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Newsletter vom 24. März 2021

Connecting Europe Facility, Geistiges Eigentum

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Rat der Europäischen Union und Europäisches Parlament erzielen vorläufige Einigung über Connecting Europe Facility

(CL) Der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament haben am 12. März 2021 eine vorläufige Einigung über die neue Connecting Europe Facility für den Förderzeitraum 2021 bis 2027 erzielt. Mittels Connecting Europe Facility sollen in der kürzlich begonnenen Förderperiode Schlüsselprojekte in den Bereichen Verkehr, Digitales sowie Energie mit insgesamt 33,71 Mrd. Euro unterstützt werden.

Für Verkehr sollen 25,81 Mrd. Euro (einschließlich 11,29 Mrd. Euro für die Kohäsionsländer), für Energie 5,84 Mrd. Euro sowie für Digitales 2,06 Mrd. Euro zur Verfügung stehen.

Im Verkehrsbereich soll ein Schwerpunkt der Förderung auf dem weiteren Ausbau der Transeuropäischen Netze Verkehr (TEN-V) liegen, mit einem Vorrang für Lückenschlüsse sowie für grenzüberschreitende Projekte. Im Energiesektor soll ein Förderschwerpunkt auf der weiteren Vollendung des Energiebinnenmarkts liegen. Fördermittel sollen des Weiteren unter anderem für grenzübergreifende Projekte im Bereich der Erzeugung von Erneuerbaren Energien bereitgestellt werden.

Die bislang mit der Durchführung von Connecting Europe Facility beauftragte Exekutivagentur für Innovation und Netze (INEA – Innovation and Networks Executive Agency) wird zum 1. April 2021 in »European Climate, Infrastructure and Environment Executive Agency« (CINEA) umbenannt und sich um die Durchführung der Fördergebiete Verkehr und Energie kümmern. Der Bereich Digitales soll von einer neuen »Health and Digital Executive Agency« (HaDEA) betreut werden.

Der Freistaat Sachsen hat in der Vergangenheit von Mitteln aus der Connecting Europe Facility (Ausgabe 2014-2020) beispielsweise im Bereich der Vorplanungen der geplanten Eisenbahnneubaustrecke Dresden-Prag profitiert.

Forschende kleine und mittlere Unternehmen können ihr geistiges Eigentum mit neuem EU-Dienst »Horizon Intellectual Property Scan« kostenlos bewerten lassen

(CL) Die Europäische Kommission hat am 22. März 2021 den Dienst »Horizon Intellectual Property Scan« auf den Weg gebracht. Ziel des neuen kostenlosen Dienstes ist es, kleinen und mittleren Unternehmen dabei zu helfen, geistiges Eigentum in kooperativen Forschungs- und Innovationsbemühungen effizient zu nutzen. Der Schwerpunkt des IP-Scan liegt auf EU-finanzierten Projekten im Rahmen der Forschungsprogramme Horizont 2020 oder Horizont Europa. Aufbauend auf dem Netz erfahrener Expertinnen und Experten für geistiges Eigentum, die alle EU- und mit dem EU-Forschungsprogramm assoziierten Länder abdecken, bietet das Horizon IP Scan-Team eine individuelle Bewertung der immateriellen Vermögenswerte von kleinen und mittleren Unternehmen.

Insbesondere soll Unternehmen veranschaulicht werden, wie sie ihr bestehendes geistiges Eigentum schützen können, wenn sie mit mehreren Partnern ein Forschungs- und Innovationsprojekt starten, und bei der Entwicklung einer gemeinsamen Strategie mit ihren Partnern unterstützt werden, um neues, gemeinsam erzeugtes geistiges Eigentum zu verwalten und zu nutzen. Der Dienst steht europäischen Start-ups sowie kleinen und mittleren Unternehmen offen, die kurz vor der Unterzeichnung einer Horizont-Finanzhilfevereinbarung (Horizont 2020 bzw. Horizont Europe) stehen oder eine Finanzhilfevereinbarung (bis zu sechs Monate nach der Unterzeichnung) unterzeichnet haben.

Interessierte kleine und mittlere Unternehmen können sich über die Website »Horizont IP Scan« für den Dienst bewerben.

