Hauptinhalt

Newsletter vom 17. Februar 2021

Aufbau- und Resilienzfazilität

© Sächsische Staatskanzlei

Corona-Wiederaufbauhilfen unter Dach und Fach

(JB) Nachdem am 10. Februar 2021 das Europäische Parlament die Verordnung für die Aufbau- und Resilienzfazilität mit großer Mehrheit (582 zu 40 Stimmen bei 69 Enthaltungen) angenommen hatte, gab der Rat der Europäischen Union am 11. Februar 2021 formell seine Zustimmung.

Die Aufbau- und Resilienzfazilität ist der größte Baustein des insgesamt 750 Mrd. Euro schweren Aufbauplans »NextGenerationEU« und soll mit Zuschüssen und Krediten in Höhe von insgesamt 672,5 Mrd. Euro den Mitgliedstaaten dabei helfen, die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Pandemie zu mindern. Die Fazilität ist in sechs Säulen gegliedert: Übergang zu einer grünen Wirtschaft; digitaler Wandel; wirtschaftlicher Zusammenhalt, Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit; sozialer und territorialer Zusammenhalt; Resilienz in den Bereichen Gesundheit, Wirtschaft und Soziales sowie auf institutioneller Ebene; Strategien für die nächste Generation.

Um die Mittel in Anspruch nehmen zu können, müssen die Mitgliedstaaten Pläne vorlegen, für die sie dann eine Vorfinanzierung von bis zu 13 Prozent beantragen können. Das Geld steht drei Jahre lang zur Verfügung, und auch rückwirkende Projektförderungen ab dem 1. Februar 2020 sind möglich. Mindestens 37 Prozent der in den Plänen der Mitgliedstaaten vorgesehenen Ausgaben müssen in den Klimaschutz fließen, mindestens 20 Prozent in den digitalen Wandel. Festgelegt wurde außerdem, dass nur Mitgliedstaaten, die sich zur Rechtsstaatlichkeit und zu den Grundwerten der Europäischen Union bekennen, Geld aus der neuen Aufbau- und Resilienzfazilität erhalten können.

Bislang haben 19 Mitgliedstaaten erste Entwürfe oder Komponenten ihrer nationalen Pläne bei der Europäischen Kommission vorgelegt. Frist zur Einreichung der offiziellen Pläne ist der 30. April 2021. Die Europäische Kommission hat dann zwei Monate Zeit für die Bewertung der Pläne.

Sobald die Aufbau- und Resilienzpläne genehmigt sind, sollen die Mitgliedstaaten 13 Prozent des ihnen zugewiesenen Gesamtbetrags bereits im Wege einer Vorfinanzierung erhalten.

Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt (vorgesehen am 18. Februar 2021) in Kraft.

Flussbarrieren, Umweltziele, Verwendung von Blei, Kreislaufwirtschaft

© Sächsische Staatskanzlei

Veraltete Barrieren schaden Europas Flüssen

(MS) Die Europäische Umweltagentur (EUA) veröffentlichte ein Briefing, das sich mit dem Thema »Flussbarrieren und deren Auswirkungen auf Ökosysteme« befasst.

Die Durchgängigkeit von Flüssen ist der Schlüssel zur Verbesserung des ökologischen Zustands von Europas Gewässern. Es gibt jedoch nur noch sehr wenige frei fließende Flüsse, und die Barrieren in diesen Flüssen stellen eine erhebliche Belastung dar. Die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 zielt darauf ab, bis zum Jahr 2030 mindestens 25.000 km frei fließende Flüsse wiederherzustellen, indem Hindernisse beseitigt und Überschwemmungsgebiete und Feuchtgebiete wiederhergestellt werden. Das EUA-Briefing gibt einen Überblick über die Dichte von Barrieren in Europas Flüssen, ihre Auswirkungen und wie die Überwachung und Information über die Fragmentierung von Flüssen verbessert werden kann.

Einzelne große Barrieren, wie z. B. Staudämme, oder eine Reihe von kleinen Bauwerken verändern den natürlichen Lauf eines Flusses und verursachen Druck auf Fische und andere Arten sowie deren Lebensräume. Basierend auf aktuellen Studien kann geschätzt werden, dass es mehr als eine Million Barrieren in europäischen Flüssen gibt und dass etwa 10 Prozent davon veraltet sind.

Die EUA  hat bereits früher Daten veröffentlicht, die zeigen, dass Barrieren in Flüssen eine erhebliche Belastung für etwa 20 Prozent der europäischen Gewässer darstellen, was einer der Hauptgründe dafür ist, dass Flüsse den guten ökologischen Zustand nicht erreichen.

Laut dem Briefing zielen Sanierungsmaßnahmen darauf ab, die Durchgängigkeit von Flüssen in verschiedenen Teilen Europas zu verbessern. Zu den üblichen Maßnahmen gehören die Beseitigung von Barrieren, die Förderung der Fischwanderung und die Wiederherstellung des Sedimenttransports. Das Briefing der EUA besagt, dass die regelmäßige Aktualisierung einer europäischen Datenbank, die neue, bestehende und entfernte Barrieren erfasst, wichtig sei, um den Fortschritt bei der Wiederherstellung der Durchgängigkeit von Flüssen zu überwachen. Außerdem sollten diese Daten Aufschluss darüber geben, ob Barrieren für Fische sowie andere Arten oder Wasser- und Sedimentflüsse passierbar gemacht wurden.

(Quelle: Europäische Umweltagentur)

Next Generation EU - Neuer Leitfaden für Umweltziele

(MS) Die Europäische Kommission hat Leitlinien für die Umsetzung der Umweltziele im EU-Aufbauprogramm »Next Generation EU« vorgelegt. Sämtliche Investitionen und Reformen der Mitgliedstaaten müssen sich am Grundsatz der »Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen« orientieren. Die Regierungen müssen also sicherstellen, dass ihre Aufbaupläne die Verwirklichung von sechs Umweltzielen nicht behindern. Dabei soll sie dieser Leitfaden unterstützen.

