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Newsletter vom 30. Juni 2021

Gemeinsame Agrarpolitik

© Sächsische Staatskanzlei

Reform der europäischen Landwirtschaft vereinbart

(MS) Eine neue Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) in der Europäischen Union wurde vereinbart. Dabei geht es um viel Geld – bis 2027 werden 387 Mrd. Euro in der Europäischen Union umverteilt. Die neue Gemeinsame Agrarpolitik wird den Zeitraum 2023-2027 abdecken. Eine 2020 vereinbarte Übergangsregelung wird bis dahin weiter gelten. Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union konnten sich im Supertrilog am 24./25. Juni 2021 darauf einigen. Ende Mai waren die Gespräche zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat für Landwirtschaft noch gescheitert.  

Ein wichtiger Kompromiss wurde bei den Öko-Regelungen (Eco-Schemes) gefunden. Bei den Eco-Schemes handelt es sich um Direktzahlungen, die an bestimmte Umweltmaßnahmen geknüpft werden. Demnach soll von 2025 bis 2027 mindestens ein Anteil von 25 Prozent der Direktzahlungen an diese Öko-Regeln gekoppelt werden. Das bedeutet, dass insgesamt 48 Mrd. Euro für ökologische Maßnahmen umverteilt werden. Das Europäische Parlament verlangte für Eco-Schemes ursprünglich 30 Prozent, während sich der Rat für Landwirtschaft für eine Bereitstellung von 20 Prozent der Direktzahlungen aussprach.

Bei den Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand wurden ebenfalls Kompromisse gefunden. Das sind die Mindestanforderungen, die die Landwirt/innen erfüllen müssen, um Unterstützung zu erhalten. Dazu gehören unter anderem ein verpflichtender Anteil von brachliegenden Ackerflächen oder der Moorschutz. Das GAP-Reformpaket beinhaltet auch Maßnahmen, die auf eine Umverteilung zugunsten kleinerer und mittlerer Betriebe abzielen. Im Rahmen der Vereinbarung werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, 10 Prozent der Direktzahlungen zugunsten solcher Betriebe umzuleiten. Hinsichtlich der Entwicklung des ländlichen Raums wurde der prozentuale Anteil der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen auf 35 Prozent festgelegt. Ein Kompromiss wurde zur »sozialen Dimension« erzielt. Es wird festgeschrieben, dass Landwirt/innen bei schweren Verfehlungen gegen die Arbeitnehmerrechte die Direktzahlungen gekürzt werden. Den Mitgliedstaaten wird es in den Jahren 2023/24 noch freiwillig überlassen, ob sie diese Regeln anwenden. Ab 2025 soll das Instrument verpflichtend angewendet werden.

Die Mitgliedstaaten müssen ihre Entwürfe der GAP-Strategiepläne bis zum 31. Dezember 2021 vorlegen. Die Europäische Kommission hat dann sechs Monate Zeit, um die Pläne zu prüfen und zu genehmigen. Diese Pläne werden Anfang 2023 in Kraft treten. In Deutschland wurde der GAP-Strategieplan bereits am 25. Juni 2021 durch den Bundesrat bestätigt. Sachsen leitet 2021 den Vorsitz der deutschen Agrarministerkonferenz und war an der Aufstellung des nationalen Strategieplanes federführend beteiligt.

Das Kompromisspaket wird sehr unterschiedlich bewertet. Frans Timmermans, der für Klimaschutz zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission, meint, dass die erzielte »Einigung den Beginn eines Paradigmenwechsels markiert, wie wir in Europa Landwirtschaft betreiben.« Der sächsische Berichterstatter für die Strategiepläne Dr. Peter Jahr (EVP) lobte ebenfalls die ökonomisch, ökologisch und sozial ausgewogene Reform. Deutliche Kritik übte dagegen der Abgeordnete Martin Häusling (Die Grünen/EFA). Aus seiner Sicht sei der Kompromiss nicht einmal in der Nähe einer Neuausrichtung der EU-Agrarpolitik zum Nutzen von Umwelt, Klima, Artenvielfalt und Böden. Damit sei die erhoffte Agrarwende ausgeblieben. Er kündigte an, dass die Fraktion Die Grünen/EFA im Europäisches Parlament dagegen stimmen werde. Das gleiche kündigte die Fraktion Die Linken an.

