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Newsletter vom 9. Juni 2021

Medientage Mitteldeutschland

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Kommissionsvizepräsidentin Jourová bei den Medientagen Mitteldeutschland in Leipzig

(AV) Kommissionsvizepräsidentin Věra Jourová hat sich am 2. Juni 2021 bei den Medientagen Mitteldeutschland in Leipzig für eine Stärkung des Mediensektors in der Europäischen Union ausgesprochen. »Medienfreiheit und Pluralismus sind Grundwerte der Europäischen Union, sie sind das Herzstück der Demokratie, aber sie sind zunehmend bedroht. In Deutschland wächst die Sorge um die Sicherheit von Journalisten, besonders dann, wenn sie über Proteste berichten«, so Jourová. »Ich bin entschlossen, den Pluralismus, die Freiheit und die Unabhängigkeit der Medien in der EU zu stärken, auch durch ein mögliches legislatives Instrument, ein Medienfreiheitsgesetz.« Ein solcher »Media Freedom Act« werde ein nächster regulatorischer Schritt zur Stärkung des EU-Medienrahmens sein, so die Kommissionsvizepräsidentin.

Die Europäische Kommission habe mit dem Europäischen Aktionsplan für Demokratie und dem Aktionsplan für Medien und audiovisuelle Medien bereits zwei wichtige Säulen aufgebaut, um die wesentliche Rolle anzuerkennen, die Medien für die Demokratie spielen. Eng damit verbunden seien die neuen Gesetze über digitale Dienste und digitale Märkte. Sie befassen sich mit der mächtigen Rolle von Online-Plattformen, die unabhängige Medien in vielerlei Hinsicht benachteiligen.

»Die Realität ist allerdings, dass unsere derzeitigen Instrumente auf EU-Ebene nicht ausreichen, um gegen Angriffe auf unabhängige Medien vorzugehen«, so Jourová. »Der Mediensektor hat seine eigenen Besonderheiten und er kann nicht wie andere Unternehmen behandelt werden. Der Mediensektor, und vielleicht noch mehr die öffentlich-rechtlichen Medien, müssen im Dienste aller Bürgerinnen und Bürger stehen und nicht nur einer Partei.«

Ausgangspunkt für eine Stärkung des Mediensektors werde deshalb die überarbeitete Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste sein. Dabei gehe es insbesondere um die Standards, die für die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden gesetzt werden. »Mit diesem neuen Instrument wollen wir einen Mechanismus vorschlagen, um die Transparenz, Unabhängigkeit und Rechenschaftspflicht in Bezug auf Maßnahmen zu erhöhen, die die Kontrolle und redaktionelle Unabhängigkeit der Medien und den Medienpluralismus betreffen.«

Dabei werde die Europäische Kommission auch alle relevanten Interessengruppen anhören, um das richtige Instrument zur Sicherung des Medienpluralismus und der Medienfreiheit zu entwickeln.

Zum Schutz von Journalistinnen und Journalisten bereite die Europäische Kommission außerdem eine Empfehlung für die Mitgliedstaaten vor. »Wir müssen uns um die Einrichtung von Hotlines kümmern, die Journalisten mit rechtlicher und praktischer Unterstützung zur Seite stehen, auch wenn es um Cybersicherheit, Ausbildung und Sensibilisierung der Strafverfolgungsbehörden geht. Und wir werden weiterhin Pilotprojekte finanzieren, die Journalisten Rechtshilfe und Schutzräume bieten«, so Jourová.

Jourová schloss ihre Rede mit einem Zitat des deutschen Journalisten Carl von Ossietzky: »Wo eine diktatorische Herrschaft verwehren will, dass Ideen ausgesprochen, geformt, niedergeschrieben, verbreitet werden, da gibt es bald Verwesung, Friedhofsgeruch.« Die Kommissionsvizepräsidentin verwies dabei auf die jüngsten Ereignisse: »Im Jahr 2021 wurden wir Zeuge der Entführung eines Flugzeugs durch weißrussische Behörden, um einen Journalisten, Raman Pratassewitsch, an der Äußerung seiner Ideen zu hindern. Dies zeigt, wie weit eine Diktatur auch heute noch gehen kann, um eine kritische Stimme zum Schweigen zu bringen. Dies sollte ein Weckruf für die Europäische Union sein, ihre Werte zu verteidigen, innerhalb und außerhalb ihrer Grenzen.«

Die Medientage Mitteldeutschland finden jährlich im sächsischen Leipzig statt.