Die Aufbau- und Resilienzfazilität wird 672,5 Mrd. Euro an Darlehen und Zuschüssen zur Unterstützung von Reformen und Investitionen in den Mitgliedstaaten bereitstellen. Das Europäische Parlament hat in der letzten Woche den Aufbauplan gebilligt und damit die letzte Hürde genommen.

Eine Wirtschaftstätigkeit gilt als erheblich beeinträchtigend für

  1. den Klimaschutz, wenn sie zu erheblichen Treibhausgasemissionen führt.
  2. die Anpassung an den Klimawandel, wenn sie die nachteiligen Auswirkungen auf das Klima verstärkt.
  3. die nachhaltige Nutzung sowie den Schutz der Wasser- und Meeresressourcen, wenn sie den guten Zustand oder das gute ökologische Potenzial von Gewässern oder Meeren schädigt.
  4. die Kreislaufwirtschaft, einschließlich Abfallvermeidung und Recycling, wenn sie zu einer erheblichen Ineffizienz bei der Materialnutzung, der Nutzung natürlicher Ressourcen oder zu einer deutlichen Zunahme von Abfällen führt.
  5. die Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, wenn sie zu einem erheblichen Anstieg der Schadstoffemissionen in Luft, Wasser oder Boden führt.
  6. den Schutz und die Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme, wenn sie den guten Zustand und die Widerstandsfähigkeit von Ökosystemen erheblich oder den Erhaltungszustand der Lebensräume und Arten schädigt.

(Quelle: Europäische Kommission)

Für Sportschützen und Angler - Verwendung von Blei soll beschränkt werden

(MS) Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) prüft derzeit die Verwendung von Blei in der freien Natur. Sie legte einen Vorschlag für EU-weite Beschränkungen der Verwendung von Blei in Munition für die Jagd und das Sportschießen im Freien sowie für das Angeln vor. Die Risiken von Blei für Menschen, Wildtiere und für die Umwelt werden untersucht. Die ECHA bewertete die Gesundheits- und Umweltrisiken, die von Bleigeschossen bei der Jagd und beim Sportschießen im Freien sowie von Blei beim Angeln ausgehen.

Sie kam zu dem Schluss, dass eine EU-weite Beschränkung gerechtfertigt wäre und schätzt, dass jedes Jahr mindestens 127 Millionen Vögel der Gefahr einer Bleivergiftung ausgesetzt sind. Darüber hinaus sind auch die Bürger*innen Blei ausgesetzt, z. B. durch Wild, das mit Bleimunition gejagt wird, oder bei der Herstellung von Bleimunition und Angelsenkbleien. Die Auswirkungen von Blei sind besonders schädlich für die Entwicklung von Kindern.

In dem Vorschlag werden verschiedene Optionen bewertet, so beispielsweise die Auswirkungen dieser Maßnahmen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt sowie die Gesamtkosten für die Gesellschaft:

1. Verkauf und Verwendung von Blei bei der Jagd, beim Sportschießen und bei anderen Outdoor-Aktivitäten:

  • Verbot des Verkaufs und der Verwendung von Bleischrot (mit einer fünfjährigen Übergangsfrist).
  • Verbot der Verwendung von Blei in Kugeln und anderen Geschossen (Kleinkaliber: fünf Jahre; Großkaliber: 18-monatige Übergangsfristen).

2. Verkauf und Verwendung von Blei beim Angeln und Fischen:

  • Verbot des Verkaufs und der Verwendung von Bleisenkern und -ködern,
  • sofortiges Verbot der Verwendung von Bleisenkern, wenn der Senker absichtlich ins Wasser geworfen wird

Im Falle einer Verabschiedung würden die Bleiemissionen in die Umwelt über einen Zeitraum von 20 Jahren um etwa 1,7 Millionen Tonnen reduziert werden. Zusätzlich würde die vorgeschlagene Beschränkung Kinder von Haushalten schützen, die sehr häufig Wildfleisch essen. Die Gesamtkosten der Beschränkung für die Gesellschaft liegen zwischen 260 Mio. Euro und 10,5 Mrd Euro über einen Zeitraum von 20 Jahren, je nach betroffenem Sektor und der Art der Beschränkung.

Nächste Schritte:
Alle Interessengruppen haben die Möglichkeit, ab dem 24. März 2021 bei einer sechsmonatigen Konsultation ihre Argumente vorzubringen. Die Europäische Chemikalienagentur plant, eine Online-Informationssitzung zu organisieren, um Interessengruppen bei der Teilnahme an der Konsultation zu unterstützen. Anschließend folgt eine Auswertung der Konsultation durch die ECHA. Die Stellungnahmen der ECHA-Ausschüsse werden bis Mitte 2022 erwartet. Die Europäische Kommission wird gemeinsam mit den 27 Mitgliedsstaaten die Entscheidung über die Beschränkung und deren Bedingungen treffen – basierend auf dem Vorschlag der ECHA und der Stellungnahmen.

(Quelle: Europäische Chemiekalienagentur)

EU-Abgeordnete fordern strengere EU-Verbrauchs- und Recyclingregeln

(MS) Das Europäische Parlament (EP) hat am 9. Februar 2021 den Bericht zum neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft mit großer Mehrheit angenommen. Dies ist eine Reaktion auf den Aktionsplan der Europäischen Kommission zur Kreislaufwirtschaft, der bereits im März 2020 veröffentlicht wurde.

Das EP hat umfassende politische Empfehlungen angenommen, um bis spätestens 2050 eine kohlenstoffneutrale, nachhaltige, giftfreie und vollständig kreislauforientierte Wirtschaft zu erreichen. Die Abgeordneten betonen, dass verbindliche Ziele für 2030 für den Materialeinsatz und den Verbrauchsfußabdruck benötigt werden. Sie fordern die Europäische Kommission auf, produktspezifische und sektorspezifische verbindliche Ziele für recycelte Inhalte vorzuschlagen.

