Hauptinhalt

Newsletter vom 26. Juni 2020

Europäischer Innovationsanzeiger 2020

© Sächsische Staatskanzlei

Europäischer Innovationsanzeiger 2020 weist Deutschland auf Platz 7 aus

(CL) Die Europäische Kommission hat am 23. Juni 2020 den Europäischen Innovationsanzeiger (European Innovation Scoreboard) für 2020 veröffentlicht. Dieser vergleicht Daten aus insgesamt 37 europäischen Staaten. Demnach gehört Deutschland zur Gruppe der Länder mit starker Innovationsleistung über oder nahe dem EU-Durchschnitt, allerdings nicht zur Gruppe der bei Innovationen führenden Länder. Das Spitzenquintett des jährlich erscheinenden Berichts bilden in der aktuellen Ausgabe Schweden, Finnland, Dänemark, die Niederlande und Luxemburg. Deutschland schneidet sehr gut bei Unternehmensinvestitionen ab, während beim lebenslangen Lernen und Ausgaben für Risikokapital laut Innovationsanzeiger Nachholbedarf besteht.

Insgesamt habe sich, so die Europäische Kommission, die Innovationsleistung Europas in der gesamten Europäischen Union weiter verbessert und übertreffe diejenige der Vereinigten Staaten bereits im zweiten Jahr. Es müsse jedoch noch mehr getan werden, um zu globalen Innovationsführern wie etwa Südkorea aufzuschließen.

Auf der Grundlage von Bewertungen für 27 separate Indikatoren werden die Mitgliedstaaten in dem Innovationsanzeiger in vier Leistungsgruppen eingeteilt:

  • Innovationsführer (»Innovation Leaders«) - Dänemark, Finnland, Luxemburg, die Niederlande und Schweden liegen deutlich über dem EU-Durchschnitt.
  • Starke Innovatoren (»Strong Innovators«) - Die Innovationsleistung Österreichs, Belgiens, Estlands, Frankreichs, Deutschlands, Irlands und Portugals liegt über oder nahe dem EU-Durchschnitt.
  • Moderate Innovatoren (»Moderate Innovators«) - Kroatien, Zypern, Tschechien, Griechenland, Ungarn, Italien, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien und Spanien weisen eine Innovationsleistung unter dem EU-Durchschnitt auf.
  • Mäßige Innovatoren (»Modest Innovators«) - Die Innovationsleistung Bulgariens und Rumäniens liegt unter 50 Prozent unter dem EU-Durchschnitt.

Der Europäische Innovationsanzeiger zeigt das Engagement der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten für Forschung und Innovation. Er unterstützt auch die Entwicklung von Politiken zur Förderung der Innovation in Europa und zur Information der politischen Entscheidungsträger in einem sich rasch verändernden globalen Kontext.

Impfstoffstrategie zum Corona-Virus

© Sächsische Staatskanzlei

Europäische Kommission stellt EU-Impfstoffstrategie zum Corona-Virus vor

(GH) Die Europäische Kommission hat am 17. Juni 2020 eine europäische Strategie vorgestellt, um die Suche nach einem Impfstoff gegen COVID-19 zu beschleunigen. Unter anderem soll über EU-finanzierte Abnahmegarantien für Impfstoffhersteller eine ausreichende Produktion von Impfstoffen für alle Mitgliedstaaten sichergestellt werden.

Die Strategieinitiative ist Teil der weltweiten Bemühungen um flächendeckende Tests, Behandlungen und Impfungen. Zu diesem Zweck werden Ressourcen durch internationale Zusagen und gemeinsame Anstrengungen mit verschiedenen Ländern und internationalen Gesundheitsorganisationen durch den Kooperationsrahmen für den raschen Zugang zu COVID-19-Instrumenten (ACT-Accelerator) mobilisiert. Bis Ende Mai 2020 konnten durch die internationale Geberkampagne zur weltweiten Corona-Krisenreaktion 9,8 Mrd. Euro aufgebracht werden. Ein weiterer Schritt wird derzeit in Zusammenarbeit mit Global Citizen und anderen Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen umgesetzt und mündet am 27. Juni 2020 in einem weltweiten Spendengipfel.

