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Newsletter vom 20. Januar 2021

Einheitlicher Abwicklungsmechanismus

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Einheitlicher Bankenabwicklungsmechanismus noch mit einigen Mängeln

(JB) Am 14. Januar 2021 veröffentlichte der Europäische Rechnungshof seinen Sonderbericht zur Abwicklungsplanung im Rahmen des Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism - SRM). Darin kommt der Europäische Rechnungshof zu dem Ergebnis, dass bei der Planung der EU-Bankenabwicklung noch einige zentrale Elemente fehlen.

So sollte der Einheitliche Abwicklungsausschuss (Single Resolution Board - SRB) sämtliche für die Gestaltung der Abwicklungsmaßnahmen maßgeblichen strategischen Vorgaben bereitstellen und die Mängel beheben, die in Bezug auf die Qualität, Rechtzeitigkeit und Kohärenz seiner eigenen Abwicklungsplanung bestehen. Andere wesentliche Fragestellungen wie die Finanzierung der Abwicklung oder die Angleichung der nationalen Insolvenzverfahren für Banken seien Aufgabe des Gesetzgebers. Die Wahl des Abwicklungsinstruments und seine Wirksamkeit hängen unter anderem davon ab, ob die wesentlichen Hindernisse für die Abwicklungsfähigkeit einer Bank abgebaut oder beseitigt wurden. Die Prüfer merken jedoch an, dass der Einheitliche Abwicklungsausschuss bisher darauf verzichtet habe, solche Hindernisse zu ermitteln, und damit gegen die harmonisierten Vorschriften verstoßen habe. Im April 2020 hat der Einheitliche Abwicklungsausschuss ein Dokument über seine Erwartungen an die Abwicklungsfähigkeit von Banken herausgegeben, dem zufolge die Banken bestimmte Aspekte ihrer Abwicklungsfähigkeit bis Ende 2023 verstärken müssen. Der Gesetzgeber hat jedoch eine solche zeitliche Befristung nicht festgelegt.

Die Deckung des Liquiditätsbedarfs bei der Abwicklung gibt nach wie vor Anlass zur Sorge und kann die Optionen für eine möglichst effiziente Abwicklung einer Bank einschränken. Obwohl die Eurogruppe kürzlich beschlossen hat, den Europäischen Stabilitätsmechanismus zu reformieren und eine gemeinsame Letztsicherung für den einheitlichen Abwicklungsfonds einzurichten, könnte die Letztsicherung nicht ausreichen, um Finanzmittel bereitzustellen. Auch muss der Einheitliche Abwicklungsausschuss seine strategischen Vorgaben zur »finanziellen Kontinuität« noch annehmen.

Zu den Bereichen, zu den auf SRB-Ebene wichtige strategische Vorgaben fehlen, gehören angesichts der Notwendigkeit einer äußerst dringenden Beschlussfassung eine solide Governance und der Informationsaustausch während der Bankenabwicklung. Nach Ansicht der Prüfer ist eine einheitliche Behandlung von Banken noch nicht erreicht, da beispielsweise bei der Bewertung kritischer Funktionen und des öffentlichen Interesses Unterschiede bestehen. Außerdem waren die strategischen Vorgaben trotz der Empfehlung im Bericht des Europäischen Rechnungshofes über die Prüfung des Einheitlichen Abwicklungsausschusses im Jahr 2017 für die internen Abwicklungsteams nach wie vor nicht verbindlich, so dass sie bei der Ausarbeitung von Abwicklungsplänen über einen erheblichen Ermessensspielraum verfügen. Darüber hinaus kam es zu Verzögerungen bei der Annahme der Abwicklungspläne durch den Einheitlichen Abwicklungsausschuss für Banken, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen.

Die Prüfer weisen auf weitere wichtige dem Gesetzgeber überlassene Fragen hin:

  • Notwendigkeit einer besseren Abstimmung zwischen dem Abwicklungsrahmen und den verschiedenen nationalen Insolvenzrahmen für Banken.
  • Unterschiede in den Vorschriften für die Lastenteilung und staatliche Beihilfen je nach gewählter Option (Abwicklung oder Insolvenz) für den Umgang mit einer ausfallenden Bank.
  • Festsetzung objektiver und quantifizierter Schwellenwerte für die Auslösung von Frühinterventionsmaßnahmen und die Feststellung, dass eine Bank ausfällt oder wahrscheinlich ausfällt.

