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Newsletter vom 09. Oktober 2019

Digitalisierung

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Mitgliedstaaten veröffentlichen Bericht über EU-weit koordinierte Risikobewertung von 5G-Netzen

(AV) Mit Unterstützung der Kommission und der EU-Cybersicherheitsagentur haben die Mitgliedstaaten am 9. Oktober 2019 einen Bericht über die EU-weit koordinierte Risikobewertung in Bezug auf die Cybersicherheit in den Netzen der 5. Generation (5G) veröffentlicht. Dieser wichtige Schritt ist Teil der Umsetzung der im März 2019 abgegebenen Empfehlung der Europäischen Kommission zur Gewährleistung eines hohen Cybersicherheitsniveaus der 5G-Netze in der gesamten EU.

Der Bericht beruht auf den Ergebnissen der nationalen Risikobewertungen, die alle EU-Mitgliedstaaten in Bezug auf ihre Cybersicherheit durchgeführt haben. Darin werden die Hauptbedrohungen und deren Verursacher, die anfälligsten Anlagen und Einrichtungen, die wichtigsten Schwachstellen (technischer und anderer Art) und eine Reihe strategischer Risiken aufgezeigt. Diese Bewertung bildet die Grundlage für die Ermittlung von Risikominderungsmaßnahmen, die auf nationaler und europäischer Ebene ergriffen werden können.

Wichtigste Erkenntnisse aus der EU-weit koordinierten Risikobewertung:

In dem Bericht werden mehrere große Sicherheitsprobleme genannt, die in 5G-Netzen auftreten oder – im Vergleich zu den bestehenden Netzen – dort stärker ins Gewicht fallen dürften.

Diese Sicherheitsprobleme stehen hauptsächlich im Zusammenhang mit

  • großen Innovationen der 5G-Technik (die zugleich eine Reihe spezifischer Sicherheitsverbesserungen mit sich bringen), insbesondere im wichtigen Softwarebereich und im breiten Spektrum der Dienste und Anwendungen, die durch 5G-Technik ermöglicht werden;
  • der Rolle der Lieferanten beim Aufbau und Betrieb von 5G-Netzen und dem Grad der Abhängigkeit von einzelnen Lieferanten.

Konkret ist davon auszugehen, dass der Aufbau der 5G-Netze folgende Auswirkungen haben wird:

  • Eine erhöhte Angriffsgefahr und mehr potenzielle Ansatzpunkte für Angreifer: Da 5G-Netze zunehmend auf Software basieren, steigen die Risiken im Zusammenhang mit größeren Sicherheitslücken, z. B. wegen mangelhafter Softwareentwicklungsprozesse bei Lieferanten. Dadurch könnte es auch für Angreifer leichter werden, Hintertüren in die Produkte einzubauen und deren Erkennung zu erschweren.
  • Aufgrund der neuen Merkmale der 5G-Netzarchitektur und neuer 5G-Funktionen werden bestimmte Netzausrüstungen oder Netzfunktionen leichter verwundbar, z. B. Basisstationen oder wichtige technische Verwaltungsfunktionen der Netze.
  • Erhöhte Risiken durch die Abhängigkeit der Mobilfunknetzbetreiber von ihren Lieferanten. Dadurch wird sich auch die Zahl der Angriffspunkte, die von Angreifern ausgenutzt werden könnten‚ und die potenzielle Schwere der Folgen solcher Angriffe erhöhen. Unter den verschiedenen potenziellen Akteuren gehen die größten Gefahren von Nicht-EU-Staaten oder von staatlich unterstützten Organisationen aus, die zudem höchstwahrscheinlich 5G-Netze ins Visier nehmen werden.
  • Vor diesem Hintergrund einer erhöhten, von Lieferanten begünstigten Angriffsgefahr wird das Risikoprofil der einzelnen Lieferanten eine besondere Bedeutung haben, denn es besagt, wie wahrscheinlich ist es, dass der Lieferant dem Einfluss eines Nicht-EU-Landes erliegt.
  • Erhöhte Risiken durch größere Abhängigkeiten von Lieferanten: Eine große Abhängigkeit von einem einzigen Lieferanten erhöht die Gefahr möglicher Lieferunterbrechungen, was beispielsweise zu geschäftlichen Ausfällen mit allen ihren Folgen führen kann. So verschärft sie auch die möglichen Folgen von Schwachstellen und Anfälligkeiten und deren möglicher Ausnutzung durch Angreifer, insbesondere bei einer Abhängigkeit von einem Lieferanten, der ein hohes Risiko aufweist.
  • Bedrohungen der Verfügbarkeit und Integrität der Netze werden große Sicherheitsbedenken hervorrufen: Da 5G-Netze voraussichtlich das Rückgrat vieler unverzichtbarer IT-Anwendungen bilden werden, wird neben der Vertraulichkeit und dem Schutz der Privatsphäre auch die Integrität und Verfügbarkeit dieser Netze zu einer wichtigen Frage nationaler Sicherheitsinteressen und zu einer großen sicherheitspolitischen Herausforderung für die EU.

