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Newsletter vom 08. April 2020

Zollerleichterungen

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Zoll- und mehrwertsteuerfreie Einfuhr von medizinischer Ausrüstung aus Nicht-EU-Ländern

(JB) Am 3. April 2020 hat die Europäische Kommission beschlossen, den Anträgen der Mitgliedstaaten und des Vereinigten Königreichs auf eine vorübergehende Befreiung der Einfuhr von Medizinprodukten und Schutzausrüstungen aus Drittländern von Zöllen und Mehrwertsteuer stattzugeben.

Dadurch wird die Belieferung von Ärzten, Pflegepersonal und Patienten mit der dringend benötigten medizinischen Ausrüstung finanziell erleichtert. Die Maßnahme betrifft Masken und Schutzausrüstung sowie Testkits, Beatmungsgeräte und andere medizinische Ausrüstung. Sie gilt für einen Zeitraum von 6 Monaten, kann jedoch noch weiter verlängert werden.

Bereits am 20. März 2020 hatte die Europäische Kommission alle Mitgliedstaaten sowie das Vereinigte Königreich aufgefordert, eine Zoll- und Mehrwertsteuerbefreiung von aus Drittländern importierten Schutzausrüstungen und anderen medizinischen Geräten zu beantragen. Alle Mitgliedstaaten und das Vereinigte Königreich haben dies getan und die Europäische Kommission hat die Anträge aller Mitgliedstaaten schnellstmöglich genehmigt. Der jetzt gefasste Beschluss gilt für alle Einfuhren rückwirkend ab dem 30. Januar 2020.

Hintergrund:
Das Zollrecht der Europäischen Union (Verordnung Nr. 1186/2009 des Rates der Europäischen Union) sieht die Möglichkeit der zollfreien Einfuhr von Waren vor, die »für Katastrophenopfer bestimmt sind«. Sie kann von staatlichen Organisationen oder anerkannten Organisationen der Wohlfahrtspflege genutzt werden. Voraussetzung hierfür ist ein Beschluss der Europäischen Kommission, den sie auf Antrag der betroffenen Mitgliedstaaten fasst.

Entsprechende Bestimmungen für die Befreiung der Einfuhr bestimmter Gegenstände von der Mehrwertsteuer finden sich auch im Mehrwertsteuerrecht der Europäischen Union (Richtlinie 2009/132/EG des Rates der Europäischen Union).

(Quelle : Europäische Kommission)

Fake-News

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Neues Online-Angebot der Europäischen Kommission zu Fake-News in Zeiten von Corona

(AV) Am 30. März 2020 startete die Europäische Kommission auf ihrer Website zur EU-Krisenreaktion auf die Ausbreitung des Coronavirus einen speziellen Abschnitt über die Bekämpfung von Desinformation im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie. Die Seite bietet Material zur Bekämpfung von Mythen und die Überprüfung von Fakten.

Parallel dazu hat auch der Europäische Auswärtige Dienst daran gearbeitet, die Verbreitung von Desinformationen über die Pandemie von externen Quellen und externen Akteuren zu analysieren und aufzudecken. Am 1. April 2020 wurde dazu ein Kurzbericht von den Faktenprüfern EUvsDisinfo des Europäischen Auswärtigen Dienstes veröffentlicht.

Laut Bericht zielen Desinformationen über die Coronavirus-Pandemie darauf ab, Minderheiten als Ursache der Pandemie darzustellen und das Misstrauen in die Fähigkeiten demokratischer Staaten und Institutionen zu schüren. Einige staatliche und staatlich unterstützte Akteure versuchen, die Krise auszunutzen, um geopolitische Interessen voranzutreiben, indem häufig die Glaubwürdigkeit der Europäischen Union und ihrer Partner in Frage gestellt wird.