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments fordern die Europäische Kommission auf, im Jahr 2021 eine neue Gesetzgebung vorzulegen, die den Geltungsbereich der Ökodesign-Richtlinie auf nicht energieverbrauchsrelevante Produkte ausweitet. Darin sollten produktspezifische Standards festgelegt werden, damit die in der Europäischen Union auf den Markt gebrachten Produkte gut funktionieren, langlebig und wiederverwendbar sind. Die Produkte sollten leicht repariert werden können, nicht toxisch sein, aufgerüstet und recycelt werden können.

In der Plenardebatte betonten die Abgeordneten des Europäischen Parlaments, dass das Erreichen der Green-Deal-Ziele nur möglich sein wird, wenn die Europäische Union zu einem Kreislaufwirtschaftsmodell übergeht. Weiterhin betonten sie, dass die bestehende Abfallgesetzgebung gründlicher umgesetzt werden muss und dass weitere Maßnahmen für Schlüsselsektoren und -produkte wie Textilien, Kunststoffe, Verpackungen sowie Elektronik notwendig sind.

Hintergrund:
Im Rahmen des Green Deals legte die Europäische Kommission im März 2020 einen neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft vor. Der Plan sieht unter anderem die schrittweise Einführung eines Rahmens für eine nachhaltige Produktpolitik vor. Darin wird vorgeschlagen, den Schwerpunkt vorrangig auf zentrale Wertschöpfungsketten zu legen, darunter Elektronik, Batterien und Fahrzeuge, Verpackung, Kunststoffe, Textilien, Bauwirtschaft und Gebäude sowie Lebensmittel, Wasser und Nährstoffe. Ferner ist der Plan darauf ausgerichtet, die Ausfuhr von Abfällen aus der Europäischen Union anzugehen, die Kreislaufwirtschaft auf internationaler Ebene zu fördern und den Rahmen für die Überwachung der Fortschritte auf dem Weg zur Kreislaufwirtschaft zu aktualisieren.

(Quelle: Europäisches Parlament)

Forschungs- und Innovationstage

© Sächsische Staatskanzlei

Europäische Research&Innovation Days bereits im Juni 2021

(ED) Die Generaldirektion Forschung und Innovation der Europäischen Kommission kündigte am 15. Februar 2021 die dritten Europäischen Forschungs- und Innovationstage an, die am 23. und 24. Juni 2021 virtuell stattfinden werden.

Die diesjährige Ausgabe wird den offiziellen Start von Horizont Europa, dem neuen EU-Forschungs- und Innovationsprogramm 2021-2027, markieren. Auf der Tagesordnung der Veranstaltung stehen außerdem neue Initiativen zur Stärkung des Europäischen Forschungsraums. Auch wird die Bedeutung der kollektiven Forschung und Innovation bei der Bekämpfung des Coronavirus und für eine grünere und digitalere Zukunft hervorgehoben.

Die zweitägige Veranstaltung bringt politische Entscheidungsträger*innen, Forscher*innen, Unternehmer*innen und Bürger*innen zusammen, um die Zukunft von Forschung und Innovation in Europa und darüber hinaus zu diskutieren sowie zu gestalten. Wie bei früheren Ausgaben wird die politische Konferenz voraussichtlich Tausende von Teilnehmer*innen aus der ganzen Welt anziehen.

Seit ihrer ersten Ausgabe im Jahr 2019 sind die Europäischen Forschungs- und Innovationstage die jährliche Vorzeigeveranstaltung der Europäischen Kommission zur Zukunft von Forschung und Innovation. Die Konferenz bietet die Möglichkeit, Kontakte zu knüpfen, eine Bilanz der Errungenschaften von Forschung und Innovation zu ziehen sowie einen breiten Input von politischen Entscheidungsträger*innen, Interessenvertreter*innen und Bürger*innen darüber zu erhalten, wie Forschungs- und Innovationspolitik sowie -finanzierung die europäischen Prioritäten erfüllen können. An der Online-Veranstaltung 2020 nahmen über 35.000 registrierte Teilnehmer*innen aus 188 Ländern in 146 Panels teil.

Bis zur Veranstaltung im Juni werden Neuigkeiten und Updates regelmäßig in den sozialen Medien über #RiDaysEU sowie auf der Veranstaltungswebseite geteilt.

(Quelle: Europäische Kommission)

Demographischer Wandel, RegioStars Awards

© Sächsische Staatskanzlei

Europäische Kommission hat Grünbuch zum Altern vorgelegt

(HJG) Die Europäische Kommission hat ein »Grünbuch zum Thema Altern« vorgelegt. Es war bereits seit längerem angekündigt und folgt dem Bericht über die Auswirkungen des demographischen Wandels in der Europäischen Union, den die zuständige Kommissarin für Demokratie und Demografie, Dubravka Šuica, im Juni letzten Jahres veröffentlicht hat. Die Europäische Kommission möchte eine Debatte über den Umgang mit den Folgen der Bevölkerungsalterung einleiten. Verbunden ist eine Konsultation, an der man sich bis zum 21. April 2021 beteiligen kann.

Europas Regionen verändern sich. Die Bevölkerung wird immer älter, und sie „wandert“ – Städte wachsen, während ländliche Regionen immer mehr aussterben. Die Wohnsituation in vielen europäischen Hauptstädten wird zur sozialen Frage. Arbeitsmärkte können das Überangebot an Arbeitskräften nicht auffangen, die Folge sind Verarmung und Obdachlose, soziale Systeme kommen unter Druck. Die Alterung der Gesellschaft schafft außerdem Probleme für das Renten-/Pensionssystem: Immer weniger Arbeitnehmer*innen zahlen Beiträge für immer mehr Bezieher*innen.

Die Europäische Kommission möchte daher mit dem Grünbuch eine breit angelegte Grundsatzdebatte über das Altern anstoßen, um Möglichkeiten zu erörtern, wie die damit verbundenen Herausforderungen und Chancen antizipiert und beachtet werden können sowie das volle Potenzial einer alternden Bevölkerung ausgeschöpft werden kann. Die Tatsache, dass wir länger leben und gesund bleiben als die Generationen vor uns, bringe neue Herausforderungen mit sich, eröffne aber auch Chancen, die man erkennen und nutzen müsse.

