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Newsletter vom 16. Dezember 2020

Der letzte Newsletter für dieses Jahr

© Sachsen-Verbindungsbüro Brüssel

Frohe Weihnachten und ein gesundes neues Jahr!

Liebe Leserinnen und Leser,

wir wünschen Ihnen allen ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes, erfolgreiches Jahr 2021. Wir möchten uns an dieser Stelle für Ihr Vertrauen und Interesse bedanken und sind mit dem nächsten Newsletter »Woche in Brüssel« am 13. Januar 2021 wieder für Sie da.

Das Team des Sachsen-Verbindungsbüros Brüssel

EU-Haushalt

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Grünes Licht für das künftige EU-Budget und das Corona-Wiederaufbaupaket

(JB) Wie von vielen erhofft, konnten sich die Staats- und Regierungschefs auf ihrer Tagung am 10. Dezember 2020 nach harten Verhandlungen auf eine von der deutschen Ratspräsidentschaft ausgehandelte Kompromisslösung zum Konditionalitätsmechanismus und in Folge dazu auf den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen 2021 - 2027 (MFR) und das milliardenschwere Wiederaufbaupaket (Next Generation EU - NGEU) einigen.

In den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates findet sich eine Zusatzerklärung, die die neue Verordnung über eine allgemeine Regelung der Konditionalität für den Schutz des Unionshaushalts ergänzt. In dieser Zusatzerklärung ist u. a. festgelegt, welche Möglichkeiten die Mitgliedstaaten haben, die Anwendung der Regelung rechtlich überprüfen zu lassen. Eine davon ist eine vorgeschaltete Überprüfung der Verordnung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Außerdem soll die Feststellung eines Verstoßes allein nicht ausreichen, um EU-Finanzhilfen zu kürzen. Es muss vielmehr klar festgestellt werden, dass ein Kausalzusammenhang zwischen den Verletzungen und den negativen Auswirkungen auf die finanziellen Interessen der Europäischen Union in hinreichender Form besteht. Zudem soll der Europäische Rat in Streitfragen einen gemeinsamen Standpunkt formulieren.

Mit diesem Kompromiss wurde der Weg frei für eine endgültige Verabschiedung des Mehrjährigen Finanzrahmens, des Wiederaufbaufonds sowie des EU-Haushalts für das Jahr 2021 durch den Rat der Europäischen Union und Europäisches Parlament. Noch am 11. Dezember 2020 nahm der Rat der Europäischen Union (Ausschuss der Ständigen Vertreter) formell sämtliche dazugehörige Rechtstexte an und übermittelte diese an das Europäische Parlament zur Zustimmung.

EU-Corona-Info-App

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Neue EU-Info-App über Gesundheitslage, Quarantäne- und Reiseregeln in Europa

(GH) Seit 14. Dezember 2020 kann eine neue EU-Corona-App mit den wichtigsten Informationen rund um COVID-19 in den Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz auf Mobiltelefone heruntergeladen werden. Sie hilft Nutzerinnen und Nutzern, die auch im weitgehend eingeschränkten öffentlichen Leben grenzüberschreitend in Europa reisen müssen, aktuelle Informationen über die Gesundheitslage, Quarantänemaßnahmen, Testanforderungen und Corona-Warn-Apps zu erhalten. Die App ist kostenlos für alle Android- und iOS-Geräte verfügbar.

Die neue App ergänzt die seit Juni dieses Jahres verfügbare Plattform »Re-open EU«, die seit ihrem Start fast acht Millionen Mal besucht wurde. »Re-open EU« liefert zeitnahe und exakte Informationen über Gesundheitsmaßnahmen und Reisebeschränkungen in allen Mitgliedstaaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz. Die Informationen sind in allen 24 EU-Amtssprachen verfügbar und basieren auf verifizierten Daten des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) sowie der Mitgliedstaaten.

(Quelle: Europäische Kommission)

Terrorismus, Sicherheit, Visa-Informationssystem

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Europäische Kommission legt neue Anti-Terror-Agenda vor

(AV) Die Europäische Kommission hat am 9. Dezember 2020 eine neue Anti-Terror-Strategie vorgelegt. Sie trägt den Titel: »Eine Agenda zur Terrorismusbekämpfung für die EU: Antizipieren, verhindern, schützen, reagieren«.