Überblick über verschiedene Desinformationsaktivitäten laut Bericht:

  • Global: Behauptungen, dass die Europäische Union angesichts der Coronakrise zerfällt, sind in allen analysierten Regionen in den sozialen Medien im Trend. Unter den von RT (Russia Today) und Sputnik veröffentlichten Corona-bezogenen Inhalten haben Artikel, die Verschwörungstheorien wie »Das Virus wurde von Menschenhand gemacht« oder absichtlich verbreitet besonders viel Interaktionen hervorgerufen.
  • EU: Desinformation und falsche Gesundheitsratschläge zum Coronavirus, die im Widerspruch zu den offiziellen Leitlinien der WHO und den internen Richtlinien von Online-Plattformen stehen, kursieren weiterhin. So bewirbt Sputnik Deutschland beispielsweise auf Facebook und Twitter die Behauptung, dass »Händewaschen nicht hilft«. Es gibt Hinweise darauf, dass Online-Plattformen weiterhin Desinformationen und Verschwörungstheorien im Zusammenhang mit dem Coronavirus monetarisieren.
  • China: Staatliche Medien und Regierungsvertreter fördern nicht belegte Theorien über die Herkunft des Coronavirus. In der chinesischen Berichterstattung wird die Dankbarkeit einiger europäischer Staats- und Regierungschefs für die chinesische Hilfe hervorgehoben.
  • Russland: In der Datenbank EUvsDisinfo wurden mehr als 150 Fälle kremlfreundlicher Desinformation über COVID-19 erfasst (seit 22. Januar). Die staatlich kontrollierten russischen Medien haben ihren Schwerpunkt verlagert, um die Bereitschaft Russlands zur Bekämpfung des Ausbruchs hervorzuheben. Über die russische Hilfe für Italien wurde ausführlich berichtet.
  • Afrika: In einigen Ländern verbreiten sich Hasskampagnen gegen soziale und ethnische Gruppen. Chinas proaktive Kommunikation rund um die Bereitstellung von Unterstützung stellt andere Geber vor Reputationsprobleme.
  • MENA (Mittlerer Osten und Nordafrika): Daesh ermutigt Militante dazu, die Unsicherheit um das Coronavirus auszunutzen. Die Pandemie wird als »schmerzhafte Quälerei« gegen »Kreuzritter-Nationen« dargestellt. Das syrische Regime nutzt das Coronavirus, um die EU-Sanktionen anzugreifen. Die EU-Mitgliedstaaten werden als unfähig dargestellt, sich gegenseitig zu helfen.
  • Türkei: Falsche Gesundheitsinformationen sind in den sozialen Medien weiterhin weit verbreitet, der Anti-EU-Diskurs und die Kritik an der Europäischen Union wird auch in der Öffentlichkeit befördert.
  • Westbalkan: Verschwörungstheorien, wonach das Virus eine Biowaffe der USA oder ein Vorwand für eine ausländische Invasion sei, sind weiterhin im Kommen. Die Coronakrise wird mit dem verbreiteten Narrativ verbunden, die Europäische Union lasse den Westbalkan im Stich.

Zudem arbeitet die Europäische Kommission weiterhin eng mit Online-Plattformen zusammen. Am 27. März 2020 sprach EU-Kommissionsvizepräsidentin Věra Jourová, zuständig für Werte und Transparenz, dazu erneut mit Google, Facebook, Twitter, Microsoft, Mozilla und dem Branchenverband EDiMA. In der Telefonkonferenz informierten die Plattformen die Europäische Kommission über Fortschritte bei ihren Bemühungen, verlässliche Quellen zu fördern und potenziell schädliche Inhalte zu entfernen.

Die Plattformen, die alle den Verhaltenskodex für den Bereich der Desinformation unterzeichnet haben, berichteten der Vizepräsidentin, dass die Schritte, die sie in den letzten Wochen unternommen haben, zu einem verbesserten Zugang zu verlässlichen Informationen (wie z. B. der WHO oder nationalen Gesundheitsbehörden) sowie zur Herabstufung und Entfernung schädlicher Inhalte beigetragen haben.

Die Plattformen bestätigten, dass sie weiterhin falsche und schädliche Informationen hauptsächlich in Gesundheitsfragen beobachten, die sie in großen Mengen entfernen.

Die Vizepräsidentin forderte die Unternehmen auf, relevante Daten mit Forschern und Faktenprüfern zu teilen, mit den Behörden in allen Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten und Beispiele der entfernten Inhalte zu zeigen.

Eine weitere übersichtliche Hilfestellung zum Erkennen von Falschmeldungen bietet der allgemeine »Kompass zur Überprüfung von Falschmeldungen«, den das Europäische Parlament im Februar 2019 veröffentlicht hat.

