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Newsletter vom 9. September 2020

Impfstoff-Dosen von BioNTech-Pfizer

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Coronavirus: Europäische Kommission reserviert Impfstoff-Dosen von BioNTech-Pfizer

(GH) Die Europäische Kommission hat am 9.September 2020 Vorgespräche mit BioNTech-Pfizer über den Ankauf eines möglichen Impfstoffs gegen COVID-19 zum Abschluss gebracht. Dieses ist nunmehr das sechste Unternehmen, mit dem die Europäische Kommission erfolgreiche Gespräche geführt hat. Die Verträge führen dann zu einer Abnahmegarantie, die aus dem Soforthilfeinstrument finanziert wird, das eigene Mittel für die Schaffung eines Portfolios potenzieller Impfstoffe mit unterschiedlichen Profilen und von verschiedenen Herstellern vorsieht. Auf der Grundlage dieser Verträge können dann wiederum alle Mitgliedstaaten den Impfstoff erwerben, an Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen spenden oder an europäische Länder weitergeben. Es wird davon ausgegangen, dass die Europäische Kommission über einen Rahmen für den Ankauf von zunächst 200 Millionen Dosen – zuzüglich einer Option auf den Ankauf weiterer 100 Millionen Dosen – im Namen aller Mitgliedstaaten verfügen wird, die geliefert werden, sobald sich ein Impfstoff als sicher und wirksam gegen COVID-19 erwiesen hat.

Der Abschluss der Sondierungsgespräche ist ein notwendiger Schritt für die Unterzeichnung einer Abnahmegarantie und damit zur Umsetzung der von der Europäischen Kommission am 17. Juni 2020 angenommenen Europäischen Impfstrategie. Ziel ist es, allen europäischen Bürgerinnen und Bürgern innerhalb von 12 bis 18 Monaten hochwertige, sichere, wirksame und erschwingliche Impfstoffe zu sichern. Zu diesem Zweck vereinbart die Europäische Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten Abnahmegarantien mit Impfstoffherstellern, die den Mitgliedstaaten das Recht einräumen, eine bestimmte Anzahl von Impfstoffdosen zu einem bestimmten Preis zu erwerben, sobald ein Impfstoff verfügbar wird.

Seit dem 4. Mai 2020 werden im Rahmen der weltweiten Coronavirus-Krisenreaktion, der globalen Aktion für den universellen Zugang zu Tests‚ Behandlungen und Impfstoffen gegen das Coronavirus und für die weltweite Erholung, fast 16 Mrd. Euro mobilisiert.

(Quelle: Europäische Kommission)

Wiederaufbauplan und länderspezifische Empfehlungen

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Wiederaufbauplan nimmt erste Hürde im Europäischen Parlament

(JB) Am 1. September 2020 führte der Haushaltsausschuss des Europäischen Parlaments eine Aussprache über den Stand der MFR-Verhandlungen und die künftige Finanzierung des EU-Budgets über neue Eigenmittel. In der Sitzung wurde auch der Berichtsentwurf zum Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission für eine Wiederaufbau- und Resilienzfazilität (Recovery and Resilience Facility - RRF) mit großer Mehrheit (33 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen) angenommen. Darin sprachen sich die Abgeordneten für eine rasche Annahme der RRF-Verordnung aus und drängten auf eine ehrgeizige Reform des Eigenmittelsystems. Dazu gehöre auch eine vollständige Abdeckung der Kosten des Wiederaufbaupakets durch Einnahmen aus den neuen Eigenmitteln sowie die Abschaffung aller Rabatte.

Zusätzlich zu einem neuen nationalen Beitrag, berechnet auf Basis nicht-verwerteten Abfalls von Plastikverpackungen ab 2021, fordert der Ausschuss einen rechtlich verbindlichen Zeitplan für die Einführung neuer Eigenmittel in dieser Reihenfolge:

  • Ab 1. Januar 2021 für Eigenmittel basierend auf den Einnahmen aus dem EU-Emissionshandel;
  • Ab 1. Januar 2023 für Eigenmittel basierend auf den Einnahmen aus der Besteuerung digitaler Dienstleistungen und des CO2-Grenzausgleichsmechanismus;
  • Ab 1. Januar 2024 für Eigenmittel basierend auf einer Finanztransaktionssteuer;
  • Ab 1. Januar 2026 für Eigenmittel basierend auf einem Anteil an den steuerbaren Gewinnen, die dem jeweiligen Mitgliedstaat nach den EU-Regelungen einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftssteuerbemessungsgrundlage (GKKB) zugeteilt werden.

