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Newsletter vom 30. Oktober 2019

Finanzen

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Multinationale Konzerne müssen Steuerzahlungen offenlegen

(JB) Am 24. Oktober 2019 hat das Plenum des Europäischen Parlaments mit großer Mehrheit (572 Ja-Stimmen, 42 Nein-Stimmen, 21 Enthaltungen) eine Entschließung in Bezug auf die Veröffentlichung von Ertragssteuern multinationaler Unternehmen verabschiedet.

In der Entschließung werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, endlich eine Position zur öffentlichen Berichterstattung über die von multinationalen Unternehmen gezahlten Steuern von Land zu Land zu erarbeiten. Das Europäische Parlament hatte den Gesetzesvorschlag der Europäische Kommission zur Offenlegung von Ertragssteuern bereits 2017 verabschiedet. Die EU-Minister konnten sich jedoch bislang nicht auf eine Position einigen.

Die Abgeordneten betonen, dass die angemessene Unternehmensbesteuerung vielen Bürgerinnen und Bürgern sehr wichtig sei und dass die Mitgliedstaaten durch ihr Nichtstun für Enttäuschung sorgten. Außerdem hätten die Bürgerinnen und Bürger ein Recht darauf zu wissen, wo multinationale Unternehmen ihre Steuern zahlen. Auch sei diese Transparenz unerlässlich, um die immer wiederkehrenden Skandale der vergangenen Jahre einzudämmen. Die Entschließung hebt weiter hervor, dass es für die Europäische Union schwierig wäre, auf internationaler Bühne in Steuerfragen glaubwürdig zu sein, wenn Steueroasen in der Europäischen Union nicht bekämpft würden.

Hintergrund:
Die neuen Regeln sollten das Steuersystem transparenter machen, indem sie der Öffentlichkeit ein Bild davon vermitteln, wo und wie viele Steuern multinationale Unternehmen zahlen. Derzeit sind multinationale Unternehmen nur verpflichtet, die Gesamtsumme der gezahlten Steuern anzugeben, ohne Angaben zur Verteilung. Der Kommissionsvorschlag soll die Vermeidung von Körperschaftssteuer bekämpfen, da nach Schätzungen der Europäischen Kommission den Mitgliedstaaten dadurch jährlich 50 – 70 Mrd. Euro an Steuereinnahmen verloren gehen.
(Quelle: Europäisches Parlament)

Leichter Rückgang im Jahr 2018

(JB) Nach den aktuellen Zahlen von Eurostat verringerte sich das öffentliche Defizit im Euroraum von 0,9 Prozent im Jahr 2017 auf 0,5 Prozent im Jahr 2018 und in der EU28 von 1,0 Prozent auf 0,7 Prozent. Der öffentliche Schuldenstand gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) verringerte sich im Euroraum von 87,8 Prozent (Ende 2017) auf 85,9 Prozent (Ende 2018) und in der EU28 von 82,1 Prozent auf 80,4 Prozent.

2018 verzeichneten Luxemburg (+ 2,7 Prozent), Deutschland und Malta (je + 1,9 Prozent), Bulgarien (+ 1,8 Prozent), die Niederlande (+ 1,5 Prozent), Tschechien (+ 1,1 Prozent), Griechenland (+ 1,0 Prozent) Dänemark, Slowenien und Schweden (je + 0,8 Prozent), Litauen (+ 0,6 Prozent), Kroatien (+ 0,3 Prozent), Österreich (+ 0,2 Prozent) und Irland (+ 0,1 Prozent) einen öffentlichen Überschuss. Rumänien (- 3,0 Prozent) und Zypern (- 4,4 Prozent) wiesen ein Defizit von 3 Prozent oder mehr auf:

Die niedrigsten Verschuldungsquoten wurden am Ende des Jahres 2018 in Estland (8,4 Prozent), Luxemburg (21,0 Prozent), Bulgarien (22,3 Prozent), Tschechien (32,6 Prozent), Litauen (34,1 Prozent) und Dänemark (34,2 Prozent) verzeichnet. Vierzehn Mitgliedstaaten wiesen eine Verschuldungsquote von mehr als 60 Prozent des BIP auf. Die höchsten Verschuldungsquoten wurden in Griechenland (181,2 Prozent), Italien (134,8 Prozent), Portugal (122,2 Prozent), Zypern (100,6 Prozent), Belgien (100,0 Prozent), Frankreich (98,4 Prozent) und Spanien (97,6 Prozent) registriert.