Gesundheitspolitik in Coronazeiten

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Coronavirus: Europäische Arzneimittelbehörde warnt vor einer starken Zunahme von Arzneimittelfälschungen im Online-Versandhandel

(GH) Die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) warnt aktuell vor einer stark gestiegenen Zunahme von Arzneimittelfälschungen im Online Versandhandel. Aufgrund der andauernden Coronakrise und der damit einhergehenden weiteren Verknappung von wichtigen Arzneimitteln, bestellen Verbraucher und Patienten vermehrt auf nicht autorisierten Onlineversandhandel-Plattformen. Diese Internetanbieter schlagen Profit aus der Angst der Verbraucher und Patienten, wichtige Arzneimittel nicht mehr zu erhalten. Das betrifft besonders auch ganz gewöhnliche nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, wie etwa Paracetamol oder Ibuprofen, die auch in Apotheken vor Ort kaum noch vorhanden sind. Diese Produkte werden insbesondere zur Schmerzlinderung und Fiebersenkung bei ersten Anzeichen von COVID-19 zur Selbstmedikation verwendet.

In den von den illegalen Versandhändlern angebotenen Produkten fänden sich nach Angaben der EMA nicht nur falsche oder unwirksame Wirkstoffe oder falsche Mengen, sondern vermehrt auch schädliche Substanzen, die zu weiteren Gesundheitsproblemen führen können oder die Symptome von COVID-19 sogar noch verschlimmern können.

Verbraucher und Patienten sind aufgerufen, entweder nur bei registrierten Online-Apotheken mit dem grünen EU-Logo zu bestellen oder in die Apotheke vor Ort zu gehen. Sie sollen besonders jetzt sehr sorgfältig den Internetauftritt prüfen und diesen mit der Liste der durch die Mitgliedstaaten autorisierten Versandapotheken vergleichen. Dies geschieht ganz einfach durch einen Klick auf das grüne EU-Logo auf der aufgerufenen Webseite der Versandapotheke.

Die EMA weist darauf hin, dass es gegenwärtig (noch) keine zugelassenen Behandlungsmethoden für COVID-19 gibt. Es können derzeit nur die Symptome behandelt werden wie Fieber und Atembeschwerden in Absprache mit dem Arzt oder Apotheker. Bei Bedarf sollte der Ratschlag des Hausarztes oder Apothekers eingeholt werden oder direkt die zuständigen nationalen Stellen kontaktiert werden.

Die derzeit bestehenden aktuellen Versorgungslücken mit Arzneimitteln können auf der Web-Seite der EMA und den zuständigen nationalen Arzneimittelbehörden abgerufen werden.

(Quelle: Europäische Arzneimittelbehörde)

Europäische Kommission veröffentlicht Vorschlag zur Verschiebung der Medizinprodukteverordnung (MPV) wegen Coronavirus auf den 26. Mai 2021

(GH) Wie bereits am 24. März 2020 angekündigt (siehe WiB vom 30. März 2020), hat die Europäische Kommission nun am 3. April 2020 ihren Vorschlag zur nochmaligen Verschiebung des Geltungsbeginns der Medizinprodukteverordnung (MDR) auf den 26. Mai 2021 veröffentlicht. Damit können wichtige Vorschriften, die unter anderem einheitliche und verschärfte Kriterien für sogenannte Benannte Stellen bei der Zertifizierung von Medizinprodukten vorsehen und das Verfahren zur Genehmigung klinischer Prüfungen von Medizinprodukten betreffen, um ein weiteres Jahr nicht angewendet werden.

Im Gegensatz zum letzten Jahr, wo die Geltung der Medizinprodukteverordnung mittels eines rechtlich umstrittenen sogenannten Korrigendums schon einmal, und das ohne Vorliegen einer Notsituation, verlegt wurde, nämlich auf den 26. Mai dieses Jahres, soll dieses Mal das ordnungsgemäße Gesetzgebungsverfahren gelten. Damit müssen der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament gemeinsam als legislatorische Akteure im dafür vorgesehenen Verfahren tätig werden, was erfahrungsgemäß längere Zeit in Anspruch nimmt. Die Europäische Kommission will deshalb, dass ein »beschleunigtes« Mitentscheidungsverfahren zur Anwendung kommt.

