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Newsletter vom 31. März 2021

Der letzte Newsletter vor Ostern!

Wir wünschen Ihnen allen ein frohes Osterfest

Liebe Leserin, lieber Leser,

wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ein frohes Osterfest. Möge es vor allem viel Freude, Entspannung, Zufriedenheit und ganz viel Spaß bei der Eiersuche bringen!

Wir möchten uns an dieser Stelle für Ihr Vertrauen und Interesse bedanken und sind mit dem nächsten Newsletter »Woche in Brüssel« am 14. April 2021 wieder für Sie da.

Das Team des Sachsen-Verbindungsbüros Brüssel

Online-Veranstaltung des Sachsen-Verbindungsbüros Brüssel

© Sachsen-Verbindungsbüro Brüssel

Wie können wir Demokratie in sozialen Medien besser schützen? - Reicht der Digital Services Act?

Am 15. April 2021 lädt die Sächsische Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung, Katja Meier, zu einer Online-Veranstaltung zum Thema »Wie können wir Demokratie in sozialen Medien besser schützen? - Reicht der Digital Services Act (DSA)?« ein.

Die Veranstaltung wird im Kontext des am 15. Dezember 2020 von der Europäische Kommission vorgelegten Gesetzesvorschlags für ein Gesetz über Digitale Dienste zur Regulierung von Online-Plattformen (Digital Services Act – DSA) sowie der aktuellen Debatte zum Einfluss der sozialen Medien auf die Demokratie durchgeführt werden. Inhaltlich soll der Frage nachgegangen werden, ob die mit dem DSA vorgeschlagenen Regelungen zu Desinformation, Verbreitung von Verschwörungstheorien und anderen schädlichen Inhalten ausreichen werden, um die Demokratie ausreichend zu schützen. Der Veranstaltung können Sie live über Vimeo folgen.

Pflanzenschutzmittel, Luftqualität

© Sächsische Staatskanzlei

Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln wird transparenter

(MS) Seit dem 27. März 2021 gelten neue Regeln zur Transparenz und Nachhaltigkeit der Risikobewertung im Lebensmittelbereich. Das ist eine Reaktion auf die Europäische Bürgerinitiative »Verbot von Glyphosat und giftigen Pestiziden«. Unter anderem erhalten Bürgerinnen und Bürger automatisch Zugang zu allen Studien und Informationen, die die Industrie im Verlauf einer Risikobewertung vorlegt. Zudem werden Interessenträger und Öffentlichkeit zu den vorgelegten Studien konsultiert. Die Zivilgesellschaft wird ebenso wie die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament stärker in die Arbeit der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) einbezogen.

Zu den Neuerungen gehören:

  • Mehr Transparenz: Die Bürgerinnen und Bürger erhalten über die EFSA-Internetseite automatisch Zugang zu allen Studien und Informationen, die die Industrie im Verlauf der Risikobewertung vorlegt, außer in begründeten Ausnahmefällen.
  • Größere Unabhängigkeit der Studien: Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit wird über sämtliche in Auftrag gegebene Studien unterrichtet, damit Unternehmen tatsächlich alle relevanten Informationen übermitteln und keine aus ihrer Sicht ungünstigen Studien zurückhalten.
  • Stärkere Einbeziehung und engere wissenschaftliche Zusammenarbeit: Mitgliedstaaten, Zivilgesellschaft und Europäisches Parlament sind ab 1. Juli 2022 im Verwaltungsrat der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit angemessen vertreten und dadurch in die Entscheidungen der Behörde einbezogen.

