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Newsletter vom 27. Mai 2020

Empfehlungen zum nationalen Reformprogramm Deutschlands 2020

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Europäisches Semester 2020: Empfehlungen für Deutschland

(JB) Am 20. Mai 2020 hat die Europäische Kommission ihre Empfehlungen zum nationalen Reformprogramm Deutschlands 2020 mit einer Stellungnahme des Rates der Europäischen Union zum Stabilitätsprogramm Deutschlands 2020 im Rahmen des Europäischen Semesters veröffentlicht.

Die länderspezifischen Empfehlungen sollen allen Mitgliedstaaten vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie wirtschaftspolitische Leitlinien an die Hand geben, wobei der Schwerpunkt auf den dringendsten Herausforderungen im Zusammenhang mit der Pandemie und der Wiederankurbelung des nachhaltigen Wachstums liegt. Die diesjährigen haushaltspolitischen Empfehlungen sind qualitativ und weichen von den normalerweise geltenden Haushaltsanforderungen ab. Sie spiegeln die Aktivierung der allgemeinen Ausweichklausel wider und empfehlen den Mitgliedstaaten, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Pandemie wirksam zu bekämpfen und die Wirtschaft sowie die anschließende Konjunkturerholung zu unterstützen. Sofern die wirtschaftlichen Bedingungen dies zulassen, sollte die Finanzpolitik darauf abzielen, eine vorsichtige mittelfristige Haushaltslage zu erreichen und die Schuldentragfähigkeit zu gewährleisten – unter gleichzeitiger Förderung der Investitionen.

Vorrangig sollen zum einen die schwerwiegenden sozioökonomischen Folgen der Corona-Pandemie kurzfristig abgemildert und zum anderen kurz- bis mittelfristig ein nachhaltiges und inklusives Wachstum erreicht werden, das den Übergang zu einer grünen Wirtschaft und den digitalen Wandel erleichtert.

Konkret empfiehlt die Europäische Kommission, dass Deutschland 2020 und 2021

  • im Einklang mit der allgemeinen Ausweichklausel alle erforderlichen Maßnahmen ergreift, um die Pandemie wirksam zu bekämpfen, die Wirtschaft zu stützen und ihre Erholung zu fördern; sobald die wirtschaftlichen Bedingungen dies zulassen, seine Haushaltspolitik darauf abstellt, mittelfristig eine vorsichtige Haushaltslage zu erreichen und die Schuldentragfähigkeit zu gewährleisten und gleichzeitig die Investitionen zu erhöhen; ausreichende Mittel mobilisiert und die Resilienz des Gesundheitssystems u. a. durch den Einsatz elektronischer Gesundheitsdienste stärkt.
  • durchführungsreife öffentliche Investitionsprojekte vorzieht und private Investitionen unterstützt, um die wirtschaftliche Erholung zu fördern; schwerpunktmäßig in den ökologischen und digitalen Wandel investiert, insbesondere in nachhaltigen Verkehr, saubere, effiziente und integrierte Energiesysteme, digitale Infrastruktur und Kompetenzen, Wohnbau, Bildung sowie Forschung und Innovation; die digitalen Verwaltungsleistungen auf allen Ebenen verbessert und die Digitalisierung kleiner und mittlerer Unternehmen fördert; den Verwaltungs- und Bürokratieaufwand für Unternehmen verringert.

Die Europäische Kommission hat auch Berichte nach Art. 126 Abs. 3 AEUV für alle Mitgliedstaaten mit Ausnahme Rumäniens angenommen, das bereits der korrektiven Komponente des Pakts unterliegt. Die Europäische Kommission erstellt diese Berichte für die Mitgliedstaaten, die – aus Gründen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie – davon ausgehen, oder bei denen von der Europäischen Kommission prognostiziert wird, dass sie die Defizitgrenze von 3 Prozent im Jahr 2020 überschreiten werden. In den Berichten für Frankreich, Belgien, Zypern, Griechenland, Italien und Spanien wird auch bewertet, ob diese Mitgliedstaaten das Schuldenstandskriterium im Jahr 2019 auf der Grundlage bestätigter und von Eurostat validierter Daten erfüllt haben. Dabei werden die negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die nationalen öffentlichen Finanzen berücksichtigt.

