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Newsletter vom 10. März 2021

Zukunft Europas

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Konferenz zur Zukunft Europas kann starten

(BG) Am 10. März 2021 haben Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, der Präsident des Europäischen Parlaments David Sassoli und der portugiesische Premierminister Antonio Costa in einer feierlichen Sitzung die »Gemeinsame Erklärung zur Konferenz über die Zukunft Europas« unterzeichnet. Mit einjähriger Verspätung kann die Konferenz am 9. Mai 2021 endlich starten. Die drei europäischen Institutionen, die den gemeinsamen Vorsitz bilden, verpflichten sich, den Europäer*innen zuzuhören und den Empfehlungen der Konferenz – unter Achtung ihrer Zuständigkeiten – Folge zu leisten. Die ursprünglich auf zwei Jahre angelegte Konferenz soll ihren Abschlussbericht schon im Frühsommer 2022 vorlegen.

Veranstaltungen mit Bürger*innen, der Zivilgesellschaft, nationalen und regionalen Parlamenten sind auf europäischer, nationaler, transnationaler und regionaler Ebene in jeder Ecke der Europäischen Union geplant. Sobald die Covid-19-Pandemie dies zulässt, sollen auch wieder Präsenzveranstaltungen stattfinden. Die Ergebnisse aller Veranstaltungen werden über eine mehrsprachige digitale Plattform gesammelt, analysiert und veröffentlicht. Ein Feedback-Mechanismus soll sicherstellen, dass die während der Konferenz diskutierten Ideen in konkrete Empfehlungen für EU-Maßnahmen münden.

Sachsen plant eine trinationale deutsch-polnisch-tschechische Veranstaltung, die der besonderen Lage Sachsens im Dreiländereck gerecht wird. Zudem sollen Bürger*innen, die einen Querschnitt der Bevölkerung bilden, – darunter auch EU-skeptische, kritische Stimmen – stark eingebunden werden. Junge Menschen werden eine besondere Möglichkeit bekommen, ihre Vorstellungen zur Zukunft Europas darzustellen.

Sowohl den drei europäischen Institutionen als auch Sachsen sind die drei Prinzipien, die der Konferenz zugrunde liegen, von besonderer Wichtigkeit: Inklusivität, Offenheit und Transparenz werden ebenso beachtet wie die Grundwerte der Europäischen Union. Sachsen wird deshalb dialogorientierte Veranstaltungen durchführen, die der Charta der Konferenz zur Zukunft Europas entsprechen.

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit, Europäische Säule sozialer Rechte, Rechte von Menschen mit Behinderungen

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Europäische Kommission will mehr Transparenz bei Einkommen von Männern und Frauen

(UD) Die Europäische Kommission will sicherstellen, dass Frauen und Männer in der Europäischen Union gleiches Entgelt bei gleicher Arbeit erhalten. Mit einem am 4. März 2021 vorgelegten Vorschlag sollen Arbeitgeber künftig zu mehr Lohntransparenz verpflichtet und der Zugang zur Justiz für Opfer von Lohndiskriminierung verbessert werden. »Gleiche Arbeit verdient gleiches Entgelt. Und für gleiches Entgelt braucht man Transparenz. Arbeitnehmer*innen müssen wissen, ob ihre Arbeitgeber sie fair behandeln. Sollte dies nicht der Fall sein, dann müssen sie sich zur Wehr setzen können und das bekommen, was ihnen zusteht«, so Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen.

Der Vorschlag enthält Maßnahmen zur Lohntransparenz, darunter Angaben zum Entgelt für Arbeitsuchende, das Recht auf Informationen über das Einkommen von Arbeitnehmer*innen , die gleiche Arbeit verrichten, sowie Berichterstattungspflichten im Hinblick auf geschlechtsspezifisches Lohngefälle für große Unternehmen.

Der Vorschlag stärkt auch die Instrumente, mit denen Arbeitnehmer*innen ihre Rechte geltend machen können, und erleichtert den Zugang zur Justiz. Arbeitgebern wird es nicht gestattet sein, Arbeitsuchende nach ihrer früheren Vergütung zu fragen, und sie müssen auf Anfrage der Arbeitnehmer*innen entgeltbezogene anonymisierte Daten zur Verfügung stellen. Zudem werden Arbeitnehmer*innen Anspruch auf Entschädigung für Lohndiskriminierung haben.