Die Europäische Impfstoffstrategie beruht auf zwei Säulen:

  • Sicherstellung der Produktion von Impfstoffen in der Europäischen Union und einer ausreichenden Versorgung der Mitgliedstaaten durch Abnahmegarantien für Impfstoffhersteller über das Soforthilfeinstrument. Zusätzlich zu solchen Garantien können weitere Finanzmittel und andere Formen der Unterstützung bereitgestellt werden.
  • Anpassung des EU-Rechtsrahmens an die derzeitige Dringlichkeit und Nutzung der bestehenden regulatorischen Flexibilität, um unter Einhaltung der Standards für die Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit von Impfstoffen die Entwicklung, Zulassung und Verfügbarkeit von Impfstoffen zu beschleunigen.

Mit der Strategie werden folgende Ziele verfolgt:

  • Sicherstellung der Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit von Impfstoffen.
  • Gewährleistung eines raschen Zugangs der Mitgliedstaaten und ihrer Bevölkerung zu Impfstoffen, wobei zugleich auch die weltweiten Solidaritätsbemühungen weiter vorangetrieben werden.
  • Sicherstellung eines möglichst schnellen gleichberechtigten Zugangs zu einem erschwinglichen Impfstoff.

(Quelle: Internetseite der Europäischen Kommission)

Europäische Kommission

© Sächsische Staatskanzlei

Charlina Vitcheva ist neue MARE-Generaldirektorin

(HJG) Die aus Bulgarien stammende Charlina Vitcheva ist neue Generaldirektorin für maritime Angelegenheiten und Fischerei (MARE). Das hat jetzt der EU-Kommissar für Umwelt, Ozeane und Fischerei, Virginijus Sinkevičius, mitgeteilt. Vitcheva trat ihr Amt am 1. Juni 2020 an.

Die Bulgarin war zuvor fast vier Jahre lang stellvertretende Generaldirektorin der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäische Kommission, davor war sie als Direktorin in der Generaldirektion Regionalpolitik und Stadtentwicklung sowie in der Ständigen Vertretung Bulgariens bei der Europäischen Union tätig.

Bericht der Europäischen Kommission zum demografischen Wandel in Europa

(HJG) Die Europäische Kommission hat am 17. Juni 2020 einen Bericht zum demografischen Wandel in den einzelnen Mitgliedstaaten bis 2070 veröffentlicht. Zentrale Frage ist die Entwicklung von Altersstruktur, Lebenserwartung und Beschäftigungsquoten in diesem Zeitraum. Neben den langfristigen demografischen Trends zeigt der Bericht die Triebkräfte und Auswirkungen des demografischen Wandels in Europa auf. Der Bericht ist der Auftakt für weitere Initiativen der Europäischen Kommission, mit denen die am stärksten betroffenen Menschen, Regionen und Gemeinschaften unterstützt werden könnten. Er wird insbesondere die Grundlage für das bevorstehende Grünbuch über das Altern und die langfristige Vision für den ländlichen Raum bilden.

In Deutschland zeigen sich einige klare Trends: so verringert sich die erwerbstätige Bevölkerung zwischen 20-64 Jahren bis 2070, während die über 80-Jährigen einen größeren Anteil an der Bevölkerung einnehmen. Diese Entwicklung ist auch EU-weit zu beobachten: während 2019 noch 265 Millionen Menschen im erwerbstätigen Alter waren, werden es 2070 nur 220 Millionen sein. Der Bericht gibt Aufschluss über langfristige demografische Trends in den Regionen Europas – von einer höheren Lebenserwartung bis hin zu niedrigeren Geburtenraten, überalternden Gesellschaften, kleineren Haushalten und zunehmender Verstädterung.

Der Bericht verdeutlicht auch den rückläufigen Anteil Europas an der Weltbevölkerung: er wird von aktuell 6 Prozent bis zum Jahr 2070 voraussichtlich auf weniger als 4 Prozent sinken, während im gleichen Zeitraum der Anteil der Bevölkerung Afrikas an der Weltbevölkerung von 9 auf 32 Prozent wachsen wird.

Er veranschaulicht die erheblichen Unterschiede im demografischen Wandel zwischen den Regionen sowie die Notwendigkeit, seine Auswirkungen auf Wachstum und Nachhaltigkeit, Beschäftigung, Gesundheit und Langzeitpflege in verschiedenen Teilen Europas anzugehen. Überdies werden die Zusammenhänge zwischen den demografischen Strukturen sowie den Auswirkungen und dem Potenzial zur Erholung von Krisensituationen hervorgehoben.