Online-Terrorismus

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Neue Regeln in Kraft: Terroristische Inhalte müssen binnen einer Stunde aus dem Netz entfernt werden

(AV) Terroristische Inhalte müssen ab 2022 innerhalb von einer Stunde nach einer Entfernungsanordnung der nationalen Behörden aus dem Web entfernt werden. Entsprechende EU-Vorschriften sind am 6. Juni 2021 beschlossen worden. Die Mitgliedstaaten und Online-Plattformen haben nun ein Jahr Zeit, ihre Prozesse anzupassen. Die Verordnung gilt ab dem 7. Juni 2022. Die neuen Vorschriften basieren auf acht Eckpunkten:

  • Die Ein-Stunden-Regel: Der größte Schaden durch terroristische Inhalte entsteht in den ersten Stunden nach ihrem Erscheinen. Die neuen Vorschriften verpflichten Online-Plattformen, die Verbreitung solcher Inhalte so früh wie möglich zu stoppen.
  • Grenzüberschreitend geltende Entfernungsanordnungen in der Europäischen Union: Entfernungsanordnungen können von jedem Mitgliedstaat an jede in der Europäischen Union niedergelassene Online-Plattform gerichtet werden.
  • Definition terroristischer Inhalte im Einklang mit der geltenden Anti-Terror-Richtlinie. Ausgenommen sind Inhalte, die zu Bildungszwecken, zu journalistischen oder künstlerischen Zwecken oder zu Forschungszwecken verbreitet werden. Diese Ausnahme gilt auch, wenn Inhalte zur Sensibilisierung gegen terroristische Aktivitäten verbreitet werden.
  • Beschwerdemechanismen, damit irrtümlich entfernte Inhalte möglichst schnell wiederhergestellt werden können.
  • Verstärkte Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden und Europol, damit Entfernungsanordnungen besser nachverfolgt werden können.
  • Verpflichtungen für Diensteanbieter, proaktiv gegen den Missbrauch ihrer Dienste für die Verbreitung terroristischer Online-Inhalte vorzugehen.
  • Transparenz und Rechenschaftspflicht durch jährliche Transparenzberichte.
  • Möglichkeiten für die Mitgliedstaaten, Verstöße zu ahnden und das Strafmaß festzulegen, wobei Art und Größe der Plattform berücksichtigt werden sollen, damit die Strafen verhältnismäßig sind und kleine, mittlere und Kleinstunternehmen nicht übermäßig belastet oder abgestraft werden.

Die Bekämpfung von Terrorismus, organisierter Kriminalität und Cyberkriminalität gehört zu den Prioritäten der Europäischen Kommission. Im Juli 2020 stellte sie die EU-Strategie für die Sicherheitsunion für den Zeitraum 2020 bis 2025 vor und verpflichtete sich, den Fokus vor allem auf Bereiche zu legen, in denen die Europäische Union den Mitgliedstaaten Hilfe leisten kann, um die Sicherheit aller Menschen in Europa zu erhöhen. Die Agenda für die Terrorismusbekämpfung baut auf den Maßnahmen auf, die bereits ergriffen wurden, um Terroristen handlungsunfähig zu machen und die Abwehrfähigkeit gegen Angriffe zu stärken.

Kultur- und Kreativbranche

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Darlehen für Kultur- und Kreativbranche garantiert

(ED) Der Europäische Investmentfonds hat der Triodos Bank ein Portfolio von bis zu 200 Mio. Euro garantiert. Sie kann damit im Rahmen des EU-Programms für den Kultur- und Kreativsektor in den nächsten zwei Jahren Darlehen an kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) in Deutschland, Belgien, Spanien und den Niederlanden vergeben, die in den Bereichen Theater, Musikfestivals, Kunstschulen sowie Film- und Medienproduktion aktiv sind. Rund 250 kleine und mittlere Unternehmen können so unterstützt werden.

Unternehmen, die an einer Finanzierung interessiert sind, können sich für weitere Informationen mit der Triodos-Bank in Verbindung setzen.