Angesichts der außergewöhnlichen Unsicherheit im Zusammenhang mit den enormen makroökonomischen und haushaltspolitischen Auswirkungen der Pandemie ist die Europäische Kommission der Auffassung, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Entscheidung darüber getroffen werden sollte, ob die Mitgliedstaaten dem Verfahren bei einem übermäßigen Defizit unterworfen werden sollen.

(Quelle: Europäischen Kommission)

Forschungs- und Innovationsprogramm Horizont 2020

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Europäische Kommission mobilisiert weitere 122 Mio. Euro aus ihrem Forschungs- und Innovationsprogramm Horizont 2020

(CL) Die Europäische Kommission hat am 19. Mai 2020 eine neue Aufforderung zur Interessenbekundung für die Erforschung des Coronavirus veröffentlicht. Im Rahmen dieser Aufforderung sollen auch die sozioökonomischen Folgen der Epidemie untersucht werden. 

Fristende zur Einreichung der Interessensbekundung ist der 11. Juni 2020.

Konkret erstreckt sich die Aufforderung auf die folgenden fünf Bereiche:

  • Umstellung der Produktion auf lebenswichtige medizinische Ausstattung und Ausrüstungen (23 Mio. Euro),
  • Medizinische Technologien, digitale Werkzeuge und Analyse mit künstlicher Intelligenz zur Verbesserung der Überwachung und Pflege mit hohem Technologie-Reifegrad (56 Mio. Euro),
  • Auswirkungen der Maßnahmen zur Eindämmung des Ausbruchs auf das Verhalten der Menschen und die Bereiche Soziales und Wirtschaft (20 Mio. Euro),
  • Europaweite COVID-19-Kohorten (20 Mio. Euro) sowie
  • Zusammenarbeit zwischen auf EU- und internationaler Ebene an bestehenden Kohorten, die für COVID-19 von Bedeutung sind (3 Mio. Euro).

Die neuen Lösungen müssen im Einklang mit den Grundsätzen der weltweiten Corona-Krisenreaktion für alle verfügbar und erschwinglich sein. Zu diesem Zweck will die Europäische Kommission in die Finanzhilfevereinbarungen, die aufgrund dieser neuen Aufforderung zur Interessenbekundung geschlossen werden, Klauseln über den schnellen Datenaustausch aufnehmen, damit die Erkenntnisse und Ergebnisse auch unverzüglich genutzt werden können.

Europäischer Green Deal

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Farm-to-Fork- und Biodiversitätsstrategien veröffentlicht

(HJG) Die Europäische Kommission hat am 20. Mai 2020 die Farm-to-Fork-Strategie (Vom Hof auf den Tisch) zusammen mit einer Biodiversitätsstrategie für 2030 vorgestellt. Die Strategien sind Teil des Europäischen Green Deals, der von der Europäischen Kommission am 11. Dezember 2019 vorgelegt wurde. Die Strategien zielen darauf ab, den Ehrgeiz Europas durch die Umgestaltung seines Agrar- und Lebensmittelmodells und den Schutz der Natur zu steigern.

Die beiden vorgestellten neuen Strategien enthalten wichtige neue Verpflichtungen wie die Verdreifachung der Umstellungsrate auf ökologischen Landbau, um bis 2030 25 Prozent der ökologischen Landbauprodukte auf dem EU-Markt, eine Reduzierung des Einsatzes und der Risiken von Pestiziden um 50 Prozent sowie eine Stärkung von Lebensmittelsicherheit an unseren Grenzen und ein Schutzziel von 30 Prozent von Meer und Land als Naturgebiete zu erreichen.