Der Bericht wird durch länderspezifische Factsheets und eine vollständige statistische Aufgliederung ergänzt, die auf der neuen Internetseite der Europäischen Kommission zur Demografie zu finden sind.

(Quelle: Pressemitteilung der Europäischen Kommission)

Emissionsausstoß, Energieeffizienz, COP26 sowie Verpackungen und Abfälle

© Sächsische Staataskanzlei

Bericht der Europäischen Umweltbehörde

(HJG) Am 29. Mai 2020 veröffentlichte die Europäischen Umweltbehörde (EEA) ihren aktuellen Bericht zu den neusten Daten, Trends und Emissionstreibern in der Europäischen Union. Danach sanken die Treibhausgasemissionen in den 28 Staaten der Europäischen Union im Jahr 2018 um 2,1 Prozent.

Zwei Drittel dieser Verringerung wurde vom Wärme- und Stromsektor erreicht, der die Emissionen durch Kohleverbrennung um fast 50 Millionen Tonnen reduzierte und bei der Stromerzeugung verstärkt auf Erneuerbare Energien setzte. Die Emissionen des Straßenverkehrs blieben im Jahr 2018 entgegen der Anstiege der vorhergegangen vier Jahre stabil.

Der Europäischen Umweltbehörde zufolge wurden 2018 für jeden in der Wirtschaft generierten Euro in der Europäischen Union 277 g CO2 ausgestoßen, wohingegen es im Jahr 1990 noch 582 g CO2 waren. Die Emissionen gingen in fast allen Wirtschaftsbereichen zurück, besonders in der Energieversorgung, der Industrie und dem Wohnsektor. In der Transportbranche stiegen die Emissionen aufgrund wachsender Nachfrage und trotz Klimaprogrammen und Bemühungen zur Verbesserung der Fahrzeugeffizienz.

Zwischen 1990 und 2018 reduzierte die Europäische Union ihre Emissionen um 23,2 Prozent (12,2 Tonnen CO2-Äquivalent pro Kopf in 1990 im Vergleich zu 8,9 Tonnen CO2-Äquivalent pro Kopf in 2018).

Konsultation zur Gebäuderenovierung

(HJG) Nach der Konsultation zum Fahrplan (Roadmap) hat die Europäische Kommission nun ihre angekündigte Konsultation zur Gebäuderenovierung (Renovation Wave) begonnen. Sie möchte Meinungen dazu einholen, wie die Renovierungswelle wirksam und umfassend ausgestaltet werden kann. Dies betrifft eine energie- und kosteneffiziente Renovierung von Privathaushalten sowie von öffentlichen Gebäuden.

Da 36 Prozent der Treibhausgasemissionen sowie 40 Prozent des Energieverbrauchs auf den Gebäudesektor fallen, ist die Europäische Kommission der Ansicht, dass die Renovierung von Gebäuden einen bedeutenden Teil zur Umsetzung des Green Deals ausmacht. Ziel ist es, die jährliche Renovierungsquote des Gebäudebestands durch rechtliche und finanzielle Unterstützung mindestens zu verdoppeln.

Eine Beteiligung an der Konsultation ist bis zum 9. Juli 2020 möglich.

COP26 soll vom 1. bis 12. November 2021 in Glasgow stattfinden

(HJG) Nach einem Vorschlag des Vorsitzes (Vereinigtes Königreich) soll die 26. UN-Konferenz der Vertragsparteien zum Rahmenübereinkommen über Klimaänderungen (COP26, Glasgow) um ein Jahr auf den Zeitraum 1. bis 12. November 2021 verschoben werden.

Der ursprüngliche Termin im November dieses Jahres musste – wie bereits berichtet – wegen der Covid-19-Pandemie abgesagt werden.

Nach einer breit angelegten Konsultation mit allen Parteien im Vorfeld wurden die neuen Termine am 28. Mai 2020, von Großbritannien bei der UNO eingereicht und stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung.

