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Newsletter vom 21. April 2021

Corona-Wiederaufbau-Paket

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Gelder aus dem Corona-Wiederaufbau-Paket könnten schon ab Juli 2021 fließen

(JB) Am 14. April 2021 hat die Europäische Kommission ihre Kapitalmarktstrategie vorgelegt, nach der Anleihen im Rahmen des befristeten Aufbauinstruments NextGenerationEU für die EU-Mitgliedstaaten zu günstigsten Bedingungen aufgenommen werden sollen.

Wie staatliche Emittenten will die Europäische Kommission verschiedene Instrumente und Techniken einsetzen, um ab Juli 2021 bis Ende 2026 rund 800 Mrd. Euro (zu jeweiligen Preisen) zu mobilisieren. Dies soll zu einem Kreditvolumen von durchschnittlich rund 150 Mrd. Euro pro Jahr führen. Alle Anleihen sollen bis 2058 zurückgezahlt werden. Dadurch wird die Europäische Union zu einem der größten Emittenten in Euro.

Mit einer diversifizierten Finanzierungsstrategie soll der Einsatz verschiedener Finanzierungsinstrumente und -techniken mit einer offenen und transparenten Kommunikation mit den Marktteilnehmern kombiniert werden. Hierbei würde Folgendes miteinander kombiniert:

  • jährlicher Beschluss über Kreditvolumina und 6-monatliche Mitteilung über zentrale Parameter des Finanzierungsplans, um Anlegern und anderen Interessenträgern Transparenz und Vorhersehbarkeit zu bieten,
  • strukturierte und transparente Beziehungen zu den Banken, die das Emissionsprogramm unterstützen (über ein Primärhändlernetz),
  • mehrere Finanzierungsinstrumente (mittel- und langfristige Anleihen, von denen einige als grüne Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU und EU-Bills ausgegeben werden), um Flexibilität beim Marktzugang zu wahren und den Liquiditätsbedarf sowie das Fälligkeitsprofil zu steuern,
  • eine Kombination aus Auktionen und Syndizierungen, um einen kosteneffizienten Zugang zu den erforderlichen Finanzmitteln zu günstigen Bedingungen zu gewährleisten.

Die Anleihetransaktionen sollen in einen Rahmen für Governance eingebettet werden und die Europäische Kommission will sich dabei weiterhin mit anderen Emittenten, auch den Mitgliedstaaten und supranationalen Stellen, abstimmen. Außerdem soll mit der diversifizierten Finanzierungsstrategie der große Finanzierungsbedarf von NextGenerationEU mit niedrigen Ausführungsrisiken und geringen Kosten gedeckt werden. Durch den Einsatz eines breiten Spektrums an Laufzeiten und Instrumenten sowie durch eine bessere Vorhersehbarkeit der Finanzierungstätigkeiten soll eine größere Aufnahmekapazität des Marktes sichergestellt werden, und die Möglichkeit, Schulden zu versteigern, soll zu einer noch effizienteren Finanzierungstätigkeit führen.

Nächste Schritte:
Im Anschluss an diese Vorschläge will die Europäische Kommission eine Reihe von Schritten zur Umsetzung der diversifizierten Finanzierungsstrategie einleiten. Darunter fällt unter anderem Folgendes:

  • Im Einklang mit den Gepflogenheiten vergleichbarer Emittenten will die Europäische Kommission ein Primärhändlernetz einrichten, um die effiziente Durchführung von Auktionen und syndizierten Transaktionen zu erleichtern, die Liquidität auf den Sekundärmärkten zu unterstützen sowie die Platzierung der Anleihen bei einem möglichst breiten Kreis von Investoren sicherzustellen.
  • Veröffentlichung des ersten jährlichen Anleihebeschlusses (und des entsprechenden Finanzierungsbeschlusses) sowie des ersten Finanzierungsplans von NextGenerationEU

