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Newsletter vom 25. November 2020

Corona-Überbrückungsbeihilfen

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Europäische Kommission genehmigt deutsche Corona-Überbrückungsbeihilfen für Unternehmen

(CL) Die Europäische Kommission hat am 20. November 2020 die deutsche Rahmenregelung zur Gewährung von staatlichen Beihilfen genehmigt, über die ein Teil der ungedeckten Fixkosten der von der COVID-19-Pandemie betroffenen Unternehmen übernommen werden soll. Diese Rahmenregelung wird Deutschland auch die Gewährung der »Novemberhilfe« und der »Novemberhilfe plus« zur Unterstützung der von den im November 2020 verhängten Ausgangsbeschränkungen betroffenen Unternehmen ermöglichen. Die Unterstützung aus der Rahmenregelung erfolgt in Form direkter Zuschüsse, staatlicher Garantien für Bankdarlehen sowie in Form von vergünstigten öffentlichen Darlehen.

Durch die Regelung kann Deutschland eine außerordentliche Wirtschaftshilfe für alle Unternehmen, Selbstständigen, Vereine und Einrichtungen bereitstellen, die ihren Geschäftsbetrieb aufgrund der staatlich verhängten Ausgangsbeschränkungen zur Eindämmung der Pandemie vorübergehend eingestellt haben. Hierfür können bis zu 30 Milliarden Euro veranschlagt werden. Für eine Beihilfe in Betracht kommen Unternehmen, die zwischen März 2020 und Juni 2021 Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum im Jahr 2019 verzeichnen. Maximal könnte jedes betroffene Unternehmen dadurch 3 Millionen Euro erhalten.

In Bezug auf die »Novemberhilfe« und die »Novemberhilfe plus« zur Unterstützung der von den im November 2020 verhängten Ausgangsbeschränkungen betroffenen Unternehmen können diese 70 Prozent (Kleinst- und Kleinunternehmen 90 Prozent) ihrer in den Monaten März bis November 2020 nicht durch Einnahmen gedeckten Fixkosten begleichen. Die Unterstützung für den Monat November darf höchstens 75 Prozent des Umsatzes in diesem Monat betragen. Generell ist die Unterstützung auch hier auf höchstens 3 Mio. Euro je Unternehmen begrenzt.

Weitere Informationen sind auf der Internetseite der Generaldirektion Wettbewerb unter der Fallnummer SA.59289 abrufbar.

200 Desinfektionsroboter für europäische Krankenhäuser

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Europäische Kommission stellt 200 Desinfektionsroboter für europäische Krankenhäuser zur Bekämpfung des Coronavirus zur Verfügung

(GH) Die Europäische Kommission hat im gemeinsamen Kampf gegen das Coronavirus den Kauf von 200 Desinfektionsrobotern in die Wege geleitet, die an alle Krankenhäuser in ganz Europa geliefert werden sollen. Dafür steht ein Budget von bis zu 12 Millionen Euro aus dem Soforthilfeinstrument (Emergency Support Instrument, ESI) zur Verfügung.

Viele Krankenhäuser aus den meisten Mitgliedstaaten haben bereits Bedarf und Interesse an der Lieferung dieser Roboter angemeldet. Solche Roboter können Standard-Patientenzimmer mit ultraviolettem Licht in nur 15 Minuten desinfizieren und so dazu beitragen, die Ausbreitung des Virus zu verhindern und einzudämmen. Der Desinfektionsprozess kann von einem Mitarbeiter gesteuert werden, der sich außerhalb des zu desinfizierenden Raumes befindet, um jegliche Aussetzung des UV-Lichts zu vermeiden. Die Roboter werden voraussichtlich in den kommenden Wochen ausgeliefert. Nach welchem Verteilungsschlüssel die Europäische Kommission hierbei vorgehen will, wird nicht gesagt.

(Quelle: Europäische Kommission)

Kurzarbeitsprogramm SURE, EU-Investitionsoffensive

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Weitere neun Mitgliedstaaten erhalten 14 Milliarden Euro aus dem Kurzarbeitsprogramm SURE

(UD) Die Europäische Kommission hat am 17. November 2020 14 Milliarden Euro an neun Mitgliedstaaten in der zweiten Tranche des SURE-Instruments ausgezahlt. Kroatien erhielt 510 Millionen Euro, Zypern 250 Millionen Euro, Griechenland 2 Milliarden Euro, Italien 6,5 Milliarden Euro, Lettland 120 Millionen Euro, Litauen 300 Millionen Euro, Malta 120 Millionen Euro, Slowenien 200 Millionen Euro und Spanien 4 Milliarden Euro.