ETIAS, Sächsische Polizeihochschule

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Vorläufige Einigung über Vorschriften für den Zugriff auf einschlägige Datenbanken

(AV) Der portugiesische Ratsvorsitz sowie die Vertreterinnen und Vertreter des Europäischen Parlaments haben am 18. März 2021 eine vorläufige Einigung über die Vorschriften erzielt, die die Verbindung zwischen dem ETIAS-Zentralsystem und den einschlägigen EU-Datenbanken regeln. Die vereinbarten Texte werden zunächst den zuständigen Gremien des Rates der Europäischen Union und des Europäischen Parlaments zur politischen Billigung und anschließend zur förmlichen Annahme vorgelegt.

Die Annahme dieser Vorschriften ist die letzte Etappe im Gesetzgebungsverfahren für die Einrichtung des ETIAS, das voraussichtlich 2022 einsatzbereit sein wird.

Die Einführung von ETIAS soll dazu beitragen, die innere Sicherheit zu verbessern, illegale Einwanderung zu verhindern, die öffentliche Gesundheit zu schützen und Verzögerungen an den Grenzen zu verringern, indem Personen, die möglicherweise ein Risiko in einem dieser Bereiche darstellen, vor ihrer Ankunft an den Außengrenzen ausgemacht werden. ETIAS ist auch ein Baustein für die Interoperabilität der Datenbanken im Bereich Justiz und Inneres. Dies ist ein wichtiges politisches Ziel der Europäischen Union, das bis Ende 2023 umgesetzt werden soll.

Aufgrund der vorläufig vereinbarten Vorschriften kann vom ETIAS-Zentralsystem aus ein Abgleich mit Daten des Schengener Informationssystems (SIS), des Visa-Informationssystems (VIS), des Einreise-/Ausreisesystems (EES), von Eurodac und des Europäischen Strafregisterinformationssystems für Drittstaatsangehörige (ECRIS-TCN) sowie mit Europol- und Interpol-Daten erfolgen.

Die Vorschriften ermöglichen die Verbindung zwischen dem ETIAS-Zentralsystem und diesen Datenbanken und legen fest, auf welche Daten für die Zwecke des ETIAS zugegriffen werden darf sowie welche Bedingungen und Zugangsrechte für die ETIAS-Zentralstelle sowie die nationalen ETIAS-Stellen gelten. Der Zugriff auf die einschlägigen Daten in diesen Systemen ermöglicht den Behörden die Bewertung des Risikos für die Sicherheit oder des Risikos der illegalen Einwanderung, das von einer Antragstellerin oder einem Antragsteller ausgeht, und die Entscheidung über die Ausstellung oder Verweigerung einer Reisegenehmigung.

EU-Qualitätssiegel: Volle Punktzahl für die Hochschule der Sächsischen Polizei

(AV) Die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) ist von der Europäischen Kommission wieder erfolgreich zertifiziert worden. Laut der Pressemitteilung der Fachhochschule verfügt sie weiterhin über eine »Erasmus Charter for Higher Education« (ECHE). Das begehrte Dokument öffnet Türen im Austausch mit anderen Bildungseinrichtungen.

Die Bewerbung der Hochschule um das Qualitätssiegel erhielt mit 100 Punkten die höchstmögliche Bewertung. Die nun erneut verliehene Auszeichnung legitimiert die Fachhochschule unter anderem für die Beantragung und Durchführung von Sprachreisen oder virtuellen Projekten mit europäischen Partnern bis nunmehr in das Jahr 2027 hinein.

Rektor Carsten Kaempf sagte: »Ich freue mich außerordentlich über dieses tolle Ergebnis unserer Hochschule. Gleichzeitig hoffe ich, dass trotz der aktuellen pandemischen Situation Mobilitätsprojekte in diesem oder dem kommenden Jahr wieder realisiert werden können. Gerade mit Blick auf die momentane Lage werbe ich sehr dafür, bestehende Formate weiterzuentwickeln.«

Die ECHE ist ein Qualitätssiegel und kürzt die Bezeichnung einer Erasmus+ Charter der Hochschulbildung ab. Dieses Dokument der Europäischen Union legt die Anforderungen fest, die Universitäten und Hochschulen bei der Beantragung und Durchführung von Mobilitätsmaßnahmen erfüllen müssen. Darunter fallen beispielsweise Bildungsreisen zu anderen Hochschulen im europäischen Ausland. Jede Universität oder Hochschule, die am Programm Erasmus+ teilnehmen möchte, muss über eine ECHE verfügen.

