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Newsletter vom 16. September 2020

EU-Haushalt 2021 und Einnahmeverluste bei der Mehrwertsteuer

© Sächsische Staatskanzlei

Mitgliedstaaten legen ihren Standpunkt für den EU-Haushalt 2021 fest

(JB) Am 9. September 2020 verständigten sich die EU-Botschafterinnen und Botschafter im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) auf den Standpunkt des Rates der Europäischen Union zum Entwurf des EU-Haushalts für 2021. Insgesamt sind im Standpunkt des Rates der Europäischen Union 162,9 Mrd. Euro an Mitteln für Verpflichtungen und 164,8 Mrd. Euro an Mitteln für Zahlungen vorgesehen.

Der Vorschlag der Europäischen Kommission vom 24. Juni 2020 sah für den EU-Haushalt 2021 ein Volumen von 166,7 Mrd. Euro an Mitteln für Verpflichtungen (-9,7 Prozent  gegenüber 2020) und 163,5 Mrd. Euro an Mitteln für Zahlungen (+0,8 Prozent im Vergleich zu 2020) vor.

Der Haushalt 2021 soll insbesondere dazu beitragen, in der Europäischen Union die Folgen der COVID-19-Pandemie zu bewältigen, sowie den ökologischen und digitalen Wandel in der Europäischen Union zu unterstützen. Der Haushalt 2021 wird durch Maßnahmen zur Unterstützung der Erholung von COVID-19 ergänzt, die aus dem mit 750 Mrd. Euro ausgestatteten Aufbauinstrument »Next Generation EU« finanziert werden.

Dies ist der erste Jahreshaushalt im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens 2021 - 2027 (MFR). Da die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen noch andauern, wird der Rat der Europäischen Union seinen Standpunkt vor dem Hintergrund der endgültigen Einigung über den Mehrjährigen Finanzrahmen und des entsprechenden Berichtigungsschreibens, das von der Europäischen Kommission zu einem späteren Zeitpunkt im Zuge des Verfahrens erwartet wird, neu bewerten.

Der Rat der Europäischen Union wird seinen Standpunkt voraussichtlich Ende September förmlich festlegen und dem Europäischen Parlament am 1. Oktober 2020 übermitteln. Das Europäische Parlament wird seine Änderungen am Standpunkt des Rates der Europäischen Union voraussichtlich in der am 9. November 2020 beginnenden Woche annehmen. Weichen die Standpunkte des Rates der Europäischen Union und des Europäischen Parlaments voneinander ab – was in der Regel der Fall ist –, so beginnt am 17. November 2020 eine dreiwöchige Vermittlungsfrist.

Dies ist der erste Haushalt für die EU-27, nachdem das Vereinigte Königreich ausgetreten ist und die Übergangszeit am 31. Dezember 2020 endet.

Nach wie vor große Einnahmeverluste bei der Mehrwertsteuer

(JB) Am 10. September 2020 veröffentlichte die Europäische Kommission ihren Bericht über die Mehrwertsteuerlücke im Jahr 2018 in den Mitgliedstaaten. Danach verzeichnet Deutschland mit 22 Mrd. Euro EU-weit die drittgrößte Mehrwertsteuerlücke in absoluten Zahlen nach Italien (35,4 Mrd. Euro) und dem Vereinigten Königreich (23,5 Mrd. Euro). Insgesamt entgingen den Mitgliedstaaten 2018 Mehrwertsteuer-Einnahmen in Höhe von 140 Mrd. Euro.

Nach Angaben der Europäischen Kommission ist die »Mehrwertsteuerlücke« – oder die Differenz zwischen den erwarteten Einnahmen in den Mitgliedstaaten und den tatsächlich eingezogenen Einnahmen – damit zwar immer noch extrem groß, und hat sich in den letzten Jahren auch nur geringfügig verkleinert. Die Zahlen für 2020 prognostizieren einen potenziellen Verlust von 164 Mrd. Euro im Jahr 2020 aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Wirtschaft.

