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Newsletter vom 26. Februar 2020

Künstliche Intelligenz

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Europäische Union startet Umfrage zu Nutzen und Risiken von Künstlicher Intelligenz

Teilnahme ist möglich bis zum 19. Mai 2020

(KA) Die Künstliche Intelligenz (KI) kommt. Und sie wird in Zukunft erheblichen Einfluss auf verschiedenste Lebensbereiche haben. So viel scheint sicher.

Nur wie sie zur Anwendung kommt, wie man sie in Europa durch Regeln einhegen kann und soll, ob sie z. B. nur bei der Suche nach neuen wirksamen Antibiotika hilft oder auch bei der Durchsetzung politischer Positionen oder gar bei der Anwendung von Gewalt: Das ist noch nicht klar. Und hierzu wird in Europa gerade nach Positionen gesucht.

Die Frage ist, welche Anforderungen für KI-Technologien gelten sollen, die ein hohes Missbrauchsrisiko mit sich bringen und zu einer Aushöhlung von Grundrechten führen könnten. Zu den Bereichen, in denen dies vorstellbar erscheint, gehören z. B. das Gesundheitswesen, die Polizei und die Justiz. Hierzu schlägt die Europäische Kommission vor, dass sich als kritisch zu bewertende Technologien der Künstlichen Intelligenz an strenge Regeln halten müssen, z. B. Konformitätsprüfungen und Kontrollen. Ein weiterer Bereich, in dem sich die Europäische Kommission um eine bessere Überwachung bemühen will, ist die Verwendung potenziell verzerrter Datensätze, die sich (als Basis von KI) negativ auf demographische Minderheiten auswirken können.

Sollten bestimmte Technologien die an sie gerichteten Anforderungen nicht erfüllen können, könnten Sanktionen die Folge sein, so die Europäische Kommission. Risikoreiche Technologien sollten außerdem auch rückverfolgbar sein und »unter menschliche Kontrolle« gestellt werden, um sich nicht algorithmisch zu verselbständigen.

Die Europäische Kommission möchte ferner eine EU-weite Debatte über den Einsatz von Gesichtserkennungstechnologien starten. Es geht bei ihnen um die Frage, ob und inwieweit sie unter Berücksichtigung geltenden Datenschutzrechts erlaubt werden sollten.

Weniger heikle Anwendungsfälle sollen hingegen nicht übermäßig mit Regeln und Vorschriften befrachtet werden, denn Künstliche Intelligenz verspricht auch Wirtschaftswachstum und Lösungsbeiträge für die drängenden gesellschaftlichen Herausforderungen der Gegenwart und Zukunft. Die Europäische Kommission verfolgt das Ziel, Europa zu einem weltweit führenden Standort für vertrauenswürdige KI-Anwendungen zu machen.

Am 19. Februar 2020 hat sie zu diesem Komplex ein »Weißbuch«, das politische Optionen für die Entwicklung der Künstlichen Intelligenz enthält, sowie eine europäische Datenstrategie vorgelegt. In diesem Zusammenhang läuft jetzt eine öffentliche Befragung, an der jede Organisation und jede(r) EU-Bürger/Bürgerin teilnehmen kann. Angegeben werden kann z. B., ob man die Entwicklung der Künstlichen Intelligenz mehr oder weniger besorgniserregend findet, ob der existierende Rechtrahmen im Hinblick auf KI-Risiken ergänzt werden und was getan werden sollte, damit Europa in diesem Technologiebereich zukünftig eine Rolle spielt.

Auf der Grundlage der eingehenden Beiträge will die Europäische Kommission dann weitere Maßnahmen zur Entwicklung einer vertrauenswürdigen Künstlichen Intelligenz – einschließlich Anwendungen in den Bereichen »Internet der Dinge« und Robotik – und zur Unterstützung der europäischen Datenwirtschaft ergreifen.