Die Farm-to-Fork-Strategie zielt darauf ab, den europäischen Verbrauchern eine gesunde, qualitativ hochwertige und erschwingliche Ernährung anzubieten. Es unterstreicht die Notwendigkeit einer verbesserten Nachhaltigkeit in allen Phasen der Lebensmittelkette und unter Einbeziehung aller Akteure.

In einer ersten Reaktion auf die von der Europäischen Kommission vorgelegte Strategie »Farm to Fork« sagte der Vorsitzende des Landwirtschaftsausschusses des Parlaments, Norbert Lins (EVP, DE): »Die Farm to Fork-Strategie ist ein zu ehrgeiziges Projekt für eine noch widerstandsfähigere und nachhaltigere Lebensmittelkette. Dies ist wichtig, aber unsere höchste Priorität war und ist eine langfristige Garantie für eine gesunde, sichere, nahrhafte und erschwingliche Lebensmittelversorgung der EU-Bürger.« Die Farm to Fork-Strategie kann nur erfolgreich sein, wenn die Stimme der Landwirte gehört wird.

»Die Farm-to-Fork-Strategie kann nur erfolgreich sein, wenn ein Gleichgewicht zwischen Farm und Fork besteht. Die auffällige Abwesenheit des Landwirtschaftskommissars bei der Pressekonferenz der Europäischen Kommission gibt uns nicht viel Hoffnung, dass die Strategie auf ein solches Gleichgewicht abzielt«, sagte Lins.

Das gesamte von der Europäischen Kommission verabschiedete Paket, d. h. die Farm-to-Fork-Strategie, die neue Biodiversitätsstrategie und die Analyse der Zusammenhänge zwischen der GAP-Reform und dem Green Deal, sind eng mit den aktuellen Verhandlungen über die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik verbunden.

Die Annahme der Farm-to-Fork-Strategie und der neuen Biodiversitätsstrategie durch die Europäische Kommission war ursprünglich für Ende März geplant. Aufgrund des COVID-19-Ausbruchs wurden beide Strategien seitdem mehrmals verschoben.

Die Federführung des Projekts der Farm-to-Fork-Strategie liegt bei Stella Kyriakides, EU-Kommissarin für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, nicht beim Landwirtschaftkommissar Janusz Wojciechowski.

Die Europäische Kommission weist darauf hin, dass Landwirtschaft einen Anteil von 10,3 Prozent an den Treibhausgasemissionen trage und dass rund 70 Prozent der Treibhausgasemissionen durch Viehhaltung verursacht werde. Das veranlasst die Europäische Kommission, die Agrar- und Ernährungswirtschaft beim Kampf gegen den Klimawandel stark in die Verantwortung zu nehmen. Darüber hinaus zieht sie offenbar erste Lektionen aus der Coronavirus-Pandemie: Teil der Farm-to-Fork-Strategie soll demnach ein Nahrungs-Frühwarnsystem sein, um für ähnlich gravierende Krisen gewappnet zu sein. Mit dem Monitoring System soll die Europäische Union sicherstellen können, dass die Lebensmittelversorgung und Nahrungsmittelsicherheit gewährleistet sind.

Die Landwirtschaft in der Europäischen Union steht vor einem Richtungswechsel ungeahnten Ausmaßes. Die jüngsten Strategien der Kommission deuten darauf hin, dass die Agrar- und Ernährungswirtschaft in Europa Abschied von gewohnten Pfaden nehmen muss – mit erheblich verbessertem Tierschutz unter anderem bei Transporten und viel weniger Chemikalien, Pestiziden, Antibiotika und Düngemitteln in Ackerbau und Tierhaltung.