Die britische Regierung ist der Ansicht, dass diese Termine angesichts der ungleichmäßigen Verbreitung des Coronavirus auf der Welt das geringste Risiko einer weiteren Verschiebung der COP26 darstellen.

Europäische Kommission veröffentlicht ihren Fahrplan für die Überarbeitung der Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle

(HJG) Die Europäische Kommission leitete am 11. Juni 2020, eine öffentliche Konsultation über die Überarbeitung der Anforderungen der EU-Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle (94/62/EG) ein.

Die für das zweite Quartal 2021 geplante Initiative zielt darauf ab, die begrenzte Wettbewerbsfähigkeit von Sekundärmaterialien aus recycelten Verpackungen im Vergleich zu Neurohstoffen in Bezug auf Qualität und Verfügbarkeit anzugehen und die Zunahme der Erzeugung von Verpackungsabfällen zu bekämpfen, die 2017 einen Rekordwert von 173 kg/Bewohner erreichte.

Außerdem soll es den Mitgliedstaaten helfen, die neuen Recyclingziele, die in der Überarbeitung der Abfallrichtlinien im Jahr 2018 als Teil des ersten EU-Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft festgelegt wurden, kostenwirksam zu erreichen.

Beim »Fitness-Check« der Richtlinie aus dem Jahr 2014 wurde die Notwendigkeit hervorgehoben, klarere und spezifischere Anforderungen an die Zusammensetzung und die wiederverwendbare und -verwertbare Beschaffenheit von Verpackungen festzulegen. Die Initiative geht auch auf die Verpflichtung der Kunststoffstrategie ein, bis 2030 wiederverwendbare oder recycelbare Kunststoffverpackungen und den europäischen »Green Deal» zu gewährleisten, der diese Verpflichtung auf alle Verpackungen ausdehnt und zusätzliche Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von Überverpackungen und Verpackungsabfällen vorsieht.

Die Konsultation wird am 6. August 2020 abgeschlossen.

Verkehrsstatistik 2019

© Sächsische Staatskanzlei

Zahl der Verkehrstoten in der Europäischen Union geht weiter zurück

(CL) Im Vergleich zu den Vorjahren haben im vergangenen Jahr weniger Menschen auf den Straßen der Europäischen Union ihr Leben verloren, wie die am 11. Juni 2020 von der Europäischen Kommission veröffentlichten vorläufigen Zahlen der Verkehrsstatistik 2019 zeigen. In der Europäischen Union starben demnach im vergangenen Jahr schätzungsweise 22.800 Menschen bei einem Verkehrsunfall, was einen Rückgang um 23 Prozent (7.000 Todesopfer) im Vergleich zu 2010 bedeutet. In Deutschland sind im Jahr 2019 37 Menschen pro 1 Million Einwohner gestorben - die niedrigste Zahl an Todesopfern, die jemals registriert wurde. Mit durchschnittlich 51 Verkehrstoten pro 1 Million Einwohner bleibt Europa die bei weitem sicherste Region der Welt, wenn es um die Verkehrssicherheit geht. Ziel der Europäischen Union ist es, bis 2050 keine Toten und Schwerverletzten auf Europas Straßen beklagen zu müssen.

Acht Mitgliedstaaten verzeichneten 2019 die niedrigste Zahl an Todesopfern, die jemals registriert wurde: Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Lettland, Luxemburg und Schweden. Allerdings haben sich die Fortschritte in den meisten Ländern verlangsamt. Infolgedessen wird das EU-Ziel, die Zahl der Verkehrstoten zwischen 2010 und Ende 2020 zu halbieren, nicht erreicht werden. Es ist zwar wahrscheinlich, dass es nach den Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus im Jahr 2020 deutlich weniger Verkehrstote geben wird, aber dies wird nicht ausreichen, um das Ziel zu erreichen.