Die Unterstützung in Form von Darlehen zu günstigen Bedingungen wird den Mitgliedstaaten helfen, Arbeitsplätze zu erhalten. Die Darlehen tragen dazu bei, die Kosten zu decken, die in der COVID-19-Pandemie z. B. mit der Finanzierung nationaler Kurzarbeitsprogramme oder ähnlicher Programme zusammenhängen, die insbesondere für Selbständige eingeführt wurden.

(Quelle: Europäische Kommission)

EU-Investitionsoffensive hat zur Schaffung von 1,4 Millionen Arbeitsplätzen beigetragen

(UD) Die Europäische Investitionsbank (EIB-Gruppe), das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) und die Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland haben am 19. November 2020 bei einer gemeinsamen Veranstaltung in Berlin und online eine positive Bilanz der Investitionsoffensive für Europa seit 2015 gezogen. »Die EU-Investitionsoffensive hat bisher Investitionen von 535 Milliarden Euro ausgelöst und damit die Schaffung von 1,4 Millionen Arbeitsplätzen unterstützt«, sagte Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis in seiner Keynote-Rede. Das Nachfolge-Programm investEU werde ebenfalls privates Kapital mobilisieren und dabei stärker auf den digitalen und grünen Wandel ausgerichtet sein.

(Quelle: Europäische Kommission)

Europäischer Hochschulraum

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Bildungsministerkonferenz zum Europäischen Hochschulraum

(ED) Am 19. November 2020 trafen sich die Bildungsminister aus den 48 Ländern des Europäischen Hochschulraums auf der Ministerkonferenz in Rom in virtuellem Format. Sie hießen San Marino als neues Mitglied willkommen und verabschiedeten das Kommuniqué von Rom, das die Vision für einen integrativen, innovativen und vernetzten Europäischen Hochschulraum im Jahr 2030 umreißt und damit einen wichtigen Beitrag zu den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung leistet.

Der jüngste Bericht über die Umsetzung des Bologna-Prozesses, der am Vortag veröffentlicht wurde, zeigt, dass in einer Reihe von Bereichen bereits große Fortschritte erzielt wurden – z. B. die Harmonisierung der Studienstrukturen, die Einrichtung vertrauenswürdiger Qualitätssicherungssysteme und die Schaffung eines Umfelds, das die Internationalisierung unterstützt. Dennoch muss die Arbeit in vielen Bereichen intensiviert werden, da die europäische Hochschulbildung bei Weitem noch nicht ausreichend integrativ und den Lernenden zentriert ist. Ein gemeinsames Verständnis von gemeinsamen fundamentalen und akademischen Werten kann nicht länger als selbstverständlich vorausgesetzt werden. Das Kommuniqué von Rom steht voll und ganz im Einklang mit der Vision der Europäischen Kommission für die Hochschulbildung, wie sie in den jüngsten Mitteilungen über die Verwirklichung eines Europäischen Bildungsraums bis 2025, den Aktionsplan für digitale Bildung und den neuen Europäischen Forschungsraum dargelegt ist. Die EU-Kommissarin für Innovation, Forschung, Kultur, Bildung und Jugend, Mariya Gabriel, hielt eine Grundsatzrede bei der Bildungsministerkonferenz.

(Quelle: Europäische Kommission)

Luftqualität in Europa

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Bericht 2020 über die Luftqualität in Europa von Europäischer Umweltagentur veröffentlicht

(HJG) Am 23. November 2020 veröffentlichte die Europäische Umweltagentur (EUA) den Bericht von 2020 über die Luftqualität in Europa. Der Bericht zeigt, dass dank besserer Luftqualität die Zahl der durch Luftverschmutzung bedingten vorzeitigen Todesfälle in Europa in den letzten zehn Jahren deutlich gesunken ist. Allerdings geht aus dem Bericht auch hervor, dass fast alle Menschen in Europa weiterhin von Luftverschmutzung betroffen sind.

Insbesondere in Bulgarien, Italien, Kroatien, Polen, Rumänien und Tschechien wurde der EU-Grenzwert für Feinstaub 2018 überschritten. Nur vier Länder in Europa – Estland, Finnland, Irland und Island – hatten Feinstaubkonzentrationen unter den strengeren Richtwerten der Weltgesundheitsorganisation.

Laut Bericht sind die Luftqualitätsgrenzwerte in den Rechtsvorschriften der Europäischen Union nach wie vor nicht deckungsgleich mit den Richtwerten der Weltgesundheitsorganisation. Die Europäische Kommission möchte dies mit einer Überarbeitung der EU-Normen im Rahmen des Null-Schadstoff-Aktionsplans angehen. Dessen Veröffentlichung ist für 2021 geplant. Mit dem Grünen Deal wurde das Ziel gesetzt, alle Schadstoffe in Luft, Wasser und Boden auf Null zu reduzieren. Dies soll nun mit dem neuen Aktionsplan angegangen werden, sagte EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius.