Zusammengenommen entsteht durch alle diese Herausforderungen ein neues Sicherheitsparadigma, das es erforderlich macht, den derzeit für diesen Sektor und sein Ökosystem geltenden politischen und sicherheitspolitischen Rahmen zu überprüfen, damit die Mitgliedstaaten die erforderlichen Risikominderungsmaßnahmen ergreifen können.

Die Bedrohungslage aus Sicht der EU-Cybersicherheitsagentur: Ergänzend zu dem Bericht der Mitgliedstaaten stellt die EU-Cybersicherheitsagentur  gerade ihren Überblick über die spezifische Bedrohungslage im Zusammenhang mit 5G-Netzen fertig, in dem sie ausführlicher auf bestimmte technische Aspekte des Berichts eingeht.

Nächste Schritte: Bis zum 31. Dezember 2019 soll sich die Kooperationsgruppe auf ein Instrumentarium von Risikominderungsmaßnahmen einigen, mit denen reagiert werden soll. Bis zum 1. Oktober 2020 sollen die Mitgliedstaaten – in Zusammenarbeit mit der Kommission – die Auswirkungen der Empfehlung bewerten, um zu ermitteln, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind.

 

Rechtsrahmen für Blockchain-Technologien

(AV) Der wissenschaftliche Dienst der Europäischen Kommission, die Gemeinsame Forschungsstelle, hat am 8. Oktober 2019 einen neuen Bericht veröffentlicht, der die Herausforderungen und Auswirkungen von dezentralen Transaktionsnetzwerken untersucht. Der Bericht »Blockchain jetzt und morgen« erläutert ausführlich, wie die Blockchain-Technologie in Zukunft in den Bereichen Finanzen, Industrie und Handel sowie im öffentlichen Sektor eingesetzt werden kann.

Im Finanzbereich versprechen Blockchain und dezentrale Transaktionsnetzwerke eine Senkung der Kosten, die mit dem gesamten Lebenszyklus eines Finanzinstruments (Emission, Handel, Abwicklung usw.) verbunden sind, bei gleichzeitiger Vereinfachung des Emissionsprozesses und einer deutlichen Verkürzung der Clearing- und Abwicklungszeit.

In der öffentlichen Verwaltung ersetzen Blockchain-Systeme nicht die bestehenden Systeme, die an der Erbringung von Dienstleistungen beteiligt sind, sondern müssen in diese Systeme integriert werden, um zusätzliche neue Funktionalitäten bereitzustellen, die den Bürgern mehr Sicherheit bieten.

Blockchain ist die Technologie hinter Bitcoin und anderen Kryptowährungen, hat aber das Potenzial, die Art und Weise, wie wir eine viel breitere Palette von Vermögenswerten austauschen, zu verändern. Sie könnte den sicheren digitalen Transfer von Geld, Verträgen, Landtiteln, Daten, Dienstleistungen und anderen Werten ohne Einschaltung von Vermittlern ermöglichen. Die Verwendung der Technologie zu diesen Zwecken steckt jedoch noch in den Kinderschuhen und bingt komplexe Herausforderungen mit sich. So wirft beispielsweise die für den Betrieb einer Blockchain erforderliche Rechenleistung Fragen zur Energieeffizienz auf. Die Politik steht auch vor der Aufgabe, zu prüfen, ob die derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen dem Schutz der Menschen beim Austausch von Daten und Vermögenswerten gerecht werden.

