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Newsletter vom 17. März 2021

Beschleunigte Impflieferungen, Prüfung von Nebenwirkungen

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Europäische Kommission und BioNTech/Pfizer einigen sich auf Vorschlag zur beschleunigten Lieferung von weiteren 10 Millionen Impfdosen

(GH) Die Europäische Kommission und BioNTech/Pfizer haben sich am 16. März 2021 auf einen Vorschlag geeinigt, eine vorgezogene Lieferung von 10 Millionen Dosen für das zweite Quartal 2021 zu vereinbaren. Diese Impfdosen würden damit aus der Option auf 100 Millionen Dosen im zweiten BioNTech/Pfizer-Vertrag vorgezogen, der für das dritte und vierte Quartal 2021 vorgesehen ist. Dank dieser beschleunigten Lieferung von 10 Millionen Dosen erhöht sich die Gesamtzahl der Dosen von BioNTech/Pfizer im zweiten Quartal auf über 200 Millionen. Der Vorschlag der Europäischen Kommission muss noch von den Mitgliedstaaten im gemeinsamen Lenkungsausschuss genehmigt werden

(Quelle: Europäische Kommission)

Europäische Arzneimittelagentur prüft Nebenwirkungen des AstraZeneca Impfstoffs

(GH) Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) hat am 15. März 2021 angekündigt, dass der Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) am 18. März 2021 zusammentrifft, um einen Beurteilungsbericht zum COVID-19-Impfstoff von AstraZeneca abzugeben. Dieser ist Grundlage für das danach zu erstellende wissenschaftliche Gutachten des Ausschusses für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Arzneimittelagentur, das wiederum der Europäischen Kommission als Grundlage für ihre Entscheidung über Maßnahmen zur bedingten Impfstoffzulassung dient. Mehrere Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, hatten den Einsatz des Impfstoffes nach vereinzelten Fällen von aufgetretenen Blutgerinnseln pausiert.

Die Experten der Europäischen Arzneimittelagentur untersuchen alle verfügbaren Daten und die klinischen Umstände der einzelnen Fälle, um festzustellen, ob der Impfstoff dazu beigetragen haben könnte oder ob das Ereignis wahrscheinlich auf andere Ursachen zurückzuführen ist. Solange die Untersuchung nicht abgeschlossen ist, geht die Europäische Arzneimittelagentur davon aus, dass der Nutzen des Impfstoffs von AstraZeneca bei der Vorbeugung von COVID-19 und das damit verbundene Risiko von Krankenhausaufenthalten und Todesfällen oder schwere Nebenwirkungen überwiegt.

(Quelle: Europäische Arzneimittelbehörde)

EU-Tourismus

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Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den EU-Tourismus

(ED) Eine Studie des Forschungsservice des Europäischen Parlaments untersuchte die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie im Jahr 2020 auf den Verkehrs- und Tourismussektor der Europäischen Union.

Die internationale Tourismusnachfrage in der Europäischen Union ging laut Studie um 70 Prozent zurück und in europäischen Ländern und Regionen, die vom Tourismus abhängig sind, führte die Krise in einigen Gebieten zu Arbeitsplatzverlusten von 40 Prozent, denn auch vom Tourismus abhängige Branchen, wie der Einzelhandel, sind betroffen. Im Jahresvergleich kamen 68 Prozent weniger Tourist*innen nach Europa als in 2019 und auch der Tourismus innerhalb der Europäischen Union litt, da der Besuch von beliebten Reisezielen wie Frankreich, Deutschland oder den Niederlanden im Vergleich zum Vorjahr nur 40 Prozent betrug.

Die Europäische Union ergriff Maßnahmen in Form von Leitlinien und speziellen Rechtsvorschriften sowie zur wirtschaftlichen Unterstützung wie staatliche Beihilfen oder mittels des Mehrjährigen Finanzrahmens, um das Funktionieren des Binnenmarktes aufrecht zu erhalten. Auch Leitlinien für einheitliche Passagierrechte, gemeinsame Grundsätze für das grenzüberschreitende Reisen und zur Unterstützung bei der schrittweisen Aufhebung der Reisebeschränkungen wurden verabschiedet.

