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Newsletter vom 10. Februar 2021

Krebserkrankungen, Krebsbekämpfung

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Europäische Kommission legt Europas Plan zur Prävention, Behandlung und Versorgung bei Krebserkrankungen vor

(GH) Die Europäische Kommission hat am 3. Februar 2021, dem Weltkrebstag, Europas Plan gegen den Krebs vorgelegt. Es ist eines der wichtigsten gesundheitspolitischen Prioritäten der amtierenden Europäischen Kommission. Gestützt auf neue Technologien, Forschung und Innovation gibt der Plan ein neues EU-Konzept für Krebsprävention, -behandlung und -versorgung vor. Er umfasst den gesamten Krankheitspfad, von der Vorsorge bis hin zur Förderung der Lebensqualität von Krebskranken und -überlebenden. Im Jahr 2020 sind 1,3 Millionen Europäerinnen und Europäer an Krebs verstorben und die Zahl der Erkrankungen nimmt zu.

Der Plan gliedert sich in vier Hauptaktionsbereiche mit 10 Leitinitiativen und zahlreichen Fördermaßnahmen. Er wird mithilfe der gesamten Palette der Finanzierungsinstrumente der Europäischen Kommission umgesetzt, wobei insgesamt 4 Mrd. Euro für einschlägige Maßnahmen vorgesehen sind, einschließlich Mitteln aus den Programmen EU4Health, Horizont Europa und Digitales Europa. Die Bereiche betreffen Prävention, Früherkennung, Diagnose und Behandlung sowie die Verbesserung der Lebensqualität von Krebskranken und Krebsüberlebenden. Außerdem wird zur Unterstützung von neuen Technologien, Forschung und Innovation ein neues Wissenszentrum für Krebs gegründet, das auf EU-Ebene zur Koordinierung wissenschaftlicher und technischer Initiativen gegen Krebs beitragen soll. Es wird eine europäische Initiative über bildgebende Verfahren in der Krebsmedizin auf den Weg gebracht, die die Entwicklung neuer computergestützter Instrumente zur Verbesserung von personalisierter Medizin und innovativen Lösungen fördern soll.

(Quelle: Europäische Kommission)

Europäische Kommission stellt Aktionsplan für medizinische Strahlentechnologie zur Krebsbekämpfung vor

(GH) Die Europäische Kommission hat am 5. Februar 2021 ihren SAMIRA-Aktionsplan, der Strategischen Agenda für medizinische Anwendungen ionisierender Strahlung, vorgestellt. Der SAMIRA-Aktionsplan soll den EU-Bürger*innen Zugang zu hochwertigen medizinischen Nuklear- und Strahlentechnologien ermöglichen, für die höchste Sicherheitsstandards gelten. Der Aktionsplan ist die erste Folgemaßnahme zu Europas Plan gegen den Krebs, den die Europäische Kommission am 3. Februar 2021 angenommen hat (siehe Beitrag oben).

Mit dem Aktionsplan werden in drei Schlüsselbereichen Aktionen und Maßnahmen festgelegt. Sie betreffen die Sicherstellung der Versorgung mit Radioisotopen für medizinische Zwecke, die Verbesserung der Strahlenqualität und -sicherheit in der Medizin sowie die Förderung von Innovationen und der technologischen Entwicklung von medizinischen Anwendungen ionisierender Strahlung. Dazu wird die Europäische Kommission eine Europäische Initiative zur Gründung eines Exzellenzzentrums für Radioisotope (ERVI) ins Leben rufen, um Europas Rolle bei der Versorgung mit Radioisotopen für medizinische Zwecke zu behaupten und dazu beizutragen, die Entwicklung und Einführung neuer Radioisotope und Produktionsverfahren zu beschleunigen. Außerdem will sie eine Europäische Initiative für Qualität und Sicherheit medizinischer Anwendungen ionisierender Strahlung auf den Weg bringen, die gewährleisten soll, dass diagnostische und therapeutische Anwendungen ionisierender Strahlung in den Mitgliedstaaten den höchsten Standards entsprechen. Mit der Entwicklung und Umsetzung eines Forschungsfahrplans für medizinische Anwendungen der Nuklear- sowie Strahlungstechnologie will die Europäische Kommission zudem Synergien zwischen dem Euratom-Programm für Forschung und Ausbildung sowie dem Cluster »Gesundheit« des EU-Forschungsprogramms Horizont Europa schaffen.

