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Newsletter vom 14. Juli 2021

Beschäftigung und soziale Lage

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Bericht der Europäischen Kommission zur Beschäftigung und zur sozialen Lage in Europa für das Jahr 2021 veröffentlicht

(UD) Unter dem Titel »Auf dem Weg zu einem starken sozialen Europa nach der COVID-19-Krise: Ungleichheiten reduzieren und Verteilungseffekte angehen« hat die Europäische Kommission am 6. Juli 2021 den Bericht zur Beschäftigung und zur sozialen Lage in Europa 2021 veröffentlicht.

Der Bericht verdeutlicht, dass die COVID-19-Krise Menschen und Regionen in unterschiedlicher Weise getroffen hat, wobei bereits existierende regionale Ungleichheiten sich weiter verschärfen könnten. Auch waren in ländlichen Gebieten die Arbeitsplatzverluste fünfmal höher als in den Städten.

Weitere wichtige Erkenntnisse des Berichts sind u. a.: Regionen, die sich durch gemeinsame Merkmale wie eine hohe regionale Produktivität, einen hohen Anteil qualifizierter Arbeitskräfte, umfangreiche Investitionen in Forschung und Entwicklung, hochwertige lokale Institutionen sowie eine solide digitale Infrastruktur auszeichnen, konnten der Krise am besten standhalten. Weiterhin hat die Pandemie traditionell bestehende geschlechtsspezifische Ungleichheiten deutlich gemacht und Frauen sahen sich weiterhin den größeren Herausforderungen bei der Vereinbarkeit von Beruf- und Privatleben gegenüber.

Die Europäische Kommission erwähnt auch das mit 100 Mrd. Euro ausgestattete SURE-Instrument zur Erhaltung von Arbeitsplätzen und Einkommen während der COVID-19-Krise, mit dem im Jahr 2020 zwischen 25 und 30 Millionen Menschen eine Unterstützung erhielten. Weiterhin sieht sie sich in ihrem Vorgehen in den Bereichen Jugendbeschäftigung und Kompetenzen im Rahmen des Pakets zur Förderung der Jugendbeschäftigung und der europäischen Kompetenzagenda bestätigt.

Umweltaktionsprogramm, Klimawandel

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Europäisches Parlament stimmt für neues Umweltaktionsprogramm

(MS) Das Europäische Parlament stimmte mit großer Mehrheit am 8. Juli 2021 für das 8. Umweltaktionsprogramm. Damit stärkte das Europäische Parlament die vom Umweltausschuss vorgelegte Position. Der Umweltrat hat seinen Standpunkt zum 8. Umweltaktionsprogramm bereits im März formuliert, sodass nun die interinstitutionellen Verhandlungen zwischen dem Rat der Europäischen Union, Europäischem Parlament und Europäischer Kommission starten können.

Eine der wichtigsten Forderungen des Europäischen Parlaments ist, dass die Mitgliedsstaaten die Subventionierung fossiler Brennstoffe bis 2025 und alle anderen umweltschädlichen Aktivitäten bis 2027 einstellen sollen. Der Ausstieg soll alle direkten und indirekten Subventionen, einschließlich der Steuerbefreiungen umfassen. Das Europäische Parlament fordert die Europäische Kommission auf, bis Ende 2022 zu bewerten, welche Subventionen in diese Kategorien fallen.

Das rechtsverbindliche 8. Umweltaktionsprogramm gibt die Richtung für die umwelt- und klimapolitischen Maßnahmen der Europäischen Union bis 2030 vor. Es baut auf dem Europäischen Grünen Deal auf. Zudem legt es die Bedingungen für das Erreichen der umwelt- und klimapolitischen Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen fest. Das Europäische Parlament erwartet jährliche Fortschrittsberichte von der Europäischen Kommission sowie eine Halbzeitüberprüfung der Ziele des 8. Umweltaktionsprogramms.