Neben fiskalischen und monetären Maßnahmen haben sich die Mitgliedstaaten auf Maßnahmen konzentriert, die die Weiterbeschäftigung sowie Umschulung von Arbeitskräften unterstützen und schnelle Reaktionen auf die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie ermöglichen. Einige vielversprechende Lösungen haben darauf abgezielt, Reisende und Transportunternehmen besser zu informieren, wie z. B. die Anzeige der Echtzeitbelegung von Zügen. Einheitliche Reiseprotokolle sowie Sicherheits- und Hygienemaßnahmen können das Vertrauen der Reisenden in den internationalen Tourismus wiederherstellen.

Laut der Studie sei es unwahrscheinlich, dass die Industrien nach dem Ende der Krise zu den Mustern von vor COVID-19 zurückkehren werden, da zu viele Verhaltens- und Strukturveränderungen stattgefunden hätten. Zu diesen Veränderungen gehören die starke Verlagerung zum Online-Shopping, der Einsatz von Smart- und Teleworking-Lösungen, virtueller Tourismus sowie bessere Datenanalyse. Es wird erwartet, dass diese Veränderungen die Branchen weiter verändern und die Nachfrage nach Personenbeförderungsleistungen deutlich senken werden. Die Tourismusindustrie verlagerte sich schon während der Krise weg vom Massentourismus hin zum lokalen, inländischen sowie regionalen Tourismus, vor allem durch beispielsweise die Förderung von Nischen- und Erlebnistourismus und dem Fokus auf Nachhaltigkeit. Zu den Empfehlungen der Studie gehören die Erleichterung aktiver Verkehrsträger wie Gehen und Radfahren in der Stadtplanung, flexibles Arbeiten, datengesteuerte Überwachung von Mobilitätsmustern sowie Verkehrsplanung, Verringerung des grenzüberschreitenden Verwaltungsaufwands, die Förderung kontaktloser Lösungen und Digitalisierung der Branche.

(Quelle: Europäisches Parlament)

Kurzarbeitsinstrument SURE

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Sieben Mitgliedstaaten erhalten weitere Tranche im Rahmen des europäischen Sicherheitsnetzes für Arbeitsplätze

(UD) Die Europäische Kommission hat am 16. März 2021 im Rahmen des europäischen Sicherheitsnetzes für Arbeitsplätze (SURE) an sieben Mitgliedstaaten die fünfte Tranche zur finanziellen Unterstützung der Mitglieder in Höhe von 9 Mrd. Euro überwiesen. Dies ist die zweite Auszahlung im Jahr 2021. Tschechien hat 1 Mrd. Euro, Spanien 2,87 Mrd. Euro, Kroatien 510 Mio. Euro, Italien 3,87 Mrd. Euro, Litauen 302 Mrd. Euro, Malta 123 Mio. Euro und die Slowakei 330 Mio. Euro erhalten. Tschechien gehört zum ersten Mal mit zu den Begünstigten. Den übrigen sechs EU-Ländern kamen bereits Darlehen im Rahmen von SURE zugute.

Die Darlehen sollen den Mitgliedstaaten dabei helfen, den plötzlichen Anstieg bei Beschäftigungserhaltungsmaßnahmen zu bewältigen. Konkret wird den Mitgliedstaaten dadurch ermöglicht, die Kosten zu decken, die ihnen unmittelbar durch die Finanzierung nationaler Kurzarbeitsregelungen sowie ähnlicher Maßnahmen, unter anderem für Selbstständige, entstehen, die sie zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie ergriffen haben. Den heutigen Auszahlungen ging die Emission der fünften Sozialanleihe im Rahmen des EU-SURE-Instruments voraus, die auf erhebliches Interesse bei den Anleger*innen gestoßen ist.

Bisher sind aus dem SURE-Instrument insgesamt 62,5 Mrd. Euro an 16 Mitgliedstaaten in Form von Back-to-Back-Darlehen geflossen. Die Europäische Kommission will im Laufe des Jahres 2021 weitere 25 Mrd. Euro durch die Emission von EU-SURE-Anleihen aufbringen.

Nach Abschluss aller SURE-Auszahlungen wird Tschechien 2 Mrd. Euro, Spanien 21,3 Mrd. Euro, Kroatien 1 Mrd. Euro, Italien 27,4 Mrd. Euro, Litauen 602 Mio. Euro, Malta 244 Mio. Euro und die Slowakei 631 Mio. Euro erhalten haben.

