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Newsletter vom 13. Januar 2021

TUI-Beihilfen

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Europäische Kommission genehmigt deutsche TUI-Beihilfen

(CL) Die Europäische Kommission hat den geplanten Beitrag Deutschlands in Höhe von 1,25 Mrd. Euro zur Rekapitalisierung der in der Tourismusbranche tätigen TUI AG, der Muttergesellschaft der TUI Group, genehmigt. Obwohl Deutschland dem Unternehmen bereits im März und August 2020 Liquiditätshilfen gewährt hatte, hat sich die finanzielle Lage der TUI Group infolge der durch Reisebeschränkungen verursachten erheblich geringeren Nachfrage nach Reisen weiter verschlechtert. Um dem dadurch drohenden Insolvenzrisiko zu begegnen, hatte Deutschland auf der Grundlage des Befristeten Rahmens eine staatliche Rekapitalisierung der TUI AG mit bis zu 1,25 Mrd. Euro Ende November 2020 bei der Europäischen Kommission zur Genehmigung angemeldet.

Die nunmehr erfolgte Genehmigung basiert auf der Grundlage des von der Europäischen Kommission im März 2020 angenommenen Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von COVID-19. Dieser Rahmen ist in der Zwischenzeit vier Mal, zuletzt im Oktober 2020, angepasst worden, und gilt bis Ende Juni 2021. Solvenzprobleme können im Rahmen der Krise jedoch zeitverzögert auftreten, weshalb die Europäische Kommission den Geltungszeitraum ausschließlich für Rekapitalisierungsmaßnahmen in der Zwischenzeit bis Ende September 2021 verlängert hat.

Die Rekapitalisierung umfasst:

  • eine stille Beteiligung in Höhe von 420 Mio. Euro, die in Eigenkapital der TUI AG wandelbar ist,
  • eine nicht wandelbare stille Beteiligung von bis zu 680 Mio. Euro (400 Mio. Euro dieses Betrags werden nur bereitgestellt, wenn die geplanten Garantien im Umfang von 400 Mio. Euro nicht von den Ländern oder vom Bund gestellt werden) sowie
  • eine wandelbare Optionsanleihe mit einem Volumen von 150 Mio. Euro.

Weitere Informationen sind auf der Internetseite der Generaldirektion Wettbewerb unter der Fallnummer SA.59812 abrufbar.

Europas Innovatoren

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EIC und EIT: Engere Zusammenarbeit für Europas Innovatoren

(ED) Die Europäische Kommission hat am 8. Januar 2021 die Unterzeichnung einer Absichtserklärung zwischen dem Europäischen Innovationsrat (EIC) und dem Europäischen Innovations- und Technologieinstitut (EIT) bekannt gegeben, um ihre Zusammenarbeit zur Unterstützung der besten europäischen Unternehmer zu verstärken. Dadurch können Innovatoren, innovative kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups, Hochschuleinrichtungen und Forschungsorganisationen hochwertige Unterstützungsdienste erhalten, um Innovationen schneller und mit größerer Wirkung einzuführen und zu verbreiten.

Laut Mariya Gabriel, Kommissarin für Innovation, Forschung, Kultur, Bildung und Jugend, müsse Europa zusammenarbeiten, um im globalen Innovationswettbewerb bestehen zu können. Europas neue Innovationsinitiative – der Europäische Innovationsrat und das Europäische Innovations- und Technologieinstitut werden dazu beitragen, den doppelten Übergang zu einer grünen und digitalen Wirtschaft zu beschleunigen sowie Arbeitsplätze und Chancen für all die talentierten Innovatoren in ganz Europa zu schaffen.

Durch diese Vereinbarung soll beispielsweise der gegenseitige Zugang zu Beratungsdienstleistungen und Netzwerken sichergestellt sowie die Kräfte gebündelt werden, um die Unterstützung für hochinnovative Start-ups zu beschleunigen sowie die Bemühungen zur Unterstützung von Innovatorinnen und Innovatoren aus weniger vertretenen Regionen zu koordinieren. Der Europäische Innovationsrat und das Europäische Innovations- und Technologieinstitut wollen außerdem Daten und Erkenntnisse über die von ihnen unterstützten innovativen Start-ups sowie kleinen und mittleren Unternehmen austauschen, einschließlich der Messung der erzielten Wirkungen.