Nach Auswertung der Daten von 4.000 Messstellen in Europa gingen 2018 ca. 417.000 vorzeitige Todesfälle in 41 europäischen Ländern auf das Konto von Feinstaub. Etwa 379.000 dieser Todesfälle entfielen auf die EU28, davon über 63.000 in Deutschland.

Aus dem EUA-Bericht geht hervor, dass sich die Luftqualität dank politischer Anstrengungen auf europäischer, nationaler und lokaler Ebene sowie infolge von Emissionssenkungen in Schlüsselsektoren in ganz Europa verbessert hat. Seit dem Jahr 2000 sind die verkehrsbedingten Emissionen maßgeblicher Luftschadstoffe wie Stickstoffoxide (NOx) erheblich zurückgegangen – trotz steigendem Mobilitätsbedarf und der entsprechenden Zunahme der Treibhausgasemissionen des Verkehrssektors. Und auch im Energiesektor sind die Schadstoffemissionen deutlich gesunken, aber die Verringerung der Gebäude- und Landwirtschaftsemissionen kommen nur langsam voran. Auslöser der Feinstaubemissionen im Gebäudebereich ist im Wesentlichen das Heizen. Daher müssen die Fragen geklärt werden, wie einerseits absolut weniger geheizt und andererseits auf welche Art und Weise dennoch entsprechende Wärme zur Verfügung gestellt werden kann.

Dank der besseren Luftqualität gab es 2018 im Vergleich zu 2009 rund 60.000 weniger vorzeitige Todesfälle durch Feinstaubverschmutzung. Bei Stickstoffdioxid ist der Rückgang mit 54 Prozent in den letzten zehn Jahren sogar noch ausgeprägter. Ein wesentlicher Faktor für diese Verbesserungen ist die kontinuierliche Umsetzung der umwelt- und klimapolitischen Ambitionen überall in Europa.

Der EUA-Bericht gibt auch einen Überblick über die Zusammenhänge zwischen der COVID-19-Pandemie und der Luftqualität. Eine detailliertere Auswertung vorläufiger EUA-Daten für 2020 und unterstützender Modellierungen durch den Copernicus Atmospheric Monitoring Service (CAMS) bestätigt frühere Bewertungen, wonach das Aufkommen bestimmter Luftschadstoffe in vielen europäischen Ländern, in denen im Frühjahr 2020 Ausgangsbeschränkungen galten, um bis zu 60 Prozent zurückgegangen ist. Die Europäische Umweltagentur hat noch keine ausreichenden Schätzungen, inwieweit sich die sauberere Luft im Jahr 2020 gesundheitsfördernd auswirken könnte.

In dem Bericht wird auch darauf hingewiesen, dass eine Langzeitexposition gegenüber Luftschadstoffen zu Herz-Kreislauf- und Atemwegserkrankungen führt, die beide das Sterblichkeitsrisiko von COVID-19-Patienten erhöhen. Allerdings ist noch unklar, ob zwischen Luftverschmutzung und der Schwere der COVID-19-Infektionen ein ursächlicher Zusammenhang besteht; dies muss noch weiter erforscht werden.

(Quelle: Europäische Kommission)

Sexueller Missbrauch von Kindern

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Sexuellen Missbrauch von Kindern entschlossen bekämpfen

(AV) In Sachsen wurde der 18. November 2020 als Buß- und Bettag gefeiert, europaweit war es der 6. Europäische Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch. Die Europäische Kommission bekräftigte aus diesem Anlass nochmals, den sexuellen Missbrauch von Kindern mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln zu bekämpfen.

EU-Innenkommissarin Ylva Johansson sagte: »Die Menge an Material über sexuellen Kindesmissbrauch im Internet nimmt weiter zu, und die Ermittler in den Mitgliedstaaten stehen jeden Tag vor der unmöglichen Aufgabe zu entscheiden, welchem Bericht von mehreren sie nachgehen. Wir müssen jetzt handeln, um die Ermittlungen zu unterstützen, die Prävention und die Hilfe für die Opfer zu verbessern sowie die Kinder in die Lage zu versetzen, ihre Stimme zu erheben.«

In den vergangenen Jahren hat die Zahl der Fälle von sexuellem Missbrauch und sexueller Ausbeutung von Kindern erheblich zugenommen, und in jüngster Zeit hat die COVID-19-Pandemie die Situation noch verschärft. Europol stellte fest, dass mit der Einführung von Sperr- und Quarantänemaßnahmen durch die Mitgliedstaaten die Zahl der selbst produzierten Materialien zunahm, während Reisebeschränkungen und andere restriktive Maßnahmen dazu führen, dass Täter Materialien zunehmend online austauschen.