(Quelle: Europäische Kommission)

Bessere Luftqualität ist nötig

(MS) Das Europäische Parlament hat am 25. März 2021 eine Entschließung zur Umsetzung der Luftqualitätsrichtlinie angenommen. Die Bedeutung des Themas für die menschliche Gesundheit und den Umweltschutz steht im Mittelpunkt der Entschließung. Es sei an der Zeit, dass die Mitgliedstaaten die EU-Gesetzgebung zur Luftqualität einhalten. In Zukunft müsse noch viel mehr getan werden, um die Luftverschmutzung deutlich zu reduzieren, die jedes Jahr mehr als 400.000 Menschen in der Europäischen Union vorzeitig tötet. Das Europäische Parlament fordert die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission auf, die Einhaltung bestehender Normen zu verbessern. Manche Mitgliedstaaten haben trotz eingeleiteter Vertragsverletzungsverfahren nicht genügend getan, um die Luftqualität zu verbessern.

Das Europäische Parlament begrüßt die von der Europäischen Kommission für das dritte Quartal 2022 angekündigte Überarbeitung der Luftqualitätsstandards, um sie im Rahmen des »Europäischen Grünen Deals« stärker an die WHO-Standards anzugleichen. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments sind der Meinung, dass die überarbeiteten Standards auch andere Schadstoffe umfassen sollten, die nachweislich negative Auswirkungen auf die Gesundheit haben. Dazu gehören ultrafeine Partikel, Ruß, Quecksilber und Ammoniak. In der Entschließung wird gefordert, dass die Luftqualität an geeigneten Orten und Emissionsquellen gemessen werden muss, um eine korrekte Einschätzung der Luftverschmutzung zu gewährleisten.

Die Europäische Kommission wird aufgefordert, die Mitgliedstaaten bei Investitionen von Überwachungsnetzen durch den Bau von Überwachungsstationen zu unterstützen. Es müsse eine größere Strenge bei der Überwachung, Kontrolle und Beobachtung geben.

Diese Entschließung ist eine Empfehlung und damit rechtlich nicht bindend, erklärt aber die Haltung des Europäischen Parlaments im Hinblick auf die bereits angekündigte Überarbeitungen der EU-Luftqualitätsrichtlinie und der Richtlinie über Industrieemissionen.

(Quelle: Europäisches Parlament)

Rechtsstaatskonditionalität, Datenschutz-Grundverordnung

© Sächsische Staatskanzlei

Europäisches Parlament fordert Europäische Kommission zur Anwendung der Rechtsstaatskonditionalität auf

(KS) Das Europäische Parlament hat die Europäische Kommission aufgefordert, die am 1. Januar 2021 in Kraft getretene Verordnung zur Rechtsstaatskonditionalität, welche Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit an die Vergabe von EU-Haushaltsmittel knüpft, schnellstmöglich zur Anwendung zu bringen.

Der Mechanismus könne und müsse, insbesondere auch vor dem Hintergrund der Auszahlung der Mittel im Rahmen des Aufbauinstruments NextGenerationEU, sofort angewendet werden, so die Abgeordneten in der Entschließung vom 25. März 2021. Die Situation in Bezug auf die Achtung des Rechtsstaatsprinzips in einigen Mitgliedstaaten rechtfertige eine sofortige Prüfung und auch andere, in den Rechtsvorschriften der Europäischen Union vorgesehene Verfahren, ermöglichten es der Europäischen Kommission nicht, den Haushalt der Europäischen Union wirksamer zu schützen.

Die im Dezember 20210 vereinbarte Verordnung ist Gegenstand einer politischen Erklärung des Europäischen Rates zum mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027, welche den Mechanismus zunächst aussetzt. In den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates heißt es u. a. dazu, dass der neue Rechtsstaatlichkeitsmechanismus aufgeschoben wird, bis der Europäische Gerichtshof über diesen entschieden und die Europäische Kommission Leitlinien für die Anwendung angenommen habe. Polen und Ungarn hatten daraufhin ihr Veto zum EU-Finanzrahmen 2021-2027 fallen gelassen und im März 2021 eine Klage gegen die Verordnung beim Gerichtshof eingereicht.

Die Europäische Kommission hatte inzwischen mehrfach angegeben, mit der Umsetzung zu beginnen, wenn sie die entsprechenden Richtlinien zur Anwendung des Mechanismus vorbereitet habe, wobei dabei auch das noch zu erwartende Urteil des Europäischen Gerichtshofes Berücksichtigung finden solle.