Die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) war und ist auf diesem Feld in den zurückliegenden Jahren besonders aktiv. Sie gehört zu den Best Practice-Hochschulen in Deutschland. Nur 30 aller deutschen Erasmus-Hochschulen sind derzeit mit diesem Prädikat ausgezeichnet.

Nach eigenen Angaben in der Pressemitteilung ist die Teilnahme am Europäischen Mobilitätsprogramm Erasmus+ für die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) ein voller Gewinn. Sie ist bereits seit 2016 im Besitz einer ECHE, jedoch wird die Auszeichnung nur zeitlich begrenzt verliehen.

Um weiterhin mit anderen Universitäten und Hochschulen auf internationaler Ebene kooperieren zu können, galt es sich im Frühjahr 2020 neu zu bewerben. Die Mühe hat sich gelohnt: Die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) habe ihre Bewerbung so überzeugend vermittelt, dass sie die maximale Bewertung von 100 möglichen Punkten erhielt. Im bundesweiten Vergleich aller 365 ECHE-Bewerbungen sei dies ein Spitzenergebnis.

Mittlerweile bestehen über 40 feste Partnerschaften und Kooperationen mit Hochschulen und Universitäten in Ländern wie Tschechien, Lettland, Polen, den Niederlanden oder auch Schweden.

Rat für Umwelt, Waldbrandprävention

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Ratssitzung Umwelt

(MS) Die 27 Umweltministerinnen und -minister sprachen am 18. März 2021 in einer informellen Videokonferenz über die wichtigsten umweltpolitischen Politikfelder. Im Einzelnen ging es dabei um diese Themen:

Klimagesetz:
Die portugiesische Ratspräsidentschaft bekräftigte bei den Trilogverhandlungen zum Klimagesetz, nicht vom Mandat des Europäischen Rates zu den Klimazielen der Europäischen Union für 2030 und 2050 abzuweichen. Bereits im letzten Jahr einigte sich der Rat der Europäischen Union auf eine Reduktion der Treibhausgasemissionen im Jahr 2030 von mindestens 55 Prozent gegenüber 1990. Das Europäische Parlament fordert allerdings eine Reduktion von 60 Prozent. Mit dem nächsten Trilog, der für den 26. März 2021 geplant ist, hoffen der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament, noch vor dem angekündigten internationalen Klimagipfel am 22. April 2021 eine Einigung zu erzielen.

Anpassung an den Klimawandel:
Die Umweltministerinnen und -minister begrüßten einstimmig die neue Strategie zur Anpassung an den Klimawandel, die von der Europäischen Kommission am 24. Februar 2021 vorgestellt wurde. Die portugiesische Ratspräsidentschaft hofft, im Juni eine Schlussfolgerung des Europäischen Rates zu diesem Thema zu verabschieden.

Verordnung über »nachhaltige Batterien«:
Der Verordnungsentwurf über Batterien und Batterieabfälle ist eine Chance, einen nachhaltigen europäischen Batteriemarkt zu entwickeln und Fortschritte beim Übergang zur Kreislaufwirtschaft zu erzielen. Mit der Verordnung sollen die ökologischen und sozialen Auswirkungen von Batterien in allen Phasen des Lebenswegs verringert werden – von der Beschaffung von Rohstoffen bis hin zu Produktion, Verwendung, Recycling und Entsorgung.

Recovery- und Resilienz-Pläne:
Die Umweltministerinnen und -minister betonten die Bedeutung der nationalen Recovery- und Resilienzpläne für die dringende Erholung Europas nach der Pandemie, indem sie den grünen und digitalen Übergang unterstützen. Die 672,5 Mrd. Euro schwere Recovery- und Resilienzpläne ist das Herzstück des EU-Konjunkturprogramms der nächsten Generation. Es werden ergänzende Maßnahmen auf nationaler und europäischer Ebene sowie die Mobilisierung weiterer Mittel aus dem EU-Haushalt 2021-2027 erforderlich sein, um den Übergang zu begleiten.