Die neue EU-Agenda für Terrorismusbekämpfung baut auf den Arbeiten der letzten Jahre auf, außerdem vorgesehen ist eine Überarbeitung des Mandats der Polizeibehörde Europol, um eine bessere operative Unterstützung der Mitgliedstaaten zu ermöglichen.

Die Agenda konzentriert sich auf diese Punkte:

  • Schwachstellen ermitteln und Kapazitäten aufbauen, um Bedrohungen zu antizipieren,
  • Radikalisierung bekämpfen und Anschläge verhindern,
  • »Security by Design« fördern und Schwachstellen in Städten beseitigen,
  • Ausbau der operativen Unterstützung, Strafverfolgung und Opferrechte, um besser auf Anschläge reagieren zu können und ein
  • Stärkeres Mandat für Europol.

Die neue Agenda schließt sich an die EU-Strategie für eine Sicherheitsunion für den Zeitraum 2020 - 2025 an, in der sich die Europäische Kommission verpflichtet hat, schwerpunktmäßig diejenigen Bereiche anzugehen, in denen die Europäische Union den Mitgliedstaaten bei der Förderung der Sicherheit aller Menschen in Europa Unterstützung leisten kann.

Die Agenda für Terrorismusbekämpfung baut auf den Maßnahmen auf, die bereits ergriffen wurden, um Terroristen handlungsunfähig zu machen und die Widerstandsfähigkeit gegen terroristische Bedrohungen zu stärken. Dazu zählen auch EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Terrorismus und Terrorismusfinanzierung sowie Vorschriften über den Zugang zu Feuerwaffen.

Erster Fortschrittsbericht zur Sicherheitsunion

(AV) Die Europäische Kommission hat am 9. Dezember 2020 ihren ersten Bericht über die Fortschritte bei der neuen EU-Strategie für die Sicherheitsunion 2020 - 2025 vorgelegt.

Im Zentrum steht die Umsetzung vereinbarter Beschlüsse, was kontinuierliche politische und operative Anstrengungen seitens der EU-Organe und der nationalen Behörden erfordert. Der Bericht deckt den Zeitraum von Oktober 2019 bis Dezember 2020 ab und beschreibt die Fortschritte, die bei vorrangigen legislativen und anderen Initiativen im Rahmen der vier strategischen Prioritäten erzielt wurden. Zudem werden darin Bereiche genannt, in denen Verbesserungen erforderlich sind:

Ein zukunftstaugliches Sicherheitsumfeld:
In diesem Jahr hat die Europäische Kommission strategische und technische Maßnahmen ergriffen, um die Cybersicherheit der 5G-Netze zu gewährleisten und grenzüberschreitende Gesundheitsbedrohungen zu bekämpfen. Allerdings besteht nach wie vor die Notwendigkeit, den Schutz und die Widerstandsfähigkeit physischer wie auch digitaler Infrastrukturen im Hinblick auf eine Vielzahl von Bedrohungen wie Naturkatastrophen, vom Menschen verursachten Katastrophen oder Terroranschlägen weiter zu verstärken. Die Europäsiche Kommission wird in Kürze entsprechende Vorschläge vorlegen. Außerdem werden derzeit Schritte unternommen, um den spezifischen Sicherheitsbedürfnissen Rechnung zu tragen, die auf den Missbrauch neuer Technologien wie Drohnen zurückzuführen sind. In dem Bericht wird auch auf die allerersten Cybersanktionen hingewiesen, die nach Cyberangriffen verhängt wurden.

Umgang mit sich wandelnden Bedrohungen:
Die Europäische Kommission hat Maßnahmen ergriffen, um im Kampf gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern, hybride Angriffe sowie Desinformationen gegen neu entstehende Bedrohungen vorzugehen und sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten über die richtigen Instrumente verfügen, um unter uneingeschränkter Achtung der Grundrechte Straftaten zu bekämpfen sowie strafrechtlich zu verfolgen. Die Europäische Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, sowohl die Richtlinie über Angriffe auf Informationssysteme als auch die Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern vollständig umzusetzen. Im Juli nahm die Europäische Kommission die EU-Strategie für eine wirksamere Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern an und schlug in der Folge vorläufige Rechtsvorschriften vor, um so zu ermöglichen, dass die freiwilligen Aufdeckungsbemühungen von Online-Kommunikationsdiensten über den 21. Dezember 2020 hinaus fortgeführt werden (nach diesem Zeitpunkt fallen diese Anbieter unter die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation). Die Europäische Kommission arbeitet an einer langfristigen Lösung, die 2021 vorgelegt werden soll.