Erweiterung

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EU-Spitzen drängen zu Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Nordmazedonien und Albanien

(AV) Die Präsidenten der EU-Institutionen haben am 4. Oktober 2019 in einem gemeinsamen Schreiben dazu aufgerufen, noch im Oktober zu einer Entscheidung über die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Nordmazedonien und Albanien zu kommen. »Die Europäische Union steht vor einer strategischen Entscheidung. Ob die EU jetzt beschließt, Beitrittsgespräche mit Nordmazedonien und Albanien aufzunehmen, ist ein Test, ob die Union fähig ist, ihre Versprechen zu halten und in die Zukunft zu blicken«, heißt es in dem Schreiben von Kommissionspräsident Juncker, Parlamentspräsident Sassoli, EU-Ratspräsident Tusk und der gewählten Kommissionspräsidentin von der Leyen.

Weiter heißt es in dem Schreiben: »Unsere Welt befindet sich in einem rasanten Wandel. Wenn die EU ihre internationale Rolle wahrnehmen und ihre Interessen schützen will, wird ein Schritt in Richtung Integration jener europäischen Länder, die Interesse bekundet und die Voraussetzungen für den Beginn des Beitrittsprozesses erfüllt haben, dazu beitragen. Nordmazedonien und Albanien haben das getan, worum wir sie gebeten haben. Um dies zu erreichen, waren erhebliche Anstrengungen der Bürger erforderlich, für die die europäische Perspektive eine große Quelle der Motivation und Entschlossenheit war. Es gibt keine Garantie für den Erfolg. Auf dem Weg dorthin wird viel harte Arbeit an Reformen geleistet. Die Mitgliedschaft erfolgt nicht über Nacht. Und beide Länder sind sich dessen bewusst. Parallel dazu muss die Zusammenarbeit der EU vertieft werden, um mit der Erweiterung im gegenseitigen Interesse der Bürger Europas und der Kandidatenländer Schritt zu halten. Wir glauben, dass es jetzt an der Zeit ist, mit beiden Ländern Beitrittsgespräche aufzunehmen.«

Die EU-Staats- und Regierungschefs hatten sich auf dem Juni-Gipfel dazu verpflichtet, im Oktober zu einer »klaren Sachentscheidung« über die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Nordmazedonien und Albanien zu kommen. Der Rat »Allgemeine Angelegenheiten« wird das Thema der EU-Erweiterung auf seiner Tagung am 15. Oktober 2019 erörtern.

Finanzen

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Überzeugender Auftritt der designierten Regionalkommissarin

(JB) Am 2. Oktober 2019 führte der Ausschuss für regionale Entwicklung im Europäischen Parlament die Anhörung der designierten Regionalkommissarin, Elisa Ferreira (Portugal) durch.

Elisa Ferreira erklärte einleitend, dass sie ihre Amtszeit, wie ihre Vorgängerin Corinna Creţu, unter das Motto stellen werde, dass keine Region in Europa zurückgelassen werde, und dafür eine maßgeschneiderte Kohäsionspolitik erforderlich sei. Als dringlichste Aufgabe nannte sie den zügigen Abschluss der Triloge zur Dachverordnung und zu den Sektorvorschlägen sowie im Rahmen der MFR-Verhandlungen ein höchstmögliches Budget für die Kohäsionspolitik. Als weitere Schwerpunkte wurden hervorgehoben:

  • die Einrichtung eines »Just Transition Fund« für die Regionen im Strukturwandel,
  • effektive und vereinfachte Vorschriften,
  • Reformen in engerer Verknüpfung mit dem Europäischen Semester,
  • nachhaltige Entwicklung von Regionen und Städten sowie
  • eine bessere Kommunikation der Erfolge der Kohäsionspolitik.