Hintergrund:
Der Einheitliche Abwicklungsmechanismus ist das EU-System, mit dem die geordnete Abwicklung ausfallender Banken innerhalb der Bankenunion sichergestellt werden soll, um kostspielige Rettungsmaßnahmen zu vermeiden. Der SRM-Rechtsrahmen sieht Instrumente für die Abwicklung von Banken vor, sobald die Abwicklungsbehörde – der Einheitliche Abwicklungsausschuss im Falle bedeutender und grenzüberschreitend tätiger Banken sowie die nationalen Abwicklungsbehörden (NRA) für weniger bedeutende Banken in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich – entschieden hat, dass eine ausfallende Bank kein reguläres Insolvenzverfahren nach nationalem Recht durchlaufen kann. Zur Vorbereitung auf eine solche Eventualität müssen die Behörden für jede Bank Abwicklungspläne erstellen und grundsätzlich jährlich aktualisieren.

(Quelle: Europäischer Rechnungshof)

Staatliche Beihilfen

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Kommission genehmigt staatliche Beihilfen zur Modernisierung des Schienenverkehrs im Raum Stuttgart

(CL) Die Europäische Kommission hat am 12. Januar 2020 staatliche Beihilfen in Höhe von 200 Mio. Euro für die Modernisierung der Verkehrsmanagement-Ausrüstung für Schienenfahrzeuge im Raum Stuttgart genehmigt.

Die Regelung besteht aus zwei Maßnahmen. Mit der ersten Maßnahme soll die Ausstattung von Schienenfahrzeugen mit dem Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystem ERTMS (European Rail Traffic Management System) gefördert werden. Vorrangiges Ziel des Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystems ist die Einführung eines einheitlichen Zugleit- und Zugsicherungssystems, das grenzüberschreitenden Zugverkehr ohne den Einsatz weiterer nationaler Sicherungssysteme ermöglicht. Das System soll insbesondere auf den neun europäischen Güterverkehrskorridoren eingeführt werden.

Mit der zweiten Maßnahme soll die Ausstattung der gleichen Fahrzeuge mit dem automatischen Zugbetrieb (ATO - Automatic Train Operation) unterstützt werden. Der automatische Zugbetrieb soll durch eine Automatisierung des Betriebs von Zügen zu einer Verbesserung der Betriebssicherheit beitragen.

Die beiden Regelungen zur Unterstützung des Schienengüterverkehrssektors sollen eine verstärkte öffentliche Unterstützung sicherstellen, um die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene weiter zu fördern. Die Unterstützung erfolgt in Form von direkten Zuschüssen an die Eigentümer oder Betreiber von Schienenfahrzeugen, die für die Nachrüstung der vorhandenen Ausrüstung verwendet werden sollen. Die Maßnahme hat eine Laufzeit bis 2025.

Weitere Informationen sind auf der Internetseite der Generaldirektion Wettbewerb unter der Fallnummer SA.58908 abrufbar.

Katastrophenschutz

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Sachsen wird Drehkreuz für rescEU-Notfallreserve

(AV) Im Rahmen des Programms rescEU entsteht  ab sofort am Flughafen Leipzig/Halle ein neues Logistikzentrum für Katastrophenschutz. Aufgebaut und betreut wird der Standort im Umfeld des Flughafens durch das Deutsche Rote Kreuz.

Die Europäische Kommission hatte am 11. Januar 2021 bekannt gegeben, dass Deutschland und weitere Mitgliedstaaten die medizinische Notfallreserve aufstocken. Von den verschiedenen Standorten, wie Sachsen nun einer ist, wird medizinische Ausrüstung in Notfällen in die Europäische Union und Partnerländer geliefert.

Seit dem 11. Januar 2021 übernehmen auch Belgien, die Niederlande und Slowenien die Lagerung von Vorräten an medizinischer Ausrüstung im Rahmen von rescEU.

Die rescEU-Reserve für medizinische Ausrüstung umfasst verschiedene Arten von medizinischer Ausrüstung, beispielsweise Schutzmasken oder medizinische Beatmungsgeräte, die in der Intensivpflege eingesetzt werden.