Über den Berichtsentwurf soll in der Plenarsitzung vom 14. bis 17. September 2020 abgestimmt werden.

Hintergrund:
Gemäß Artikel 311 Absatz 3 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union erlässt der Rat der Europäischen Union in einem besonderen Gesetzgebungsverfahren einstimmig nach Anhörung des Europäischen Parlaments den Eigenmittelbeschluss. Der Beschluss tritt jedoch erst nach Zustimmung der Mitgliedstaaten im Einklang mit ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorschriften in Kraft.

Mitgliedstaaten müssen besser werden

(JB) In seinem am 3. September 2020 veröffentlichten Sonderbericht zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters kommt der Europäischen Rechnungshof (ERH) zu dem Ergebnis, dass die Mitgliedstaaten die länderspezifischen Empfehlungen besser umsetzen müssten, und im Zeitraum 2011-2018 nicht genug unternommen hätten, um den ausgesprochenen Empfehlungen nachzukommen. Sie hätten lediglich rund ein Viertel der Empfehlungen vollständig oder substanziell umgesetzt, während bei nahezu einem Drittel der Empfehlungen begrenzte oder keine Fortschritte erzielt wurden.

Die Europäische Union verzeichnet zwar weitreichende Fortschritte im Hinblick auf die Verwirklichung der meisten ihrer langfristigen haushaltspolitischen Ziele für das Jahr 2020, liegt aber bei der Armutsbekämpfung sowie bei Forschung und Entwicklung (FuE) jedoch hinter den Vorgaben zurück. Vor dem Hintergrund der vom Europäischen Rat im Juli 2020 erzielten politischen Einigung betonten die Prüfer zudem, dass Verbesserungsbedarf in Bezug auf die Art und Weise, wie die länderspezifischen Empfehlungen formuliert und umgesetzt werden, bestehe. Nur 26 Prozent der Empfehlungen seien vollständig oder substanziell umgesetzt, bei 44 Prozent einige Fortschritte und bei den verbleibenden 30 Prozent begrenzte oder keine Fortschritte erzielt worden.

Außerdem hat die Europäische Kommission nicht alle ihre Befugnisse genutzt, um Empfehlungen, bei denen über mehrere Jahre substanzielle Fortschritte ausgeblieben sind, mehr Nachdruck zu verleihen. Die Fortschritte bei der Verwirklichung der Europa-2020-Ziele fielen nach Ansicht der Prüfer für die Europäischen Union insgesamt generell positiv, aber je nach Mitgliedstaat unterschiedlich aus. Auf EU-Ebene werden sechs der acht für 2020 in Schlüsselbereichen festgelegten Ziele (eines in Bezug auf Beschäftigung, drei in Bezug auf Energie und zwei in Bezug auf Bildung) voraussichtlich erreicht. Die Ziele hinsichtlich Armutsbekämpfung und Forschung werden wegen langsamer Fortschritte aufgrund der Finanzkrise von 2008 bzw. begrenzter FuE-Ausgaben der Mitgliedstaaten hingegen verfehlt werden. Dennoch hat die Europäische Kommission nicht immer Empfehlungen an Mitgliedstaaten gerichtet, die im Hinblick auf die Ziele in diesen Bereichen keine Fortschritte verzeichneten.

Die Prüfer stießen beispielsweise auf Fälle, in denen die Verschlechterung der Lage in bestimmten Mitgliedstaaten und die Auswirkungen der Finanzkrise mehr Empfehlungen für unmittelbare Armutsbekämpfungsmaßnahmen gerechtfertigt hätten.