Schutz der Europäerinnen und Europäer vor Terrorismus und organisierter Kriminalität:
Die Europäische Kommission nimmt eine neue EU-Agenda zur Terrorismusbekämpfung an, um den EU-Rahmen für die Antizipation von Bedrohungen und Risiken, die Bekämpfung von Radikalisierung und gewaltbereitem Extremismus sowie den Schutz von Menschen und Infrastrukturen, insbesondere des öffentlichen Raums, zu stärken. Zudem wird ein Vorschlag zur Überarbeitung des Mandats von Europol, der EU-Agentur für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung, angenommen, um die Arbeit von Europol bei der Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Terrorismus zu stärken.

Eine starke europäische Sicherheitsgemeinschaft:
Dies setzt eine starke Zusammenarbeit und einen intensiven Informationsaustausch sowie gut kontrollierte Außengrenzen voraus. Zu diesem Zweck sollte der Schwerpunkt auf der Umsetzung vereinbarter Reformen liegen, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Interoperabilität der Datenbanken für Migrationsmanagement, Grenzkontrolle und Sicherheit.

In dem Bericht wird auch hervorgehoben, dass die Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union über die vorgeschlagene Verordnung zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte sowie die Arbeit des EU-Internetforums als wesentliche Plattform, in der die Mitgliedstaaten und die Industrie gemeinsam gegen die Verbreitung terroristischer Online-Inhalte und radikalisierter Botschaften vorgehen, dringend abgeschlossen werden müssen.

Reform des Visa-Informationssystems

(AV) Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben am 8. Dezember 2020 eine vorläufige Einigung über den Kommissionsvorschlag zur Modernisierung des Visa-Informationssystems (VIS) erzielt.

Die neuen Regeln sollen gründlichere Hintergrundprüfungen von Visumantragstellern ermöglichen, durch einen besseren Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten die Informationslücken im Sicherheitsbereich schließen und die vollständige Interoperabilität mit anderen EU-weiten Datenbanken gewährleisten.

Mit der Reform wird etwa durch die Aufnahme von Visa für einen langfristigen Aufenthalt und von Aufenthaltstiteln in das System der Anwendungsbereich des Visa-Informationssystems ausgeweitet, um sicherzustellen, dass die Behörden jederzeit über die erforderlichen Informationen verfügen.

Außerdem sollen künftig alle im Visa-Informationssystem gespeicherten Visumanträge über ein einziges Suchportal automatisch mit sämtlichen anderen EU-Informationssystemen für Sicherheit und Migration abgeglichen werden, z. B. mit dem Einreise-/Ausreisesystem (EES), dem Schengener Informationssystem (SIS) und dem Europäischen Strafregisterinformationssystem (ECRIS).

Das Visa-Informationssystem ist eine EU-Datenbank, die die Grenzschutzbeamten an den Außengrenzen der Europäischen Union mit den Konsulaten der Mitgliedstaaten in der ganzen Welt verbindet. Sie liefert den Visumbehörden die wichtigsten Informationen über Personen, die Schengen-Visa für Kurzaufenthalte beantragen und ermöglicht Grenzschutzbeamten, Reisende zu erkennen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen könnten.

Forschung und Innovation

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Einigungen bei EU-Programmen Horizont Europa und Erasmus+

(ED) Mit politischen Einigungen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union nehmen wesentliche Programme im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen von 2021 - 2027 Gestalt an. So wurde in den vergangenen Tagen das Budget für das EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, Horizont Europa, festgelegt, die Mittel für das Austauschprogramm Erasmus+ annähernd verdoppelt sowie das Budget zur Forschungsförderung im Rahmen des Europäischen Verteidigungsfonds vereinbart. Die Europäische Kommission begrüßt die politischen Einigungen, allerdings muss der endgültige Wortlaut der Rechtstexte noch vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union genehmigt werden.

Horizont Europa
Das neue Forschungs- und Innovationsprogramm der Europäischen Union, Horizont Europa, wird für den Zeitraum 2021 - 2027 mit rund 95,5 Milliarden Euro (zu laufenden Preisen) ausgestattet sein. Dazu gehören 5,4 Milliarden Euro aus NextGenerationEU sowie eine zusätzliche Aufstockung um 4,5 Milliarden Euro. Damit handelt es sich um das ehrgeizigste Forschungs- und Innovationsprogramm weltweit.