Hintergrund: Im Jahr 2018 hat die Europäische Kommission erstmals eine KI-Strategie vorgelegt und sich mit den Mitgliedstaaten auf einen koordinierten Plan zur Entwicklung und Nutzung von künstlicher Intelligenz »made in Europe« geeinigt. Der jetzt vorgestellte Rahmen für Künstliche Intelligenz baut auch auf der Arbeit der hochrangigen Expertengruppe für Künstliche Intelligenz auf, die im April 2019 Ethik-Leitlinien für eine vertrauenswürdige Künstliche Intelligenz veröffentlichte.

(Quelle: Europäische Kommission)

Mehrjähriger Finanzrahmen

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Die Zeit für den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen ab 2021 wird langsam knapp

(JB) Der Sondergipfel der EU-Staats- und Regierungschefs am 20./21. Februar 2020 über den Mehrjährigen Finanzrahmen für die Jahre 2021 – 2027 (MFR) stand unter keinen guten Vorzeichen. Die von EU-Ratspräsident Charles Michel am 14. Februar 2020 vorgelegte Verhandlungsbox mit einem Gesamtvolumen von 1.094 Mrd. Euro (entspricht 1,074 Prozent des EU-Bruttonationaleinkommens) stieß bereits im Vorfeld des Gipfel bei Deutschland und vielen anderen Mitgliedstaaten auf Ablehnung. Zudem bestärkte die harte Haltung des Europäischen Parlaments (1,3 Prozent) die »Freunde der Kohäsion« in ihren Positionen. Nachdem dann auch der zweite Gipfeltag keine Annäherung brachte, brach am Freitagabend der EU-Ratspräsident den Gipfel ab. Michel ließ aber offen, wann darüber weiterverhandelt wird.

Der Gipfel begann schon mit Verspätung (erst um 17:00 Uhr) und in der Folge beriet Michel die ganze Nacht bis Freitagmorgen in Einzelgesprächen mit den 27 EU-Staaten. Erkennbare Fortschritte gab es jedoch nicht. Ein daraufhin erstelltes zweiseitiges Papier beinhaltete jedoch nur grobe Kompromisslinien und lag in seinem Gesamtvolumen mit 1,069 Prozent nur geringfügig unter dem Vorschlag von Michel (1,074 Prozent).

Zumindest aber enthielt der Vorschlag einige Zugeständnisse an alle Seiten. So sollten die Niederlande, Schweden, Dänemark und Österreich wie auch Deutschland ihre Rabatte behalten und der Anteil der Ausgaben für die Klimapolitik sollte auf 27 Prozent erhöht werden. Auch die Gemeinsame Agrarpolitik sollte zusätzlich mit 4,4 Mrd. Euro (2 Mrd. Euro für Direktzahlungen und 2,4 Mrd. Euro für die ländliche Entwicklung) ausgestattet werden. Andererseits hatte dies Kürzungen des Forschungs- und Innovationsprogramms »Horizont Europe«, des Weltraumprogramms der Europäischen Union sowie für die Rubriken Nachbarschaft und Entwicklung, internationale Zusammenarbeit und Verteidigung zur Folge.

Die wichtigsten Nettozahler wollten jedoch nicht mehr als 1,0 Prozent der EU-Wirtschaftsleistung ausgeben und besonders hart dabei zeigten sich die Niederlande, Schweden, Dänemark und Österreich – auch die »Sparsamen Vier« (Frugal Four) genannt. Aber auch die »Freunde der Kohäsion« waren mit den neuen Kompromisslinien überhaupt nicht zufrieden und forderten, wie das Europäische Parlament 1,3 Prozent. Ungeklärt blieb auch der nicht minder heikle Streitpunkt der Verknüpfung der Auszahlung von EU-Hilfen an die Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze in den Empfängerländern.

Das MFR-Verhandlungsteam des Europäischen Parlaments zeigte sich enttäuscht vom erfolglosen Ausgang des Gipfels und betonte, dass der künftige Finanzrahmen nicht auf eine kleinliche Rechnungsführung ohne jegliche politische Visionen verkürzt werden dürfe.

