstoffe, genau überprüft werden, um etwaige Schlupflöcher bestmöglich zu schließen.
  • Bezugnahme auf umweltfreundliche Investitionen der öffentlichen Hand bei der Überprüfung des EU-Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung im Zusammenhang mit der Qualität der öffentlichen Finanzen. Diese Überprüfung soll in eine Debatte darüber einfließen, wie die haushaltspolitische Steuerung der Europäischen Union verbessert werden kann. Die Ergebnisse dieser Debatte sollen dann die Grundlage für mögliche künftige Maßnahmen, wie die Behandlung umweltgerechter Investitionen im Rahmen der haushaltspolitischen Vorschriften der Europäischen Union bilden, während gleichzeitig Schutzvorkehrungen gegen Risiken in Bezug auf die Finanzierbarkeit der Schuldenlast aufrechterhalten werden.
  • Schaffung innovativer Finanzierungssysteme im Rahmen von InvestEU.
  • Vorlage eines Investitionsplans für ein nachhaltiges Europa, um zweckgebundene Finanzierungen zur Unterstützung nachhaltiger Investitionen mit Vorschlägen für verbesserte Rahmenbedingungen zu kombinieren, die »grüne Investitionen« begünstigen.

Um die derzeitigen Klima- und Energieziele bis 2030 zu erreichen, müssen Schätzungen zufolge jährlich 260 Mrd. Euro zusätzlich investiert werden. Das entspricht ca. 1,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) von 2018. Dafür sollen sowohl der öffentliche als auch der private Sektor mobilisiert werden. Die Europäische Kommission wird Anfang 2020 einen Investitionsplan für ein nachhaltiges Europa vorlegen, um zur Deckung des Investitionsbedarfs beizutragen. Mindestens 25 Prozent des Mehrjährigen Finanzrahmens sollten für den Klimaschutz aufgewendet werden, und die Europäische Investitionsbank soll weitere Unterstützung leisten. Damit der Privatsektor zur Finanzierung der grünen Wende beitragen kann, will die Europäischen Kommission 2020 eine grüne Finanzierungsstrategie vorlegen.
(Quelle: Europäische Kommission)

Institutionen

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Erste Reise von Kommissionspräsidentin von der Leyen außerhalb der Europäischen Union geht nach Afrika

(AV) Ursula von der Leyen ist am 7. Dezember 2019 für ihre erste Reise außerhalb der Europäischen Union als Kommissionspräsidentin in Addis Abeba eingetroffen, um den Vorsitzenden der Kommission der Afrikanischen Union Moussa Faki und Äthiopiens Regierungschef Abiy Ahmed zu treffen. »Mein Besuch ist ein politisches Statement. Die Afrikanische Union ist ein Partner, auf den die Europäische Union zählt«, sagte Kommissionspräsidentin von der Leyen vor ihrer Abreise. »Wir werden zusammen auch weiterhin an gemeinsamen Interessen und Zielen arbeiten, im Sinne einer echten Partnerschaft unter Gleichen.«

Am Ankunftstag hat Ursula von der Leyen den Vorsitzenden der Kommission der Afrikanischen Union, Moussa Faki, und die Kommissare der Afrikanischen Union besucht. Anschließend kam sie mit Abiy Ahmed, dem Premierminister von Äthiopien und Friedensnobelpreisträger 2019 zusammen. Zudem wird von der Leyen die einzige weibliche Staatschefin Afrikas, die Präsidentin Äthiopiens Sahle-Work Zewde, in Addis Abeba treffen. Die für internationale Partnerschaften zuständige EU-Kommissarin Jutta Urpilainen begleitet die Kommissionspräsidentin bei ihrem ersten offiziellen Besuch.

Ursula von der Leyen kündigte am 7. Dezember in Addis Abeba bei dem Treffen mit dem äthiopischen Premierminister Abiy Ahmed auch eine erhebliche Intensivierung der Zusammenarbeit der EU mit Äthiopien an.