Zur Begründung ihres Änderungsvorschlags führt die Europäische Kommission u. a. an, dass damit die Mitgliedstaaten, Gesundheitseinrichtungen und Wirtschaftsakteure bessere Möglichkeiten haben, der Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie Vorrang zu geben. Insbesondere seien nach Ansicht von EU-Kommissionsvizepräsident Margaritis Schinas in Anbetracht der gegenwärtigen Notlage »Engpässe oder Verzögerungen bei der Zertifizierung und beim Inverkehrbringen wichtiger Medizinprodukte im Moment keine Option«. Dass damit gleichzeitig die mit der Medizinprodukteverordnung verfolgten Ziele einer höheren Produktsicherheit und damit eines verbesserten Gesundheitsschutzes von Patienten und Anwendern für ein weiteres Jahr ausgesetzt wird, wird dabei nicht erwähnt.

(Quelle: Europäische Kommission)

Europäische Kommission stellt Leitlinien für die grenzüberschreitende Behandlung von Patienten und Entsendung von medizinischem Personal vor

(GH) Um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen nationalen, regionalen und lokalen Behörden bei der Gesundheitsversorgung in Zeiten von Corona zu unterstützen und zu fördern, hat die Europäische Kommission am 3. April 2020 Leitlinien für die Mitgliedstaaten herausgegeben. Sie sollen einen stärkeren koordinierten Ansatz für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich der Notfallversorgung schaffen und aufzeigen, welche Unterstützung die Europäische Kommission den Gesundheitsbehörden der Mitgliedstaaten leisten kann.

Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit kann dazu beitragen, den Druck auf überlastete Krankenhäuser zu verringern, indem Patienten, die an einer Coronavirus-Infektion leiden, zur Behandlung in andere Mitgliedstaaten überführt werden, in denen Krankenhausbetten verfügbar sind. Die Europäische Kommission wird die Mitgliedstaaten oder Nichtregierungsorganisationen auch dabei unterstützen, qualifizierte medizinische Teams zu entsenden, um grenzüberschreitende Hilfe anzubieten. Die Leitlinie stützt sich hierbei auf fünf Bereiche:

  • Koordinierung der Anträge auf grenzüberschreitende Unterstützung im Wege des EU-Frühwarn- und Reaktionssystems (z. B. Intensivpflegebetten, Behandlung und Transfer von Patienten oder medizinischem Personal).
  • Unterstützung der Gesundheitsbehörden im Rahmen des EU-Katastrophenschutzverfahrens.
  • Hinweise für die Durchführung der grenzüberschreitenden Patientenmobilität (insb. Verordnungen über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit).
  • Förderung der grenzüberschreitenden Entsendung qualifizierter medizinischer Teams.
  • Bereitstellung eines Systems zur Unterstützung des klinischen Managements, das die Angehörigen der Gesundheitsberufe beim Austausch von Wissen und Kompetenzen unterstützen soll.

(Quelle: Europäische Kommission)

App zur Erkennung von COVID-19 anhand von Atemgeräuschen aus europäischen Forschungsgeldern entwickelt

(GH) Am 6. April 2020 wurde eine neue Handy-App vorgestellt, die anhand des Klangs der Stimme, der Atmung und des Hustens erkennen und lernen soll, ob eine Person an COVID-19 leidet. Sie wurde von Forschern der Universität Cambridge und damit in einem Land, das nicht mehr der Europäischen Union angehört, entwickelt. Dieses Projekt wurde noch mit EU-Geldern über einen Zuschuss des Europäischen Forschungsrats in Höhe von 2,5 Mio. Euro mitfinanziert.

Da es sich bei COVID-19 um eine Atemwegserkrankung handelt, sind die von den Betroffenen erzeugten Geräusche – einschließlich Stimme, Atmung und Husten – sehr spezifisch. Die »COVID-19 Sounds App« sammelt demographische und medizinische Informationen von Benutzern sowie Sprachproben, Atem- und Hustenproben über das Mikrofon des Telefons. Die App fragt die Benutzer auch, ob sie positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Sie sammelt die Standortdaten nur, wenn die Benutzer sie aktiv nutzen. Die Daten werden auf den Servern der Universität Cambridge gespeichert, für die die Weitergeltung des strengen Datenschutzes nach der EU-Datenschutzgrundverordnung wohl fraglich ist, und ausschließlich zu Forschungszwecken verwendet. Die App wird keine medizinischen Ratschläge geben.

Die COVID-19 Sounds App wird in mehreren Sprachen und für Android-Handys im Google Play Store verfügbar sein. Nach Informationen der Europäischen Kommission soll dies bereits jetzt schon der Fall sein. Eine Version für iOS wird es ebenfalls in Kürze geben. Nicht gesagt wird, ob die App schon für den Markt freigegeben ist und damit das für Medizinprodukte (sog. »Gesundheitsapps«) erforderliche CE-Zertifizierungsverfahren erfolgreich durchgeführt wurde.