Auf Nachfragen einzelner Abgeordneter zum »Just Transition Fund« erklärte Ferreira, dass dieser Fonds ein Schlüsselprojekt der neuen Europäischen Kommission sein werde und dazu innerhalb der ersten 100 Tage nach Amtsantritt ein Vorschlag vorgelegt werde. Zum jetzigen Zeitpunkt kann sie nur so viel sagen, dass mit diesem Fonds ein »Paket« geschnürt werden soll, um den bedürftigen Regionen im Übergang/Strukturwandel (insbesondere in Kohleregionen) schnell und effektiv finanzielle Unterstützung im Rahmen der EU-Kohäsionspolitik sowie die notwendige Flexibilität bei der Bewältigung der anstehenden Herausforderungen geben zu können. Der Fonds soll maßgeschneidert auf die Bedürfnisse auf lokaler Ebene (»locally based«) eingehen und neben Klimaschutz auch soziale Aspekte umfassen. Der konkrete Anwendungsbereich ist derzeit noch in der Diskussion. Sie könne sich aber durchaus vorstellen, dass der Fonds auch für andere Regionen, die mit Strukturwandel zu kämpfen hätten, geöffnet werden könnte. Eine Aussage über das Finanzvolumen kann aktuell nicht getroffen werden. Das Europäische Parlament hatte in seiner MFR-Position rund 4,8 Mrd. Euro vorgeschlagen. Ein ähnliches Finanzvolumen strebt auch eine entsprechende AdR-Initiative (AdR = Ausschuss der Regionen) für Kohleregionen an.

Johannes Hahn (Österreich) bekräftigte in seiner Anhörung vor dem Europäischen Parlament als designierter Haushaltskommissar am 3. Oktober 2019 ebenfalls, dass die Schaffung eines »Just Transition Fund« im künftigen MFR (mehrjähriger Finanzrahmen) oberste Priorität für die neue Europäische Kommission habe. Im Übrigen hielt sich auch Hahn zu weiteren Einzelheiten sehr bedeckt.

Nächste Schritte:
Die Koordinatoren der Fraktionen werden nun ein Evaluierungsschreiben verfassen, das von der Konferenz der Fraktionsvorsitzenden am 17. Oktober 2019 erörtert werden soll. Die Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments in Straßburg über das gesamte Kollegium der Europäischen Kommission ist für den 23. Oktober 2019 vorgesehen. Nach Zustimmung des Europäischen Parlaments ernennt der Europäische Rat die neue Europäische Kommission mit qualifizierter Mehrheit.

Verbesserte Haushaltsführung

(JB) am 8. Oktober 2019 hat der Europäische Rechnungshof (EuRH) seinen Jahresbericht zum EU-Haushalt 2018 veröffentlicht. Die entsprechende Kurzinformation gibt dazu einen komprimierten Überblick.

In seinem Bericht gelangt der Europäische Rechnungshof zu der Schlussfolgerung, dass die EU-Jahresrechnung »ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild« der Finanzlage der Europäischen Union vermittelt. Im dritten Jahr in Folge gab der EuRH ein eingeschränktes Prüfungsurteil zur Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Finanzvorgänge ab. Dies ergibt sich daher, dass ein erheblicher Teil der EU-Ausgaben des Jahres 2018 keine wesentliche Fehlerquote aufwies und die entsprechenden Fehler in den verschiedenen Ausgabenbereichen nicht mehr umfassend sind. Gleichzeitig bestehen nach Auffassung der Prüfer weiterhin Herausforderungen in mit einem hohen Risiko verbundenen Ausgabenbereichen wie Entwicklung des ländlichen Raums und Kohäsion.