Für EU-Bürger ist der Klimawandel das größte Problem

(MS) Die Europäische Kommission veröffentlichte aktuelle Zahlen der Eurobarometer-Umfrage zum Thema Klimawandel. Der Klimawandel liegt – wie auch 2019 – auf Platz eins der am häufigsten genannten Antworten. Darüber hinaus sind 79 Prozent der Befragten in Deutschland der Meinung, dass der Klimawandel ein sehr ernstes Problem ist. Knapp drei Viertel der Befragten in Deutschland sind der Meinung, dass Wirtschaft und Industrie für die Bekämpfung des Klimawandels verantwortlich sind. Des Weiteren geben 56 Prozent der Befragten an, dass sie persönlich für die Bekämpfung des Klimawandels verantwortlich seien. Die Befragten in Deutschland nutzen tendenziell deutlich häufiger regelmäßig Alternativen zur Fortbewegung mit ihrem privaten Auto (51 Prozent – gegenüber dem EU-Durchschnitt von 30 Prozent) und sie kaufen und essen weniger Fleisch (51 Prozent – gegenüber dem EU-Durchschnitt von 31 Prozent).

Im Rahmen der Eurobarometer-Sonderumfrage zum Klimawandel wurden 26.669 Bürger/innen aus verschiedenen sozialen und demografischen Gruppen in allen 27 Mitgliedstaaten befragt. In Deutschland gab es 1.505 Teilnehmer/innen. Die Umfrage wurde im Zeitraum vom 15. März 2021 bis 14. April 2021 durchgeführt.

Chancengleichheit in Medienberufen

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Förderung von Vielfalt und Inklusion in der Film- und Medienbranche

(AV) Die Europäische Kommission setzt sich verstärkt für Geschlechtervielfalt und -integration in der Film- und Nachrichtenbranche ein. Dazu hat sie am 9. Juli 2021 bei den Filmfestspielen eine EU-Kampagne gestartet. Die Kampagne mit dem Titel »CharactHer« soll alle europäischen Talente vor und hinter der Kamera fördern, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf Frauen liegt. Es ist die erste Initiative mit einem klaren Schwerpunkt auf Vielfalt und Integration, die im Rahmen des Aktionsplans für Medien und audiovisuelle Medien gestartet wurde.

Durch die Darstellung von weiblichen Vorbildern zielt die EU-Kampagne darauf ab:

  • weniger bekannte Positionen in der Branche ins Rampenlicht zu rücken, um durch die große Vielfalt an möglichen Karrierewegen Vielfalt zu fördern,
  • junge Frauen zu ermutigen, Karrieren in Bereichen zu verfolgen, die traditionell als männlich gelten, indem ihnen gezeigt wird, dass Frauen Zugang zu diesen Bereichen haben und dort erfolgreich sein können,
  • die Errungenschaften und Besonderheiten der verschiedenen Profile hervorzuheben, mit dem Fokus auf Möglichkeiten und Chancen, anstatt auf Hindernisse.

Die Kampagne »CharactHer« wird bis Ende des Jahres laufen.

(Quelle: Europäische Kommission)

Rechtsstaatskonditionalität, ungarische LGBTIQ-Gesetzgebung, EU-Justizbarometer 2021

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Europäisches Parlament fordert weiterhin unverzügliche Anwendung der Rechtsstaatskonditionalität

(KS) Erneut haben die Abgeordneten des Europäischen Parlaments die unverzügliche Anwendung der allgemeinen Regelung der Konditionalität zum Schutz des Unionshaushalts gefordert und dargelegt, dass sie die von der Europäischen Union geplanten Leitlinien zur Anwendung der am 1. Januar 21 in Kraft getretenen Verordnung als nicht notwendig erachten.

Der Verordnungstext, so die Abgeordneten in einer hierzu am 8. Juli 2021 angenommen Entschließung, sei bereits eindeutig genug. Konkretisierender Leitlinien bedürfe es dagegen nicht. Daneben machen die Abgeordneten ebenfalls erneut darauf aufmerksam, dass die besorgniserregende Situation in einigen Mitgliedsstaaten die sofortige Untersuchung möglicher Verstöße verlange. Die Europäische Kommission solle hierzu regelmäßig berichten und erste Fälle möglichst bald einleiten, so der Text.

Die Abgeordneten kritisieren vor allem auch, dass die Europäische Kommission die bereits zuvor vom Europäischen Parlament gesetzte Frist zur Anwendung der Verordnung und Verabschiedung der Leitlinien bis zum 1. Juni 2021 verpasst habe und begrüßen die Aufforderung des Parlamentspräsidenten vom 23. Juni 2012, in welcher er mitgeteilt hatte, dass das Europäische Parlament vor dem Europäischen Gerichtshof klagen werde, falls die Europäische Kommission nicht handle.