Saisonarbeitskräfte, Arbeitsschutzstrategie, Bessere Arbeitsbedingungen für Plattformarbeiter/innen

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Arbeitsbedingungen von Saisonarbeiter/innen weiterhin große Herausforderung

(UD) Die Europäische Kommission hat am 15. Juni 2021 eine Studie herausgegeben, die sich mit den Herausforderungen von Saisonarbeitskräften insbesondere in der Landwirtschaft und im Beherbergungs- sowie Gaststättengewerbe beschäftigt. Etwa 650.000 bis 850.000 Saisonarbeitskräfte, die in einem anderen Mitgliedstaat arbeiten (sogenannte »Intra-EU-Saisonarbeitskräfte«), werden beispielsweise konfrontiert mit: mangelndem Zugang zu Informationen über ihre Rechte, unzureichenden Sozialschutz, schlechte Unterbringung, niedrige Bezahlung und schwierige Arbeitsbedingungen.

Mit dem Bericht kommt die Europäische Kommission den Leitlinien zu Saisonarbeiter/innen in der Europäischen Union nach. Ziel ist es, Daten zur EU-internen Saisonarbeit zu sammeln und die wichtigsten Herausforderungen, auch während der COVID-19-Pandemie, zu identifizieren.

Um mobile Saisonarbeiter/innen und ihre Arbeitgeber/innen für ihre Rechte und Pflichten zu sensibilisieren, hat die Europäische Arbeitsbehörde (ELA) außerdem am 15. Juni 2021 die Kommunikationskampagne »Rechte in jeder Saison« gestartet.

Neue Arbeitsschutzstrategie der Europäischen Kommission für 2021-2027

(UD) Die Europäische Kommission hat am 28. Juni 2021 vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie den strategischen Rahmen der Europäischen Union für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2021-2027 angenommen. Dieser neue strategische Rahmen, mit dem die Europäische Kommission ihr Engagement für eine Aktualisierung der Arbeitsschutzvorschriften bekräftigt, will zum einen sichere und gesunde Arbeitsplätze während des digitalen, des ökologischen und des demographischen Wandels gewährleisten und zum anderen die Zahl der arbeitsbedingten Todesfälle in der Europäischen Union auf null senken sowie die Prävention von Berufskrankheiten verbessern.

Darüber hinaus dient die Strategie zur Verstärkung der Vorsorge für künftige Gesundheitskrisen. Auch richtet sich die Europäische Kommission an die Mitgliedstaaten mit der Forderung, ihre nationalen Arbeitsschutzstrategien zu aktualisieren. Damit haben die Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass sich die neuen Maßnahmen auch auf die Arbeitsplätze auswirken.

Start der zweiten Befragung der Sozialpartner für bessere Arbeitsbedingungen für Plattformarbeiter/innen

(UD) Zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Menschen, die über digitale Arbeitsplattformen arbeiten, hatte die Europäische Kommission bereits eine erste Anhörung der europäischen Sozialpartner eingeleitet, die vom 24. Februar 2021 bis zum 7. April 2021 lief. Auf der Grundlage der eingegangenen Antworten von 14 EU-weiten Sozialpartnern kam die Europäische Kommission zu dem Schluss, dass weitere EU-Maßnahmen erforderlich sind, um grundlegende Arbeitsnormen für Rechte für Menschen, die über Plattformen arbeiten, sicherzustellen. Die nunmehr eingeleitete zweite Befragung der Sozialpartner zielt darauf ab, die Standpunkte der Sozialpartner zu der Frage einzuholen, wie den Menschen angemessene Arbeitsbedingungen bei gleichzeitigem nachhaltigem Wachstum digitaler Arbeitsplattformen in der Europäischen Union garantiert werden können und läuft vom 15. Juni 2021 bis zum 15. September 2021.

Die nächsten Schritte dieser zweiten Konsultationsphase sind entweder Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern im Hinblick auf den Abschluss einer Vereinbarung gemäß Artikel 155 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) oder die Vorlage eines Vorschlags durch die Europäische Kommission bis Ende 2021.