Das Finanzpaket im Gesamtumfang von 170 Mio. EUR soll die Reformen des Landes unterstützen und umfasst:

  • 100 Mio. Euro für wichtige Wirtschaftsreformen im Verkehrs- und Logistiksektor zur Stärkung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit und zur Erleichterung des Handels und der wirtschaftlichen Zusammenarbeit Äthiopiens mit seinen Nachbarländern.
  • 50 Mio. EUR zur Unterstützung der Umsetzung des Plans der äthiopischen Regierung für die Reform des Gesundheitswesens für weitere drei Jahre (2020-2022). Ziel dieses Programms ist es, Ungleichheiten abzubauen, die Qualität der Gesundheitseinrichtungen zu verbessern und die finanziellen Hindernisse abzubauen, mit denen die Menschen beim Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen konfrontiert sind.
  • 10 Mio. EUR zur Unterstützung von Rechenschaftspflicht und Transparenz bei den Wahlen in Äthiopien im Jahr 2020. Dieses Programm zielt insbesondere darauf ab, die technischen und administrativen Kapazitäten des Nationalen Wahlausschusses Äthiopiens zu stärken und seine Zusammenarbeit mit politischen Parteien, der Zivilgesellschaft und den Medien zu intensivieren. Deutschland wird diesem Programm weitere 10 Mio. EUR beisteuern. Damit steigt die Mittelausstattung auf insgesamt 20 Mio. EUR.
  • 10 Mio. EUR für die Verbesserung des Geschäftsklimas im Land. Im Rahmen der Allianz Afrika-Europa für nachhaltige Investitionen und Arbeitsplätze fördert die EU private Investitionen und unterstützt die Schaffung von Handelsmöglichkeiten, die wirtschaftliche Integration und die Entwicklung von Wertschöpfungsketten in den Partnerländern, darunter Äthiopien.

Äthiopien ist ein wichtiger Partner der EU in der Region. Das Land übernimmt eine führende Rolle bei der Förderung der wirtschaftlichen Integration, des Friedens und der Stabilität in Ostafrika und setzt gleichzeitig eine ehrgeizige nationale Reformagenda um. Die Entwicklungszusammenarbeit der EU mit Äthiopien zählt mit einer Mittelausstattung von 815 Mio. EUR für den Zeitraum 2014-2020 zu den umfangsreichsten Programmen dieser Art in Afrika und der Welt. Darüber hinaus gehört Äthiopien auch zu den wichtigsten Begünstigten des Nothilfe-Treuhandfonds der EU für Afrika – dem Land wurde im Zeitraum 2015-2019 mehr als 271,5 Mio. EUR zugewiesen.

 

Ein europäischer Green Deal – Europa soll erster klimaneutraler Kontinent werden

(HJG) Der mit Spannung erwartete Green Deal der Europäischen Kommission von der Leyen wurde am 11. Dezember 2019 auf den Weg gebracht.

Europa soll als erster Kontinent bis 2050 klimaneutral werden. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Europäische Kommission ihren europäischen Green Deal entwickelt.

Dabei handelt es sich um ein sehr ehrgeiziges Maßnahmenpaket für einen nachhaltigen ökologischen Wandel, der den Menschen und der Wirtschaft in Europa zugutekommen soll. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erklärte: »Der europäische Grüne Deal ist unsere neue Wachstumsstrategie – für ein Wachstum, das uns mehr bringt als es uns kostet.«

Die zeitlich gestaffelten Maßnahmen reichen von drastischen Emissionssenkungen über Investitionen in Spitzenforschung und Innovation bis hin zum Erhalt unserer natürlichen Umwelt.

In erster Linie bahnt der europäische Green Deal den Weg zu mehr sozialer Gerechtigkeit: Niemand, weder Menschen noch Regionen, sollen bei dem anstehenden Zeitenwandel im Stich gelassen werden.