Neue Maßnahmen, die den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie nicht nur auf Arbeitgeber, sondern auch auf Frauen Rechnung tragen, die besonders hart getroffen wurden, werden das Bewusstsein für die Entgeltbedingungen innerhalb des Unternehmens schärfen und Arbeitgebern wie Arbeitnehmer*innen mehr Instrumente an die Hand geben, um gegen Lohndiskriminierung am Arbeitsplatz vorzugehen. Damit wird auf eine Reihe wesentlicher Faktoren eingegangen, die zum bestehenden Lohngefälle beitragen. Dies ist besonders während der COVID-19-Pandemie von Bedeutung, die die Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern verstärkt und Frauen einem höheren Armutsrisiko aussetzt.

Der Legislativvorschlag konzentriert sich auf zwei Kernelemente der Entgeltgleichheit: Maßnahmen zur Gewährleistung von Lohntransparenz für Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber sowie einen besseren Zugang zur Justiz für Opfer von Lohndiskriminierung.

Maßnahmen für Lohntransparenz, darunter:

  • Lohntransparenz für Arbeitssuchende,
  • Auskunftsrecht für Arbeitnehmer*innen,
  • Berichterstattung über das geschlechtsspezifische Lohngefälle in Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten sowie
  • Gemeinsame Entgeltbewertung.

Besserer Zugang zur Justiz für Opfer von Lohndiskriminierung darunter:

  • Entschädigung für Arbeitnehmer*innen, die geschlechtsspezifischer Lohndiskriminierung ausgesetzt sind.
  • Beweislast aufseiten des Arbeitgebers für den Nachweis, dass es keine Diskriminierung in Bezug auf das Entgelt gegeben hat.
  • Sanktionen einschließlich Geldstrafen für Verstöße gegen den Grundsatz des gleichen Entgelts.
  • Gleichbehandlungsstellen und Arbeitnehmervertreter*innen können in Gerichts- oder Verwaltungsverfahren tätig werden.

Nächste Schritte:
Der heutige Vorschlag wird nun dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union zur Billigung vorgelegt. Nach seiner Annahme haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen und der Europäischen Kommission ihre Umsetzungsvorschriften zu übermitteln. Die Europäische Kommission wird die vorgeschlagene Richtlinie nach acht Jahren bewerten.

Europäische Säule sozialer Rechte: Prinzipien in Maßnahmen umsetzen

(UD) Am 4. März 2021 hat die Europäische Kommission ihre Ambitionen für ein starkes soziales Europa vorgelegt, die sich auf Arbeitsplätze und Kompetenzen für die Zukunft konzentrieren und den Weg für eine faire, integrative und belastbare sozioökonomische Erholung ebnen.

Der Aktionsplan der Europäischen Säule sozialer Rechte enthält konkrete Maßnahmen zur weiteren Umsetzung der Grundsätze der Europäischen Säule sozialer Rechte als gemeinsame Anstrengung der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union unter aktiver Einbeziehung der Sozialpartner und der Zivilgesellschaft. Außerdem werden die wichtigsten Ziele für Beschäftigung, Qualifikation und Sozialschutz für die Europäische Union vorgeschlagen, die bis 2030 erreicht werden sollen.

Dies ist eine Gelegenheit für Europa, sein soziales Regelwerk zu aktualisieren und gleichzeitig die Veränderungen zu bewältigen, die durch neue gesellschaftliche, technologische und wirtschaftliche Entwicklungen sowie die sozioökonomischen Folgen der COVID-19-Pandemie hervorgerufen werden. Die Europäische Kommission hat bereits begonnen, die Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte in die Tat umzusetzen, und schlägt Initiativen, wie die im Jahre 2020 vorgeschlagene Unterstützung der Jugendbeschäftigung und angemessene Mindestlöhne, vor.

Ebenfalls hat die Europäische Kommission am 4. März 2021 eine Empfehlung zur wirksamen aktiven Unterstützung der Beschäftigung nach der COVID-19-Pandemie vorgelegt, um eine »job-rich« Erholung zu unterstützen.