Die Vereinbarung zwischen der Triodos Bank und dem Europäischen Investmentfonds wird vom Europäischen Fonds für strategische Investitionen im Rahmen der EU-Garantiefazilität für den Kultur- und Kreativsektor unterstützt. Sie soll den kleineren, durch die Corona-Pandemie stark angeschlagenen, Kultur- und Kreativunternehmen Zugang zu Finanzierungen ermöglichen, um so einen Weg aus der Krise zu finden und nachhaltig wachsen zu können.

Der Europäische Investmentfonds unterstützt als Teil der Europäischen Banken Gruppe europäische kleine und mittlere Unternehmen und entwickelt z. B. Mikrofinanzierungsinstrumente für bestimmte Marktsegmente. Er fördert ebenfalls die Ziele der Europäischen Union zur Unterstützung von Forschung und Innovation, Entwicklung und Wachstum sowie Unternehmertum und Beschäftigung. Der Europäische Investmentfonds verwaltet auch die Garantiefazilität für den Kultur- und Kreativsektor, die 2016 im Rahmen von Kreatives Europa gestartet wurde und KMU-Projekten zugutekommt, die ansonsten keine erschwingliche Fremdfinanzierung erhalten würden.

Die Triodos Bank ist auf Nachhaltigkeit spezialisiert und will in der Global Alliance for Banking on Values, einem Zusammenschluss aus 60 nachhaltigen Banken, den Einfluss von nachhaltigem Banking auf die Realwirtschaft weltweit ausbauen. Sie agiert in den Niederlanden, Belgien, Spanien, Großbritannien und Deutschland.

(Quelle: Europäische Kommission)

Luftqualität, CO2-Emissionen, Wasserqualität

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Schlechte Luft in deutschen Städten

(MS) Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 3. Juni 2021 festgestellt, dass Deutschland gegen die Richtlinie über Luftqualität verstoßen hat. Der Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) wurde in 28 Gebieten und Ballungsräumen von 2010 bis 2016 systematisch und anhaltend überschritten. Von den betroffenen Gebieten befindet sich allerdings keines in Sachsen. Das Gericht urteilte, dass Deutschland zudem keine geeigneten Maßnahmen ergriffen hat, um in allen Gebieten die Einhaltung der Grenzwerte für NO2 zu gewährleisten. Die Europäische Kommission hatte bereits im Herbst 2018 Deutschland vor dem EuGH verklagt. Seitdem ist die Luftqualität in deutschen Städten besser geworden, was aber auch an den coronabedingten Einschränkungen lag. Die Bundesregierung ist nun aufgefordert, die Luftqualität in den Städten zu verbessern. Nach Angaben der EU-Umweltagentur sterben jährlich bis zu 400.000 Menschen vorzeitig an den Folgen von Luftverschmutzung.

CO2-Emissionen durch Fahrzeuge steigen

(MS) Die Europäische Umweltagentur (EUA) hat neue Daten zu CO2-Emissionen für PKWs veröffentlicht. Nach einem stetigen Rückgang bis 2016, sind die durchschnittlichen CO2-Emissionen der neu zugelassenen Pkws zwischen 2017 und 2019 gestiegen. Ein wesentlicher Grund dafür ist, dass mehr schwere SUV zugelassen worden sind. Elektrofahrzeuge machten 2019 bereits 3,5 Prozent der Pkw-Neuzulassungen aus. Im Jahr 2019 erreichten die durchschnittlichen CO2-Emissionen aller Neuwagen 122,3 g CO2/km. Dies liegt zwar unter dem für den Zeitraum 2015-2019 festgelegten flottenweiten EU-Ziel von 130 g CO2/km, aber deutlich über dem für 2021 angestrebten Ziel von 95 g CO2/km. Die meisten Automobilhersteller haben ihre individuellen CO2-Emissionsziele für ihre Fahrzeugflotten im Jahr 2019 allerdings erreicht.