Hintergrund:
NextGenerationEU ist das Kernstück der Europäischen Union für ihre Reaktion auf die COVID-19-Pandemie und hat das Ziel, die wirtschaftliche Erholung zu unterstützen und die Zukunft grüner, in stärkerem Maße digitalisiert und widerstandsfähig zu gestalten. Das Instrument ist als Teil eines Konjunkturpakets von über 2 Billionen Euro (zu jeweiligen Preisen) bzw. 1,8 Billionen Euro (zu Preisen von 2018) konzipiert, was auch den mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 umfasst. Zentrales Element ist die Aufbau- und Resilienzfazilität – ein Instrument, mit dem Finanzhilfen und Darlehen zur Unterstützung von Reformen und Investitionen in den Mitgliedstaaten im Gesamtwert von 723,8 Mrd. Euro zu jeweiligen Preisen angeboten werden.

Alles hängt nun davon ab, dass der Eigenmittelbeschluss so rasch wie möglich von allen Mitgliedstaaten ratifiziert wird, da dadurch die Europäische Kommission zur Kreditaufnahme für das befristete Aufbauinstrument ermächtig wird. 17 Mitgliedstaaten haben die Ratifizierung bereits abgeschlossen. In 10 Mitgliedstaaten laufen die Ratifizierungsprozesse noch, darunter auch in Deutschland.

(Quelle: Europäische Kommission)

50 Millionen zusätzliche Impfdosen

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Europäische Kommission kündigt 50 Millionen mehr Impfdosen von BioNTech-Pfizer für die Europäische Union an

(GH) Die Europäische Kommission hat am 14. April 2021 eine neue Vereinbarung mit BioNTech-Pfizer bekanntgegeben, um die COVID-19-Impfungen in der Europäische Union weiter zu beschleunigen. Ab April werden 50 Millionen zusätzliche Dosen im zweiten Quartal geliefert, die ursprünglich für das vierte Quartal 2021 vorgesehen waren. Die 50 Millionen auf das zweite Quartal vorgezogenen Impfstoffe von BioNTech-Pfizer werden proportional zur Bevölkerung auf alle Mitgliedstaaten verteilt. Da BioNTech-Pfizer und die mRNA-Technologie sich als verlässlich erwiesen haben, nehme die Europäische Kommission nun auch Verhandlungen mit BioNTech-Pfizer über einen dritten Vertrag auf. Bis 2023 will die Europäische Union demnach 1,8 Milliarden Impfstoffdosen von BioNTech-Pfizer abnehmen. Dabei soll nicht nur die Herstellung der Impfstoffe insgesamt, sondern auch die Produktion der dazu notwendigen wesentlichen Wirkstoffe in der Europäischen Union angesiedelt sein.

(Quelle: Europäische Kommission)

Fauna-Habitat-Richtlinie, Treibhausgasemissionen

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Ungenügender Erhaltungszustand von Tier- und Pflanzenarten

(MS) Die Europäische Umweltagentur hat den Erhaltungszustand von Pflanzen- und Tierarten bewertet. Die Fauna-Habitat-Richtlinie schützt fast 1.400 Tier- und Pflanzenarten, darunter gefährdete, seltene und endemische Arten. Die Mitgliedstaaten berichten alle sechs Jahre über den Erhaltungszustand dieser Arten. Das Ergebnis ist, dass auf EU-Ebene nur 27 Prozent der bewerteten Arten einen guten, aber 63 Prozent einen schlechten Erhaltungszustand aufweisen. Nur 6 Prozent aller Arten weisen einen sich verbessernden Trend auf. Die Europäische Union hat ihr Ziel für 2020 nicht erreicht, den Erhaltungszustand der geschützten Arten und Lebensräume zu verbessern. Landwirtschaft, Zersiedelung, Forstwirtschaft und Verschmutzung sind die häufigsten Belastungen für Pflanzen- und Tierarten.