Die Reserve wird von Deutschland, Belgien, Dänemark, Griechenland, Rumänien, Schweden, Slowenien, Ungarn und den Niederlanden vorgehalten. Diese Länder sind auch für die Beschaffung zuständig. Die Europäische Kommission finanziert die Ausrüstungen sowie deren Lagerung und Transport zu 100 Prozent.

Das Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen koordiniert die Verteilung der Ausrüstung, um sicherzustellen, dass diese dort zum Einsatz kommt, wo sie am dringendsten benötigt wird. Dabei wird der Bedarf zugrunde gelegt, den die Länder in ihren Hilfeersuchen an die Europäische Union im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union geltend gemacht haben.

Die strategische medizinische Kapazität ist Teil der umfassenderen rescEU-Reserve, die auch Mittel zur Brandbekämpfung aus der Luft und Kapazitäten zur medizinischen Evakuierung einschließt. Die rescEU-Reserve steht als letztes Mittel im Rahmen des EU-Katastrophenschutzverfahrens zur Verfügung, das bei allen Arten natürlicher und vom Menschen verursachter Gefahren in Anspruch genommen werden kann. Die EU-Mitgliedstaaten, Island, Norwegen, Serbien, Nordmazedonien, Montenegro und die Türkei beteiligen sich am Katastrophenschutzverfahren der Europäischen Union.

EU-Sozialgipfel

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EU-Sozialgipfel im Mai in Porto

(UD) Der portugiesische Premierminister António Costa und Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen haben am 18. Januar 2021 die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union, Vertreter*innen der EU-Institutionen und der Sozialpartner sowie andere wichtige Interessenträger zu einem Sozialgipfel am 7. und 8. Mai 2021 nach Porto eingeladen. »In Europa geht es um die Menschen, um die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, um die kleinen Unternehmen. Es geht um Chancen für die junge Generation, um Solidarität in Krisenzeiten«, sagte von der Leyen. »Deshalb ist der Sozialgipfel im Mai in Porto so wichtig.«

Der Sozialgipfel wird im Zusammenhang mit zwei Veranstaltungen abgehalten. Am 7. Mai 2021 wird eine hochrangige Konferenz zum Aktionsplan für die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte stattfinden, gefolgt von einer informellen Tagung der Staats- und Regierungschefs am 8. Mai 2021.

Der letzte EU-Sozialgipfel fand im November 2017 in Göteborg statt und führte zur Proklamation der europäischen Säule sozialer Rechte.

Ausgangspunkt für den Sozialgipfel im Mai ist der Aktionsplan der Europäischen Kommission zur Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte, der in den kommenden Wochen vorgelegt werden soll. In dem Aktionsplan werden zum einen die bisher durchgeführten Umsetzungsmaßnahmen dargelegt und zum anderen die weiteren Maßnahmen der Europäischen Union vorgestellt, mit denen die von den Staats- und Regierungschefs bereits eingegangenen Verpflichtungen in konkrete Maßnahmen umgesetzt werden sollen.

Der Sozialgipfel wird zu großen Teilen als Livestream übertragen. Somit werden Menschen in ganz Europa die Gelegenheit haben, die Diskussionen über die Themen zu verfolgen, die sich auf ihren Alltag auswirken werden, wie z. B. Arbeitsplätze, faire Arbeitsbedingungen, Chancengleichheit, bessere Gesundheitsversorgung und Sozialschutz.

Luftverschmutzung, Plastikabfälle, Klimawandel

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Vorzeitige Todesfälle durch Luftverschmutzung: Halbierung der Zahlen bis 2030 möglich

(MS) Die Europäische Kommission hat einen Bericht »Zur Entwicklung der Luftqualität« veröffentlicht. Eines der wichtigsten Ergebnisse ist, dass die Zahl der vorzeitigen Todesfälle aufgrund von Luftverschmutzung bis 2030 im Vergleich zu 2005 um etwa 55 Prozent gesenkt werden kann, wenn die Mitgliedstaaten alle Maßnahmen im Rahmen der EU-Gesetzgebung umsetzen würden. In der Landwirtschaft jedoch müsse mehr getan werden. Der Bericht zeigt, dass die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen, um die Ammoniakemissionen, die zu 90 Prozent aus dem landwirtschaftlichen Sektor stammen, auf die maximal zulässigen Werte zu reduzieren. Die Europäische Kommission schlägt vor, dass die Reduzierung dieser Emissionen in den strategischen Plänen im Rahmen der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik verankert werden sollten.