Kyriakides war mit ihrem Auftritt binnen weniger Tage nach ihrem Kollegen Frans Timmermans im Europäischen Parlament die zweite Vertreterin des Kommissions-Kollegiums, die dem Agrarausschuss zur Farm-to-Fork-Strategie Rede und Antwort stand. Schon Timmermans Äußerungen insbesondere zur Tierhaltung hatten kaum einen Zweifel daran gelassen, dass die Europäische Kommission in der Agrar- und Ernährungswirtschaft die Weichen neu stellen will.

Vorgesehen ist der Abschied vom »rein produktionsorientierten Modell« der Agrar- und Ernährungswirtschaft. Stattdessen muss »die Art, zu produzieren, zu vertreiben und zu verbrauchen geändert« werden, so die Europäische Kommission.

Rechtsstaatlichkeit in Ungarn, Datenschutz bei der Strafverfolgung und Austausch von Fingerabdruckdaten

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Notstandsgesetze in Ungarn: Abgeordnete des Europäischen Parlaments fordern Einschreiten der Europäischen Kommission

(KS) Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments haben am 14. Mai 2020 mit Vizepräsidentin Vera Jourová und dem kroatischen Ratsvorsitz eine Debatte zu den Notstandsgesetzen in Ungarn und deren Auswirkungen auf die Rechtsstaatlichkeit und die Grundrechte geführt.

Eine überwiegende Mehrheit der Abgeordneten machte dabei deutlich, dass ihrer Ansicht zufolge die Notfallmaßnahmen der ungarischen Regierung zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie, einschließlich der Ausrufung eines unbegrenzten Ausnahmezustands, nicht im Einklang mit den EU-Vorschriften stünden, und warnte vor der zunehmenden Gefahr für die Demokratie und der Grundrechte.

Ein Teil der Abgeordneten forderte dabei die Europäische Kommission konkret auf, die Prüfung der ungarischen Maßnahmen abzuschließen und ein entsprechendes Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten. Auch sei es notwendig, Zahlungen an Ungarn im Rahmen der anstehenden Finanzvorschau wie auch im Hinblick auf Aufbauhilfen einzustellen, wenn die gemeinsamen Werte und die Rechtsstaatlichkeit nicht respektiert würden. Kritisiert wurde insbesondere auch die passive Haltung des Rates der Europäischen Union und die Forderung formuliert, dass dieser das vom Europäischen Parlament eingeleitete Verfahren nach Artikel 7 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) nunmehr weiter vorantreibe.

Jourová betonte wiederholt, dass die Europäische Kommission die Notstandsgesetze in allen Mitgliedstaaten überwache. Sämtliche ergriffene Notfallmaßnahmen müssten erforderlich, verhältnismäßig, zeitlich begrenzt und auf das Notwendigste beschränkt sein. Zudem sei eine regelmäßige Überprüfung durch die Parlamente der Mitgliedstaaten zwingend erforderlich. Darüber hinaus dürfe weder Verfassungs- noch die Umsetzung von EU-Recht durch nationale Notstandsgesetzte ausgeschlossen werden.

Die in Ungarn erlassenen Gesetzte scheinen dabei über die Maßnahmen in anderen Mitgliedsstaaten hinaus zugehen und bereiten aus Sicht der Europäischen Kommission dabei insbesondere im Hinblick auf die zeitlich nicht begrenzte Gültigkeitsdauer Grund zur Sorge, wobei insbesondere auch die Kombination der Befugnisse kritisch zu sehen ist. Mit Blick auf die Medien- und Redefreiheit gebe daneben auch der neu eingeführte Straftatbestand der Verbreitung von Falschinformationen Anlass zur Sorge. Die Europäische Kommission wird daher proaktiv vor allem die Umsetzung und Anwendung der Maßnahmen genau überwachen. Jourová selbst werde täglich hierzu unterrichtet. Unter Berücksichtigung des bereits anhängigen Verfahrens nach Art. 7 EUV und unter Hinweis auf den seit dem 15. April 2020 bestehenden Fahrplan für die Aufhebung der Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 gehe man im Hinblick auf die vereinzelt in den Mitgliedstaaten bereits vorgenommen Lockerungen der Maßnahmen davon aus, dass entsprechend der dortigen Vorgaben auch die Notstandsgesetzte, und insoweit auch in Ungarn, durch möglichst zielgerichtete, weniger einschränkende Einzelmaßnahmen ersetzte werden würden. Die Eröffnung eines Vertragsverletzungsverfahrens ist derzeit (noch) nicht angedacht.

