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Newsletter vom 30. September 2020

Digitalisierung des Finanzsektors, Kapitalmarktunion, Zollunion sowie Wirtschafts- und Finanzkrise 2008-2012

© Sächsische Staatskanzlei

Der Finanzsektor soll digitaler werden

(JB) Am 24. September 2020 veröffentlichte die Europäische Kommission ihre Vorschläge für eine Strategie zur Digitalisierung des Finanzsektors.

Ziel der vorgestellten Strategie zur Digitalisierung des Finanzsektors ist es, Europas Finanzdienstleistungen verstärkt digital auszurichten und verantwortungsbewusste Innovationen sowie den Wettbewerb zwischen den Finanzdienstleistern in der Europäischen Union zu fördern. Sie soll die Fragmentierung des digitalen Binnenmarkts verringern, damit Verbraucher über Grenzen hinweg Zugang zu Finanzprodukten erhalten und FinTech-Start-ups expandieren und wachsen können.

Durch diese Strategie sollen die EU-Vorschriften für Finanzdienstleistungen an das digitale Zeitalter und an Anwendungen wie künstliche Intelligenz und Blockchain angepasst werden. Die Datenverwaltung ist auch ein zentrales Element der Strategie. Im Einklang mit der umfassenderen Datenstrategie der Europäischen Kommission besteht das Ziel der jetzt verabschiedeten Maßnahmen darin, den Datenaustausch und offene Finanzierungen (»Open Finance«) zu fördern und gleichzeitig die sehr hohen Standards der Europäischen Union in Bezug auf den Schutz der Privatsphäre und den Datenschutz zu wahren. Schließlich zielt die Strategie darauf ab, für gleiche Wettbewerbsbedingungen für Anbieter von Finanzdienstleistungen – sowohl traditionelle Banken als auch Technologieunternehmen – gemäß dem Grundsatz »Gleiche Tätigkeit, gleiche Risiken, gleiche Regeln« zu sorgen.

Außerdem sollen den europäischen Bürgern und Unternehmen sichere, schnelle und zuverlässige Zahlungsdienste zur Verfügung gestellt werden. Angestrebt wird ein vollständig integriertes Massenzahlungssystem in der Europäischen Union, das auch Lösungen für grenzüberschreitende Sofortzahlungen umfasst, um Zahlungen in Euro zwischen der Europäischen Union und anderen Ländern zu vereinfachen. Mit der Strategie sollen im Inland entwickelte und gesamteuropäische Zahlungslösungen gefördert werden.

Die Europäische Kommission hat auch erstmals neue Rechtsvorschriften über Kryptowerte (eine digitale Darstellung von Werten oder Rechten, die elektronisch gespeichert und gehandelt werden können) vorgelegt. Mit der »Verordnung über Märkte für Kryptowerte« (Regulation on Markets in Crypto Assets – MiCA) werden Innovationen gefördert. Gleichzeitig wird damit bezweckt, die Finanzstabilität zu wahren und Anleger vor Risiken schützen. Die neuen Vorschriften sollen es in einem Mitgliedstaat zugelassenen Betreibern ermöglichen, ihre Dienste in der gesamten Europäischen Union zu erbringen (Konzept des Europäischen Passes). Als Sicherheitsvorkehrungen sind Eigenkapitalanforderungen, die Verwahrung von Vermögenswerten, ein den Anlegern zur Verfügung stehendes obligatorisches Beschwerdeverfahren und Rechte des Anlegers gegenüber dem Emittenten vorgesehen. Emittenten bedeutender mit Vermögenswerten hinterlegter Kryptowerte (globale Stablecoins) würden strengeren Anforderungen unterliegen (z. B. in Bezug auf Eigenkapital, Anlegerrechte und Aufsicht).

Hinzu kommt ein Vorschlag für eine Pilotregelung für Marktinfrastrukturen vor, mit denen angestrebt wird, Transaktionen mit Finanzinstrumenten in Form von Kryptowerten zu tätigen und abzuwickeln. Bei der Pilotregelung handelt es sich um ein »Sandkasten«-Konzept (oder kontrolliertes Umfeld), das Ausnahmen von bestehenden Vorschriften vorsieht, sodass Regulierungsbehörden Erfahrungen mit dem Einsatz der Distributed-Ledger-Technologie in Marktinfrastrukturen sammeln können und zugleich sichergestellt wird, dass sie mit Risiken in Bezug auf Anlegerschutz, Marktintegrität und Finanzstabilität richtig umgehen. Die Unternehmen sollen die Möglichkeit erhalten, die geltenden Vorschriften in der Praxis zu erproben und mehr darüber zu erfahren, wie sie funktionieren.