Selbst wenn sich die 27 Staaten in Kürze einig werden, ist das nur der erste Schritt. Denn es folgen dann die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament, das dem Finanzrahmen am Ende zustimmen muss. Für den derzeit laufenden Mehrjährigen Finanzrahmen 2014 – 2020 dauerten die Verhandlungen rund acht Monate und der nächste reguläre Gipfel findet erst am 26./27. März 2020 statt.

Coronavirus

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Europäische Union stellt 232 Millionen Euro im Kampf gegen Coronavirus bereit

(GH) Die Europäische Kommission rief am 24. Februar 2020 die Mitgliedstaaten zu koordiniertem und verhältnismäßigem Handeln auf, um die Verbreitung des Coronavirus COVID-19 einzudämmen. EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen sagte dazu, dass die Zahl der Fälle weiter steigt und daher die öffentliche Gesundheit oberste Priorität hat. Die Europäische Kommission stellte daher ein neues Finanzpaket von über 232 Mio. Euro zur Verfügung, um den Mitgliedstaaten zu helfen und die internationale Gemeinschaft in der Bekämpfung des Virus zu unterstützen. Außerdem fand am 25. Februar 2020 eine gemeinsame Expertenmission des Europäischen Zentrums für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ECDC) und der Weltgesundheitsorganisation in Italien statt.

Nach Ansicht der Europäischen Kommission sollen die von den Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung und Begrenzung der weiteren Verbreitung von COVID-19 in erster Linie auf Risikobewertungen und wissenschaftlichen Gutachten beruhen, verhältnismäßig bleiben und mit anderen Mitgliedstaaten koordiniert werden. Dazu gebe es entsprechende Leitlinien des ECDC, wonach Grenzkontrollen nicht vorgesehen sind. Die Europäische Kommission sieht ihre Aufgabe vor allem darin, ihre Unterstützung für die Mitgliedstaaten im Rahmen der laufenden Arbeiten zur Bereitschafts-, Notfall- und Reaktionsplanung zu verstärken.

Die bereitgestellten EU-Fördermittel sollen dazu beitragen, die Krankheit zu erkennen und zu diagnostizieren, infizierte Menschen zu versorgen und eine weitere Übertragung in dieser kritischen Zeit zu verhindern. Das Hilfspaket betrifft die finanzielle Unterstützung der Weltgesundheitsorganisation (WHO), insbesondere für den globalen Vorsorge- und Bereitschaftsplan, die Länder in Subsahara-Afrika und die Forschung im Zusammenhang mit Diagnostik, Behandlung und Vorbeugung zu innovativen Arzneimitteln. Außerdem sind die Gelder auch für den Rücktransport von EU-Bürgern aus Wuhan, China an das Katastrophenschutzverfahren der Europäischen Union vorgesehen.

Weitere Informationen können auf der Internetseite der Europäischen Kommission abgerufen werden.

(Quelle: Europäische Kommission)

Ausschuss der Regionen

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Europäischer Ausschuss der Regionen startet in die 7. Mandatsperiode

(BG) In seiner konstituierenden Sitzung am 11. und 12. Februar 2020 wählten die Mitglieder des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR) zunächst den neuen Präsidenten und seinen Stellvertreter. Präsident und Erster Vizepräsident tauschen nach 2 ½ Jahren die Ämter. Per Akklamation wurden Apostolos Tzitzikostas, Gouverneur Zentralmazedoniens (EVP, Griechenland), zum Präsidenten und Vasco Ilídio Alves Cordeiro, Präsident der Regionalregierung der Azoren (SPE, Portugal), zum Ersten Vizepräsidenten gewählt.

Tzitzikostas stellte drei Hauptprioritäten für seine Amtszeit vor:

  • Die Europäische Union muss im Dienste ihrer Bürgerinnen und Bürger und ihrer Wohnorte – ihrer Dörfer, Städte und Regionen – stehen
  • Die derzeitigen tiefgreifenden Veränderungen der grünen, digitalen und demografischen Revolution müssen verstanden und es muss reagiert werden.
  • Die europäische Demokratie muss gestärkt, die Regionen und Städte müssen in den Mittelpunkt gestellt werden, damit Europa bürgernäher wird

Für die Arbeit mit der Verwaltung gab er die Losung aus: Mitglieder first!