Zu den geplanten Leitlinien selbst, betonen die Abgeordneten, dass diese den Anwendungsbereich der Haushaltskonditionalitätsverordnung weder ändern, erweitern oder einschränken könnten. Um einen Mehrwert zu schaffen sollten sie aber klarstellen, wie die gesetzlichen Bestimmungen in der Praxis angewendet werden und das Verfahren, Definitionen und die Methodik umfassen. Notwendig sei vor allem ein klares, benutzerfreundliches System für Beschwerden.

Zur Ausgestaltung der Leitlinien, wie dem Anwendungsbereich, der Kausalität, dem Verfahren zur Annahme von Maßnahmen bei Verstößen und dem Schutz Endbegünstigter, nennt der Text zudem klare Anforderungen. So sollten Verstöße, die auf Sachverhalten beruhen, die vor dem 1. Januar 2021 stattgefunden haben und deren Wirkung noch andauere umfasst sein. »Systemische« Verstöße, z. B. bei Einschränkung der Justiz oder der Neutralität von Behörden, sollten zudem als bereits hinreichend direkte Auswirkungen auf die ordnungsgemäße Verwaltung, Ausgabe und Überwachung von Unionsmitteln gelten und die Kriterien für die Festlegung von Maßnahmen im Falle solcher Verstöße präzisiert werden.

Die Europäische Kommission hat währenddessen angekündigt derzeit die Leitlinien zu erarbeiten und im Herbst dieses Jahres erste Fälle einleiten zu wollen.

Abgeordnete verurteilen ungarische LGBTIQ-Gesetzgebung

(KS) Ein klarer Verstoß gegen die Werte, Grundsätze und Rechtsvorschriften der Europäischen Union und ein weiterer Schritt in einem bewussten schrittweisen Rückbau der Grundrechte, welcher als systemischer Verstoß betrachtet werden sollte. So beschreiben die Abgeordneten des Europäischen Parlaments in einer am 8. Juli 2021 mit großer Mehrheit angenommen Entschließung die jüngste Anti-LGBTIQ-Gesetzgebung in Ungarn.

Das am 8. Juli 2021 in Kraft getretene ungarische Gesetz beinhaltet Vorschriften, die zur Bekämpfung von Pädophilie die Redefreiheit und die Rechte des Kindes einschränken, indem sie u. a. LGBTIQ-Inhalte für unter 18-Jährige verbieten. In dem das Gesetz scharf kritisierenden Text stellen die Abgeordneten klar, weiterhin für die Rechte von Kindern eintreten zu wollen, betonen aber zugleich, dass die Förderung von Toleranz, Akzeptanz und Vielfalt Leitprinzipien dienen müssen um die Achtung des Kindeswohls sicherzustellen.

Die Verletzungen der Menschenrechte von LGBTIQ-Personen stelle sich dabei als Teil einer umfassenderen politischen Agenda der ungarischen Regierung dar. So würde eine staatlich geförderte LGBTIQ-Phobie sowie Desinformationskampagnen für Zwecke der politischen Zensur instrumentalisiert und in deren Folge Demokratie sowie Rechtsstaatlichkeit, einschließlich der Medienfreiheit, abgebaut. Weitere Beispiele seien Verfassungsänderungen zur Klarstellung »das Mutter eine Frau und der Vater ein Mann ist« sowie ein de facto-Verbot der rechtlichen Anerkennung der Geschlechtszugehörigkeit von Transgender-Personen und Intersexuellen.

Die Abgeordneten rufen daher die Europäische Kommission dazu auf, ein beschleunigtes Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten und alle Verfahrensinstrumente vor dem Europäischen Gerichtshof, wie einstweilige Maßnahmen und Sanktionen bei deren Missachtung, zu nutzen. Soweit die Europäische Kommission nicht handle solle dagegen der Rat der Europäischen Union eine Staatenbeschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einleiten.

Ernsthafte Bedenken bestünden der Auffassung der Abgeordneten zufolge zudem hinsichtlich der Vereinbarkeit des ungarischen Aufbau- und Resilienzplans im Rahmen von NextGenerationEU mit dem EU-Recht. Insgesamt würde eine Reihe von Aspekten, so der Text weiter, die Möglichkeit der sofortigen Einleitung des seit Anfang des Jahres bestehenden Konditionalitätsmechanismus zum Schutz des EU-Haushalts bei Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit eröffnen.