(Quelle: Rat der Europäischen Union)

Neue Leitlinien zur Waldbrandprävention in Europa

(MS) Die Europäische Kommission hat am 22. März 2021 neue Leitlinien zur Verhütung von Waldbränden vorgelegt. Darin wird eine Vielzahl von Maßnahmen zur Vorbeugung aufgezeigt. Zudem wird erläutert, wie die Mitgliedstaaten EU-Mittel zur Förderung der Widerstandsfähigkeit gegenüber Waldbränden beantragen und zusammenarbeiten können.

Die Gemeinsame Forschungsstelle der Europäischen Kommission hat im Rahmen des Globalen Waldbrandinformationssystems (GWIS) Länderprofile erstellt, die zur Förderung von Waldbrandschutz und Katastrophenvorsorge beitragen. Diese Länderprofile geben Aufschluss über die geografische Verteilung von Waldbränden, Brandflächen und Emissionen. Sie umfassen Bewertungen der Brandschutzpläne von Ländern und Regionen in der ganzen Welt. Die Profile ermöglichen eine globale Abschätzung der Brandgefahren. Das Globale Waldbrandinformationssystem baut auf dem Europäischen Waldbrandinformationssystem von Copernicus auf.

In jüngerer Zeit haben Waldbrände ungeheuren Schaden angerichtet. Das hatte Folgen für das Naturkapital, die Wirtschaft und die Menschen in allen Teilen Europas. Die Ursachen für diese neue Entwicklung sind komplex, und dazu zählen der Klimawandel, soziale Muster wie Landflucht und Städtewachstum sowie ein Wandel von Freizeitverhalten. Im europäischen Grünen Deal wurde für 2021 eine neue EU-Waldstrategie angekündigt, um sowohl die Aufforstung als auch die Erhaltung und Wiederherstellung der Wälder in Europa sicherzustellen. Dadurch kann die Häufigkeit und das Ausmaß von Waldbränden reduziert werden. Auch die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 soll dazu beitragen, dass die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten für die Prävention und Bekämpfung von großen Waldbränden angemessen ausgerüstet sind, denn diese schädigen die biologische Vielfalt in Wäldern ganz erheblich. Ein Schwerpunkt der neuen EU-Strategie für die Anpassung an den Klimawandel ist die notwendige Stärkung der Widerstandsfähigkeit von Wäldern, und sie sieht verschiedene Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels vor. Europas Wälder leiden bereits heute direkt und indirekt unter dem Klimawandel, der Waldbrände, Dürren und massiven Borkenkäferbefall mit sich bringt. Solche Folgen dürften in Zukunft noch zunehmen.

(Quelle: Europäische Kommission)

Grüne Stadt, Erneuerbare Energien

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Aufruf zur Unterzeichnung des Green City Abkommens

(HJG) Die Europäische Kommission hat im Oktober 2020 das Green City Abkommen ins Leben gerufen, eine Bewegung europäischer Bürgermeister, die sich für den Schutz der natürlichen Umwelt und die Verbesserung der Sauberkeit sowie Gesundheit der Städte einsetzt und damit die Lebensqualität für alle verbessert. Das Abkommen kann jederzeit von jeder Stadt in der Europäischen Union unterzeichnet werden.

In städtischen Gebieten leben rund 70 Prozent der EU-Bevölkerung. Der Umweltzustand einer Stadt betrifft jeden, der in der Stadt lebt und sie besucht. Heute stehen Städte in der gesamten Europäischen Union vor einer Vielzahl von Umweltherausforderungen, die die Gesundheit und das Wohlbefinden ihrer Bürger gefährden. Die Luftverschmutzung in vielen Städten übertrifft immer noch die EU-Standards. Flüsse, Seen und Küstengewässer stehen weiterhin unter erheblichem Druck. Die Lärmbelastung nimmt zu. Die Zersiedelung der Städte wirkt sich auf die Verfügbarkeit von Grünflächen aus, während die Erzeugung von Abfällen einen großen Einfluss auf die lokale Umwelt hat.