Die Berichte der Europäischen Kommission über die wirtschaftliche Lage der Mitgliedstaaten und ihre Fortschritte im Hinblick auf die Verwirklichung der Europa-2020-Ziele hätten wichtige Risiken aufgezeigt und eine gute Grundlage für länderspezifische Empfehlungen gebildet. Doch trotz des von der Europäischen Kommission 2015 gefassten Beschlusses, die Empfehlungen durch Verringerung ihrer Anzahl gezielter zu gestalten, hätten manche der in den letzten Jahren unterbreiteten Empfehlungen immer noch verschiedene Probleme und nicht verknüpfte Politikfelder betroffen. Zudem sind sie nicht eng genug an den Einsatz von EU-Mitteln gekoppelt gewesen, um die Reformen der Mitgliedstaaten voranzubringen. Außerdem legt die Europäische Kommission bei der Formulierung ihrer Empfehlungen oftmals nicht klar dar, weshalb sie bestimmte Reformen für wichtiger hält als andere. Und auch aus den Reformprogrammen der Mitgliedstaaten ist nicht immer eindeutig ersichtlich, wie mit den vorgeschlagenen Reformen und Maßnahmen die Empfehlungen und EU-Ziele angegangen werden sollen.

Die Prüfer empfehlen daher der Europäischen Kommission,

  • den Schwerpunkt im Europäischen Semester stärker auf Soziales und Forschung zu legen;
  • die Umsetzung und Überwachung der länderspezifischen Empfehlungen zu stärken;
  • die Gewährung von EU-Mitteln enger an die Empfehlungen zu knüpfen;
  • die Empfehlungen besser zu formulieren;
  • ihre Leitlinien und Bewertungen in Bezug auf die nationalen Reformprogramme zu verbessern.

(Quelle: Europäischer Rechnungshof)

Arbeitsmarktpolitik

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Europäische Kommission und Sozialpartner wollen Migranten und Geflüchtete besser in den Arbeitsmarkt integrieren

(UD) Die Europäische Kommission, Gewerkschaften, Handelskammern und Arbeitgeberverbände haben am 7. September 2020 ihre Zusammenarbeit bei der Integration von Migranten und Geflüchteten in den Arbeitsmarkt verstärkt. In einer gemeinsamen Erklärung stecken sie künftige Schwerpunktbereiche ab und wollen im Rahmen der 2017 eingerichteten Europäischen Integrationspartnerschaft bei der Arbeitsmigration enger zusammenarbeiten. Die Unterzeichner betonen, wie wichtig das Zusammenwirken verschiedener Interessenträger für frühzeitige Integration in den Arbeitsmarkt ist, von der sowohl Geflüchtete als auch die Gesellschaft insgesamt profitieren.

15 Mitgliedstaaten sollen über 80 Mrd. Euro aus dem EU-Kurzarbeitsprogramm »SURE« bekommen

(UD) 15 EU-Staaten sollen schon bald mit zinsgünstigen Darlehen von insgesamt 81,4 Mrd. Euro aus dem EU-Kurzarbeitsprogramm »SURE« unterstützt werden. Damit können die Mitgliedstaaten ihre Kurzarbeitsregelungen finanzieren und Arbeitsplätze in der Corona-Pandemie sichern. Das hat die Europäische Kommission am 24. August 2020 nach Prüfung der Anträge der Mitgliedstaaten dem Rat der Europäischen Union vorgeschlagen.

Das »SURE«-Instrument, erst vor vier Monaten von Kommissionspräsidentin von der Leyen vorgeschlagen, ist ein wichtiges Element der umfassenden Strategie der Europäischen Union zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger und zur Abfederung der schwerwiegenden sozioökonomischen Folgen der Coronavirus-Pandemie. Es ist eines der drei Sicherheitsnetze, auf die sich der Europäische Rat zum Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Unternehmen und Ländern verständigt hat.

Grenzen und Risikogebiete

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Es geht nur gemeinsam!