(Quelle: Europäische Kommission)

Neue EU-Regeln begrenzen Export und Import von Plastikabfällen

(MS) Die Europäische Union will die Ausfuhr von Kunststoffabfällen strenger kontrollieren. Sie hat neue Vorschriften für den Export, Import und die Verbringung von Kunststoffabfällen erlassen. Ausnahmen bestehen für saubere Plastikabfälle, die zum Recycling geschickt werden. Die neuen Regeln traten am 1. Januar 2021 in Kraft. In den letzten zehn Jahren hat der unkontrollierte Handel mit Kunststoffabfällen zugenommen. Das schadet sowohl der Umwelt als auch der öffentlichen Gesundheit. Die neuen Regeln sollen den Export von Kunststoffabfällen in Drittländer beenden, die nicht über die Kapazitäten und Standards verfügen, um diese nachhaltig zu entsorgen. Die Entscheidung unterstützt auch die EU-Kunststoffstrategie, die darauf abzielt, Kunststoffabfälle zu reduzieren und eine bessere Sortierung und Verwertung zu fördern.

(Quelle: Europäische Kommission)

2020 war das bisher wärmste Jahr in Europa

(MS) Der Copernicus-Klimawandeldienst hat bekannt gegeben, dass 2020 das wärmste Jahr in Europa seit Beginn der Aufzeichnungen war. In Europa waren die Temperaturen durchschnittlich 1,6°C höher als im Zeitraum 1981-2010. Das war sogar noch 0,4°C mehr als 2019, dem bisher wärmsten Jahr in Europa. Weltweit betrachtet war das Jahr 2020 ebenso warm wie das bisherige Rekordjahr 2016. Der Bericht zeigt zudem, dass die CO₂-Konzentrationen weiter steigen.

Auch saisonal waren in Europa der Winter 2019/20 und der Herbst 2020 die wärmsten. Der Winter 2020, das heißt Dezember 2019 bis Februar 2020, übertraf den bisherigen Wärmerekord von 2016 um fast 1,4 °C, während der Herbst (September bis November 2020) den alten Rekord aus dem Jahr 2006 um 0,4 °C übertraf. Darüber hinaus erlebte Westeuropa Ende Juli und Anfang August eine erhebliche Hitzewelle.

Copernicus ist das Erdbeobachtungsprogramm der Europäischen Union, das mit sechs thematischen Diensten arbeitet: Atmosphäre, Meer, Land, Klimawandel, Sicherheit und Katastrophenschutz. Es liefert frei zugängliche Daten und Dienste, die den Nutzern zuverlässige und aktuelle Informationen über unseren Planeten und seine Umwelt geben.

(Quelle: Copernicus)

Gemeinsame Agrarpolitik

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Liste potenzieller Öko-Regelungen veröffentlicht

(MS) Die Europäische Kommission hat eine Liste potenzieller landwirtschaftlicher Praktiken veröffentlicht, die im Rahmen der zukünftigen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) durch Ökoregelungen unterstützt werden könnten. Diese Liste soll einen Beitrag zur Debatte um die GAP-Reform und ihre Rolle bei der Erreichung der Ziele des Grünen Deals leisten. Sie erhöht die Transparenz der Erstellung der Strategischen GAP-Pläne und bietet Landwirten, Verwaltungen, Wissenschaftlern und Interessenvertretern eine Grundlage für die weitere Diskussion über die bestmögliche Nutzung dieses neuen Instruments.

Als Teil der GAP-Reform sind die Öko-Regelungen ein neues Instrument. Landwirte sollen belohnt werden, die sich dafür entscheiden, in Sachen Umweltschutz und Klimaschutz einen Schritt weiter zu gehen. Um durch Öko-Regelungen unterstützt zu werden, sollten landwirtschaftliche Praktiken:

  • Aktivitäten in Bezug auf Klima, Umwelt, Tierschutz und antimikrobielle Resistenz abdecken.
  • auf der Grundlage der Bedürfnisse und Prioritäten definiert werden, die auf nationaler/regionaler Ebene in ihren GAP-Strategieplänen beschrieben wurden.
  • über festgelegte Anforderungen und Verpflichtungen hinausgehen.
  • zur Erreichung der EU-Ziele des Grünen Deals beitragen.