In den kommenden Jahrzehnten wird es immer mehr ältere Menschen in der Europäischen Union geben. Heute sind 20 Prozent der Bevölkerung älter als 65 Jahre, bis 2070 werden es 30 Prozent sein. Derweil wird sich der Anteil der über 80-Jährigen voraussichtlich mehr als verdoppeln und bis 2070 bei 13 Prozent liegen. Auch die Zahl der potenziell langfristig pflegebedürftigen Menschen wird voraussichtlich von 19,5 Millionen aus dem Jahr 2016 auf 23,6 Millionen im Jahr 2030 und sogar 30,5 Millionen im Jahr 2050 ansteigen (EU-27), so die Prognosen.

Die Europäische Kommission weist darauf hin, dass die Kompetenzen für die Bewältigung der Auswirkungen des Alters weitgehend in den Händen der Mitgliedstaaten und Regionen liegen. Während alle europäischen Regionen vom demografischen Wandel und seinen Auswirkungen betroffen sein werden, sind einige Regionen bereits schwerwiegenden Folgen ausgesetzt, z. B. dem Fachkräftemangel oder der Sicherung von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse in ländlichen Gebieten. Diese Regionen könnten mit Unterstützung der Europäischen Union als Vorreiter bei der Verhinderung und Eindämmung des demografischen Wandels fungieren.

Das erste Kapitel beschäftigt sich mit Grundlagen, die geschaffen werden müssten, um die Herausforderung im Zusammenhang mit dem Altern zu vermeiden, zu begrenzen oder hinauszuschieben. Das betrifft nicht nur ein gesundes und aktives Altern, sondern auch die allgemeine und berufliche Bildung unter dem Aspekt des lebenslangen Lernens.

Das zweite Kapitel behandelt das Erwerbsleben. Laut Europäischer Kommission könnte eine hohe Erwerbsbeteiligung und ein längeres Erwerbsleben das demographische Problem abmildern. Erhöhung der Beschäftigungsquote von Frauen, Gleichstellung der Geschlechter auf dem Arbeitsmarkt sowie Integration von legalen Migrant*innen seien hier maßgebliche Faktoren, die es zu beachten gelte, ebenso die Stärkung der Seniorenwirtschaft.

Neue Chancen und Herausforderungen im Ruhestand werden in einem weiteren Kapitel angesprochen. Ältere Menschen sollten länger aktiv bleiben, aktive Mobilität unterstütze aktives Altern. Ehrenamtliches Engagement könnte die Solidarität und Zusammenarbeit zwischen den Generationen fördern. Hier wird zudem das Problem Altersarmut thematisiert und u. a. die Frage aufgeworfen, wie die Europäische Union schutzbedürftige ältere Menschen unterstützen könnte, die nicht in der Lage sind, ihre eigenen finanziellen und persönlichen Interessen zu schützen. Schließlich wird die Bedeutung der Schaffung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen nachhaltigen Lösungen für unsere Altersversorgungssysteme und der Stärkung der Solidarität zwischen den Generationen unterstrichen.

Im letzten Kapitel werden die wachsenden Bedürfnisse einer alten Bevölkerung angesprochen und die Frage erörtert, wie sie gedeckt werden könnten: Dabei spielten Gesundheitsversorgung, Langzeitpflege, Mobilität, Konnektivität und Barrierefreiheit sowie territoriale Unterschiede beim Zugang zu Versorgung und Diensten sowie nicht zuletzt das Wohlbefinden durch Solidarität zwischen den Generationen eine Rolle.

Zu jedem Kapitel gibt es konkrete Fragen, auf die die Europäische Kommission in der Konsultation Antworten erwartet.

Die Abgeordneten des Regionalpolitik-Ausschusses im Europäischen Parlament diskutierten dazu bereits am 1. Februar 2021, wie europäische Kohäsionsfonds gegen den demografischen Wandel eingesetzt werden könnten. Daraus soll ein Bericht mit Vorschlägen an die Europäische Kommission entstehen. Die Abgeordneten schlagen vor, neben dem Grünen Deal einen »Demographischen Deal« zu schaffen, ein Bündel an Maßnahmen mit dem Ziel, die Bevölkerung Europas wieder gleichmäßiger auf dem Kontinent zu verteilen. Dazu brauche es vor allem zielgerichtete Infrastrukturprojekte, um ländliche Regionen auch für die junge Generation attraktiv zu gestalten, so das Europäische Parlament. Insgesamt hält das Europäische Parlament die Regionalpolitik für ein effektives Instrument gegen die demografischen Herausforderungen und fordert dahingehend tiefergehende Forschung.

Die mit dem Grünbuch eingeleitete öffentliche Konsultation steht interessierten Bürger*innen und Organisationen aus allen Mitgliedstaaten offen. Anhand der Ergebnisse der Konsultation soll ermittelt werden, welche Unterstützung die Menschen, ihre Regionen und Gemeinschaften benötigen. Auf dieser Grundlage wird die Europäische Kommission mögliche politische Strategien prüfen, um die Mitgliedstaaten und Regionen in ihren Bemühungen zur Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit der Bevölkerungsalterung zu unterstützen.

Hintergrund:
Das Netzwerk europäischer Regionen zur Demografie (Demographic Change Regions Network - DCRN) ist ein informelles Netzwerk europäischer Regionen, die vom demografischen Wandel betroffen sind. Es wurde 2006 gegründet und vereint rund 40 europäische Regionen. Derzeit haben Sachsen-Anhalt (DE) und Castilla-y-Leon (ES) die Präsidentschaft inne. Bei früheren Veranstaltungen stellten DCRN-Mitglieder regionale Maßnahmen vor und tauschten sich mit Experten der Generaldirektion Landwirtschaft der Europäischen Kommission, des Europäischen Netzwerks für ländliche Entwicklung (ENRD) und Mitgliedern des Kabinetts von Vizepräsidentin Dubravka Šuica aus. Zu den Themen gehören intelligente Dörfer, aktives und gesundes Altern sowie der Bericht über die Auswirkungen des demografischen Wandels in Europa.