(AV) Die EU-Kommission will im weiteren Verlauf der Corona-Pandemie einheitlicher agieren. Dieses Ziel soll zusammen mit allen Mitgliedstaaten erreicht werden. Deshalb hat die Kommission am 4. September 2020 gemeinsame Kriterien und Schwellenwerte vorgeschlagen, die die Mitgliedstaaten als Grundlage für Entscheidungen über die Einführung von Reisebeschränkungen nutzen sollten. Dazu gehören gemeinsame Farbcodes basierend auf der Ausbreitung von COVID-19 sowie ein gemeinsamer Rahmen für Reiserückkehrer aus Risikogebieten.

Der Rat wird nun den Vorschlag der Kommission für eine Empfehlung erörtern, damit dieser in den kommenden Wochen angenommen werden kann.

In ihrem Vorschlag zeigt die Kommission vier Schlüsselbereiche auf, in denen die Mitgliedstaaten enger zusammenarbeiten sollten:

  • gemeinsame Kriterien und Schwellenwerte für die Mitgliedstaaten als Grundlage für Entscheidungen über die Einführung von Reisebeschränkungen
  • Kartierung anhand gemeinsamer Kriterien und mithilfe eines vereinbarten Farbcodes
  • gemeinsamer Rahmen für Maßnahmen, die für Reisende aus Risikogebieten gelten
  • klare und rechtzeitig Information der Öffentlichkeit über Beschränkungen

Gemeinsame Kriterien

Jeder Mitgliedstaat sollte die folgenden Kriterien bei der Verhängung von Beschränkungen berücksichtigen:

  • die Zahl aller in einem bestimmten Gebiet innerhalb von 14 Tagen neu gemeldeten COVID-19-Fälle pro 100 000 Personen;
  • den Anteil der positiven Tests an allen in einem bestimmten Gebiet innerhalb von 7 Tagen durchgeführten COVID-19-Texts;
  • die Zahl der in einem bestimmten Gebiet innerhalb von 7 Tagen durchgeführten COVID-19-Tests pro 100 000 Personen.

Die Mitgliedstaaten sollten diese Daten wöchentlich an das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten weiterleiten. Zudem sollten sie sie auf regionaler Ebene bereitstellen, damit gezielt Maßnahmen für die Regionen getroffen werden können, in denen sie unbedingt notwendig sind.

Wenn die wöchentliche Testquote des Mitgliedstaats der Ausreise höher als 250 Tests pro 100.000 Personen liegt, sollten die Mitgliedstaaten dem Vorschlag der Kommission zufolge die Freizügigkeit von Reisenden aus anderen Mitgliedstaaten nicht beschränken, wenn

  • die Zahl aller in einem bestimmten Gebiet innerhalb von 14 Tagen neu gemeldeten COVID-19-Fälle unter 50 pro 100.000 Personen liegt ODER
  • der Anteil der positiven Tests an allen in einem bestimmten Gebiet durchgeführten COVID-19-Texts unter 3 Prozent liegt.

Ein gemeinsamer Farbcode

Nach dem Vorschlag der Kommission sollte das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten eine anhand der von den Mitgliedstaaten übermittelten Daten erstellte und wöchentlich aktualisierte Karte der EU- und EWR-Mitgliedstaaten mit einem gemeinsamen Farbcode veröffentlichen. Für diese Karte schlägt die Kommission folgenden Farbcode vor:

  • Grün für ein Gebiet, in dem die Zahl aller innerhalb von 14 Tagen neu gemeldeten COVID-19-Fälle unter 25 UND der Anteil der positiven Tests an allen durchgeführten COVID-19-Tests unter 3 Prozent liegt;
  • Orange für ein Gebiet, in dem die Zahl aller innerhalb von 14 Tagen neu gemeldeten COVID-19-Fälle unter 50 liegt, ABER der Anteil der positiven Tests an allen durchgeführten COVID-19-Tests 3 Prozent oder mehr beträgt ODER in dem die Zahl aller neu gemeldeten COVID-19-Fälle zwischen 25 und 150, ABER der Anteil der positiven Tests an allen durchgeführten COVID-19-Tests unter 3 Prozent liegt;
  • Rot für ein Gebiet, in dem die Zahl aller innerhalb von 14 Tagen neu gemeldeten COVID-19-Fälle über 50 liegt UND der Anteil der positiven Tests an allen durchgeführten COVID-19-Tests 3 Prozent oder mehr beträgt ODER in dem die Zahl aller innerhalb von 14 Tagen neu gemeldeten COVID-19-Fälle über 150 pro 100.000 Personen liegt;
  • Grau, wenn nicht genügend Informationen für die Beurteilung anhand der von der Kommission vorgeschlagenen Kriterien vorliegen ODER weniger als 250 COVID-19-Tests pro 100.000 Personen durchgeführt werden.

