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Newsletter vom 7. Oktober 2020

Staatliche Beihilfen

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Staatliche Beihilfen für europäische Finanzinstitute

(JB) Am 1. Oktober 2020 hat der Europäische Rechnungshof seinen Sonderbericht zur Kontrolle staatlicher Beihilfen für Finanzinstitute in der Europäischen Union veröffentlicht.

Nach Einschätzung des Europäischen Rechnungshofs verfügt zwar die Europäische Kommission über die rechtlichen Befugnisse und die Ressourcen, um die staatlichen Beihilfen für Finanzinstitute zu kontrollieren. Allerdings war sie nicht immer in der Lage, diese auch in vollem Umfang zu nutzen. Im Zeitraum 2013-2018 bestanden Schwachstellen sowohl bei der Bewertung der Vereinbarkeit mit dem Binnenmarkt als auch bei der Leistungsüberwachung. Überdies waren die Vorschriften über staatliche Beihilfen zwar im Allgemeinen klar und unkompliziert formuliert, doch sind sie seit 2013 trotz stark geänderter Rahmenbedingungen nicht angepasst worden. Die Prüfer fordern daher eine Neubewertung der derzeit geltenden Vorschriften.

Insgesamt betrachtet räumen die Prüfer ein, dass die Europäische Union geeignete Mittel und Befugnisse für eine effiziente Kontrolle der staatlichen Beihilfen für Banken entwickelt hat. Die Beihilfeverfahren waren jedoch mitunter langwierig und nicht immer völlig transparent, was hauptsächlich auf die ausgiebige Nutzung informeller Vorabkontakte zurückzuführen war. Den Feststellungen der Prüfer zufolge sind die EU-Vorschriften diesbezüglich jedoch nicht explizit genug und definieren nicht, was unter einer beträchtlichen Störung zu verstehen ist. Die Prüfer stellten außerdem fest, dass die Europäische Kommission die Einlassungen der Mitgliedstaaten, dass eine Gefahr für die Finanzstabilität gegeben sei, nicht im Einzelfall hinterfragte. Überdies forderte die Europäische Kommission zwar Maßnahmen zur Begrenzung von Wettbewerbsverzerrungen, analysierte aber nicht die tatsächlichen Auswirkungen jeder einzelnen Maßnahme auf den Wettbewerb. Auch erfüllten die Leistungsindikatoren der Europäischen Kommission nicht voll und ganz ihren Zweck, da sie nicht immer die Aktivitäten der Europäischen Kommission widerspiegelten, sondern sich vielmehr auf externe Faktoren bezogen, die sich ihrer Kontrolle entziehen.

Schließlich monieren die Prüfer, dass die Europäische Kommission ihre Krisenvorschriften seit 2013 nicht ordnungsgemäß evaluiert hatte. Infolgedessen blieben die Vorschriften unverändert und dies trotz der Überarbeitung des Regulierungsrahmens (einschließlich der Tatsache, dass die Abwicklungsrichtlinie die Möglichkeiten zur Gewährung von Beihilfen an Banken, ohne dass dies Insolvenzverfahren auslöst, eingeschränkt hat) und der erheblich verbesserten Wirtschafts- und Finanzlage (vor der COVID-19-Krise). Daher besteht die Gefahr, dass die derzeitigen EU-Vorschriften den Gegebenheiten des Marktes nicht mehr entsprechen, mahnen die Prüfer. Im Lichte der vorstehenden Erwägungen fordern die Prüfer die Europäische Kommission auf,

  • bis 2023 zu evaluieren, ob die derzeit geltenden Vorschriften nach wie vor angemessen sind, und gegebenenfalls Korrekturmaßnahmen zu ergreifen,
  • die Einhaltung interner Abläufe und bewährter Verfahren weiter zu verbessern,
  • ihre Leistungsmessung zu verbessern.