Im Juli hatte die Europäische Kommission eine umfassende EU-Strategie zur wirksameren Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern verabschiedet. Sie umfasst auch Gesetzesvorschläge, um sicherzustellen, dass Anbieter von Online-Kommunikationsdiensten weiterhin freiwillige Maßnahmen zur Aufdeckung von sexuellem Kindesmissbrauch im Internet ergreifen können. Darüber hinaus unterstützt Europol Maßnahmen wie jüngst eine Aktion gegen den Kinderhandel. Die Agentur beobachtet auch kriminelle Tendenzen im Rahmen der Bewertung der Bedrohungslage im Bereich der organisierten Kriminalität im Internet und erstellt Berichte über die Entwicklung der Bedrohungen, einschließlich des sexuellen Kindesmissbrauchs, während der COVID-19-Pandemie.

Die Initiative des Europarates findet seit 2015 jährlich am 18. November statt. Ziel ist es, das Problembewusstsein in den Mitgliedstaaten zu schärfen, gegen alle Formen sexueller Gewalt an Kindern anzukämpfen und nationale wie europaweite Aktivitäten besser zu vernetzen und bekannt zu machen.

Standardvertragsklauseln für internationale Datentransfers

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Europäische Kommission legt Entwürfe zu neuen Standardvertragsklauseln für internationale Datentransfers vor

(KS) Die Europäische Kommission hat am 13. November 2020 überarbeitete und modernisierte Standardvertragsklauseln, die bei internationalen Datentransfers angewendet werden, veröffentlicht. Ziel des aktualisierten Instruments ist es, in Bezug auf persönliche Daten ein hohes Schutzniveau zu gewährleisten, unabhängig davon, wo diese sich befinden. Standardvertragsklauseln sind das am häufigsten verwendete Instrument für internationale, auch transatlantische, Datentransfers.

In den zwei Entwürfen von Muster-Datenschutzklauseln zu Standardvertragsklauseln zwischen für die Verarbeitung Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern mit Sitz in der Europäischen Union und über die Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer hat die Europäische Kommission dabei auch die Vorgaben aus dem Schrems-II-Urteil vom Juli 2020 (Rechtssache C-311/18) berücksichtigt, in welcher der Europäische Gerichthof die Angemessenheit des EU-US-Datenschutzschildes für ungültig erklärt hatte, da die Anforderungen an den Datenschutz nicht gewährleistet seien. Die Standardvertragsklauseln, welche ebenfalls gewisse Rechte bei dem Abfluss von Nutzerdaten ins Ausland zusichern, wurden dagegen nicht beanstandet. Soweit das Schutzniveau dem der Datenschutzgrundverordnung entspreche, könnten Nutzerdaten von EU-Bürgerinnen und -Bürgern weiterhin auf Basis der Klauseln in Drittländer übertragen werden. Mit dem Vorschlag der Europäischen Kommission sollen nun im Licht dieser Rechtsprechung entsprechende Garantien gegeben werden.

Die Entwürfe sind dem Europäischen Datenschutzrat und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten zur Stellungnahme übermittelt worden. Zudem wird aktuell eine vierwöchige öffentliche Konsultation durchgeführt und auch die Mitgliedstaaten werden die Entwürfe, vor der endgültigen Annahme der Klauseln, im sogenannten Komitologieverfahren prüfen.

Ergänzt werden die aktualisierten Klauseln durch vom Europäischen Datenschutzrat ausgearbeiteten Leitlinien, die durch diesen am 11. November 2020 veröffentlicht wurden.

(Quelle: Europäische Kommission)

Audiovisuelle Medien

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Europäische Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein

(AV) Die Europäische Kommission hat am 23. November 2020 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, weil die neuen Vorschriften zur EU-weiten Koordinierung aller audiovisuellen Medien nicht rechtzeitig umgesetzt wurden.

Damit steht Deutschland allerdings nicht alleine da: 22 weitere Mitgliedstaaten sowie das Vereinigte Königreich müssen nachsitzen.

Mit den neuen EU-Vorschriften, die für herkömmliches Fernsehen, Abrufdienste und Video-Sharing-Plattformen gelten, wird ein für das digitale Zeitalter geeigneter Rechtsrahmen geschaffen. Nachdem die Frist am 19. September 2020 endete, forderte die Europäische Kommission die Mitgliedstaaten nun auf, weitere Informationen zu übermitteln. Sie haben zwei Monate Zeit, um zu reagieren.

Nur Dänemark, Ungarn, die Niederlande und Schweden haben Umsetzungsmaßnahmen mitgeteilt und ihre Notifizierung für vollständig erklärt.

(Quelle: Europäische Kommission)

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