Weitere Informationen finden Sie im Informationsblatt zum Grünbuch zum Thema Altern.

Wettbewerb RegioStars Awards eröffnet

(HJG) Gesucht werden die inspirierendsten und innovativsten Regionalprojekte in der Europäischen Union: Vom 9. Februar 2021 bis zum 9. Mai 2021 können sich die Träger*innen aller EU-geförderten Projekte für die RegioStars Awards bewerben. In diesem Jahr wird die RegioStars-Jury EU-geförderte Projekte in fünf Kategorien auszeichnen:

  • »Smart Europe«: Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit lokaler Unternehmen in einer digitalen Welt,
  • »Green Europe«: grüne und widerstandsfähige Gemeinschaften in ländlichen und städtischen Gebieten,
  • »Fair Europe«: Förderung von Inklusion und Antidiskriminierung und
  • »Urban Europe«: Förderung grüner, nachhaltiger Kreislaufsysteme für Lebensmittel in funktionalen städtischen Gebieten sowie die Förderung der umweltfreundlichen Mobilität in den Regionen im Europäischen Jahr der Schiene 2021.

Die 14. Ausgabe des Wettbewerbs RegioStars Awards zeichnet die besten im Rahmen der Kohäsionspolitik finanzierten Projekte aus. Eine unabhängige Jury aus hochrangigen Expert*innen wird die Gewinner auswählen, die im Dezember 2021 bekannt gegeben werden. Die interessierte Öffentlichkeit wird ebenfalls eingeladen, ihr eigenes Lieblingsprojekt zu wählen.

Mit den RegioStars Awards werden seit 2008 europaweit kohäsionsgeförderte Projekte ausgezeichnet, die Exzellenz und neue Ansätze in der Regionalentwicklung demonstrieren.

(Quelle: Europäische Kommission)

Katastrophenschutz, Migration, Innenrat, Terrorismus

© Sächsische Staatskanzlei

Gute Nachricht in Sachen Katastrophenschutz

(AV) Der portugiesische Ratsvorsitz und Vertreter*innen des Europäisches Parlaments haben am Abend des 8. Februar 2021 eine vorläufige Trilog-Einigung zur »Stärkung des Katastrophenschutzes« erreicht. Nächste Schritte: Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union müssen die vorläufige Einigung nun noch billigen, was als reine Formalität gesehen wird.

Die vorgeschlagenen Regeln sollen es der Europäischen Kommission ermöglichen, Lücken im Bereich Verkehr und Logistik zu schließen und in dringenden Fällen bestimmte zusätzliche Rettungskapazitäten direkt zu beschaffen. Diese Rettungskapazitäten sowie die von den Mitgliedstaaten bereitgestellten Kapazitäten werden vollständig aus dem EU-Haushalt finanziert.

Prävention und Vorsorge werden im Rahmen des Verordnungsvorschlags ebenfalls verbessert. Die Europäische Kommission wird in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten Ziele für die Katastrophenresistenz der Europäischen Union im Bereich des Katastrophenschutzes festlegen und entwickeln. Diese unverbindlichen Ziele werden in den Empfehlungen der Europäischen Kommission festgelegt und basieren auf aktuellen und zukunftsgerichteten Szenarien, einschließlich Daten zu vergangenen Ereignissen sowie den Auswirkungen des Klimawandels auf Katastrophenrisiken.

Der Text sieht für den Zeitraum 2021-2027 nach den politischen Leitlinien des Europäischen Rates vom 21. Juli 2020 Mittel in Höhe von insgesamt 1,263 Mrd. Euro vor. Außerdem enthält der Text einen Betrag von bis zu 2,056 Mrd. Euro für die Umsetzung entsprechender Maßnahmen im Katastrophenschutz zur Bewältigung der im EU-Sanierungsinstrument vorgesehenen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie.

Dies sei laut Pressemitteilung des Europäischen Parlaments eine mehr als fünffache Steigerung gegenüber dem Budget 2014-2020, der Rat der Europäischen Union spricht in seiner Verlautbarung von einer dreifachen Steigerung. Es spiegelt die Stärkung der kollektiven Reaktion der Europäischen Union auf Katastrophen wider, einschließlich der kürzlich erfolgten Einrichtung einer Kapazitätsreserve (resEU), der Stärkung des europäischen Katastrophenschutzpools sowie der Verbesserung der Katastrophenverhütung und -vorsorge.

Darüber hinaus legt der Verordnungsvorschlag den Prozentsatz der Mittel fest, die für Prävention, Vorsorge und Reaktion bereitgestellt werden sollen, und bietet gleichzeitig einen Spielraum für Flexibilität. Im dringenden Bedarfsfall kann die Europäische Kommission Mittel für Reaktionsmaßnahmen über den Flexibilitätsspielraum hinaus neu zuweisen. Dieser flexible Ansatz wird es der Europäischen Union ermöglichen, besser auf die Unvorhersehbarkeit von Katastrophen zu reagieren und die Mittel dort einzusetzen, wo sie am dringendsten benötigt werden.

In Sachsen ist seit Anfang des Jahres der Flughafen Leipzig/Halle Drehkreuz im Rahmen des rescEU-Programms und es wurde eine Notfallreserve der Europäischen Union eingerichtet. Sie wird durch das Deutsche Rote Kreuz betrieben.

Europäische Union schickt zusätzliches medizinisches Material in Nachbarländer

(AV) Die Europäische Union schickt medizinisches Material wie Handschuhe, Masken und Schutzanzüge nach Moldau, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien, nachdem diese Länder über das EU-Katastrophenschutzverfahren um Hilfe gebeten haben.

Die Medizinprodukte stammen aus Deutschland, der Slowakei und der in Griechenland stationierten medizinischen Reserve rescEU. Die Europäische Union koordiniert und kofinanziert die Transportkosten für diese Lieferungen über das EU-Katastrophenschutzverfahren.

In Sachsen ist in Zusammenarbeit von Europäischer Kommission, Sächsischem Innenministerium, Bund, Deutschem Roten Kreuz und dem Flughafen Leipzig/Halle seit Januar 2021 im Rahmen des rescEU-Programms eine Notfallreserve stationiert.