Die wichtigsten Eckpunkte des Green Deals sind:

  • Vorschlag für ein europäisches »Klimagesetz« zur Verankerung des Ziels der Klimaneutralität bis 2050; Termin: März 2020,
  • Umfassender Plan zur Anhebung des Klimaziels der Europäischen Union für 2030 auf mindestens 50 Prozent mit Tendenz zu 55 Prozent in verantwortungsvoller Weise; Termin: Sommer 2020,
  • Vorschläge für die Überarbeitung der einschlägigen Legislativmaßnahmen zur Erreichung der ambitionierteren Klimaschutzziele im Anschluss an die Überprüfung der Richtlinie über das Emissionshandelssystem, der Lastenteilungsverordnung, der Verordnung über Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft, der Energieeffizienz-Richtlinie, der Erneuerbare-Energien-Richtlinie und der CO2-Emissionsnormen für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge; Termin: Juni 2021,
  • Vorschlag für eine Überarbeitung der Energiebesteuerungsrichtlinie; Termin: Juni 2021,
  • Vorschlag für ein CO2-Grenzausgleichssystem für ausgewählte Sektoren; Termin: 2021,
  • Neue EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel: Saubere, erschwingliche und sichere Energie; Termin: 2020/2021,
  • Bewertung der endgültigen nationalen Energie- und Klimapläne; Termin: Juni 2020,
  • Initiative »Renovierungswelle« für den Bausektor; Termin: 2020,
  • Strategie für Offshore-Windenergie; Termin: 2020,
  • Industriestrategie für eine saubere und kreislauforientierte Wirtschaft, EU-Industriestrategie; Termin: März 2020,
  • Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft, einschließlich einer Initiative für nachhaltige Produkte, mit besonderem Schwerpunkt auf ressourcenintensiven Sektoren wie dem Textil-, Bau-, Elektronik- und Kunststoffsektor; Termin: März 2020,
  • Initiativen zur Förderung von Leitmärkten für klimaneutrale und kreislauforientierte Produkte in energieintensiven Industriezweigen; Termin: ab 2020,
  • Vorschlag zur Förderung der CO2-freien Stahlerzeugung bis 2030; Termin: 2020,
  • Rechtsvorschriften für Batterien zur Unterstützung des Strategischen Aktionsplans für Batterien und der Kreislaufwirtschaft; Termin: Oktober 2020,
  • Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität; Termin: 2020,
  • Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Unterstützung der Einrichtung öffentlicher Ladestationen und Tankstellen als Teil der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe; Termin: ab 2020,
  • Überarbeiteter Vorschlag für eine Richtlinie über den kombinierten Güterverkehr; Termin: 2021,
  • Überprüfung der Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe und der Verordnung über das transeuropäische Verkehrsnetz; Termin: 2021,
  • Vorschlag für strengere Grenzwerte für Luftschadstoffemissionen von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor; Termin: 2021,
  • Berücksichtigung von Umweltbelangen in der Gemeinsamen Agrarpolitik/Strategie »Vom Hof auf den Tisch«, Prüfung der Entwürfe der nationalen Strategiepläne unter Berücksichtigung der Ziele des europäischen Grünen Deals; Termin: 2020-2021,
  • Maßnahmen, einschließlich legislativer Maßnahmen, zur deutlichen Verringerung des Einsatzes und des Risikos chemischer Pestizide sowie des Einsatzes von Düngemitteln und Antibiotika sowie Erhaltung und Schutz der Biodiversität; Termin: Frühjahr 2020/2021,
  • EU-Biodiversitätsstrategie bis 2030; Termin: März 2020,
  • Maßnahmen gegen die Hauptursachen des Biodiversitätsverlusts; Termin: ab 2021,
  • Neue EU-Forststrategie; Termin: 2020,
  • Maßnahmen zur Förderung entwaldungsfreier Wertschöpfungsketten; Termin: ab 2020,
  • Null-Schadstoff-Aktionsplan für Luft, Wasser und Boden; Termin: 2021,
  • Vorschlag für einen Mechanismus für einen gerechten Übergang, einschließlich eines Fonds für einen gerechten Übergang, sowie für einen Investitionsplan für ein nachhaltiges Europa; Termin: Januar 2020,
  • Neue Strategie für ein nachhaltiges Finanzwesen; Termin: Herbst 2020,
  • Initiativen zur Überprüfung und Bewertung der Verfahren der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union für eine umweltgerechte Haushaltsplanung; Termin: ab 2020,
  • Überprüfung der einschlägigen Leitlinien für staatliche Beihilfen, darunter auch die Leitlinien für Umweltschutz- und Energiebeihilfen; Termin: 2021,
  • Gemeinsam handeln – ein Europäischer Klimapakt; Termin: März 2020,
  • Vorschlag für ein 8. Umweltaktionsprogramm; Termin: 2020