Klimagesetz

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EU-Klimagesetz angenommen

(MS) Drei Stunden debattierten die Abgeordneten des Europäischen Parlaments am 24. Juni 2021 intensiv über das Klimagesetz, denn es geht um viel. Mit der menschenverursachten Erderwärmung nehmen die Wetterextreme zu: Hitze, Trockenheit, Stürme. Klimawandel geschieht nicht am anderen Ende der Welt, sondern auch bei uns, wie der verheerende Tornado in Tschechien eindrucksvoll gezeigt hat. Die Dramatik ist also den Abgeordneten klar. Am Ende stimmten sie für das Klimagesetz. Damit ist das Ergebnis der Trilogverhandlungen, das mit dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission am 21. April 2021 ausgehandelt wurde, bestätigt.

Für das Klimagesetz stimmten die Fraktionen EVP, S&D, Renew. Dagegen stimmten die Fraktionen Die Grünen/EFA und Die Linken, weil die darin vereinbarten CO2-Reduktionsziele nicht weit genug gehen und somit nicht mit dem Pariser Klimaabkommen vereinbar seien. Die Fraktionen EKR und ID stimmten ebenfalls dagegen, weil sie die Maßnahmen für den Klimaschutz generell für übertrieben halten.

In dem Gesetz ist vereinbart, dass die Europäische Union bis 2050 klimaneutral ist. Als neues Zwischenziel der Europäischen Union bis 2030 wird eine CO2-Reduktion um mindestens 55 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 festgelegt. Ein Treibhausgas-Budget für den Zeitraum 2030 bis 2050 wird geschaffen, das als Grundlage für die Festlegung des Klimaziels 2040 dienen soll. Zudem wird es einen Europäischen Klimarat geben. Das Gremium wird sich aus 15 Mitgliedern zusammensetzen, die ein Mandat für vier Jahre haben werden. Das Gremium soll wissenschaftliche Beratung leisten und Berichte über die Maßnahmen, die in Übereinstimmung mit dem Pariser Klimaabkommen sind, erstellen.

Der Rat der Europäischen Union hat das Klimagesetz am 28. Juni 2021 ebenfalls gebilligt, sodass es schnell in Kraft treten kann. Die Europäische Kommission plant am 14. Juli 2021 das »Fit for 55« Paket mit zwölf Richtlinien- und Verordnungsvorschlägen vorzulegen, damit die Europäische Union das ehrgeizigere Ziel für 2030 erreichen kann.

Im Energie- und Klimaprogramm Sachsen 2021 wird explizit auf das Klimagesetz eingegangen, denn diese europäischen Verpflichtungen müssen auch regional umgesetzt werden. Dies hat direkten Einfluss auf den Strukturwandel und die Energiewende Sachsens. So ist der Kohleausstieg im Jahr 2038 ein Baustein, damit die Europäische Union 2050 klimaneutral sein kann.

Kampf gegen Obdachlosigkeit

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Bessere europäische Vernetzung im Kampf gegen Obdachlosigkeit

(UD) Als eines der konkreten Ergebnisse des Aktionsplans zur Europäischen Säule sozialer Rechte hat die Europäische Union mit der »Erklärung von Lissabon zur Europäischen Plattform zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit« eine neue Europäische Plattform gestartet, die auf einer hochrangigen Konferenz in Lissabon am 21. Juni 2021 unterzeichnet wurde. Die Plattform dient der besseren Bündelung der Bemühungen im Kampf gegen Obdachlosigkeit und hat im Wesentlichen zum Ziel, dass jeder Mensch in Europa ein Dach über dem Kopf haben soll, und niemand auf der Straße schlafen muss. Die Plattform ermöglicht es, dass lokale Akteure (z. B. Städte und Dienstleister) zusammenarbeiten und dadurch ihr Wissen und ihre Verfahren auszutauschen.

Für die Förderung inklusiver politischer Maßnahmen zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit stehen Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) zur Verfügung. Auch InvestEU bietet Möglichkeiten zur Unterstützung von Investitionen in die soziale Infrastruktur einschließlich des sozialen Wohnungsbaus.