Das Ausmaß der Unregelmäßigkeiten bei den EU-Ausgaben lag insgesamt innerhalb der für die zwei vorangegangenen Jahre festgestellten Spanne. Nach Schätzungen der Prüfer belief sich die Fehlerquote bei den Ausgaben des Jahres 2018 auf 2,6 % (2,4 % im Jahr 2017 und 3,1 % im Jahr 2016). Fehler wurden vor allem in mit einem hohen Risiko verbundenen Ausgabenbereichen wie Entwicklung des ländlichen Raums und Kohäsion festgestellt, bei denen Zahlungen aus dem EU-Haushalt getätigt werden, um Begünstigten die ihnen entstandenen Kosten zu erstatten. Diese Ausgabenbereiche unterliegen komplexen Vorschriften und Förderfähigkeitskriterien, was Fehler nach sich ziehen kann.

Darüber hinaus weisen die Prüfer auf Herausforderungen für die Haushaltsführung und das Finanzmanagement der Europäischen Union hin, die für den neuen langfristigen Haushaltszyklus von besonderer Bedeutung sind. Die Mittelausschöpfung durch die Mitgliedstaaten bei den Struktur- und Investitionsfonds, auf die nahezu die Hälfte des derzeitigen Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) entfällt, bleibt trotz der verstärkten Dynamik und deutlich höheren Zahlungsanträgen im Jahr 2018 auf niedrigem Niveau. Die Europäische Kommission muss Maßnahmen ergreifen, um zu vermeiden, dass der Zahlungsbedarf zu Beginn des neuen MFR (2021-2027) ungebührlichem Druck ausgesetzt ist, der durch verzögerte Zahlungsanträge aus dem aktuellen MFR verursacht werden könnte. Außerdem erhöht die Zunahme an Garantien aus dem EU-Haushalt (92,8 Mrd. Euro zum Jahresende 2018) dessen Risikoexposition. Diesem Sachverhalt muss sich die Europäische Kommission im Rahmen des neuen MFR annehmen.

Hintergrund:
Im Jahr 2018 beliefen sich die Ausgaben der Europäischen Union auf insgesamt 156,7 Mrd. Euro. Dies entspricht 2,2 % der Gesamtausgaben der Mitgliedstaaten und 1,0 % des Bruttonationaleinkommens der Europäischen Union. Im Jahr 2018 entfällt auf die Rubrik »Natürliche Ressourcen« der größte Anteil der geprüften Mittel (48 %), während Ausgaben im Bereich »Kohäsion« 20 % und im Bereich »Wettbewerbsfähigkeit« 15 % ausmachen. Wie im Vorjahr prüfte der EuRH die Teilrubrik »Kohäsion« (Zusammenhalt) auf der Grundlage der Arbeit anderer Prüfer in den Mitgliedstaaten und der Überwachung durch die Europäische Kommission.
(Quelle: Europäischer Rechnungshof)

Landwirtschaft

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Europäisches Parlament akzeptiert Wojciechowski als Agrarkommissar

(HJG) Das Europäische Parlament hat am 8. Oktober 2019 den designierten EU-Landwirtschaftskommissar Janusz Wojciechowski aus Polen nach anfänglichem Widerstand als Agrarkommissar akzeptiert.

Erst bei der zweiten Anhörung konnte Wojciechowski punkten und eine breite Mehrheit für sich gewinnen können. Ein entsprechender Bestätigungsbrief werde nun vom Europäischen Parlament an die künftige EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen geschickt.

Nach seiner ersten Anhörung am 3. Oktober 2019 hatten sich mehrere Fraktionen noch mit den Antworten des Nominierten der polnischen nationalkonservativen Regierung unzufrieden gezeigt. Er musste deshalb noch einmal Rede und Antwort stehen. Dabei habe er nun deutlich klarer Stellung bezogen.

Auf die Frage des Europaabgeordneten Dr. Peter Jahr aus Sachsen, wie er zu einer obligatorischen Obergrenze für Direktzahlungen stehe, erklärte Wojciechowski in der ersten Anhörung, dass auch eine für die Mitgliedstaaten fakultative Kappung möglich sein könne, da es in der Europäischen Union sehr unterschiedliche Strukturen gebe.

In seinen schriftlichen Antworten an das Europäische Parlament hatte sich Wojciechowski in der vergangenen Woche hingegen noch für eine verpflichtende Obergrenze bei den Direktzahlungen ausgesprochen. Dr. Peter Jahr ist der neue Berichterstatter zur Verordnung über die Strategieverordnung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP).

Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) hat zwischenzeitlich die Ermittlungen gegen den designierten EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski wegen fehlerhafter Reisekostenabrechnungen in seiner Zeit als Europaabgeordneter eingestellt.

Die Brüsseler Betrugsbekämpfer haben nach eigenen Angaben festgestellt, dass das Europäische Parlament Wojciechowski auf der Grundlage seiner Reiseerklärungen und Anwesenheitsbescheinigungen zu Unrecht 11.243 Euro gezahlt hatte. Laut OLAF wurde der betreffende Betrag bereits vollständig von Wojciechowski, der aktuell noch als Direktor am Europäischen Rechnungshof (EuRH) tätig ist, an das Europäische Parlament zurückerstattet.

Medien

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Vereinigtes Königreich kurz vor der BREXIT-Deadline erneut größter audiovisueller Markt im Großraum Europa

(AV) Die Europäische Audiovisuelle Informationsstelle als Teil des Europarates in Straßburg hat am 10. Oktober 2019 eine Publikation mit dem Titel Audiovisuelle Mediendienste in Europa: Markteinblicke veröffentlicht.

Basierend auf Analysen von Daten von 2018 aus der MAVISE-Datenbank gibt diese Publikation einen Überblick über die europäische audiovisuelle Medienlandschaft aus drei verschiedenen Perspektiven.

Die erste hebt auf das Angebot audiovisueller Mediendienste in Europa ab und legt Zahlen für Fernseh- und Abrufdienste vor, die auf den europäischen Märkten verfügbar sind und dort ihren Sitz haben. Die zweite Perspektive befasst sich mit dem Zugang und der Verbreitung audiovisueller Dienste in Europa und stellt fest, dass kostenpflichtige Geschäftsmodelle in diesem Sektor dominieren. Die dritte Perspektive beleuchtet die wachsende Präsenz zielgerichteter audiovisueller Mediendienste in Europa, die ausländische Märkte bedienen.

Ergebnisse zusammengefasst:

1. Das Vereinigte Königreich ist nach wie vor der größte audiovisuelle Markt im Großraum Europa

  • Das Vereinigte Königreich war mit 1.230 Fernsehsendern und 201 kostenpflichtigen Abrufdiensten mit Sitz im Land, von denen viele auf andere europäische audiovisuelle Märkte ausgerichtet waren, insgesamt noch immer der bedeutendste audiovisuelle Markt im Großraum Europa.
  • Das Vereinigte Königreich erbringt darüber hinaus den größten Anteil am gesamten Angebot an audiovisuellen Diensten in der EU28. Rund ein Viertel aller Fernsehsender (28 %) und kostenpflichtigen Abrufdienste (24 %) hatte dort seinen Sitz.

Ende 2018 waren 11.123 Fernsehsender in Europa verfügbar, wovon 5.039 lokale Fernsehsender waren. Darüber hinaus standen in Europa 2.917 Abrufdienste zur Verfügung, einschließlich Dienste mit Sitz außerhalb Europas, die auf die europäischen Märkte ausgerichtet sind. Darunter waren 1.624 Catch-up-TV Dienste, 1.081 kostenpflichtige und 212 kostenlose Abrufdienste.

Ende 2018 gab es 5.880 Fernsehsender mit Sitz in Europa (ohne lokale Sender), davon 4.470 in der EU28. Die europäischen Regulierungsbehörden erteilten 4.838 Fernsehlizenzen (ohne lokale Lizenzen), davon 3.555 in der EU28. Von den Fernsehsendern mit Sitz in Europa befanden sich 8 % in öffentlichem Eigentum, während 91 % einem privaten Unternehmen gehörten und 1 % in Mischeigentum war (ähnliche Zahlen gelten für die EU28). Rund 28 % der Fernsehsender waren im HD-Format verfügbar, und derselbe Prozentsatz hatte einen Catch-up-TV Dienst im Angebot. Etwa 4 % der Fernsehsender boten eine zeitversetzte Version (identische Werte gelten für die EU28).