Ähnliche Ergebnisse gibt es auch für die leichten Transportfahrzeuge. Der EUA-Indikator »CO2-Leistung neuer Transporter in Europa« zeigt ebenfalls einen Trend zu relativ stabilen oder leicht steigenden Emissionen. Im Jahr 2019 lagen die durchschnittlichen Emissionen neuer Transporter bei 158,0 g CO2/km und damit etwa 7 Prozent über dem Zielwert für 2020 von 147 g CO2/km. Der Anteil von Elektro-Transportern an den Neuzulassungen hat sich von 2018 (0,8 Prozent) auf 2019 (1,4 Prozent) fast verdoppelt, aber die überwiegende Mehrheit (94 Prozent) der neuen Transporter fuhr immer noch mit Diesel.

Insgesamt machen die Verkehrsemissionen immer noch etwa ein Viertel der gesamten Treibhausgasemissionen der Europäischen Union aus. Der europäische Grüne Deal fordert eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen des Verkehrs um 90 Prozent im Vergleich zu 1990.

Beste Wasserqualität zum Baden in Sachsen

(MS) In Europa hat die Badesaison begonnen. Passend dazu hat die Europäische Umweltagentur (EUA) den Jahresbericht über Badegewässer veröffentlicht. Die Ergebnisse können sich sehen lassen: Beinahe 83 Prozent der Badegewässer in Europa erfüllen die strengsten Anforderungen der Europäischen Union für die Wasserqualität. Es wurden 22.276 Badestellen in den Mitgliedstaaten und einigen Nachbarländern überwacht. In Sachsen wurden 32 Badestellen geprüft, die alle eine ausgezeichnete Wasserqualität haben. Der Anteil der Badestellen mit „ausgezeichneter“ Wasserqualität hat sich in den letzten Jahren bei rund 85 Prozent stabilisiert. Leider waren aber auch fast 300 Badegewässer (das entspricht 1,3 Prozent) in Europa von mangelhafter Qualität.

Die Europäische Umweltagentur hat zudem eine aktualisierte interaktive Karte veröffentlicht, auf der die Ergebnisse für die einzelnen Badegebiete ersichtlich sind. Darin kann gezielt nach Badestellen in ganz Europa gesucht werden. Wer gerne badet, sollte also zuerst einen Blick darauf werfen. Für Deutschland liegt zudem ein Länderbericht vor, im dem detailliertere Informationen verfügbar sind. Als Teil des Null-Schadstoff-Aktionsplans hat die Europäische Kommission vor kurzem eine Überprüfung der Badegewässerrichtlinie eingeleitet. Ziel ist es, die öffentliche Gesundheit zu schützen und die Wasserqualität zu verbessern.

Horizont Europa

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Horizont Europa: Online-Informationstage

(ED) Vom 28. Juni bis 9. Juli 2021 finden die ersten Online-Informationstage zu Horizont Europa statt, dem neuen EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation.

Potenzielle Antragstellende und interessierte Akteur/innen aus dem Bereich der europäischen Forschung und Innovation erhalten Informationen zu den Förderlinien und -instrumenten des Programms sowie zu seinen ersten Ausschreibungen und Arbeitsprogrammen. Es wird außerdem möglich sein, den Mitarbeiter/innen der Europäischen Kommission Fragen zum Programm zu stellen. Die Informationstage gliedern sich in die einzelnen thematischen Cluster, Maßnahmen zu Förderung der Exzellenz sowie Infrastrukturen und die Gestaltung des Europäischen Forschungsraumes.

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich und weitere Informationen gibt es auf den Internetseiten der Europäischen Kommission.

Standardvertragsklauseln für Datentransfers, Europäische Staatsanwaltschaft

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Europäische Kommission nimmt Standardvertragsklauseln für Datentransfers an

(KS) Die Europäische Kommission hat am 4. Juni 2021 neue Standardvertragsklauseln für die europaweite sowie internationale Übertragung von Daten angenommen. Die Aktualisierung der Klauseln berücksichtigt dabei insbesondere neue nach der Datenschutz-Grundverordnung geltende Vorgaben sowie die sich aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zum bisherigen Rahmen für Datentransfers zwischen der Europäischen Union und den USA, dem sogenannten Datenschutzschild, ergebenen Anforderungen, wonach das Schild personenbezogene Daten von EU-Nutzern und -innen im Hinblick auf die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung nicht ausreichend schütze, die Verwendung von Standardvertragsklauseln zur Erleichterung von Übertragungen jedoch zulässig sei, solange das Datenschutzniveau des Empfängerlandes dem der Europäischen Union entspreche.