Datenaustausch, Rechtsstaatsbericht

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Datenaustausch mit dem Vereinigten Königreich wird einfacher

(KS) Damit personenbezogene Daten auch weiterhin ungehindert aus der Europäischen Union in das Vereinigte Königreich fließen können, hat die Europäische Kommission nach der hierfür erforderlichen Zustimmung des Rates der Europäischen Union, zwei Angemessenheitsbeschlüsse zum Vereinigten Königreich angenommen. Damit wird festgelegt, dass das dortige Schutzniveau, dem Schutzniveau, das gemäß EU-Recht garantiert wird, der Sache nach gleichwertig ist.

Die zwei Beschlüsse zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie zur Richtlinie zum Datenschutz bei der Strafverfolgung traten am 28. Juni 2021 in Kraft und haben erstmals eine Geltungsdauer von vier Jahren, nach deren Ablauf diese erneuert werden müssen.

Zuvor hatte das Europäische Parlament Bedenken hinsichtlich des Datenschutzniveaus im Vereinigten Königreich geäußert und eine Abänderung der Entwürfe gefordert. Kritisiert hatten die Abgeordneten des Europäischen Parlaments dabei insbesondere bestehende Ausnahmen in den Bereichen der Einwanderung und nationalen Sicherheit sowie für den zulässigen Massenzugriff auf Daten ohne Verdacht auf eine Straftat durch Strafverfolgungsbehörden und die Vorratsdatenspeicherung.

Insofern, so die Europäische Kommission, sehe das britische Datenschutzrecht hinsichtlich des Zugriffs auf personenbezogene Daten durch Behörden aus Gründen der nationalen Sicherheit starke Garantien vor. So sei insbesondere die Datenerhebungen durch Nachrichtendienste von einer vorherigen Genehmigung durch ein unabhängiges Rechtsorgan abhängig und Maßnahmen müssten notwendig und verhältnismäßig sein. Zudem unterliege auch das Vereinigten Königreich der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem Übereinkommen des Europarats zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten.

Bezogen auf die durch das Vereinigten Königreich durchgeführten Datenübermittlungen für die Einwanderungskontrolle und nach dortiger Rechtsprechung bestehender bestimmter Einschränkungen der Datenschutzrechte in diesem Bereich seien diese zudem vom sachlichen Geltungsbereich zur DSGVO angenommenen Angemessenheitsbeschlusses ausgenommen worden.

Die Beschlüsse erlauben Unternehmen die unkomplizierte Übermittlung von Daten an ein Drittland ohne zusätzliche Genehmigungen durch die Aufsichtsbehörden oder die Einbeziehung von Standardvertragsklauseln.

Europäisches Parlament schlägt Verbesserungen zum Rechtsstaatsbericht vor

(KS) Zur Verbesserung des Rechtsstaatsmechanismus und besseren Schutzes der Werte der Europäischen Union, müsse eine ehrgeizigerer und effektiverer Ansatz erfolgen, so das Fazit des Europäischen Parlaments im Rahmen seiner Bewertung des ersten jährlichen Rechtsstaatsberichts 2020 der Europäischen Kommission.

In der am 24. Juni 2021 angenommen Entschließung, fordern die Abgeordneten des Europäischen Parlaments vor allem ein breiteres Spektrum der Bewertung. So solle der Anwendungsbereich alle EU-Werte und insbesondere Demokratie und Grundrechte umfassen. Gerade diese Werte, so der Bericht, seien bei einer Abkehr von rechtsstaatlichen Grundsätzen unmittelbar betroffen und könnten eine systemische Bedrohung für die Europäische Union darstellen. Auch müsse der Bewertung zufolge die Unterscheidung zwischen systemischen und individuellen Verstößen stärker herausgearbeitet werden um zu verhindern, dass die schwerwiegendsten Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit bagatellisiert werden.

Daneben schlagen die Abgeordneten wiederholt vor, den derzeit eigenständigen Bericht in einen dauerhaften, umfassenden und effektiven Mechanismus basierend auf einer interinstitutionellen Vereinbarung und unter Einbeziehung von unabhängigen Sachverständigen zu integrieren und beispielsweise konkrete Empfehlungen und Fortschritte im Rahmen des Artikel 7-Verfahrens, der Rechtsstaatskonditionalität und den Vertragsverletzungsverfahren aufzunehmen.