Im Jahr 2018 beliefen sich die Staatsausgaben im Euroraum auf 47,0 Prozent des BIP und die Staatseinnahmen auf 46,5 Prozent. Die entsprechenden Zahlen für die EU28 lagen bei 45,8 Prozent bzw. 45,1 Prozent. Zwischen 2017 und 2018 haben sich die Ausgaben des Staates im Verhältnis zum BIP in beiden Gebieten verringert, während die Einnahmen des Staates gestiegen sind.
(Quelle: Eurostat)

Inneres

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Migrationsagenda: Rekrutierung für ständige Reserve von 10.000 Grenzschützern beginnt

(KS) Die Europäische Grenz- und Küstenschutzagentur hat mit der Rekrutierung der neuen ständigen Reserve von 10.000 Grenzschutzbeamten begonnen und somit den ersten Schritt zum Aufbau des im April 2019 beschlossenen verstärkten Mandats getan.

Die Grenzschutzbeamten werden Aufgaben der Grenzkontrolle und der Migrationssteuerung übernehmen, um so die Mitgliedstaaten der Europäischen Union bei der Bewältigung des Migrationsdrucks zu unterstützen. Die neue ständige Reserve wird die derzeit an den Außengrenzen eingesetzten Beamten aus verschiedenen europäischen Ländern ersetzen.

Die ersten Grenzschützer sollen ab Januar 2021 eingesetzt werden, bis spätestens 2027 soll die volle Stärke von 10.000 Einsatzkräften erreicht werden.

Aus dem bereits am 16. Oktober 2019 veröffentlichten Fortschrittsbericht zur Umsetzung der Migrationsagenda geht zudem hervor, dass die Europäische Union besser als je zuvor gerüstet ist, um mit den weiterhin im Bereich der Migration bestehenden Herausforderungen umzugehen. So hat die Europäische Union konkrete und rasche Unterstützung für die am stärksten belasteten Mitgliedstaaten geleistet. So ist beispielsweise das Hotspot-Konzept weiter verstärkt worden. Es gibt nunmehr fünf dieser Hotspots in Griechenland und vier in Italien. Daneben ist auch die Zusammenarbeit mit Ländern außerhalb der Europäischen Union intensiviert worden.

Um die Migrationspolitik der Europäische Union zukunftssicher, wirksam und widerstandsfähig zu machen, bedarf es jedoch weiterer Anstrengungen. So sollen bspw. angesichts des jüngsten Anstiegs der ankommenden Geflüchteten in Griechenland die Aufnahmebedingungen weiter verbessert sowie die Behörden vor Ort unterstützt werden. Auch sei man entschlossen, »befristete Vereinbarungen« zu treffen, um Rettungsaktionen im Mittelmeer zu erleichtern.
(Quelle: Europäische Kommission)

Justiz

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Dritte Überprüfung des EU-US-Datenschutzschildes

(KS) Die Europäische Kommission hat am 23. Oktober 2019 ihren Bericht über die dritte Überprüfung des EU-US-Datenschutzschilds veröffentlicht und hinsichtlich der weiteren Entwicklungen positive Bilanz gezogen.

Die Überprüfung habe ergeben das die Vereinigten Staaten von Amerika ein angemessenes Schutzniveau für die personenbezogenen Daten gewährleisten, die aus der europäischen Union an teilnehmende Unternehmen in den USA übermittelt werden.

Hervorzuheben ist, dass immer mehr EU-Bürger die ihnen im Rahmen des Schildes eingeräumten Rechte nutzen. Auch funktionieren die einschlägigen Rechtsschutzverfahren im Rahmen interner Beschwerdeverfahren und auch bezüglich unabhängiger Rechtsbehelfe gut. Das US-Handelsministerium nehme seine Aufsicht nunmehr systematischer wahr und verfügt mit Keith Krach, Unterstaatssekretär im US-Außenministerium, nun auch über eine Ombudsperson für den Datenschutzschild.