Mit diesen schlechten Ergebnissen wird die EU-Biodiversitätsstrategie bis 2020 bewertet. Konkret heißt das, dass das Ziel »Verbesserung des Erhaltungszustands der in der EU geschützten Arten und Lebensräume bis 2020« bei den Pflanzen- und Tierarten nicht erreicht wurde. Zudem zeigt ein hoher Anteil der Artenbewertungen weitere Verschlechterungen. Insgesamt belastet die Landwirtschaft die Artenvielfalt am stärksten. Die Aufgabe von Grünland als auch die Intensivierung der Nutzung haben besonders große Auswirkungen.

(Quelle: Europäische Umweltagentur)

Treibhausgasemissionen wurden 2020 reduziert

(MS) Die Treibhausgasemissionen von Betreibern, die unter das EU-Emissionshandelssystem (EU ETS) fallen, sanken im Jahr 2020 um 13,3 Prozent im Vergleich zu den Werten von 2019. Diese Reduzierung resultiert aus einem Rückgang der Emissionen aus stationären Anlagen um 11,2 Prozent und einem Rückgang der Emissionen aus dem Luftverkehr um 64,1 Prozent.

Als einer der Sektoren, der am stärksten von der Covid-19-Pandemie betroffen ist, verzeichnete der Luftverkehr den stärksten Rückgang der Emissionen (-64,1 Prozent). Der Energiesektor verzeichnete einen Rückgang um 14,9 Prozent, was sowohl den geringeren Stromverbrauch aufgrund der COVID-19-Pandemie als auch die zuvor stattfindenden Dekarbonisierungstrends widerspiegelt. Dazu gehören sowohl der Wechsel von der Kohle- zur Erdgasverstromung als auch der Ersatz von fossilen Brennstoffen durch erneuerbare Energiequellen. Die Emissionen der Industrie sanken um durchschnittlich 7 Prozent, wobei in den meisten Sektoren ein Rückgang zu beobachten war, darunter Eisen und Stahl (-11,7 Prozent), Zement (-5,1 Prozent), Chemikalien (-4 Prozent) und Raffinerien (-8,1 Prozent). Die Emissionen von Treibhausgasen aus stationären Anlagen (Kraftwerke und Produktionsanlagen) betrugen im Jahr 2020 1,331 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent.

Im Rahmen des Legislativpakets »Fit for 55«, das für den Juni 2021 angekündigt ist, will die Europäische Kommission vorschlagen, den Emissionshandel zu stärken und möglicherweise auszuweiten. Der EU-ETS umfasst die Emissionen von mehr als 10.000 Kraftwerken, Industrieanlagen und Fluggesellschaften, die zusammen etwa 40 Prozent der Treibhausgasemissionen in der Europäischen Union verursachen.

(Quelle: Europäische Kommission)

Ende der Käfighaltung

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Anhörung der Bürgerinitiative »Ende der Käfighaltung«

(MS) Im Landwirtschaftsausschuss des Europäisches Parlaments fand am 15. April 2021 eine dreistündige Anhörung der europäischen Bürgerinitiative »Ende der Käfighaltung« statt. Die Bürgerinitiative hatte in einem Jahr beinahe 1,4 Millionen Unterschriften in der Europäischen Union gesammelt. Davon kamen aus Deutschland fast 475.000 Unterschriften. Nach Angaben der Initiatoren füge die Käfighaltung jedes Jahr einer enormen Zahl von Nutztieren großes Leid zu. Käfighaltung ist grausam und unnötig, da eine tiergerechtere Haltung ohne Käfige rentabel möglich ist. Deswegen müsse die Europäische Kommission tätig werden und Käfige für Legehennen und Kaninchen, Abferkelbuchten für Sauen, Kastenhaltung von Sauen und Einzelboxen für Kälber verbieten.