(Quelle: Europäische Kommission)

Krisenmanagement

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RescEU: Europäische Kommission stockt Mittel für Rückholflüge und Vorrat an medizinischer Ausrüstung auf

(AV) Am 27. März 2020 hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, 75 Mio. Euro aus dem EU-Haushalt bereitzustellen, um die Mitgliedstaaten bei der Rückholung von EU-Bürgerinnen und -Bürgern zu unterstützen und die Mittel für die Bevorratung medizinischer Ausrüstung im Rahmen von rescEU aufzustocken (die Gesamtmittelausstattung des ersten rescEU-Vorrats an medizinischer Ausrüstung beläuft sich auf 80 Mio. Euro für Beatmungsgeräte, Schutzmasken und wesentliche medizinische Geräte).

Janez Lenarčič, EU-Kommissar für Krisenmanagement: »Die sichere Rückkehr unserer Bürgerinnen und Bürger ist eine Priorität. Wir tun alles in unserer Macht Stehende, um sicherzustellen, dass sie in diesen schwierigen Zeiten so bald wie möglich zu ihren Familien zurückkehren können.«

Im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Europäischen Union übernimmt die Europäische Union auf der Grundlage des Grundsatzes der Solidarität einen Teil der Kosten für Rückholflüge, bei denen Staatsangehörige mehrerer Mitgliedstaaten befördert werden.

Auf dem Pressebriefing nach dem Informellen Treffen der Außenminister am 23. März 2020 per Videokonferenz wies der Hohe Vertreter der Europäischen Union Josep Borrell darauf hin, dass es sich um Reisende handelt und nicht um EU-Bürger, die außerhalb der Europäischen Union wohnen. Außerdem gebe es erhebliche Probleme bei der Rückführung:

  • Fluggesellschaften haben größtenteils ihren Betrieb eingestellt, Flughäfen in aller Welt lassen nicht mehr Landen oder Starten.
  • Fake News-Kampagnen verbreiten, dass Europäer den Virus in die Länder tragen, sodass selbst leere Maschinen, die zum Abholen kommen, in einigen Ländern nicht landen durften.
  • Besonders viele Probleme gäbe es mit Asien, Lateinamerika und in Teilen von Afrika.
  • Borrell sprach von ca. 200.000 Reisenden, die sich in Botschaften in ca. 20 Hotspots in aller Welt gemeldet hätten.
  • Er und sein Team sind ununterbrochen dabei, diplomatische Lösungen zusammen mit den Mitgliedstaaten und den Ländern zu finden, um die Menschen zurückzuholen.

Justiz

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Notfallmaßnahmen: Ungarn verabschiedet Notstandsgesetz, Kommissionpräsidentin mahnt Achtung der Europäischen Grundwerte an

(KS) Ungarn hat im Zusammenhang mit der derzeitigen Coronakrise ein Gesetz verabschiedet, welches der Exekutive aufgrund der derzeitigen Krisensituation die Möglichkeit einräumt – zeitlich unbegrenzt – per Dekret zu regieren. Mit der Ausweitung des »Gefahrenzustands« erfolgten zudem Änderungen des Strafgesetzes. Insbesondere wurden die Strafandrohungen für Verstöße gegen die Quarantänebestimmungen, aber auch für eine falsche oder verzerrte Berichterstattung, die den »erfolgreichen Schutz« der Öffentlichkeit behindern deutlich verschärft.

Die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat dem folgend, jedoch ohne direkte Bezugnahme zum ungarischen Gesetz, im Hinblick auf die von den Mitgliedsstaaten im Zusammenhang mit der derzeitigen Coronakrise ergriffenen Notmaßnahmen in einer Erklärung vom 31. März 2020 zur Einhaltung der europäischen Grundwerte aufgerufen. Insbesondere dürften die in den Verträgen verankerten Grundprinzipien und Werte der Europäischen Union nicht unterlaufen bzw. umgangen werden.

Um schnell und wirksam zum Schutz der öffentlichen Gesundheit reagieren und handeln zu können, müssten Regierungen zwar über hierzu notwendige Instrumente verfügen. Jegliche Notfallmaßnahmen dürften sich jedoch lediglich auf das Notwendige beschränken und müssten verhältnismäßig sein. Vor allem  dürften solche nicht unbegrenzt andauern und müssten regelmäßig überprüft werden.