Das am 1. August 2016 in Kraft getretene Datenschutzschild hat zum Ziel, den Grundrechtsschutz aller Personen in der Europäischen Union, deren personenbezogene Daten zu gewerblichen Zwecken an zertifizierte Unternehmen in den USA übermittelt werden, zu gewährleisten. Zugleich soll das Schild für Unternehmen, die auf transatlantische Datenübermittlungen angewiesen sind, Rechtssicherheit schaffen.
(Quelle: Pressemitteilung der Europäischen Kommission)

Justizreformen und Korruptionsbekämpfung: Europäische Kommission legt aktuelle Berichte zu den Entwicklungen in Bulgarien und Rumänien vor

(KS) Die Europäische Kommission hat aktuelle Berichte über die Entwicklungen im Bereich der Justizreformen und der Korruptionsbekämpfung in Bulgarien und Rumänien veröffentlicht.

In Bezug auf die Entwicklungen in den ersten Monaten des Jahres 2019 in Rumänien zeigt sich die Europäische Kommission dabei sehr besorgt. So habe man in allen einschlägigen Fällen feststellen müssen, dass bei den in den Vorjahren erzielten Fortschritten Rückschritte zu verzeichnen sind. Auch ist das Land den Empfehlungen des letzten Berichts vom November 2018, nicht nachgekommen.

Gegenüber den rumänischen Behörden musste durch die Europäische Kommission bereits mehrfach Bedenken hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit angemeldet und diese schließlich im Mai 2019 davon in Kenntnis gesetzt werden, dass die Europäische Kommission – sofern die erforderlichen Verbesserungen weiterhin ausbleiben oder aber sogar weitere negative Entwicklungen zu verzeichnen sind – weitergehende, über das Kooperations- und Kontrollverfahren hinausgehende, nach Maßgabe des Rahmens zur Stärkung des Rechtsstaatsprinzips, erforderliche Schritte ergreifen werde.

Dass die rumänische Regierung diesbezüglich nunmehr im Juni angekündigt hat, den Kurs zu korrigieren, begrüßt die Europäische Kommission. Um die in dem vorliegenden Bericht ausgesprochenen Empfehlungen umzusetzen, sind nun jedoch konkrete legislative und administrative Schritte erforderlich.

Anders stellt sich dagegen die Rechtsstaatsentwicklung in Bulgarien dar. Die dort bestehende derzeitige Situation bewertet die Europäische Kommission positiv. Das Land hat konsequent an der Umsetzung der Empfehlungen aus dem letzten Bericht (November 2018) gearbeitet. Nach Auffassung der Europäischen Kommission reichen die Fortschritte Bulgariens aus, um die Verpflichtungen, die das Land zum Zeitpunkt seines EU-Beitritts eingegangen ist, zu erfüllen.

Die Berichte wurden, im Rahmen der bestehenden Kooperations- und Kontrollverfahren erstellt. Diese waren im Zuge der Beitritte der beiden Länder im Jahr 2007 als Übergangsmaßnahme eingeführt worden, um die Bemühungen der Länder um eine Justizreform zu unterstützen und die Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität voranzubringen. Gemäß der Entscheidung zur Einrichtung des Kooperations- und Überprüfungsverfahrens wird das Verfahren beendet, sobald alle Vorgaben an Bulgarien und Rumänien in zufriedenstellender Weise erfüllt sind.
(Quelle: Europäische Kommission)

 

Kultur

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Reise zur Verleihung des Europäischen Filmpreises nach Berlin zu gewinnen

(KA) Im Vorfeld der Verleihung der Europäischen Filmpreise 2019 hat Europe Creative MEDIA – das EU-Programm zur Unterstützung des europäischen Kinos und anderer audiovisueller Sektoren – ein Quiz für europäische Filmfans veröffentlicht.

Die zweite Ausgabe des #EFAquiz eröffnet die Chance, eine Reise inklusive Unterkunft vom 6. bis 8. Dezember 2019 zu den 32. European Film Awards nach Berlin zu gewinnen. Bis zum 3. November 2019 müssen Teilnehmer zehn Fragen zum europäischen Kino beantworten. Unter ihnen werden dann acht Gewinner ermittelt, die die Möglichkeit haben, an der Vorführung der Filme sowie der offiziellen Preisverleihung teilzunehmen. Das Quiz ist (nur in englischer Sprache) auf der Internetseite von Creative Europe MEDIA zu finden.