Das Europäische Parlament kritisiert insofern insbesondere, dass für eine Anwendung der Verordnung solche Leitlinien weder notwendig noch Voraussetzung seien. Ausweislich der EU-Verträge sei die Europäische Kommisison zudem in ihrer Tätigkeit unabhängig und dürfe von keiner Regierung Weisungen einholen oder entgegennehmen. Soweit sie die Leitlinien jedoch für notwendig halte, seien diese so bald wie möglich zu verabschieden. Jedenfalls, so die Abgeordneten weiter, solle die Europäische Kommission ihrer Verpflichtung aus der Verordnung bis spätestens 1. Juni 2021 nachkommen und Informationen über alle laufenden Untersuchungen von Verstößen gegen das Rechtsstaatsprinzip vorlegen. Anderenfalls werde das Europäische Parlament dies als Untätigkeit betrachten und eine Klage nach Art. 265 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) gegen die Kommission erheben.

Es kündigt ebenfalls an, in dem von Polen und Ungarn eingeleiteten Klageverfahren die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens zu beantragen. Die Klagen würden aber dennoch keine aufschiebende Wirkung entfalten, so die Abgeordneten weiter.

DSGVO: Erfolgreich aber verbesserte Umsetzung und Durchsetzung notwendig

(KS) Die vor zwei Jahren in Kraft getretene Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sei insgesamt ein Erfolg und müsse gegenwärtig nicht überarbeitet werden, so das Fazit der Abgeordneten des Europäischen Parlaments in einer Entschließung vom 25. März 2021 zum Bewertungsbericht der Europäischen Kommission über die Durchführung der Datenschutz-Grundverordnung zwei Jahre nach Beginn ihrer Anwendung.

Insbesondere, so die Abgeordneten, setzte das Regelwerk zum Schutz personenbezogener Daten einen globalen Standard und stelle insofern auch ein gewisses Maß an Konvergenz im internationalen Schutz personenbezogener Daten dar. Dies ermögliche es der Europäische Union gleichermaßen die Rechte der Bürger effektiv zu verteidigen sowie zeitgleich digitale Innovationen zu fördern und das Wirtschaftswachstum zu beschleunigen, so die Abgeordneten.

Notwendig und von zentraler Bedeutung sei jedoch ebenfalls eine wirksame Umsetzung wie auch Durchsetzung der Regeln, vor allem gegenüber großen digitalen Plattformen, integrierten Unternehmen und anderen digitalen Diensten. da gerade die mangelnde Durchsetzung durch die Datenschutzaufsichtsbehörden dazu führe, dass einzelne Bürgerinnen und Bürger die Last der Durchsetzung von Datenschutzansprüchen vor Gericht tragen müssten. Dies könne zwar grundsätzlich zu einer wichtigen Rechtsprechung führen, stelle jedoch keinen adäquaten Ersatz für die Durchsetzung durch die Datenschutzaufsichtsbehörden dar. Insofern sei vor allem eine ausreichende personelle, finanzielle und technische Mittelausstattung der Aufsichtsbehörden ausschlaggebend.

Daneben, so der Text weiter, erfolge die Umsetzung wie auch die Durchsetzung in den verschiedenen Mitgliedstaaten ungleichmäßig und ein nur sehr kleiner Teil eingereichter Beschwerden würde weiterverfolgt. Verhängte Geldstrafen gegen große Unternehmen seien zudem teils zu gering um Wirkung zu zeigen. Ermittlungen müssten, insbesondere mit Blick auf die irischen Behörden, beschleunigt werden und die Europäische Kommission wird aufgefordert in Bezug auf eine mangelnde Umsetzung gegebenenfalls Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten. In Bezug auf die Umsetzung der Datenschutzanforderungen in der Praxis könnten nach Ansicht der Abgeordneten zudem entsprechende Leitlinien des Europäischen Datenschutzausschusses zu einer weiteren Harmonisierung beitragen. Dies gelte vor allem auch für die Umsetzung in der öffentlichen Gesundheitspolitik, wie die Covid-19-Pandemie deutlich gemacht habe.