Europäische Kommission zieht Bilanz zur Zusammenarbeit mit Drittstaaten bei der Rückübernahme von Migranten

(AV) Die Europäische Kommission hat am 10. Februar 2021 dem Rat der Europäischen Union ihre erste faktengestützte Bewertung der Zusammenarbeit mit den Partnerländern bei der Rückübernahme vorgelegt. Die wichtigsten Ergebnisse sind in einer Mitteilung dargelegt, die Bewertung selbst ist ein nicht-öffentliches Dokument.

Die Bewertung ist Teil des im neuen Migrations- und Asylpaket skizzierten umfassenden Ansatzes im Bereich der Migrationspolitik. In dem im vergangenen September vorgelegten neuen Migrations- und Asylpaket wird betont, dass für eine wirksame Rückkehr auch verbesserte Verfahren innerhalb der Europäischen Union erforderlich sind, die eine bessere Abstimmung der unterschiedlichen nationalen Ansätze und eine engere Zusammenarbeit und verstärkte Solidarität zwischen allen Mitgliedstaaten sicherstellen.

Der Bericht stellt laut Europäischer Kommission die erste umfassende Analyse der Zusammenarbeit im Bereich der Rückübernahme dar. Die Bewertung der Zusammenarbeit mit Drittländern im Bereich der Rückübernahme stützt sich auf die umfassenden Indikatoren des Visakodexes, in dem alle Phasen des Rückübernahmeverfahrens berücksichtigt werden: von der Feststellung der Identität bis zur Ausstellung von Reisedokumenten und der tatsächlichen Rückkehr.

Neben den Daten über Rückführungsaktionen und der Anzahl irregulärer Einreisen werden bei der Bewertung auch einige gemeinsame Herausforderungen bei der Zusammenarbeit im Bereich der Rückübernahme berücksichtigt, wie Probleme bei der Feststellung der Identität, Verzögerungen bei der Ausstellung von Reisedokumenten, Nichteinhaltung von Fristen oder Ablehnung der Nutzung von Charterflügen.

In der Bewertung wird ausführlich dargelegt, in welchem Umfang die Europäische Union mit jedem Land zusammenarbeitet, und welche Anstrengungen zur Verbesserung der Zusammenarbeit bei der Rückübernahme unternommen wurden. Eine Reihe von Ländern, deren Staatsangehörige einer Visumpflicht für Kurzaufenthalte unterliegen und für welche in der Europäischen Union 2018 mehr als 1.000 Rückkehrentscheidungen erlassen wurden, wurden laut Kommission anhand objektiver Kriterien bewertet.

Die Mitgliedstaaten geben an, dass die Zusammenarbeit bei der Rückkehr und Rückübernahme mit fast zwei Drittel der bewerteten Partnerländer gut oder durchschnittlich gewesen ist. In etwas mehr als einem Drittel der Fälle besteht Verbesserungsbedarf. Die Bewertung belegt nach Ansicht der Europäischen Kommission den allgemeinen Mehrwert der Rückübernahmeabkommen der Europäischen Union und zeigt, dass maßgeschneiderte Rückübernahmeinstrumente am wirksamsten sind.

Die vollständige Bewertung wird dem Rat der Europäischen Union übermittelt und bildet die Grundlage für Diskussionen über Rückkehr und Rückübernahme sowie über die Migrationszusammenarbeit im weiteren Sinne.

Erster Innenrat unter portugiesischem Ratsvorsitz

(AV) Am 28. Januar 2021 tagten die EU-Innenminister*innen erstmalig unter portugiesischem Ratsvorsitz. Der portugiesische Innenminister Eduardo Cabrita leitet die informelle Videokonferenz. Für die Europäische Kommission nahm EU-Innenkommissarin Ylva Johansson teil.

Auf der Tagesordnung standen drei Punkte, ganz oben auf der Liste war eine Diskussion über den Vorschlag der Europäischen Kommission für den neuen Pakt über Migration und Asyl. Weitere Tagesordnungspunkte waren die Funktionsfähigkeit des Schengen-Raums im Rahmen einer Pandemie sowie das neue Mandat von Europol.

In einer anschließenden Pressekonferenz am Abend sagte der portugiesische Ratsvorsitzende Innenminister Eduardo Cabrita zum Thema Schengen-Raum, dass die Europäische Union und die Mitgliedstaaten jetzt handeln müssten, um die Gefahr einer potenziell härteren dritten Infektionswelle aufgrund der in ganz Europa bereits vorhandenen, noch leichter übertragbaren neuen Virusvariante abzuwenden. Von allen nicht zwingend notwendigen Reisen, insbesondere in Hochrisikogebiete und aus solchen Gebieten, sollte bis zu einer erheblichen Verbesserung der epidemiologischen Lage sehr nachdrücklich abgeraten und Auflagen wie Tests und Quarantäne von Reisenden beibehalten werden. Ausnahmen solle es für diejenigen geben, die systemrelevante Tätigkeiten ausüben oder aus zwingenden Gründen reisen müssen. Zum Schutz des Binnenmarktes müsse insbesondere der freie Warenverkehr gewährleistet bleiben, sodass Störungen der Lieferketten vermieden werden. EU-Innenkommissarin Ylva Johansson mahnte eine enge Koordinierung der Mitgliedstaaten an, um einen ausgewogenen Ansatz zu haben und die Wirtschaft zu schützen.

Die auf der Pressekonferenz angekündigte Aktualisierung der Empfehlungen wurden von den Ständigen Vertretern der Mitgliedstaaten bei der Europäischen Union am 1. Februar 2021 finalisiert und veröffentlicht.

Rat der Europäischen Union verlängert EU-Terroristenliste um weitere sechs Monate

(AV) Am 5. Februar 2021 hat der Rat der Europäischen Union die Gültigkeitsdauer der sogenannten EU-Terroristenliste um weitere sechs Monate verlängert.