Die Vereinbarung folgt auf die Unterzeichnung einer Absichtserklärung zwischen dem Europäischen Innovationsrat und drei der Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KICs) des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts im September 2020 sowie auf eine Reihe von Pilotaktionen zwischen dem Europäischen Innovationsrat und vier der KICs des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts.

(Quelle: Europäische Kommission)

Betrugsbekämpfung, Fonds »Justiz, Rechte und Werte«

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Vorschriften zur Anpassung der Untersuchungen des OLAF an die EUStA angenommen

(KS) Das Europäische Parlament hat am 17. Dezember 2020 neue Vorschriften zur Stärkung der Rolle des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) angenommen und damit den Weg für eine reibungslose Zusammenarbeit mit der neuen Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) geebnet. Beide Einrichtungen werden sich zukünftig für den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union einsetzen, wobei sich die jeweiligen Rollen ergänzen werden: Die Europäische Staatsanwaltschaft, deren Mandat sich auf 22 der 27 Mitgliedstaaten erstreckt, wird sich ausschließlich auf Strafermittlung und Strafverfolgung konzentrieren, während OLAF zum einen weiterhin in der gesamten Europäischen Union tätig sein sowie eine größere Bandbreite an Bereichen abdecken wird. So werde die Tätigkeit der Agentur ebenfalls die Untersuchung nicht strafrechtlicher Fälle umfasse, die den finanziellen Interessen der Europäischen Union schaden, wie Maßnahmen, die zur Wiedereinziehung von auf betrügerische Weise erlangten Mitteln erforderlich sind sowie administrative Maßnahmen zum Schutz des Haushalts vor Betrug sowie schwere Verfehlungen in den europäischen Organen umfassen.

Die Europäische Staatsanwaltschaft wird voraussichtlich Anfang 2021 ihre Arbeit aufnehmen. Die nun überarbeitete sogenannte OLAF-Verordnung (Verordnung (EU, Euratom) Nr.883/2013) enthält Vorschriften zur Zusammenarbeit der Agentur mit den Staatsanwälten der Europäischen Staatsanwaltschaft. So sind neben einem umfangreichen Informationsaustausch wie beispielsweise die gegenseitige Meldung von entsprechenden für die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche relevanten Fällen, Festlegungen zu den einander ergänzenden Rollen der beiden Ämter und der Vermeidung von Doppeluntersuchungen vorgesehen.

Die angenommene Verordnung soll zudem durch eine Straffung der Vorschriften für Kontrollen und Überprüfungen vor Ort sowie dem Zugang zu Bankinformationen, einer verstärkten Rolle der Dienste zur Koordinierung der Betrugsbekämpfung in den Mitgliedstaaten (AFCOS) und Vorschriften zur Verbesserung im Anschluss an die Untersuchungen ergriffener Folgemaßnahmen, die Durchführung und Wirksamkeit eigener Untersuchungen des Amtes für Betrugsbekämpfung verbessern. Enthalten sind zudem stärkere Garantien für Personen, die von OLAF-Untersuchungen betroffen sind, beispielsweise die Einsetzung eines Beauftragten für die Kontrolle der Verfahrensgarantien und der Berechtigung des Zugangs des Betroffenen zum Abschlussbericht der Agentur.

Nachdem der Rat der Europäischen Union seinen Standpunkt zu den neuen Vorschriften bereits am 4. Dezember 2020 festgelegt hatte kann die überarbeitete Verordnung nun im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden. Sie tritt am 20. Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Die besonderen Bestimmungen über die Beziehungen zur Europäischen Staatsanwaltschaft gelten sodann ab dem Tag, an dem sie ihre Ermittlungs- und Strafverfolgungsaufgaben übernimmt.