Bilanz ziehen die Abgeordneten auch zu den jüngsten Entwicklungen und zeigen sowohl bestehende Prioritäten wie auch Bedenken beim Schutz der EU-Werte auf. Genannt werden neben politischem Druck in Ungarn und Polen in Bezug auf die Unterbindung von Vorabentscheidungsvorlagen nationaler Richter/innen an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) als konkreter Verstoß gegen die EU-Verträge, auch Versuche in Polen, die Unabhängigkeit des polnischen Bürgerbeauftragten zu untergraben sowie die fehlende Umsetzung eines Urteils des EuGHs in Bezug auf Beschränkungen bei der Finanzierung von Organisationen der Zivilgesellschaft durch Ungarn. Die Europäische Kommission wird daher aufgefordert, diesbezüglich gegen Ungarn vor dem EuGH zu klagen und abschreckende finanzielle Sanktionen zu verlangen.

Die Vorlage des Rechtsstaatsberichts 2021 durch die Europäische Kommission ist für Juli 2021 angekündigt. Derzeit umfasst der Bericht die Bereiche Justizwesen, Korruptionsbekämpfung, Medienpluralismus, Verfassungsrechtliche Garantien und Kontrollen.

Forschung und Innovation

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Europäische Forschungs- und Innovationstage

(ED) Die diesjährigen digitalen Forschungs- und Innovationstage der Europäischen Kommission am 23. und 24. Juni 2021 legten ihren Fokus auf die Bedeutung von Forschung und Innovation (F&I) für das Erreichen eines grünen, nachhaltigen und digitalen Europas. Bei der dritten Ausgabe dieser großen EU-Konferenz informierten sich 21.000 Teilnehmende aus 105 Ländern in mehr als 70 Talk-Runden und Einzelgesprächen, Workshops sowie Diskussionen über die neuesten Entwicklungen.

Eine große Rolle für die Bewältigung der globalen Herausforderungen, wie die Corona-Pandemie oder der Klimawandel, spielt die kollaborative Forschung sowie die Überführung von innovativen Ideen und Ergebnissen in den Markt. Im neuen Europäischen Forschungsraum soll auch unter den Mitgliedstaaten enger zusammengearbeitet und die nationalen sowie privaten Investitionen für Forschung und Entwicklung erhöht werden.

Zu dem Ziel, einen einheitlichen Innovationsmarkt zu schaffen, sollen auch der gemeinsame Bildungsraum bis 2025 sowie der Binnenmarkt für Forschung beitragen. Hier spielen laut Europäischer Kommission die europäischen Universitäten und Hochschulen eine entscheidende Rolle, weshalb sie gerade intensiv an einer Strategie für Europas Universitäten arbeitet. Die momentan laufenden 41 Europäischen Hochschulallianzen dienen als Piloten für die geplanten Universitäts- und Hochschulnetzwerke, die sich über ganz Europa erstrecken sollen. EU-Vizepräsident Margaritis Schinas betonte, dass die Universitätsstrategie dazu beitragen solle, die Exzellenz der europäischen Universitäten wiederzubeleben und ein europäisches Curriculum des Wissens zu erschaffen.

Um gemeinsam die ambitionierten Ziele der Europäischen Union zu erreichen, werden auch Bürgerinnen und Bürger eingebunden. So sollen Städte bei der Umsetzung der EU-Missionen eine tragende Rolle spielen und die Initiativen wie das Neue Europäische Bauhaus durch die Gesellschaft getragen werden. Im Vorfeld hatten bereits Veranstaltungen zur Bürgerbeteiligung rund um den Grünen Deal stattgefunden, die im Rahmen der F&I-Tage wieder aufgegriffen wurden. Hier konnten beispielsweise Ideen und Empfehlungen eingebracht werden, wie die Welt nach der Corona-Pandemie gestaltet werden könnte.

Die Aufzeichnungen zur Veranstaltung sind auf den entsprechenden Internetseiten der Europäischen Kommission abrufbar.

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