Neben den Präsidenten wurden die Vorsitzenden der Fachkommissionen gewählt. Das sächsische Mitglied des AdR wird sich in der Fachkommission für Wirtschaftspolitik ECON engagieren, deren Vorsitzender Michael Murphy (EVP, Irland) ist sowie in der Fachkommission Umwelt, Klimawandel und Energie (ENVE), deren Vorsitzender Juan Espadas Ceja (SPE, Spanien), Bürgermeister von Sevilla, ist.

Die vier weiteren Fachkommissionen wählten die folgenden Vorsitzenden:

  • Fachkommission für Unionsbürgerschaft, Regieren, institutionelle Fragen und Außenbeziehungen, CIVEX: Staatssekretär Mark Speich (EVP, NRW)
  • Fachkommission für Kohäsionspolitik und EU-Haushalt, COTER: Isabelle Boudineau, (SPE, Frankreich)
  • Fachkommission für natürliche Ressourcen, NAT: Ulrika Carlefall Landergren, (Renew Europe, Schweden)
  • Fachkommission für Sozialpolitik, Bildung, Beschäftigung, Forschung und Kultur SEDEC: Anne Karjalainen (SPE, Finnland)

Neben den etablierten Fraktionen im AdR: Europäische Volkspartei (EVP), Vorsitzender Olgierd Geblewicz (Polen), Sozialdemokratische Partei Europas (SPE), Vorsitzender Christophe Rouillon (Frankreich), Renew Europe, Vorsitzender François Decoster (Frankreich), Europäische Allianz (EA), Vorsitzender Kieran McCarthy (Irland) und den Europäischen Konservativen und Reformern (EKR), Vorsitzender Rob Jonkman (Niederlande) wird es in dieser Mandatsperiode erstmals eine Fraktion der Grünen geben.

Zur Bildung einer Fraktion bedarf es mindestens 18 Mitglieder/Stellvertreter, die insgesamt mindestens ein Fünftel der Mitgliedstaaten vertreten, wobei es sich bei mindestens der Hälfte der Fraktionsangehörigen um Mitglieder handeln muss. Mit 12 Mitgliedern und 9 stellvertretenden Mitgliedern haben die Grünen das Quorum erreicht. Ihr Vorsitzender ist Bernd Claus Voß, MdL aus Schleswig-Holstein.

Die deutsche Delegation hat ihre Arbeit ebenfalls aufgenommen. Turnusgemäß fiel der Vorsitz an die CDU. Vorsitzender der deutschen Delegation ist Staatssekretär Mark Speich aus Nordrhein-Westfalen. In der ersten Delegationssitzung wurde beschlossen, dass sich die deutsche Delegation im Ausschuss der Regionen eigenständig in die deutsche Ratspräsidentschaft einbringen will.

Kultur

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Filmliebhaber können Reise nach Cannes gewinnen

(KA) Im Vorfeld des diesjährigen Filmfestivals in Cannes hat Europe Creative-MEDIA - das EU-Programm zur Unterstützung des europäischen Kinos und anderer audiovisueller Sektoren - ein Quiz für europäische Filmfans veröffentlicht.

Die aktuelle Ausgabe des #EFAquiz lockt damit, dass es zehn Reisen (inklusive Hotel) vom 15. bis 17. Mai 2020 nach Cannes zu gewinnen gibt. Bis zum 26. März 2020 müssen die Teilnehmer dafür zwanzig Fragen zu europäischen Filmen beantworten. Die Gewinner (maximal ein Gewinner/eine Gewinnerin pro Mitgliedstaat) haben die Möglichkeit, an der Vorführung von Filme sowie an der offiziellen Preisverleihung teilzunehmen. Sie werden Anfang April bekanntgegeben.

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