EU-Ziele für gemeinsame Ambitionen bis 2030

Der Aktionsplan enthält drei Hauptziele für die Europäische Union, die bis 2030 erreicht werden sollen:

  • Mindestens 78 Prozent der 20- bis 64-Jährigen sollten erwerbstätig sein,
  • Mindestens 60 Prozent aller Erwachsenen sollten jedes Jahr an Schulungen teilnehmen und
  • die Zahl der Menschen, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, sollte um mindestens 15 Millionen verringert werden.

Die neuen Hauptziele für 2030 stehen im Einklang mit den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und setzen die gemeinsamen Ambitionen für ein starkes soziales Europa. Zusammen mit dem überarbeiteten Social Scoreboard wird es der Europäischen Kommission ermöglicht, die Fortschritte der Mitgliedstaaten im Rahmen des Europäischen Semesters zu überwachen. Die Europäische Kommission fordert den Europäischen Rat auf, diese drei Ziele zu billigen und fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre eigenen nationalen Ziele festzulegen, um zu diesen Bemühungen beizutragen.

Wirksame aktive Unterstützung der Beschäftigung (EASE)

Als konkrete Maßnahme nach Grundsatz 4 der europäischen Säule sozialer Rechte (Active support to employment) legte die Europäische Kommission ebenfalls am 4. März 2021 eine Empfehlung zur wirksamen aktiven Unterstützung der Beschäftigung nach der COVID-19-Pandemie vor. Mit dieser Empfehlung gibt die Europäische Kommission den Mitgliedstaaten konkrete Leitlinien für politische Maßnahmen, die durch EU-Finanzierungsmöglichkeiten unterstützt werden, um schrittweise zwischen Sofortmaßnahmen zur Erhaltung von Arbeitsplätzen in der gegenwärtigen Krise und neuen Maßnahmen für eine »job-rich« Erholung überzugehen.

Die Empfehlung fördert die Schaffung von Arbeitsplätzen und den Übergang von Arbeitsplatz zu Arbeitsplatz von rückläufigen Sektoren zu expandierenden Sektoren, insbesondere den digitalen und den grünen Sektor. Diese neuen Maßnahmen sollten drei Elemente enthalten:

  • Einstellungsanreize und unternehmerische Unterstützung,
  • Weiterbildungs- und Umschulungsmöglichkeiten sowie
  • Verbesserte Unterstützung durch Arbeitsvermittlungsdienste.

EU-Mittel, inklusive der Mittel aus dem Recovery and Resilience Facility und dem Europäischen Sozialfonds Plus, stehen zur Verfügung, um die Mitgliedstaaten bei der Finanzierung ihrer EASE-Maßnahmen zu unterstützen.

Hintergrund:
Das Europäische Parlament, der Rat der Europäischen Union und die Europäische Kommission haben 2017 auf dem Göteborg-Gipfel die Europäische Säule der sozialen Rechte proklamiert. Die Säule enthält 20 Grundprinzipien und Rechte, die für faire sowie gut funktionierende Arbeitsmärkte und Wohlfahrtssysteme im 21. Jahrhundert von wesentlicher Bedeutung sind. Die Säule ist in drei Kapitel gegliedert:

  • Chancengleichheit und Zugang zum Arbeitsmarkt,
  • Faire Arbeitsbedingungen sowie
  • Sozialschutz und Inklusion.

Neue EU-Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen

(UD) Die Europäische Kommission hat am 3. März 2021 eine neue Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (2021-2030) vorgelegt. Sie will die uneingeschränkte und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit einer Behinderung an der Gesellschaft stärken und bisherige Maßnahmen auf europäischer Ebene weiter ausbauen.

Obwohl in den letzten Jahrzehnten Fortschritte beim Zugang zu Gesundheitsversorgung, Bildung, Beschäftigung, Erholung und Teilhabe am politischen Leben erzielt wurden, gibt es nach wie vor viele Hindernisse. Die neue Strategie baut auf ihrer Vorgängerstrategie, der Europäischen Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010-2020, auf und trägt zur Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte bei.