Das Programm fördert die wissenschaftliche Exzellenz im Rahmen des Europäischen Forschungsrats und unterstützt die Mobilität und Wissenserweiterung junger Forschender im Rahmen der Marie Skłodowska-Curie-Stipendien und -Austauschmaßnahmen.

Die Verbundforschung wird in Pojektausschreibungen in sechs Clustern zu aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen gefördert. Diese umfassen die Themen »Gesundheit«, »Klima, Energie, Mobilität« sowie »Digitalisierung, Industrie und Weltraum«, außerdem »Kultur, Kreativität und eine inklusive Gesellschaft« sowie »Ernährung, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt«. Die Europäischen Missionen legen den Fokus auf folgende Ziele, die bis 2030 realisiert werden sollen: 3 Millionen weniger Krebstote, 100 klimaneutrale Städte, gesunde Ozeane, Meere, Küsten- und Binnengewässer, Bodengesundheit sowie gesunde Lebensmittel und für den Klimawandel gewappnete Regionen. In Europäischen Partnerschaften werden Partner aus dem öffentlichen und privaten Sektor in Bereichen wie Energie, Verkehr, Biodiversität oder Kreislaufwirtschaft gefördert.

Außerdem wird als Neuerung der Europäische Innovationsrat mit über 10 Milliarden Euro Budget eingeführt, womit Unterstützung für neue und bahnbrechende Innovationen von kleinen und mittleren Unternehmen, Start-ups und Midcap-Unternehmen bereitgestellt wird. Er wird die Arbeit des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts ergänzen.

»Horizont Europa« wird eng mit anderen EU-Programmen und -Strategien wie InvestEU, Erasmus+, der EU-Kohäsionspolitik, dem digitalen Europa, den europäischen Struktur- und Investitionsfonds, der Fazilität »Connecting Europe« sowie der Aufbau- und Resilienzfazilität zusammenarbeiten. Ziel ist die Stärkung des Europäischen Forschungsraums.

Erasmus+
Mit einem eigenen Budget von mehr als 26 Milliarden Euro hat das neue Erasmus+ Programm fast doppelt so viele Mittel wie sein Vorgängerprogramm (2014 - 2020) zur Verfügung und wird bei der Verwirklichung des Europäischen Bildungsraumes bis 2025 eine entscheidende Rolle spielen.

Das Programm soll viele neue Möglichkeiten eröffnen - so zum Beispiel eine vereinfachte Teilnahme durch verbesserte Zugänglichkeit und flexiblere Mobilitätsformate, innovative Gestaltung von Lehrplänen und Lernmethoden oder die Förderung von Kompetenzen im Bereich Digitales und Umwelt.

Eine der Leitinitiativen des Programms werden die Europäischen Hochschulallianzen, welche bereits in 2019 mit den ersten Europäischen Hochschulen gestartet sind. Aber auch die Zentren für berufliche Exzellenz, Lehrkräfteakademien und das Programm DiscoverEU werden unterstützt.

Erasmus+ gilt als eine der erfolgreichsten Initiativen der Europäischen Union und wurde seit seiner Einführung im Jahr 1987 erheblich erweitert. Es deckt mittlerweile alle Bereiche der allgemeinen und beruflichen Bildung ab, darunter auch die Hochschul- und Erwachsenenbildung.

(Quelle: Europäische Kommission)

Verkehr in Europa auf Zukunftskurs

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Neue EU-Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität

(CL) Die Europäische Kommission hat am 09. Dezember 2020 ihre »Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität« (plus Anhang) (KOM(2020) 789) einschließlich eines Aktionsplans mit 82 Maßnahmen, aufgeteilt in insgesamt zehn Leitinitiativen, beschlossen. Die Strategie definiert zudem drei zu erreichende Etappenziele (2030, 2035, 2050).

Ziel ist es nach Angaben der Europäischen Kommission, bis 2050 die verkehrsbedingten Emissionen um 90 Prozent im Vergleich zu 1990 zu reduzieren. Begründet wird die Strategie mit dem hohen Anteil des Verkehrssektors am gesamten europäischen Treibhausgasausstoß und der Notwendigkeit, das Ziel der Europäischen Union einer Verringerung der Treibhausgasemissionen um mindestens 55 Prozent bis 2030 und der Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen (europäischer Grüner Deal).