(Quelle: Europäische Kommission)

Fossile Brennstoffe

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Anteil der fossilen Brennstoffe an der Gesamtenergiemenge in der Europäischen Union immer noch bei 71 Prozent

(MS) Im Jahr 2019 lag der Anteil fossiler Brennstoffe an der Gesamtenergiemenge, die zur Deckung des Energiebedarfs der Europäischen Union erforderlich ist, bei 71 Prozent. Das entspricht einem Rückgang von 10,9 Prozent im Vergleich zu 1990. Dies sind die neuesten Zahlen von Eurostat, dem statistischen Amt der Europäischen Union. Der Anteil der fossilen Brennstoffe an der verfügbaren Bruttoenergie in der Europäischen Union nimmt ab, auch aufgrund des Anstiegs der erneuerbaren Energien. Bei der Energieversorgung ist die Europäische Union immer noch stark auf fossile Brennstoffe angewiesen.

Die Zahlen zeigen auch erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten. Für die beiden Inselstaaten der Europäischen Union, Malta und Zypern, lag der Anteil der fossilen Brennstoffe an der verfügbaren Bruttoenergie 2019 bei 97 bzw. 92 Prozent. Am anderen Ende der Skala waren Schweden (32 Prozent), Finnland (43 Prozent) und Frankreich (50 Prozent) die drei Länder, die 2019 am wenigsten von fossilen Brennstoffen abhängig waren. Deutschland liegt im Vergleich bei 80 Prozent.

Schutz der Weltmeere, CO2-Grenzausgleichssystem

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Schutz der Weltmeere: Europäische Union tritt Korallenriff-Initiative bei

(MS) Die Europäische Union ist der Internationalen Korallenriff-Initiative beigetreten. Damit gehört die Europäische Union der globalen Partnerschaft aus fast 90 Organisationen und Ländern an.

Die Initiative bietet die Möglichkeit, sich für den Schutz der gefährdeten Meeresökosysteme weltweit durch nachhaltige Bewirtschaftung einzusetzen. Außerdem sollen Kapazitäten aufgebaut und das Bewusstsein für das Thema geschärft werden. Die Arbeit der Initiative wird in die Vorbereitung für die UN-Biodiversitätskonferenz (COP 15) in China im Mai 2021 einfließen. Dabei wollen sich die Staaten auf ein ehrgeiziges globales Rahmenwerk für die biologische Vielfalt nach 2020 einigen.

Korallenriffe und andere Ökosysteme im Meer sind ernsthaft gefährdet. Ursache für die Zerstörung sind von Menschen verursachte Belastungen der Meere wie Verschmutzung, Zerstörung der Lebensräume und der Klimawandel. Die Europäische Kommission hatte vergangenes Jahr als Teil des europäischen Grünen Deals ihre Biodiversitätsstrategie vorgestellt. Sie zielt auch darauf ab, den Schutz der Meeresökosysteme zu verstärken.

Entschließung des Umweltausschusses: CO2-Grenzausgleichssystem für EU-Importe

(MS) Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments (EP) nahm eine Entschließung über einen WTO-kompatiblen EU-Mechanismus zum CO2-Grenzausgleich mit großer Mehrheit an.

Um globale Klimabemühungen zu stärken und die Verlagerung von CO2-intensiven Produktion ins EU-Ausland zu stoppen, fordert der EP-Umweltausschuss eine CO2-Abgabe für Importe in die Europäische Union. Die globalen Klimabemühungen würden nicht davon profitieren, wenn die EU-Produktion einfach in Länder außerhalb der Europäischen Union verlagert würde, die weniger ehrgeizige Emissionsvorschriften haben.

Dieses System würde es ermöglichen, Kohlenstoffabgaben für die Einfuhr bestimmter Waren von außerhalb der Europäischen Union aus all den Ländern zu verhängen, in denen weniger strenge Emissionsvorschriften gelten. Dies würde einen Anreiz für EU- und Nicht-EU-Handelsindustrien schaffen, im Einklang mit den Zielen des Pariser Abkommens ihre CO2-Emissionen zu reduzieren.

Die Abgeordneten betonen, der Mechanismus sollte faire sowie einheitliche Klimaziele und Wettbewerbsbedingungen schaffen. Er soll nicht als weiteres Instrument für Protektionismus missbraucht werden können.