Mit dem ebenfalls vorgeschlagenen Rechtsakt zur digitalen Betriebsstabilität (Digital Operational Resilience Act – DORA) soll sichergestellt werden, dass alle Teilnehmer am Finanzsystem die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen getroffen haben, um Cyberangriffe und andere Risiken abzumildern. Durch diese Rechtsvorschrift sollen alle Unternehmen verpflichtet werden, dafür Sorge zu tragen, dass sie jeder Art von Störungen und Bedrohungen standhalten können, die mit Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) zu tun haben. Mit dem Vorschlag soll auch ein Aufsichtsrahmen für IKT-Anbieter wie Cloud-Computing-Dienstleister eingeführt werden.

(Quelle: Europäische Kommission)

Kapitalmarktunion

(JB) Ebenfalls am 24. September 2020 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Aktionsplan zur Weiterentwicklung der Kapitalmarktunion.

Im neuen Aktionsplan werden drei Hauptziele dargelegt:

  • Gewährleistung einer grünen, digitalen, inklusiven und widerstandsfähigen wirtschaftlichen Erholung in der Europäischen Union, indem europäischen Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, der Zugang zu Finanzierungen erleichtert wird.
  • Ausgestaltung eines EU-Finanzplatzes, an dem Privatpersonen in einem noch sichereren Umfeld als bisher langfristig sparen und investieren können.
  • Integration der nationalen Kapitalmärkte in einen echten EU-weiten Kapitalbinnenmarkt.

Konkret schlägt die Europäische Kommission dafür sechzehn gezielte Maßnahmen vor, um die Kapitalmarktunion wirklich voranzubringen. Einige Beispiele:

  • Für Anleger soll ein einheitlicher Zugangspunkt zu Unternehmensdaten geschaffen werden.
  • Für Versicherer und Banken soll es einfacher werden, stärker in EU-Unternehmen zu investieren.
  • Der Investitionsschutz soll gestärkt werden, um grenzüberschreitende Investitionen in der Europäischen Union zu fördern.
  • Die Überwachung der Angemessenheit der Altersversorgung soll in ganz Europa erleichtert werden.
  • Die Insolvenzvorschriften sollen stärker harmonisiert oder konvergenter werden.
  • Aufsichtliche Konvergenz und einheitliche Anwendung des einheitlichen Regelwerks für die EU-Finanzmärkte soll verbessert werden.

Hintergrund:
Diese Maßnahmen stützen sich auf die Fortschritte, die im Rahmen des Aktionsplans zur Kapitalmarktunion von 2015 und der Halbzeitbilanz 2017 erzielt wurden, sowie auf Forderungen des Europäischen Parlaments (Entwurf eines Initiativberichts vom Juni 2020) und Schlussfolgerungen des Rates der Europäischen Union vom 5. Dezember 2019.

(Quelle: Europäische Kommission)

Aktionsplan zur Stärkung der Zollunion

(JB) Am 28. September 2020 hat die Europäische Kommission einen Aktionsplan zur Weiterentwicklung des EU-Zollwesens vorgelegt.

Die Zollunion ist ein wichtiger Eckpfeiler des Binnenmarkts und soll durch folgende Initiativen weiter gestärkt werden:

  • Risikomanagement: Die Maßnahmen des Aktionsplans stellen vor allem darauf ab, die Verfügbarkeit und Nutzung von Daten und Datenanalysen für Zollzwecke zu verbessern. Der Aktionsplan sieht eine intelligente, risikobasierte Überwachung der Lieferketten sowie die Einrichtung eines neuen Analysepools innerhalb der eigenen Dienststellen für die Erhebung, Analyse und den Austausch von Zolldaten vor, die als Grundlage für kritische Entscheidungen dienen können, den Zollbehörden helfen, Schwachstellen an den Außengrenzen der Europäischen Union zu erkennen und künftige Krisen zu bewältigen.
  • Management des elektronischen Handels: Hinsichtlich des elektronischen Handels und der Bewältigung der sich dadurch ergebenden neuen Herausforderungen sollen die Pflichten von Zahlungsdienstleistern und Online-Verkaufsplattformen verschärft werden, um Zoll- und Steuerbetrug im elektronischen Handel entgegenzuwirken.
  • Förderung der Compliance: Die bevorstehende Single-Window-Initiative macht es legal arbeitenden Unternehmen einfacher, ihre Grenzformalitäten auf einem einzigen Portal zu erledigen. Sie erlaubt es Zollbehörden, bei der Verarbeitung, gemeinsamen Nutzung und beim Austausch von Informationen enger zusammenzuarbeiten und eine bessere Risikobewertung vorzunehmen.
  • Geschlossenes Vorgehen der Zollbehörden: Im Aktionsplan wird die Einführung einer modernen und zuverlässigen Zollausrüstung im Rahmen des nächsten EU-Haushalts skizziert. Zur Vorbereitung auf künftige Krisen und Herausforderungen – wie unvorhergesehene globale Entwicklungen und künftige Geschäftsmodelle – wird eine neue Reflexionsgruppe aus Vertretern der Mitgliedstaaten und von Unternehmen gebildet.

(Quelle: Europäische Kommission)

Welche Lehren wurden aus der Wirtschafts- und Finanzkrise 2008-2012 gezogen?

(JB) Am 24. September 2020 hat der Europäische Rechnungshof eine Analyse betreffend die Reaktion der Europäischen Union auf die Wirtschafts- und Finanzkrise der Jahre 2008-2012 und den Lehren daraus veröffentlicht.

Die globale Finanzkrise und die daraus resultierende Wirtschaftskrise und die Staatsschuldenkrise im Euro-Währungsgebiet, die die Jahre 2008-2012 prägten, hatten langfristige Folgen für das Wachstum und die haushaltspolitische Stabilität in der Europäischen Union. Ihre Auswirkungen wurden durch die Schwächen im EU-Finanzsystem und die ungeeigneten politischen Instrumente sowie das unangemessene Umfeld für die Überwachung und die Regulierung wie auch die unvollständige institutionelle Architektur des Euro-Währungsgebiets noch verstärkt. Aber die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie sind weit stärker als die der Finanz-/Staatsschuldenkrise und die Folgen für die Wirtschaft sind noch gar nicht in voller Tragweite absehbar. Damit eine »intelligente Erholung« gelingt, müssen nach Ansicht des Europäischen Rechnungshofes die Lehren aus der vergangenen Krise gezogen und die zutage getretenen Schwächen berücksichtigt werden.

Daher diese Analyse, in der die Prüfer zu dem Ergebnis gelangen, dass die Europäische Union ihr Instrumentarium für den Umgang mit Finanzkrisen in den letzten Jahren verbessert hat. Sie hat auf EU-Ebene Aufsichtsbehörden für den Finanzsektor eingerichtet, die Bankenregulierung und -aufsicht verschärft und einen Rahmen für die geordnete Abwicklung von Banken geschaffen. Durch diese Maßnahmen konnten einige der Schwachstellen, die der Bereich Bankenaufsicht und -abwicklung im Jahr 2009 aufwies, beseitigt werden. Die Verwirklichung der Banken- und Kapitalmarktunion wurde ebenfalls in Angriff genommen.

Die Prüfer weisen jedoch auch darauf hin, dass die folgenden Herausforderungen nach wie vor bestehen:

  • geringe Rentabilität und Abwicklungsfähigkeit der Banken, ein hoher (wenn auch abnehmender) Bestand an notleidenden Krediten in bestimmten Mitgliedstaaten und Unterschiede bei den nationalen Insolvenzvorschriften für Banken;
  • ein aufgrund von Kreditverlusten potenziell anfälligeres Finanzsystem, je nach Dauer und Ausmaß der durch die COVID-19-Krise verursachten Rezession;
  • trotz erheblicher Bemühungen um eine Vereinheitlichung der Aufsicht in allen Mitgliedstaaten werden kollidierende nationale und EU-Interessen immer noch nicht effizient gehandhabt und Aufsichtsarbitrage ist ein Problem, wie der Europäische Rechnungshof bei früheren Prüfungen der Europäischen Aufsichtsbehörden (EBA, EIOPA und ESMA) festgestellt hat;
  • EU-Instrumente zur Erkennung von Systemrisiken für die Finanzstabilität gibt es bislang hauptsächlich für den Bankensektor. Der makroprudenzielle Rahmen für das Versicherungswesen, die Altersversorgung und Finanzintermediäre aus dem Nichtbankenbereich ist dagegen weniger entwickelt und wird auf EU-Ebene nach wie vor erörtert.