Kommissionspräsidenten Ursula von der Leyen kritisierte das ungarischen Gesetz ebenfalls stark und betonte alle Instrumente, die der Europäischen Kommission zur Verfügung stehen, nutzen zu wollen um die Werte der Europäischen Union zu verteidigen.

Digitalisierung ermöglicht Zugang zur Justiz auch in Krisenzeiten

(KS) Die Europäische Kommission hat am 8. Juli 2021 das EU-Justizbarometer 2021 vorgestellt und erstmalig enthält der jährliche Überblick über die Effizienz, Qualität und Unabhängigkeit der Justizsysteme in allen Mitgliedstaaten, dabei auch eine Bestandsaufnahme der Digitalisierung der Justiz.

Gerade durch sie, so der Bericht, waren Gerichte auch während der COVID-19-Pandemie in der Lage den Betrieb aufrecht zu erhalten. Zudem habe sich in der Folge auch insgesamt die Leistungsfähigkeit und der Zugang zur Justiz verbessert. Neben der Nutzung von Videokonferenzsystemen zur Ermöglichen des Homeoffice in allen Mitgliedstaaten, würden auch digitale Lösungen wie Blockchain oder künstliche Intelligenz von den meisten Mitgliedstaaten bereits verwendet, wenn auch in unterschiedlichem Maße. Hier bestehe, so der Bericht, jedoch noch weiteres Potential.

Dagegen zeigten sich im Bereich der Unabhängigkeit der Justiz weiterhin Probleme. So sehe die Öffentlichkeit in 2/3 aller Mitgliedstaaten zwar Verbesserungen seit 2016, im Vergleich zum Jahr 2020 würde die Unabhängigkeit der Justiz aber in etwa 2/5 der Mitgliedstaaten kritischer beurteilt. Ausschlaggebend für diese Wahrnehmung sei dabei eine wahrgenommene Einmischung bzw. Druck durch Regierungen und Politiker.

Neu aufgenommen wurde zudem die Bewertung von Stellen und Behörden, die an der Ernennung von Richtern an den obersten nationalen Gerichten beteiligt sind, da diese durch ihre Stellung im Instanzenzug die einheitliche Anwendung des Rechts in den Mitgliedstaaten gewährleisteten.

Die Ergebnisse des Justizbarometers basieren auf zwei Eurobarometer-Umfragen und fließen in den jährlichen Bericht der Europäischen Kommission über die Rechtsstaatlichkeit ein. Auch sind sie im Rahmen der länderspezifischen Bewertung des Europäischen Semesters 2021 sowie in die Bewertung der Resilienz- und Aufbaupläne der Mitgliedstaaten und bei der Bewertung der Mittelzuweisung im Rahmen von NextGenerationEU eingeflossen. Das Barometer umfasst dabei die drei Säulen Effizienz,  Qualität und Unabhängigkeit mit jeweils Indikatoren für Verfahrensdauer, Verfahrensabschlussquote und Zahl der anhängigen Verfahren sowie für die Zugänglichkeit der Justiz (z. B. Prozesskostenhilfe, Gerichtsgebühren, Schulungen, finanzielle und personelle Ausstattung sowie Digitalisierung) und für die Wahrnehmung der richterlichen Unabhängigkeit in der breiten Öffentlichkeit sowie in Unternehmen, den Schutz von Richtern und die Garantien in Bezug auf die Arbeit der nationalen Strafverfolgungsbehörden.

Fischereifonds

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Europäisches Parlament stimmt für Fischereifonds 2021-2027

(MS) Das Europäische Parlament hat am 6. Juli 2021 den Kompromisstext zwischen den EU-Institutionen zum Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds angenommen. Die Verabschiedung folgt einer politischen Einigung, die Ende 2020 mit dem Rat der Europäischen Union erzielt wurde. Mit einem Gesamtbudget von 6,108 Mrd. Euro (2021-2027) wird der Europäische Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds finanzielle Unterstützung für den Schutz, die Bewirtschaftung und die nachhaltige Nutzung des Ozeans bereitstellen. 5,3 Mrd. Euro werden für die Bewirtschaftung von Fischereien, Aquakultur und Fischereiflotten bereitgestellt. Mit dem restlichen Geld werden wissenschaftliche Gutachten, Kontrollen, Marktinformationen sowie die Meeresüberwachung finanziert. 30 Prozent der Mittel sollen für Klimaschutzmaßnahmen im Sinne des Grünen Deals verwendet werden.

Die Verordnung wird rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 gelten.

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