Bezogen auf die Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung stelle diese vor allem für kleine und mittlere Unternehmen, Start-ups, Organisationen und Verbände, einschließlich Schulen und Vereinen, eine besondere Herausforderung dar. Neben weiterer Unterstützung in Form von Informationen und Schulungen, um die Umsetzung der Verordnung zu erleichtern, fordern die Abgeordneten hier klare Informationen zur Auslegung und Vorlagen, etc. durch den Europäischen Datenschutzausschuss.

Kritisiert wird von den Abgeordneten der Umstand, dass einige nationale Behörden die Regelungen missbrauchten, um die Tätigkeit von Journalisten sowie den Zugang zu Informationen einzuschränken. Vor allem, so die Abgeordneten, dürften die Datenschutzbestimmungen nicht dazu benutzt werden die Medienfreiheit zu unterdrücken und beispielsweise Journalisten zur Offenlegung ihrer Quellen zu bewegen.

Umsetzung der Klimaziele

© Sächsische Staatskanzlei

Gemeinsamer Aktionsplan 2021 zur besseren Umsetzung der Klimaziele der Europäischen Union

(HJG) Am 16. März 2021 veröffentlichte der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) zusammen mit der Europäischen Kommission einen Gemeinsamen Aktionsplan 2021 für die Umsetzung des europäischen Grünen Deals.

Im Fahrplan werden die Prioritäten für die Förderung der Umstellung auf Klimaneutralität definiert. Dazu gehört die Förderung aktiver Subsidiarität und ein vereinfachter direkter Zugang zu EU-Mitteln. Des Weiteren soll die Zusammenarbeit mit den europäischen Institutionen, vor allem mit relevanten Ausschüssen des Europäischen Parlaments und den Generaldirektionen der Europäischen Kommission in den Bereichen Energie, Umwelt sowie Mobilität und Verkehr verstärkt werden. Insbesondere für drei Schwerpunktbereiche des Fahrplans – Gebäuderenovierung, Stadtbegrünung und nachhaltige Mobilität – soll die Kooperation gefördert werden.

Der Fahrplan wurde von der 2020 eingesetzten Arbeitsgruppe »Der Grüne Deal – Going local« ausgearbeitet. Ziel dieser Gruppe ist es, sicherzustellen, dass Städte, Dörfer und Gemeinden bei der Umsetzung des europäischen Grünen Deals eingebunden werden und ein grüner Wiederaufbau nach der COVID-19-Pandemie, unter anderem bei konkreten Projekten mit Hilfe von EU-Mitteln gefördert wird.

Zusammensetzung von Lebensmitteln

© Sächsische Staatskanzlei

Studie bestätigt Geschmacksunterschiede bei Markenprodukten

(MS) Die Europäische Kommission hat die Ergebnisse einer EU-weiten Untersuchung von Lebensmittelprodukten veröffentlicht. Damit sollte herausgefunden werden, ob die unterschiedliche Zusammensetzung von Markenprodukten wahrgenommen werden kann. Es zeigte sich, dass Unterschiede bei großen Abweichungen in der Zusammensetzung der Produkte deutlich erkennbar sind.

Ein erster Teil der Studie wurde 2019 vorgelegt und konzentrierte sich auf Unterschiede in der Zusammensetzung von Lebensmitteln. Etwa ein Drittel der geprüften Produkte wiesen laut Studie Unterschiede auf, die nicht unmittelbar den Informationen auf der Packungsvorderseite, sondern nur der Liste der Zutaten zu entnehmen waren.

Mit der aktuellen Studie wollte man herausfinden, ob diese Unterschiede in der Zusammensetzung mit menschlichen Sinnen wahrgenommen werden können. Die heute vorgelegten Ergebnisse ändern nichts an den Erkenntnissen aus dem ersten Teil der Studie: Die Unterschiede in der Zusammensetzung der Lebensmittel folgen keinem geografischen Muster.