Der CO2-Grenzausgleich sollte Teil einer breiteren EU-Industriestrategie sein und alle Importe von Produkten sowie Rohstoffen abdecken, die unter das EU-Emissionshandelssystem (EU ETS) fallen. Die Abgeordneten fügen hinzu, dass das EU-Emissionshandelssystem bis 2023 die Energiebranche und andere energieintensive Industriesektoren wie die Produktion von Zement, Stahl, Aluminium, Öl, Papier, Glas, Chemikalien und Düngemittel abdecken sollte. Diese Branchen erhalten derzeit noch kostenfreie Emissionszertifikate, sind jedoch für 94 Prozent der Industrieemissionen in der Europäischen Union verantwortlich.

Um eine Verlagerung von CO2-Emissionen ins EU-Ausland zu verhindern, sollten darüber hinaus die Abgaben für den CO2-Grenzausgleich an die Preise der EU-Emissionszertifikate des EU-Emissionshandelssystems gekoppelt werden.

Das Europäische Parlament wird voraussichtlich in seiner Sitzung vom 8. bis 11. März 2021 über die Entschließung abstimmen. Die Europäische Kommission wird Ende Juni 2021 einen entsprechenden Gesetzesvorschlag vorlegen, der Teil des »Fit für 55« Pakets ist.

EU-Forschungsrahmenprogramm 2021-2027

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Auftakt von Horizont Europa

(ED) Das neue EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont Europa (Laufzeit 2021 bis 2027) startete offiziell am 2. Februar 2021 mit einer Online-Veranstaltung, bei der sich die Prominenz der europäischen und internationalen Wissenschafts- und Forschungslandschaft, wichtige Entscheidungsträger*innen aus Politik und Wirtschaft sowie hochrangige Vertreter*innen aus EU-Institutionen die virtuelle Bühne teilten.

Organisiert von der portugiesischen Ratspräsidentschaft und der Europäischen Kommission, umfasste die fast sechsstündige Veranstaltung ein breites Themenspektrum, das sich in drei Gesprächsrunden mit der Mobilisierung von Horizont Europa und »Next Generation EU« zusammen mit nationalen öffentlichen und privaten Investitionen sowohl zur Förderung grüner sowie digitaler Übergänge in allen EU-Regionen im Kontext eines erneuerten Europäischen Forschungsraums (ERA), für eine gesunde und resiliente Zukunft sowie für eine inklusive und demokratische digitale Gesellschaft befasste.

EU-Forschungskommissarin Mariya Gabriel präsentierte die Teilbereiche des Rahmenprogramms und schlug außerdem einen neuen Pakt für Forschung und Innovation vor, der die Zusammenarbeit stärken, die regionalen, nationalen und europäischen Investitionen angleichen sowie Horizont Europa in den größeren politischen Rahmen des neuen Europäischen Forschungsraums stellen soll. Sie erläuterte, unter welchen schwierigen Bedingungen das Programm verhandelt worden war. Es sei ein Erfolg, dass das Budget von Horizont Europa im Vergleich zum vorherigen Programm um 30 Prozent aufgestockt wurde und es sich mit 95,5 Mrd. Euro um das ehrgeizigste Forschungs- und Innovationsprogramm der Welt handle.

Neben Mariya Gabriel sprachen unter anderem auch Manuel Heitor, Portugals Minister für Wissenschaft, Technologie und Hochschulbildung, die Mitglieder des Europäischen Parlaments Maria da Graça Carvalho (Berichterstatterin für die Partnerschaften im EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont Europa) und Christian Ehler (Berichterstatter für das Spezifische Programm im EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont Europa), Mark Ferguson, Vorsitzender des Beirates des Europäischen Innovationsrats, sowie Gioia Ghezzi, Vorsitzende des Präsidiums des Europäischen Instituts für Innovation und Technologie.

(Quelle: Europäische Kommission und portugiesische Ratspräsidentschaft)

Ländlicher Raum

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Studie zur Holznutzung im ländlichen Raum vorgestellt

(HJG) Die Gemeinsame Forschungsstelle der Europäischen Kommission (Joint Research Centre, JRC) legte eine Studie vor, die sich insbesondere mit dem Spannungsfeld in der Forstnutzung zwischen Erhaltung der Biodiversität auf der einen und Bereitstellung eines klimaneutralen Energieträgers auf der anderen Seite befasst. Eine langfristige CO2-Bindung durch anderweitige Holzverwendung (z. B. im Baubereich) wird kaum in die Betrachtung einbezogen.