Bisher hat die Europäische Kommission finanzielle Unterstützung in Höhe von insgesamt 90,6 Mrd. Euro für 19 Mitgliedstaaten vorgeschlagen, wovon 90,3 Mrd. Euro für 18 Mitgliedstaaten genehmigt wurden. Die Zustimmung des Rates der Europäischen Union zu den für Estland veranschlagten 230 Mio. Euro wird zu gegebener Zeit erfolgen.

Zusätzlich können die Mitgliedstaaten weiterhin Anträge auf finanzielle Unterstützung im Rahmen des Instruments SURE stellen, mit dem bis zu 100 Mrd. Euro mobilisiert werden können.

Digitaler Kompass

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Europäische Kommission veröffentlicht Zehn-Jahres-Plan »Digitaler Kompass 2030: der europäische Weg in die digitale Dekade«

(CL) Die Europäische Kommission hat am 9. März 2021 eine Mitteilung mit dem Titel »Digitaler Kompass 2030: der europäische Weg in die digitale Dekade« (KOM(2021) 118) vorgelegt; diese baut auf der Strategie der Europäischen Kommission zur »Gestaltung der digitalen Zukunft Europas« vom 19. Februar 2020 auf, die nach wie vor den übergeordneten Rahmen bilden soll. Außerdem berücksichtigt sie die Veränderungen infolge der COVID-19-Pandemie, die den Einsatz digitaler Instrumente beschleunigt und die damit einhergehenden Chancen und Risiken aufgezeigt hat.

Der digitale Kompass beinhaltet eine Governance-Struktur, einen Rahmen für die Erleichterung und Beschleunigung der Einleitung von Mehrländerprojekten (Anmerkung: Große Vorhaben, die Investitionen aus dem EU-Haushalt, den Mitgliedstaaten sowie dem Privatsektor mobilisieren und dabei auch Mittel der Aufbau- und Resilienzfazilität sowie andere EU-Fördermittel einsetzen sollen) zur Schließung von Lücken bei kritischen EU-Kapazitäten sowie ein Multi-Stakeholder-Forum für den Dialog mit der Öffentlichkeit. Des Weiteren soll ein Rahmen für die Aufstellung von Digitalgrundsätzen zur Befähigung der Menschen für die digitale Welt geschaffen werden.

Die Europäische Kommission benennt unter anderem vier Kernpunkte, die in den kommenden zehn Jahren erreicht werden sollen:

  • Eine digital befähigte Bevölkerung und hoch qualifizierte digitale Fachkräfte;
  • sichere, leistungsfähige und tragfähige digitale Infrastrukturen;
  • digitaler Umbau der Unternehmen;
  • Digitalisierung öffentlicher Dienste.

Zur Überprüfung der erzielten Fortschritte schlägt die Europäische Kommission vor, einen Jahresbericht zur europäischen digitalen Dekade an das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union zu übermitteln und zu veröffentlichen. Dieser Bericht soll »Ampeln« für die Fortschritte der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten bei der Erfüllung der Digitalziele für 2030 enthalten.

LGBTIQ-Freiheitsraum

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Europäisches Parlament ruft Europäische Union als LGBTIQ-Freiheitsraum aus

(KS) Als Reaktion auf die in der Europäischen Union zunehmenden Verschlechterungen im Umgang mit den Rechten von LGBTIQ-Personen, insbesondere in Polen und Ungarn, hat das Europäische Parlament am 11. März 2021 die Europäische Union zu einem LGBTIQ-Freiheitsraum ausgerufen.

In der mit 492 Stimmen bei 141 Nein-Stimmen und 46 Enthaltungen angenommen Entschließung, fordern die Abgeordneten des Europäischen Parlaments als zentralen Punkt u. a., dass lokale Regierungen Maßnahmen zur Förderung der Toleranz gegenüber LGBTIQ-Personen unterlassen, wie etwa dem Entzug von Finanzierungsmöglichkeiten für Organisationen, die auf die Förderung von Nichtdiskriminierung und Gleichstellung hinarbeiten, etwa durch die Verwendung einer sehr engen Definition des Familienbegriffs. In Polen hatten zuletzt seit März 2019 über 100 Woiwodschaften, Landkreise und Gemeinden erklärt, frei von der sogenannten LGBTIQ-Ideologie zu sein.