Die Zehnjahresstrategie enthält Leitinitiativen zu drei Hauptthemen:

  • EU-Rechte: Menschen mit einer Behinderung haben das gleiche Recht wie alle anderen EU-Bürger*innen auch, in ein anderes Land zu ziehen oder am politischen Leben teilzunehmen. Aufbauend auf den Erfahrungen mit einem in acht Ländern laufenden Pilotprojekt wird die Europäische Kommission bis Ende 2023 einen Europäischen Behindertenausweis für alle EU-Länder vorschlagen. Die Europäische Kommission wird auch eng mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen am Wahlprozess zu gewährleisten.
  • Unabhängige Lebensführung und Autonomie: Menschen mit einer Behinderung haben das Recht, eigenständig zu leben und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben möchten. Um ein unabhängiges Leben und die Inklusion in der Gemeinschaft zu fördern, wird die Europäische Kommission Leitlinien entwickeln und eine Initiative zur Verbesserung der sozialen Dienste für Menschen mit Behinderungen einleiten.
  • Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit: Die Strategie zielt darauf ab, Menschen mit einer Behinderung vor jeglicher Form von Diskriminierung und Gewalt zu schützen. Sie soll Chancengleichheit und gleichberechtigten Zugang in den Bereichen Justiz, Bildung, Kultur, Sport und Tourismus gewährleisten. Darüber hinaus muss ein gleichberechtigter Zugang zu allen Gesundheitsdiensten und zur Beschäftigung sichergestellt sein.

Nach wie vor gibt es Unterschiede bei der Barrierefreiheit von Gebäuden, öffentlichen Räumen und einigen Verkehrsträgern. Um eine Wissensbasis mit Informationen und bewährten Verfahren zur Barrierefreiheit in allen Bereichen aufzubauen wird die Europäische Kommission 2022 das europäische Ressourcenzentrum »AccessibleEU« (Barrierefreie EU) einrichten. Es ist aber auch hervorzuheben, dass es schon einen soliden EU-Rechtsrahmen zur Barrierefreiheit gibt, wie z. B. der Europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit und die Richtlinie über den barrierefreien Zugang zum Internet, Fahrgastrechte.

Die Mitgliedstaaten spielen eine wichtige Rolle bei der Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und die Verwirklichung der Ziele der Strategie erfordert deren starkes Engagement. Die Europäische Kommission wird eine Plattform für das Thema Behinderungen einrichten, um die für die Umsetzung des Übereinkommens zuständigen nationalen Behörden, Organisationen von Menschen mit Behinderungen und die Europäische Kommission zusammenzubringen. Dadurch soll die Umsetzung der Strategie unterstützt sowie die Zusammenarbeit und der Austausch bei der Umsetzung des Übereinkommens verbessert werden.

Die Plattform wird über eine umfassende Online-Präsenz verfügen und die Kontinuität der Tätigkeiten gewährleisten. Menschen mit einer Behinderung werden Teil des Dialogs und der Umsetzung der Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030 sein. Die Kommission wird die Belange von Menschen mit Behinderungen in alle politischen Maßnahmen und wichtigen Initiativen der EU einbeziehen. Da die Rechte von Menschen mit Behinderungen nicht an Europas Grenzen enden, wird die Kommission diese Rechte weltweit fördern.

Die EU wird Instrumente wie technische Hilfe und Finanzierungsprogramme, Unterstützung über EU-Delegationen, politische Dialoge und Arbeiten in multilateralen Foren nutzen, um Partnerländer bei ihren Bemühungen um die Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit einer Behinderung zu unterstützen und Leitlinien für die Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung unter Einbeziehung von Menschen mit einer Behinderung bereitzustellen.