Fusionskontrolle und Handelspolitik

© Sächsische Staatskanzlei

Europäische Kommission leitet im Rahmen der Fusionskontrolle eingehende Prüfung des geplanten Zusammenschlusses von Peugeot und Fiat Chrysler ein

(CL) Die Europäische Kommission hat am 18. Juni 2020 ein Verfahren nach der EU-Fusionskontrollverordnung eingeleitet, um den geplanten Zusammenschluss der Automobilunternehmen Fiat Chrysler und Peugeot eingehend zu prüfen. Die Wettbewerbshüter befürchten, dass die Fusion den Wettbewerb auf dem Markt für leichte Nutzfahrzeuge (Kleintransporter) mit einem Gesamtgewicht bis 3,5 t im Europäischen Wirtschaftsraum und insbesondere in 14 Mitgliedstaaten (nicht in Deutschland) sowie im Vereinigten Königreich beeinträchtigen könnte. In vielen dieser Länder hätten Peugeot und Fiat Chrysler zusammen hohe Marktanteile; zugleich würden sie bei allen Fahrzeuggrößen über das größte Spektrum an Marken und Modellen verfügen. Im Kleintransporter-Segment scheinen beide Unternehmen eine besonders starke Position zu haben. Bei leichten Nutzfahrzeugen gibt es weniger Wettbewerber als bei Personenkraftwagen, und in den meisten der genannten Länder wären alle Wettbewerber deutlich kleiner als das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen.

Die vorläufige Untersuchung der Europäischen Kommission ergab, dass Peugeot und Fiat Chrysler in einer Reihe von Mitgliedstaaten traditionell direkte Wettbewerber im Kleintransportermarkt sind und ihre Fahrzeuge preislich ähnlich positionieren. Durch den Zusammenschluss würde sich somit für beide Unternehmen der Wettbewerbsdruck erheblich verringern. Darüber hinaus scheint der Markt für leichte Nutzfahrzeuge durch verhältnismäßig hohe Markteintritts- und Expansionsschranken gekennzeichnet zu sein; beispielsweise wird ein ausreichend großes Servicenetz benötigt, das nicht schnell und einfach aufzubauen ist. Neue Markteintritte in größerem Umfang erscheinen folglich unwahrscheinlich.

Die Europäische Kommission wird die Auswirkungen des geplanten Zusammenschlusses nun eingehend und ergebnisoffen prüfen, um festzustellen, ob er zu einer erheblichen Verringerung wirksamen Wettbewerbs führen könnte. Das Fusionsvorhaben war zuvor von Peugeot und Fiat Chrysler am 8. Mai 2020 bei der Europäischen Kommission angemeldet worden. Sie muss nun innerhalb von 90 Arbeitstagen, also spätestens am 22. Oktober 2020, einen Beschluss erlassen.

Weitere Informationen zu dieser Wettbewerbssache sind auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb unter der Nummer M.9730 erhältlich.

Europäische Kommission veröffentlicht Weißbuch zur Gewährleistung fairer Wettbewerbsbedingungen bei Subventionen aus Drittstaaten und bittet um Stellungnahmen von Interessensträgern im Rahmen einer Konsultation

(CL) Die Europäische Kommission will bei Firmenübernahmen durch staatlich subventionierte Akteure aus Drittstaaten fairen Wettbewerb durchsetzen, ebenso bei öffentlichen Ausschreibungen. Dazu hat sie am 17. Juni 2020 ein Weißbuch angenommen, in dem dargelegt wird, wie den verzerrenden Wirkungen drittstaatlicher Subventionen im Binnenmarkt künftig begegnet werden könnte. Parallel dazu hat sie, ebenfalls am 17. Juni 2020, eine öffentliche Konsultation eingeleitet, in der sie um Stellungnahmen von Interessenträgern zu den im Weißbuch aufgezeigten Optionen bittet.

Die Konsultation ist bis zum 23. September 2020 geöffnet.

Die Europäische Kommission begründet den nun eingeleiteten Meinungsbildungsprozess damit, dass die Wettbewerbsregeln, handelspolitischen Schutzinstrumente und Vergabeverfahren der Europäischen Union für die Gewährleistung fairer Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt eine wichtige Rolle spielen. Bei Subventionen durch Mitgliedstaaten würden seit jeher die EU-Beihilfevorschriften angewendet, um Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern. Drittstaatliche Subventionen für Unternehmen in der Europäischen Union hingegen haben nach Ansicht der Europäischen Kommission anscheinend zunehmend negative Auswirkungen auf den Wettbewerb im Binnenmarkt, unterliegen aber nicht der EU-Beihilfenkontrolle. Zudem steige die Zahl der Fälle, in denen Subventionen aus Drittstaaten offenbar den Erwerb von EU-Unternehmen erleichtert haben oder Investitionsentscheidungen, das Marktgeschehen, die Preispolitik der Begünstigten oder öffentliche Vergabeverfahren zum Nachteil der nichtsubventionierten Unternehmen verzerrt haben. Außerdem beträfen die bestehenden Handelsschutzregeln nur Warenexporte von Drittstaaten, sodass damit nicht alle durch drittstaatliche Subventionen bewirkten Verzerrungen angegangen werden können.