Die Europäische Kommission ersucht das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union, die Ambitionen der Europäischen Kommission für Europas künftige Wirtschaft und die Umwelt zu unterstützen und ihr bei deren Umsetzung zu helfen. Die Europäische Kommission wird die im Fahrplan des europäischen Grünen Deals genannten Maßnahmen vorantreiben.

(Quelle: Europäische Kommission)

Kultur

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Europäische Kulturhauptstadt 2025 - Chemnitz schafft es auf die deutsche Bewerber-Shortlist

(KA) Chemnitz ist also weiter im Rennen um den Titel »Europäische Kulturhauptstadt 2025«. Acht deutsche Städte hatten bei der Kulturstiftung der Länder ihre Bewerbungsunterlagen für den Titel »Europäische Kulturhauptstadt 2025« eingereicht, darunter aus Sachsen Dresden, Chemnitz und Zittau. Am 12. Dezember 2019 hat die europäische Jury in Berlin ihre Empfehlung für die Shortlist und damit die Kandidaten für die zweite Runde des Wettbewerbsverfahrens bekanntgegeben.

Kunstministerin Dr. Eva-Maria Stange: »Meine herzlichen Glückwünsche gehen an die Einwohnerinnen und Einwohner von Chemnitz und vor allem an all jene, die sich für die großartige Bewerbung engagiert haben. Der Platz auf der Shortlist ist eine beeindruckende Anerkennung und ein ermutigender Ansporn. Nun drücke ich die Daumen, dass Chemnitz sich in der zweiten Runde durchsetzt und sich 2025 als Europas Kulturhauptstadt präsentieren darf. Das wäre die Chance, gleichzeitig die Vielfalt, den Reichtum und die historische Verwurzelung des europäischen Gedankens in ganz Sachsen zu zeigen. Die Bewerbungen von Zittau und Dresden waren unabhängig von ihrem Ergebnis ein Erfolg, denn beide Stadtgesellschaften haben sich auf unterschiedliche Weise auf den Weg gemacht, über das Miteinander in ihrer Stadt zu diskutieren und sich über die Rolle von Kultur und ihrer Identität als Europäer auszutauschen.«

Hintergrund zur Chemnitzer Bewerbung:

»CHEMNITZ: AUFBRÜCHE – Opening Minds. Creating Spaces« ist das Motto, unter dem Chemnitz aus der Erfahrung gesellschaftlicher Umbrüche, wirtschaftlicher Umstrukturierung, politischem Systemwechsel, demografischem Wandel und angesichts von Spaltungstendenzen der Gesellschaft gemeinsam mit Europa mit Kunst, Kultur und Kreativität Aufbrüche wagen möchte. Die Stadt verfolgt die Strategie einer kulturgeleiteten Regionalentwicklung mit dem Umland unter besonderer Berücksichtigung der Industriekultur, einer Region mit rund 500.000 Einwohnern, verbunden mit nachhaltigen Mobilitäts- und Siedlungskonzepten. Die regionale Kulturstrategie soll dem Ausgleich mit dem ländlichen Raum dienen. Chemnitz verweist auf seine vielfältige kulturelle Infrastruktur und Veranstaltungslandschaft unterschiedlicher Trägerschaften und den wichtigen Stellenwert des Zusammenhangs von Kultur und Industrie – dies alles mit der Absicht, es stärker europäisch zu vernetzen.