Gemeinsames Konzept für Reisende aus Risikogebieten

Die Kommission schlägt eine einheitliche Vorgehensweise der Mitgliedstaaten bei Reisenden vor, die aus Risikogebieten kommen. Die Mitgliedstaaten sollten die Einreise aus anderen Mitgliedstaaten nicht verweigern. Mitgliedstaaten, die die Freizügigkeit auf der Grundlage ihrer eigenen Entscheidungsprozesse beschränken, könnten verlangen, dass

  • Einreisende aus rot oder grau eingestuften Gebieten sich in Quarantäne begeben ODER (vorzugsweise) bei Ankunft einen COVID-19-Test machen;
  • in begründeten Fällen könnten die Mitgliedstaaten Einreisenden aus orange eingestuften Gebieten zumindest einen COVID-19-Test vor der Abreise oder nach Ankunft empfehlen. Bei Einreisen aus rot, orange oder grau eingestuften Gebieten könnten die Mitgliedstaaten, insbesondere bei Einreisen auf dem Luftweg, die Vorlage ausgefüllter Aussteigekarten verlangen, die die Datenschutzanforderungen erfüllen. Reisende, die eine wichtige Funktion ausüben oder deren Reise zwingend notwendig ist, sollten sich nicht in Quarantäne begeben müssen. Dabei ist zum Beispiel an Arbeitskräfte, die systemrelevante Funktionen wahrnehmen, Grenzgänger, entsandte Arbeitnehmer, Studenten oder Journalisten gedacht, die ihre Tätigkeiten ausüben.

Klare und rechtzeitige Information der Öffentlichkeit

Die Kommission schlägt vor, dass die Mitgliedstaaten und die Kommission wöchentlich detaillierte Informationen über geplante Beschränkungen der Freizügigkeit oder deren Aufhebung erhalten sollen. Änderungen sollten eine Woche vor ihrem Inkrafttreten angemeldet werden.

Auch auf der Plattform Re-open EU sollten diesbezüglich Informationen mit einem Link zu der Karte bereitgestellt werden, die das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten wöchentlich veröffentlicht.

Treffen der EU-Agrarministerinnen und -minister

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Informelles Treffen der EU-Agrarministerinnen und -minister in Koblenz

(HJG) Am 1. September 2020 trafen sich die EU-Agrarministerinnen und -minister auf Einladung von Julia Klöckner, Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, in Koblenz. Bei dem Treffen wurden Lehren aus der Corona-Krise, Stärkung der Regionalität durch Herkunftskennzeichnung sowie Tierschutz im Stall und beim Transport diskutiert.

Die Initiative von Bundesministerin Klöckner für eine EU-weite Tierwohlkennzeichnung fand dabei weitgehend Unterstützung. Auch die Regelungen für den Transport von Tieren standen auf der Tagesordnung. So diskutierten die Ministerinnen und Minister, was die Europäische Kommission umsetzen muss, damit Tiertransporte tierschutzgerecht durchgeführt werden können und wie die Zukunft von Tiertransporten aussehen soll.

Des Weiteren wurde über die europäischen Lieferketten in der Corona-Krise debattiert und wie man sie nachhaltig stärken kann, um die Land- und Ernährungswirtschaft noch krisenfester aufzustellen. Die Europäische Kommission wurde beauftragt, dazu eine strukturierte Analyse zu erstellen, die größten Defizite zu identifizieren und Lösungen aufzuzeigen. Ziel ist es laut Bundesministerin Klöckner, die Landwirtschaft unabhängiger zu machen. »Das bedeutet aber nicht Abschottung oder Konsumnationalismus. Ein regelbasierter internationaler Handel, ein effizienter Binnenmarkt und regionale Kreisläufe sind Seiten derselben Medaille, keine Gegensätze«, betonte sie im Anschluss an das Treffen.