Saubere Luft und sauberes Wasser, niedrige Geräuschpegel und Zugang zur Natur sind für unser körperliches und geistiges Wohlbefinden unerlässlich. Die Kreislaufwirtschaft wird den Städten helfen, ressourcenschonender zu werden, indem Sie Abfall in Ressourcen verwandeln. Durch ehrgeizige Maßnahmen in diesen Bereichen vor Ort werden die lokalen Verwaltungen ihre Städte nachhaltiger und attraktiver für ihre Bürger machen.

Das Green City Abkommen wird auch die Kohärenz mit anderen EU-Stadtinitiativen stärken, die Umsetzung des Europäischen Grünen Deals und die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung unterstützen.

ICLEI Europe, Eurocities und der Rat der Europäischen Gemeinden und Regionen (CEMR) unterstützen die Europäische Kommission bei der Umsetzung dieser Initiative.

Globaler Statusbericht Erneuerbare Energien in Städten 2021

(HJG) Im Zusammenhang mit dem Konjunkturprogramm der Europäischen Union, dem Grünen Deal und den Auswirkungen von Covid-Lockdowns wurde heute ein neuer Bericht über die Einführung erneuerbarer Energien in Städten auf der ganzen Welt veröffentlicht: die Ausgabe 2021 des REN21-Berichts über erneuerbare Energien in Städten, der einzige Statusbericht der Energiewende der Städte weltweit.

Im Bericht wird aufgezeigt:

  • Eine Milliarde Menschen leben in Städten mit einem Ziel oder einer Politik für erneuerbare Energien. Die Zahl der Städte, die teilweise oder vollständige Verbote fossiler Brennstoffe verhängt haben, hat sich im Jahr 2020 verfünffacht.
  • Mehr als 800 Städte aller Größen, die über 500 Millionen Menschen in über 70 Ländern repräsentieren, hatten bis Ende 2020 ein Ziel für erneuerbare Energien, eine Zahl, die sich seit 2019 mehr als verdreifacht hat.
  • Rund 800 Kommunalverwaltungen aller Größenordnungen, die 9 Prozent der Weltbevölkerung in über 60 Ländern repräsentieren, haben Netto-Null-Emissionsziele, eine Zahl, die sich seit 2019 verachtfacht hat.
  • Städte haben also ein großes Potenzial, erhebliche Auswirkungen zugunsten der Energiewende in großem Maßstab zu erzielen.

Städte können das Tempo für den globalen Wettlauf auf null CO2-Emissionen vorgeben. Auch in Deutschland sind viele Städte Vorreiter in Energie- und Klimafragen. Allein 140 Städte fördern in ihren Gebieten gezielt Solar- und Windenergie. Der Bericht von REN21 zeigt den aktuellen Stand der Entwicklung detailliert auf.

Horizont Europa

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Erster Strategieplan für Horizont Europa liegt vor

(ED) Die Europäische Kommission hat am 15. März 2021 den ersten Strategieplan für das Forschungs- und Innovationsprogramm Horizont Europa mit einem Volumen von 95,5 Mrd. Euro angenommen. Damit werden die Prioritäten für die Investitionen des Programms für den Zeitraum 2021 bis 2024 festgelegt. Die zentralen Leitlinien der kommenden vier Jahre sind folgende:

  • Eine offene strategische Autonomie durch Entwicklung wichtiger digitaler, grundlegender und neu entstehender Technologien, Sektoren und Wertschöpfungsketten fördern.
  • Ökosysteme und die biologische Vielfalt Europas wiederherstellen und natürliche Ressourcen nachhaltig bewirtschaften.
  • Europa zur ersten digitalbasierten kreislauforientierten, klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft machen.
  • Eine widerstandsfähigere, inklusivere und demokratischere europäische Gesellschaft schaffen.

Den Leitlinien werden insgesamt 15 Wirkungsbereiche (»impact areas«) zugeordnet, doch das eigentliche Herzstück des Programms bilden 32 erwartete Auswirkungen (»expected impacts«). Sie können jeweils verschiedenen Wirkungsbereichen zugeordnet werden und ihre Umsetzung erfolgt durch sechs thematische Cluster in Säule II des Programms (Gesundheit; Kultur, Kreativität und eine inklusive Gesellschaft; Zivile Sicherheit für die Gesellschaft; Digitalisierung, Industrie und Weltraum; Klima, Energie und Mobilität; Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt). In den einzelnen Arbeitsprogrammen der Cluster werden Vorhaben ausgeschrieben, auf die sich Konsortien bewerben können. In den Leitlinien des Plans wird auch auf eine Reihe horizontaler Fragen eingegangen, unter anderem auf die Gleichstellung der Geschlechter. Der Schwerpunkt des Strategieplans liegt zwar auf Säule II, er umfasst aber auch relevante Aktivitäten in den anderen beiden Säulen sowie den Teil »Ausweitung der Beteiligung und Stärkung des Europäischen Forschungsraums«. Dies soll Synergien zwischen allen Komponenten des Programms »Horizont Europa« gewährleisten.