Das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst hat die Bewerbung jeder der drei sächsischen Städte 2018 und 2019 mit je 100.000 Euro unterstützt. 2020 sind für die weitere Bewerbung von Chemnitz bis zur endgültigen Auswahl im Herbst 600.000 Euro im Haushalt eingestellt.

Im Herbst 2020 wird die europäische Jury eine der verbleibenden Kandidatenstädte aus der zweiten Runde (neben Chemnitz außerdem noch Hannover, Hildesheim, Magdeburg und Nürnberg) für die Ernennung zur deutschen »Kulturhauptstadt Europas 2025« empfehlen. Zusammen mit Slowenien ist Deutschland berechtigt, für das Jahr 2025 eine Europäische Kulturhauptstadt zu bestimmen. Die Kulturstiftung der Länder übernimmt im Auftrag der Kultusministerkonferenz die praktische Organisation des nationalen Auswahlverfahrens für die deutsche »Kulturhauptstadt Europas 2025«.

Fragen, Fakten und Hintergründe zur »Kulturhauptstadt Europas 2025«.

(Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst)

Umwelt

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Europäische Umweltagentur: Bericht zu Textilien in der europäischen Kreislaufwirtschaft

(HJG) Bereits am 19. November 2019 hat die Europäische Umweltagentur einen Bericht zu Textilien in der europäischen Kreislaufwirtschaft veröffentlicht.

Die Textilbranche zählt weltweit zu den größten Industriezweigen mit Millionen Beschäftigten und ist wichtiger Teil der verarbeitenden europäischen Industrie.

Die Textilherstellung und der Textilverbrauch haben erhebliche ökologische, klimatische und soziale Auswirkungen u. a. durch den Einsatz von Ressourcen, Wasser, Boden und Chemikalien sowie durch die Freisetzung von Schadstoffen und Treibhausgasen.

Der Bericht zeigt die Auswirkungen der Textilbranche auf Umwelt und Klima aus EU-Sicht und diskutiert die Entwicklungsmöglichkeiten hin zu einer kreislauforientierten Textilindustrie.

Die Kernbotschaften des Berichts lauten:

  • In Europa sind 1,7 Millionen Menschen im Textilsektor beschäftigt. Die Europäer verbrauchen durchschnittlich 26 Kilogramm Textilien pro Kopf im Jahr.
  • Im letzten Jahrzehnt sind die Textilpreise (im Verhältnis zur Inflation) ebenso wie die Nutzungsdauer der Produkte gesunken.
  • Kleidung, Schuhe und Heimtextilien verursachen einen hohen Verbrauch von Primärrohstoffen und Wasser, ebenso werden viel Flächen beansprucht und Treibhausgase emittiert. Die meisten Belastungen aufgrund des europäischen Textilkonsums treten außerhalb der Europäischen Union an Produktionsstandorten in Drittstaaten auf.
  • Eine nachhaltige Verbesserung der Situation erfordert einen systematischen Wandel im Textilbereich hin zu einer Kreislaufwirtschaft mit einer umfassenden Umsetzung kreislauforientierter Geschäftsmodelle. Unterstützender Maßnahmen bedarf es auch in den Bereichen Produktdesign, Produktion und Vertrieb, Nutzung und Wiederverwertung, Sammlung und Recycling. Erforderlich sind darüber hinaus Strategien zu umweltorientiertem öffentlichem Beschaffungswesen, Ökodesign, erweiterter Herstellerverantwortung und zur Kennzeichnung und Normung von Produkten.

Der Bericht der Europäische Umweltagentur ist von Relevanz, da die Europäische Kommission bereits angekündigt hat, dem Textilsektor in dem von der Kommissionspräsidentin angekündigten zweiten Kreislaufwirtschaftspaket eine besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

Zu erwarten ist demnach eine Strategie zu Textilien in der Kreislaufwirtschaft analog der Kunststoffstrategie aus 2018.

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