In dieser Liste werden die Personen, Vereinigungen und Körperschaften geführt, die restriktiven Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus unterliegen. Für die in der Liste aufgeführten 14 Personen sowie 21 Vereinigungen und Körperschaften gilt, dass ihre Gelder und anderen Vermögenswerte in der Europäischen Union eingefroren werden. Ferner dürfen Wirtschaftsteilnehmer aus der Europäischen Union ihnen keine Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen zur Verfügung stellen.

Der Rat der Europäischen Union ist nach dem Gemeinsamen Standpunkt 2001/931/GASP und der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 des Rates der Europäischen Union befugt, eine EU-Liste festzulegen und entsprechende restriktive Maßnahmen zu verhängen.

Er erstellte die Liste ursprünglich zur Umsetzung der Resolution 1373 (2001) des VN-Sicherheitsrates, die infolge der Terroranschläge vom 11. September 2001 angenommen wurde. Er überprüft die Liste regelmäßig, mindestens jedoch einmal pro Halbjahr, auf der Grundlage eines regelmäßigen Informationsaustauschs zwischen den Mitgliedstaaten über neue Erkenntnisse und Entwicklungen im Zusammenhang mit den in der Liste geführten Personen, Vereinigungen und Körperschaften.

Diese Sanktionsregelung ist zu unterscheiden von der EU-Regelung zur Umsetzung der Resolutionen 1267 (1999), 1989 (2011) und 2253 (2015) des VN-Sicherheitsrates, die gegen Al-Qaida und ISIL/Da'esh gerichtet ist. Die Europäische Union verfügt ferner über eine eigene Sanktionsregelung, die es ihr ermöglicht, autonom Sanktionen gegen Al-Qaida und ISIL/Da'esh sowie gegen Personen und Einrichtungen zu verhängen, die mit ihnen verbunden sind oder sie unterstützen.

Gewalt gegen Frauen, Umweltkriminalität, e-Datenschutzvorschriften

© Sächsische Staatskanzlei

Europäische Kommission startet Konsultation zu Gewalt gegen Frauen

(KS) Die Europäische Kommission führt derzeit zwei öffentliche Konsultationen zum Thema Gewalt gegen Frauen durch.

Wie bereits in der Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern vom März 2020 angekündigt, beabsichtigt die Europäische Kommission bis zum Ende des Jahres eine Gesetzesinitiative zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt vorzulegen, welche insbesondere auch die Ausdehnung der Straftatbestände, in denen eine Harmonisierung in ganz Europa möglich ist, auf bestimmte Formen der Gewalt gegen Frauen, einschließlich sexueller Belästigung, Missbrauch von Frauen und Genitalverstümmelung bei Frauen, vorsieht.

Die Konsultation soll dabei darauf abzielen, Beiträge eines möglichst breiten Spektrums von Interessengruppen zu sammeln, darunter einzelne Bürger*innen, Organisationen der Zivilgesellschaft, Sozialpartner*innen, Gleichstellungsstellen, Mitgliedstaaten sowie nationale Behörden, und deren Ergebnisse sodann in die geplante Initiative einfließen zu lassen.

Ziel der Konsultation ist es, die Arbeit der Europäischen Kommission an weiteren Maßnahmen für eine verbesserte, koordinierte Prävention und einen besseren Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt zu unterstützen. Sie ist dabei Teil der Evidenzerhebung, die die Europäische Kommission in Vorbereitung des Vorschlags zur Prävention und Bekämpfung dieser Art von Gewalt sowie häuslicher Gewalt durchführt.

Ebenfalls in die Vorbereitung der rechtlichen Maßnahmen einfließen, sollen daher zudem die Erkenntnisse aus der zeitgleich durchgeführten Konsultation zur Eignungsprüfung der bestehenden EU-Rechtsvorschriften zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Im Rahmen dieser Initiative soll insbesondere überprüft werden, ob es Lücken in den EU-Rechtsvorschriften gibt. Ob die EU-Maßnahmen mit den Quellen des Völkerrechts im Einklang stehen und ob mehr Schutz gegen diese Art von Diskriminierung notwendig ist.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen, so die Europäische Kommission, ist eine der beständigsten Formen der geschlechtsspezifischen Diskriminierung und eine Verletzung der Menschenrechte in Europa. In der Europäischen Union sind 33 Prozent der Frauen Opfer von körperlicher und/oder sexueller Gewalt, wobei gerade häusliche Gewalt - gegen Frauen, aber ebenfalls auch andere Opfer wie Kinder, Männer und ältere Menschen - im Rahmen der Eindämmungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie zugenommen haben.

Die Teilnahme ist jeweils noch bis 10. Mai 2021 möglich. Da die Konsultationen zudem darauf abzielen, Angaben zur Unterstützung der Arbeit der Europäischen Kommission über diesen konkreten Bereich hinaus zu sammeln, wurden die Fragen insgesamt allgemein gehalten.

(Quelle: Europäische Kommission)

Europäische Kommission leitet öffentliche Konsultation zur Umweltkriminalität ein

(KS) Die Europäische Kommission beabsichtigt die Vorschriften zur Umweltkriminalität zu überarbeiten und führt hierzu derzeit eine öffentliche Konsultation durch, deren Ergebnisse in die entsprechenden Arbeiten  einfließen sollen.

Die Richtlinie 2008/99/EG über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt verpflichtet derzeit die Mitgliedstaaten, Handlungen, die gegen das EU-Umweltrecht verstoßen, wie beispielsweise die illegale Verbringung von Abfällen, den Handel mit gefährdeten Arten oder auch mit ozonabbauenden Stoffen, als Straftaten zu behandeln. Eine im letzten Jahr durchgeführte Bewertung der Richtlinie, habe jedoch aufgezeigt, dass in Bezug auf die Reduzierung von Umweltkriminalität und in der Verfolgung von Tätern weitere Verbesserungen notwendig sind. Es ist daher beabsichtigt, bis Ende des Jahres einen entsprechenden Legislativvorschlag für eine überarbeitete Richtlinie vorzulegen. Die Überarbeitung soll dabei vor allem die gestärkte Kompetenz der Europäischen Union im Bereich des Strafrechts nutzen und eine bessere Koordinierung der Vorschriften mit anderen grünen Initiativen sicherstellen.