Ergänzend:
Finanzielle Unterstützung aus öffentlichen Mitteln ist gemäß EU-Recht generell verboten. Im Zuge der Finanzkrise der Jahre 2007/2008 aber kam es zu einem beispiellosen Anstieg staatlicher Beihilfen für Finanzinstitute, da diese für notwendig erachtet wurden, um die von den Banken ausgehende Bedrohung für die Finanzstabilität zu begrenzen. Seither hat die Europäische Union mit dem Ziel, Bankenrettungen in Zukunft unnötig zu machen, ihren Rahmen für den Finanzsektor grundlegend reformiert. Dennoch gibt es weiterhin Fälle, in denen Banken mit Steuergeldern unterstützt werden. Es obliegt der Europäischen Kommission, die Vereinbarkeit solcher Maßnahmen mit dem EU-Binnenmarkt zu bewerten. Die Prüfer untersuchten, ob seit der Annahme der Bankenmitteilung im August 2013 - Ende 2018 die Kontrolle der Europäischen Kommission angemessen war, um sicherzustellen, dass staatliche Beihilfen – wie in den EU-Verträgen gefordert – nur in Ausnahmefällen gewährt wurden und auf das erforderliche Minimum beschränkt blieben.

(Quelle: Europäischer Rechnungshof)

Sicherheitsnetze für Arbeitsplätze

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Rat der Europäischen Union gibt Unterstützung aus dem EU-Kurzarbeitsprogramm SURE frei

(UD) 16 Mitgliedstaaten werden im Rahmen des europäischen Sicherheitsnetzes für Arbeitsplätze (SURE) finanzielle Unterstützung in Höhe von 87,4 Mrd. Euro erhalten. Die Europäische Kommission hat am 28. September 2020 die Entscheidung des Rates der Europäischen Union zur Gewährung der Unterstützung begrüßt. Mit Hilfe von SURE (Support Mitigating Unemployment Risks in Emergency) können die Mitgliedstaaten ihre Kurzarbeitsregelungen finanzieren und Arbeitsplätze in der Corona-Pandemie sichern.

Die finanzielle Unterstützung wird Belgien, Bulgarien, der Tschechischen Republik, Griechenland, Spanien, Kroatien, Italien, Zypern, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowenien, der Slowakischen Republik und Portugal, in Form von Darlehen gewährt, die den Mitgliedstaaten von der Europäischen Union zu günstigen Bedingungen gewährt werden. Die Auszahlungen an die Mitgliedstaaten werden voraussichtlich in den kommenden Wochen beginnen.

Die Darlehen werden die Mitgliedstaaten bei der Bewältigung plötzlicher Erhöhungen der öffentlichen Ausgaben unterstützen, um Arbeitsplätze in der Pandemiekrise zu erhalten. Finanziert werden können neben Kurzarbeitsprogrammen und ähnlichen Maßnahmen der Mitgliedstaaten auch einige zusätzliche Gesundheitsmaßnahmen am Arbeitsplatz. Mit Hilfe von SURE will die Europäische Union sicherstellen, dass Arbeitnehmer und Selbständige weiterhin ein angemessenes Einkommen erhalten und die Unternehmen ihre Mitarbeiter behalten können.

Im Rahmen des »SURE«-Instruments kann allen Mitgliedstaaten finanzielle Unterstützung in Höhe von insgesamt bis zu 100 Mrd. Euro gewährt werden. Mitgliedstaaten, die keinen förmlichen Antrag gestellt haben, können dies weiterhin tun.

Europäischer Forschungsraum

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Der neue Europäische Forschungsraum

(ED) Die Europäische Kommission hat am 30. September 2020 den neuen Europäischen Forschungsraum (EFR) vorgestellt.

Sie möchte damit den einheitlichen Markt für Forschung und Innovation weiter ausbauen und zur Stärkung der Bewegungsfreiheit der Forschenden, der Wissenschaft und der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie beitragen.