Die Liste der möglichen landwirtschaftlichen Praktiken umfasst zum Beispiel ökologische Anbaumethoden, Anbau von Eiweißpflanzen oder grasbasierte Viehhaltung mit geringer Intensität. Darüber hinaus umfassen sie auch die extensive Nutzung von Dauergrünland. Weitere landwirtschaftliche Praktiken, die durch Öko-Programme unterstützt werden könnten, sind die Präzisionslandwirtschaft zur Verringerung des Betriebsmitteleinsatzes oder die Verwendung von Futtermittelzusatzstoffen. Genauso dazu gehören Haltungspraktiken, die das Wohlbefinden der Tiere fördern und den Bedarf an antimikrobiellen Substanzen verringern.

(Quelle: Europäische Kommission)

Kreatives Europa

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MEDIA feiert 30-jähriges Bestehen

(ED) Zur Feier des 30-jährigen Bestehens des Aktionsbereichs MEDIA im EU-Programm »Kreatives Europa« startet die Europäische Kommission eine Kampagne und wird zeitgleich das neue Förderprogramm für den Zeitraum 2021 bis 2027 auf den Weg bringen.

MEDIA ist Teil des EU-Programms Kreatives Europa, des wichtigsten Instruments zur Unterstützung des Kultur- und Kreativsektors – und dem einzigen Programm, das die Europäische Union speziell zu diesem Zweck auflegt. In MEDIA wurden seit 1991 mit mehr als insgesamt 2,6 Mrd. Euro europäische Filme und audiovisuelle Medien gefördert, um die Entwicklung, die Bekanntmachung und den Vertrieb europäischer Werke in Europa und darüber hinaus zu unterstützen. Mit seinen Fördermaßnahmen werden audiovisuelle Werke wie Filme, Fernsehserien, Dokumentarfilme, Videospiele und immersive Inhalte sowie Kinos, Festivals, VoD-Dienste und die entsprechenden Märkte unterstützt. Es trägt auch zur Förderung europäischer Talente durch Ausbildungsprogramme sowie zur Publikumsentwicklung und Filmbildung bei.

In 2019 und 2020 starteten acht MEDIA-Projekte mit sächsischer Beteiligung, davon wurde die Hälfte von Sachsen aus koordiniert, darunter das DOK Filmfestival Leipzig 2020 und das 33. Filmfest Dresden 2021. Die acht Projekte haben einen Projektumfang von insgesamt 1,15 Mio. Euro.

Für den Zeitraum 2021-2027 werden für das gesamte Programm Kreatives Europa Mittel in Höhe von 2,4 Mrd. Euro veranschlagt, was einer Erhöhung um 80 Prozent gegenüber dem vorherigen Zeitraum (2014-2020) entspricht. Davon fließen 1,4 Mrd. Euro in den Aktionsbereich MEDIA.

Im Dezember 2020 haben das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten eine politische Einigung über das neue Programm Kreatives Europa für den Zeitraum 2021-2027 erzielt. Anfang desselben Monats nahm die Europäische Kommission einen Aktionsplan für die Medien und den audiovisuellen Sektor an, um deren Erholung und Wandel zu unterstützen, die Industrie in die Lage zu versetzen, im Binnenmarkt zu expandieren und den Bürgerinnen und Bürgern eine größere Vielfalt zu bieten. Diese Sektoren, die die COVID-19-Pandemie besonders hart getroffen hat, sind für die Demokratie, die kulturelle Vielfalt Europas und die digitale Autonomie von entscheidender Bedeutung.

Im Laufe des Jahres 2021 wird die Europäische Kommission eine Kommunikationskampagne zur Feier des 30-jährigen Bestehens des Aktionsbereichs MEDIA des Programms Kreatives Europa durchführen. Die Kampagne wird sich auf 10 verschiedene Themen konzentrieren und in erster Linie in den sozialen Medien stattfinden, um junge Menschen und Fachleute aus der Industrie zu erreichen. Sie wird auch über eine eigene Website und Instagram-Beiträge Informationen bereitstellen: In 12 kurzen Videos wird deutlich, wie die Europäische Union audiovisuelle Werke und Filmprojekte vor Ort unterstützt.