Die Europäische Kommission wird aufgefordert über die bereits erfolgte Ablehnung von Anträgen auf EU-Förderung im Rahmen des Städtepartnerschaftsprogramms von polnischen Städten, die solche Entschließungen verabschiedet haben, hinauszugehen und alle zur Verfügung stehenden Instrumente einzusetzen, wie Vertragsverletzungsverfahren nach Artikel 7 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) sowie die neue Verordnung über den Schutz des Haushalts der Union.

Insofern stünden die Erklärungen zur Befreiung von der sogenannten LGBT-Ideologie in einem breiteren Kontext von zunehmender Diskriminierung und Übergriffen auf die LGBTIQ-Gemeinschaft in Polen. Hierzu zählten insbesondere auch zunehmende Hetze seitens Behörden, gewählten Amtsträgern, wie u. a. auch dem derzeitigen Präsidenten, sowie regierungsfreundlichen Medien. Auch erfolgten immer wieder Verhaftungen von LGBTIQ-Aktivisten und Angriffe auf Pride-Märsche.

Gleiches gelte dem Text entsprechend für Ungarn, wo sich die Situation ebenfalls zunehmend verschlechtere. So seien auch dort erst im November 2020 durch die Stadt Nagykáta ein Verbot der »Verbreitung und Förderung von LGBTIQ-Propagand« aufgestellt worden und das ungarische Parlament habe Verfassungsänderungen verabschiedet, durch die auch die Rechte von LGBTIQ-Personen weiter eingeschränkt werden, wie beispielsweise die Existenz und das Recht von Transgender und nichtbinäre Personen auf ein Familienleben.

Der Text weist jedoch ebenfalls auf darüber hinaus vorliegende, EU-weit bestehende, Problematiken hin, wie beispielsweise die seit 10 Jahren andauernde Blockade der Antidiskriminierungsrichtlinie sowie fehlende rechtliche Bestimmungen für die gegenseitige Anerkennung einer Geburtsurkunde mit zwei gleichgeschlechtlichen Eltern.

Die Freiheit von LGBTIQ-Personen und der Schutz ihrer Rechte, ihre sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität, ohne Angst vor Intoleranz, Diskriminierung oder Verfolgung offen leben zu können, sei EU-weit zu schützen, so die Abgeordneten. Auch obliege den Behörden auf allen Regierungsebenen in der Europäischen Union, neben der Gewährleistung aller Rechte, auch der Schutz und die Förderung der Gleichheit und Grundrechte aller, einschließlich LGBTIQ-Personen.

Unterstützung der Roma

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Mitgliedstaaten verpflichten sich zur Gleichstellung, Eingliederung und Teilhabe der Roma

(GH) Am 12. März 2021 hat der Rat der Europäischen Union eine Empfehlung der Europäischen Kommission angenommen, die diese als Teil des Zehnjahresplans zur Unterstützung der Roma vorgeschlagen hatte. Die Empfehlung enthält konkrete Maßnahmen, mit denen Diskriminierung und Antiziganismus bekämpft werden sollen. Ebenso sollen die soziale Eingliederung der Roma und ihre aktive Teilnahme an bürgerschaftlichem Engagement vorangetrieben werden. Die Angehörigen der Bevölkerungsgruppe sollen einen tatsächlichen gleichberechtigten Zugang zu qualitativ hochwertiger Regelschulbildung, Beschäftigung, Gesundheitsversorgung und Wohnraum bekommen.

(Quelle: Europäische Kommission)

Urbanes Mobilitätspaket

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Evaluierungsbericht zum Urbanen Mobilitätspaket 2013 von der Europäischen Kommission veröffentlicht

(HJG) Die Europäische Kommission hat ihren Bericht zur Evaluierung der Mitteilung der Europäischen Kommission für eine wettbewerbsfähige und ressourceneffiziente Mobilität in der Stadt (»Urbanes Mobilitätspaket«) aus dem Jahr 2013 veröffentlicht. Im Ergebnis zeigt die Evaluierung die hohe Relevanz städtischer Mobilitätsplanung. Gleichzeitig müsse diese an die heutigen technologischen, sozialen, ökologischen und gesundheitspolitischen Realitäten angepasst werden.