Beim EU-Agrarminister-Treffen in Koblenz hat sich Landwirtschaftsministerin Klöckner auch gegen ein EU-Handelsabkommen mit den südamerikanischen Mercosur-Staaten ausgesprochen. Sie warnt vor umweltschädlicher Konkurrenz für Europas Bauern. Dass der Pakt ratifiziert werde, sehe sie noch nicht. In Südamerika würden Regenwälder für Ackerland gerodet, und europäische Landwirte müssten dann mit umweltschädlich produzierten Lebensmitteln konkurrieren. Eine stärkere regionale Versorgung sei die Lehre aus der Corona-Krise, sagte Klöckner.

Die Europäische Union und die Mercosur-Staaten Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay hatten sich im vergangenen Juni nach 20 Jahren Verhandlungen auf ein umfassendes Assoziierungsabkommen zur Bildung der größten Freihandelszone der Welt verständigt. Bevor es in Kraft treten kann, muss es von allen Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Gegen die Ratifizierung des Abkommens in seiner jetzigen Form sind laut Klöckner die Agrarminister von nahezu allen Mitgliedstaaten.

(Quelle: Deutsche Ratspräsidentschaft)

Kritische Rohstoffe

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Aktionsplan und Zukunftsstudie zu kritischen Rohstoffen

(CL) Die Europäische Kommission hat am 3. September 2020 einen Aktionsplan zu kritischen Rohstoffen, die Liste kritischer Rohstoffe 2020 (jeweils KOM (2020) 474) sowie eine Zukunftsstudie über kritische Rohstoffe für strategische Technologien und Sektoren für die Zeiträume bis 2030 und bis 2050 vorgelegt.

Ziel der Initiative ist es, die Abhängigkeit Europas von Drittländern zu verringern und Versorgungsquellen zu diversifizieren. Zudem soll die Ressourceneffizienz gesteigert und die Kreislaufwirtschaft gestärkt werden. Des Weiteren soll sie auf globaler Ebene zur verantwortungsvollen Rohstoffbeschaffung beitragen.

Der Aktionsplan für kritische Rohstoffe zielt darauf ab,

  • widerstandsfähige Wertschöpfungsketten für die industriellen Ökosysteme der Europäischen Union zu entwickeln,
  • die Abhängigkeit von kritischen Primärrohstoffen durch kreislauforientierte Ressourcennutzung, nachhaltige Produkte und Innovation zu reduzieren,
  • die inländische Rohstoffbeschaffung in der Europäischen Union zu stärken und
  • die Beschaffung aus Drittländern zu diversifizieren sowie, unter Einhaltung der internationalen Verpflichtungen der Europäischen Union, Verzerrungen des internationalen Handels zu beseitigen.

Darüber hinaus wurde die Liste der kritischen Rohstoffe aktualisiert, um der veränderten wirtschaftlichen Bedeutung und den Herausforderungen bei der Versorgung mit Rohstoffen, die sich aufgrund ihrer industriellen Verwendung ergeben, Rechnung zu tragen. Sie enthält 30 kritische Rohstoffe. Lithium, das für einen Übergang zur E-Mobilität unerlässlich ist, wurde erstmals in die Liste aufgenommen. In Bezug auf Lithium sieht sich die Europäische Union vor die Herausforderung gestellt, dass das in der Europäischen Union verarbeitete Lithium vollständig aus Drittländern stammt (78 Prozent davon aus Chile).

Die Europäische Kommission plant zudem, in den kommenden Wochen eine Europäische Rohstoffallianz ins Leben zu rufen. Die Allianz soll alle maßgeblichen Interessensträger zusammenführen und sich auf die dringendsten Bedürfnisse konzentrieren, um insbesondere die Widerstandsfähigkeit der Europäischen Union in den Wertschöpfungsketten für seltene Erden und Magnete zu erhöhen, da diese für die meisten industriellen Ökosysteme der Europäischen Union wie erneuerbare Energien, Verteidigung und Raumfahrt unverzichtbar sind.