Von den 968 kostenpflichtigen Abrufdiensten mit Sitz in Europa waren 853 in der EU28 ansässig. Von diesen waren lediglich 2 % im Eigentum öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten und 1 % in Mischeigentum.

2. Kostenpflichtige Geschäftsmodelle dominieren

  • Jeder fünfte Fernsehdienst mit Sitz in Europa 2018 war über digitales terrestrisches Fernsehen (20 %) zugänglich, der Rest konnte über Kabel, Satellit oder Internet-Protokoll-Fernsehen (IPTV) empfangen werden.
  • Die meisten Fernsehsender waren kostenpflichtige oder Premium-Dienste, während 41 % der Sender mit Sitz in Europa frei empfangbar waren. Die Ergebnisse für die EU28 waren ähnlich.
  • Das vorherrschende Geschäftsmodell für kostenpflichtige Abrufdienste waren Video-on-Demand-Abonnements (SVoD) (59 %), sie lagen damit vor transaktionalem Video-on-Demand (TVoD) (41 %).

3. Wachsende Präsenz auf andere Märkte ausgerichteter audiovisueller Mediendienste

  • Beim Fernsehen (Europa n=563; EU28 n=477) war das Vereinigte Königreich 2018 mit Abstand das wichtigste Zentrum für kostenpflichtige Abrufdienste, die sich an ausländische Märkte richten; insgesamt 130 Dienste zielten auf andere europäische Märkte ab, wobei 99 davon allein auf die EU28 gerichtet waren.
  • Mehr als ein Fünftel aller Fernsehsender(21 %; n=917) und über ein Drittel (36 %; n=306) der kostenpflichtigen Abrufdienste mit Sitz in der EU28 richteten sich speziell an andere EU28-Märkte. In Europa bedienten 19 % (n=1.136) der Fernsehsender und 43 % (n=413) der kostenpflichtigen Abrufdienste ausländische Märkte. Sie befanden sich überwiegend im Eigentum großer Rundfunk- und Unterhaltungsunternehmen, von denen die meisten amerikanischer Herkunft sind.
  • Auf das Vereinigte Königreich, die Tschechische Republik und Luxemburg entfielen 69 % aller Fernsehsender, die sich an andere EU28-Märkte richten; 75 % der entsprechenden kostenpflichtigen Abrufdienste hatten ihren Sitz im Vereinigten Königreich, Irland und den Niederlanden.

Hintergrund:

MAVISE ist eine frei zugängliche Datenbank über Fernsehsender, Abrufdienste und Lizenzen in 41 europäischen Ländern und Marokko. Das von der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle verwaltete Programm wird vom CREATIVE EUROPE-Programm der Europäischen Union unterstützt.

 

Bericht über neue AVMD-Richtlinie und ihre Auswirkungen auf die Medienregulierung in Europa

(AV) Die wichtigste europäische Mediengesetzgebung - die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) - wurde überarbeitet und trat im vergangenen Herbst in einer neuen Fassung in Kraft. Diese neue AVMD-Richtlinie verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, eine oder mehrere unabhängige nationale Regulierungsbehörden zu benennen, die den Rundfunk- und audiovisuellen Mediensektor in Europa beaufsichtigen. Sie müssen rechtlich von der Regierung getrennt und von ihren jeweiligen Regierungen und von jeder anderen öffentlichen oder privaten Stelle funktionell unabhängig sein. Die Europäische Audiovisuelle Informationsstelle  verfolgt die europäische Mediengesetzgebung und hat am 9. Oktober 2019 unter wissenschaftlicher Koordination ihrer Partnerinstitution, des Instituts für Informationsrecht (IViR) der Universität Amsterdam, eine Analyse der Bedeutung der neuen AVMD-Richtlinie für die europäischen Regulierungsbehörden veröffentlicht: Die Unabhängigkeit der Medienregulierungsbehörden in Europa

In dem Bericht werden neben der Historie der AVMD-Richtlinie auch insgesamt neun Länderberichte (ohne Deutschland) beleuchtet: Ungarn, Polen, Bosnien und Herzegowina, Spanien, Irland, Italien, Niederlande, Schweden und Slowenien.