Die bereits unter der EU-Biodiversitätsstrategie angekündigte Studie beschäftigt sich mit der Herkunft von Holz zur Energieerzeugung, möglichen Nachhaltigkeitsszenarien und Trends der energetischen Holznutzung und betont hierbei, dass es aufgrund der komplexen Zusammenhänge keine einheitlichen Antworten auf den vorhandenen Zielkonflikt, sondern diesbezüglich vielmehr sowohl »win-win-«, aber auch »lose-lose-Modelle« der Waldbewirtschaftung gebe.

Laut der Studie gibt es zwar positive Trends wie die wachsende Waldfläche in der Europäischen Union und den insgesamt wachsenden Wald-Kohlenstoffspeicher, gleichzeitig aber sind die Wälder einer Reihe natürlicher und menschlich bedingter Belastungen ausgesetzt: 47 Prozent der Waldflächen in der Europäischen Union sind anfällig für drei oder mehr Ursachen für Waldschäden wie Versauerung, Eutrophierung, Dürre, Erwärmung oder Baumbedeckungsverlust und nur 20 Prozent der Waldflächen sind weniger als zwei der genannten Faktoren ausgesetzt.

Die Wissenschaftler der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission weisen darauf hin, dass trotz der Fülle von vorhandenen Datensätzen große Datenlücken bestünden und es keine einzige Datenquelle gebe, die ein vollständiges Bild liefern würde. Eine stärker harmonisierte Berichterstattung durch die Mitgliedstaaten könnte daher die Datengrundlage verbessern.

Die Experten der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission fassen auch die Auswirkungen der Ergebnisse des Berichts auf die energie-, umwelt- sowie klimapolitischen Sektoren zusammen und weisen auf Zusammenhänge sowie Widersprüche zwischen den EU-Klimaschutz- und Artenschutzinstrumenten hin, soweit sie die Energieerzeugung aus forstwirtschaftlich erzeugter Biomasse betreffen. Hierbei benennen sie bestimmte schädliche Nutzungen, die nicht ausreichend durch die bestehende Gesetzgebung unterbunden werden, wie das Ausräumen von Totholz zur Bioenergienutzung oder die Abholzung natürlicher Wälder, um Platz für Bioenergieplantagen zu schaffen.

Es erscheint daher erforderlich, mehr ganzheitliche Ansätze zu verfolgen, um eine nachhaltigere Waldbioökonomie zu fördern. Die Nachhaltigkeitskriterien müssten auf alle Produkte und Funktionen des Waldes angewendet werden. Schwierigkeiten werden darin gesehen, dass der Rechtsrahmen für Forsten maßgeblich auf nationaler Gesetzgebung beruht.

Kultur- und Kreativsektor

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Kunst und Kultur als »Grundnahrungsmittel« betrachten und nicht durch Schließungen bestrafen

(ED) Europas Regionen und Städte fordern eine stärkere Unterstützung des Kultur- und Kreativsektors, um die dramatischen wirtschaftlichen Einbußen zu bewältigen.

In einer Debatte mit Mariya Gabriel, EU-Kommissarin für Innovation, Forschung, Kultur, Bildung und Jugend, am 4. Februar 2021 unterstrichen die Mitglieder des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR) den starken Beitrag von Kultur und kulturellem Erbe zur lokalen und regionalen Entwicklung sowie zu europäischen Werten, Identitäten und Bürgerschaft. Sie sprachen sich dafür aus, dass Kunst und Kultur in der Debatte über die Zukunft der Europäischen Union eine wichtigere Rolle spielen sollten. Um den Kultur- und Kreativsektor, der mit am stärksten von den nationalen Schließungen im Zuge der Corona-Krise betroffen ist, wieder anzukurbeln, forderten Regionen und Städte eine koordinierte Unterstützung durch Europäische Union und Mitgliedstaaten.

In ihrer Rede sagte Mariya Gabriel, dass die Kultur- und Kreativbranche größte Anstrengungen brauche und verdiene, da sie von der Pandemie besonders stark betroffen sei. Sie ist zuversichtlich, dass, gemeinsam mit den Städten und Regionen als wichtigen Verbündeten, der Kultur eine Schlüsselrolle beim Aufbau eines grüneren, lebendigeren und widerstandsfähigeren Europas zukäme.