(Quelle: Pressemitteilung des Europäischen Parlaments)

Deutschland muss beim Datenschutz im Rahmen der Strafverfolgung nachbessern

(KS) Die Europäische Kommission hat am 14. Mai 2020 Deutschland eine mit Gründen versehene Stellungnahmen übermittelt, weil die Richtlinie zum Datenschutz bei der Strafverfolgung (Richtlinie (EU) 2016/680) nicht vollständig umgesetzt worden sei.

Die Richtlinie umfasst Bestimmungen zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung. Ziel der Richtlinie ist es unter anderem vergleichbare Datenschutzstandards in der gesamten Europäischen Union einzuführen und so den Austausch personenbezogener Daten bei der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Kampf gegen Kriminalität und Terrorismus zu erleichtern.

Die Mitgliedstaaten hatten bis zum 6. Mai 2018 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Bereits am 25. Juli 2019 hatte die Europäische Kommission ein Aufforderungsschreiben an Deutschland gerichtet. Deutschland habe der Europäischen Kommission bisher weiterhin für 5 der 16 Bundesländer noch keine Umsetzungsmaßnahmen mitgeteilt.

Deutschland hat nun vier Monate Zeit, um zu reagieren und die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen. Andernfalls könnte der Fall an den Gerichtshof der Europäischen Union verwiesen werden.

(Quelle: Pressemitteilung der Europäischen Kommission)

Europäisches Parlament lehnt Austausch von Fingerabdruckdaten mit dem Vereinigten Königreich ab

(KS) Das Europäische Parlament lehnte in einer Entschließung vom 14. Mai 2020 den Entwurf eines Durchführungsbeschlusses des Rates der Europäischen Union über den Austausch von Fingerabdrücken mit dem Vereinigten Königreich mit 329 Ja-Stimmen, 357 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen ab und folgte damit der Empfehlung des Rechtsausschusses vom 8. Mai 2020.

Den Abgeordneten zufolge solle der Rat der Europäischen Union den Austausch von Fingerabdruckdaten zwischen Großbritannien und den Mitgliedstaaten, jedenfalls solange wie es diesbezüglich keine Garantien für die vollständige Gegenseitigkeit und der Einhaltung des Datenschutzes gebe, nicht zulassen. Das Europäische Parlament fordert den Rat der Europäischen Union daher nachdrücklich auf, hierzu keine Entscheidung zu treffen, bis das Vereinigte Königreich solche Garantien abgebe und der Rechtsrahmen für die neue partnerschaftliche Zusammenarbeit mit dem Vereinigten Königreich abgeschlossen ist.

In Anbetracht des aktuellen Stands der Verhandlungen über die künftigen Beziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union ist bisher noch nicht klar, ob das Vereinigte Königreich nach dem Ablauf des bisher geltenden Beschlusses zum 31. Dezember 2020, die nach Unionsrecht bestehenden Bedingungen bezogen auf die Datenschutzstandards erfüllen wird. Eine solche Entscheidung für die Zeit nach der Übergangszeit kann daher, so die Abgeordneten, eine ernsthafte Gefahr für den Schutz der Grundrechte und -freiheiten der EU-Bürger mit sich bringen. Zudem soll, bevor eine Entscheidung getroffen wird, ebenfalls die Gegenseitigkeit des Datenaustauschs gewährleistet sein. Bisher, so der Entwurf des Durchführungsbeschlusses des Rates der Europäischen Union, beabsichtigt das Vereinigte Königreich beispielsweise, im Gegensatz zu anderen an dem bestehenden System teilnehmenden Mitgliedstaaten, nicht Fingerabdruckdaten aus den Profilen von Verdächtigen zur Verfügung zu stellen.