Landwirtschaft

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Französisches Regierungsinstitut begrüßt Idee einer Gemeinsamen Agrarpolitik zur Unterstützung der Arbeitsplätze der Landwirte

(HJG) In einem am 23. Oktober 2019 in Paris vorgelegten Bericht schlug die staatliche Institution France Stratégie vor, die Beschäftigung im Agrarsektor und nicht die Menge der Anbauflächen zu fördern. Damit dies jedoch Realität wird, ist eine vollständige Überarbeitung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union erforderlich.

France Stratégie, das dem Büro des Premierministers Emmanuel Macron angegliederte Experteninstitut, hat einen Bericht mit dem Titel »Die GAP zu einem Hebel für den agro-ökologischen Übergang machen« veröffentlicht und seine Ergebnisse am 23. Oktober 2019, in Paris vorgestellt.

Im Hinblick auf die Überarbeitung der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union für den Zeitraum 2021 – 2027, ohne dass jedoch bisher wesentliche Änderungen vorgeschlagen wurden, stellte die Institution fest, dass das Stützungssystem für europäische Landwirte »außer Atem« ist, und forderte eine stärkere Konzentration auf die Beschäftigungslage der Landwirte.

»Wir wollten darüber nachdenken, was eine ideale Gemeinsamen Agrarpolitik sein könnte«, erklärten die Autoren des Berichts. Bei ihrer Gründung in den 1960er Jahren zielte die Gemeinsamen Agrarpolitik darauf ab, die europäische Agrarproduktion zu steigern und die Ernährungsunabhängigkeit Europas zu sichern.

Und das ist ihr größtenteils gelungen, aber angesichts der Umwelt- und Klimaherausforderungen kämpft die Gemeinsamen Agrarpolitik derzeit darum, die richtigen Antworten zu finden.

»Seit den 90er Jahren werden Umwelt- und Klimafragen schrittweise in die Gemeinsamen Agrarpolitik integriert«, erklärte Pierre Dupraz, Forschungsdirektor des französischen nationalen Instituts für Agrarforschung (INRA).

Um die Beihilfen auf die Ökologisierung der europäischen Landwirtschaft und die Erhaltung der Beschäftigung umzuleiten, schlug France Stratégie in seinem Bericht vor, die Agrarsubventionen auf Beschäftigungsbeihilfen zu stützen, anstatt die nach Hektar Anbaufläche aufgeteilten Mittel zu bemessen, was derzeit der Fall ist.

»Das grundlegende Zahlungssystem muss sich in Richtung Zahlungen entwickeln, die auf landwirtschaftliche Beschäftigung ausgerichtet sind, und nicht mehr auf die Anzahl der bewirtschafteten Hektar«, erklärte Gilles de Margerie, Generalkommissar von France Stratégie.

Basierend auf den 2018 gezahlten Beihilfen für Direktzahlungen (5,7 Mrd. Euro) und der Anzahl der Vollzeitäquivalente im Jahr 2016 (711.000) hätte sich der jährliche Scheck für einen hauptberuflichen Landarbeiter in diesem Jahr somit auf 8.000 Euro belaufen.

Ein weiterer Vorschlag besteht darin, das Stützsystem der zweiten Säule in ein vereinfachtes Bonus- und Sanktionssystem umzuwandeln. Mit anderen Worten, die Landwirte könnten nach dem Prinzip der Kohlenstoffsteuer besteuert werden, wenn sie Düngemittel, Pestizide, Antibiotika und Treibhausgasemissionen verwenden.

Andererseits würden sie für ihre positiven Praktiken für die Umwelt belohnt: Dauergrünland, Diversifizierung der Kulturen oder die Einrichtung von Gebieten von ökologischem Interesse.

»Diese Instrumente werden es ermöglichen, den Wert der gemischten Tierhaltung und der agro-ökologischen Betriebe, aber auch der kleinen Betriebe zu steigern«, erklärte Julien Fosse, stellvertretender Direktor der Abteilung für nachhaltige und digitale Entwicklung von France Stratégie.

Trotz des Konsenses, der sich um die Neuausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik hin zur Förderung der Beschäftigung im Agrarsektor herum abzeichnet, ist es noch ein langer Weg.

»Heute ist man sich der Grenzen des derzeitigen Systems bewusst und die verschiedenen Akteure des Sektors sind bereit, die Debatte zu eröffnen», so Gilles de Margerie.

In Brüssel sollte die Debatte über die zukünftige Gemeinsamen Agrarpolitik nach dem Amtsantritt der neuen Europäischen Kommission am 1. Dezember 2019 wieder aufgenommen werden.

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