Im Strategieplan werden ferner die kofinanzierten und die koprogrammierten europäischen Partnerschaften sowie die EU-Missionen, die im Rahmen von Horizont Europa unterstützt werden sollen, definiert. Die Missionen sollen durch Horizont Europa vorbereitet werden, hierfür wird es ebenfalls Ausschreibungen geben.

Die ersten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen werden im Frühjahr 2021 erwartet und auf den Europäischen Forschungs- und Innovationstagen am 23. und 24. Juni 2021 vorgestellt.

Situation polnischer Richter und Staatsanwälte, Umwelthaftungsregeln

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Austausch zur Situation polnischer Richter und Staatsanwälte im LIBE-Ausschuss

(KS) Am 16. März 2021 fand im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen Parlaments ein Austausch mit dem Kommissar für Justiz und Verbraucherschutz, Didier Reynders, zur aktuellen Situation von Richtern und Staatsanwälten in Polen statt.

Didier Reynders machte im Rahmen der Debatte deutlich, dass angesichts der Maßnahmen der polnischen Regierung weiterhin große Sorge im Hinblick auf deren Auswirkungen auf die Unabhängigkeit der Justiz bestünde und zog zu den seit November 2020, dem Zeitpunkt der letzten Aussprache, stattgefundenen Ereignissen Bilanz. Er kritisierte dabei insbesondere eine im Januar 2021 erfolgte Versetzungsaktion hinsichtlich mehrerer Staatsanwälte, die sich offen gegen die Reformen in Polen gewandt hatten. Diese Situation der Versetzungen sei auch bereits im Rechtsstaatsbericht 2021 dargelegt wurden, wobei eine besondere Besorgnis aufgrund der Personaleinheit des Justizministers, welcher zugleich Generalstaatsanwalt sei, bestehe. Gleiches gelte im Hinblick auf die Unabhängigkeit des polnischen Verfassungsgerichts, hinsichtlich derer die Europäische Kommission bereits 2017 im Rahmen der Eröffnung des Verfahrens nach Artikel 7 des Vertrages über die Europäische Union, Bedenken geäußert habe. Die Situation habe sich seitdem, wie der Rechtsstaatsbericht der Europäische Kommission zeige, nicht geändert. Vielmehr habe es in der letzten Zeit eine Reihe von polnischen Gerichtsentscheidungen gegeben, die scheinbar darauf abzielten die Wirkung von Vorabentscheidungen des Europäischen Gerichtshofes in Polen zu annullieren. So habe beispielsweise der Verfassungsgerichtshof entschieden, dass die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom November 2019 über die  Herabsetzung des Ruhestandsalters für Richter keine Wirkung entfalte.

Im Hinblick auf die durch die Abgeordneten überwiegend geäußerte Kritik zu dem aus ihrer Sicht bisher nicht erfolgten effektiven Handelns der Europäischen Kommission und den vielfach im Rahmen der Debatte gestellten Fragen nach konkreten Maßnahmen und einem diesbezüglichen Zeitplan, wies der Kommissar darauf hin, dass der weitere Umgang mit dem Rechtsstaatsbericht nunmehr in den Händen vom Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament liege beziehungsweise, bezogen auf das seit nunmehr fünf Jahren anhängige Art. 7-Verfahren, der weitere Fortgang allein vom Rat der Europäischen Union abhänge.