Internationaler Frauentag

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Covid-19-Pandemie: Gleichstellungsbericht 2021 und interparlamentarische Debatte im Europäischen Parlament nehmen Auswirkungen in den Blick

(KS) Die Europäische Kommission hat am 5. März 2021 im Zusammenhang mit der Begehung des internationalen Frauentages am 8. März den EU-Jahresbericht zur Gleichstellung der Geschlechter 2021 vorgestellt. Die Covid-19-Pandemie habe demnach die bestehenden Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern in fast allen Lebensbereichen weiter verschlechtert sowie bereits erfolgte Fortschritt teilweise zunichte gemacht. Auch stünden Frauen, so der Bericht, an der Front der Pandemiebekämpfung. So sind 76 Prozent der Beschäftigten in Gesundheit und Pflege Frauen, in der Pflege gar 86 Prozent. Zugleich sind diese jedoch auch in niedriger bezahlten Sektoren und Berufen, wie dem Gastgewerbe, Einzelhandel oder persönlichen Dienstleistungen überrepräsentiert, was sie besonders anfällig für die Auswirkungen der Krise auf den Arbeitsmarkt mache. Im Gegensatz zu dem Rückgang der Beschäftigung im zweiten Quartal 2020, welcher für Frauen und Männer identisch gewesen sei (ca. 2,4 Prozent), sei die Beschäftigungsquote für Frauen im Sommer nur um 0,8 Prozent gestiegen, im Vergleich zu 1,4 Prozent bei Männern.

Auch sei ein Anstieg häuslicher Gewalt in den Mitgliedstaaten zu verzeichnen gewesen, beispielsweise in Frankreich in den ersten Wochen des Lockdowns um 32 Prozent oder aber auch in Litauen, wo eine Zunahme um 20 Prozent erfolgt sei. Zudem habe es in einigen Mitgliedstaaten Rückschläge in Bezug auf Frauenrechte gegeben.

Der Bericht hält auch fest, dass die Gleichstellung der Geschlechter noch nie so weit oben auf der politischen Agenda der Europäischen Union gestanden habe. Die Europäische Kommission unternimmt zudem erhebliche Anstrengungen um die 2020 angenommene Gleichstellungsstrategie umzusetzen. So haben die Gemeinsame Forschungsstelle der Europäischen Kommission und das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE) ebenfalls am 5. März 2021 ein Portal zur Überwachung der Gleichstellungsstrategie in Bezug auf die Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020-2025 gestartet.

Die Gleichstellung der Geschlechter müsse zudem im Mittelpunkt der Erholung nach der Pandemie stehen. Insbesondere ist vorgesehen, dass die Gleichstellung der Geschlechter und Chancengleichheit bei der Ausarbeitung sowie Umsetzung der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne berücksichtigt und gefördert werden sollte.

Bereits am 4. März 2021 haben Abgeordnete des Europäischen Parlaments, nationale Abgeordnete und weitere hochrangige Gäste zudem im Rahmen einer anlässlich des Internationalen Frauentages vom Ausschusses für Frauenrechte und Gleichstellung der Geschlechter (FEMM) ausgerichteten interparlamentarischen Ausschusssitzung unter dem Titel »Wir sind stark: Frauen führen den Kampf gegen Covid-19« die entscheidende Rolle von Frauen im Kampf gegen die Pandemie diskutiert.

Die einführenden Redenden, der Präsident des Europäischen Parlaments, David Sassoli, Kommissionpräsidentin Ursula von der Leyen sowie die griechische Präsidentin Katerina Sakellaropoulou bekräftigten dabei ebenfalls die Auswirkungen der Pandemie auf Geschlechterungleichheiten und den bisherigen Fortschritten in diesem Bereich. Das Europäische Parlament, so der Präsident, werde in diesem Zusammenhang darauf achten, dass die Geschlechterdimension in die nationalen Konjunkturprogramme aufgenommen werde und auch die Europäische Kommission, so die Gleichstellungskommissarin Dalli, werde hierauf Wert legen.

Auch würdigten die Teilnehmenden insbesondere die an vorderster Front stehenden Frauen, wie Beschäftigte im Gesundheitswesen, Verkäuferinnen in Supermärkten und Müttern die im Home Office noch Homeschooling durchführen sowie auch denjenigen, die ihre Arbeit verloren hätten. Ihnen sei, so Kommissionspräsidentin von der Leyen, der diesjährige internationale Frauentag zu widmen sowie diese zukünftig in den Mittelpunkt der Politik der Union zu stellen, voran die Europäische Kommission derzeit bereits arbeite. In diesem Zusammenhang verwies sie auf den am selben Tag vorgelegten Vorschlag für eine Richtlinie zur Lohntransparenz mit dem sichergestellt werden soll, dass Frauen und Männer in der Europäischen Union gleiches Entgelt bei gleicher Arbeit erhalten (vgl. hierzu unter der Rubrik Arbeit) sowie auf die geplanten Gesetzesvorschläge zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen online und offline. Auch sind die Auswirkungen der Pandemie auf verschiedene gefährdete Gruppen von Frauen wie alleinerziehende Mütter, Migrantinnen, ältere Frauen sowie Frauen, die Opfer von häuslicher Gewalt geworden sind und unter Hausarrest stehen zu beachten, ergänzte die griechische Präsidentin Sakellaropoulou, deren Beitrag sich diesen widmete.