Nach Prüfung der eingehenden Stellungnahmen plant die Europäische Kommission die Vorlage von Legislativvorschlägen, um künftig der verzerrenden Wirkung drittstaatlicher Subventionen im EU-Binnenmarkt wirksamer begegnen zu können.

Von der Europäischen Kommission veröffentlichte Weißbücher enthalten Vorschläge für Maßnahmen der Europäischen Union in einem bestimmten Bereich. Der Zweck eines Weißbuchs ist es, eine Debatte in der Öffentlichkeit, bei Interessengruppen, dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union in Gang zu bringen, um einen politischen Konsens zu erleichtern.

Europäische Kommission startet öffentliche Konsultation zur Zukunft der EU-Handelspolitik 

(CL) Die Europäische Kommission hat am 16. Juni 2020 eine Überprüfung der EU-Handelspolitik eingeleitet. Der Beginn der öffentlichen Konsultation, die bis Juli 2020 in alle EU-Amtssprachen übersetzt werden soll, soll Interessensträgern die Gelegenheit bieten, zu einer neuen mittelfristigen Strategie für die Handelspolitik beizutragen und Lehren aus der Corona-Pandemie zu ziehen.

Ziel ist es, die EU-Handelspolitik weiterzuentwickeln, damit sie weiterhin die Wirtschaftstätigkeit belebt, Arbeitsplätze schafft, europäische Unternehmen vor unfairen Praktiken von außerhalb der Europäischen Union schützt und mit den Prioritäten der Europäischen Union einhergeht, etwa beim Klimaschutz und der Digitalisierung.

Die Konsultation erstreckt sich auf alle für die EU-Handelspolitik relevanten Themen mit besonderem Schwerpunkt auf die folgenden Aspekte:

  • Aufbau einer widerstandsfähigen und nachhaltigen EU-Wirtschaft für die Zeit nach dem Coronavirus;
  • Festlegung des Modells der »offenen strategischen Autonomie«;
  • Reform der Welthandelsorganisation;
  • Schaffung globaler Handelsmöglichkeiten für Unternehmen und insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen;
  • Maximierung des Beitrags der Handelspolitik zur Bewältigung wichtiger globaler Herausforderungen wie Klimawandel, nachhaltige Entwicklung oder digitaler Wandel;
  • Stärkung der Handels- und Investitionsbeziehungen mit wichtigen Handelspartnern sowie der
  • Förderung gleicher Wettbewerbsbedingungen sowie Schutz von Unternehmen und Bürgern in der Europäischen Union.

Die Konsultation ist bis zum 15. September 2020 offen.

Wohlbefinden am Arbeitsplatz

© Sächsische Staatskanzlei

Der Rat für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten hat am 8. Juni 2020 die Schlussfolgerungen zu Wohlbefinden am Arbeitsplatz angenommen

(UD) Die Schlussfolgerungen zur Verbesserung des Wohlbefindens bei der Arbeit erkennen an, dass das Wohlbefinden bei der Arbeit zu einer höheren Produktivität und Teilhabe am Arbeitsmarkt und zu geringeren Ausgaben für die öffentliche Gesundheit führen kann.

Für Unternehmen bedeutet dies eine Mitarbeiterbindung und eine Reduzierung der Fehlzeiten. In den Schlussfolgerungen wird gefordert, dass die Perspektive des Wohlergehens in die einschlägigen Politiken auf europäischer und nationaler Ebene einbezogen wird. Darüber hinaus fordert der Rat für Beschäftigung und soziale Arbeit die Mitgliedstaaten auf, unter gebührender Berücksichtigung der Zuständigkeiten der Sozialpartner den EU-Rechtsrahmen durchzusetzen und mit der Umsetzung der Richtlinie zur Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben fortzufahren.

zurück zum Seitenanfang