Die jeweiligen Etappenziele sind wie folgt definiert: Bis 2030 sollen auf Europas Straßen mindestens 30 Millionen emissionsfreie Pkw verkehren, 100 europäische Städte sollen klimaneutral sein, der Hochgeschwindigkeitsbahnverkehr soll sich europaweit verdoppelt haben, der Linienverkehr auf Strecken unter 500 km soll klimaneutral sein, die automatisierte Mobilität soll in großem Maßstab eingeführt sein und emissionsfreie Schiffe sollen Marktreife haben. Bis 2035 sollen zudem emissionsfreie Großflugzeuge marktreif sein. Bis 2050 sollen fast alle Pkw, Lieferwagen, Busse und neue Lkw emissionsfrei sein, der Schienengüterverkehr soll sich verdoppelt haben und das multimodale transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-V) für nachhaltigen und intelligenten Verkehr mit Hochgeschwindigkeitskonnektivität soll uneingeschränkt betriebsbereit sein.

Zum Erreichen dieser Ziele sieht der Aktionsplan der Strategie insgesamt 82 Maßnahmen in zehn Leitinitiativen vor, die sich wiederum in nachhaltigen, intelligenten und krisenresistenten Verkehr untergliedern. Die 82 (zum Teil gesetzgeberischen) Maßnahmen sehen unter anderem die Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie, die Überarbeitung der Zeitnischenverordnung und der Richtlinie über Flughafenentgelte, die Überarbeitung des Pakets zur Mobilität in der Stadt aus dem Jahr 2013, die Überarbeitung des Rechtsrahmens für den intermodalen Verkehr, einschließlich der Richtlinie über den kombinierten Verkehr oder aber die Aufstellung eines KI-Fahrplans für Mobilität vor.

Kreislaufwirtschaft, Europäischer Rat

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Nachhaltige Batterien für eine kreislauforientierte und klimaneutrale Wirtschaft

(HJG) Die Europäische Kommission hat am 10. Dezember 2020 vorgeschlagen, dass Batterien mit möglichst geringen Umweltauswirkungen aus Materialien hergestellt werden, die unter vollständiger Einhaltung der Menschenrechte sowie sozialer und ökologischer Standards gewonnen wurden. Batterien, die in der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden, sollen über ihren gesamten Lebenszyklus nachhaltig, leistungsfähig und sicher sein.

Mit ihrem Vorschlag setzt die Europäische Kommission ihre erste Initiative im Rahmen des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft um. Batterien, die über ihren gesamten Lebenszyklus nachhaltiger sind, sind von entscheidender Bedeutung für die Verwirklichung der Ziele des europäischen Grünen Deals und tragen zum darin festgelegten Null-Schadstoff-Ziel bei. Sie fördern eine nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit und sind für grünen Verkehr und saubere Energie ebenso erforderlich wie für die Erreichung der Klimaneutralität bis 2050. Der Vorschlag befasst sich mit den sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Fragen im Zusammenhang mit allen Typen von Batterien.

Die Europäische Kommission schlägt verbindliche Anforderungen für alle Batterien (d. h. Industrie-, Starter-, Traktions- und Gerätebatterien) vor, die in der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden. An die Entwicklung einer nachhaltigeren und wettbewerbsfähigeren Batterieindustrie in Europa und weltweit werden folgende Anforderungen gestellt:

  • die Verwendung verantwortungsvoll beschaffter Materialien mit begrenztem Einsatz gefährlicher Stoffe,
  • ein Mindestgehalt an recyceltem Material,
  • ein kleiner CO2-Fußabdruck,
  • Leistung,
  • Haltbarkeit und
  • Kennzeichnung sowie
  • die Erfüllung der Sammel- und Recyclingvorgaben.

Mit diesem Vorschlag will die Europäische Kommission die Kreislaufwirtschaft in den Batterie-Wertschöpfungsketten und eine effizientere Ressourcennutzung fördern, sodass sich Batterien so wenig wie möglich auf die Umwelt auswirken.

Ab dem 1. Juli 2024 dürfen nur noch wiederaufladbare Industrie- und Traktionsbatterien in Verkehr gebracht werden, für die eine Erklärung zum CO2-Fußabdruck erstellt wurde.