In der sich anschließenden Diskussionsrunde kamen Führungsfrauen aus Politik, Wirtschaft und Gesundheitswesen zu Wort, darunter Kharija Arib, Präsidentin des niederländischen Repräsentantenhauses, Dr. Isabelle Loeb, medizinische Leiterin des St. Pierre Krankenhauses in Brüssel, und Kristel Krustuuk, Gründerin des App-Testing-Unternehmens Testlio, und schilderten ihre Erfahrungen vor Ort.

Im Rahmen der folgenden Debatte bekräftigten zudem zahlreiche europäische und nationale Abgeordnete die teils bereits mehrfach aufgestellten Forderungen nach einer Aufwertung von Pflege- und Betreuungsleistungen, der Berücksichtigung der Gleichstellung in den nationalen Wiederaufbauplänen sowie die wirksame Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt.

Europäischer Innovationsrat, Mentoring für weibliche Führungskräfte

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Erste Ausschreibungen des Europäischen Innovationsrats in Sicht

(ED) Der Europäische Innovationsrat ist eine zentrale Neuerung von Horizont Europa und stellt mit einem Budget von 10 Mrd. Euro für den Zeitraum 2021-2027 die ehrgeizigste Innovationsinitiative dar, die Europa ergriffen hat. Der Europäische Innovationsrat hat die Aufgabe, bedeutsame Technologien und Innovationen zu identifizieren, zu entwickeln und zu verbreiten. Er wird Start-ups, kleine und mittlere Unternehmen sowie Forschungsteams unterstützen, die risikoreiche und richtungsweisende Innovationen mit hoher Wirkung entwickeln. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Skalierung von bahnbrechenden Lösungen, die zu den Zielen des Europäischen Grünen Deals und des Konjunkturprogramms für Europa beitragen.

Die ersten Aufforderungen zur Einreichung von Bewerbungen werden voraussichtlich am 18. März 2021 veröffentlicht. Eine zweitägige Auftaktveranstaltung (18.-19. März 2021) bietet die Möglichkeit, mehr über die Vision des Europäischen Innovationsrats und den dahinter stehenden Finanzierungsmöglichkeiten zu erfahren. Die Veranstaltungen werden im Webstream auf dem EUScienceInnov YouTube-Kanal übertragen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Europäische Union plant Mentoring für weibliche Führungskräfte von Deep-Tech-Unternehmen

(ED) Am 8. März 2021, dem Internationalen Frauentag, kündigte die Europäische Kommission eine neue Initiative namens »Women TechEU« an. Sie soll Frauen unterstützen, die Deep-Tech-Start-ups in Europa leiten, und ihnen helfen, ihre Unternehmen zu den Deep-Tech-Champions von morgen zu entwickeln.

»Women TechEU« soll erstklassiges Coaching und Mentoring für Geschäftsführerinnen und Gründerinnen sowie eine gezielte Finanzierung anbieten, um ihr Unternehmen auf die nächste Stufe zu bringen. Das Projekt wird im Rahmen des europäischen Arbeitsprogramms »Innovation Ecosystems« von Horizont Europa finanziert.

Die Europäische Kommission hat einen Aufruf für Mentoren gestartet, die den im Rahmen des »WomenTechEU«-Programms ausgewählten Frauen Coaching und Mentoring bieten sollen. Der Aufruf ist Teil des Programms für weibliche Führungskräfte des Europäischen Innovationsrates. Gesucht werden Frauen und Männer in Führungspositionen, erfahrene Unternehmer*innen, Investor*innen, Technikexpert*innen, Forscher*innen und Innovator*innen.