An der Anhörung nahmen u. a. die zuständigen EU-Kommissarinnen Věra Jourová, Stella Kyriakides und der EU-Kommissar Janusz Wojciechowski teil. Die Organisatorinnen und Organisatoren der Bürgerinitiative forderten die Europäische Union auf, zu alternativen Haltungssystemen überzugehen. Sie betonten, dass die Landwirte bei der Umstellung auf käfigfreie Haltung finanziell unterstützt werden müssen und dass auch importierte Produkte aus Nicht-EU-Ländern den EU-Tierschutzstandards entsprechen müssen.

Die Gesundheitskommissarin Kyriakides verwies auf den Fitness-Check, der für die bestehenden EU-Tierschutzvorschriften durchgeführt werde. Danach könnten bis 2023 neue Gesetzesvorhaben vorgeschlagen werden. Der Landwirtschaftskommissar Wojciechowski betonte, dass die Initiative seine volle Unterstützung hat. Er rief dazu auf, mehr Geld aus der EU-Agrarpolitik für die Verbesserung des Tierschutzes zu verwenden.

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments dagegen stellten fest, dass ein möglicher Ausstieg aus der Käfighaltung angemessene finanzielle Unterstützung, Anreize und eine Übergangszeit benötige. Sie forderten strenge und effiziente Maßnahmen, um Importe von billigeren Produkten mit niedrigeren Tierschutzstandards aus Nicht-EU-Ländern zu verhindern. Einige Abgeordnete forderten auch eine angemessene Folgenabschätzung und bestanden auf gesetzgeberischen Maßnahmen der Europäischen Union.

Regionalbeihilfen, Renovierungswelle, EU-Taxonomie ohne Erdgas

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Neue Leitlinien für Regionalbeihilfen ab 2022

(HJG) Am 19. April 2021 hat die Europäische Kommission überarbeitete EU-Leitlinien für Regionalbeihilfen (Regionalbeihilfeleitlinien) angenommen, die regeln, wie die Mitgliedstaaten – unter Wahrung gleicher Wettbewerbsbedingungen in der Europäische Union – Unternehmen Beihilfen gewähren können, um die wirtschaftliche Entwicklung benachteiligter Gebiete zu fördern. Die überarbeiteten Leitlinien treten am 1. Januar 2022 in Kraft.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager erklärte, dass die angenommenen neuen Regionalbeihilfeleitlinien es den Mitgliedstaaten ermöglichen sollen, den Aufholprozess der am stärksten benachteiligten Gebiete in der Europäischen Union zu unterstützen und die Ungleichheiten in Bezug auf das wirtschaftliche Wohlergehen, die Einkommen und die Arbeitslosigkeit zu verringern. Dazu gehören in besonderer Weise auch Gebiete, die einen Übergang oder strukturelle Herausforderungen wie einen Bevölkerungsrückgang bewältigen müssen.

Die Europäische Kommission hat die überarbeiteten Regionalbeihilfeleitlinien nach einer 2019 durchgeführten Evaluierung der derzeit geltenden Vorschriften und einer umfassenden Konsultation aller Interessenträger angenommen. Zum Entwurf der Leitlinien konnten u. a. die Mitgliedstaaten, regionale und lokale Gebietskörperschaften, Unternehmensverbände, Interessengruppen, einzelne Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger Stellung nehmen.

Die überarbeiteten Regionalbeihilfeleitlinien enthalten einige gezielte Anpassungen zur Vereinfachung der Vorschriften und Nutzung der Erkenntnisse aus der Anwendung der früheren Regeln. Außerdem sollen die neuen politischen Prioritäten berücksichtigt werden, die im europäischen Grünen Deal, der Industriestrategie und der Digitalstrategie der Europäischen Union dargelegt sind. Die wichtigsten Punkte der überarbeiteten Leitlinien sind insbesondere:

  • Zusätzlich zu den bereits geltenden Kriterien hat die Europäische Kommission eine Vereinfachung eingeführt, damit die Mitgliedstaaten Gebiete eines gerechten Übergangs, die der Übergang vor besondere Herausforderungen stellt, ohne größeren Aufwand als nicht prädefinierte C-Fördergebiete ausweisen können.
  • Die Beihilfehöchstintensitäten wurden angehoben. Zudem sehen die Leitlinien einige Aufschläge auf die Beihilfeintensität vor z. B. für Gebiete eines gerechten Übergangs in den am stärksten benachteiligten Gebieten.
  • Die Fördergebietskarten gelten für den Zeitraum 2022-2027 und werden 2023 einer Halbzeitüberprüfung anhand aktueller Statistiken unterzogen.
  • Die Struktur der Leitlinien wurde vereinfacht.

Da die überarbeiteten Regionalbeihilfeleitlinien am 1. Januar 2022 in Kraft treten, bleibt den Mitgliedstaaten genügend Zeit für die Vorbereitung ihrer Fördergebietskarten. Die Mitgliedstaaten können nun ihre künftigen Fördergebietskarten bei der Europäischen Kommission zur Genehmigung anmelden, die Einzelbeschlüsse zu den einzelnen Fördergebietskarten erlassen wird.

Vorschlag mit Schlussfolgerungen zur Strategie für die Renovierungswelle

(HJG) Am 14. April 2021 übermittelte die portugiesische Präsidentschaft des Rates der Europäischen Union den Mitgliedstaaten einen neuen Vorschlag mit Schlussfolgerungen zur Strategie für die Renovierungswelle, die die Europäische Kommission im vergangenen Oktober vorgelegt hatte.

Im Vergleich zur Vorgängerversion fordert der neue Text die Europäische Kommission auf, ihre Arbeit zur Regelung der Effizienzkennzeichnung von Heiz- und Kühlgeräten zu beschleunigen. Dazu muss das Labeling so schnell wie möglich neu skaliert und auf alle elektrischen Heizgeräte ausgedehnt werden. Dies soll das schnellstmögliche Auslaufen der am wenigsten effizienten Heiz- und Kühlgeräte mit Gas-, Strom- und fossilen Brennstoffen bewirken.

Die portugiesische Ratspräsidentschaft fordert außerdem alle Möglichkeiten zu prüfen, wie fossile Brennstoffe beim Heizen und Kühlen auf kosteneffizienteste Weise aus dem Verkehr gezogen werden können. Außerdem sollen Leitlinien für die Umsetzung des Energieeffizienzprinzips mit Schwerpunkt auf der Nachrüstung von Gebäuden entworfen werden.

Der neue Entwurf unterstreicht zwar die Rolle, die die Nachrüstung bei der langfristigen Bekämpfung der Energiearmut spielen kann, indem sicherzustellen ist, dass Energie für alle Haushalte erschwinglich ist, weist jedoch auch auf die Definition der Energiearmut und die Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung sowie auf die Rahmenbedingungen hin.

Darüber hinaus erkennt der Text die Bedeutung der Entwicklung effizienter Fernwärme- sowie Fernwärmenetze an und nennt insbesondere Wärmepumpen sowie Fernwärme als Beispiele für erneuerbare Heiz- und Kühllösungen.

Die neuen Entwürfe der Schlussfolgerungen werden am 20. April 2021 von den Energieexperten der Mitgliedstaaten erörtert.

Europäischen Kommission bestätigt die Absicht, Erdgas von der EU-Taxonomie auszuschließen

(HJG) Entgegen bisheriger Verlautbarungen hat die Europäischen Kommission am 16. April 2021 bestätigt, Erdgas nicht in die EU-Taxonomie aufzunehmen. Im Vergleich zur vorherigen Version, die vielfach kritisiert wurde, hat die Europäische Kommission tatsächlich für Heiz- und Kühlanlagen die Kategorie gestrichen, die sich mit dem direkten Ersatz von festen oder flüssigen fossilen Brennstoffen durch gasförmige feste oder flüssige fossile Brennstoffe beschäftigt.