ERC-Starting Grants und European Universities

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Drei ERC-Starting Grants gehen 2020 nach Sachsen

(ED) Am 3. September 2020 veröffentlichte der Europäische Forschungsrat (ERC) die Ergebnisse des Calls für Starting-Grants 2020. Aus 3.272 Bewerbungen erhielten 436 Forschende eine Individualförderung in Höhe von insgesamt 677 Mio. Euro. 88 Grantees kommen aus Deutschland, davon drei aus Sachsen.

Diese ERC-Auszeichnung erhalten an der Medizinischen Fakultät der Universität Leipzig Ruth Strassart mit ihrem Projekt »AxoMyoGlia« (Spatio-functional intercellulal interplay in peripheral nerve diseases), am Max-Planck-Institut für molekulare Zellbiologie und Genetik in Dresden Jonathan Rodenfels mit seinem Projekt »EnBioSys« (Energetics of Biological Systems) und am Max-Planck-Institut für Physik komplexer Systeme in Dresden Steffen Rulands mit seinem Projekt »AHH-Omics« (Understanding collective mechanisms of cell fate regulation using single-cell genomics).

Die individuelle Förderung umfasst bis zu 1,5 Mio. Euro für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren und soll den Aufbau einer eigenen Forschungsgruppe ermöglichen.

Als Teil des EU-Forschungsprogramms »Horizont 2020« werden die Grants jährlich vergeben mit dem Ziel, junge internationale Spitzenforscher nach Europa zu holen. Mit zwei bis sieben Jahren Forschungserfahrung nach Abschluss ihrer Promotion können sich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler beim ERC bewerben. Für 2021 steht die Bewerbungsfrist noch nicht fest.

Auch in der zweiten Runde sind sächsische Hochschulen dabei

(ED) Am 9. Juli 2020 wurden die 24 neuen Verbünde der European Universities bekanntgegeben. Im Verbund »EURECA-PRO«, der Europäischen Hochschule zu verantwortungsvollem Konsum und Produktion, sind neben Hochschulen und Universitäten aus Polen, Rumänien, Griechenland, Österreich und Spanien auch die Technische Universität Bergakademie Freiberg sowie die Hochschule Mittweida im Konsortium vertreten.

Die 24 neuen europäischen Universitätsallianzen, die aus 62 Bewerbungen ausgewählt wurden, umfassen 165 Hochschuleinrichtungen aus 26 Mitgliedstaaten und anderen Ländern, die am Programm Erasmus+ teilnehmen und insgesamt eine Förderung von 287 Mio. Euro EU-Mittel erhalten. Diese neu ausgewählten Hochschulnetzwerke werden sich den ersten 17 europäischen Universitäten anschließen, die 2019 angekündigt wurden. Sie sollen auf den Europäischen Bildungsraum (European Education Area) hinarbeiten, indem sie die Qualität, Inklusivität, Digitalisierung und Attraktivität der europäischen Hochschulbildung mit finanzieller Unterstützung aus den Programmen Erasmus+ und Horizont 2020 verbessern.

EU-Kommissions-Vizepräsident Margaritis Schinas kommentierte: »Die Kommission reagiert heute mit Nachdruck auf die Forderung der Studenten nach mehr Studienfreiheit in ganz Europa, von Lehrern und Forschern nach einer besseren Bündelung des Wissens und von Hochschuleinrichtungen nach einer Bündelung der Ressourcen«. Durch eine engere Zusammenarbeit könnten die europäischen Universitäten ihre Stärken nutzen und dazu beitragen, ihre Studenten in die Lage zu versetzen, die aktuellen Herausforderungen, vor denen Europa und die Welt stehen, gemeinsam anzugehen.