Gerade die Meinungsfreiheit und Rechtssicherheit seien der Kommissionspräsidentin zufolge unabdingbar für das Funktionieren von Demokratien. Um der Bevölkerung den Zugang zu wesentlichen Informationen zu ermöglichen und Desinformation bekämpfen zu können, müsse gewährleistet sein, dass Journalistinnen und Journalisten ungehindert und präzise arbeiten können.

Die Europäische Kommission werde die Anwendung der jeweiligen Sofortmaßnahmen in den Mitgliedstaaten überwachen.

Gleiches gelte für die Überwachungsgruppe für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte (DRFMG) des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE). Diese hat in ihrer Sitzung vom 2. April 2020 beschlossen die Auswirkungen der von den Mitgliedstaaten ergriffenen Notfallmaßnahmen ebenfalls genau beobachten zu wollen und betont, dass solche Maßnahmen auch aus ihrer Sicht verhältnismäßig, notwendig, gerechtfertigt und zeitlich begrenzt sein sollten und sich in Übereinstimmung mit den Verfassungsgrundsätzen innerhalb der Grenzen die das europäische Recht in Bezug auf Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte setzt, bewegen.

Bezüglich des ungarischen Gesetzes hat die Europäische Kommission angekündigt den endgültigen Gesetzestext analysieren zu wollen und die Umsetzung durch die Regierung zu überwachen. Der Vorsitzende des LIBE-Ausschusses hatte bereits zuvor, noch vor Verabschiedung des Gesetztes, am 25. März 2020 die von Ungarn geplanten legislativen Maßnahmen scharf kritisiert und die Europäische Kommission aufgefordert, zu prüfen, ob der ungarische Gesetzesvorschlag den in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union verankerten Werten entspricht.

(Quellen: Pressemitteilungen des Europäischen Parlament vom 24. März 2020 und 3. April 2020 sowie der Europäischen Kommission vom 31. März 2020)

Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie 2020 - 2024 veröffentlicht

(KS) Die Europäische Kommission hat gemeinsam mit dem Hohen Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik Josep Borrell ihren Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie für die Jahre 2020 - 2025 angenommen und zugleich eine gemeinsame Mitteilung an den Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament veröffentlicht.

In dem Aktionsplan werden die Prioritäten für die nächsten 5 Jahre in dem Bereich der Außenbeziehungen der Europäischen Union festgelegt. Der Fokus liegt dabei vor allem auf neuen Herausforderungen wie digitaler Technologien, dem Wandel in der Geopolitik und dem Klimawandel.

Der Plan legt fünf Handlungsschwerpunkte fest:

  • Der Schutz und die Stärkung des Einzelnen,
  • der Aufbau resilienter, inklusiver und demokratischer Gesellschaften,
  • die Förderung eines globalen Systems für Menschenrechte und Demokratie,
  • die Nutzung der Chancen und Bewältigung der Herausforderungen neuer Technologien sowie
  • die Erzielung konkreter Ergebnisse durch Zusammenarbeit.

Aufbauend auf den vorhergehenden Plänen wird weiterhin ein Schwerpunkt auf der Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern und die Bekämpfung der Todesstrafe liegen, zugleich jedoch der Handlungskompetenz der Menschen und der Bekämpfung von Diskriminierung gleich aus welchen Gründen eine stärkere Bedeutung beigemessen werden. Ein weiterer Schwerpunkt werde im Bereich der Aushöhlung der Rechtsstaatlichkeit und des Zugangs zur Justiz liegen.

Die Steuerung der Umsetzung des Aktionsplans wird der EU-Sonderbeauftragte für Menschenrechte übernehmen. Im Rahmen konkreter Maßnahmen werden die EU-Delegationen und -büros eine Führungsrolle übernehmen und so beispielsweise auf lokaler Ebene maßgeschneiderte Strategien entwickeln und anwenden. Die Europäische Union werde dabei zur Umsetzung alle ihr zur Verfügung stehenden politischen und finanziellen Instrumente, wie beispielsweise politische (auch sektorbezogene) und Menschenrechtsdialoge, die Handelspolitik der Europäischen Union, Instrumente des mehrjährigen Finanzrahmens 2021 - 2027, Kommunikations- und Sensibilisierungskampagnen, die Beobachtung von Gerichtsverfahren gegen Menschenrechtsverteidiger, Wahlbeobachtung sowie Folgemaßnahmen, in Anspruch nehmen.