Um die Sammlung und das Recycling von Gerätebatterien erheblich zu verbessern, sollte die derzeitige Sammelquote von 45 Prozent auf 65 Prozent im Jahr 2025 und 70 Prozent im Jahr 2030 steigen, damit die Materialien für Batterien, die wir zu Hause verwenden, für die Wirtschaft nicht verloren gehen. Andere Batterien - Industrie-, Starter- oder Traktionsbatterien - müssen ohne Ausnahme gesammelt werden. Alle gesammelten Batterien müssen recycelt und ein hoher Verwertungsgrad erreicht werden, insbesondere bei wertvollen Materialien wie Kobalt, Lithium, Nickel und Blei.

Der Einsatz neuer IT-Technologien, insbesondere des Batteriepasses und des vernetzten Datenraums, wird für einen sicheren Datenaustausch, die größere Transparenz des Batteriemarkts und die Rückverfolgbarkeit großer Batterien während ihres gesamten Lebenszyklus wesentlich sein. Die Technologien werden es den Herstellern ermöglichen, innovative Produkte und Dienstleistungen im Rahmen der parallelen grünen und digitalen Wende zu entwickeln.

Mit ihren neuen Nachhaltigkeitsstandards für Batterien wird die Europäische Kommission auch weltweit den grünen Wandel fördern und ein Konzept für weitere Initiativen im Rahmen ihrer nachhaltigen Produktpolitik aufstellen.

Die Nachfrage nach Batterien wächst rasch und dürfte bis 2030 um das 14fache steigen. Ausschlaggebend hierfür ist vor allem die Elektromobilität, die diesen Markt weltweit zunehmend an strategischer Bedeutung gewinnen lässt. Eine derartige weltweit exponentiell zunehmende Nachfrage nach Batterien wird zu einem entsprechenden Anstieg der Nachfrage nach Rohstoffen führen, deren Umweltauswirkungen daher minimiert werden müssen.

Den Anhang zum Verordnungsvorschlag sowie Fragen und Antworten finden Sie auf der Internetseite der Europäischen Kommission.

(Quelle: Europäische Kommission)

Klimaziel 2030 bei 55 Prozent gegenüber 1990

(HJG) In den frühen Morgenstunden des 11. Dezember 2020 hat der Europäische Rat Schlussfolgerungen zum Klimawandel angenommen.

Die Einigung auf eine Reduzierung der Treibhausgase um 55 Prozent gegenüber 1990 konnte erst nach drei unterbrochenen Arbeitssitzungen und mehr als 7 Stunden kumulierter Diskussionen zu diesem Thema durch die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union erreicht werden.

Der Grund für diese Blockade waren die Diskussionen um die Einigung bezüglich des »ermöglichenden Rahmens«, d. h. wie den Mitgliedstaaten - insbesondere den ärmeren und stärker von fossilen Brennstoffen abhängigen Mitgliedstaaten - geholfen werden kann, ihre Energiewende zu vollziehen und so zum Erreichen dieses neuen gemeinsamen Ziels beizutragen.

Eine kleine Gruppe von Mitgliedstaaten, angeführt von Polen, machte ihren Beitritt zu dem Ziel von mindestens 55 Prozent davon abhängig, Garantien zu erhalten, um von der Europäischen Union bei der Durchführung ihres Übergangs unterstützt zu werden. Im neuen EU-Haushalt ist ein Milliarden-Fonds vorgesehen, um den Wechsel zu erneuerbaren Energien für diese Mitgliedstaaten zu erleichtern. Der polnische Ministerpräsident Tadeusz Morawiecki sagte nach dem Gipfel, sein Land werde höhere Beträge aus dem Fonds bekommen als zunächst geplant.

Die europaweit gehandelten Rechte des ETS-Systems, auf die unter anderem Kraftwerke und Industrie angewiesen sind, verteuerten sich nach dem Beschluss auf ein Rekordniveau von über 31 Euro. Ein höherer Preis schafft mehr Anreiz, in klimafreundliche Produktion zu investieren und macht beispielsweise Kohlekraftwerke unwirtschaftlicher.