Gleiches gilt für den direkten Ersatz von KWK-Anlagen, getrennten thermischen Anlagen oder getrennten elektrischen Anlagen durch den Einsatz von Gas aus fossilem Ursprung.

Im vierten Quartal 2021 soll ein Legislativvorschlag vorgelegt werden, in dem speziell dargelegt wird, wie bestimmte wirtschaftliche Aktivitäten, hauptsächlich im Energiesektor, zur Dekarbonisierung beitragen können. Dies dient insbesondere dazu, dass die Mitgesetzgeber den Beitrag von Erdgas und Atomkraft zu den Zielen der Dekarbonisierung erörtern können.

Darüber hinaus wird in dem neuen Dokument der Europäischen Kommission die Tatsache hervorgehoben, dass die Grenzschwelle von 100 g CO2e/kWh der Lebenszyklusemissionen für Energieaktivitäten beibehalten wird, es sei denn, es gibt eindeutige Hinweise darauf, dass relevante Technologien deutlich unter diesem Niveau liegen.

Die offizielle Präsentation des delegierten Gesetzes soll am 21. April 2021 stattfinden.

Weitere Informationen können aus der vorläufigen Version zum delegierten Gesetz und der Anlage I sowie der Anlage II entnommen werden.

Europäische Hochschulallianzen

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Europäische Hochschulallianzen als Transformationspioniere der europäischen Wissenschaftslandschaft

(ED) Am 14. April 2021 fand im Rahmen der portugiesischen Ratspräsidentschaft eine virtuelle Konferenz zum Thema »European Universities: pioneering transformation in education, research and innovation« statt.

In vier Panels wurde die Rolle der Europäischen Hochschulallianzen für die grüne und digitale Transformation der europäischen Forschungs- und Wissenschaftslandschaft sowie ihr Einfluss auf die regionalen innovativen Ökosysteme und ihr Beitrag zur inklusiven Gesellschaft beleuchtet. Wichtige Themen waren hier die Mobilität der Studierenden und Lehrenden, digitale Fertigkeiten, Jobaussichten für Absolventinnen und Absolventen, die europaweite Vernetzung von Hochschuleinrichtungen oder die Weiterentwicklung der Wissensvermittlung und Bildung. Neue Ideen wie sogenannte Micro-Credentials, die man ein Leben lang erwerben können sollte, wurden ebenso diskutiert wie gute Beispiele dafür, wie die Zusammenarbeit zwischen akademischer Lehre und praktischer Erfahrung in Betrieben funktionieren kann.

Die Konferenz wurde im Vorfeld der für Mai 2021 geplanten Ratsschlussfolgerungen zu den Europäischen Hochschulallianzen durchgeführt. Die mittlerweile 41 bestehenden Europäischen Hochschulallianzen (European Universities) sind aus Pilotausschreibungen im vergangenen Erasmus+ Förderprogramm hervorgegangen. Es handelt sich hier um transnationale Hochschulnetzwerke, die mit einer gemeinsamen nachhaltigen und exzellenz-orientierten Strategie u. a. studierendenzentrierte Programme erarbeiten und anbieten. Sie dienen der Europäischen Kommission als Testumgebung, um beispielsweise europäische Abschlüsse auszuprobieren oder administrative Hürden bei der Umsetzung zu erkennen. Auch vier sächsische Hochschulen und Universitäten sind in drei Europäischen Hochschulallianzen engagiert.

Umsetzung von Forschungsergebnissen

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EU Knowledge Valorisation Week

(ED) Wie können Forschungs- und Innovationsergebnisse für ein widerstandsfähiges und nachhaltiges Europa nutzbar gemacht werden?

Die rasche Umsetzung von Forschungsergebnissen und Daten in nachhaltige und wirtschaftlich tragfähige Lösungen ist der Schlüssel, um die ehrgeizigen politischen Ziele der Europäischen Union zu erreichen.