Gleichzeitig zeigte sich, dass sensorische Unterschiede bei großen Abweichungen in der Zusammensetzung der Produkte deutlich erkennbar sind. Bei der Studie handelte es sich um ein Pilotprojekt zur Untersuchung von 20 Produkten. In fünf bis zehn verschiedenen Mitgliedstaaten wurden Proben der einzelnen Produkte gekauft. Um die Kenntnisse über Fragen von Doppelstandards bei der Produktqualität zu verbessern und wurden fast 5 Mio. Euro aus dem EU-Haushalt zur Verfügung gestellt.

Hintergrund: Verbraucherinnen und Verbraucher verschiedener Mitgliedstaaten haben sich über die Zusammensetzung bestimmter Produkte beschwert, darunter Softdrinks, Kaffee oder Fischstäbchen. Ihnen ist aufgefallen, dass diese Produkte in ihrem Heimatland eine andere Qualität aufweisen als in einem anderen Mitgliedstaat, wo dasselbe Produkt derselben Marke mit identischer oder sehr ähnlicher Verpackung angeboten wird. Aus vergleichenden Studien geht hervor, dass in der Europäischen Union Produkte derselben Marke auf dem Markt sind, die trotz identischer Verpackung den Verbrauchern in bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union beispielsweise mit einem anderen Fleisch- oder Fischanteil, einem höheren Fettgehalt oder einem anderen Süßungsmittel angeboten werden.

(Quelle: Europäische Kommission)

Drogenkriminalität

© Sächsische Staatskanzlei

Kampf gegen Drogen

(AV) Die Europäische Kommission hat am 12. März 2021 ein europaweites Verbot von zwei synthetischen Cannabinoiden vorgeschlagen. Es geht um MDMB-4en-PINACA und 4F-MDMB-BICA.

Die beiden psychoaktiven Substanzen sind seit 2017 bzw. März 2020 in der Europäischen Union verfügbar und weisen eine lebensbedrohliche Toxizität auf. Beide Substanzen werden online sowohl in kleinen Mengen als auch im Großhandel verkauft, hauptsächlich als konsumfertiges Fertigprodukt, beispielsweise in Rauchmischungen, E-Liquids oder auf Papier getränkt.

Schädliche Auswirkungen im Zusammenhang mit der Verwendung der Stoffe wurden von den Mitgliedstaaten über das EU-Frühwarnsystem (EWS) gemeldet.

Die Entscheidung, die beiden Substanzen zu verbieten, basiert auf einer Risikobewertung der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD). Die beiden Risikobewertungen wurden am 7. Dezember 2020 vom Wissenschaftlichen Ausschuss der mit zusätzlichen Experten aus den Mitgliedstaaten, der Europäischen Kommission, Europol und der Europäischen Arzneimittel-Agentur durchgeführt. Diese untersuchten die gesundheitlichen und sozialen Risiken der Substanzen sowie den internationalen Handel und die Beteiligung der organisierten Kriminalität.

Die technischen Berichte der Beobachtungsstelle sind online verfügbar. Dies ist das zweite Verbot nach Inkrafttreten überarbeiteter EU-Vorschriften über psychoaktive Substanzen.

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben nun zwei Monate Zeit, das Verbot vor seinem Inkrafttreten zu prüfen. Danach müssen die Mitgliedsstaaten das Verbot innerhalb von sechs Monaten in nationales Recht umsetzen.

Begutachtung von Projektvorschlägen, Europäisches Institut für Innovation und Technologie

© Sächsische Staatskanzlei

Europäische Kommission sucht Expert/innen und Gutachter/innen

(ED) Die Europäische Kommission sucht wieder Expertinnen und Experten unter anderem für die Begutachtung von Projektvorschlägen im EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont Europa sowie bei der Beratung in spezifischen Fachfragen in der Programmperiode 2021-2027.