Die neuen Standardvertragsklauseln sollen die Datenübermittlung für Datenübertragungen aus der Europäischen Union in Drittländer erleichtern, wobei diese sich auf die zwischen für die Verarbeitung Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern/Auftragsverarbeiterinnen mit Sitz in der Europäischen Union und in einer weiteren Klausel auf die Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländern beziehen.

Die neuen Instrumente sollen somit europäischen Unternehmen mehr Rechtssicherheit bieten und vor allem kleine und mittlere Unternehmen dabei unterstützen die Anforderungen an eine sichere Datenübermittlung zu erfüllen. Auch stellen diese, so die Europäische Kommission weiter, ebenfalls den ausreichenden Schutz der Daten der Bürgerinnen und Bürger sicher.

Die Klauseln berücksichtigten die gemeinsame Stellungnahme des Europäischen Datenschutzausschusses und des Europäischen Datenschutzbeauftragten, die Rückmeldungen der Interessenträger im Rahmen einer breit angelegten öffentlichen Konsultation sowie die Stellungnahme der Vertreterinnen und Vertreter der Mitgliedstaaten.

(Quelle: Europäische Kommission)

Europäische Staatsanwaltschaft nimmt ihre Arbeit auf

(KS) Wie die Europäische Kommission bereits am 26. Mai 2021 bestätigt hatte, hat die neue Europäische Staatsanwaltschaft am 1. Juni 2021 ihre operative Tätigkeit aufgenommen. Die auf Grundlage der Verordnung zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft aus Oktober 2017 eingerichtete Behörde ist somit zukünftig für die strafrechtlichen Ermittlungen von gegen den Haushalt der Europäischen Union gerichtete Straftaten und entsprechende Strafverfolgungsmaßnahmen zuständig. Konkret betrifft dies Untersuchungen und Strafverfolgungsmaßnahmen zu gegen die finanziellen Interessen der Europäischen Union gerichteten Betrugsdelikten und anderen Straftaten durch:

  • Betrug im Zusammenhang mit Ausgaben und Einnahmen,
  • betrügerische Handlungen im Zusammenhang mit Mehrwertsteuerabgaben, die mit zwei oder mehr Mitgliedstaaten verbunden sind und einen Gesamtschaden von mindestens 10 Mio. Euro verursachen,
  • Geldwäsche von Vermögen, das aus gegen den Haushalt der Europäischen Union gerichteten Betrugsdelikten stammt,
  • Bestechung, Bestechlichkeit und Veruntreuung zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union,
  • Mitwirkung in einer kriminellen Vereinigung, deren Handlungen sich vornehmlich auf die Begehung von Straftaten zum Nachteil des Haushalts der Europäischen Union konzentrieren.

Von der Zuständigkeit umfasst sind ebenfalls die Untersuchung und Verfolgung aller sonstigen widerrechtlichen Handlungen, die mit einer gegen den EU-Haushalt gerichteten Straftat untrennbar verbunden sind.

An der ersten unabhängigen, supranationalen Staatsanwaltschaft beteiligen sich derzeit 22 Mitgliedstaaten. Nicht dabei sind dagegen Polen, Ungarn, Schweden, Dänemark und Irland.

Die Strafverfolgungsbehörde mit Sitz in Luxemburg setzt sich unter der Leitung der Europäischen Generalstaatsanwältin Laura Codruța Kövesi, neben weiteren sonstigen Bediensteten, aus je einem europäischen Staatsanwalt oder einer europäischen Staatsanwältin je teilnehmendem Mitgliedstaat zusammen, die in Ständigen Kammern, welche aus jeweils drei Mitgliedern bestehen, die Verfahren anleiten und über Anklageerhebung oder Einstellung der jeweiligen Verfahren entscheiden. Die Ermittlungen werden von den bisher 88 ernannten Delegierten Europäischen Staatsanwältinnen und Staatsanwälten in den Mitgliedstaaten geführt. Derzeit wird davon ausgegangen, dass die Europäische Staatsanwaltschaft jährlich ca. 3.000 Fälle untersuchen wird.

Insgesamt 11 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sind in Deutschland eingesetzt.

(Quelle: Europäischen Kommission)

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