Das Pilotprogramm wird bei den Europäischen Forschungs- und Innovationstagen am 23. und 24. Juni 2021 gestartet. Damit wird eine erste Kohorte von bis zu 50 vielversprechenden Deep-Tech-Start-ups aus den Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern unterstützt.

Deep Tech macht mehr als ein Viertel des europäischen Start-up-Ökosystems aus, wobei die europäischen Deep-Tech-Unternehmen mittlerweile einen Gesamtwert von 700 Mrd. Euro haben. Dennoch sind Frauen in dieser Branche nach wie vor stark unterrepräsentiert.

Deep-Tech-Start-ups, die auf technischen Innovationen und wissenschaftlichen Fortschritten basieren, haben in der Regel längere Forschungs- und Entwicklungszyklen und benötigen oft mehr Zeit und Kapital für den Aufbau als andere Start-ups. Die meisten könnten bereits in den ersten Jahren scheitern, wenn sie nicht frühzeitig die richtige Unterstützung und Investition erhalten. Frauen im Deep-Tech-Bereich sehen sich oft mit der zusätzlichen Hürde geschlechtsspezifischer Vorurteile und Stereotypen konfrontiert, die besonders in Sektoren wie der Technologie vorherrschen.

Die Verwirklichung einer Union der Gleichstellung, die die Gleichstellung der Geschlechter in allen Lebensbereichen fördert, ist eine der wichtigsten Prioritäten der Europäischen Kommission. Sie arbeitet mit den Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern zusammen, um weibliche Führungskräfte zu fördern und die geschlechtsspezifische Kluft in Technologie und Innovation zu schließen.

Desinformation

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Deutschland im Fokus russischer Desinformation

(AV) Deutschland ist wie kein anderer Mitgliedstaat von russischer Desinformation betroffen. Das zeigt ein am 9. März 2021 veröffentlichter Bericht der Taskforce Desinformation des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EUvsDisinfo).

Seit ihrem Start Ende 2015 hat die Taskforce über 700 Fälle gesammelt, die sich gegen Deutschland richten. Im Vergleich dazu wurden zum Beispiel gegen Frankreich etwa 300 Fälle, gegen Italien 170 und Spanien 40 Fälle registriert. Die Desinformation gegen Deutschland, so der Bericht, ist ein Teil einer systematischen Kampagne, die ihren Ursprung sowohl auf politischer Ebene als auch bei regierungsnahen Medien habe. Die Kampagne solle »Unsicherheit schaffen und Zwietracht säen«.

Jüngstes Beispiel der an das heimische Publikum gerichteten Desinformation durch Kreml-nahe russische Medien ist eine Kampagne, die seit Anfang Februar dieses Jahres eine Familientragödie in Berlin verwendet. Das Jugendamt hatte drei Minderjährige in Gewahrsam genommen, nachdem der Verdacht der Gefährdung des Kindeswohls bestand. Das Jugendamt kann sich nicht zu den Details des Falles äußern, da dies die Integrität der Familie und die Sicherheit der Kinder verletzen würde. Russische Medien und Politiker hätten dem Bericht zufolge diese Familientragödie für ihre Zwecke ausgenutzt und das Klischee eines »russophoben Deutschlands« bedient, indem sie die deutschen Behörden der systematischen Unterdrückung der in Deutschland lebenden Russen beschuldigen.

Weiter benennt der Bericht eine »Doppelzüngigkeit« Russlands. Desinformationskampagnen sind häufig nicht in den deutschsprachigen Angeboten der russischen Medien wiederzufinden, sondern an das heimische Publikum gerichtet, um ein schlechtes Deutschland-Bild zu befördern. Gleichzeitig wird offiziell die Dialogbereitschaft der russischen Regierung betont. Diese Vorgehensweise ist ein systematischer und bewusster Ansatz, so der Bericht. Der Kreml und das Außenministerium würden dabei das Bekenntnis Europas und Deutschlands zum Dialog ausnutzen, indem sie einerseits Dialogbereitschaft bekundeten, andererseits aber Desinformationsangriffe auf Deutschland und andere EU-Mitgliedstaaten zuließen.

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