Die Frist für die Umsetzung der aktuellen AVMD-Richtlinie durch alle EU-Mitgliedstaaten ist der 19. September 2020. Vor diesem Hintergrund untersucht der Bericht den Stand der Unabhängigkeit der jeweiligen Regulierungsbehörden in den oben genannten Ländern und zeigt deren Unterschiede auf.

 

Kommission schreibt Beobachtungsstelle für digitale Medien aus, um Desinformation zu bekämpfen

(AV) Die Europäische Kommission hat am 1. Oktober 2019 eine Ausschreibung veröffentlicht, um eine digitale Plattform zur Bekämpfung von Desinformationen in Europa zu schaffen. Die Europäische Beobachtungstelle für digitale Medien soll als Plattform für Faktenprüfer, Wissenschaftler und Forscher dienen, um mit Medienorganisationen und Experten für Medienbildung zusammenzuarbeiten und aktiven Kontakt zu halten. Die Kommission hat es sich zusammen mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst, den anderen EU-Organen und den Mitgliedstaaten zur Hauptpriorität gemacht, die Widerstandsfähigkeit der demokratischen Systeme der Union zu stärken.

Diese Ausschreibung ist Teil des Aktionsplans gegen Desinformationen aus Dezember 2018, in dem sich die Kommission verpflichtet hat, eine digitale Plattform zu finanzieren, die zur Schaffung eines Netzwerks unabhängiger Experten beitragen wird. Die Ausschreibung für diese Projekte ist mit einem Höchstbetrag von 2,5 Mio. Euro ausgeschrieben und noch bis zum 16. Dezember 2019 offen.

Die im Rahmen des Aktionsplans gegen Desinformation und des Wahlpakets vom September 2018 ergriffenen Maßnahmen haben nach Ansicht der Kommission dazu beigetragen, Angriffe abzuschrecken und Desinformationsversuche aufzudecken. Die EU-Maßnahmen mobilisierten ein starkes Bündnis von Journalisten, Plattformen, Regierungen, nationalen Behörden, Forschern und der Zivilgesellschaft, um der Bedrohung zu begegnen. Auch wenn es für ein endgültiges Fazit noch zu früh ist, lässt sich klar erkennen, dass die gemeinsamen Anstrengungen dazu beigetragen haben, Angriffe auf die Europawahl zu verhindern und Versuche der Einmischung in unsere demokratischen Prozesse aufzudecken, so die Kommission.

 

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SC1-HCC-08-2019 Scaling up innovation for active and healthy ageing

Call title:
SC1-HCC-08-2019 Scaling up innovation for active and healthy ageing

Types of partners sought:
SME, companies, public and private research institutes, end-users' associations

Description:
The Highly Specialized Rehabilitation Hospital - ORAS Spa - is a joint-stock company born in 2004 from an acute care facility, converted into a high-level rehabilitation hospital now wholly owned by two Local Health Authorities (ULSS 2 and AULSS 1) and the Municipality of Motta di Livenza, accredited to the Italian National Healthcare System and with the same objectives of a state hospital. ORAS is located in the small city of Motta di Livenza (Veneto Region, Treviso district, close to Venice) and provides ordinary and outpatient treatments for patients needing rehabilitation projects for diverse disabilities, either temporary or permanent, characterized by a high scale of complexity along with high clinical and nursing needs.

ORAS's expertise: Throughout the time, the hospital has reinforced its leading role within and outside regional borders, in the fields of highly specialized cardiovascular, pneumological, neuromotor, musculoskeletal, spinal cord and severe brain injuries rehabilitation, for about 1.5 million local and out-the-Region population.  Multi-professional teams formed by highly specialized healthcare professionals provide high-quality management to particularly frail and complex patients, customizing rehabilitation programmes on the basis of patient's pathology, clinical stability and needs.

Working group:
Health

Deadline of the call:
22/04/20

Contact person:
Ilaria Pitton
Ilaria.pitton@ospedalemotta.it

 

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