(Quelle: Europäische Kommission)

Internationaler Datentransfer

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Europäischer Datenschutzbeauftragte und Datenausschuss geben Stellungnahme zu aktualisierten Standardvertragsklauseln ab

(KS) Der europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) hat gemeinsam mit dem europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) am 15. Januar 2020 seine Stellungnahme zu den im November letzten Jahres von der Europäischen Kommission vorgelegten modernisierten Entwürfen der Standardvertragsklauseln, die bei internationalen Datentransfers angewendet werden sollen, abgegeben. Die Europäische Kommission hatte am 16. November 2020 zwei entsprechende Entwürfe zu modernisierten Standardvertragsklauseln für die Verarbeitung zwischen Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern mit Sitz in der Europäischen Union sowie über die Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer vorgelegt, um diese u. a. entsprechend der Vorgaben aus dem Schrems-II-Urteil vom Juli 2020 (Rechtssache C-311/18) anzupassen, in welcher der Europäische Gerichthof die Angemessenheit des EU-US-Datenschutzschildes für ungültig erklärt hatte, da die Anforderungen an den Datenschutz nicht gewährleistet seien.

In der Stellungnahme begrüßen beide Gremien den Entwurf über die Standardvertragsklauseln. Für die Verarbeitung zwischen Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern stelle dieser ein einheitliches, starkes und EU-weites Instrument zur Rechenschaftspflicht, das die Einhaltung der Bestimmungen sowohl der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als auch der nach Art. 27 DSGVO zu ernennenden EU-Vertreter von nicht in der Europäischen Union niedergelassenen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeitern erleichtern werde. Notwendig sei ihrer Auffassung zufolge jedoch, dass den Parteien ausreichende Klarheit über die Situationen gegeben werde, in denen sie sich auf die Klauseln berufen können. Zudem sollte klargestellt werden, dass Situationen mit Übermittlungen außerhalb der Europäischen Union nicht ausgeschlossen werden. Mithilfe mehrere Änderungsanträge solle zudem mehr Klarheit in den Text gebracht werden, zum Beispiel im Zusammenhang mit der sogenannten »Andockklausel«, die den Beitritt zusätzlicher Einrichtungen ermögliche. Die Anhänge sollten zudem die Rollen und Verantwortlichkeiten jeder der Parteien in Bezug auf jede Verarbeitungstätigkeit so weit wie möglich klären, da insoweit Unklarheiten, so die Auffassung der beiden Gremien, es Verantwortlichen oder den Auftragsverarbeitern erschweren würde, ihre Verpflichtungen im Rahmen des Grundsatzes der Rechenschaftspflicht einzuhalten.

Im Hinblick auf den aktualisierten Entwurf für die Übermittlung personenbezogener Daten in Drittstaaten, beinhalte dieser zwar ein verstärktes Schutzniveau, um vollständig sicherzustellen, dass die Übermittlung personenbezogener Daten von EU-Bürgern in Drittländer, wie vom Europäischen Gerichtshof gefordert, im Wesentlichen dem in der Europäischen Union garantierten Schutzniveau entsprechen, müssten mehrere Bestimmungen jedoch verbessert oder klarer formuliert werden. Dies betreffe beispielsweise den Anwendungsbereich, bestimmte Rechte von Drittbegünstigten, Verpflichtungen in Bezug auf Weiterübermittlungen, Aspekte der Bewertung der Rechtsvorschriften von Drittländern in Bezug auf den Zugang zu öffentlichen Daten durch Behörden oder die Meldung an die Aufsichtsbehörde.

Die Bedingungen, so die EDSA-Vorsitzende Andrea Jelinek, unter denen die Klauseln verwendet werden können, müssten für Organisationen klar sein, und die betroffenen Personen sollten mit effektiven Rechten und Rechtsmitteln ausgestattet werden sowie eine klare Rollenverteilung und Haftungsregelung zwischen den Parteien beinhalten.

Soweit in bestimmten Fällen zur Sicherung des Schutzniveaus ergänzende Ad-hoc-Maßnahmen notwendig seien, müssten die neuen Klauseln zudem zusammen mit den ebenfalls im November vorgelegten Empfehlungen des europäischen Datenschutzbeauftragten zu ergänzenden Maßnahmen angewendet werden.

Die neuen Klauseln sollen nach Berücksichtigung der Stellungnahme, des Ergebnisses einer zu den Entwürfen im Dezember durchgeführten vierwöchigen öffentlichen Konsultation und der Prüfung durch die Mitgliedstaaten im sogenannten Komitologieverfahren, angenommen werden.

(Quelle: Pressemitteilung des EDSB)

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