Die Prüfer heben außerdem hervor, dass die Europäische Union, wenn sie ihre ehrgeizigen Ziele – Schutz, Beaufsichtigung und Stärkung ihres Finanzsektors – erreichen will, ausreichende finanzielle und personelle Mittel bereitstellen muss und dass die Kapitalmarktunion sowie die Bankenunion (deren dritte Säule immer noch fehlt) vollendet werden müssen. Vor der Krise von 2008 waren Überwachung und Kontrolle der öffentlichen Finanzen unzulänglich, die Haushaltspuffer in einigen Mitgliedstaaten gering, und die Wirtschaftspolitik wurde auf EU-Ebene unzureichend koordiniert.

Hier sind angesichts der aktuellen Gefahr, dass sich die wirtschaftlichen Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten verstärken und die COVID-19-Krise durch den erheblichen Druck auf die Staatsausgaben und -einnahmen zu einer gravierenden Verschlechterung der Haushaltsdefizite und der öffentlichen Verschuldung führt, Parallelen zur Situation im Jahr 2020 festzustellen. Die Prüfer merken an, dass eine hohe Verschuldung eines Mitgliedstaats vor Ausbruch der Pandemie seine Anfälligkeit erhöht und erheblichen Einfluss auf seine Fähigkeit zur Umsetzung politischer Maßnahmen, zur Unterstützung der Unternehmen und zur Bereitstellung allgemeiner sozialer Unterstützung hat.

Die zur Bewältigung der Auswirkungen der COVID-19-Krise auf die Volkswirtschaften und Finanzen der Europäischen Union unternommenen Schritte führen zu weiteren institutionellen und politischen Antworten. Wie bereits bei früheren Prüfungen zur Koordinierung der Haushaltspolitik in der Europäischen Union angemerkt, wird die wirtschaftspolitische Steuerung auf EU-Ebene immer komplexer und die Regeln sind schwer umzusetzen.

Ergänzend:
Den Prognosen der Europäischen Kommission zufolge wird das Bruttoinlandsprodukt (BIP) der Europäischen Union im Jahr 2020 voraussichtlich um 7,4 Prozent (7,7 Prozent im Euro-Währungsgebiet) fallen. Das ist mehr als in irgendeinem der Krisenjahre 2008-2012. Die Europäische Union gestattet zeitweilige Ausnahmen von den Vorschriften über staatliche Beihilfen und die Aktivierung der allgemeinen Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts, damit die Mitgliedstaaten umgehend Stützungsmaßnahmen für Unternehmen und haushaltspolitische Maßnahmen ergreifen können. Sie hat außerdem neue Haushaltsinstrumente geschaffen, um den Aufschwung in den Mitgliedstaaten zu fördern und den Binnenmarkt sowie die Stabilität des Euro zu schützen. Dazu gehören das mit 750 Mrd. Euro ausgestattete Paket »Next Generation EU« und sein Kernstück, die neue Aufbau- und Resilienzfazilität, sowie drei Sicherheitsnetze mit einem Finanzvolumen von insgesamt 540 Mrd. Euro.

(Quelle: Europäischer Rechnungshof)

Arbeitsschutz: Karzinogene und Mutagene

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Richtlinie über den Schutz von Arbeitnehmern gegen die Gefährdung durch Karzinogene und Mutagene bei der Arbeit

(CL) Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine Richtlinie (plus Anhang) des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union zur Änderung der Richtlinie 2004/37/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit (KM-Richtlinie) vorgelegt.

Der Vorschlag beinhaltet eine Aktualisierung der Grenzwerte von drei Stoffen am Arbeitsplatz:

  • Acrylnitril: neuer Grenzwert,
  • Nickelverbindungen: neuer Grenzwert,
  • Benzol: Grenzwert nach unten korrigiert.

Mit dieser nunmehr vierten Überarbeitung der oben genannten Richtlinie sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besser vor arbeitsbedingten Fällen von Krebs und anderen schweren Krankheiten geschützt und die damit verbundenen Gesundheitskosten reduziert werden. Die Mitgliedstaaten können im Einklang mit dem Ziel der Richtlinie, die Exposition gegenüber krebserregenden Chemikalien bei der Arbeit zu minimieren, strengere nationale Grenzwerte als den EU-Wert festlegen. Die drei vorherigen Überarbeitungen der Richtlinie (2017 und zwei Mal in 2019) betrafen insgesamt 26 Stoffe.