(Quelle: Pressemitteilung der Europäischen Kommission)

Rat und Parlament einigen sich auf Programme des Fonds »Justiz, Rechte und Werte«

(KS) Neben einer erzielten vorläufigen Einigung zwischen dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament über das Programm für Rechte und Werte für den Zeitraum 2021-2027 am 18. Dezember 2020, haben sich beide Institutionen zudem bereits am Vortag ebenfalls über das Finanzprogramm zur Unterstützung des Justizbereichs einigen können. Beide Programme bilden zusammen den Fonds »Justiz, Rechte und Werte«.

Das Programm Rechte und Werte wird nach der erzielten Einigung über einen Gesamthaushalt von maximal 1,55 Mrd. Euro verfügen, welcher sich aus einem Budget von 641,7 Mio. Euro und zusätzlichen finanziellen Mittel in Höhe von maximal 912 Mio. Euro zusammensetzt. Umfasst sind vier spezifische Ziele:

  • Förderung der Gleichstellung und der Rechte, einschließlich der Gleichstellung der Geschlechter, der Antidiskriminierung und der Rechte von Kindern,
  • Förderung des Engagements und der Teilhabe der Bürger am demokratischen Leben der Europäischen Union und Sensibilisierung für die gemeinsame europäische Geschichte,
  • Bekämpfung von Gewalt, insbesondere gegen Kinder und Frauen,
  • Schutz und Förderung der Werte der Europäischen Union.

Für das neu eingeführte Ziel, die Werte der Europäischen Union zu schützen und zu fördern, werden 689,5 Mio. Euro bereitgestellt. Ein weiterer Betrag von 91,2 Mio. Euro soll dagegen nicht zugewiesen werden um auf etwaige neue Erfordernisse und künftige Herausforderungen reagieren zu können. Zu diesen Zwecken werde das Programm Organisationen der Zivilgesellschaft und andere Akteure, die auf lokaler, regionaler, nationaler und transnationaler Ebene tätig sind, unterstützen sowie Bürgerbeteiligung und demokratische Teilhabe fördern.

Mit dem Programm Justiz soll die Entwicklung eines europäischen Rechtsraums unterstützt werden, der auf Rechtsstaatlichkeit sowie gegenseitiger Anerkennung und Vertrauen beruht. Hier umfasst sein soll insbesondere die Erleichterung des Zugangs zur Justiz, die Förderung der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen sowie die Steigerung der Effizienz der nationalen Justizsysteme.

Das Programm, welches der Einigung zufolge mit einem Budget von 305 Mio. Euro ausgestattet werden soll, verfolgt vier spezifische Ziele:

  • Erleichterung und Unterstützung der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen sowie Förderung der rechtsstaatlichen Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz,
  • Unterstützung und Förderung der Aus- und Fortbildung von Richtern sowie Staatsanwälten im Hinblick auf die Förderung einer gemeinsamen Rechts-, Justiz- und Rechtsstaatlichkeitskultur,
  • Erleichterung des effektiven und diskriminierungsfreien Zugangs zur Justiz für alle, auch auf elektronischem Wege (E-Justiz) und
  • Unterstützung der Rechte von Verbrechensopfern sowie der Verfahrensrechte von Verdächtigen und Beschuldigten.

Weitere verbleibende  Mittel (10 Prozent) sollen nach Bedarf für die Förderung der Rechtsstaatlichkeit verwendet werden.

Die im Rahmen des Programms finanzierten Aktivitäten sollen sich an Angehörige der Justiz und andere Angehörige der Rechtsberufe sowie an Organisationen der Zivilgesellschaft wenden. Bei der Durchführung des Programms werde zudem besonderes Augenmerk auf die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter, der Rechte des Kindes, des Opferschutzes sowie der effektiven Anwendung des Grundsatzes der Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung gelegt.

Die Einigungen müssen noch vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union förmlich gebilligt werden, wobei die entsprechenden Schritte hierzu zeitnah Anfang dieses Jahres erfolgen sollen.