Um zukünftig in Menschenrechts- und Demokratiefragen schneller und effizienter reagieren zu können, unterbreiteten die Europäische Kommission und der Außenbeauftragte der Europäischen Union Josep Borrell zudem den Vorschlag, den Aktionsplan in einem einstimmigen Beschluss durch den Europäischen Rat als strategisches Ziel der Europäischen Union gem. Art. 22 I EUV anzunehmen, um so zu ermöglichen, dass der Ministerrat künftig über Fragen hinsichtlich des Aktionsplans mit qualifizierter Mehrheit abstimmen könne.

(Quelle: Pressemitteilung der Europäischen Kommission)

Landwirtschaft

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EU-Kommissar für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Janusz Wojciechowski sprach über die Zeit nach dem Corona-Virus

(HJG) In einem Exklusivinterview am 27. März 2020 mit Gerardo Fortuna vom europäischen Online-Nachrichtenmagazin EURACTIV sagte der Kommissar Janusz Wojciechowski, dass der Green Deal ein Flaggschiff der von der Leyen-Kommission bleibt und die Europäische Union eine umweltfreundliche und nachhaltige Erholung nach COVID-19 anstreben sollte.

Wojciechowski warnte, dass »es noch zu früh ist, um genau anzugeben, wie die Vorschläge der Green Deal-Politik von dem anhaltenden Ausbruch betroffen sein werden«, bestand jedoch darauf, dass die Gesellschaft widerstandsfähig und nachhaltig werden muss, um mit der Klimakrise fertig zu werden.

Im Ergebnis lassen sich die im Interview geäußerten Aussagen von Janusz Wojciechowski, Kommissar für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, wie folgt zusammenfassen:

  • Flexibilität und Vereinfachung innerhalb der Gemeinsamen Agrarpolitik sind für die Bewältigung der Krise von entscheidender Bedeutung.
  • Die Europäische Kommission wird erforderlichenfalls weitere Maßnahmen ergreifen.
  • COVID-19 wird die Annahme von Übergangsregelungen für die Gemeinsamen Agrarpolitik nicht wesentlich beeinflussen.
  • Mitgesetzgeber können während des Ausbruchs weiterhin interinstitutionelle Verhandlungen organisieren.
  • Die Europäische Union kann es sich nicht leisten, die Umweltziele der Agrarpolitik zu vernachlässigen.
  • Eine Einigung über die Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2020 ist dringend erforderlich.
  • Die Toolbox der Europäischen Kommission zur Reaktion auf die Krise umfasst einen vorübergehenden Rahmen für staatliche Beihilfen und »grüne Wege«.
  • Bei schwerwiegenden Marktstörungen können Maßnahmen (PSA, öffentliche Intervention…) ergriffen werden.
  • Unabhängig davon, welche Maßnahmen wir jetzt anwenden, müssen wir sehr umsichtig sein, da wir uns erst am Anfang der Krise befinden.

Europäische Union stellt 250 Millionen Euro für gesunde Ernährung in Schulen bereit

(HJG) Millionen Schulkinder werden dank des EU-Schulprogramms auch im nächsten Schuljahr Milch, Obst und Gemüse erhalten. Für das Schuljahr 2020/21 erhält Deutschland 35,2 Mio. Euro für gesunde Ernährung in Schulen, EU-weit stehen 250 Mio. Euro bereit, wie die Europäische Kommission am 31. März 2020 bekannt gab. Die Europäische Kommission stellte zudem klar, dass im laufenden Schuljahr 2019/2020 die Coronakrise von den Mitgliedstaaten als »höhere Gewalt« anerkannt werden kann. Damit können Lieferanten von verderblichen Waren, die im Rahmen des Programms an Schulen verteilt werden sollten, entschädigt und die Produkte etwa an Krankenhäuser oder Wohltätigkeitsorganisationen gespendet werden.

Dank des EU-Schulprogramms können die Kinder etwas über Ernährung und Landwirtschaft lernen und gleichzeitig gesunde Ernährungsgewohnheiten verinnerlichen.