Rat der Europäischen Union und Europäisches Parlament müssen als Gesetzgeber dem Richtlinienvorschlag noch zustimmen.

Leitlinien für das Emissionshandelssystem

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Europäische Kommission nimmt neue Leitlinien für staatliche Beihilfen bezüglich des EU-Emissionshandelssystems (EHS) an

(CL) Die Europäische Kommission hat am 21. September 2020 überarbeitete EU-Leitlinien für staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten (EHS-Leitlinien) in Form einer Mitteilung angenommen, die am 1.Januar 2021 zeitgleich mit dem Beginn des neuen EHS-Handelszeitraums in Kraft treten, bis 2030 gelten, und frühere Leitlinien aus dem Jahr 2012 ersetzen. Der Annahme der Leitlinien war eine Konsultation zu Beginn des Jahres vorgeschaltet.

Die neuen Regelungen zur Anpassung des 2005 eingeführten EU-Emissionshandelssystems sehen unter anderem Folgendes vor:

  • Staatliche Beihilfen sollen nur in die Sektoren gelenkt werden, in denen auf Grund hoher indirekter CO2-Kosten und des starken Engagements im internationalen Handel die Gefahr einer Verlagerung von CO2-Emissionen besteht.
  • Es wird ein fester Ausgleichssatz von 75 Prozent der anfallenden indirekten CO2-Kosten für den neuen Zeitraum festgelegt. Unternehmen, die ineffiziente Technologien einsetzen, werden von dem Kostenausgleich ausgeschlossen, um die Anreize der Unternehmen bezüglich ihrer Energieeffizienz aufrechtzuerhalten.
  • Die Einführung der Auflage, dass Unternehmen zusätzliche Anstrengungen zur Verringerung der CO2-Emissionen unternehmen müssen, um für einen Ausgleich in Betracht zu kommen, wie zum Beispiel die Einhaltung der Empfehlungen aus ihrem Energieeffizienz-Audit.
  • Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten dürfen keine Beihilfen gewährt werden.

Das EU-Emissionshandelssystem erstreckt sich auf die folgenden Industriezweige und Gase, wobei der Schwerpunkt auf Emissionen liegt, die mit großer Genauigkeit gemessen, erfasst und überprüft werden können:

  • Kohlendioxid (CO2): Strom- und Wärmeerzeugung, energieintensive Industriezweige wie Ölraffinerien, Stahlwerke und Produktionsstätten von Eisen, Aluminium, Metallen, Zement, ungelöschtem Kalk, Glas, Keramik, Zellstoff, Papier, Karton, Säuren und organischen Grundchemikalien, gewerbliche Luftfahrt;
  • Stickoxid (N2O): aus der Herstellung von Salpetersäure, Adipinsäure, Glyoxylsäure und Glyoxal;
  • perfluorierte Kohlenwasserstoffe (FKW): aus der Aluminiumherstellung.

Die Beteiligung am EU- Emissionshandelssystem ist für Unternehmen der betreffenden Industriezweige obligatorisch, aber

  • in einigen Sektoren werden nur Anlagen einer bestimmten Mindestkapazität einbezogen.
  • bestimmte Kleinanlagen können ausgenommen werden, wenn die Regierungen steuerliche oder sonstige Maßnahmen treffen, die eine gleichwertige Senkung ihrer Emissionen bewirken.
  • im Luftverkehr gilt das EU- Emissionshandelssystem bis 31. Dezember 2023 nur für Flüge zwischen Flughäfen im Europäischen Wirtschaftsraum.

Durch die Bepreisung von CO2-Emissionen im Rahmen des EU- Emissionshandelssystem soll ein Impuls für klimaverträgliche Investitionen durch Unternehmen gesetzt werden. Staatliche Beihilfen wiederum können dazu beitragen, Unternehmen entsprechende Investitionsanreize und Planungssicherheit zu geben.

Research and Innovation Days

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Research und Innovation Days der Europäischen Kommission

(ED) Die diesjährigen Research&Innovation Days der Europäischen Kommission wurden vom 22. September 2020 bis 24. September 2020 erstmals komplett online durchgeführt.