Digitalisierung und Europäische Staatsanwaltschaft

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Digitalisierung der Justiz soll vorangebracht werden

(KS) Um genau dieses Ziel zu erreichen und vor dem Hintergrund des sich im Rahmen der aktuellen COVID-19 Krise gezeigten Bedarfs an einem raschen Ausbau der Digitalisierung im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit, hat nun die Europäische Kommission angekündigt, im Dezember 2020 eine Mitteilung zu diesem Themenbereich zu veröffentlichen. Trotz erster Schritte der Mitgliedstaaten, verliefe der bisherige Prozess in diesem Bereich zu langsam, insbesondere bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Als Gründe nennt der hierzu von der Europäischen Kommission vorgelegte Fahrplan, neben Kostenerwägungen u. a. auch einen Hang zu papierbasierter Korrespondenz, einen teilweise fehlenden Willen zu Veränderung, aber auch unzureichende technische Interoperabilitätsstandards zwischen den Systemen und fehlende Regeln für elektronische Unterschriften sowie die Zulässigkeit digitaler Dokumente und Anträge.

Die Digitalisierung stelle sich daher als ein Instrument zur Lösung einiger daraus resultierender Probleme dar, wobei die Entwicklung digitaler Lösungen zugleich auch den Bedürfnissen von Bürgern mit Behinderungen Rechnung tragen soll und traditionelle Kommunikationskanäle nicht vollständig ersetzt werden sollen, um u. a. Personen mit geringen IT-Kenntnissen oder Personen, die noch keinen Internetzugang haben, beim Zugang zur Justiz nicht zu behindern.

Die angekündigte Mitteilung soll daher zunächst auf einem Toolbox-Ansatz beruhen, wobei der Schwerpunkt auf Verfahren liegen werde, für welche die Europäische Union zuständig ist. Daneben sollen zudem der Austausch bewährter Verfahren sowie die Erleichterung der Koordinierung und Zusammenarbeit bei der Durchführung von Maßnahmen auf nationaler Ebene Berücksichtigung finden. Die Europäische Kommission will daneben ebenfalls einen Reflexionsprozess zu einer möglichen legislativen EU-Regelung für zukünftige digitale Zusammenarbeit in grenzüberschreitenden Verfahren einleiten.

Die Mitteilung wird hierzu eine Bestandsaufnahme der bereits erzielten Fortschritte sowie eine Darstellung der bestehenden Probleme bei der Nutzung digitaler Verfahren enthalten sowie die spezifischen Herausforderungen und Hindernisse für eine effiziente grenzüberschreitende justizielle Zusammenarbeit aufarbeiten. Im Ergebnis sieht der Fahrplan vor, Ideen vorzustellen, wie zukünftig die Zusammenarbeit stärker digitalisiert werden könnte.

(Quelle: Europäische Kommission)

Europäische Staatsanwälte ernannt

(KS) Der Europäische Rat hat die Europäischen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der Mitgliedstaaten der Europäischen Staatsanwaltschaft (EuStA) ernannt. Für Deutschland wurde der Leitende Oberstaatsanwalt der Rostocker Staatsanwaltschaft, Herr Andrés Ritter, ernannt.

Die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte wurden für eine Amtszeit von sechs Jahren ernannt. Eine Wiederernennung ist nicht zulässig. Per Ratsbeschluss kann das Mandat am Ende der Amtszeit jedoch um höchstens drei Jahre verlängert werden. Aufgrund von Übergangsvorschriften beträgt die Amtszeit der Vertreterinnen und Vertreter aus einem Drittel der Mitgliedstaaten dagegen für die erste Amtszeit nach Errichtung der Behörde lediglich 3 Jahre, welche nicht verlängerbar ist. Diese Gruppe wurde vor der Ernennung durch eine Losentscheidung bestimmt, welche am 20. Mai 2019 stattfand und Griechenland, Spanien, Italien, Zypern, Litauen, die Niederlande, Österreich und Portugal betrifft.

Die Europäische Staatsanwaltschaft wird für die strafrechtliche Untersuchung, Verfolgung und Anklageerhebung in Bezug auf Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union zuständig sein und soll zum Ende des Jahres ihre Arbeit aufnehmen. Ende 2019 haben der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament die Rumänin Laura Codruţa Kövesi zur ersten Europäischen Generalstaatsanwältin ernannt. An der Behörde, welche ihren Sitz in Luxemburg haben wird, beteiligen sich zurzeit 22 Mitgliedstaaten.

(Quelle: Rat der Europäischen Union)

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