Beschlüsse über den automatisierten Austausch von Fingerabdruckdaten in der Europäischen Union werden durch den sogenannten Prümer Rahmen ermöglicht. Dieser legt Bestimmungen fest, nach denen sich die Mitgliedstaaten gegenseitig Zugang zu ihren automatisierten DNA-Analyse-Dateien, automatisierten Fingerabdruck-Identifizierungssystemen und Fahrzeugregisterdaten gewähren. Das Europäische Parlament hat bei dem Beschluss eine beratende Rolle.

(Quelle: Pressemitteilung des Europäischen Parlaments)

Wiederverwendung von Wasser

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Europäisches Parlament genehmigt eine verstärkte Wiederverwendung von Wasser

(HJG) Um Wasserknappheit in der Europäischen Union zu vermeiden, hat das Europäische Parlament am 13. Mai 2020 die Verordnung zur Wiederverwendung von Wasser verabschiedet.

Das neue Gesetz definiert zum ersten Mal Mindestanforderungen auf europäischer Ebene, aufbereitetes Wasser (d. h. Städtisches Abwasser, das in einer Aufbereitungsanlage behandelt wurde) für landwirtschaftliche Zwecke zu verwenden. Der Legislativvorschlag wurde bei der Eröffnung des Plenums ohne Abstimmung angenommen.

Die neuen Vorschriften sollen sicherstellen, dass aufbereitetes Abwasser in größerem Umfang wiederverwendet wird, um die Nutzung von Gewässern und Grundwasser zu begrenzen. Der Rückgang des Grundwasserspiegels, insbesondere aufgrund der Bewässerung in der Landwirtschaft, aber auch der industriellen Nutzung und der Stadtentwicklung, ist eine der Hauptbedrohungen für Wassermenge und -qualität der Europäischen Union.

Bis 2025 könnten möglicherweise 6,6 Milliarden Kubikmeter Wasser wiederverwendet werden (zum Vergleich: derzeit 1,1 Milliarden Kubikmetern pro Jahr). Dies würde eine Investition von weniger als 700 Mio. Euro erfordern und es ermöglichen, mehr als die Hälfte des derzeitigen Wasservolumens aus EU-Kläranlagen, die theoretisch zur Bewässerung zur Verfügung stehen, wiederzuverwenden, wodurch mehr als 5 Prozent der direkten Gewinnung aus Gewässern und Grundwasser vermieden würden.

Die verabschiedeten Maßnahmen treten am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft und gelten drei Jahre nach Inkrafttreten.

Hintergrund:
Laut dem Bericht der Europäischen Kommission über die europäische Politik der Wasserknappheit und Dürre bleibt die Wasserknappheit für viele Mitgliedstaaten ein zunehmend großes Problem. Mindestens 11 Prozent der europäischen Bevölkerung und 17 Prozent ihres Territoriums sind von Wasserknappheit betroffen. Im Sommer ist mehr als die Hälfte der Bevölkerung im Mittelmeerraum von Wasserstress betroffen.

(Quelle: Europäische Kommission)

Industrie passt Produktion an

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Europäische Industrie stellt um und produziert Schutzausrüstungen, Desinfektionsmitteln und medizinische Geräte

(CL) Viele europäische Unternehmen haben in der Coronavirus-Pandemie ihre Produktion umgestellt, um der Nachfrage nach Schutzausrüstungen, Desinfektionsmitteln und medizinischen Geräten gerecht zu werden. Eine Übersicht hierzu sowie Beispiele für die gegenseitige Hilfe zwischen den Mitgliedstaaten in Zeiten der Pandemie sind auf einer von der Europäischen Kommission am 26. Mai 2020 freigeschalteten Website abrufbar.

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