Die AdR-Stellungnahme zum Thema »Neustart der Kultur- und Kreativbranche« fordert u. a., dass die EU-Mittel alle Formen des Kultur- und Kreativsektors sowie all jene erreichen, die an seiner Schaffung beteiligt sind. In der AdR-Stellungnahme wird argumentiert, dass die Kultur- und Kreativbranche wie ein Produzent von Grundbedarfsgütern behandelt werden sollte, damit sie im Falle weiterer außergewöhnlicher Ereignisse wie der Covid-19-Pandemie nicht durch eine Abriegelung bestraft wird. Der Ausschuss der Regionen schlägt vor, gemeinsame Leitlinien zu erarbeiten, damit die Tätigkeiten fortgesetzt werden können, wenn auch mit Einschränkungen in Bezug auf die Zugänglichkeit. Er begrüßt die jüngste Einigung über das Programm »Kreatives Europa«, das eine Unterstützung von 2,2 Mrd. Euro für Künstler vorsieht und die Teilnahme kleinerer Kulturprojekte erleichtert. Er fordert jedoch, die Investitionen aus den verschiedenen EU-Fonds in die Kultur besser zu integrieren und die Möglichkeit der Kofinanzierung auf bis zu 80 Prozent für Projekte kleiner Akteure zu erhöhen. Die Regionen und Städte stimmen mit dem Europäischen Parlament darin überein, dass mindestens 2 Prozent der Mittel aus der Konjunktur- und Resilienzfazilität für den Kultur- und Kreativsektor sowie die Kulturwirtschaft vorgesehen werden müssen. Sie fordern außerdem, Mittel aus den Instrumenten REACT-EU (Aufbauhilfe für den Zusammenhalt und die Gebiete Europas zur Linderung der Folgen der Covid-19-Krise als zusätzliche Mittel im Rahmen der Strukturfonds) und SURE (EU-Darlehen von bis zu 100 Mrd. Euro für betroffene Mitgliedstaaten zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken und zur Abfederung der negativen Folgen von Corona auf Wirtschaft und Gesellschaft im jeweiligen Land) zu nutzen, um diese Sektoren auf nationaler Ebene zu unterstützen.

(Quelle: Ausschuss der Regionen)

Rechtsstaatsbericht 2021

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Europäische Kommission sammelt Rückmeldungen für Rechtsstaatsbericht 2021

(KS) Nach dem im vergangenen September vorgestellten ersten Rechtsstaatlichkeitsbericht, hat die Europäische Kommission nunmehr am 2. Februar 2021 eine Konsultation zum zweiten jährlichen Rechtsstaatlichkeitsbericht gestartet, im Rahmen derer Informationen über Entwicklungen bei der Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten und in der Europäischen Union erbeten werden. Der Bericht werde dabei die Entwicklungen in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit in allen Mitgliedstaaten vom 1. Januar - 31. Dezember 2020 untersuchen. Als Teil eines neuen Rechtsstaatlichkeitsmechanismus, soll der jährliche Bericht präventiv das Auftreten und Vertiefen von Rechtsstaatlichkeitsproblemen verhindern.

Die Europäische Kommission wolle mit Hilfe der Konsultation im Hinblick auf ihre Bewertung sachliche Informationen über die Entwicklungen vor Ort sammeln. Sie richtet sich an Organisationen, die sich mit Fragen der Rechtsstaatlichkeit befassen, insbesondere im Zusammenhang mit Justizsystemen, Korruption, Medienpluralismus und gegenseitiger Kontrolle, wie z. B. europäische Netzwerke und Vereinigungen, Nichtregierungsorganisationen und Organisationen der Zivilgesellschaft, nationale Vereinigungen (z. B. Richtervereinigungen, Journalistenverbände usw.) sowie andere relevante Akteure.

Bei der Erstellung des Berichts werde sich die Europäische Kommission auf verschiedene Quellen stützen, wie Beiträge der Mitgliedstaaten, Länderbesuche und Beiträge von Interessengruppen. Die Konsultation diene daher auch der Erleichterung einer angemessenen Beteiligung.

Anschließend an die Konsultation sollen bis Mai 2021 Besuche in den Mitgliedstaaten erfolgen und der Bericht selbst sodann im Juli angenommen und von September bis November im Rat der Europäischen Union, dem Europäischen Parlament sowie in den nationalen Parlamenten diskutiert werden.

Die Konsultation ist bis zum 8. März 2021 online verfügbar.

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