Die Knowledge Valorisation Week (Woche der Wissensverwertung) der Europäischen Kommission präsentiert vom 27. bis 30. April 2021 Beispiele für Strategien und Instrumente zur Förderung der Nutzung von Forschungsergebnissen. Panels am Vormittag werden das Forum für Peer-Learning und den Dialog über Sektoren und Grenzen hinweg bieten. Wissensvalorisierung, Unternehmertum und integrative Innovation sollen so gefördert und die Entwicklung einer gemeinsamen Valorisierungsstrategie für Forschung und Innovation unterstützt werden. Politische Entscheidungsträger und Stakeholder aus ganz Europa kommen zusammen, um die Verbesserung der Kapazitäten und Fähigkeiten zur Wissensverwertung zu diskutieren. Die EU Knowledge Valorisation Week wird organisiert von der Europäischen Kommission, Generaldirektion Forschung und Innovation, sowie Ministerien aus verschiedenen europäischen Mitgliedstaaten.

Wenn Sie an der EU Knowledge Valorisation Week teilnehmen möchten, können Sie sich auf der Internetseite der Europäischen Kommission registrieren.

Fonds für Justiz, Rechte und Werte, Datentransfer mit den USA

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Rat der Europäischen Union nimmt Programme des Fonds für Justiz, Rechte und Werte an

(KS) Der Rat der Europäischen Union hat am 19. April 2021 die Programme »Justiz« und »Recht und Werte« angenommen, die zusammen den EU-Fonds für Justiz, Rechte und Werte als Teil des EU-Finanzrahmens für 2021-2027 bilden.

Das Programm Rechte und Werte wird dabei über ein Gesamtbudget von maximal 1,55 Mrd. Euro verfügen, zusammengesetzt aus einem Budget von 641,7 Mio. Euro und einer zusätzlichen Zuweisung von maximal 912 Mio. Euro.

Es verfolgt das Ziel, die in den Verträgen der Europäischen Union verankerten Rechte und Werte zu schützen und zu fördern, um so offene, demokratische und integrative Gesellschaften zu erhalten. Den im Kommissionvorschlag enthaltenen drei spezifischen Ziele der Förderung von Gleichheit und Rechten, inklusive der Gleichstellung der Geschlechter, Antidiskriminierung und Rechte von Kindern, der Förderung des Engagements und der Beteiligung der Bürger am demokratischen Leben der Union sowie der Bekämpfung von Gewalt, insbesondere gegen Kinder und Frauen wurde im Ergebnis der Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament ein weiteres, viertes, Ziel hinzugefügt, das den Schutz und die Förderung der Werte der Europäischen Union verfolgt und insbesondere auf die Förderung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit abzielt.

Nach einer Aufstockung der ursprünglichen Finanzausstattung um mehr als das Doppelte, sieht das Programm für dieses neu eingeführte Ziel 689,5 Mio. Euro vor. Daneben soll ein Betrag in Höhe von 91,2 Mio. Euro zunächst nicht zugewiesen werden, um auf einen etwaigen neuen Bedarf reagieren zu können.

Das Programm Justiz wird mit einem Budget von 305 Mio. Euro ausgestattet sein und soll die Weiterentwicklung des europäischen Rechtsraums unterstützen, der auf den Werten der Europäischen Union, der Rechtsstaatlichkeit und gegenseitiger Anerkennung sowie Vertrauen beruht. Umfasst sein soll die Erleichterung des Zugangs zur Justiz, die Förderung der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen sowie die Steigerung der Effizienz der nationalen Justizsysteme.

Als Begünstigte einbezogen werden, sollen dabei insbesondere auch Angehörige der Rechtsberufe, die mit zivilgesellschaftlichen Organisationen zusammenarbeiten sowie die Rolle von zivilgesellschaftlichen Organisationen gestärkt werden. Auch soll im Rahmen der Durchführung des Programms neben der Förderung der Gleichstellung der Geschlechter, der Rechte des Kindes und des Opferschutzes ein besonderes Augenmerk auf die effektive Anwendung des Grundsatzes der Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung gelegt werden.