Die Europäische Kommission veröffentlichte auch einen Bewertungsbericht, aus dem hervorgeht, dass das Programm im Schuljahr 2018/2019 mehr als 20 Millionen Kinder in rund 155.000 Schulen erreichte. In diesem Zeitraum wurden mehr als 71.000 Tonnen frisches Obst und Gemüse sowie 167 Mio. Liter Milch, die aus EU-Haushaltsmitteln in Höhe von mehr als 192 Mio. Euro finanziert wurden, an Kinder in den Mitgliedstaaten verteilt.

Energieeffizienz

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Neuregelungen der Ökodesign-Verordnung sollen zu mehr Energieeffizienz bei externen Netzteilen und damit zu niedrigeren Stromrechnungen führen

(CL) Seit 1. April 2020 gelten nach der Maßgabe der neuen Ökodesign-Verordnung ((EU) 2019/1782) überarbeitete Vorgaben zur Energieeffizienz von externen Netzteilen. Diese ersetzen Regelungen aus dem Jahr 2009. Externe Netzteile sind Stromadapter zur Umwandlung von haushaltsüblichem elektrischem Strom in Wechselstrom mit niedrigerer Spannung oder in Gleichstrom. Dieser wird benötigt, um eine Vielzahl von Haushalts- und Bürogeräten wie elektrische Zahnbürsten und Rasierapparate, Mobiltelefone, Laptops und Tablets sowie Drucker und Router zu betreiben. Jeder Haushalt in der Europäischen Union hat im Durchschnitt zehn solcher Netzteile im Einsatz und kann sich dank der neuen Regeln ggf. über eine niedrigere Stromrechnung freuen.

Europaweit werden die neuen Anforderungen bis 2030 nach Einschätzung der Europäischen Kommission voraussichtlich zu Energieeinsparungen von über 4 Terrawattstunden/Jahr führen, das entspricht 1,45 Mio. Tonnen vermiedener Treibhausgasemissionen jährlich. Die Vorschriften gelten sowohl für die Effizienz im Betrieb als auch für die Leistungsaufnahme bei Nulllast. Sie umfassen externe Netzteile mit einer Ausgangsleistung von höchstens 250 Watt, die zur Verwendung mit elektrischen und elektronischen Haushalts- sowie Bürogeräten bestimmt sind. Von den Anforderungen ausgenommen sind Spannungswandler, unterbrechungsfreie Stromversorgungen, Batterieladegeräte, Konverter für Halogenlampen und externe Stromversorgungsgeräte für Medizinprodukte.

Mit ihrer Ökodesign-Politik setzt die Europäische Union einen Rahmen, um Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte festzulegen. Auf sie entfällt ein großer Teil des Verbrauchs von natürlichen Ressourcen und Energien in Europa, und sie haben auch eine Reihe weiterer wichtiger Umweltauswirkungen.

Schädliche Lärmbelastung

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Europäische Umweltagentur: Mehr Europäer schädlicher Lärmbelastung ausgesetzt

(HJG) Laut dem veröffentlichen Bericht der Europäischen Umweltagentur (EUA) über die Belastung durch Umgebungslärm ist mindestens jeder fünfte Europäer derzeit als gesundheitsschädlich eingestuften Lärmpegeln ausgesetzt. Diese Zahl werde in den kommenden Jahren voraussichtlich noch zunehmen.

Rund 113 Millionen Menschen sind tagsüber, abends und nachts langfristig von einem Verkehrslärmpegel von mindestens 55 Dezibel betroffen. In den meisten europäischen Ländern sind mehr als 50 Prozent der Einwohner rund um die Uhr einem Straßenlärmpegel von 55 Dezibel oder mehr ausgesetzt. Laut WHO sind bei diesem Wert gesundheitliche Beeinträchtigungen wahrscheinlich. Die Europäische Union hält eine langfristige Lärmbelastung durch Pegel über 55 Dezibel für hoch. Darüber hinaus sind 22 Millionen Menschen einem hohen Lärm durch Bahnverkehr, 4 Millionen einem hohen Fluglärm und fast 1 Million einem hohen Industrielärm ausgesetzt.

Laut dem neuen EUA-Bericht »Lärm in Europa – 2020« ist der Straßenverkehr die Hauptquelle für die Lärmbelastung in Europa.

In den nächsten zehn Jahren rechnet man aufgrund des städtischen Wachstums und des gestiegenen Mobilitätsbedarfs mit einem Anstieg des Lärmpegels in städtischen und auch in ländlichen Gebieten. Weitere Hauptquellen für die Lärmbelastung sind der Bahn- und Flugverkehr sowie die Industrie.

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