Die Europäische Kommission wird vereinfachte Fördermöglichkeiten für Kooperationen schaffen, die Karrierebedingungen für Forschende verbessern und hochmoderne Forschungsinfrastrukturen unterstützen. Die Mitgliedsstaaten und Europäischen Institutionen sowie Programme sollen gleichermaßen an der Gestaltung des Europäischen Forschungsraumes beteiligt sein und Synergien zwischen EU-Programmen besser genutzt werden. Die thematischen Schlüsselbereiche sind hier z. B. Künstliche Intelligenz und Datennutzung, Mikroelektronik, Quantencomputer, 5G, Batterieforschung, erneuerbare Energien, Wasserstoff sowie emissionsfreie und intelligente Mobilität. Die sog. ERA Roadmap zeichnet die Zeitschiene zur Umsetzung der einzelnen Programmteile und Initiativen nach, die zur Erreichung der folgenden vier großen strategischen Zielsetzungen beitragen: Priorisierung von Investitionen und Reformen, Verbesserung des Zugangs zu Spitzenleistungen, Übertragung von F&I-Ergebnissen in die Wirtschaft und die Vertiefung des Europäischen Wirtschaftsraumes.

Eckpfeiler sind das neue Forschungsrahmenprogramm Horizont Europa mit seinen Missionen und Partnerschaften, der Europäische Innovationsrat (EIC) sowie die Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KICs) des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT). Weniger leistungsfähige Mitgliedstaaten sollen unter anderem durch die Erweiterung der Beteiligung und Stärkung des Europäischen Forschungsraumes (Widening Partecipation and Strengthening the ERA) gestärkt werden.

In einem unverbindlichen Pakt für Forschung und Innovation sollen sich ab der ersten Jahreshälfte 2021 die Mitgliedstaaten auf gemeinsame Prinzipien und politische Strategien im Europäischen Forschungsraum einigen und diese durch einen regelmäßigen Austausch festigen und umsetzen. Die Fortschritte sollen dann auf dem jährlichen ERA Scoreboard transparent angezeigt werden.

Erfolgreiche Initiativen wie z. B. die Europäischen Forschungsinfrastrukturen (ESFRI) und die Europäischen Hochschulen sollen weitergeführt und neue Instrumente, wie die »ERAHubs« oder »ERA4You« eingeführt werden.

UN-Biodiversitätsgipfel

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Europa engagiert sich für mehr Biodiversitätsschutz

(HJG) Beim Biodiversitätsgipfel der Vereinten Nationen in New York hat die Europäische Union in der letzten Woche ihre Verpflichtung verkündet, den Verlust der Artenvielfalt aufzuhalten. Ziel ist es, das weltweite Engagement für die Natur zu intensivieren und die UN-Konferenz im Jahr 2021 vorzubereiten, auf der eine Einigung auf ein neues globales Rahmenwerk für die biologische Vielfalt erreicht werden soll.

Vor dem Gipfel hatte Kommissionspräsidentin von der Leyen gemeinsam mit 70 weiteren Staats- und Regierungschefs den »Leaders‘ Pledge for Nature« unterzeichnet. Deutschland hat angekündigt, seine jährlichen Investitionen in Höhe von 500 Mio. Euro zum Schutz der biologischen Vielfalt in Ländern mit niedrigem und mittlerem Budget zu erhöhen. Auch das Vereinigte Königreich kündigte an, seine Ausgaben im Rahmen der angestrebten Verdoppelung der internationalen Klimafinanzierung deutlich zu erhöhen. Norwegen versprach, eine Koalition gegen die Abholzung der Tropenwälder ins Leben zu rufen. Frankreich und Costa Rica führen den Vorsitz einer »Koalition der Ambitionen für Natur und Mensch«, an der rund dreißig Länder beteiligt sein werden.