Bereits im Dezember 2020 hatten der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament eine vorläufige politische Einigung über die beiden Programme erzielt.

(Quelle: Rat der Europäischen Union)

Ausschuss des Europäischen Parlaments fordert klare Richtlinien zum Datentransfer mit den USA

(KS) Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres hat am 20. April 2021 einen Entschließungsentwurf angenommen, in dem die Abgeordneten des Europäischen Parlaments die Europäische Kommission auffordern, detaillierte Leitlinien zu erstellen, um Datentransfers zwischen der Europäischen Union und den USA an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) anzupassen.

Das Gericht hatte in seinem sogenannten »Schrems II«-Urteil im Juli 2020 festgestellt, dass der derzeitige Rahmen für Datentransfers zwischen der Europäischen Union und den USA, dem sogenannten Datenschutzschild, personenbezogene Daten von EU-Nutzern im Hinblick auf die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung nicht ausreichend schütze und hat den entsprechenden Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission aufgehoben.

Die Verwendung von Standardvertragsklauseln zur Erleichterung von Übertragungen wurde vom Gerichtshof dagegen für zulässig erachtet, solange das Datenschutzniveau des Empfängerlandes dem der Europäischen Union entspreche.

In dem nun angenommen Bericht betonen die Abgeordneten, die Notwendigkeit der Berücksichtigung der EU-Urteile im Hinblick auf neue Angemessenheitsentscheidungen mit Drittländern. Zudem benötigten EU-Unternehmen solide Mechanismen, die dem Urteil des EuGH entsprechen. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen könnten, so die Abgeordneten, aufgrund mangelnder Ressourcen Schwierigkeiten haben, die Regelungen von Drittländern zu bewerten. Klare EU-Richtlinien für einen mit der Datenschutz-Grundverordnung konformen Datentransfer seien daher notwendig, um Sicherheit und Stabilität zu gewährleisten.

Die Abgeordneten zeigten sich zudem enttäuscht darüber, dass die irische Datenschutzkommission entschieden habe, das Gerichtsverfahren gegen den Kläger einzuleiten, anstatt die in der Datenschutzgrundverordnung vorgesehenen Durchsetzungsverfahren auszulösen und kritisieren darüber hinaus die langen Bearbeitungszeiten der Behörde. Die Europäische Kommission, so die Abgeordneten weiter, solle daher gegen das Land aufgrund der nicht effektiven Durchsetzung der Verordnung ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten.

Generell kritisiert der Bericht zudem die Durchsetzung der seit zwei Jahren bestehenden Regelungen durch nationale Behörden und fordert diese auf von ihren jeweiligen Befugnissen Gebrauch zu machen. Die Europäischen Kommission und der Europäische Datenschutzausschuss werde daher in dem Bericht aufgefordert, gemeinsam Leitlinien für ein Instrumentarium mit Maßnahmen zur Verbesserung des Datenschutzes zu erarbeiten und dabei die jüngsten Urteile des EuGH zu berücksichtigen. Hierzu solle die Europäische Kommission auch die Stellungnahme des Datenschutzausschusses in ihre Vorschläge integrieren.

Der nicht-legislative Entschließungsentwurf wird in einer zukünftigen Plenarsitzung debattiert und dem gesamten Europäischen Parlament zur Abstimmung vorgelegt werden.

Erst Ende März hatten die US-Regierung und die Europäische Kommission erklärt, die Verhandlungen über einen verbesserten Rahmen für den EU-US-Datenschutzschild zu intensivieren, um dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 16. Juli 2020 in der Rechtssache Schrems II nachzukommen.

(Quelle: Europäisches Parlament)

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