EU-Justizkommissar, Didier Reynders, rief zur Beteiligung auf, betonte in diesem Zusammenhang die Vorreiterrolle der Europäischen Union bei der Entwicklung einer umfassenden Umweltpolitik und unterstrich die Entschlossenheit globale Standards für den Schutz des Planeten zu setzen. Ein grüner Wandel bedeute, so der Kommissar weiter, insbesondere die Umwelt vor Verbrechen zu schützen und die Ausbeutung natürlicher Ressourcen zu verhindern.

Ziel der Konsultation ist es, relevante Informationen und Meinungen zu einer Optimierung der Effizienz der Richtlinie einzuholen sowie gleichfalls einen Raum für zusätzliche Rückmeldungen und Anregungen zu schaffen. Dies soll zum Beispiel über mögliche positive oder negative Auswirkungen der geplanten Änderungen geschehen, wobei die Meinungen eines breiten Spektrums von Interessensvertretern mit Interesse und Fachwissen zu diesem Thema gesammelt werden sollen. Angesprochen sind daher, je nach Kompetenzfeldern und Arbeitsschwerpunkten sowie persönlicher Beteiligung, neben den Bürger*innen auch Hochschulen und Forschungseinrichtungen, nationale Umweltbehörden, Staatsanwält*innen, Richter*innen und Mitarbeiter*innen der Strafverfolgungsbehörden sowie ihre Berufsnetze beziehungsweise professionelle Strafverfolgungsnetze sowie regionale und lokale Behörden, europäische und andere internationale Einrichtungen, die sich mit Umweltkriminalität befassen, Nichtregierungsorganisationen, Verbraucherorganisationen sowie Vertreter*innen der Wirtschaft und Industrie. Eine Teilnahme ist noch bis zum 3. Mai 2021 möglich.

(Quelle: Europäische Kommission)

Rat der Europäischen Union legt Standpunkt zu e-Datenschutzvorschriften fest

(KS) Der Ausschuss der Ständigen Vertreter des Rats der Europäischen Union hat sich am 10. Februar 2021 auf eine Allgemeine Ausrichtung zu den überarbeiteten Vorschriften zum Schutz der Privatsphäre und der Vertraulichkeit bei der Nutzung elektronischer Kommunikationsdienste (e-Datenschutz/ePrivacy) geeinigt und ein entsprechendes Mandat für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über die endgültige Verordnung angenommen.

Die Aktualisierung der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation soll künftig festlegen, wann Diensteanbieter elektronische Kommunikationsdaten verarbeiten oder einen Zugang zu Daten erhalten dürfen, die auf elektronischen Geräten von Endnutzer gespeichert sind.

Bereits 2017 legte die Europäische Kommission den Vorschlag für die Überarbeitung der bestehenden e-Datenschutzvorschriften aus dem Jahr 2002 vor, um diese im Hinblick auf neue technologische Entwicklungen und Marktentwicklungen wie zum Beispiel der Nutzung von Internet-Sprachtelefonie (Voice-over-IP/VoIP), webgestützten E-Mail- und Nachrichtenübermittlungsdiensten oder aber auch neuen Techniken zur Verfolgung des Online-Verhaltens der Nutzer anzupassen.

Die neue Verordnung soll als speziellere Rechtsnorm (»lex specialis«) die Datenschutz-Grundverordnung konkretisieren und ergänzen. So ist beispielweise vorgesehen, dass im Gegensatz zur Datenschutz-Grundverordnung viele Bestimmungen über Privatsphäre und elektronische Kommunikation sowohl für natürliche als auch juristische Personen gelten.

Nach dem Vorschlag des Rates der Europäischen Union wird die Verordnung neben der Übermittlung elektronischer Kommunikationsinhalte über öffentlich zugängliche Dienste und Netze, zusätzliche Daten im Zusammenhang mit der Kommunikation, wie beispielsweise über den Ort sowie die Uhrzeit und den Empfänger der Kommunikation (sog. Metadaten) abdecken, da diese als potenziell genauso sensibel wie der Inhalt selbst gelten.

Die Vorschriften gelten dabei, wenn sich Endnutzer in der Europäischen Union aufhalten, aber auch in Fällen, in denen die Verarbeitung außerhalb der Europäischen Union erfolgt oder der Diensteanbieter außerhalb der Europäischen Union niedergelassen oder ansässig ist. Grundsätzlich sollen demnach elektronische Kommunikationsdaten vertraulich behandelt werden, so dass jeder Eingriff, einschließlich eines akustischen Zugriffs sowie die Überwachung und die Verarbeitung von Daten durch andere Personen als den Endnutzer, verboten ist. Erlaubt sein soll die Verarbeitung dagegen nur dann, wenn dies explizit als zulässig betrachtet wird, wie beispielsweise zur Sicherstellung der Integrität von Kommunikationsdiensten, der Überprüfung auf Schadsoftware oder Viren oder aber auch bestehender unionsrechtlicher oder nationaler Verpflichtungen zur Verfolgung von Straftaten oder die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit.

Der Text enthält weiterhin Vorgaben zur Zulässigkeit der Verarbeitung von Metadaten, zur Nutzung der Verarbeitungs- und Speicherkapazitäten sowie Erfassung von Informationen aus Endgeräten von Nutzern und Vorschriften über Anrufer-Identifikation, öffentliche Verzeichnisse, unerbetene sowie direkte Werbung und zur Akzeptanz von Cookies oder ähnlichen Kennungen, wobei die Erteilung der Einwilligung in die Verwendung bestimmter Arten von Cookies in den Browser-Einstellungen vorgesehen ist, um zu vermeiden, dass Endnutzer immer wieder aufs Neue in die Verwendung von Cookies einwilligen müssen.

Mit der Erteilung des Mandates können nun die interinstitutionellen Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament beginnen, das bereits 2017 seinen Standpunkt festgelegt hatte.

(Quelle: Rat der Europäischen Union)

zurück zum Seitenanfang