Neben den Herausforderungen der COVID-19-Pandemie für den öffentlichen Personennahverkehr sowie die Bewältigung von Staus und Verkehrsunfällen betrifft dies vor allem das beschleunigte Tempo des Klimawandels und die Digitalisierung. Mit den ambitionierten Zielen des Europäischen Grünen Deals und der EU-Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität müsse auch die städtische Mobilität neu gedacht werden. Wichtige Kriterien seien Nachhaltigkeit, Zugänglichkeit, Erschwinglichkeit und soziale Inklusion.

Eine öffentliche Konsultation kommt zum Ergebnis, dass das Urbane Mobilitätspaket künftig stärker die Bedürfnisse der verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen berücksichtigen und einen größeren Fokus auf den öffentlichen Personennahverkehr und die aktive Mobilität legen müsse.

Luftqualitätsrichtlinien, Quecksilber in Produkten

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Umweltausschuss des Europäischen Parlaments nimmt Bericht zur Anpassung der Luftqualitätsrichtlinien an

(HJG) Am 4. März 2021 hat der Ausschuss Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) des Europäischen Parlaments mit 43 Stimmen dafür und 33 Stimmen dagegen bei 3 Enthaltungen über einen Initiativbericht zur von der Europäischen Kommission für das Jahr 2022 angekündigten Anpassung der Luftqualitätsrichtlinien abgestimmt. Im Bericht wird u. a. eine bessere Durchsetzung der geltenden Luftqualitätsnormen, die Anpassung der Richtlinien an die strengeren von der WHO empfohlenen Grenzwerte und die Ausweitung der Regelungen auf weitere nachweislich schädliche Luftbestandteile wie ultrafeine Partikel (UFP), Quecksilber, Ammoniak und dem sogenannten Black Carbon (BC; elementarer Kohlenstoff und schwarzer Rauch) gefordert.

Die Europäische Kommission soll des Weiteren eine Beobachtungsliste für Schadstoffe entwickeln, die gesundheitsschädlich oder umweltgefährlich sein können (z. B. Mikroplastik). Um eine valide Abschätzung der Luftqualität sicherzustellen, soll an geeigneten Orten gemessen werden. Grundsätzlich ist die Öffentlichkeit verstärkt zu informieren, um so ein Bewusstsein für die Luftverschmutzung zu schaffen. Am 5. März 2020 hatte bereits der Rat für Umwelt Schlussfolgerungen zur Verbesserung der Luftqualität in der Europäischen Union angenommen, nachdem die Europäische Kommission ihren Fitness-Check der Luftqualitätsrichtlinien am 29. November 2019 vorgelegt hatte. Die finale Abstimmung über den Initiativbericht ist für die Plenarsitzung des Europäischen Parlaments am 24. März 2021 vorgesehen.

Europäische Kommission veröffentlicht Fahrplan zur Überprüfung des EU-Rechts über Quecksilber

(HJG) Am 5. März 2021 hat die Europäische Kommission einen Fahrplan zur Überprüfung des EU-Rechts über Quecksilber (Überarbeitung der Verordnung 2017/852/EU und Aufhebung der Verordnung 1102/2008/EG) veröffentlicht. Diese Initiative zielt darauf ab, die verbliebene Verwendung von Quecksilber in Produkten - einschließlich Zahnamalgam – und in bestimmten anderen Produkten mit Quecksilberzusatz wie Lampen und Messgeräten sowie deren internationalen Handel auf EU-Ebene weiter einzuschränken und auf diese Weise die Grundlage für internationale Verhandlungen im Rahmen des Minamata-Übereinkommens zu schaffen. Dies soll zu dem im Europäischen Grünen Deal angekündigten Null-Schadstoff-Ziel beitragen. Im dritten Quartal 2021 ist eine öffentliche Konsultation dazu geplant. Bis zum 2. April 2021 besteht die Möglichkeit zur Rückmeldung zu dem Fahrplan.

Europäisches Kulturerbe-Siegel

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Europäisches Kulturerbe-Siegel: Report 2020 veröffentlicht

(ED) Ein Gremium unabhängiger Expert*innen hat seinen Bericht über den Zustand der 38 Stätten vorgelegt, die vor 2019 mit dem Europäischen Kulturerbe-Siegel ausgezeichnet wurden, und kommt zu dem Schluss, dass sie nach wie vor die Kriterien für die Auszeichnung erfüllen.