Nominal verkleinerte sich 2018 die Mehrwertsteuerlücke in der Europäischen Union insgesamt leicht um knapp 1 Mrd. Euro auf 140,04 Mrd. Euro. Der Rückgang fiel gegenüber dem 2017 verzeichneten Rückgang um 2,9 Mrd. Euro schwächer aus. Die beträchtliche Mehrwertsteuerlücke für 2018 in Verbindung mit Prognosen für 2020 mit den erwarteten Auswirkungen der COVID-19-Pandemie macht aus Sicht der Europäischen Kommission deutlich, dass eine umfassende Reform der Mehrwertsteuervorschriften der Europäischen Union erforderlich ist, um dem Mehrwertsteuerbetrug ein Ende zu setzen. Die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten muss verstärkt werden, um die Mehrwertsteuererhebung zu fördern und gleichzeitig gesetzestreue Unternehmen zu schützen. Wie bereits 2017 verzeichnete Rumänien die höchste nationale Mehrwertsteuerlücke: Hier fehlten im Jahr 2018 33,8 Prozent der MwSt.-Einnahmen. Es folgten Griechenland (30,1 Prozent) und Litauen (25,9 Prozent). Am kleinsten waren die Lücken in Schweden (0,7 Prozent), Kroatien (3,5 Prozent) und Finnland (3,6 Prozent).

In dem jährlichen Bericht wird die Wirksamkeit der Durchsetzungs- und Einhaltungsmaßnahmen auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer in den einzelnen Mitgliedstaaten gemessen. Er liefert eine Schätzung der voraussichtlichen Mindereinnahmen infolge von Steuerbetrug, -hinterziehung und -umgehung sowie aufgrund von Insolvenzen, Zahlungsunfähigkeit und fehlerhaften Berechnungen. Die Mehrwertsteuerlücke ist sowohl für die Europäische Union als auch für die Mitgliedstaaten von Bedeutung, da die Mehrwertsteuer einen wichtigen Beitrag sowohl zum EU-Haushalt als auch zum jeweiligen Staatshaushalt leistet.

(Quelle: Europäische Kommission)

EU-Klimagesetz

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Wie weiter mit dem CO2-Reduzierungsziel 2030 im EU-Klimagesetz?

(HJG) Am 10. und 11. September 2020 hat der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments über seine Position zum Klimagesetz abgestimmt. Mit knapper Mehrheit - 40 zu 37 Gegenstimmen - stimmte er einer Anhebung des Emissionsreduktionsziels für 2030 auf 60 Prozent zu. Das sind fünf Prozent mehr als die Europäische Kommission vorraussichtlich am 17. September vorgeschlagen wird. Die Vorstellungen der Ausschussmitglieder gingen dabei weit auseinander. Von über 1.000 Änderungsanträgen wurde der Änderungsantrag der Mitglieder der Grünen/EFA sowie der GUE/NGL für eine Zielsetzung von 65 Prozent genauso zurückgewiesen wie derjenige der EVP-Abgeordneten in Bezug auf eine 50- bis 55-prozentige Reduzierung. Die Verschärfung soll helfen, das Pariser Klimaschutzabkommen einzuhalten und die gefährliche Erwärmung der Erde zu bremsen. Das neue Ziel für 2030 soll in das europäische Klimaschutzgesetz eingearbeitet werden, mit dem sich die Europäische Union verpflichtet, bis zum Jahr 2050 klimaneutral zu werden.

Außerdem befassten sich auch der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie sowie der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung mit dem Thema und stimmten am 7. September 2020 für eine Zielsetzung einer 55-prozentigen Emissionsreduktion.

Es bleibt abzuwarten, welcher Wert bei der Abstimmung im Plenum, die für Oktober 2020 geplant ist, eine Mehrheit erhält. Mit einem überzogen hohen Ziel in die Trilog-Verhandlungen einzusteigen sei nicht empfehlenswert, bemerkte auch der deutsche Abgeordnete Markus Pieper (CDU). Er hatte sich im Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie letzten Montag gegen ein höheres Ziel ausgesprochen, der Ausschuss hatte für 55 Prozent votiert. Pieper warnte insbesondere vor einer übermäßigen Belastung für industriestarke Länder wie Deutschland, die bereits jetzt schon einen großen Teil der Emissionsreduktionen außerhalb des Zertifikatehandels tragen.