Im Funding & Tenders Portal der Europäischen Union können sich Interessierte im Laufe der Förderperiode jederzeit in die Expertendatenbank der Europäischen Kommission eintragen und dann je nach Expertiseschwerpunkten und Bedarf ad hoc für bestimmte Tätigkeiten angefragt werden. Sie erhalten eine entsprechende Aufwandsentschädigung. Eine Registrierung im Portal stellt lediglich eine Interessensbekundung dar, noch kein Arbeitsverhältnis. Die bereits in der Datenbank erfassten Gutachterinnen und Gutachter sind aufgefordert, ihr Profil zu aktualisieren. Sofern sie dort bereits angegeben haben, für alle (Unter-)Programme zur Verfügung zu stehen, werden sie automatisch für die jetzt beginnende Programmperiode berücksichtigt.

Gesucht werden Expert/innen mit hoher Fachkompetenz und Berufserfahrung in allen Handlungs- und Politikfeldern der Europäischen Union. Die benötigten Fachgebiete sind die der EU-Förderprogramme und Ausschreibungen, wie sie auf der Homepage des Portals beschrieben werden. Sehr gute Sprachkenntnisse, insbesondere in Englisch, sind zwingend erforderlich. Die Auswahl der Expertinnen und Experten erfolgt (je nach Bedarf) aus der Datenbank auf der Grundlage von Auswahlkriterien wie fachliche Kompetenz und Erfahrung, Sprachkenntnisse, geografische sowie branchenmäßige Ausgewogenheit, Geschlechtergleichgewicht, regelmäßige Rotation und dem Ausschluss von Interessenkonflikten.

(Quelle: Europäische Kommission)

EIT will Innovationspotenzial von Hochschulen erschließen

(ED) Das Europäische Institut für Innovation und Technologie (EIT) hat am 24. März 2021 die neue Initiative »Innovation Capacity Building for Higher Education« zur Erschließung des vollen Innovationspotenzials von Hochschulen gestartet. Die Initiative zielt darauf ab, Hochschulen mit Fachwissen und Coaching, Zugang zum EIT-Innovationsökosystem und Finanzmitteln zu unterstützen, um sie in die Lage zu versetzen, Innovationsaktionspläne zu entwickeln, die die Bedürfnisse der einzelnen Hochschuleinrichtungen ergänzen. Die Initiative ist eine gemeinsame Aktivität der EIT-Gemeinschaft, die vom EIT Raw Materials koordiniert wird, in dem auch Sachsen mit der TU Bergakademie Freiberg und dem Helmholtz Zentrum Dresden-Rossendorf Partner ist.

Die Frist für die Einreichung von Vorschlägen ist der 25. Mai 2021, die ausgewählten Pilotprojekte werden im Juni 2021 bekannt gegeben.

Europäische Hochschuleinrichtungen werden aufgefordert, Aktionspläne zu entwerfen, die ihre unternehmerische und Innovationsfähigkeit auf allen institutionellen Ebenen verbessern sollen. Durch die EIT-Unterstützung soll eine systemische Wirkung erzielt werden, damit Hochschulen in die Lage versetzt werden, zu regionalen Innovationsmotoren zu werden und nachhaltiges Wachstum sowie Arbeitsplätze in ganz Europa zu fördern.

23 Pilotprojekte sollen ausgewählt und ab Juli 2021 über 24 Monate umgesetzt werden. Jedes Pilotprojekt kann mit maximal 1,2 Mio. Euro gefördert werden, wobei bis zu 400.000 Euro für Phase 1 (Juli 2021 – Dezember 2021) und bis zu 800.000 Euro für Phase 2 (Januar 2022 – Juli 2023) zur Verfügung stehen. Die Aktivitäten können sich auf mehrere Themen konzentrieren, darunter: die Förderung von institutionellem Engagement und Wandel, die Stärkung von Partnerschaften zwischen Hochschulen, Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die Entwicklung von Dienstleistungen zur Unterstützung von Innovation und Unternehmen, die Verbesserung der unternehmerischen Ausbildung sowie die Schaffung und Verbreitung von Wissen.

(Quelle: EIT)

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