Das Europäische Kulturerbe-Siegel ist eine europäische Initiative, mit der seit 2013 Kulturerbestätten ausgezeichnet werden, die die europäische Einigung sowie die Ideale und die Geschichte der Europäischen Union in besonderer Weise symbolisieren und verdeutlichen. Im Unterschied zur UNESCO-Welterbeliste, werden diese Stätten aufgrund ihres symbolischen Wertes, der Rolle, die sie in der europäischen Geschichte gespielt haben, und der Aktivitäten, die sie anbieten, ausgewählt. Von den Anfängen der Zivilisation bis heute, symbolisieren sie europäische Ideale, Werte, Geschichte und Integration. Sie bieten auch wertvolle Bildungsaktivitäten, insbesondere für junge Menschen. In 2021 werden wieder neue Stätten für die Verleihung des Siegels ausgewählt.

Besucht werden können die Europäischen Kulturerbestätten einzeln oder als Teil eines Netzwerks. Besucher sollen so ein echtes Gefühl für die Breite und Vielfalt dessen bekommen, was Europa zu bieten hat und was es erreicht hat. Alle vier Jahre werden die mit dem Europäischen Kulturerbe-Siegel ausgezeichneten Stätten evaluiert, um sicherzustellen, dass sie weiterhin die Kriterien für die Verleihung des Europäischen Kulturerbe-Siegels erfüllen, wie sie in dem Beschluss zur Einführung der Maßnahme festgelegt sind.

In Sachsen tragen mit der Leipziger Notenspur neun Stätten des musikalischen Erbes der Stadt seit dem 13. Jahrhundert das Europäische Kulturerbe-Siegel.

Justizrat, Sorgfaltspflichten von Unternehmen

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Informelle Videokonferenz der Justizminister*innen

(KS) Die Justizminister*innen berieten am 11. März 2021 erneut im Rahmen einer informellen Videokonferenz. Auf der Tagesordnung fanden sich neben der Zukunft der Vorratsdatenspeicherung, die Anwendung der Grundrechtecharta, die Förderung der justiziellen Aus- und Fortbildung sowie abermals ein Sachstand der Europäischen Staatsanwaltschaft.

Im Hinblick auf die Vorratsdatenspeicherung sprachen sich die Minister*innen für Rechtsvorschriften auf EU-Ebene aus, um neben einer Harmonisierung des Rechtsrahmens auch eine kohärente Reaktion sicherzustellen. Die Vorratsdatenspeicherung von elektronischen Kommunikationsdaten sei insbesondere für die Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus sowie für die justizielle Zusammenarbeit unerlässlich, so die portugiesische Justizministerin im Anschluss an das Ratstreffen. Bedenken, so die Minister*innenrunde, bestünden jedoch hinsichtlich der Auswirkungen der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs auf strafrechtliche Ermittlungen. Sie betonten in diesem Zusammenhang, dass ein, im Einklang mit dieser Rechtsprechung stehender, gemeinsamer Ansatz gefunden werden müsse, welcher die Grundrechte uneingeschränkt wahre.

Im Bereich des Grundrechtsschutzes erörterten die Minister*innen zudem, wie die Anwendung der EU-Grundrechtecharta verstärkt werden könne und begrüßten die hierzu im Dezember des letzten Jahres durch die Europäische Kommission vorgelegte Strategie. Bereits im Vorfeld hatte der Rat der Europäischen Union hierzu am 5. März 2021 Schlussfolgerungen im schriftlichen Verfahren angenommen und wie die Europäische Kommission gezielte, praktische Maßnahmen zur Verbesserung der Umsetzung der Charta, wie beispielsweise Schulungen, Sensibilisierung der Öffentlichkeit, Förderung und Überwachung einschlägiger Rechtsakte, vorgeschlagen.