Neben den bereits im letzten Jahr eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrensverfahren betreffend des polnischen Justizgesetzes und betreffend der Disziplinarkammer des Obersten Gerichtshofs, werde die Europäische Kommission zudem die Anwendung sämtlicher in den Verträgen zur Verfügung stehenden Instrumenten prüfen, wobei, um selbst rechtsstaatlichen Grundsätzen gerecht zu werden, die richtige Anwendung entscheidend sei, so der Kommissar weiter. Dies gelte auch im Hinblick auf eine erfolgreiche Anwendung der neuen Rechtsstaatskonditionalität, hinsichtlich derer die Europäischen Kommission derzeit an Leitlinien arbeite, welche die Beziehung zu anderen Instrumenten, die Verhältnismäßigkeit sowie den Schutz von Endbegünstigten im Fall von Maßnahmen, umfasse und welche zudem das im Zuge der durch Polen und Ungarn gegen die Verordnung Anfang des Monats eingereichten Klage erwartete Urteil des Europäischen Gerichtshofes berücksichtigen werde.

Rechtsausschuss formuliert Empfehlungen zur Überarbeitung der Umwelthaftungsregeln

(KS) Zur Stärkung der bestehenden EU-Regeln zur Umwelthaftung von Unternehmen und Reduzierung sowie Verhinderung von Umweltschäden hat der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments am 18. März 2021 einen Initiativbericht mit Verbesserungsmöglichkeiten zur Richtlinie über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (Umwelthaftungsrichtlinie) sowie der Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt angenommen, die es ermöglichen würden zum einen Umweltschäden effektiver zu verhindern und zu beheben sowie zugleich ein Gleichgewicht zwischen Unternehmensbelangen und Umweltschutz herzustellen.

Der Bericht empfiehlt neben der Überarbeitung und Umwandlung der Umwelthaftungsrichtlinie in eine vollständig harmonisierte Regelung sowie einer verstärkten Durchsetzung der Umsetzung der Richtlinie in der gesamten Europäischen Union auch deren Angleichung an andere EU-Gesetze zum Umweltschutz und an das Pariser Klimaabkommen. Notwendig sei zudem die Klärung der wichtigsten Rechtsbegriffe der Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt sowie die weitere Entwicklung einer harmonisierten Klassifizierung von Umweltverbrechen. Auch müsse die Relevanz des Begriffs »Ökozid« in Bezug auf das EU-Recht und die EU-Diplomatie untersucht werden.

Zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Richtlinie sowie Beratung der Opfer von Umweltschäden über mögliche Rechtsmittel, fordern die Abgeordneten die Einrichtung einer EU-Taskforce für Umwelthaftung, bestehend aus Experten und Kommissionsbeamten, sowie zugängliche Informationsportale und Schulungsprogramme für Richter und Praktiker zu den Besonderheiten des Umweltrechts und der Umweltkriminalität auf EU- und nationaler Ebene.

Im Hinblick auf die Umweltkriminalität müsse zur Prävention, Untersuchung und Verfolgung von Umweltverbrechen entsprechende finanzielle sowie personelle Ressourcen bereitgestellt werden und der Einsatz sogenannter Joint Investigation Teams sowie der Informationsaustausch bei grenzüberschreitenden Fällen gefördert werden. Die Fachkompetenz von Staatsanwälten, Richtern und der Polizei müsse erhöht werden.

Die Abgeordneten kritisieren in diesem Zusammenhang die niedrigen Aufdeckungs-, Ermittlungs- und Verurteilungsraten bei Umweltverbrechen, welche schätzungsweise die viertprofitabelste Art von kriminellen Aktivitäten in der Welt ist. Dem Bericht zufolge seien daher Präventionsmaßnahmen und verhältnismäßige strafrechtliche Sanktionen ein wichtiges Abschreckungsmittel. Unternehmen, so die Abgeordneten, müssten das Verursacherprinzip befolgen und die vollen Kosten für den von ihnen direkt verursachten Schaden tragen. 

Bezogen auf den von der Kommission angekündigten Legislativvorschlag zur Sorgfaltspflicht von Unternehmen fordert der Ausschuss daher eine Prüfung der Möglichkeit, die Umwelthaftungsrichtlinie mit der Gesetzgebung zur zivilrechtlichen Haftung von Unternehmensvorständen in Einklang zu bringen sowie die Einführung obligatorischer finanzieller Sicherungssysteme, um zu verhindern, dass letztlich Steuerzahler für die Kosten von Umweltschäden aufkommen.

(Quelle: Europäisches Parlament)

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