Europäische Staatsanwaltschaft und Lage der Rechtsstaatlichkeit

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Europäische Staatsanwälte vereidigt

(KS) Nach der bereits im Oktober des letzten Jahres erfolgten Ernennung der Rumänin Laura Kövesi als europäische Generalstaatsanwältin und der am 27. Juli 2020 erfolgten Auswahl und Ernennung der europäischen Staatsanwälte durch den Rat der Europäischen Union haben diese nunmehr am 28. September 2020 im Rahmen einer feierlichen Sitzung aus Anlass der offiziellen Aufnahme der Tätigkeit der Europäischen Staatsanwaltschaft ihren Amtseid vor dem Europäischen Gerichtshof abgelegt.

Für Deutschland wurde der Leitende Oberstaatsanwalt der Rostocker Staatsanwaltschaft, Andrés Ritter, ernannt.

Die Europäische Staatsanwaltschaft wird als erste supranationale Staatsanwaltschaft unabhängig Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union verfolgen. Derzeit beteiligen sich 22 Mitgliedstaaten.

(Quelle: Pressemitteilung des Europäischen Gerichtshofes)

Europäische Kommission legt ersten Rechtsstaatsbericht vor

(KS) Die Europäische Kommission hat am 30. September 2020 ihren ersten jährlichen Rechtsstaatsbericht vorgelegt. Der Bericht analysiert in jeweiligen Länderkapiteln die Lage der Rechtsstaatlichkeit in allen 27 Mitgliedstaaten, wobei vier Themenbereiche beleuchtet werden: die Justizsysteme, die Korruptionsbekämpfung, Medienpluralismus und -freiheit sowie sonstige institutionelle Aspekte im Zusammenhang mit der Gewaltenteilung.

Insbesondere in Ungarn und Polen zeigten sich demnach hinsichtlich einer Gefährdung der Unabhängigkeit der Justiz Bedenken. Daneben stehen jedoch auch weitere Mitgliedstaaten, wie Bulgarien, Rumänien, Kroatien und die Slowakei diesbezüglich sowie, neben weiteren Staaten, auch im Bereich der Korruptionsbekämpfung in der Kritik. Auch im Rahmen der Medienfreiheit zeigt sich Grund zur Besorgnis, wobei insbesondere in Ungarn hinsichtlich einer politischen Einflussnahme auf die Medien ernsthafte Bedenken bestehen. Beunruhigend sind diesbezüglich auch erfolgte Drohungen gegen Journalisten in Bulgarien, Kroatien, Ungarn, Slowenien und Spanien, wobei auch in Deutschland eine zunehmende Anzahl von Angriffen auf Journalisten festgestellt wird.

In Bezug auf Deutschland zieht der Bericht dennoch insgesamt eine positive Bilanz. Kritik ergibt sich bezogen auf das gegenüber der Staatsanwaltschaft bestehende Weisungsrecht der Justizminister von Bund und Ländern, wobei die Europäische Kommission diesbezüglich davon ausgeht, dass aufgrund rechtlich verankerter Garantien sowie entsprechender Erklärungen der Beteiligten hinsichtlich einer sehr restriktiven Anwendung, wie dies beispielsweise auch im sächsischen Koalitionsvertrag erklärt wird, das Risiko eines Missbrauchs des Weisungsrechts gemindert erscheint.

Der Bericht ist Teil eines neuen Rechtsstaatsmechanismus und soll jährlich zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit und zur Vorbeugung der Entstehung bzw. Verschärfung von Problemen vorgelegt werden. Er soll zudem als Grundlage für einen umfassenden Dialog im Rat der Europäischen Union dienen, welcher noch im Oktober 2020 beginnen soll. Die Vorlage des Berichtes erfolgt zudem im zeitlichen Zusammenhang mit den derzeit geführten Verhandlungen über die Einführung eines Mechanismus zur Verknüpfung der Einhaltung Rechtstaatlicher Grundsätze und der Vergabe von EU-Geldern, welchen insbesondere Polen und Ungarn bisher ablehnen.

(Quelle: Pressemitteilung der Europäischen Kommission)

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