Auch im Hinblick auf die Förderung der Aus- und Fortbildung der Angehörigen der Rechtsberufe wurden bereits im Vorfeld am 5. März 2021 Schlussfolgerungen angenommen, in welcher der Rat der Europäischen Union die ebenfalls im Dezember 2020 vorgelegte Strategie für die justizielle Aus- und Fortbildung auf europäischer Ebene für den Zeitraum 2021-2024 begrüßt. Die Ministerinnen betonen darin den Beitrag der justiziellen Aus- und Fortbildung auf europäischer Ebene zur Förderung der Achtung der Rechtsstaatlichkeit sowie den engen Zusammenhang zwischen der justiziellen Aus- und Fortbildung und der Digitalisierung der Justiz in der Europäischen Union.

Die Mitgliedstaaten, so die Schlussfolgerungen, sollten neben der Förderung der Inanspruchnahme von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, zugleich in die Digitalisierung dieser investieren sowie die Aus- und Fortbildung zum EU-Recht verbessern und einen multidisziplinären Ansatz verfolgen. Zudem sollten Justizsysteme außerhalb der Europäischen Union und insbesondere des Westbalkans unterstützt werden.

Ein weiterer Punkt war die Unterrichtung der Minister*innenrunde über den Sachstand bezüglich des Aufbaus der Europäischen Staatsanwaltschaft, welche so bald wie möglich ihre Arbeit aufnehmen soll. Dennoch stehe weiterhin die Ernennung der Delegierten Europäischen Staatsanwälte einiger Mitgliedstaaten aus. Zudem werde derzeit an den Bestimmungen zu den Beziehungen der Europäischen Staatsanwaltschaft zu Drittländern und internationalen Organisationen gearbeitet. Der operationelle Start der Einrichtung soll jedoch noch im 1. Halbjahr 2021 erfolgen.

Weitere Themen der informellen Videokonferenz waren die Bekämpfung illegaler Online-Inhalte im Kontext des Digital Services Act und die Digitalisierung der Justiz. Insofern waren sich die Justizminister*innen einig, dass »in Zusammenarbeit mit den Dienstanbietern im Rahmen des Entwurfs des Gesetzes über digitale Dienste« illegale Inhalte aus dem Internet entfernt werden sollten, um den sexuellen Missbrauch von Kindern, Hassreden sowie andere Straftaten im Internet zu bekämpfen. Auch sei die Digitalisierung der Justiz in der Europäischen Union prioritär, wobei die Europäische Kommission nochmals die Möglichkeit betonte, hierfür Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität zu nutzen.

(Quelle: Rat der Europäischen Union, portugiesische Ratspräsidentschaft)

Europäisches Parlament fordert EU-Gesetz zu Sorgfaltspflichten von Unternehmen

(KS) In einer am 10. März 2021 angenommenen Entschließung fordern die Abgeordneten des Europäischen Parlaments die Verantwortung von Unternehmen für durch ihr Handeln verursachte Schäden an Menschen und Umwelt EU-weit gesetzlich zu verankern.

Konkret wird die Europäische Kommission dringlich aufgefordert, ein Gesetz vorzulegen, das Unternehmen in der Europäischen Union dazu verpflichtet, sich mit Aspekten ihrer Lieferketten zu befassen, die Menschenrechte (einschließlich soziale Rechte sowie Gewerkschafts- und Arbeitsrechte), die Umwelt, wie u. a. der Beitrag zum Klimawandel oder zur Entwaldung, oder aber die verantwortungsvolle Führung (wie Korruption und Bestechung) verletzen könnten.

Die Sorgfaltspflicht soll dabei in erster Linie ein präventiver Mechanismus sein und zu der Wahrscheinlichkeit und Schwere potenzieller oder tatsächlicher nachteiliger Auswirkungen und deren spezifischer Umstände, insbesondere bezogen auf die Branche, der Größe und Länge der Wertschöpfungskette, der Größe des Unternehmens, seiner Kapazität, seinen Ressourcen sowie seiner Hebelwirkung angemessen und verhältnismäßig sein, so der Vorschlag für einen Gesetzesentwurf.