Erasmus+

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Kreativ und Digital gegen Corona: Erasmus+ öffnet neue Ausschreibungen

(ED) Im EU-Förderprogramm ERASMUS+ wurden zwei neue Ausschreibungen veröffentlicht, für die deutlich mehr Mittel als sonst in diesem Bereich üblich zur Verfügung stehen: jeweils 100 Mio. Euro pro Call!

Der Call für die digitale Bildung zielt darauf ab, Online-, Fern- und Blended Learning zu fördern. Der Call zu Partnerschaften für Kreativität wird Projekte in den Bereichen Jugend, Schulbildung und Erwachsenenbildung unterstützen, um Fähigkeiten und Kompetenzen zu fördern, die die Kreativität und die Qualität, Innovation und Anerkennung der Jugendarbeit steigern.

Anträge können bis zum 29. Oktober 2020 eingereicht werden und interessierte Einrichtungen bzw. Antragstellende können sich an die entsprechende Nationale Agentur in Deutschland wenden.

Das EU-Förderprogramm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport Erasmus+ unterstützt im Zeitraum von 2014-2020 Aktivitäten zur Umsetzung der europäischen Agenda für Wachstum, Arbeitsplätze, Gerechtigkeit und soziale Integration. Verbessert werden dadurch z. B. die Beschäftigungsfähigkeit von jungen Menschen oder die Modernisierung der Ausbildungssysteme.

In Sachsen wurden 2018 beispielsweise im Bereich der Mobilität der Studierenden und des akademischen Personals rund 8,8 Mio. Euro in Projekten bewilligt. Damit liegt Sachsen auf Platz 6 der deutschen Bundesländer. Auch im Programm Erasmus Mundus Joint Master Degrees, einem hochrangigen und internationalen Studienprogramm, für das EU-finanzierte Stipendien an die besten Studierenden vergeben werden, die sich jährlich bewerben können, sind sächsische Hochschulen vorn dabei. In der Auswahlrunde 2020 werden europaweit 40 Anträge gefördert. Die TU Dresden, die HTW Dresden sowie die TU Bergakademie Freiberg sind hier Partnereinrichtungen.

Ab 2021 soll das Nachfolgeprogramm ebenfalls für sieben Jahre bis 2027 u. a. rund 12 Millionen Menschen die Möglichkeit bieten, an Austauschformaten teilzunehmen. Zwar wurde die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Summe von 26 Mrd. Euro gekürzt, doch soll das Programm in der neuen Förderperiode mit aktuell rund 21 Mrd. Euro deutlich mehr Mittel zur Verfügung haben, als bisher.

Momentan werden das Budget sowie die konkrete Programmausgestaltung für das neue Erasmus+ noch verhandelt.

Research und Innovation Days 2020

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Missionen und Preise bei den kommenden Research und Innovation Days 2020 der Europäischen Kommission

(ED) Bei den virtuellen Research&Innovation Days der Europäischen Kommission vom 22. bis 24. September 2020 werden u. a. die finalen Berichte über die Missionen als Hauptbestandteil des neuen EU-Forschungsrahmenprogramms Horizont Europa vorgestellt. Fünf von Experten besetzte »Mission Boards« haben in den letzten Monaten die EU-Missionen mit Unterstützung der EU-Bevölkerung und Interessenvertreter ausgearbeitet. Die Missionen gehen dringende soziale Herausforderungen an. Ein Großteil der Ausschreibungen im Rahmenprogramm wird sich an diesen Missionen orientieren.

Außerdem findet eine feierliche Preisverleihung des Horizon Impact Awards statt. Unter den zehn Finalisten ist die Universität Leipzig in drei Projekten Partner.

Der Horizon Impact Award ist eine Initiative der Europäischen Kommission zur Anerkennung und Würdigung herausragender Projekte, die ihre Ergebnisse dazu genutzt haben, einen Mehrwert für die Gesellschaft zu schaffen. Der Preis soll den breiteren sozioökonomischen Nutzen von EU-Investitionen in Forschung und Innovation aufzeigen. Der Preis ermöglicht es Einzelpersonen oder Teams, ihre besten Praktiken und Leistungen zu präsentieren und die Empfänger von Forschungs- und Innovationsfördermitteln dazu zu inspirieren, die Wirkung ihrer Forschung zu maximieren.

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