(Quelle: Europäisches Parlament)

Biologische Vielfalt

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Konsultation zu den EU-Zielen zur biologischen Vielfalt

(MS) Die Europäische Kommission hat am 11. Januar 2021 eine öffentliche Konsultation für die Wiederherstellung der Natur und Artenvielfalt gestartet. Die Konsultation betrifft drei unterschiedliche EU-Initiativen zur Biodiversität: Die Bewertung der EU-Biodiversitätsstrategie 2020 (2011–2020), die Überprüfung der EU-Verordnung über invasive gebietsfremde Arten und die Erarbeitung rechtsverbindlicher EU-Ziele für die Wiederherstellung der Natur. An dieser Konsultation können alle interessierten öffentlichen oder privaten Einrichtungen oder Personen teilnehmen. Von besonderem Interesse sind Beiträge von Einrichtungen und Personen, die mit der Bewirtschaftung, der Wiederherstellung oder dem Schutz der Biodiversität befasst oder die von den unterschiedlichen Aspekten der EU-Biodiversitätspolitik betroffen sind. Die Ergebnisse der Konsultation werden in eine Folgenabschätzung einfließen, die die Europäische Kommission erarbeiten wird. Die Folgenabschätzung soll dazu beitragen, die ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Initiative für die Wiederherstellung der Natur zu bewerten. Bis zum 5. April 2021 kann der Fragebogen beantwortet werden.

(Quelle: Europäische Kommission)

Kreatives Europa

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CULT-Ausschuss des Parlaments gibt grünes Licht für Kreatives Europa

(ED) Der Ausschuss für Kultur und Bildung des Europäischen Parlaments (CULT) hat am 11. Januar 2021 die vorläufigen Vereinbarungen mit dem Rat der Europäischen Union über die Programme Kreatives Europa, Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps für die Jahre 2021-2027 bestätigt.

Für Kreatives Europa war es den Abgeordneten während der Trilogverhandlungen im Dezember 2020 gelungen, die Unterstützung für den Kultur- und Kreativsektor um 36 Prozent zu erhöhen, die Bedeutung der Gleichstellung der Geschlechter zu erhöhen und einen europäischen Mehrwert in den Projekten zu fordern.

Somit stehen im neuen Kreativen Europa ca. 2,2 Mrd. Euro zur Verfügung, um Vorhaben in den Teilbereichen CULTURAL und MEDIA sowie den sektorenübergreifenden Bereich zu fördern.

Auch die vorläufige Vereinbarung für das Förderprogramm Erasmus+ wurde einstimmig angenommen. Insgesamt stehen nun im neuen Erasmus+ 26 Mrd. Euro zur Verfügung, um in den kommenden sieben Jahren (Weiter-)Bildungs-, Trainings- und weitere Aktivitäten zu fördern. So unter anderem die Zentren für Berufliche Exzellenz, das Programm DiscoverEU und die Europäischen Universitäten. Der Europäische Solidaritätscorps zur Unterstützung der Freiwilligenarbeit wurde ebenfalls bestätigt.

Alle drei Programmverordnungen werden in einem vorgezogenen Verfahren in zweiter Lesung verabschiedet. Nach der formellen ersten Lesung durch den Rat der Europäischen Union (nach sprachlicher Überprüfung und Übersetzungen in alle EU-Sprachen) muss das Europäische Parlament den Text noch als Gesetz verabschieden.

(Quelle: Europäische Kommission/EACEA und Europäisches Parlament)

Europäisches Jahr der Schiene

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2021 ist das Europäische Jahr der Schiene

(CL) Am 1. Januar 2021 hat das Europäische Jahr der Schiene begonnen. Mit zahlreichen Aktionen in der gesamten Europäischen Union soll die Nutzung des Schienenverkehrs durch Privatpersonen und Unternehmen das ganze Jahr über gefördert und damit ein Beitrag zum Ziel des europäischen Grünen Deals – Klimaneutralität bis 2050 – geleistet werden.

Im Mittelpunkt der Veranstaltungen sollen die Vorteile des Schienenverkehrs als nachhaltiges, intelligentes und sicheres Verkehrsmittel stehen. Die aktuellen Zahlen im Personen- und Güterverkehr zeigen, dass sich die Anstrengungen im Verlauf des Jahrs der Schiene lohnen könnten: Nur etwa 7 Prozent der Fahrgäste und 11 Prozent der Güter werden per Bahn befördert.

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