Derzeit, so die Abgeordneten, gebe es keinen Anreiz für Unternehmen das »ethisch Richtige« zu tun, da hieraus kein Wettbewerbsvorteil erwachse. Vielmehr stellt der fehlende gemeinsame Ansatz für Unternehmen die bereits jetzt soziale und ökologische Aspekte berücksichtigen einen Nachteil dar. Gemeinsame Vorschriften sollten daher großen Unternehmen in der Europäischen Union, aber auch börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen, die zum Beispiel »riskante« Lieferketten mit größeren Unternehmen teilen, umfassen, wobei hier technische Unterstützung erfolgen sollte. Bezogen auf Unternehmen, die ihren Sitz außerhalb der Europäischen Union haben, sollten diese, so der Text weiter, für einen Zugang zum EU-Binnenmarkt die Erfüllung der Sorgfaltspflichten in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt zunächst nachweisen müssen.

Die Abgeordnete begrüßen dabei insbesondere auch die von der Europäischen Kommission geplanten Haftungsregeln für verursachte Schäden. Zudem sollen die Regeln zur Sorgfaltspflicht für Lieferketten auch den Zugang zu Rechtsmitteln für Geschädigte garantieren.

Weitere Forderungen der Abgeordneten sehen zudem einen besseren Schutz der Rechte von Betroffenen oder Opfern in Drittstaaten, die besonders verletzlich sind, vor sowie ein Importverbot von Produkten, die mit schweren Menschenrechtsverletzungen wie Zwangs- oder Kinderarbeit in Verbindung stehen sowie die Aufnahme der Ziele in EU-Handelsabkommen. Bezogen auf Unternehmen aus Xinjiang die in die Europäische Union exportieren, fordern die Abgeordneten die Europäische Kommission außerdem auf, sorgfältig zu prüfen, ob diese in Menschenrechtsverletzungen verwickelt sind, insbesondere im Zusammenhang mit der Unterdrückung der Uiguren.

Die Europäische Kommission hat angekündigt, dass sie ihren Gesetzesvorschlag zu diesem Thema noch in diesem Jahr vorlegen wird.

(Quelle: Europäisches Parlament)

Neue Veterinärbescheinigungen

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Europäische Kommission akzeptiert Übergangsfrist von sechs Monaten für neue Veterinärbescheinigungen

(HJG) Die Europäische Kommission bekräftigte am 4. März 2021, während einer Debatte im Landwirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments, dass sie die neue Tiergesundheitsgesetzgebung nicht um ein Jahr verschieben wolle. Sie erklärte jedoch, dass sie Übergangsmaßnahmen von sechs Monaten für neue »Veterinär- und Tiergesundheitsbescheinigungen« akzeptiere.

Die Verordnung 2016/429 über übertragbare Tierseuchen und zur Änderung bestimmter Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit wird daher wie geplant am 21. April 2021 in Kraft treten.

Mehrere Abgeordnete des Europäischen Parlaments haben eine Verschiebung des Inkrafttretens dieser Gesetzgebung gefordert. Bereits im Oktober letzten Jahres hatte die Europäische Kommission eine solche Verschiebung der Tiergesundheitsgesetzgebung abgelehnt.

Die Europäische Kommission sagte den Abgeordneten, dass sie den Mitgliedstaaten bei der Anwendung der neuen Regeln helfen werde, unter anderem durch Übergangsmaßnahmen:

  • Die Länder werden bis zum 20. Oktober 2021 Zeit haben, die neuen Veterinär- und Tiergesundheitsbescheinigungen einzuführen.
  • Darüber hinaus wird es eine Ausnahmeregelung für diese Bescheinigungen bei Reisen innerhalb der Europäischen Union geben.
  • Außerdem will die Europäische Kommission den Mitgliedstaaten helfen, »einen reibungslosen Übergang durch einen pragmatischen und flexiblen Ansatz bei der Anwendung der Vorschriften in den ersten Monaten« zu erreichen – eine Art zu sagen, dass die Europäische Kommission nicht sofort Vertragsverletzungsverfahren einleiten wird, wenn die Regeln nicht eingehalten werden.

Es sind zahlreiche Durchführungsrechtsakte zur Rückverfolgbarkeit (Pferde, Landtiere, Brieftaube) geplant.

Derjenige über Brieftauben wird den Mitgliedstaaten am 19. März 2021 zur Genehmigung vorgelegt. Enthalten sind die Abschaffung der 21-Tage-Aufenthaltspflicht und Abschaffung der Forderung nach Tiergesundheitsbescheinigungen für Brieftauben. Weitere delegierte Rechtsakte betreffen Keimprodukte und Produkte tierischen Ursprungs.

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