Auf der anderen Seite hilft er so den erneuerbaren Energien: Deutschland will bislang bis 2030 rund 65 Prozent seines Stromverbrauchs daraus gewinnen. Laut den Experten von Agora-Energiewende müssten es nun mindestens 70 Prozent sein. Der Entwurf des Erneuerbare Energien Gesetz (EEG), das derzeit im Bundestag verhandelt wird, müsste also nochmal nachgeschärft werden. Auswirkungen könnte es auch auf den in Deutschland ab 2021 greifenden CO₂-Preis auf Sprit oder Heizöl geben, der in den nächsten Jahren steigen soll. Er gilt als wichtiges Instrument für den Klimaschutz beim Wohnen oder im Verkehr, wo er bislang kaum vorangekommen ist.

In den Schlussfolgerungen des Ratsgipfels heißt es zudem, dass das Recht über den Energiemix den Mitgliedsstaaten obliege und somit auch Übergangstechnologien wie Gas zur Erreichung des Klimaziels für 2030 eingesetzt werden dürfen. Die Atomenergie als Teil des Energiemixes wurde im Text nicht explizit genannt. Das Thema Atomkraft als grüner Strom löste 2019 beim Dezember-Ratsgipfel eine hitzige Debatte aus zwischen den von kohleabhängigen Viségrad-Staaten und den Atomkraftgegnern wie Luxemburg, Österreich und Deutschland. Es ist davon auszugehen, dass das Thema Kernenergie in späteren Verhandlungen noch einmal aufkommen wird.

Biodiversitätsstrategie, Fischereifonds

© Sächsische Staatskanzlei

Neue Bodenbeobachtungsstelle für gesündere Böden

(HJG) Die neue Bodenstrategie der Europäischen Union ist Teil der Biodiversitätsstrategie für 2030 und aktualisiert die derzeitigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Bodenverschlechterung sowie zur Erhaltung der Bodenressourcen. Ziele sind u. a. der Schutz der Bodenfruchtbarkeit, Verringerung von Erosion und Versiegelung, Ermittlung von kontaminierten Flächen sowie die Sanierung geschädigter Böden.

Mit einer neuen Bodenbeobachtungsstelle will die Europäische Kommission Informationen und Daten über Böden für alle zugänglich machen. Die Europäische Union will bis 2030 erreichen, dass 75 Prozent der Böden gesund sind. Ziel ist es, eine bessere Bodenbewirtschaftung zu erreichen und eine weitere Verschlechterung der Böden zu stoppen. Die neue Beobachtungsstelle wird die erforderlichen Daten liefern, um Fortschritte bei der Bodengesundheit festzustellen. Sie wird von der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission betrieben, die sich seit langem bei der Bereitstellung politisch relevanter Bodendaten und -informationen sowohl auf europäischer als auch auf globaler Ebene bewährt hat.

Gesunde Böden sind von entscheidender Bedeutung, damit die Klima- und Biodiversitätsziele im Rahmen des europäischen Grünen Deals erreicht werden können. Um saubere Luft, sauberes Wasser und sauberen Boden, gesunde Ökosysteme sowie ein gesundes Lebensumfeld für die Europäer zu gewährleisten, muss die Europäische Union die Verschmutzung besser verhindern, beheben, überwachen und darüber Bericht erstatten.

(Quelle: Europäische Kommission)

EU-Kommissar Sinkevičius begrüßt Einigung über neuen Fischereifonds

(HJG) Europäische Kommission, Rat der Europäischen Union und Europäisches Parlament haben eine vorläufige politische Einigung über einen neuen EU-Fonds zur Unterstützung von Fischerei, Meereswirtschaft und Aquakultur zwischen 2021 - 2027 erzielt.

Dieses Abkommen sendet auch ein starkes Signal für die laufenden Verhandlungen über Fischereisubventionen auf WTO-Ebene. Die vorläufige Einigung umfasst die Unterstützung von Investitionen in die Fischereiflotte, um ihre Nachhaltigkeit und Sicherheit zu fördern.

Die drei Institutionen haben sich auch auf ein Krisenmanagementsystem geeinigt, das Soforthilfen für die Fischerei und Aquakultur im Falle einer erheblichen Marktstörung ermöglichen soll.

Nach der formellen Billigung durch alle Institutionen und der endgültigen Verabschiedung des nächsten langfristigen EU-Haushalts für 2021 - 2027 können die Mitgliedstaaten ihre nationalen Pläne fertigstellen, so dass die Gelder die Empfänger so bald wie möglich erreichen können.

(Quelle: Europäische Kommission)

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