Hauptakteure der dreitägigen Veranstaltung waren unter anderem die EU-Kommissarin für Wissenschaft und Forschung Mariya Gabriel, Generaldirektor Jean-Eric Paquet, EU-Vizepräsidentin und Kommissarin für Wettbewerb Margrethe Vestager, EU-Vizepräsident und Verantwortlicher für den Europäischen Green Deal Frans Timmermans sowie Cristian-Silviu Busoi, Vorsitzender des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie im Europäischen Parlament.

Als Hauptbestandteil des neuen Forschungsrahmenprogramms Horizont Europa (2021-2027) wurden die fünf Missionen Krebs, Klimawandel, Ozeane und Gewässer, Smarte Städte sowie Boden und Ernährung durch die jeweiligen Mission Boards präsentiert. Die konkrete Ausgestaltung des neuen Europäischen Forschungsraumes mit dem Ziel der Gestaltung eines europäischen Binnenmarktes für Forschung soll am 30. September 2020 von der Europäischen Kommission veröffentlicht werden. Der Europäische Innovationsrat EIC, die neue Investitionsagentur der Europäischen Union, soll in den nächsten Jahren zum größten europäischen Risikokapitalgeber aufgebaut werden. Außerdem vergab die Europäische Kommission Sonderpreise an von Horizont 2020 geförderte Projekte, die die größte gesellschaftliche Wirkung hatten. Fünf Projekte wurden mit jeweils 10.000 Euro ausgezeichnet. Das Projekt TRANSKRIBUS, in dem die Universität Leipzig Partner ist, erhielt einen solchen European Impact Award für die digitale Übersetzung historischer handschriftlicher Dokumente.

Artikel-7-Verfahren

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Europäische Kommission bringt Rat der Europäischen Union auf aktuellen Sachstand zur Lage in Polen und Ungarn

(KS) Die Europäische Kommission hat auf dem am 22. September 2020 in Brüssel durchgeführten Rat der Europäischen Union in der Ratsformation Allgemeine Angelegenheiten, diesem im Rahmen der anhängigen Verfahren nach Art. 7 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) über die aktuelle Lage der Rechtsstaatlichkeit in Polen und Ungarn berichtet und im Ergebnis weiterhin schwerwiegende Bedenken diesbezüglich ausgedrückt.

Der Schwerpunkt der Berichte lag in Bezug auf Polen auf den neu eingeführten Disziplinarregeln für Richter sowie der Umsetzung des Beschlusses des Europäischen Gerichtshofes vom 8. April 2020 zur Unabhängigkeit der Disziplinarkammer am Obersten Gericht. Bezogen auf Ungarn informierten Vizepräsidentin Verâ Jourová und Justizkommisar Didier Reynders über die Lage hinsichtlich mehrerer Bereiche, u. a. der Unabhängigkeit der Justiz, der Medienfreiheit, der Wissenschaftsfreiheit und dem Schutz von Minderheiten.

Wie Europaminister Roth in der anschließenden Pressekonferenz äußerte, habe der Ministerrat auf Grundlage der ausführlichen Berichte der Europäischen Kommission zur Lage in Ungarn und Polen festgestellt, dass die Bedingungen für eine Beendigung der Artikel-7-Verfahren derzeit nicht gegeben seien. Der Rat der Europäischen Union, so seine Ankündigung, bleibe daher weiterhin damit befasst.

2018 hatte das Europäische Parlament den Rat der Europäischen Union aufgefordert gemäß Artikel 7 des EUV festzustellen, ob Ungarn Gefahr läuft, die Grundwerte der Union zu verletzen, wobei sich die Bedenken insbesondere auf die Unabhängigkeit der Justiz, Meinungsfreiheit, Korruption, Rechte von Minderheiten und die Situation von Migranten und Flüchtlingen bezogen. Bezogen auf Polen forderte dagegen bereits 2017 die Europäische Kommission den Rat der Europäischen Union auf, festzustellen, dass die eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der Rechtsstaatlichkeit durch das Land bestehe. Auslöser waren insbesondere Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit der Justiz, nachdem das polnische Parlament neue Gesetze in Bezug auf die Justiz eingeführt hatte. Erst am 17. September 2020 hatte das Europäische Parlament, welches die Forderung der Europäischen Kommission unterstütz, in einer Entschließung den Rat der Europäischen Union aufgefordert das Verfahren auf alle in Art. 2 EUV verankerten Grundwerte auszuweiten und weiterzuführen.

(Quelle: Rat der Europäischen Union, Pressekonferenz)

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